DVB-T Problem mit WDR, MDR, NDR u. SWR

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Indy1234
Neuling
#1 erstellt: 14. Nov 2011, 21:09
Hallo an alle Leser,

wir haben nach ca. 6 Jahren das erste Mal ein Problem mit dem DVB-T Empfang und hoffen auf einige Tipps von euch.

Problemschilderung:

Wir bekommen insgesamt 30 Programme welches eigentlich kein Problem darstellen sollte! Dennoch bezüglich des WDR (Düsseldorf, Köln, Bonn, Wuppertal, Duisburg), MDR, NDR und SWR haben wir seit kurzem eines. Hier liegt zwar die Signalstärke laut Receiver bei ca. 80 bis 90 % und die Signalqualität schwankt zwischen 90 und 93 % aber alle 4 Sekunden fällt die Signalstärke und Qualität auf null, sodass sich das Bild mit knacken im Ton für ungefähr eine Sekunde aufhängt. Danach sind das Bild und der Ton für 4 Sekunden wieder da und das Spiel geht wieder von vorne los. Die besagten Programme laufen auf 674,0 MHz in Modulation QUAM-64 und GI 1/32.

Die restlichen 22 Programme (ARD, ZDF, RTL, SAT1, VOX, PRO7, KABEL1, RTL2, S-RTL, TELE5, Eins Festival, ZDF Info, 3 SAT, ARTE, Neo/Kika, Phoenix, CNN, N24, Eurosport, Viva) sind von Aussetzern nicht betroffen und haben laut Receiver eine Signalstärke zwischen 72 und 90 % und eine Signalqualität zwischen 70 und 85 %.

Örtlichkeiten:

Das Haus steht in Düsseldorf / Bilk, ist ab dem Erdgeschoss bis zum Dachfirst 15,8 Meter hoch. Zudem ist das Haus Unterkellert, hat ein Erdgeschoss + 3 Etagen mit je einer Wohneinheit + Dachstuhl. Der Rheinturm (Funkturm) ist mit 240,5 Meter Höhe angegeben. Die Entfernung zum Rheinturm beträgt ca. 2 km Luftlinie. Ab der ersten Etage ist die Sicht auf dem Turmkorb, sowie auf die Antennenplattformen des Rheinturms völlig frei.

Vorhandene Technik und Installation:

Für den DVB-T Empfang werden zurzeit vier unterschiedliche DVB-T Receiver, eine ältere Dachantenne (Gemeinschaftsantenne) und ein Füba VKN 583 Selektiver Mehrbereichs–Verstärker genutzt der sich neben dem Antennenmast im Dachstuhl befindet. Aus dem Antennenmast kommen fünf Kabel raus die aber einen guten Zustand aufweisen. Drei Kabel davon sind in Betrieb und auf einer 17 cm langen und 2 cm breiten Metallschiene aufgeschraubt. Die Schutzmäntel wurden im Bereich der Befestigung abisoliert, sodass Außenleiter und Abschirmung der jeweiligen Kabel auf der Schiene sichtbar sind.

Nach der Befestigung gehen die drei Kabel wieder isoliert zum Verstärker und sind folgendermaßen angeschlossen:

AM+FM = Belegt
TV B I = nicht Belegt
TV B III = Belegt
TV B IV/V = Belegt

Die beiden anderen Kabel haben keine Funktion, weisen aber auch keine Spuren auf das diese mal an der Metallschiene befestigt oder am Verstärker angeschlossen waren.

Vom Verstärker aus führen dann zwei Antennenkabel durch den Dachstuhl und weiter an die Hausaußenwand (Vor- und Rückseite) entlang in die jeweiligen Wohnungen (Reihenschaltung). Hier zeichnet sich schon im Dachstuhl ab, dass diese Kabel in einem erbärmlichen Zustand sind, da die Schutzmäntel stellenweise abgebrochen sind. Von den Kabeln auf der Hauswand brauchen wir daher nicht mehr zu Berichten.

Auch bezüglich der Antenne versuchen wir es mit Erklärungen, da wir leider die genauen Bezeichnungen nicht kennen:

Die unterste Antenne hängt waagerecht am Mast, ist ca. 2 Meter lang und hier sind 7 lange waagerechte Streben zu erkennen. Da drüber kommt eine etwas kürzere mit 5 waagerechten langen Streben. Danach kommt eine die wir so nicht erklären können, dazu aber ein Bild im Web gefunden habe (siehe die zwei unteren Antennen):

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/3/31/Hausantenne-svk.jpg

Die gleiche Antenne hängt auch als oberste letzte am Antennenmast. Also zwei der gleichen Antennen (wie auf dem Bild zu sehen) sowie auch die horizontale Ausrichtung stimmt mit dem Bild überein.

Unter der obersten Antenne ist noch eine befestigt. Sie hat am Ende eine Strebe die etwas kürzer ist als die anderen. Insgesamt sehen wir hier 5 Streben die waagerecht sind, zwei davon bewegen sich bei Wind hin und her. Die Schutzmäntel an den Antennenkabeln sehen aber komischerweise noch gut aus.

Die auf dem Bild zu sehenden Antennen sind bei uns folgendermaßen ausgerichtet:

Die oberste zeigt in Richtung Rheinturm, nicht genau darauf sondern mit einer Abweichung von ca. 5 Grad. Die andere zeigt in Richtung Wuppertal, also ca. 25 - 30 Grad Abweichung zum Rheinturm.

In unmittelbarer nähe, ca. 500 Meter Entfernung, steht ein Haus mit 6 Etagen wobei auf dem Dach seit ca. 12 Jahren vier Mobilfunkantennen installiert sind. Unsere Antennen zeigen aber genau in die andere Richtung.

Weitere Empfangmöglichkeiten wie Kabel oder Sat sind in unserem Haus nicht vorhanden.

Meine Versuche:

Da wir erst davon ausgegangen sind, dass es am Verstärker liegen könnte, habe ich meinen DVB-T Receiver nach und nach direkt an die Dachantennenkabel angeschlossen (ohne Verstärker). Hierfür habe ich ein 100 Meter langes Koaxialkabel von Preisner (3-fach geschirmt, Schirmungsmaß: 120 dB, Dämpfung 2050 Mhz = 27,4 dB), einen Antennenstecker mit kurzer Kabellänge (10 cm), zwei F-Stecker FDS 07 sowie einen F-Kabelverbinder von Astro und eine neue Twin-Satdose von Skymaster (Auskopplung bei TV 1,8dB) verwendet. An die Twin-Dose habe ich dann ein neues fertiges 5 Meter langes Antennenkabel angeschlossen und mit dem Receiver verbunden. Die Werte im DVB-T Receiver waren nach der Rückstellung auf die Werkseinstellung und neuen Suchlauf genauso identisch wie in der Problemschilderung aufgelistet. Auch ein anderer Receiver (andere Marke) brachte keine Besserung.

Die Technische Information beim WDR Köln konnte auch nicht weiterhelfen. Laut Aussage wurden in der letzten Zeit keine Umstellungen vorgenommen. Dass die Antennen in horizontaler Position gerichtet, oder in unmittelbarer nähe Mobilfunkantennen stehen, sieht der WDR bei der kurzen Distanz zum Fernsehturm als nicht gravierend an. Immerhin hätten wir ja 6 Jahre so DVB-T komplett empfangen können.

Ich habe das Gefühl das die Antennen selbst einen weghaben oder wie sieht Ihr die Sache?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Freundliche Grüße,

Indy1234
djTobiStyle
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 18. Nov 2011, 11:49
Hi

die Antennen werden OK sein denk ich mal, viel kaputtgehen kann da ja nicht. Desweiteren empfängst du ja auch RTL und co.

Ich komme aus Wuppertal und habe keinerlei Probleme mit den 3. Programmen.


Nimm dir doch einfach mal eine kleine Stabantenne und versuch damit dein Glück.
KuNiRider
Inventar
#3 erstellt: 18. Nov 2011, 13:35
Zuerst dachte ich an einen zu hohen Pegel, aber wenn diese 4s-Störungen auch direkt an der Antenne sind, kann es das eher nicht sein.


Dass die Antennen in horizontaler Position gerichtet, oder in unmittelbarer nähe Mobilfunkantennen stehen, sieht der WDR bei der kurzen Distanz zum Fernsehturm als nicht gravierend an.

Das sehe ich anders, ein drehen der Antenne auf vertikal bringt sicher was.


