Keine Reperatur trotz Garantie?

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hondo23
Stammgast
#1 erstellt: 24. Jun 2006, 13:22
Hallo,

habe meine MA-Audio HK597 vor ca. drei Wochen zu meinem Händler gebracht, da sie abgeraucht war, und zwar ohne dass eine zu große Last angehangen hätte, Stromversorgung passt auch.

Die Stufe ist erst ca. 1 jahr alt.

Nun heute die Überraschung:

Als ich heute hinging mal fragen was das gute Stück macht, zeigte er mir ein Fax seines Händlers mit dem Hinweis auf die sog. Beweislastumkehr nach 6 Monaten und dass ich jetzt ein Problem hätte, die Stufe werde nicht kostenlos repariert und auch sonst nix.

Kann ich da was machen???


Bitte um rasche Hilfe, soll da morgen noch mal hin das Ganze endgültig klären.......

Danke, Gruß, Jan
skywalker_81
Inventar
#2 erstellt: 24. Jun 2006, 13:31
Mit der Umkehr hat er leider recht. Rein rechtlich gesehen simmt das, wobei sich die meisten Händler eigendlich Kulant zeigen.

Wenn du dir sicher bist das du den Schaden nicht verursacht hast, kannst natürlich durch ein "Gutachten" bestätigen lassen, das der Schaden ohne Fremdverschulden/einwirkung entstand.
Dann müssen sie das Teil richten.


[Beitrag von skywalker_81 am 24. Jun 2006, 13:34 bearbeitet]
hondo23
Stammgast
#3 erstellt: 24. Jun 2006, 15:24
Was ist aber mit der Garantiekarte von MA Audio, auf der die eine 2-Year-Warranty(=Garantie, nicht gesetzl. Gewährleistung) übernehmen für das Gerät?

Die muss doch was wert sein!!
Philchen
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 24. Jun 2006, 15:32
Die Firma hat erst einmal vollkommen Recht mit Beweislastumkehr. Allerdings musst du nun schauen was auf den Ihrer Garantiekarte steht. Eine Garantie kann ja auch nur bestimmte Bereiche betreffen oder bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein. Pauschal schwer zu beantworten..
Gruß
Phil
Passat
Inventar
#5 erstellt: 24. Jun 2006, 22:42
Das mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten stimmt schon, betrifft aber nur die gesetzliche Gewährleistung (nicht zu verwechseln mit dem Begriff "Garantie", das ist etwas anderes!) des Händlers.

Wenn du eine Garantiekarte des Herstellers hast, schau mal in die Garantiebedingungen. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers (selten) oder Herstellers und nicht gesetzlich geregelt (das ist nur die Gewährleistungpflicht des Händlers).

Leider wird sehr oft der Begriff "Garantie" mit dem Begriff "Gewährleistung" gleich gestellt. Es sind aber 2 verschiedene Dinge, s.o.

Wenn du nichts getan hast, was den Garantiebestimmungen auf der Garantiekarte wiederspricht, dann würde ich die Endstufe direkt zum Hersteller senden bzw. den vorher erst einmal kontaktieren. Beim Händler wirst du wohl kaum weiterkommen, ohne zu beweisen, das die Endstufe schon beim Kauf defekt war.

Grüsse
Roman
hondo23
Stammgast
#6 erstellt: 24. Jun 2006, 23:27
Na da hab ich ja nen ganz tollen Händler, super kulant.....

Der wird morgen früh erst einmal Bekanntschaft mit meinem Anwalt machen, ich hab Rechtsschutz.

Mal sehen was der dann sagt!

Da bin ich ja bald besser aufgehoben ich bestell nur noch bei Media-Markt, da gibt´s zwar fast nur Müll, aber ich bekomm wenigstens meine 2 Jahre Gewährleistung ohne abgezockt zu werden.

