Aus England bestellter AVR Receiver

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Christian_1990
Inventar
#1 erstellt: 14. Sep 2012, 20:35
Hallo ich wollte entweder hier http://www.hispek.co...e&utm_campaign=10800
oder hier http://www.amazon.co...id=1347647173&sr=8-1
den Yamaha bestellen .

Hat einer Erfahrungen mit diesen Shops und wie ist das mit dem Wiederrufsrecht und den Rücksendekosten ?

Normalerweise sollte ich den Receiver doch auch innherhalb von 14 Tagen zurückschicken können ?


[Beitrag von Christian_1990 am 14. Sep 2012, 20:36 bearbeitet]
Mickey_Mouse
Inventar
#2 erstellt: 15. Sep 2012, 00:13
Geiz muss doch immer noch echt geil sein...
Nicht das sich die Leute keine Geräte mehr beim lokalen Händler kaufen, bei dem sie vernünftig beraten werden oder per I-Net innerhalb von D-Land. Nein jetzt bestellt man um ein paar Euro zu sparen schon in England.

Hast du dir mal überlegt ob der Versand auch zu 100% versichert ist? Was passiert, wenn die Kiste zerdellt bei dir ankommt?
Wie willst du bezahlen? Welche Devisen (Umrechnung-) Kosten kommen da noch oben drauf?
Hast du schonmal einen Netzstecker von den "Insel-Affen" (bitte nicht ernst nehmen!) gesehen?

Bitte nicht falsch verstehen, ich bin der letzte, der nicht auch im Ausland einkaufen würde, bzw. habe ich z.B. meinen Oppo 83 in den USA gekauft (inkl. Versand, EUSt. Zoll und codefree Umbau), aber nur weil ich ihn in Europa zu der Zeit nicht bekommen habe! Am Ende war der teurer als die Geräte, die später hier offiziell angeboten wurden!

Für ein Gerät, welches ich in jedem MediaMarkt um die Ecke bekommen kann, mache ich doch nicht so einen Aufriss! Oder es mir mir schon ziemlich dreckig gehen, aber dann sollte man von dem Kauf eines AVR >1000€ eh Abstand nehmen, denke ich.
Christian_1990
Inventar
#3 erstellt: 15. Sep 2012, 01:27
Es sind immerhin 300 Euro von denen wir hier reden . Ich kann dir gerne meine Bankdaten schicken und du gibst mir 300 Euro , dann bestelle ich mir das Teil aus DE - du scheinst es ja zu haben .....

Netzstecker ist egal - Kaltgerätekabel
Sonstige Kosten- Nope

Ich habe schonmal einen Receiver aus UK bestellt und hat alles Super geklappt , nur würde ich gerne wissen was auf mich zukommt wenn mir das Gerät nicht gefallen sollte .

Laut Gesetz gilt in England 7 Tage Rückgaberecht , wenn die aber nach DE liefern müssen die das Deutsche Recht von 14 Tagen annehmen . Soviel konnte ich jetzt schon in Erfahrung bringen - Würde es mir aber lieber nochmal bestätigen lassen . Was mit den Rücksendekosten ist würde ich auch gerne noch wissen - ob die auch wie hier in DE der Verkäufer zu tragen hat .


[Beitrag von Christian_1990 am 15. Sep 2012, 01:29 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#4 erstellt: 15. Sep 2012, 05:57

Christian_1990 schrieb:
....wenn die aber nach DE liefern müssen die das Deutsche Recht von 14 Tagen annehmen .....


Da wär ich mir nicht so sicher.
Lass dir mal von deinem "Tippgeber" die komplette Begründungskette für diese Aussage geben.

Im übrigen sehe ich das genauso wie MM:
wegen 300,- würde ich nicht so'n Tamtam machen. Wenn es denn überhaupt 300,- in der Schlussrechnung werden, stehen denen diverse Nachteile gegenüber, die letztendlich die Ersparnis doch deutlich nach unten saldieren!
XN04113
Inventar
#5 erstellt: 15. Sep 2012, 06:39
der erste Händler lieferrt nicht außerhalb UK
der bei Amazon verlangt noch 35 Pfund Porto, damit schrumpft der Vorteil etwas, es bleiben gegenüber dem günstigen deutschen Preis ca. 250€ Ersparnis

Allerdings haben die auch eine eigen Homepage und den Yamaha dort im Preis gesenkt.
http://www.lintone.c...ck-2436-112-3405.php
Nachdem was ich so gelesen haben ein bekannter Laden in England. Ich würde einfach dort mal anrufen und ein wenig quatschen (Service und Co) und dann einen guten Preis mit Versand nach Deutschland verhandeln.
Drako1303
Stammgast
#6 erstellt: 15. Sep 2012, 06:49
Ich schliese mich da meine Vorrednern an.... gib lieber die 300 € mehr aus und kauf beim Händler um die ecke und du hast deine Ruhe....

