Muss man Kofferraumaubau bzw. Anlage allgemein Eintragen lassen ?

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Grimpf
Inventar
#1 erstellt: 25. Nov 2004, 00:34
Hi !

Ich wurde soeben von der Polizei angehalten, bla bla Papiere etc. "alles OK, nur was ist das ?????? Ein Subwoofer im Kofferraum , NEIN und ein Verstärker noch dazu, wie bitte da links ist ja noch einer. Dürfte ich bitte nochmal ihre Papiere sehen. "Selbstverständlich", "aber der Kofferraumumbau ist nicht eingetragen?!" Ne wieso denn?" Ja, Veränderung am Fahrzeug" ! "Seit wann muss das Eingetragen werden"? "Jegliche Veränderungen des Fahrzeugs müssen ordnunggemäß zugelassen werden", da werden wir wohl eine Mängelkarte schreiben müssen!" ......bla bla bla, das war der Dialog, der vor ca 30 Minuten zwischen mir und den Polizisten stattgefunden hat. Ich bin zwar nochmal ohne Mängelkarte davongekommen. Nach langem überreden hat er dann doch Herz gezeigt. Aber jetzt mal zum Eigentlichen :

Muss man sowas Eintragen lassen ? ich habe da wirklich nichts tolles, nur den sub in der mitte, und rechts und links daneben mit ein bisschen mdf verziert, und die amps unter plexiglas !!! Ausbauen ? oder Drin lassen ?
sty
Stammgast
#2 erstellt: 25. Nov 2004, 00:40
Wär mir neu, ist auch ziemlich Schwachsinnig. Was verändert man denn? Nix. Kommst vielleicht nicht mehr so leicht an dein Reserverad aber sonst auch nix. Und was du dir in den Kofferraum stellst ist ja wohl deine Sache. Kannst ja nicht jedes mal vor dem einkaufen 2 Kisten Bier eintragen lassen.
Ich glaub das Thema gabs aber auch schonmal.
bassgott
Inventar
#3 erstellt: 25. Nov 2004, 00:49
SCHWACHSINN! das waren bestimmt wieder zwei übereifrige! solange die statik nicht verändert wird oder die sicht behindert(durch wall o.ä) können die dir gar nix!
tbird
Stammgast
#4 erstellt: 25. Nov 2004, 01:29
Von aussen sichtbare oder das fahrverhalten verändernde ein/ausbauten müssen eingetragen werden. eben so ein kofferraumausbau ÜBER EINEM BESTIMMEN GEWICHT, da sich ja dann die maximal zusätzliche last verändert. also wenn man wie ich 150kg eingebaut hat sollte man doch überlegen das eintragen zu lassen *g*

für einen standart-woofer+2amps+bissi_dämmung_in_türen-einbau is das wohl ETWAS zu übertrieben *G*
kappe
Inventar
#5 erstellt: 25. Nov 2004, 01:45

Von aussen sichtbare oder das fahrverhalten verändernde ein/ausbauten müssen eingetragen werden. eben so ein kofferraumausbau ÜBER EINEM BESTIMMEN GEWICHT, da sich ja dann die maximal zusätzliche last verändert. also wenn man wie ich 150kg eingebaut hat sollte man doch überlegen das eintragen zu lassen *g


Eh,wie,was.

Denn abschnitt in der STVO mußt du mir mal zeigen wo das steht,wenn es um Bauliche veränderungen geht,dann lass ich es mir noch angehen,also gehäuse mit der Karosse per streben oder so verankerst,aber ansonsten nee,no way.

Und wegen dem Gewicht,warum verändet sich die Maximal Last,es ändert sich nur deine last wo du zuladen darfst, sonnst nichts.

Das einzige wo sie was sagen könnten,ist wenn du Funken hinter dir her ziehst,weil dein Fahrwerk zu weich ist.

Und die Jungs von der Polizei,haben nicht wirklich ahnung was zu gelassen ist und was nicht(Nicht alle,aber viele).

Da könnte ich dir Geschichten Erzählen was die alles schon losgelassen haben.

Beispiel:mir wollte mal einer erzählen,das ich meine Allwetter Birnen eintragen muß,weil im gesetzt stehen würde das man nur Weißes licht im Auto haben dürfe,oder die Schönen Scheinwerfer mit Fadenkreuz seien auch verboten und so weiter und so weiter.