Hier zeichnet sich schon im Dachstuhl ab, dass diese Kabel in einem erbärmlichen Zustand sind, da die Schutzmäntel stellenweise abgebrochen sind.

Zusammen mit der Mobilfunkstation könnten diese vermutlich schlecht geschirmten Kabel ein Problem sein. Ist ein Austausch möglich?
Indy1234
Neuling
#4 erstellt: 22. Nov 2011, 01:55
Hallo djTobiStyle,
hallo KuNiRider,

habe jetzt erst gesehen dass Ihr geantwortet habt.

Nachträglich vielen Dank an Euch!


Von djTobiStyle:

Nimm dir doch einfach mal eine kleine Stabantenne und versuch damit dein Glück.



Von KuNiRider:

… ein drehen der Antenne auf vertikal bringt sicher was.


Ich habe am Freitag eine Wittenberg Multiband DVB-T Antenne und eine neue TV/Radio Dose besorgt, beides direkt ohne Verstärker an das neue Koaxialkabel angeschlossen und den Receiver mit einem neuen fertigen 2 m Antennenkabel an die TV/Radio Dose verbunden. Die Antenne habe ich dann auf die Kunststoff-Fensterbank gelegt und zum Rheinturm ausgerichtet.

Nach einem neuen Sendersuchlauf bekomme ich zwar jetzt nicht mehr den WDR Sender Köln, Bonn, Wuppertal, Duisburg, das ist aber auch egal, da Düsseldorf empfangen wird.

Dennoch ist beim NDR, MDR, SWR und WDR das alte 4 Sekundenspiel immer noch vorhanden!

Die Signalstärken haben sich aber erheblich verbessert als mit der alten Dachantenne. Signalstärke beim NDR, MDR, SWR und WDR volle 100% und die Signalqualität liegt bei 99%. Alle anderen Programme empfange ich mit einer Signalstärke von 82 bis 95 % und einer Signalqualität von 80 bis 93 %.

Zusätzlich habe ich die Multibandantenne so gedreht, dass der Antennenstab waagerecht liegt. Das gab aber Performanceeinbußen von über 10% gegenüber allen Programmen und das Problem wurde dadurch auch nicht behoben.

Heute habe ich nach Störfaktoren im Haus gesucht. Hierbei wurden alle Wohnungen, mit Ausnahme von meiner, vom Stromnetz getrennt (Sicherungskasten). Die Zentralheizung wird mit einem Funksender (Temperaturfühler) betrieben, auch hier habe ich die Batterien entfernt. Der Funkempfänger an der Heizung selbst wurde mit dem abschalten der Heizung deaktiviert. In meiner Wohnung habe ich dann alle Geräte vom Strom genommen außer den DVB-T Receiver und den Fernseher. Auch an meinem Funktelefon wurden die Batterien entfernt. Das Ergebnis nach neuem Suchlauf ist wie vorher schon beschrieben absolut Identisch.

Daher brach ich die Fehlersuche ab und kontaktierte nochmals die Technische Information beim WDR Köln. Hier wurde mir angeraten das ich den Receiver updaten soll. Wir haben aber im Haus vier verschiedene DVB-T Empfänger und diese sind auch noch vom Kaufdatum her total unterschiedlich. Eine Hausbewohnerin hat sich vor zwei Monaten einen Flachbildschirm mit intrigiertem DVB-T Tuner gekauft, aber auch sie hat erst seit 3 Wochen Probleme mit den besagten Sendern. Ok, die schauen noch mit der alten Dachantenne aber die neue Antenne mit ganz anderem Koaxialkabel hat ja die gleichen Probleme. Ich glaube nicht das es was mit der Software aller Geräte zutun hat.


Von KuNiRider:

Zusammen mit der Mobilfunkstation könnten diese vermutlich schlecht geschirmten Kabel ein Problem sein.


Das habe ich Anfangs auch gedacht.
Leider wurde aber das Problem mit der neuen Antenne sowie neuem Koaxialkabel und neuer Antennendose nicht beseitigt.

Vielleicht bekomme ich morgen weitere Infos darüber ob im Nachbarhaus Probleme bei DVB-T existieren. Dort schauen 90% aller Hausbewohner über DVB-T. Da wohnen überwiegend junge Leute, also kann es sein das denen das Problem gar nicht bewusst ist, da jüngere eher die privaten Sender bevorzugen. Einen Nachbarn habe ich schon gefragt aber der hat Kabel. Komisch ist nur, dass er zeitgleich ein Problem mit dem ARD hat.


Von KuNiRider:

Ist ein Austausch möglich?


Ja, das hatten wir definitiv sowieso vor.
Unsere Vorstellung:

1. SAT-Halterung (Feuerverzinkt) an der Hauswand in Richtung Fernsehturm befestigen (höchstmöglicher Punkt);

2. Multiband DVB-T Antenne an SAT-Halterung befestigen und ausrichten;

3. Multiband DVB-T Antenne und SAT-Halterung Erden sowie Koaxialkabel an Antenne anschließen;

4. Koaxialkabel und Erdungskabel durch den Dachstuhl verlegen und zu einem Kamin der nicht in Betrieb ist führen (ca. 5 Meter);

5. In den Kamin ein Loch Bohren und Erdungs- sowie Koaxialkabel mit Maurerlot in den Keller schicken (ca. 12 Meter);

6. Von dort aus das Erdungskabel durch den Keller verlegen und an die Erdungsschiene anschließen. Da der Keller zurzeit leicht feucht ist, sollte das Koaxialkabel in das Treppenhaus verlegt werden wegen einer Installation eines Verstärkers (nochmals ca. 6 Meter). Leitungslänge von Antenne bis Treppenhaus also insgesamt ca. 23 Meter;

7. Blitzschutz am Koaxialkabel montieren;

8. Im Treppenhaus einen regelbaren Verstärker setzen (ich bitte um Tipps welchen Verstärker man am besten für solch eine Leitungslänge nimmt, DANKE);

9. Unter dem Verstärker einen 8er Antennenverteiler (DVB-T, Sat, UKW, Kabelanschluss) setzen;

10. Vom Antennenverteiler wieder durch den Keller und dann durch den Kamin in die jeweiligen Wohnungen an die Anschlussdosen.

Das alles kann aber erst in Angriff genommen werden wenn das Problem mit dem NDR, MDR, SWR und WDR gelöst ist.

Dennoch würde ich mich über ein paar Tipps bezüglich der Neuinstallation freuen!


Viele Grüße,

Indy1234
Indy1234
Neuling
#5 erstellt: 21. Dez 2011, 13:06
So, damit Ihr auf dem aktuellen Stand bleibt, folgendes:

Im Nachbarhaus gab es beim DVB-T Empfang keine Störungen. Ergänzend hierzu möchte ich zusätzlich Erwähnen das die Nachbarn andere Receiver eingesetzt haben als wir.

Daher habe ich die Bundesnetzagentur beauftragt, dass die mal prüfen ob ein fremdes Signal unser Haus stören könnte. Das Resultat ist, dass kein fremdes Signal auf dem Kanal 46 (Frequenz 674,0 MHz) liegt. Auch die anderen Kanäle bzw. Frequenzen sind sauber. Diese Tests wurden vom Messwagen auf der Straße durchgeführt.

Normalerweise wäre damit die Arbeit für die Bundesnetzagentur beendet. Da aber die Netzagentur wissen wollten, was bei uns los ist, haben die freundlichen Herren in meiner Wohnung weitergeforscht und auch hier Feldstärkenmessungen vorgenommen.

Bestandteil für die Messungen war die neue Antennenanlage (Wittenberg Multiband DVB-T Antenne und ein 10 Meter Stück vom neuen Koaxialkabel von Preisner (3-fach geschirmt, Schirmungsmaß: 120 dB, Dämpfung 2050 Mhz = 27,4 dB)). An das Preisnerkabel haben die Herren einen Stecker installiert und diesen mit dem Messgerät verbunden.

Die Werte waren laut Aussage Bombastisch.

Da man mit dem Messgerät auch Fernsehen konnte, sah ich dass der Kanal 46 (MDR, NDR, SWR, WDR) keine Abbrüche hatte. Dennoch war die Bundesnetzagentur darüber überrascht, dass der Kanal 46 überhaupt von QAM-16 auf QAM-64 umgeschaltet wurde, denn hierüber wurden sie nicht informiert. Auch steht bis heute nicht fest wann die Umschaltung vonstatten gegangen ist.