Hast du schonmal an später gedacht? Was machst du wenn das Ding in 3 Monaten den geist aufgibt und nicht mehr richtig funktioniert? Wie sieht es mit Garantie oder Gewährleistung aus? In Deutschland hast du 2 Jahre Garantie/ Gewehrleistung und 14 tägiges Rückgaberecht... Wie sieht das ganze in England aus? Hast du dich da schonmal drüber informiert? Du hast geschrieben die müssen das 14 Tägige Rückgaberecht nach Deutschem Recht annehmen. Wo hast du das bitte her? Das ist ne Englische Firma mit sitz in England... d.h. die müssen sich nur an das englische Gesetz halten und nicht an das Deutsche da die mit den deutschen Gesetzen nichts am Hut haben..... Grund: Die sitzen in England.... was haben die mit deutschen Gesetzen zu tun? Nichts!!!!

Ich würde das Risiko nicht eingehen und dann hinterher wegen 300 € mehr Theater und probleme haben wenn ich es mir mit nem deutschen Händler bequemer machen kann...... da bweiß ich bescheid und brauch das Ding bei Problemen nur zu ihm hintragen/schicken und habe meine Ruhe......
XN04113
Inventar
#7 erstellt: 15. Sep 2012, 07:16
Einige scheinen hier nicht ganz auf dem Laufenden...
http://www.eu-info.de/dpa-europaticker/217575.html


[Beitrag von XN04113 am 15. Sep 2012, 07:16 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#8 erstellt: 15. Sep 2012, 07:56

XN04113 schrieb:
Einige scheinen hier nicht ganz auf dem Laufenden...
http://www.eu-info.de/dpa-europaticker/217575.html


Ist bekannt. Hat aber nichts damit zu tun, welche Gewährleistungsrechte anzuwenden sind...
neutralgrid
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 15. Sep 2012, 10:07
Gewährleistungsrechte richten sich nach dem internationalen Privatrecht, hier nach der Rom-I-VO, einer EU-Verordnung.

Ohne die AGB des Engländers zu kennen, richten sich die Gewährleistungsrechte nach Art. 6 Rom-I-VO. Wenn der Engländer seine Tätigkeit auf Deutschland ausrichtet (z.B. durch Werbung in D oder Homepage in D Sprache) oder gewerbliche Tätigkeit in D ausübt, dann gilt deutsches Recht, sonst englisches Recht. Wie gesagt, könnte durch AGB sich etwas anderes ergeben.

Bei dem Link geht es um den Gerichtstand.

Gruß
fischpitt
Inventar
#10 erstellt: 15. Sep 2012, 10:47
moin,
so gesehen ist ja fast alles identisch.
Das einzige was anders seien könnte,der Tuner.Ob damit auch normale Deutsche Sender empfangbar sind??
Ansonsten noch ein Monat warten,dann hast du hier den gleich Preis.
Peter
Mickey_Mouse
Inventar
#11 erstellt: 15. Sep 2012, 12:36

Christian_1990 schrieb:
Sonstige Kosten- Nope

das glaube ich dir nicht.
Ich habe selbst bei einer einfachen Auslands-Überweisung noch Gebühren für die "Umwandlung" von Euro nach CHF gezahlt, kann mir kaum vorstellen, dass das beim GBP anders ist?!? Außerdem war der Kurs nicht so optimal wie man sich das vorstellen würde.
Solche Dinge tauchen aber manchmal bei der Bank erst mit der Monatsabrechnung auf und stehen nicht direkt auf Auszug mit dieser Überweisung...
Ich weiß nicht genau wie das ist, wenn man direkt in Euro zahlt (falls das möglich ist und ein guter Kurs angeboten wird).
Bei Paypal sieht es dann nochmal eine ganze Ecke übler aus!

