Amazon und der Pioneer DVR-930H

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HIFI-Andi
Inventar
#1 erstellt: 06. Nov 2005, 01:04
Hallo,

ich gehöre zu den Helden, die bei Amazon den Pioneer DVR-930H zum Schnäppchenpreis von 1.029,- Euro bestellt hatten und nun eine Email von Amazon mit folgendem Inhalt erhalten haben:

Guten Tag!

Wir gruessen Sie ganz herzlich. Zu Ihrer Amazon.de-Bestellung gibt es Neuigkeiten.

Nach Auskunft des Verlags bzw. Herstellers
wird der folgende Titel leider nicht mehr aufgelegt:
"Pioneer DVR 930 H-S DVD- und Festplatten-Rekorder 400 GB silber"

Dieser Artikel musste aus Ihrer Bestellung gestrichen werden.

Ihre Kreditkarte bzw. Ihr Bankkonto wird fuer diesen Artikel selbstverstaendlich nicht belastet.

Ihre Bestellung ist damit abgeschlossen.

Bei Rückfragen sind wir immer gerne für Sie da. Wir danken für Ihren Besuch!

Mit freundlichen Grüßen

Amazon.de Kundenservice

Sie koennen Ihr Kundenkonto jederzeit online ueber "Mein Konto"
(http://www.amazon.de/mein-konto) einsehen und bearbeiten.

Ausfuehrliche Anleitungen, Anregungen und Kontaktadressen
gibt es unter http://www.amazon.de/hilfe.

Stiftung Warentest ueberpruefte 16 Internethaendler auf ihre
Einkaufssicherheit. Amazon.de erzielte die hoechste Einstufung.
(Finanztest 05/00)


Aus meiner Sicht ist das eine Frechheit von Amazon ( )und ich würde mich freuen, wenn sich andere "Verarschte" hier melden würden.
Vielleicht gibt es ja irgendeine Möglichkeit, gesammelt gegen Amazon vorzugehen. Ansonsten können wir sie zumindest massenweise mit Emails bombardieren...

Gruß
Hifi-Andi
TheFilmFan
Stammgast
#2 erstellt: 06. Nov 2005, 09:08
Hier meldet sich noch ein Held - baut uns jemand ein Denkmal?

Interessant wäre mal zu erfahren, ob überhaupt jemand (zu einem höheren Preis) ein Gerät von Amazon bekommen hat.
michael67
Inventar
#3 erstellt: 07. Nov 2005, 00:22
...schon mehr als interessant, weil jetzt da zu lesen ist:
Leider ausverkauft.

Dürfen die sich rein rechtlich da so rauswinden?
Leider wird das sehr schwierig zu beantworten sein.
Jedenfalls sehr schade für das sonst gute Image von Amazon.

Jedoch: warum unbedingt über 1000Euro für einen Pioneer DVD-Rekorder ausgeben wenns auch schon welche für 500Euro von JVC, LG, Samsung, Sharp und Philips gibt?
Die berüchtigten 3 (Panasonic , Pioneer und Sony) werden FOLGEN!
TheFilmFan
Stammgast
#4 erstellt: 07. Nov 2005, 03:29

michael67 schrieb:
Jedoch: warum unbedingt über 1000Euro für einen Pioneer DVD-Rekorder ausgeben wenns auch schon welche für 500Euro von JVC, LG, Samsung, Sharp und Philips gibt?

Es gibt auch welche für 100 Euro ...

Ich habe selbst den Vorgänger Pioneer DVR-920H, und das Gerät liefert an meinem 30 Zoll LCD-Bildschirm eine sehr gute Bildqualität - insbesondere bei analogem Kabelempfang -, an die kein anderes Gerät herankommt.

Aber darum soll es in diesem Thread nicht gehen, dazu gibt es genügend andere.
HIFI-Andi
Inventar
#5 erstellt: 07. Nov 2005, 10:58
Der 930H steht hier nicht zur Debatte, der ist bereits fest eingeplant!
Für meine "Mecker"-Mail an Amazon habe ich übrigens einen 5-Euro Gutschein erhalten. Echt toll - wenn ich jetzt für den gleichen Recorder ein paar hundert Euro mehr bezahlen muss!