Sie vermuteten, dass die vorhandenen DVB-T Receiver mit dem QAM-64 nicht zurechtkommen. Um dies zu Beweisen, schließen sie einen Sony RDR-HXD 870 S mit intrigierten DVB-T an. Alle Sender kamen mit voller Signalstärke und sehr guter Qualität rein. Von Abbrüchen war auf allen Kanälen nichts zu erkennen.

Wie schon erwähnt sind aber auf unseren DVB-T Receivern, bezüglich des Kanals 46 mit QAM-64, Abbrüche vorhanden. Es handelt sich hierbei um Receiver der Marke Skymaster:

1 x DT 500 Schwarz / Kaufdatum Jahr 2004 (mit letzten Update);

1 x DT 500 Silber/Schwarz (kleineres Gerät, also andere Hardware) Kaufdatum Jahr 2006 (mit letzten Update).

1 x DT 50 Kaufdatum Jahr 2007 (mit letzten Update);

Den Flachbildschirm mit intrigiertem DVB-T Tuner lasse ich jetzt mal außen vor, da er nicht mit der neuen Antennenanlage getestet wurde.

Alle unsere Skymaster Receiver werden in den Bedienungsanleitungen mit QPSK, QAM-16 sowie QAM-64 angepriesen. Auf Anfrage bei Skymaster bekam ich die Antwort, dass irgendwas die Frequenz stören muss. Daraufhin konfrontierte ich den Callcenter Mitarbeiter mit den Messergebnissen der Bundesnetzagentur, u. a. dass keine Störungen außerhalb, sowie auch im Haus festgestellt werden konnten. Außerdem wurde ja zu Testzwecken der Sony RDR-HXD 870 S mit intrigierten DVB-T angeschlossen und da funktionierten alle Kanäle, egal ob mit QAM-16 oder 64.

Daraufhin antworte der Mitarbeiter folgendermaßen mit frecher Stimme:

Der Vergleich mit dem Sony Gerät und unseren Geräten ist wie ein Vergleich zwischen einem Kleinwagen und einem Ferrari.

Ich unterbrach ihn daraufhin und argumentierte folgendermaßen:

1. Auto ist Auto, fahren muss es und die maximale Geschwindigkeit ist festgelegt in der Betriebsanleitung sowie im Fahrzeugbrief. Sie preisen in ihren Bedienungsanleitungen ein Modulationsverfahren von QPSK, QAM-16 und QAM-64 auf der Datenautobahn an, dann sollten bzw. müssen ihre Geräte auch damit zurechtkommen.

2. Machen sie ihre Produkte mit der Anspielung auf einen Kleinwagen selbst runter. Es widerspricht sich mit ihren Bedienungsanleitungen da dort folgendes steht: Sie haben ein Qualitätsprodukt aus dem Skymaster - Programm erworben. Unsere Produkte sind ständigen strengen Qualitätskontrollen unterworfen, so stellen wir sicher, dass Sie Freude an unseren Produkten haben.

Hierauf wurde der Mitarbeiter kleinlaut und sagte mit stotternder Stimme:

Ihre Receiver wurden ja nicht nur in geringen Stückzahlen Verkauft, sondern über 100 tausendmal. Wenn also wirklich Produktionsfehler vorliegen würden, dann müssten unsere Telefone Dauerklingeln. Sie sind aber bis jetzt der einzige mit diesem Problem. Wir können ihnen da nicht weiterhelfen.

Nach diesem Telefonat habe ich mir einen neuen Receiver gekauft. Auch von der Firma Skymaster, nur halt den DT 155. Das Ergebnis war ernüchternd. Von vorher 26 erhaltenen Programmen hat das Gerät über die neue Antennenanlage gerade mal 8 Programme gefunden, dass waren nur die Privatsender RTL, RTL2, SRTL, VOX, SAT1, PRO7, KABEL1 und N24. Über die alte Antennenanlage mit Mehrbereichsverstärker gab es 5 Programme mehr (MDR, NDR, SWR, WDR Düsseldorf und WDR Wuppertal).

Das witzigste kommt aber jetzt.
Anstatt die dritten Programme über den starken Kanal 46 (674 MHz Frequenz) zu ziehen, wurde der Kanal 22 (482 MHz) aus Wuppertal mit einer Signalstärke von gerade mal 18% bevorzugt. Manuell habe ich dann auf den Kanal 46 geschaltet und siehe da, der WDR Düsseldorf wurde mit einer Signalstärke von 99% gefunden aber leider bleibt die Signalqualität auf 0% stehen sodass kein Bild und Ton existiert.

Somit habe ich den DT 155 dem Händler zurückgegeben und mir einen TechniSat DigiPal 2 e DVB-T Receiver zugelegt. Der Tecnisat hat alle Sender problemlos gefunden. Die dritten Programme laufen alle auf Kanal 46 (674 MHz) mit QAM 64 ohne Abbrüche. Signalstärken (Pegel) und Qualität aller Sender sind auf hohem Niveau.

Die Vermutung das Skymaster ein gravierendes Problem mit dem Modulationsverfahren QAM-64 hat liegt meines Erachtens nach sehr nahe.

Daher möchte ich einen neuen Beitrag in diesem Forum veröffentlichen, um somit einen Aufruf an alle Besitzer eines Skymasters DVB-T Receivers richten. Ich bitte die Moderatoren in diesem Forum um Verständnis, vielen Dank!

Den neuen Beitrag findet Ihr hier:
http://www.hifi-forum.de/viewthread-226-169.html

Allen Lesern wünsche ich frohe Feiertage!

Mit freundlichen Grüßen,

Indy1234


[Beitrag von Indy1234 am 22. Dez 2011, 20:51 bearbeitet]
djTobiStyle
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 24. Dez 2011, 02:48
Wow, da hast Du dich ja richtig ins Zeug gelegt für deinen Empfang

Wird wohl echt ein Fehler der Skymaster Reciever sein, vor allem wenn du drei Stück von denen getestet hast. Eigentlich sollte so etwas nicht vorkommen, auch wenns eigentlich die sogenannten "Baumarktreceiver" sind.

Ich empfange hier allerdings mit meinem Billigst-Haier-LCD-TV alle dritten wunderbar (auch WDR Wuppertal)

Also muss billig nicht immer schlecht sein.

Mal ne Frage...kostet das eigentlich etwas wenn die Bundesnetzagentur vorbeikommt und die Messungen durchführt? Weil es lag ja eindeutig an deinem Receiver.

Schöne Weihnachten noch und danke für die Infos
Indy1234
Neuling
#7 erstellt: 27. Dez 2011, 20:55
Hallo djTobiStyle,



Wow, da hast Du dich ja richtig ins Zeug gelegt für deinen Empfang


Da der Empfang in der Vergangenheit sehr gut war, stand dieser nicht im Vordergrund, sondern eher die Ursachenforschung um enormen Kosten zu entgehen. Ein bestellter Antennenbauer hätte nur bedingt nachgeforscht, da unsere Dachantennenanlage halt alt ist. So ein zustand ist für die meisten Handwerker ein gefundenes Fressen, nur um einem eine teure Neuinstallation aufschwatzen zu können. Eine Summe von ca. 1.800,00 € inkl. 19% Märchensteuer hätte man für nachfolgende Arbeiten einkalkulieren müssen:

1. Antennen auf dem Dach austauschen;
2. Mehrbereichsverstärker austauschen;
3. Koaxialkabel komplett austauschen;
4. Antennenanschlussdosen komplett austauschen;
5. Arbeitsstunden (mindestens 8 Stunden x 2 Handwerker).

Um nachher festzustellen, dass es mit den vorhandenen Receivern doch nicht funktioniert, wäre dies ein sehr großer Aufwand sowie eine menge Geld wofür eine Oma lange Stricken muss!



Wird wohl echt ein Fehler der Skymaster Reciever sein, vor allem wenn du drei Stück von denen getestet hast.


In diesem Fall waren es sogar vier Skymaster Receiver, Du hast den kürzlich gekauften vergessen!



Eigentlich sollte so etwas nicht vorkommen, auch wenns eigentlich die sogenannten "Baumarktreceiver" sind.


