Frage: Angabe der Lampenbrenndauer

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Gelscht
Gelöscht
#1 erstellt: 16. Mrz 2009, 21:44
Hallo zusammen.

Ich habe eine kurze Frage an Euch und brauche Euren Rat:
Über ein Online-Auktionshaus habe ich einen Beamer gekauft (bitte keine Kommentare zum Kauf dort... )

Angegeben waren in der Artikelbeschreibung 750 Stunden Lampenbrenndauer, nachdem ich ihn gestern nun getestet hatte (optisch ist es in einem sehr guten Zustand, leise noch dazu) sah ich aber eine Brenndauer von 986 Stunden (also gut 25% mehr als in der Artikelbeschreibung angegeben).

Der Verkäufer beruft sich auf den Kauf eines Gebrauchtarikels und geht auf eine angebotene Kaufpreisminderung meinerseits nicht ein. Allerdings bietet er mir die eigentlich ausgeschlossene Rücknahme an.

Was soll ich nun tun? Mein Bauch sagt eigentlich zurück schicken, so eine starke Abweichung vom angegebenen Wert finde ich doch schon recht gravierend.

Vielen Dank für Eure kurzen Antworten.

Viele Grüße
oli0815
*Michael_B*
Inventar
#2 erstellt: 16. Mrz 2009, 22:12
Hallo

Gebrauchtkauf, okay. Aber die Angabe was die Lampenlaufzeit angeht ist schlicht gelogen und geht damit schon etwas in Richtung Betrug. Druck Dir das Angebot mal aus und geh damit zu einem Anwalt.

MfG
Gelscht
Gelöscht
#3 erstellt: 16. Mrz 2009, 22:17
Hallo mara danha.

Danke für Deine Antwort. Aber soll ich wirklich den "harten" Weg gehen oder nicht doch einfach nur den Beamer (so wie es mir auch angeboten wurde) zurückschicken?

Hier geht es ja "nur" um einen Betrag um die knapp 200,- Euro.

Viele Grüße
oli0815
*Michael_B*
Inventar
#4 erstellt: 16. Mrz 2009, 22:27
Hallo

Das bleibt letztlich Deine Entscheidung. Wenn es Dich stört, dass die Lampe mehr Stunden runter hat als im Angebot angegeben und Du das nicht einfach so stehen lassen möchtest bleibt wohl nur dieser Weg übrig. Die "einsichtige" Meinung des Verkäufers zu der Sache hast Du ja schon bekommen. Der wird sich keinen Millimeter rühren.

MfG
Iska
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 16. Mrz 2009, 22:36
Grundsätzlich ist das eine Art Betrug. Ich würde ganz klar eine Preisminderung anfordern! Und den Verkäufer darauf hinweisen das er alle Kosten die mit dem Kauf angefallen sind zu tragen hat. Am besten per Nachnahme zurück, sonst ist nachher der Beamer und das Geld weg.


[Beitrag von Iska am 16. Mrz 2009, 22:37 bearbeitet]
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