Ich habe gerade mal beim Verbraucherschutz nach Informationen gesucht, ob da alles rechtmäßig zugegangen ist. Im weiten Netz habe ich nix gefunden, eine direkte Anfrage kostet.
Ich werde heute Abend mal meinen Rechtschutz bemühen (falls ich den Bereich "Versand im Internet" überhaupt mit abgedeckt habe...) und eventuelle neue Informationen dann posten.
Videophon
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 07. Nov 2005, 16:47
Hallo Andi

Ich befürchte, da kannst Du wenig unternehmen. Angebote in einem Prospekt oder dergleichen im WWW, die sich an eine unbestimmte Anzahl Personen richten, sind keine Offerten im juristischen Sinn, weil der Gesetzgeber hier keinen Bindungswillen auf Seiten des Verkäufers vermutet. Den praktischen Grund für diese Rechtsauffassung siehst Du an diesem lebenden Beipsiel: Würde mit einer solchen Publikation eine rechtlich bindende Offerte vermutet, würde sich Amazon im Falle einer nicht möglichen Lieferung (verschuldet oder nicht) gegenüber einer nicht voraussehbaren Anzahl "Geprellten" ruinieren. Merkmale für eine solche Publikation siehst Du oft an der Bemerkung: Unverbindliche Preisempfehlung (steht nicht einfach nur zum Spass da ;-)). Natürlich kann man auch anderer Meinung sein, aber in diesem Falle müsste dem Verkäufer aufgrund von Indizien ein Bindungswillen nachzuweisen sein.

Die Offerte entsteht in diesem Fall erst, wenn Du eine Bestellung aufgibst. Auf diese Offerte kann der Verkäufer so oder so reagieren, er kann Deine Offerte annehmen oder auch nicht. Falls er liefern kann oder WILL (sicher würde er wollen, wenn er könnte, da er davon lebt), kann er das tun, andernfalls ist er nicht daran gebunden. Fazit: Es ist somit kein Vertrag zustande gekommen, da eine gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung fehlt. Damit fehlt Dir auch jegliche Rechtsgrundlage, um dagegen vorzugehen.

Anders verhielte es sich, wenn die Werbung an Dich persönlich adressiert wurde und Du persönlich angesprochen wurdest. Diesfalls wäre es eine Offerte, an welche sich der Verkäufer halten müsste. Zumindest ergibt sich hier die Vermutung, dass der Verkäufer einen Bindungswillen hatte und im Streitfall das Gegenteil zu beweisen hätte.

Im Uebrigen ist Dir daraus ja - juristisch gesehen - kein Schaden entstanden. Die Tatsache, dass Du Dich anderweitig um ein - teureres - Angebot kümmern musst, bedeutet noch keinen Schaden, da Du ja jetzt nicht "ärmer" geworden bist, ganz im Gegenteil; Du hast sogar noch 5 €uro erhalten, übrigens absolut keine Pflicht von Amazon (siehe oben), sondern reines Entgegenkommen, da, wie gesagt, kein sie verpflichtender Vertrag zustande gekommen ist.

Amazon müsste noch nicht einmal begründen, warum sie nicht liefern, sie könnten sogar als Grund angeben, dass sie einen falschen Preis publiziert haben und dann den richtigen Preis angeben. Ebenso wenig musst Du in einem Supermarkt begründen, ob Du etwas kaufst oder nicht, wenn Du es betrachtest.

Gruss
Videophon


[Beitrag von Videophon am 07. Nov 2005, 17:25 bearbeitet]
HIFI-Andi
Inventar
#7 erstellt: 07. Nov 2005, 17:22
@Videophon,

danke für die ausführliche Antwort.
Klingt ganz so, als würdest du dich auf diesem Gebiet auskennen...

Ich befürchte auch, dass ich nichts unternehmen kann um Amazon dazu zu "zwingen", mir den Recorder für den tollen Preis zu besorgen bzw. den Aufpreis zu einem schlechteren Angebot zu bezahlen.
Damit bleibt am Ende halt mal wieder der Kunde der Dumme und die (zumindest aus meinen Erfahrungen) bisher blütenweiße Weste von Amazon hat einen deutlich sichtbaren Fleck erhalten.


Gruß
Hifi-Andi
HIFI-Andi
Inventar
#8 erstellt: 07. Nov 2005, 18:05
Nachschlag:

Auszug aus den Amazon-AGBs:

"§ 2 Vertragsschluss

Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zus tande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zus tande. Vertragspartner ist die Amazon.com Int'l Sales, Inc."


Videophon erhält somit 100 Punkte und die "Helden" dürfen sich auf die Suche nach einem Ersatz-Händler in wesentlich höheren Preislagen begeben...
TheFilmFan
Stammgast
#9 erstellt: 07. Nov 2005, 18:20

Videophon schrieb:
Die Offerte entsteht in diesem Fall erst, wenn Du eine Bestellung aufgibst.

