Mediastar Rücknahme Beamer ?

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element5
Inventar
#1 erstellt: 08. Okt 2008, 18:11
hi,

ich möchte mir bei mediastar einen beamer kaufen, möchte ihn aber zuhause testen um mir selbst ein bild zu machen ob er mit meinen komponenten 100% harmoniert.

falls nicht, möchte ich ihn dann natürlich wieder zurückschicken. könnte es da bei mediastar probleme geben, wie sind eure erfahrungen ?

grüsse
element
Norbarde
Stammgast
#2 erstellt: 08. Okt 2008, 20:48
Hi element5,

Mediastar reagiert in so einem Fall wie jeder Händler, bei dem man im Laden ein Gerät erwirbt und es benutzt. Wenn Du die Lampe über eine Stunde hinaus testest werden Sie Dir erzählen, dass sie dass Gerät nun nicht mehr als neu verkaufen können und fordern nun Ersatz. Bei mir waren es satte 200€ für 30 Stunden. Trotzdem hat sich der Wechsel gelohnt.

Gruß,
Norbarde
MichaW
Inventar
#3 erstellt: 08. Okt 2008, 22:27
Würde da einfach mal fragen ! Glaube aber auch nicht,dass jeder Händler da gleich reagiert!
Norbarde
Stammgast
#4 erstellt: 08. Okt 2008, 22:48
Sicherlich ist man wenn man vorher fragt auf der sicheren Seite
Roderik81
Inventar
#5 erstellt: 09. Okt 2008, 10:34
Hast du keinen Heimkinobeamer-Händler in der Nähe, der dir mal einen Vorführbeamer zum testen mit nach hause gibt? Währe sicherlich die nettere Art ...
brundie
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 09. Okt 2008, 11:31
Hallo an alle,

da kann ich nur sagen, da habe ich dann wohl Glück gehabt.
Ich hatte bei Conrad Elektonik eine Beamer käuflich erstanden und zwar im Versand habe diesen gründlich getestet (ca. 8 Stunden, weniger 14 Tage) und war mit dem Ergebnis nicht zufrieden.
Habe dann über die Hotline erfahren das ich das Gerät unfrei zurücksenden soll und habe mittlerweile auch eine Gutschrift über den vollen Preis erhalten. Das ganze nennt sich Fernabsatzgesetz.
Das sichert mir als Kunden 14 Tage uneingeschränktes Rückgaberecht zu. Das heißt zwar nicht das ich machen kann was ich will, aber immerhin kann und darf ich die Ware begutachten
und dazu gehört es auch das ich die Ware ausprobiere.
Also ich würde von jedem Händler abraten der mir mein Recht extrem einschränkt das für eine Stunde schon Geld sehen will.
Das ist im Versand normal das wenn die Ware geöffnet ist Sie keine Neuware mehr ist.
Egal ob Sie in Betrieb genommen wurde oder auch nicht. Das ist in diesem Falle Händlerrisiko.
Nur das wir uns richtig verstehen es geht hier nicht um ausnutzen, sondern um eine gleiche Chancen. Der Kunde im Laden kann die Ware begutachten und ausprobieren
das kann ich im Versand nicht. Darum diese Vereinbarung. Im übrigen wer würde auch im Laden eine Ware als Neuware kaufen die schon anderen Kunden vorgeführt wurde?
Ich nicht (zumindest nicht dann wenn ich denn vollen Preis bezahlen soll) und habt Ihr schon mal erlebt das ein Händler gesagt hat Ihr müsst Geld dafür bezahlen weil Ihr euch was vorführen lassen habt, ich nicht!
So das soll reichen.

Also mein Tipp: Sich vorher die Rückgabe Bedingungen bestätigen lassen damit man nachher, nicht alt aussieht.
Ferner solche Kosten mal vielleicht auf den Kaufpreis legen und schauen ob es dann immer noch Günstig ist.
Händler stärken die solche dubiosen Kosten nicht erheben.
Fazit: Billig ist manchmal ganz schön teuer.