Ok, das sind jetzt keine riesigen Posten die dir die gesamte Ersparnis auffressen und spätestens das Kaltgeräte Kabel ist dann nur noch Peanuts, aber so ganz ohne zusätzliche Kosten geht das halt doch nicht ab!
Christian_1990
Inventar
#12 erstellt: 15. Sep 2012, 12:39
ich weiss garnicht warum die meisten hier nur rumlabern ich habe schonmal einen avr aus england bestellt und weiss daher das zumindest bei yamaha alles gleich zum deutschen modell ist ,ebenso hat man normale deutsche garantie .
es geht hier hauptsächlich um die frage wie es mit dem wiederrufsrecht ist .

danke an XN04113 ,ich werde einfach mal anrufen und die fragen wie das aussieht.
Apalone
Inventar
#13 erstellt: 15. Sep 2012, 13:21

Christian_1990 schrieb:
ich weiss garnicht warum die meisten hier nur rumlabern

....

ebenso hat man normale deutsche garantie .


Garantie bietet Yamaha freiwillig an, das kann sein, dass die in ganz EU gleich ist. Die gesetzliche Gewährleistung muss der Händler bieten und die ist in GB garantiert nicht genauso wie in D!

Das zum Thema "rumlabern"!
fischpitt
Inventar
#14 erstellt: 15. Sep 2012, 13:57
moin,
ich habe mal Nachgerechnet,direkte umrechnung:1278,2486 euros,mit P+P.
dazu kann man ca.5-7% Bankkosten rechnen.bin ich grobgerechnet bei 1350,-
Das wären ca.180,- günstiger.
Na ja.
Rücksendung wird wohl angeboten.
Muss jeder selber wissen.
Ich würde noch ein paar Tage warten und beim hiesigen Händler hökern.
Peter
Christian_1990
Inventar
#15 erstellt: 15. Sep 2012, 14:00
da die garantie bei yamaha 3 jahre beträgt ,habe ich mit dem händler garnichts zu tun .
als ich meinen 2067 da hatte , habe ich auch die garantie in anspruch genommen . hab mit yamaha de geschrieben , die haben mir eine liste mit yamaha lizensierten werkstätten geschickt . dann habe ich das teil kostenlos zu dieser werkstatt geschickt und die werkstatt hat sich drum gekümmert .
was habe ich dann mit dem händler zu tun ?

mit dem rumlabern wollte ich keinen beleidigen , aber ich finde es ein wenig schade das hier nur leute in meinen thread posten die auch/oder sogar noch weniger ahnung haben wie ich in dieser hinsicht . und mir somit keine antwort liefern können und ich sogar noch ihre fragen beantworten muss .
neutralgrid
Ist häufiger hier
#16 erstellt: 15. Sep 2012, 14:39

Christian_1990 schrieb:


mit dem rumlabern wollte ich keinen beleidigen , aber ich finde es ein wenig schade das hier nur leute in meinen thread posten die auch/oder sogar noch weniger ahnung haben wie ich in dieser hinsicht . und mir somit keine antwort liefern können und ich sogar noch ihre fragen beantworten muss . :.



Ich habe dir die Antwort oben geben:

Gewährleistungsrechte richten sich nach dem internationalen Privatrecht, hier nach der Rom-I-VO, einer EU-Verordnung.

Ohne die AGB des Engländers zu kennen, richten sich die Gewährleistungsrechte nach Art. 6 Rom-I-VO. Wenn der Engländer seine Tätigkeit auf Deutschland ausrichtet (z.B. durch Werbung in D oder Homepage in D Sprache) oder gewerbliche Tätigkeit in D ausübt, dann gilt deutsches Recht, sonst englisches Recht. Wie gesagt, könnte durch AGB sich etwas anderes ergeben.

Zu Widerrufsrechten gilt das zu Gewährleistungsrechten gesagte.
tester12
Inventar
#17 erstellt: 15. Sep 2012, 15:20
Yamaha Deutschland kann aber jederzeit, gerade um ihre Umsätze zu schützen, die Garantie beschneiden bzw. komplett streichen.
Denn eine Hersteller-/Vertriebsgarantie ist freiwillig.

Wenn dein Englisch verhandlungsicher ist und du auch komplexere Themen handlen kannst, warum nicht?

Günstigste und sicherste Zahlungsweise ist eine Kreditkarte. Es entsehen ca. 1% - 1,75% Kosten.
Hier gibt es aber durchaus bemerkenswerte Unterschiede, auch was die Zusatzleistungen wie Versicherungen anbelangt.

Von PAYPAL ist abzuraten!
Apalone
Inventar
#18 erstellt: 15. Sep 2012, 15:22

tester12 schrieb:
....Von PAYPAL ist abzuraten!