Aber genau das hatten wir bereits gemacht. Wir hatten eine (Vor-)Bestellung aufgegeben, die Amazon uns auch bestätigt hatte.


[Beitrag von TheFilmFan am 07. Nov 2005, 18:21 bearbeitet]
HIFI-Andi
Inventar
#10 erstellt: 07. Nov 2005, 18:23
@TheFilmFan:

Dann lies dir mal den Auszug aus den Amazon-AGBs durch. Dort steht leider drin, dass diese Bestellbestätigung noch keine Annahme des Angebots darstellt und somit ist Amazon fein raus!
Videophon
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 07. Nov 2005, 18:42
Hallo Filmfan

Ich kann Deine Enttäuschung verstehen, aber selbst ohne den Paragraphen 2 wäre Amazon fein raus: Durch diesen Paragraphen bestätigt und beweist Amazon lediglich die gesetzliche Vermutung. Diesfalls müsste man aufgrund ihres konkludenten Verhaltens auf deren Abschlusswillen schliessen: Amazon hat es beschrieben: Wenn sie die Ware schicken, haben sie Deine Offerte angenommen, würden sie aber einfach schweigen, wäre der Fall juristisch ebenfalls klar, da der Gesetzgeber in einem solchen Fall von einem fehlenden Abschlusswillen ausgeht und der Akzeptierende frei in der Wahl ist, einen Vertrag abzuschliessen oder auch nicht (Begründung siehe oben). Juristisch gesehen handelt es sich beim geschilderten Fall übrigens keineswegs um einen strittigen Sachverhalt, sondern um einen Schulbuchfall, der im 1. Semester behandelt wird ;-)

Gruss
Videophon
TheFilmFan
Stammgast
#12 erstellt: 07. Nov 2005, 19:17
Dann frage ich mich, was ein Vertrag* überhaupt wert ist. Dann kann ich ja demnächst munter überall etwas bestellen und ein paar Tage später stornieren (oder auch einfach nur die Annahme verweigern) und sagen "Ätsch, der Kaufvertrag kommt erst mit der Annahme zustande" (jetzt mal vom 14-tägigen Rückgaberecht abgesehen).

* Für mich ist eine Bestellung mit Bestätigung ein Vertrag.
HIFI-Andi
Inventar
#13 erstellt: 07. Nov 2005, 23:52
Für mich ist der Fall erledigt, denn ich habe mir heute im Media Markt meinen 930er gekauft!
Zur Ehrenrettung von Amazon sei zu sagen: Ich war zunächst bei meinem Fachhändler, der hat auch gleich lostelefoniert um mir einen zu bestellen und als dann das Wort "ausverkauft" fiel, kam mir das alles sehr bekannt vor...
Irgendwas scheint mit dem 930er nicht zu stimmen!?

Hoffentlich nichts, das sich negativ auf den Recorder auswirkt!
Videophon
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 08. Nov 2005, 09:34
@Filmfan

Es bringt an dieser Stelle nichts, darüber zu debatieren, ob das Gesetz gerecht ist oder nicht. Dass es nicht perfekt ist, ist klar.

@Andi

Dass der Rekorder ausverkauft ist, muss nichts negatives bedeuten, im Gegenteil, es kann auch sein, dass er so gut und beliebt ist, dass die Nachfrage das Angebot übersteigt ... ;-). Vielleicht kommt ein Nachfolger auf den Markt - was aber dieses Modell deshalb nicht schlechter macht ...

Gruss
Videophon


[Beitrag von Videophon am 08. Nov 2005, 09:35 bearbeitet]
hifi-stefan
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 24. Nov 2005, 18:09
Tachchen,

wie ist es eigentlich juristisch zu bewerten, wenn man bei Amazon etwas bestellt, wobei die ursprünglich angegebene Lieferzeit von "1-2 Wochen" ständig nach oben korrigiert wird, und noch am selben Tag, an dem man das Teil dann endlich mit 4 Wochen Verspätung erhalten hat, ist der Artikel plötzlich "zufällig" um 30% billiger geworden (z.B. von 1299,- auf 999,-)? Sehr wahrscheinlich stammen die nun billiger angebotenen Artikel sogar aus der selben Lieferung wie der, den man 6 Wochen zuvor noch zu dem höheren Preis bestellt hat... als Kunde fühlt man sich da doch ziemlich verarscht! Aber zum Glück gibt's ja das 14-Tage-Rückgaberecht. Also am besten einfach zurückschicken und zu dem niedrigeren Preis neu bestellen - dann hat Amazon die Arschkarte...

Gruß,
Stefan
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