mit einem freundlichen Gruß
brundie
MichaW
Inventar
#7 erstellt: 09. Okt 2008, 11:38
Moin,
habe ich das jetzt richtig verstanden,du hast eine Gutschrift bekommen Das Geld bekommst du nicht zurück,kannst dir aber etwas anderes kaufen So war es bei mir,als ich mal etwas bei Conrad gekauft habe.Waren zwar nur 25€ aber das Geld wäre mir lieber gewesen! Und einen guten Beamer habe ich bei Conrad auch noch nie gesehen!
brundie
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 09. Okt 2008, 13:41
Hallo MichaW,

sorry das war in der Tat etwas mißverständlich nein ich habe eine Rücküberweisung meines Geldes auf mein Konto bekommen.
Gutschrift steht nur auf der schriftlichen Mitteilung von Conrad daher das Mißverständnis. Tja man sollte sich schon genau überlegen was man so schreibt. Ich hoffe das klärt den Sachverhalt.


brundie
Damasta
Stammgast
#9 erstellt: 09. Okt 2008, 14:31

brundie schrieb:
und habt Ihr schon mal erlebt das ein Händler gesagt hat Ihr müsst Geld dafür bezahlen weil Ihr euch was vorführen lassen habt, ich nicht!


Also ich habe das schon vor ein paar Jahren einmal erlebt. Und zwar wollte man bei einem alteingesessen Würzburger Elektronikmarkt 50 Euro für eine Vorführung verschiedener Beamer, was im Falle eines Kaufs verrechnet werden sollte. Damit wollte man einem Zitat "Beratungsklau" (beim Händler sehen, im Internet günstiger kaufen) vorbeugen.
Ich habe dann aber von der Aktion abgesehen, weil mir mein Gesprächspartner schon bei den paar Sätzen, die wir im Vorfeld gewechselt hatten, nur eingeschränkt kompetent vorkam...
element5
Inventar
#10 erstellt: 09. Okt 2008, 14:55
mir wäre es auch lieber wenn mir medistar einfach einen testbeamer mit nachhause geben könnte, z.b. übers wochenende. ich werde da mal anrufen.
Rach78
Hat sich gelöscht
#11 erstellt: 09. Okt 2008, 15:06

Das sichert mir als Kunden 14 Tage uneingeschränktes Rückgaberecht zu. Das heißt zwar nicht das ich machen kann was ich will, aber immerhin kann und darf ich die Ware begutachten


Das ganze ist aber rechtlich nicht 100prozentig festgelegt.

Es steht nirgendwo "ein beamer darf bei der begutachtung maximal eine stunde laufen" oder ähnliches.


selbst wenn du ne plastiktüte aufreißen musst weil darin nen kabel sich befindet welches du zum anschließen brauchst könnte man sagen dass sich das produkt in einem "nicht wiederverkaufsbaren zustand" befindet

würde von daher lieber beim händler das ding live vorführen lassen anstatt nacher wertersatz leisten zu müssen
Haiopai
Inventar
#12 erstellt: 09. Okt 2008, 15:34

brundie schrieb:

Das sichert mir als Kunden 14 Tage uneingeschränktes Rückgaberecht zu. Das heißt zwar nicht das ich machen kann was ich will, aber immerhin kann und darf ich die Ware begutachten
und dazu gehört es auch das ich die Ware ausprobiere.
Also ich würde von jedem Händler abraten der mir mein Recht extrem einschränkt das für eine Stunde schon Geld sehen will.
Das ist im Versand normal das wenn die Ware geöffnet ist Sie keine Neuware mehr ist.
Egal ob Sie in Betrieb genommen wurde oder auch nicht. Das ist in diesem Falle Händlerrisiko.
Nur das wir uns richtig verstehen es geht hier nicht um ausnutzen, sondern um eine gleiche Chancen. Der Kunde im Laden kann die Ware begutachten und ausprobieren
das kann ich im Versand nicht.
mit einem freundlichen Gruß
brundie


Tja und da bist du leider auf dem Holzweg und legst dir dieses Gesetz so aus ,wie du es haben möchtest .

1) Ein uneingeschränktes Rückgaberecht ,hast du eben nur ,wenn die Ware unbenutzt ist .

2) Ausprobieren und da kommt die Gummiregelung ,darfst du nur in einem Umfang vergleichbar mit der Besichtigung im Laden und da ist ein Zeitraum von 1 Stunde völlig okay ,denn kaum jemand schaut sich ein und das selbe Gerät durchgehend länger als eine Stunde im Laden an .

Wichtig ist hierbei aber eines ,der Händler muss dich klipp und klar schriftlich belehren und zwar bei der Bestellung schon ,wie genau er diese Stundenregelung handhabt .
Wenn er 1 Stunde ausprobieren sagt ,dann hat das da zu stehen bevor du das Gerät verbindlich bestellt hast .