Warum eigentlich?
Haiopai
Inventar
#19 erstellt: 15. Sep 2012, 15:40

tester12 schrieb:
Yamaha Deutschland kann aber jederzeit, gerade um ihre Umsätze zu schützen, die Garantie beschneiden bzw. komplett streichen.
Denn eine Hersteller-/Vertriebsgarantie ist freiwillig.



Falsch , Yamaha bietet eine EWR Garantie an , die für alle im europäischen Wirtschaftsraum
gekauften Geräte gilt , völlig egal in welchem Land du kaufst .
Diese tritt bei Kauf mit Vertragsabschluss in Kraft und kann nicht nachträglich von Yamaha
Deutschland beschnitten werden .

Yamaha Garantie Bedingungen (link)

Ebenso ist falsch , wie hier behauptet wurde , daß Gewährleistungen sich durch irgendwelche
Mehrsprachigkeiten auf einer Homepage in Richtung der Gesetze der Länder wohin ich versende
ändern , das ist Quatsch .

Bezüglich Gewährleistung und Vertragsrecht gilt ohne Ausnahme die Gesetzgebung
des gemeldeten Gewerbestandortes , im Falle eines britischen Händlers also
auch immer britisches Recht und nix anderes , selbst wenn der als unverbindliche
Serviceleistung seine Homepage in 20 verschiedenen Sprachen gestaltet .

Mit Ausrichtung auf einen Markt ist die Eröffnung von Filialen in anderen Ländern
gemeint , die dann auch wenn der Mutterkonzern sonstwo sitzt , ihr Gewerbe
nach dem Landesrecht zu betreiben haben , wo sie auch ansässig und gemeldet
sind .

Gruß Haiopai
OliNrOne
Inventar
#20 erstellt: 15. Sep 2012, 15:57
@ TE

Hier kannst dich auch noch einlesen Import aus UK-Thread.

Ich habe schon bei Sevenoaks und Audiologica ohne Probleme bestellt.
Apalone
Inventar
#21 erstellt: 15. Sep 2012, 16:02

Haiopai schrieb:
.....
Falsch , Yamaha bietet eine EWR Garantie an , die für alle im europäischen Wirtschaftsraum
gekauften Geräte gilt , völlig egal in welchem Land du kaufst .
Diese tritt bei Kauf mit Vertragsabschluss in Kraft und kann nicht nachträglich von Yamaha
Deutschland beschnitten werden .....


Nein, das stimmt nicht. Eben weil der KV mit dem Händler geschlossen wird und nicht mit Yamaha, können die Garantiebedingungen grundsätzlich beliebig geändert werden.

Wir theoretisieren jetzt zwar, weil ein Großhersteller, der auch ein bisschen auf sein Image achtet, wohl kaum ad hoc drastisch seine Garantiebedingungen kappt, aber:

rechtlich ist es möglich!
Haiopai
Inventar
#22 erstellt: 15. Sep 2012, 16:31

Apalone schrieb:


Nein, das stimmt nicht. Eben weil der KV mit dem Händler geschlossen wird und nicht mit Yamaha, können die Garantiebedingungen grundsätzlich beliebig geändert werden.



Marko bitte , lese dir die Bedingungen durch von Yamaha , im Moment des Kaufes werden die
Garäte registriert , der Kaufbeleg gilt als Vertragsbeginn für die Garantie , sofern das Gerät bei
einem authorisiertem Händler gekauft ist , egal in welchem EWR Land .

Yamaha nennt hier ausdrücklich selbst das Kaufdatum beim Händler als Garantiebeginn
, das kann man für schon gekaufte Geräte NICHT mehr nachträglich ändern , sondern nur
für Käufe nachdem der Hersteller seine Bedingungen ändert .

Mal ab davon das Tester einen Alleingang von Yamaha Deutschland meinte , der sich speziell
gegen im Ausland gekaufte Geräte richtig , auch das ist nicht drinn , weil Yamaha eben eine
europaweite Garantie unabhängig vom Land gibt , in der ein Gerät gekauft wurde .

Sowas hat PIA / Accuphase früher mal gemacht , indem sie sich strickt geweigert haben ,
Geräte überhaupt zu reparieren oder Garantiefälle zu bearbeiten von Geräten die nicht
über PIA nach Deutschland gekommen sind .
Innerhalb der EU ist so ein Hersteller bzw. Importeursverhalten aber illegal mittlerweile .