Na ja, Fehler können in allen Unternehmen vorkommen, ob es aber wirklich an Skymaster liegt bleibt noch abzuwarten. Meine bisherigen Tests, sowie das Ergebnis der Bundesnetzagentur deuten allerdings sehr daraufhin. Ein weiterer Test steht aber noch aus. Hier soll nochmals ein neuer Receiver von Skymaster besorgt und dieser an die neue Antenne angeschlossen werden. Dazwischen wird aber ein neuer regelbarer Antennenverstärker geschaltet. Sollte jetzt der neue Receiver wieder nur den Kanal 22 mit QAM-16 aus Wuppertal installieren und den Kanal 46 mit QAM-64 aus Düsseldorf außer Acht lassen oder nicht vernünftig anzeigen, dann liegt eindeutig ein Fehler vor. Ob es dann ein Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler oder Konstruktionsfehler ist lasse ich von anderen entscheiden!



Ich empfange hier allerdings mit meinem Billigst-Haier-LCD-TV alle dritten wunderbar (auch WDR Wuppertal)


Wohlmöglich noch auf Kanal 22 mit QAM-16.
Schau mal bitte im TV Menü nach, würde mich Interessieren, Danke.



Also muss billig nicht immer schlecht sein.


Da stimme ich Dir zu.
Wir waren ja auch mit den Skymaster Receivern absolut zufrieden.



Mal ne Frage...kostet das eigentlich etwas wenn die Bundesnetzagentur vorbeikommt und die Messungen durchführt? Weil es lag ja eindeutig an deinem Receiver.


Wenn eine Störung festgestellt wird, also z.B. von einem Mobilfunker, dann muss der Mobilfunker (Störer) den Einsatz der Bundesnetzagentur bezahlen. Bei mir wurde keine Fremdeinwirkende Störung gefunden und von daher müsste ich eigentlich den Einsatz begleichen. Bisher habe ich keine Rechnung bekommen und ich glaube auch dass nichts nachkommt. Sollte ich aber dennoch irgendwann eine Rechnung erhalten, würde ich dagegen vorgehen, Hilfsweise mit einer Klage!

Begründung:

Die dritten Programme hätten die Institutionen von DVB-T (z.B. Deutsche TV Plattform e.V.) und die Bundesnetzagentur vor der Umstellung hinreichend Informieren müssen. Unter hinreichend versteht man nicht nur eine kleine Ankündigung über das Internetportal http://nrw.ueberallfernsehen.de, sondern mindestens über eine E-Mail oder ein Fax für das Gebiet der Umstellung. Dem kamen sie aber nicht nach, noch nicht einmal für den Bürger gab es auf dem eigenen Internetportal oder sonstigen Medien Informationen darüber. Auch die Technische Information beim WDR Köln konnte kein Statement zum umgestellten Modulationsverfahren abgeben, was schon ein absoluter Witz ist. Eine Forderung mir gegenüber wäre demnach unbegründet.

PS. Was und wo legst Du als DJ auf?

Ich wünsche Dir einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Viele Grüße,

Indy1234


[Beitrag von Indy1234 am 27. Dez 2011, 21:02 bearbeitet]
KuNiRider
Inventar
#8 erstellt: 28. Dez 2011, 16:35
Bist du eigentlich mit Skymaster verheiratet oder warum probierst du es nicht mal mit einem anständigen Fabrikat?
Indy1234
Neuling
#9 erstellt: 31. Dez 2011, 00:29
Hallo KuNiRider,

entschuldige bitte, aber was hat meine Fehlersuche mit Verliebt, Verlobt, Verheiratet zu tun?

Mit dieser Maßnahme tausche ich weder Liebesgeschwafel noch Intimitäten aus!

Demnach bin ich einfach ein Kunde der Firma Skymaster, der vor einiger Zeit die DT500 Receiver für insgesamt 100,00 € erworben hat. Gleiches gilt für die Mitbewohnerin, die für ihr Gerät 50,00 € ausgegeben hat. Macht zusammen 150,00 € = 300,00 DM. Diese Summe wurde nicht investiert weil wir irgendwelche Spendierhosen anhaben, auch nicht mit einer Hoffnung dass die Geräte eventuell funktionieren.

Nein, diese Geräte wurden laut Testbericht für Gut befunden und sie waren auch bis zur QAM Umstellung gut. Außerdem wird auf der Verpackung mit dem grünen Logo von DVB-T geworben, woran nach Zeitungsberichten sich Konsumenten dran halten sollten um ein gutes Gerät zu bekommen. Weiter steht auf der Verpackung, dass diese Receiver mit einer Zukunftssicheren digitalen Empfangstechnologie ausgestattet sind. Dies wird wiederum in den Bedingungsanleitungen bezüglich QAM-64 bestätigt.

Von daher haben wir ein berechtigtes Interesse daran, ob die Geräte nun QAM-64 umsetzen können oder nicht. Falls nicht, dann liegt eindeutig ein Mangel vor, weil die Ware nicht das hält was der Hersteller verspricht. Das wir uns dies nicht gefallen lassen liegt doch wohl klar auf der Hand!

Außerdem habe ich im Beitrag vom 21. Dez 2011, 11:06 Uhr geschrieben, dass der neue DT155 beim Händler zurückgegeben und dafür ein TechniSat DigiPal 2 e DVB-T Receiver zugelegt wurde. Ob es sich hierbei um ein anständiges Fabrikat handelt lasse ich außen vor, da Geschmäcker von Grund auf verschieden sind!

Auch Dir wünsche ich einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Mit freundlichen Grüßen,

Indy1234
KuNiRider
Inventar
#10 erstellt: 31. Dez 2011, 02:56
ich kann es einfach nicht nachvollziehen, wie man mit einem Billigstfabrikat mit mehreren Geräten massive Probleme haben kann und immer weiter Geräte von diesem Fabrikat kauft, in der Hoffnung dass die dann besser sind
Es gibt auch andere preiswerte Fabrikate die solche Probleme nicht haben.
Aber jedem Kind sein Luftballon.

Und bei:

Sollte ich aber dennoch irgendwann eine Rechnung erhalten, würde ich dagegen vorgehen, Hilfsweise mit einer Klage!

Hört bei mir jedes Verständis auf!
Deine GeizistGeil-Geräte halten sich nicht an die Spezifikationen und desswegen müssen die Jungs von der Bundesnetzagentur umsonst arbeiten?! Wie krank ist dass denn?! Wenn schon, müsstest du die Rechnung bei Skymaster einklagen! Denn nur die können was für deine Empfangs-Probleme, kein Sender und erst recht nicht die davon völlig unabhängige Bundesnetzagentur!

Ich wünsche dir auch einen Guten Rutsch.
Indy1234
Neuling
#11 erstellt: 04. Jan 2012, 02:07


Bist du eigentlich mit Skymaster verheiratet …



Aber jedem Kind sein Luftballon.



Wie krank ist dass denn?


Auf solch völlig unpassende Statements von Dir kann ich getrost verzichten!



ich kann es einfach nicht nachvollziehen, …


Bei nicht Nachvollziehbarkeit kannst Du gerne nachfragen. Hierbei aber Beleidigungen von sich zu geben und mir die Wörter im Munde zu verdrehen, geht eindeutig über den Status eines Moderators hinaus!



… wie man mit einem Billigstfabrikat mit mehreren Geräten massive Probleme haben kann …


Billigstfabrikat hin oder her, die drei Geräte wurden in der Zeit von 2004 bis 2007 gekauft und “ALLE DREI“ funktionierten bis zur QAM-64 Umstellung im Jahr 2011 einwandfrei. Erst nach der Umstellung traten Probleme mit den vorhandenen Geräten auf!!!



… und immer weiter Geräte von diesem Fabrikat kauft, in der Hoffnung dass die dann besser sind :..


In welchen Beitrag steht, dass mehrere neue Geräte von diesem Fabrikat gekauft wurden?

Nirgends!!!

Richtig ist, dass nach Feststellung der Ursache “EIN EINZIGES GERÄT“ aus der aktuellen Serie vom besagten Hersteller gekauft wurde. Das neue Gerät hat 8 Sender gefunden und konnte nichts mit QAM-64 anfangen. Demnach wurde das Gerät unverzüglich gegen ein TechniSat DVB-T Receiver umgetauscht!

Wenig später stellte sich aber heraus das der schnelle Umtausch unüberlegt von statten gegangen ist. Das neue Skymaster Gerät wurde zwar auch mit der neuen Antenne und neuem Koaxialkabel getestet, aber dazwischen hing kein Antennenverstärker. Da das Gerät schon umgetauscht war, konnte dieser Test erst einmal nicht stattfinden. Von daher hatte ich vor (siehe Beitrag von 27.12.2011) ein weiteres Gerät von Skymaster zu besorgen.