Ansonsten gilt die Gummiregelung des Gesetzes ,die vom Zeitraum her jeder Richter anders auslegen kann in einem gewissem Rahmen .

Denn die Grenze ergibt sich in diesem Gesetz nur durch den Satz ,das du das Gerät nicht wie bei einer normalen Inbetriebnahme behandeln darfst .


Aber mal ganz abgesehen davon brundie ,deine Chancengleichheit ist ja wohl ein Witz ,denn im Laden steht da EIN ausgepacktes Vorführgerät ,du packst dort auch nicht jedes einzelne Gerät aus ,benutzt es ein paar Stunden lang und lässt es dann wieder ins Lager schaffen .

Ich verstehe auch nicht so ganz woher dieses Anspruchsdenken kommt ,man kann nicht erwarten ,das man übers Net alles noch ein bisschen billiger bekommt und dann auch noch einen besseren Service ,irgendwo muss mal gut sein .
Dieses Problem besteht doch nur bei Beamern und gerade da lohnt der direkte Vergleich ,da darf man auch ruhig mal 2-300 Kilometer weit fahren um in einem Laden wie Mediastar 20 und mehr Beamer im Vergleich sehen zu können .

Ich hab mir den Laden hier oben in Norderstedt(bei Hamburg) schon öfter angeschaut ,bei so einer Vergleichsmöglichkeit bestelle ich mir doch keinen einzelnen Beamer nach Hause ,wenn ich ihn da im direkten Vergleich sehen kann .

Gruß Haiopai

P.S. Das übliche Problem ,Deutschland ist eine Service Wüste ,weil den Service keiner bezahlen will .
Deswegen auch Hungerlöhne im Dienstleistungssektor ,fahrt mal nach Skandinavien ,da ist selbst in Nobel Restaurants Selbstbedienung oder aber es hat Preise bei denen einen deutschen "Geiz ist geil" Fanatiker der Schlag treffen würde .Dafür gibt es auch keine Kellner die ergänzende ALG II Leistungen beantragen müssen .
Maikj
Inventar
#13 erstellt: 09. Okt 2008, 16:26

Haiopai schrieb:

brundie schrieb:

Das sichert mir als Kunden 14 Tage uneingeschränktes Rückgaberecht zu. Das heißt zwar nicht das ich machen kann was ich will, aber immerhin kann und darf ich die Ware begutachten
und dazu gehört es auch das ich die Ware ausprobiere.
Also ich würde von jedem Händler abraten der mir mein Recht extrem einschränkt das für eine Stunde schon Geld sehen will.
Das ist im Versand normal das wenn die Ware geöffnet ist Sie keine Neuware mehr ist.
Egal ob Sie in Betrieb genommen wurde oder auch nicht. Das ist in diesem Falle Händlerrisiko.
Nur das wir uns richtig verstehen es geht hier nicht um ausnutzen, sondern um eine gleiche Chancen. Der Kunde im Laden kann die Ware begutachten und ausprobieren
das kann ich im Versand nicht.
mit einem freundlichen Gruß
brundie


Tja und da bist du leider auf dem Holzweg und legst dir dieses Gesetz so aus ,wie du es haben möchtest .

1) Ein uneingeschränktes Rückgaberecht ,hast du eben nur ,wenn die Ware unbenutzt ist .

2) Ausprobieren und da kommt die Gummiregelung ,darfst du nur in einem Umfang vergleichbar mit der Besichtigung im Laden und da ist ein Zeitraum von 1 Stunde völlig okay ,denn kaum jemand schaut sich ein und das selbe Gerät durchgehend länger als eine Stunde im Laden an .

Wichtig ist hierbei aber eines ,der Händler muss dich klipp und klar schriftlich belehren und zwar bei der Bestellung schon ,wie genau er diese Stundenregelung handhabt .
Wenn er 1 Stunde ausprobieren sagt ,dann hat das da zu stehen bevor du das Gerät verbindlich bestellt hast .

Ansonsten gilt die Gummiregelung des Gesetzes ,die vom Zeitraum her jeder Richter anders auslegen kann in einem gewissem Rahmen .

Denn die Grenze ergibt sich in diesem Gesetz nur durch den Satz ,das du das Gerät nicht wie bei einer normalen Inbetriebnahme behandeln darfst .