Deswegen ist es von der Garantie her fast durchweg egal , in welchem EU Land du ein
Gerät kaufst , im Zweifelsfalle schlicht auf den Hersteller Seiten in die Garantiebedingungen
schauen .

Gruß Klaus
neutralgrid
Ist häufiger hier
#23 erstellt: 15. Sep 2012, 16:37

Haiopai schrieb:


Ebenso ist falsch , wie hier behauptet wurde , daß Gewährleistungen sich durch irgendwelche
Mehrsprachigkeiten auf einer Homepage in Richtung der Gesetze der Länder wohin ich versende
ändern , das ist Quatsch .

Bezüglich Gewährleistung und Vertragsrecht gilt ohne Ausnahme die Gesetzgebung
des gemeldeten Gewerbestandortes , im Falle eines britischen Händlers also
auch immer britisches Recht und nix anderes , selbst wenn der als unverbindliche
Serviceleistung seine Homepage in 20 verschiedenen Sprachen gestaltet .

Mit Ausrichtung auf einen Markt ist die Eröffnung von Filialen in anderen Ländern
gemeint , die dann auch wenn der Mutterkonzern sonstwo sitzt , ihr Gewerbe
nach dem Landesrecht zu betreiben haben , wo sie auch ansässig und gemeldet
sind .

Gruß Haiopai



Bist du Jurist? Wenn ja, solltest du nochmals das Internationale Privatrecht vertiefen und falls du praktizierst, deine Mindestversicherungsumme nach §51 BRAO zu erhöhen :-)

Wenn nicht, wovon ich ausgehe, finde ich es schade, dass du dir noch nicht mal den Art. 6 Rom-I-VO angeschaut hast:



(1) Unbeschadet der Artikel 5 und 7 unterliegt ein Vertrag, den eine natürliche Person zu einem Zweck, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann ("Verbraucher"), mit einer anderen Person geschlossen hat, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt ("Unternehmer"), dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern der Unternehmer
a)
seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in dem Staat ausübt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder
b)
eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet
und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.


EIn einschlägiger Kommentar (z.B. der gute alte Münchener Band 10)hätte dir dann die Erkenntnis erbracht, dass eine Homepage in deutscher Sprache mit Versand nach D unter

Art. 6 I Nr. b) Rom-I-VO fällt.

Nun begründe mir bitte anhand des GESETZES deine gegenteilige rechtliche EInschätzung?
Haiopai
Inventar
#24 erstellt: 15. Sep 2012, 16:49
Nein du Schlaumeier , ich begründe dir das sogar anhand deines Zitates indem eindeutig steht , das diese Regelung nur dann gilt wenn ich in dem anderen Staat gewerblich tätig bin .

Um gewerblich in einem anderen Staat rechtlich tätig werden zu dürfen , muß ich das Gewerbe
dort auch anmelden.

Ein Versand als beispielsweise deutscher Händler in Drittländer beinhaltet aber KEINE gewerbliche
Tätigkeit in diesem Land , das Gewerbe wird ausschließlich in meinem Heimatland ausgeübt und auch
der Vertrag kommt in diesem zustande und unterliegt deswegen auch ausschließlich dem deutschen
Vertragsrecht .

Gruß K.K.
neutralgrid
Ist häufiger hier
#25 erstellt: 15. Sep 2012, 16:52
Kannst du lesen? Da steht oder.
Langsam wird es peinlich.

1) Unbeschadet der Artikel 5 und 7 unterliegt ein Vertrag, den eine natürliche Person zu einem Zweck, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann ("Verbraucher"), mit einer anderen Person geschlossen hat, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt ("Unternehmer"), dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern der Unternehmer
a)
seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in dem Staat ausübt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder
b)
eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet
und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.
Haiopai
Inventar
#26 erstellt: 15. Sep 2012, 17:04

neutralgrid schrieb:
Kannst du lesen? Da steht oder.
Langsam wird es peinlich.


eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet
und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.


Ja für dich angeblichen Juristen wird es peinlich , du weißt was eine Tätigkeit ist oder nicht ??

Preisfrage:
Wann fällt eine gewerbliche Tätigkeit unter dessen Rechtsprechung , obwohl ich dort als Unternehmer
in dem Land nicht gemeldet bin??

Antwort , bei Firmen die im Ausland Tätigkeiten ausführen , Montagearbeiten oder sonstige Produktions
oder Dienstleistungen .