Bevor Du jetzt wieder an die Decke gehst, möchte ich folgendes dazu erläutern:

1. Ich weiß selbst, dass ein Antennenverstärker nicht die Modulationsprobleme eines Receivers beheben kann;

2. Hat mein letzter Test rein gar nichts mit einer Hoffnung zu tun, dass ein anderes Fabrikat dieses Herstellers zu 100 Prozent funktioniert;

3. Geht es hierbei letztendlich und allein nur noch um eine lückenlose Testführung die man auch Beweissicherung nennen kann, denn nur damit haben wir vielleicht eine Verhandlungsposition gegenüber dem Hersteller!



Es gibt auch andere preiswerte Fabrikate die solche Probleme nicht haben.


Die gibt es mit absoluter Sicherheit. Dennoch sollte ein Hersteller über einen eventuellen Mangel informiert werden, denn nur so kann er darauf reagieren und zuvor zufriedene Kunden in der Zukunft halten. Ich dagegen falle für die nächsten Jahre sowieso weg, da ich jetzt den TechniSat habe. Trotzdem bin ich der Meinung dass die Vogel Strauß Methode niemanden etwas nützt und deshalb gebe ich dem Hersteller die Chance den Mangel zu beheben.



Deine GeizistGeil-Geräte halten sich nicht an die Spezifikationen …


Zu meine Geräte: Ich habe eins davon, die restlichen beiden gehören zwei anderen die im Haus wohnen!

Zu GeizistGeil: Die Wahrheit erkennt man in der Brieftasche woran sich die meisten Bürger und Bürgerinnen dran halten müssen. Das hat weder mit Geiz noch was mit Geilheit zu tun!

Zu Spezifikationen: Wohlmöglich ist die ganze Produktpalette betroffen!



… und desswegen müssen die Jungs von der Bundesnetzagentur umsonst arbeiten?!


Die Bundesnetzagentur ist eine obere deutsche Bundesbehörde. Ich kenne keine Bundesbehörde wo umsonst gearbeitet wird!



Wenn schon, müsstest du die Rechnung bei Skymaster einklagen! Denn nur die können was für deine Empfangs-Probleme, …


Und worauf sollen wir uns gegen Skymaster stützen?

Auf das Produkthaftungsgesetz jedenfalls nicht, da sprechen § 1 (Haftung) und § 3 (Fehler) eine eindeutige Sprache!

Auch der § 823 (Schadensersatzpflicht) aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist nicht durchsetzbar, da Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit absolute Bedingung ist. Hinzu kommt, dass die Vermögen der Käufer kein geschütztes Rechtsgut sind!

Also, was bleibt dann noch übrig gegen diesen Hersteller vorzugehen? Gar nichts! Der Hersteller ist rein rechtlich gesehen raus aus der Sache, aber nur weil unsere netten Staatsvertreter Löcher im überreglementierten Rechtssystem lassen wie ein Schweizer Käse.

Die nächste Stufe wäre sich an den Händler zu wenden.
Da aber die Fristen für einem “Widerruf und Rückgabe“ sowie eine “Gewährleistung“ bei den älteren Geräten schon längst abgelaufen bzw. verjährt sind, kann man sich Nachbesserungen und/oder Schadensersatzforderungen getrost aus dem Kopf schlagen!

Die einzige rechtliche Möglichkeit die wir jetzt noch hätten ist den Kaufvertrag bzw. die Kaufverträge wegen Arglistiger Täuschung nach § 123 (Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung) Bürgerliches Gesetzbuch anzufechten, was innerhalb eines Jahres ab Kenntniserlangung der Täuschung möglich wäre. Schadensersatzansprüche wären dann evtl. auch möglich. Dazu müsste allerdings von uns der Nachweis geführt werden, dass der Händler bzw. Verkäufer Kenntnis von dem QAM-64-Fehler der Geräte hatte. Die Chance so etwas Nachweisen zu können liegt bei Null!



… kein Sender und erst recht nicht die davon völlig unabhängige Bundesnetzagentur!


Richtig, die Sender und die Bundesnetzagentur können nichts für unsere Empfangsprobleme. Das heißt aber noch lange nicht dass die Sender Informationen zurückhalten dürfen.

Die Technische Information des WDR Köln hätte über die Umstellung Aufgeklärt werden müssen. Eine weitere Bekanntmachung zur zuständigen Landesmedienanstalt ist sowieso ein muss, da diese nach Rundfunkstaatsvertrag, § 39a (Zusammenarbeit), eng mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation (Bundesnetagentur) und mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten.

Die Landesmedienanstalten haben also auf Anfrage der Regulierungsbehörde für Telekommunikation (Bundesnetagentur) Erkenntnisse zu übermitteln, die für die Erfüllung von deren Aufgaben erforderlich sind. Eine Aufgabe kann aber nicht erfüllt werden wenn gar keiner Informiert ist!

Somit blieb der Bundesnetzagentur gar nichts anderes übrig um bei mir nachzuforschen, um dann festzustellen, dass die Modulation umgestellt wurde! Wäre wenigstens die Technische Information des WDR Köln darüber informiert gewesen, dann hätte sich die Bundesnetzagentur auch den Einsatz sparen können!

Von daher bleibt meine Begründung vom 27.12.2011 aufrecht, egal ob bei Dir jedes Verständnis aufhört oder nicht!


Mit freundlichen Grüßen,

Indy1234


[Beitrag von Indy1234 am 04. Jan 2012, 06:12 bearbeitet]
KuNiRider
Inventar
#12 erstellt: 04. Jan 2012, 11:09
Mal abgesehen davon, dass du dir laufend widersprichst und mir die Worte im Mund rumdrehst (will ich nicht näher drauf eingehen, du willst dich ja immer gleich beleidigt sehen):

Du hast nichtmal ansatzweise erklärt, warum die von dir beauftragte Bundesnetzagentur gratis arbeiten soll?!
Du wirfst nur mit Paragraphen um dich, die mit der Sachlage nichts zu tun haben.


Die Landesmedienanstalten haben also auf Anfrage der Regulierungsbehörde für Telekommunikation (Bundesnetagentur) Erkenntnisse zu übermitteln, die für die Erfüllung von deren Aufgaben erforderlich sind. Eine Aufgabe kann aber nicht erfüllt werden wenn gar keiner Informiert ist!


Nur mal so:
- auf Anfrage Woher weist du ob die BNA gefragt hat
- liest du die öffentlichen Bekanntmachungen so regelmäßig, dass du so sicher behaupten kannst, der Sender hätte 'heimlich' die Modulationsart gewechselt?
- für ihre Aufgabe - in deinem Fall: "Feststellen ob jemand die Übertragung stört" ist das Wissen der Modulationsart nicht nötig! Aber der Techniker hat es ja scheinbar gewusst - da er ja Empfang hatte und Messgeräte sich die Modulationsart in aller Regel nicht selber suchen

Wenn dein Kühschrank defekt ist und du rufst einen Elektriker an um zu prüfen zu lassen, ob Strom auf der Steckdose ist, dann musst du den doch auch zahlen!

Also nun mal Butter bei die Fisch:
Mit welchem Recht willst du die von dir beauftragte Arbeit der BNA nicht zahlen?
Indy1234
Neuling
#13 erstellt: 07. Jan 2012, 04:48
Hallo KuNiRider,



Mal abgesehen davon, dass du dir laufend widersprichst und mir die Worte im Mund rumdrehst (will ich nicht näher drauf eingehen, du willst dich ja immer gleich beleidigt sehen):


Nach Durchsicht meiner Beiträge habe ich tatsächlich zwei Ungereimtheiten festgestellt:

1. Im Beitrag vom 14.11.2011 wurde unter vorhandene Technik und Installation u. a. aufgeführt, dass für den Empfang zurzeit vier unterschiedliche DVB-T Receiver genutzt werden;

2. Im Beitrag vom 21.11.2011 ist fast das gleiche zu lesen.

Richtigerweise hätte ich in beiden Beiträgen drei DVB-T Receiver des gleichen Herstellers (zwei davon aus gleicher Produktserie) und einen Flachbildschirm mit intrigiertem DVB-T Tuner schreiben müssen. Von daher entschuldige ich mich für dieses Missgeschick bei allen Lesern!

