Philips Kulanz Reparatur/Austausch

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ps305
Stammgast
#1 erstellt: 03. Jun 2010, 23:29
Hallo,

wie eng sieht Philips es momentan mit der Kulanz?
Mein TV 42PFL8404 war bereits 2 mal in Reparatur und wurde jedes mal repariert. Jetzt treten ähnliche Fehler bzw andere Fehler auf und der Fernseher muss nun wieder zu Philips. Ich bin aber nicht gewillt das Gerät erneut reparieren zu lassen. Kann ich auf Neugerät oder Gutschrift bestehen? Hab hier von manchen gelesen das sie das so gemacht haben, nachdem Philips reparieren wollte. Ich habe keine lust nach 4 Monaten wieder da zu stehen. danke

Grüße
lord_mito
Inventar
#2 erstellt: 04. Jun 2010, 10:45
Es muß der gleiche Fehler 3 mal erfolglos "repariert" worden sein, erst dann kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. auf Wandlung bestehen!
Andi-74
Schaut ab und zu mal vorbei
#3 erstellt: 04. Jun 2010, 21:57
§ 440 BGB
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

so viel zu 3 mal... nein ich mag nicht streiten das tue ich grad mit Philips....

schönes WE noch
Andi
lord_mito
Inventar
#4 erstellt: 04. Jun 2010, 22:14

Andi-74 schrieb:
§ 440 BGB
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

so viel zu 3 mal... nein ich mag nicht streiten das tue ich grad mit Philips....

schönes WE noch
Andi

Wer sagt denn dass du streiten willst?
Andi-74
Schaut ab und zu mal vorbei
#5 erstellt: 04. Jun 2010, 22:16
Kommt ja manchmal vor in nem Forum
ps305
Stammgast
#6 erstellt: 04. Jun 2010, 23:33
Das habe ich auch gefunden.beim 3.fehler habe ich das recht auf Wandlung oder Tausch. Ich habe das gerät heute zum Händler gebracht und er hat es gleich bei Philips angemeldet mit der Aussage,dass es die 3.Reparatur ist und ich auf Wandlung bestehe.als antwort kam dann das das gerät 3 mal repariert werden müsse.da ich den Händler gut kenne kümmert er sich hetzt drum.ich habe einen Ausdruck des BGB dazugelegt und fett drauf geachrieben nur Gutschrift oder Austausch.die holen das gerät nun ab und schauen nach den Fehlern.ich werde aber ganz klar auf Tausch bestehen richtig?wie setz ich bzw der Händler das dann durch?
tester12
Inventar
#7 erstellt: 05. Jun 2010, 03:05
Vertragspartner ist der Händler= Verkäufer, nicht Philips.
Somit sind die Rechte aus der Gewährleistung vom Verkäufer zu fordern.

Generelles Problem hierbei ist die Tatsache, daß wenn der Hersteller eine Reparatur ausführt sollte dies immer über den Händler laufen, bzw. dieser schriftlich um eine Bestätigung mit seinem Einverständnis gebeten werden, natürlich auch schriftlich.

Warum?
Wird der Händler "übergangen" so repariert, tauscht der Hersteller auf Garantie bzw. Kulanz.
Da die Garantiebedingungen aber i.d.R. vom Gewährleistungrecht abweichen ist es innerhalb der Gewährleistung nicht sinnvoll, ohne Einbindung bzw. Zustimmung des Verkäufers, quasi Solo mit dem Hersteller direkt zu regulieren.
Die Folge ist nämlich, daß dem Verkäufer, die von ihm nicht autorisierte Mängelbeseitung nicht zugerechnet werden kann.
Ergebnis: Schwächung der rechtlichen Position des Käufers gegenüber dem Verkäufer, da dem Verkäufer 2 Mängelbeseitigungversuche zustehen!
ps305
Stammgast
#8 erstellt: 24. Jun 2010, 21:42
Philips ist zum davon laufen

Jetzt habe ich mein Gerät vor 2,5 Wochen mit vielen Fehlern eingeschickt. Erst hieß es das Gerät hat keinen Fehler, dann heißt es da man auf ein Ersatzteil wartet und das Gerät am 15.06 zurückkommt. Am 15.06 angerufen da hieß es dann es kommt am 22.06. am 22.06 angerufen da hiße es es geht noch ich solle warten, am 23.06 angerufen da hieß es dann aufeinmal das man es in die nächste Abteilung gegeben hat und die entscheiden müssen ob man auf das Ersatzteil wartet oder ob man gegen neues Gerät austauscht.Es würde 1-2 Tage dauern. Der 2. Tag ist morgen... Soll ich wieder anrufen?
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