Nochmal für dich zum mitschreiben , bei einer Versandbestellung aus dem Ausland , führe ich aber
keinerlei Tätigkeiten im Ausland aus , der Kunde bestellt bei mir in Deutschland , der Handel wird
in Deutschland abgeschlossen , der Versand erfolgt von Deutschland aus.

In wie vielen Sprachen ich meine Homepage gestalte ist dabei völlig egal .

Gruß Haiopai
Haiopai
Inventar
#27 erstellt: 15. Sep 2012, 17:19
Ein kleiner Nachtrag für dich bezüglich deiner Bestimmung im Hinblick auf Kaufverträge innerhalb der EU .

Zitat :

I. Das auf den Kaufvertrag anzuwendende Recht

Während es beim Lauterkeits- und beim Telemedienrecht um die Frage geht, welche Vorschriften ein Webshop-Betreiber einhalten muss, geht es bei der Frage nach dem auf den Vertrag anzuwendenden Recht darum, welches Recht zwischen den Kaufvertragsparteien gilt.

Hier haben die Vertragsparteien einen großen Spielraum. Denn nach den Grundsätzen der Vertragsautonomie, können Käufer und Verkäufer im Ausgangspunkt selbst bestimmen, welches Recht sie ihrem Vertrag zugrunde legen wollen. Dies bedeutet, dass die Parteien dies frei vereinbaren können. Dies ist EU-weit in der sog. Rom I-Verordnung (Rom I-VO = Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht), die in Deutschland den Rang eines Gesetzes hat, geregelt. Nach Artikel 3 Absatz 1 der Rom I-VO unterliegt ein Vertrag zwischen zwei Parteien dem von den Parteien gewählten Recht.

Möglich ist somit, dass ein Webshop-Betreiber in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die ja Bestandteil des Kaufvertrags mit den Kunden werden, eine entsprechende Rechtswahlklausel aufnimmt. Hier kann der Verkäufer etwa bestimmen, dass auf den Vertrag deutsches (Kauf- bzw. Vertrags-)Recht angewendet werden soll. Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob diese Vereinbarung in deutscher oder in einer anderen Sprache getroffen wird.

Zitat Ende

Quelle : http://www.it-recht-kanzlei.de/online-handel-ausland-versand.html

Selbstredend wählt man als deutscher Händler natürlich in den AGBs angegeben , das deutsche Recht als Grundlage , ebenso wie ein Brite wohl logischer Weise britisches Recht wählen wird .

Und damit sollte die Klugscheißerei jetzt wohl auch beendet sein .

Gruß Haiopai
neutralgrid
Ist häufiger hier
#28 erstellt: 15. Sep 2012, 17:31
Deine Disskusionskultur ist grenzwertig,.Quatsch, Schwachsinn, Schlaumeier, "nochmal zum Mitschreiben"? Bist du auch so zu deinen Kunden?, wenn die eine andere Meinung haben?

Du hast die ganze Norm nicht begriffen.

"Seine Gewerbe angemeldet" muß der Unternehmer nur in seinem "Heimatland" haben

Verkaufen ist eine gewerbliche Tätigkeit. Homepage in D und Versand nach D ist ein" Ausrichten" gemäß der Norm.

Aber egal, als Hifi-Verkäufer weißt du das sicher besser. Mir ist die Zeit zu schade.
neutralgrid
Ist häufiger hier
#29 erstellt: 15. Sep 2012, 17:38
Habe erst jetzt deine "Nachreiche gesehen"

"Klugscheißen" kommt jetzt auch noch dazu.

Die Kanzlei hat Recht, was die Rechtswahl betrifft, die Auswirkungen blieben aber gleich:

(2) Ungeachtet des Absatzes 1 können die Parteien das auf einen Vertrag, der die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt, anzuwendende Recht nach Artikel 3 wählen. Die Rechtswahl darf jedoch nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das nach Absatz 1 mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.


Sprich die gleiche qualitativen Verbraucherrechte wie Gewährleistung, Widerruf des Auslandrechtes bleiben bestehen, können aber quantitativ leicht variieren.

Meine Aussage bleibt von den Auswirkungen also gleich, warum sollte ich dazu Romane schreiben?
Übrigens stand im meinem BEitrag "abhängig von den AGB kann sich etwas anderes ergeben".

Genau was die Kanzlei geschrieben hat. Und jetzt klugscheiße ich nicht mehr in diesem Thread.