Aber mal ganz abgesehen davon brundie ,deine Chancengleichheit ist ja wohl ein Witz ,denn im Laden steht da EIN ausgepacktes Vorführgerät ,du packst dort auch nicht jedes einzelne Gerät aus ,benutzt es ein paar Stunden lang und lässt es dann wieder ins Lager schaffen .

Ich verstehe auch nicht so ganz woher dieses Anspruchsdenken kommt ,man kann nicht erwarten ,das man übers Net alles noch ein bisschen billiger bekommt und dann auch noch einen besseren Service ,irgendwo muss mal gut sein .
Dieses Problem besteht doch nur bei Beamern und gerade da lohnt der direkte Vergleich ,da darf man auch ruhig mal 2-300 Kilometer weit fahren um in einem Laden wie Mediastar 20 und mehr Beamer im Vergleich sehen zu können .

Ich hab mir den Laden hier oben in Norderstedt(bei Hamburg) schon öfter angeschaut ,bei so einer Vergleichsmöglichkeit bestelle ich mir doch keinen einzelnen Beamer nach Hause ,wenn ich ihn da im direkten Vergleich sehen kann .

Gruß Haiopai

P.S. Das übliche Problem ,Deutschland ist eine Service Wüste ,weil den Service keiner bezahlen will .
Deswegen auch Hungerlöhne im Dienstleistungssektor ,fahrt mal nach Skandinavien ,da ist selbst in Nobel Restaurants Selbstbedienung oder aber es hat Preise bei denen einen deutschen "Geiz ist geil" Fanatiker der Schlag treffen würde .Dafür gibt es auch keine Kellner die ergänzende ALG II Leistungen beantragen müssen .


Hi !

Volle Unterstützung für deine Worte, für diesen Egoismus fehlen mir selbige.

Herrlich das genau die Leute die so vorgehen wie geschildert die ersten sind, die aufschreien wenn "ihr" neues Gerät auch nur eine Gebrauchsspur aufweist.

Macht weiter so, dann hat sich der günstige internetkauf eh bald erledigt :-)

Gruss

Maik
brundie
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 09. Okt 2008, 23:40
Hallo, ich möchte nochmal betonen das es hier nicht darum geht die armen Händler zu schropfen sondern um Changengleichheit. Wie ich ja weiter oben schon geschrieben habe soll das nicht dem Wildwuchs Tür und Tor öffnen sondern
es soll einem die Möglichkeit geben eine Ware zu begutachten.
Aber wie währe es, wenn Ihr das mal lest. http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz

Ich kann in der Tat nicht nachvollziehen wie man an dieser Stelle freiwillig auf sein Recht verzichten mag, wenn man mal eines hat. Lest mal die AGBs der meisten Händler durch da graust es einem doch ziemlich.

Viele Grüße brundie
brundie
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 10. Okt 2008, 00:08
Hallo Haiopai,

vielleicht ist das ein wenig zu Krass "uneingeschränktes Rückgaberecht" aber das was meine ist das ich nicht grundsätzlich alles hinnehmen muß was in den AGBs steht. Ausserdem scheint es mir so als ob du nicht den gesammten Beitrag richtig und aufmerksam gelesen hast den erstens breche ich hier eine Lanze für den Einzelhandel und zweitens schreibe ich ziemlich weit unten das billig manchmal teuer werden kann also nix mit "Net alles noch ein bisschen billiger bekommt" sondern eher in die richtung schau wo du kaufst. Nur das wir uns richtig verstehen ich denke nicht das das völlig okay ist ein Gerät zu kaufen es zu nutzen und am Ende der 2 Wochen zu sagen ach nee das ist nix ich will mein Geld zurück. Allerdings denke ich auch nicht das fair ist 20 Stunden mit 200€ abzugelten obwohl die Zeit schon ein bisschen Krass ist. Im übrigen das Deutschland eine Serrvicewüste ist stimmt nur bedingt wenn ich mich für einen Flachbildschirm interessieren hätte ich selbst hier auf dem Land schnell einen Media-irgendwas Markt in der näheren Umgebung bei Beamern sieht das ganz anders aus. Ich habe mal geschaut was es da so gibt oh Freude kein einziger spezialladen und bei den üblichen Verdächtigen fand ich ganze ca. 3 Beamer und man sagte mir dazu das es dafür keinen Markt gebe. Also werde ich auf Grund dieser Tatsache demnächst da ich ja gerne einen Beamer kaufen möchte mich entweder nach Kassel oder Frankfurt begeben (jeweils ca 100km) um dort mich wegen eines Beamers schlau zu machen. Das war es dann wohl mit dem Händler meines Vertrauens denn den kann ich mir dann da Suchen. Von daher dachte ich mir ich versuche es mal mit Versand aber wie schon schrieb ging das ja auch gewaltig in die Hose.