Das war wohl das letzte was ich dort bestellt hab..........

hondo23
Stammgast
#7 erstellt: 24. Jun 2006, 23:38
Super. Das mit der Garantiekarte kann ich wohl knicken, da steht mal schön drauf:

What is not covered: Any products that have been sold outside the USA


So eine scheisse hab ich echt noch nicht erlebt, dass der sich da keine Sorgen macht dass keiner mehr bei ihm kauft irgendwann, ich mein, war ja kein Internetkauf oder so, bin dort langjähriger Kunde!!
GrannySmith
Stammgast
#8 erstellt: 24. Jun 2006, 23:41
Damit tust Du dem Händler aber unrecht.

Er hat doch nicht zu verantworten, dass die Stufe kaputt ist. Das ist der Hersteller, und wenn der Händler kulant ist, der Hersteller sich aber weigert, bleiben die Kosten im Zweifelsfall beim Händler.

Übrigens bist Du nicht abgezockt worden. Du hast Dich nur nicht vorher informiert, also mecker jetzt auch nicht rum.
Auch Media Markt wird normalerweise sowas nach mehr als einem Jahr nicht mehr zurücknehmen.
Wenn doch, dann sag Danke und freu Dich ...

Übrigens, Deine Rechtsschutz wird auch nicht viel bringen, Du bekommst nur das Beratungsgespräch und mit Glück das Gutachten umsonst. Wenn das Gutachten keine eindeutige Aussage trifft, werden sie auch keine Klage Deinerseits finanzieren.
Phoenix.
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 25. Jun 2006, 07:35
Hallo



Damit tust Du dem Händler aber unrecht.

Er hat doch nicht zu verantworten, dass die Stufe kaputt ist. Das ist der Hersteller, und wenn der Händler kulant ist, der Hersteller sich aber weigert, bleiben die Kosten im Zweifelsfall beim Händler.

Ich denke, den Kaufvertrag hat er aber mit dem Händler abgeschlossen und nicht mit dem Hersteller.



Auch Media Markt wird normalerweise sowas nach mehr als einem Jahr nicht mehr zurücknehmen.
Wenn doch, dann sag Danke und freu Dich ...


Mit MM und Co hatte ich noch nie Probleme (Garantie bis zu 3 Jahre).

@hondo23

Probiere mal dein Glück über die Rechtsschutz.
Fragen kostet ja nichts
GrannySmith
Stammgast
#10 erstellt: 25. Jun 2006, 12:04

Ich denke, den Kaufvertrag hat er aber mit dem Händler abgeschlossen und nicht mit dem Hersteller.


stimmt, aber dieser Kaufvertrag sagt nur 6 Monate was über Gewährleistung - danach haftet der Händler nicht mehr.
Passat
Inventar
#11 erstellt: 25. Jun 2006, 12:51

ifrik schrieb:
Hallo



Damit tust Du dem Händler aber unrecht.

Er hat doch nicht zu verantworten, dass die Stufe kaputt ist. Das ist der Hersteller, und wenn der Händler kulant ist, der Hersteller sich aber weigert, bleiben die Kosten im Zweifelsfall beim Händler.

Ich denke, den Kaufvertrag hat er aber mit dem Händler abgeschlossen und nicht mit dem Hersteller.


Stimmt, aber nach 6 Monaten tritt dann die Beweislastumkehr in Kraft.

Grüsse
Roman
Onkel_Alex
Inventar
#12 erstellt: 25. Jun 2006, 13:04
toller vertrieb...

so eine unkulante reaktion wäre für mich grund genug nie mehr was bei denen zu kaufen...
Phoenix.
Hat sich gelöscht
#13 erstellt: 25. Jun 2006, 14:02
Hi,

ihr habt natürlich vollkommen Recht.
Hab da irgendwas verwechselt.

Durch die Beweislastumkehr wird sowas natürlich extrem schwierig.


mfg
hondo23
Stammgast
#14 erstellt: 25. Jun 2006, 15:11
War eben nochmal bei meinem Händler, er zeigte sich heute sehr kulant und hat versprochen das Teil wieder zu richten und sich dann wieder bei mir zu melden.

Ihr hört von mir wenn das gute Stück wieder läuft!
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