Weitere Widersprüchlichkeiten kann ich nicht erkennen, auch nicht in den Beiträgen wo es um die Eigentumsverhältnisse der älteren vorhandenen Skymaster Geräte ging:

Im Beitrag vom 30.12.2011 wurde erläutert, dass ich zwei DT 500 Receiver für insgesamt 100,00 € erworben habe.

Im Beitrag vom 04.01.2012 wurde von mir aufgeführt, dass ein einziger Skymaster Receiver mein Eigentum ist.

Beide Beiträge entsprechen der Realität, da ein DT 500 für ein Familienmitglied bestimmt war, welches aber in einer anderen Etage wohnt als ich.



Du hast nichtmal ansatzweise erklärt, warum die von dir beauftragte Bundesnetzagentur gratis arbeiten soll?!


Das brauche ich auch nicht zu erklären weil die Bundesnetzagentur nicht gratis arbeitet. Keine deutsche Bundesbehörde tut das, oder was glaubst Du warum wohl BUND davor steht?!



Du wirfst nur mit Paragraphen um dich, die mit der Sachlage nichts zu tun haben.


Ne is klar, die von mir aufgeführten geltenden Gesetzestexte der Bundesrepublik Deutschland haben nichts mit der Sachlage einer Schadensersatzforderung zutun! Darauf trinke ich mir jetzt erstmal einen. Nur um Dich daran zu erinnern weise ich auf den Beitrag vom 31.12.2011 hin. Hier hast Du folgendes geschrieben:

“Wenn schon, müsstest du die Rechnung bei Skymaster einklagen! Denn nur die können was für deine Empfangs-Probleme, …“

Ok, Gedanklich folge ich mal Deiner zuvor aufgelisteten Idee:

1. Ich bekomme eine Rechnung von der Bundesnetzagentur;

2. Gegen diese Rechnung lege ich keinen Widerspruch ein und demnach muss ich erst einmal den Betrag binnen einer Frist vorstrecken;

3. Ich denke, ist doch egal, das hole ich mir bei Skymaster wieder. Schließlich sind ja die Schuld was meine bzw. unsere Empfangsprobleme betreffen;

4. Die Rechnung wurde am Tag X von mir an die Bundesnetzagentur überwiesen;

5. Jetzt gehe ich mit der Rechnung zu einem Fachanwalt für Kaufrecht und Produkthaftung um den Betrag bei Skymaster einzuklagen;

6. Erwartungsvoll höre ich dem Anwalt zu, aber leider labert der genau den gleichen Paragraphenmist runter wie ich Dir schon geschrieben habe;

7. Da ich die geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht akzeptieren will, protestiere ich folgendermaßen gegenüber dem Anwalt: Schließlich wurde ja mein Vermögen durch das Bezahlen der Rechnung an die Bundesnetzagentur geschädigt. Hinzu kommt noch, dass ich einen neuen Receiver kaufen musste was auch mein Vermögen schädigte. Da doch der Hersteller den Fehler begangen hat, muss er doch Schadensersatz leisten und den mir entstandenen Vermögensschaden ersetzen!;

8. Darauf würde der Anwalt auch wieder genau das sagen was ich Dir schon in der Paragraphenreiterei geschrieben habe. Mein Vermögen ist kein geschütztes Rechtsgut!;

9. Von daher ist eine Klage auf Schadensersatz weder umsetzbar noch durchsetzbar (ob man es nun glaubt oder nicht);

10. Da der Anwalt aber windig ist, hätte er noch die Möglichkeit dem Hersteller einen Mahnbescheid aufzuhalsen. Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also auch ohne Urteil. Das Verfahren wird von einem Rechtspfleger oder sogar voll automatisiert durchgeführt, ohne dass geprüft wird, ob mir tatsächlich der Zahlungsanspruch zusteht. Beweismittel müssen bei solch einer maschinellen Erfassung nicht mitgesendet werden;

11. Ich sage zum Anwalt, JA, JA, JA. Ich will das Geld wiederhaben, machen Sie das!;

12. Der Anwalt macht daraufhin alles fertig, dass Mahnverfahren geht raus an den Hersteller;

13. Der Hersteller geht aber auf das Mahnverfahren nicht drauf ein, macht bei dem Kästchen Widerspruch einfach ein Kreuzchen und schickt den ganzen kladderadatsch zurück;

14. Peng, paff, puff. Das war’s mit dem Schadensersatz und der Hoffnung das Geld jemals wieder zu sehen. Hinzu kommen jetzt weitere Kosten auf mich zu, die ich auf jeden fall bezahlen müsste (Anwaltskosten für Beratung und Schriftverkehr sowie das Mahnverfahren), vorausgesetzt ich würde Deine Idee in die Tat umsetzen!



Nur mal so:
- auf Anfrage Woher weist du ob die BNA gefragt hat


Ende November, drei Tage nach meinem Anruf hat sich ein zuständiger Techniker der Bundesnetzagentur am frühen morgen bei mir gemeldet. Da ich für einen kurzen Moment nicht zu Hause war, hinterließ er mir eine Nachricht zwecks Terminvereinbarung inkl. Handynummer auf dem AB. Nach Abhören der Nachricht rief ich dort sofort zurück und schilderte erst einmal in einem 10 Minuten Gespräch das Problem sowie welche Versuche gemacht wurden.

Zum Ende dieses Telefonats wurde von mir angemerkt, dass die betroffenen Sender eine andere Modulation aufweisen (QAM-64) als die nicht betroffenen (QAM-16), dass die Receiver laut Bedienungsanleitung QAM-64 fähig und das alle auf den letzten Updatestand sind. Dies fand der Techniker am Telefon schon sehr eigenartig und meinte dass die betroffenen Sender eigentlich auf QAM-16 Moduliert werden.

Daraufhin habe ich geäußert, dass ich schon zweimal bei der Technischen Information WDR Köln angerufen habe, die aber irgendwelche Umstellungen verneinen und im zweiten Anruf zzgl. auf neue Updates der Receiver hinwiesen. Von daher dachte ich dass die dritten Programme vielleicht gestört werden da ja keine Umstellungen vorgenommen wurden. Im Anschluss daran bat mich der Techniker auf eine Ortsbesichtigung aber am gleichen Tag zur Nachmittagszeit, weil sie dann gerade in meiner Gegend wären. Verständnisvoll stimmte ich dem kurzfristigen Termin zu.

Sechs Stunden später trafen die Herren bei mir ein. Auf den Verlauf der Messung werde ich nicht mehr eingehen, da alles hier im Forum schon Dokumentiert ist. Nach Abschluss der Messung wurde von den Technikern erläutert, dass sie nicht über eine Umschaltung der QAM Modulation informiert wurden auch liegen diesbezüglich keinerlei Informationen vor. Zudem zeigten sie mir eine aktuelle DVB-T Programmbelegung in DIN-A4 Format, wo alle Sender mit Kanäle, Frequenzen und Modulationen aufgeführt sind. Diese DVB-T Programmbelegung durfte ich behalten.

Nach dem Test mit dem Sony RDR-HXD 870 S drückten sie mir ihre Visitenkarte in die Hand und meinten dass ich mich in den nächsten Tagen noch mal melden soll. Sie wollten noch tiefer wegen der Modulationsumstellung forschen. Dies tat ich ca. drei Wochen später und auch hier lagen den Technikern keine Infos vor wann oder warum die dritten umgestellt haben. Von daher kann ich Dir eine 100%-ige Bestätigung geben das die Bundesnetzagentur nachgefragt hat.



- liest du die öffentlichen Bekanntmachungen so regelmäßig, dass du so sicher behaupten kannst, der Sender hätte 'heimlich' die Modulationsart gewechselt?


Es muss ja wohl heimlich gewesen sein wenn noch nicht einmal die Techniker der Bundesnetzagentur etwas davon in Erfahrung bringen konnten! Außerdem lese ich jeden tag eine große Tageszeitung die für meine Region bestimmt ist. Etwaige DVB-T Umstellungen werden dort auf jeden fall veröffentlicht und die wären mir ins Auge gefallen.



- für ihre Aufgabe - in deinem Fall: "Feststellen ob jemand die Übertragung stört" ist das Wissen der Modulationsart nicht nötig! Aber der Techniker hat es ja scheinbar gewusst - da er ja Empfang hatte und Messgeräte sich die Modulationsart in aller Regel nicht selber suchen


Ersteres ist irrelevant da ich kein Fernmeldtechniker bin. Daher muss ich auch nicht wissen was in der Fernmeldetechnik überhaupt benötigt wird oder wichtig ist um Störungen festzustellen! Außerdem habe ich den Techniker im Telefonat darauf hingewiesen das die betroffenen Sender mit QAM-64 und die nicht betroffenen mit QAM-16 Moduliert werden. Deren Reaktion darauf habe ich schon benannt.