DAs werden wieder zwei Frischlinge gewesen sein die keine ahnung haben,aber davon viel.


mfg


[Beitrag von kappe am 25. Nov 2004, 01:47 bearbeitet]
melzmann
Stammgast
#6 erstellt: 25. Nov 2004, 13:06
Es wollen ja alle mal Sherrif spielen überhaupt die ganz blöden die irgendwie versuchen ihre Zeit zu vertreiben! Würde irgendwie schaun die zwei zu besuchen und beide über ihre grenzenlose Unwissenheit zu unterrichten. So bist du der Sherrif!-irgendwie halt.

Was ist grün und innen hohl?- Schnittlauch Schnittlauch
Illuminate
Stammgast
#7 erstellt: 25. Nov 2004, 14:24
beim nächsten Mal lass es einfach kommentarlos über dich ergehen ... es kann dir ja sowieso nichts passieren! Wie schon gesagt ... wenn du einkaufen warst, lässt du ja auch nicht deinen Einkauf eintragen, weil er im Kofferraum verschaut ist ... ob es jetzt 1h drin is oder eben wie die Anlage mehrere Monate/Jahre is ja ziemlich egal!

€dit

Womit du aber Probleme kriegen könntest, wäre ein beleuchter Kofferraum, Woofer, Amp etc ... weil ja alles leuchtende mehr oder weniger im Bereicht der StVO nicht zugelassen ist ... so is es zumindest bei uns in Österreich ... nicht mal ein blau leuchtender Rahmen für einen Autoradio oder für die Gangschaltung ist erlaubt! Wenn dann der Kofferraum in schönem blau erstrahlt, sieht der Polizist rot ;-)

/€dit


[Beitrag von Illuminate am 25. Nov 2004, 14:38 bearbeitet]
d-fens13
Inventar
#8 erstellt: 25. Nov 2004, 16:05
@illuminate:

ist bei uns auch so, obwohls eigentlich schwachsinn ist; mein 7894RB kann ich auch so einstellen daß mein gesicht davon schön angeleuchtet wird und keiner darf mir deswegen was... ist halt "nur" ein Radio...

Übertreiben immer recht viel die jungs in grün...
tbird
Stammgast
#9 erstellt: 27. Nov 2004, 01:27
du kannst es ja so machen dass dein licht im koffer(anlagen)raum nur leuchtet wenn die klappe auf is...
idefix83
Stammgast
#10 erstellt: 27. Nov 2004, 02:06
also ich war mit meinem komplettumbau (ohne reserverad da sind ja die endstufen) beim TÜV weil er fällig war und er hatte nur nach Verbandskasten und Warndreieck geguckt sonst nix.

Also völliger Schwachsinn was die Bullen gesagt haben.

Bei uns sind die Bullen noch nie auf so Scherze gekommen!!!
embelbembel
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 27. Nov 2004, 11:31
mich hat auch mal ne streife angehalten; papiere, haben sie was getrunken etc., alles in ordnung
aber dann verbandkasten,warndreieck und jetzt kommts "profiltiefe beim reserverad", ich so" äähhh wasss,
ich hab nich mal eins"
P:"warum?"
I:"brauch keins"
P:"wer sagt das?"
I:"ich"
P:"hahaha,-mängelbericht"
I:"aber sonst gehts noch,hä?"
P:"was geht noch?"
I:"ach nix,der smart hat ja auch keins,hat bloß so ne pannendose drin und die habe ich auch,-hier( zeig)"
P:"das hilft ja nur wenn sie einen schleichenden plattfuß haben,wenn ihnen auf der autobahn ein reifen platzt sehen sie mit der dose ganz schön alt aus"
I:"wenn mir auf der autobahn mit 120 ein reifen platzt,brauch ich nicht nur ein neuer reifen,glaube dann ruf ich gleich den adac zum abschleppen,- der smart hat auch keins"
P:murmelmurmel mit kollegen
P:"ich informiere mich nochmal,schreib mir aber ihre nummer auf"
I:"alles klar,tschüss"
kappe
Inventar
#12 erstellt: 27. Nov 2004, 12:15
Morgen

Es gibt ja auch keinen absatzt in der STVO,wo steht das ein Reserverad vorschrift ist.

Und versuch mal mit einem Notrad oder Faltrad die minimale Profil tiefe zu ereichen,no way.


Das ist das ja was ich gemeint habe weiter oben,die herrn in Grüne wissen selber nicht was erlaubt ist und was nicht,dafür ist die STVO zu umfangreich.


mfg
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