So ich hoffe das glättet die Wogen ein wenig und ich komme jetzt nicht an den Pranger.

Mit wirklich freundlichen Grüßen
brundie
Haiopai
Inventar
#16 erstellt: 10. Okt 2008, 08:53
Moin brundie ,schwarze Schafe gab es schon immer und durch den Internet Verkauf sind die gewiss auch nicht weniger geworden .

Andererseits darf man sich aber nicht wundern ,da es durch diese Fernabsatzgesetzgebung auch zu einem Volkssport geworden ist Händler zu verarschen .
Das die sich das auf Dauer nicht gefallen lassen und dementsprechend reagieren war abzusehen ,klar ist wie üblich ,Opfer werden dann natürlich die Kunden ,die da nix für können .

Im Endeffekt liegt es schlicht wieder daran ,das unsere und die elendige EU Bürokratie es nicht einmal packt ein Gesetz wirklich klar zu formulieren ,sondern es grundsätzlich so gestalten ,das es mehr geeignet ist ,die Leute aufeinander zu hetzen ,weil keiner weiß woran er wirklich ist .

Derzeit sind durch das 14 tägige Rückgaberecht die normalen Händler übelst dran ,weil ihr Service der Vorführung vor Ort nicht mehr greift ,die Internet Händler weil sie im großen Stil als Versuchskaninchen missbraucht werden von gewissenlosen "Kunden" und im Endeffekt auch die echten Kunden selber ,weil sie jedes Wort der AGB's dreimal lesen müssen um nicht locker über den Tisch gezogen zu werden .

Fein und alles nur ,weil der Gesetzgeber sich zwar bis ins Haarkleinste Gedanken macht und man es auf EU Ebene nach Jahrzehnten plötzlich für nötig hält selbst Normen für die Kippsicherheit von Lautsprechern erlassen zu müssen ,aber nicht im Stande ist die erlaubten "Testzeiten" einfach klar zu verifizieren .

Was den minimalen Markt angeht für Beamer ,da hat dein Händler einfach Recht ,für die meisten Geschäfte lohnt es nicht ,sich diese Geräte in den Laden zu stellen ,das Personal zu schulen ,nur um dann ein oder zwei Geräte im Jahr zu verkaufen.Wenn sie es tun ,kommt da eine völlig inkompetente Beratung bei raus ,weil eben keiner auf diese Nischenprodukte wirklich geschult ist .
Da hat der Kunde meist mehr Ahnung als der Verkäufer ,ich hab es bei meinem letzten Kauf in zwei Märkten am eigenen Leib erfahren .
Meine Beratung bestand darin ,das ich mir vom Verkäufer hab die BDA des Beamers geben lassen ,weil der nicht im Stande war auch nur eine Frage zu dem Gerät vernünftig zu beantworten .

Deswegen ist es auch Unsinn Beamer zu bestellen gerade bei Geschäften wie Mediastar ,die es als einer der wenigen drauf haben da vernünftig zu beraten .
Oder eben in Geschäften zu kaufen ,die denn auch mal 2 Geräte (wow) zur Auswahl haben.
Sonst passiert dir sowas wie mir ,das du zwar den Beamer bekommst im Laden ,aber für das passende Kabel (VGA-YUV Kabel) noch 4 weitere Läden und geschlagene 3 Stunden in der Gegend rum fährst.

Gruß Haiopai
element5
Inventar
#17 erstellt: 10. Okt 2008, 09:18
ich werde prinzipiel nichts mehr in einem mediamarkt oder sonstigen elektroshop kaufen. denn stress den man da bei einem umtausch hat nervt einfach nur. dumme frage der verkäufer und man wird behandelt wie ein schwerverbrecher.

gerade bei einem beamer wo ich mir nicht sicher bin ob wir mit dem regenbogeneffekt klar kommen, ist mir das risiko einfach zu gross den im fachhandel zu kaufen. davon abgesehen gibt es bei uns keinen fachhandel und im mediamarkt stehen 2 modelle aus dem jahr 2000.
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