Wenn dein Kühschrank defekt ist und du rufst einen Elektriker an um zu prüfen zu lassen, ob Strom auf der Steckdose ist, dann musst du den doch auch zahlen!


Dann muss ich zahlen, das ist richtig. Hier wäre aber die Bedingung dass ich ein absoluter Vollidiot wäre was definitiv nicht zutrifft! Von daher wäre ich erst einmal zum Sicherungskasten gelatscht und hätte nachgeschaut ob eine Sicherung rausgeflogen ist. Sind alle drin kommt die Überprüfung der Steckdose dran. Mit einem Multimeter oder einer Stehlampe etc. pp. kann man schnell feststellen ob sie noch funktioniert. Sollte dies der Fall sein, dann liegt der defekt eindeutig beim Kühlschrank oder an dessen Anschlussschnur. Weitere Prüfmaßnahmen, z. B. wenn die Sicherung draußen ist und immer wieder rausfliegt oder sonstiges Prozedere lasse ich jetzt außen vor, da dies den Rahmen absolut sprengen würde.

Spättestens jetzt müsstest Du erkennen das ich nicht sofort irgendwelche Handwerker rufe, sondern erst einmal selbst die Ursachenforschung betreibe, notfalls mit Hilfe eines Forums oder eines zuständigen Technischen Informationsdienstes (Beispiel: WDR Köln). Gleiches kann ich auch behaupten bevor ich die Bundesnetzagentur angerufen habe!



Also nun mal Butter bei die Fisch:
Mit welchem Recht willst du die von dir beauftragte Arbeit der BNA nicht zahlen?


Die Begründung hierzu habe ich Dir schon mitgeteilt. Welches Recht zweckmäßig wäre bleibt natürlich abzuwarten, vorausgesetzt es kommt überhaupt eine Rechnung von der Bundesnetzagentur. Falls ja, dann wird als erstes das Widerspruchsrecht mit Begründung angewandt. Falls nein, dann wird wohl irgendeiner bei den dritten Programmen einen tritt in den Hintern bekommen haben und der ausführende wäre dann eindeutig die Bundesnetzagentur!

Mit freundlichen Grüßen,

Indy1234


[Beitrag von Indy1234 am 07. Jan 2012, 05:07 bearbeitet]
Aresta
Moderator
#14 erstellt: 07. Jan 2012, 09:38
Hi,

Was machst Du hier bloß für einen Aufriss um eine Rechnung der Bundesnetzagentur(BNA), welche noch gar nicht gestellt wurde...?

Grundsätzlich gilt: Wer die Musik bestellt, muss diese auch bezahlen - Du wirst imho niemals damit durchkommen, eine etwaige Rechnung der BNA beim Hersteller des Receivers einzuklagen.

Die einzige Chance wäre, wenn Du die Rechnungen Deiner Geräte noch hast, hier eine Wandlung des Kaufvertrages herbeizuführen, wenn Du beweisen kannst, dass diese eine ausgelobte (zugesicherte) Eigenschaft nicht haben. Das wäre eine arglistige Täuschung, bzw. Irreführung des Verbrauchers. ...aber auch hier musst Du Fristen einhalten und dem Hersteller entsprechende Zeit zur Nachbesserung einräumen. Den Beweis könnte man zum Beispiel über ein entsprechendes Sachverständigen-Gutachten herbeiführen.

Nur lohnt sich das wirklich für derart "alte, billige" Geräte? ...ich meine nicht!

LG
Aresta
Indy1234
Neuling
#15 erstellt: 07. Jan 2012, 12:14
Hallo Aresta,

schreibe ich so unverständlich oder liegt das an der kleinen Schrift die hier im Forum nicht einstellbar ist?



Was machst Du hier bloß für einen Aufriss um eine Rechnung der Bundesnetzagentur(BNA), welche noch gar nicht gestellt wurde...?


Ich mache den Aufriss doch gar nicht, dass macht euer Moderator KuNiRider! Lese doch mal den ganzen Strang, dann weißt Du auch worum es überhaupt geht!



Grundsätzlich gilt: Wer die Musik bestellt, muss diese auch bezahlen –


Da muss ich Dir leider Widersprechen, in meinem Fall sieht die Sache anders aus!



Du wirst imho niemals damit durchkommen, eine etwaige Rechnung der BNA beim Hersteller des Receivers einzuklagen.


Das hatte ich auch gar nicht vor. Der Klagevorschlag gegen den Hersteller stammt eindeutig von KuNiRider und ähnliches wie Du jetzt aufgeführt hast, habe ich ihm am 04.01.2012 auch schon geantwortet!



Die einzige Chance wäre, wenn Du die Rechnungen Deiner Geräte noch hast, hier eine Wandlung des Kaufvertrages herbeizuführen, wenn Du beweisen kannst, dass diese eine ausgelobte (zugesicherte) Eigenschaft nicht haben. Das wäre eine arglistige Täuschung, bzw. Irreführung des Verbrauchers. ...aber auch hier musst Du Fristen einhalten und dem Hersteller entsprechende Zeit zur Nachbesserung einräumen.


Auch das habe ich KuNiRider versucht im Beitrag vom 04.01.2012 zu vermitteln!



Den Beweis könnte man zum Beispiel über ein entsprechendes Sachverständigen-Gutachten herbeiführen.

Nur lohnt sich das wirklich für derart "alte, billige" Geräte? ...ich meine nicht!


Nein, ein Sachverständigengutachten herbeiführen ohne Rechtsansprüche zu haben kann sich nicht lohnen.

Freundliche Grüße,

Indy1234
Aresta
Moderator
#16 erstellt: 07. Jan 2012, 12:35

Indy1234 schrieb:
Hallo Aresta,

schreibe ich so unverständlich oder liegt das an der kleinen Schrift die hier im Forum nicht einstellbar ist?



Aresta schrieb:

Was machst Du hier bloß für einen Aufriss um eine Rechnung der Bundesnetzagentur(BNA), welche noch gar nicht gestellt wurde...?



Indy1234 schrieb:

Ich mache den Aufriss doch gar nicht, dass macht euer Moderator KuNiRider! Lese doch mal den ganzen Strang, dann weißt Du auch worum es überhaupt geht!


Immerhin führst Du oben ein gewaltiges Szenario auf, was bei einem Fachanwaltsbesuch zu erwarten wäre, das meine ich mit "Aufriss".


Aresta schrieb:

Grundsätzlich gilt: Wer die Musik bestellt, muss diese auch bezahlen –



Indy1234 schrieb:

Da muss ich Dir leider Widersprechen, in meinem Fall sieht die Sache anders aus!


Ich sehe eben keinen besonderen Fall, welcher eine Nichtzahlung einer möglichen Rechnung der BNA rechtfertigen würde. Du hast die BNA beauftragt, dann müsstest Du auch bezahlen (ich schreibe "müsstest, weil ja offenkundig noch gar keine Rechnung da ist und unklar ist, ob überhaupt eine kommt...). Das Beispiel von KuNiRider mit dem Elektriker und dem defekten Kühlschrank ist gut und folgerichtig. Es spielt in meinem Rechtsverständnis auch keine Rolle, ob der WDR die Umstellung auf Qam64 angekündigt hat oder nicht. Umgetellt hätten sie so oder so und Eure Skymaster hätten das Problem auch mit Ankündigung.

Letztendlich möchte ich eigentlich hier nur jeden Anderen warnen, bei etwaigen Empfangsproblemen gleich die BNA zu rufen - klingt für mich wie das berühmte: Mit Kanonen auf Spatzen schießen.

LG
Aresta

PS. und ich habe den ganzen Thread gelesen, aufgrund Deiner komplexen Ausführungen sogar mehrfach.
Indy1234
Neuling
#17 erstellt: 12. Feb 2012, 21:05
Hallo Aresta,

vorab entschuldige ich mich für meine verspätete Antwort.


Aresta schrieb am 07. Januar 2012 um 07:38 Uhr:

Was machst Du hier bloß für einen Aufriss um eine Rechnung der Bundesnetzagentur(BNA), welche noch gar nicht gestellt wurde...?