[Beitrag von neutralgrid am 15. Sep 2012, 17:42 bearbeitet]
Haiopai
Inventar
#30 erstellt: 15. Sep 2012, 17:54
Grenzwertig sind für mich Leute , die in einen Thread kommen und auf einer theoretischen Basis klugscheißen , nur um mal was zu sagen zu haben .

Fakt ist , ich lege in meinen AGBs fest , welches Vertragsrecht gilt , genau so wie es der britische Händler macht und dabei ist wie zitiert völlig egal in wieviel verschiedenen Sprachen dort Dinge zu lesen sind .
Allein aus der Sprachwahl ergibt sich kein Wechsel der Rechtslage , du hast da augenscheinlich was
aus einem Text interpretiert , ohne zu wissen was es bedeutet .

Logisch könnte ich , wenn es mir zum Vorteil gereicht als Klausel in meine AGBs reinnehmen , das für
Bestellungen aus Groß Britannien auch britisches Recht gilt , weil beispielsweise da eine kürzere
Widerrufsfrist gilt .
Praktisch wird aber keiner auf so dumme Ideen kommen , weil einem deutschen Händler kaum britisches Recht zur Gänze bekannt sein wird und das Ganze vielleicht auch nach hinten losgeht .

Zumindest ist eines auch nach deiner Rom Verordnung klar Fakt , auch bei Versand ins EU Ausland bestimmt in diesem Falle der Verkäufer über die AGB ,WELCHES Recht gilt , was dann wohl zu
99,9 % das des eigenen Landes sein wird .
Und nur weil ich auf meiner Homepage eine oder mehrere Sprachen benutze , wechselt da NICHT , das Vertragsrecht .

Und was mein Verhalten gegenüber meinen Kunden angeht , erstens geht es dich nichts an , zweitens bist du gar nicht fähig das zu beurteilen ohne mich persönlich zu kennen und drittens beschwere dich nicht über die Diskussionskultur , wenn du dir gleichzeitig die Frechheit solcher themenfremden Seitenhiebe leistest , sowas ist nämlich mehr als billig .

Gruß Haiopai
Dengar
Ist häufiger hier
#31 erstellt: 15. Sep 2012, 17:55
Kannst du den Yamaha überhaupt bestellen, wenn der nicht direkt von Amazon selbst ist?
Bei mir geht das nämlich nicht.
Haiopai
Inventar
#32 erstellt: 15. Sep 2012, 18:09

neutralgrid schrieb:
Und jetzt klugscheiße ich nicht mehr in diesem Thread.


Das ist auch besser so , vor allem wenn du schon zitierst , dann bitte im Zusammenhang ,
bei dir fehlt nämlich was .

Zitat :
Die freie Rechtswahl gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Bei den Vorschriften der EU spielt insbesondere der Verbraucherschutz eine große Rolle. Daher soll nicht etwa durch die Wahl des Rechts eines Staates – z.B. eines Nicht-EU-Staates wie der Schweiz – der EU-weit starke Verbraucherschutz unterlaufen werden können.

Zitat Ende

Wovon war gleich noch die Rede ?

Richtig , von einem Kauf aus einem EU Staat und hier gilt auf Grund der ähnlichen Verbraucherschutzgesetze uneingeschränkt die freie Rechtswahl , Punkt und aus .

Mal abgesehen davon , daß dies mit deiner Eingangsbehauptung absolut nichts zu
tun hat , deine Behauptung war schlicht die , das allein die Sprachwahl auf einer
Homepage , zum Wechsel der Rechtslage führen kann und das ist nun mal
Unsinn , auch wenn dir meine Wortwahl nicht gefällt .

Nur weil ein britischer Händler seine Homepage wahlweise auch in deutscher
Sprache präsentiert , wird er nicht automatisch in Deutschland
gewerblich tätig .
Es gelten weiterhin SEINE AGB auf seiner Homepage und wenn die sagen , es
gilt britisches Recht , dann kann er seine Geräte auch auf chinesisch feilbieten ,
das ändert NICHTS , außer das die meisten Kunden das nicht lesen können .

Gruß Haiopai
tester12
Inventar
#33 erstellt: 15. Sep 2012, 18:48
Bitte nicht ausarten lassen, weder inhaltich noch in der Form!



Von den, sicherlich interessanten, rechtlichen Regelungwen und deren Auslegungen abgesehen zeigt sich doch, daß das komplexer ist als "reguläre" Verträge im Inland.
Wobei auch nur nach dt. Recht die Sache diffiziler ist als im Alltag wahrgenommen wird.

