Musik verleihen. Recht?

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nullzwo
Stammgast
#1 erstellt: 27. Okt 2011, 23:15
Moin moin, kennt sich jemand mit Urheberrecht aus? Darf man als gewerblicher CD's verleihen? Oder darf man sogar eine Festplatte mit MP3's dieser CD verleihen? Bei DVD gibts ja extra Filme mit Verleihrecht... Sowas gibts ja bei Musik nicht... Oder?

Bitte alles wissenswerte über Musik und Urheberecht posten... Z.b.: auch wie es sich dann mit Gema verhält...

Ich bin gespannt...
MC-Zen
Stammgast
#2 erstellt: 28. Okt 2011, 08:20

nullzwo schrieb:
Moin moin, kennt sich jemand mit Urheberrecht aus? Darf man als gewerblicher CD's verleihen? Oder darf man sogar eine Festplatte mit MP3's dieser CD verleihen? Bei DVD gibts ja extra Filme mit Verleihrecht... Sowas gibts ja bei Musik nicht... Oder?

Bitte alles wissenswerte über Musik und Urheberecht posten... Z.b.: auch wie es sich dann mit Gema verhält...

Ich bin gespannt...


Denke einen Anwalt fragen ist hilfreicher, weil rechtssicher.
Hier wird dir niemand eine verbindliche Auskunft geben, sonst verklagst Du denen jenigen später noch, falls es nicht richtig wäre.

Denke aber meiner Meinung nach, (rechtlich unverbindliche Auskunft) eine HDD mit Mp3 zu verleihen ist rechtlich nicht zu lässig, da klar ist, was der Leihende wohl damit macht und damit Urheberrechtsverletzungen begangen werden.
Kannst Dir aber auch einfach mal die AGB bei vers. MP3 Download Portalen (Amazon, itunes, usw) durchlesen, dann erhälst Du auch Antworten.


michael
MartinG
Stammgast
#3 erstellt: 28. Okt 2011, 10:25
Gedanken dazu:
Die gängigen Urheberrechts-Rundsätze auf LPs und CDs haben Vermietung immer ausgeschlossen.
Mal etwas schlicht gefolgert: wenn es erlaubt wäre, würden Videotheken es auch tun. Oder es gäbe längst entsprechende Firmen für Tonträger. Ich erinnere mich, dass so etwas früher versucht wurde, aber aus juristischen Gründen dann doch nicht ging. Selbst Musikvideos sind in der Videothek ja anscheinend problematisch, obwohl man jetzt mehr sieht als früher.

Man fragt sich allerdings, warum Bibliotheken CDs verleihen dürfen. Weil Verleih etwas anderes ist als Vermietung?
Oftmals steht ja sogar "Verleih" im Rundtext, trotzdem ist das private Verleihen hierzulande definitiv erlaubt.
Gruß,
Martin
MC-Zen
Stammgast
#4 erstellt: 28. Okt 2011, 12:26

MartinG schrieb:
Gedanken dazu:
Die gängigen Urheberrechts-Rundsätze auf LPs und CDs haben Vermietung immer ausgeschlossen.
Mal etwas schlicht gefolgert: wenn es erlaubt wäre, würden Videotheken es auch tun. Oder es gäbe längst entsprechende Firmen für Tonträger. Ich erinnere mich, dass so etwas früher versucht wurde, aber aus juristischen Gründen dann doch nicht ging. Selbst Musikvideos sind in der Videothek ja anscheinend problematisch, obwohl man jetzt mehr sieht als früher.

Man fragt sich allerdings, warum Bibliotheken CDs verleihen dürfen. Weil Verleih etwas anderes ist als Vermietung?
Oftmals steht ja sogar "Verleih" im Rundtext, trotzdem ist das private Verleihen hierzulande definitiv erlaubt.

Der TS hat aber was von Gewerblich geschrieben.
Und Bibliotheken haben entweder eine Version gekauft die Verleih einschliesst, oder eine Sonderfunktion im Gesetz eingeräumt bekommen. Dazu was zu suchen hab ich aber keine Lust.

michael
Schili
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 28. Okt 2011, 12:35
Hallo.

Inklusive der Querverweise wird die Frage recht eindeutig beantwortet...

http://dejure.org/gesetze/UrhG/27.html

nullzwo
Stammgast
#6 erstellt: 28. Okt 2011, 15:34
Ja, ok... Macht alles Sinn...

Mal ein Gedankenexperiment: man draf als DJ mit seiner normal erworbenen Musik irgendwo Musik machen, bei öffentlichen Veranstalltungen natürlich mit Gema. Wenn man ne Playlist anmacht und noch als DJ da ist, ist alles gut... Sobald man dann die Veranstalltung verlässt und die Musik weiterläuft, handelt es sich um eine Vermietung?

?????
Schili
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 28. Okt 2011, 15:42
Riecht nach nem Präzedenzfall, der evtl. rechtlich so in dieser Form noch gar nicht abgeklopft ist. Da wird dir wohl kaum jemand - evtl. ein Fachanwalt für Medienrecht - weiterhelfen können. Es wird sich auch kaum jemand die Finger dabei verbrennen wollen, dir da öffentlich(!) eine verbindliche(!!) Rechtsberatung zukommen zu lassen...

Es sei denn, jemand zaubert ein Gerichtsurteil incl. Aktenzeichen zu solch einem Fall hervor. Möglich ist alles...

nullzwo
Stammgast
#8 erstellt: 28. Okt 2011, 17:52
Natürlich gibt hier niemand eine rechtsverbindliche Aussage ab... Alle Angaben in diesem Thread sind ohne Gewehr ;-) (gewähr)...
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