Eine Garantie ist immer nur soviel wert wie dem Garanten recht ist, so es ihn dann noch gibt.

Die gesetzlichen Gewährleistung ist in aller Regel umfangreicher und weitergehend in ihrer Regulierung.
Auch besteht hier ein Rechtsanspruch.

Bei einer Garantie handelt es sich um ein GARANTIEVERSPRECHEN.
Wieoft Versprechen gebrochen werden bzw. anders interpretiert werden kennt wohl jeder.

Zudem ist die sprachliche Hürde oft ein nicht zu unterschätzendes Hemmnis.

Ob man sich das antut muß jeder für sich selbst abschätzen.

Außerdem vor Gericht und auf hoher See ...

Zur REchtsprechung melde ich mich noch gesondert.
neutralgrid
Ist häufiger hier
#34 erstellt: 15. Sep 2012, 19:00

Haiopai schrieb:

neutralgrid schrieb:
Und jetzt klugscheiße ich nicht mehr in diesem Thread.


Das ist auch besser so , vor allem wenn du schon zitierst , dann bitte im Zusammenhang ,
bei dir fehlt nämlich was .

Zitat :
Die freie Rechtswahl gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Bei den Vorschriften der EU spielt insbesondere der Verbraucherschutz eine große Rolle. Daher soll nicht etwa durch die Wahl des Rechts eines Staates – z.B. eines Nicht-EU-Staates wie der Schweiz – der EU-weit starke Verbraucherschutz unterlaufen werden können.

Zitat Ende

Wovon war gleich noch die Rede ?

Richtig , von einem Kauf aus einem EU Staat und hier gilt auf Grund der ähnlichen Verbraucherschutzgesetze uneingeschränkt die freie Rechtswahl , Punkt und aus .

Mal abgesehen davon , daß dies mit deiner Eingangsbehauptung absolut nichts zu
tun hat , deine Behauptung war schlicht die , das allein die Sprachwahl auf einer
Homepage , zum Wechsel der Rechtslage führen kann und das ist nun mal
Unsinn , auch wenn dir meine Wortwahl nicht gefällt .

Nur weil ein britischer Händler seine Homepage wahlweise auch in deutscher
Sprache präsentiert , wird er nicht automatisch in Deutschland
gewerblich tätig .
Es gelten weiterhin SEINE AGB auf seiner Homepage und wenn die sagen , es
gilt britisches Recht , dann kann er seine Geräte auch auf chinesisch feilbieten ,
das ändert NICHTS , außer das die meisten Kunden das nicht lesen können .

Gruß Haiopai


Ja, dass du ein echter Unsympath bist, hast du ja nochmal bestätigt.

Dir fehlen hier sämtliche Grundlagen. AGB sind keine Vereinbarungen im Sinne des ROM-VO, nur individualrechtliche Vereinbarungen sind betroffen, damit fällt deine gesamte Argumentation. Aber egal.

Warum soll hier ein umfassendes Rechtsgutachten erstellen, um dir alles zu erklären?
Das kostet normalerweise mehrere T€, ich helfe auch gerne in der Freizeit, aber nicht bei dir.

Also gehabt dich wohl.
Christian_1990
Inventar
#35 erstellt: 15. Sep 2012, 19:51
Leute ihr sollt euch hier nicht in die Haare kriegen

Ich wollte doch bloß wissen wie das mit dem Rückgaberecht ist , was ich immer noch nicht weiß , da selbst wenn es hier irgendwo steht , ich es nicht lesen kann da ich mit so nem Bürokraten gerede nichts Anfangen kann .

Also bitte beantwortet nur meine Frage zu dem Wiederrufsrecht , den Rest lasst mal meine sorge sein .
Haiopai
Inventar
#36 erstellt: 15. Sep 2012, 20:56
Soweit ich die Bedingungen beim zweiten Anbieter(Lintone audio) gelesen habe gilt .

7 Tage Rückgabefrist , Rücksendung auf eigene Kosten .

Bei Amazon uk hab ich ne Rückgabefrist nicht gefunden aber ebenfalls den Hinweis ,
das im Gegensatz zu Deutschland ein Rückversand auf Käuferkosten bei Nichtgefallen
angesagt ist .

Kostenlosen Rücktransport gibt es nur bei Garantiefällen .

Transportversicherung gegen Beschädigung oder Verlust ist gegeben .

Gruß Haiopai
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