Indy1234 schrieb am 07. Januar 2012 um 10:14 Uhr:

Ich mache den Aufriss doch gar nicht, dass macht euer Moderator KuNiRider! Lese doch mal den ganzen Strang, dann weißt Du auch worum es überhaupt geht!



Aresta schrieb am 07. Januar 2012 um 10:35 Uhr:

Immerhin führst Du oben ein gewaltiges Szenario auf, was bei einem Fachanwaltsbesuch zu erwarten wäre, das meine ich mit "Aufriss".


Wenn mir am 31. Dezember 2011 ein Moderator schreibt, dass ich wenn schon die Rechnung bei Skymaster einklagen müsste, ich ihn daraufhin am 04. Januar 2012 mit aktueller Gesetzlage konfrontiere das dies nicht funktioniert, er aber neun Stunden später mitteilt, dass ich nur mit Paragraphen um mich werfe die mit der Sachlage nichts zu tun haben, dann kann ich nur von zwei Punkten ausgehen:

Entweder der Moderator will mich jetzt verarschen oder er hat meine aufgeführte Gesetzeslage für eine Klage (Schadensersatzklage) nicht verstanden!

Da ich von Nichtverständnis ausgegangen bin (Recht muss ja nicht jeder verstehen), habe ich das Szenario für Otto-Normalbürger dargestellt!


Aresta schrieb am 07. Januar 2012 um 10:35 Uhr:

PS. und ich habe den ganzen Thread gelesen, aufgrund Deiner komplexen Ausführungen sogar mehrfach.


Das Du den ganzen Thread mehrfach gelesen hast ist meinerseits nicht nachvollziehbar. Warum siehst Du nachfolgend:


Aresta schrieb am 07. Januar 2012 um 10:14 Uhr:

Die einzige Chance wäre, wenn Du die Rechnungen Deiner Geräte noch hast, …



Indy1234 schrieb am 21. Dezember 2011 um 11:06 Uhr:

… Es handelt sich hierbei um Receiver der Marke Skymaster:

1 x DT 500 Schwarz / Kaufdatum Jahr 2004 (mit letzten Update);

1 x DT 500 Silber/Schwarz (kleineres Gerät, also andere Hardware) Kaufdatum Jahr 2006 (mit letzten Update).

1 x DT 50 Kaufdatum Jahr 2007 (mit letzten Update);



Aresta schrieb am 07. Januar 2012 um 10:14 Uhr:

… hier eine Wandlung des Kaufvertrages herbeizuführen, wenn Du beweisen kannst, dass diese eine ausgelobte (zugesicherte) Eigenschaft nicht haben. Das wäre eine arglistige Täuschung, bzw. Irreführung des Verbrauchers. ...aber auch hier musst Du Fristen einhalten und dem Hersteller entsprechende Zeit zur Nachbesserung einräumen.


Ähnliches habe ich drei Tage vorher geschrieben:


Indy1234 schrieb am 04. Januar 2012 um 00:07 Uhr:

Und worauf sollen wir uns gegen Skymaster stützen?

Auf das Produkthaftungsgesetz jedenfalls nicht, da sprechen § 1 (Haftung) und § 3 (Fehler) eine eindeutige Sprache!

Auch der § 823 (Schadensersatzpflicht) aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist nicht durchsetzbar, da Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit absolute Bedingung ist. Hinzu kommt, dass die Vermögen der Käufer kein geschütztes Rechtsgut sind!

Also, was bleibt dann noch übrig gegen diesen Hersteller vorzugehen? Gar nichts! Der Hersteller ist rein rechtlich gesehen raus aus der Sache, aber nur weil unsere netten Staatsvertreter Löcher im überreglementierten Rechtssystem lassen wie ein Schweizer Käse.

Die nächste Stufe wäre sich an den Händler zu wenden.
Da aber die Fristen für einem “Widerruf und Rückgabe“ sowie eine “Gewährleistung“ bei den älteren Geräten schon längst abgelaufen bzw. verjährt sind, kann man sich Nachbesserungen und/oder Schadensersatzforderungen getrost aus dem Kopf schlagen!

Die einzige rechtliche Möglichkeit die wir jetzt noch hätten ist den Kaufvertrag bzw. die Kaufverträge wegen arglistiger Täuschung nach § 123 (Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung) Bürgerliches Gesetzbuch anzufechten, was “innerhalb eines Jahres ab Kenntniserlangung der Täuschung“ möglich wäre. Schadensersatzansprüche wären dann evtl. auch möglich. Dazu müsste allerdings von uns der Nachweis geführt werden, dass der “Händler bzw. Verkäufer“ Kenntnis von dem QAM-64-Fehler der Geräte hatte. Die Chance so etwas Nachweisen zu können liegt bei Null!


Solltest Du tatsächlich den ganzen Thread mehrfach gelesen haben, frage ich mich ernsthaft, warum Du am 07. Januar 2012 auf eine Wandlung des Kaufvertrages hinweist, obwohl ich am 04. Januar 2012, also drei Tage vorher, schon längst die Antwort darauf gegeben habe?! Außerdem, wenn dir meine Ausführungen schon zu komplex vorkommen, frage ich mich auch hier, wie Du bei Gesetzestexten reagierst, weil diese bei weitem komplizierter, unübersichtlicher und verworrener wirken als meine Erläuterungen?!


Aresta schrieb am 07. Januar 2012um 07:38 Uhr:

Grundsätzlich gilt: Wer die Musik bestellt, muss diese auch bezahlen –



Indy1234 schrieb am 07. Januar 2012 um 10:14 Uhr:

Da muss ich Dir leider Widersprechen, in meinem Fall sieht die Sache anders aus!



Aresta schrieb am 07. Januar 2012 um 10:35 Uhr:
Ich sehe eben keinen besonderen Fall, welcher eine Nichtzahlung einer möglichen Rechnung der BNA rechtfertigen würde. Du hast die BNA beauftragt, dann müsstest Du auch bezahlen (ich schreibe "müsstest, weil ja offenkundig noch gar keine Rechnung da ist und unklar ist, ob überhaupt eine kommt...).

Das Beispiel von KuNiRider mit dem Elektriker und dem defekten Kühlschrank ist gut und folgerichtig. Es spielt in meinem Rechtsverständnis auch keine Rolle, ob der WDR die Umstellung auf Qam64 angekündigt hat oder nicht. Umgetellt hätten sie so oder so und Eure Skymaster hätten das Problem auch mit Ankündigung.

Letztendlich möchte ich eigentlich hier nur jeden Anderen warnen, bei etwaigen Empfangsproblemen gleich die BNA zu rufen - klingt für mich wie das berühmte: Mit Kanonen auf Spatzen schießen.


1. Deine Warnung, nicht “gleich“ die BNA zu rufen, ist absolut berechtigt und richtig! Sie trifft aber für meinen Fall nicht zu, da das Empfangsproblem Anfang November 2011 auftrat und der erste Forumsbeitrag dazu am 14. November 2011 erstellt wurde. Die BNA wurde über das Empfangsproblem erst ende November unterrichtet. Somit vergingen zwischen auftreten des Problems und der Bundesnetzagentur fast vier Wochen. In diesen Wochen habe ich nicht einfach untätig rumgesessen sondern Fehler gesucht, Investitionen getätigt sowie mehrfach versucht an wichtige Informationen ranzukommen. Von “gleich die BNA rufen“ kann hier schon mal nicht die Rede sein!

2. Nach Deinem Rechtsverständnis spielt es keine Rolle ob der WDR die Umstellung auf QAM-64 angekündigt hat oder nicht, weil sie so oder so umgestellt hätten, das ist Deine Meinung. Relevant ist aber die geltende Gesetzeslage und die ist laut Artikel 5 Grundgesetz sowie nach dem gesamten Informationsfreiheitsgesetz klar definiert. Demnach hatte ich einen Anspruch auf wahrhaftige Informationen, solange dabei die Datenschutzrichtlinien nicht verletzt werden. Eine Info über eine Sender- bzw. QAM Umstellung verletzt schon mal keinen Datenschutz, dass ist schon mal Fakt 1.

Fakt 2 ist, dass der WDR durch die unterlassene Unterrichtung über öffentlich zugängliche Medien (Homepage, Zeitung etc. pp.) schon angehend fahrlässig handelt. Der Sender nimmt in Kauf, dass Bewohner mit nicht spezifikationsgerechten Geräten die Miete bis zu 10% mindern könnten, weil ja keine Informationen über eine Umstellung bereitgestellt wurden. Weiterhin nimmt er in Kauf, dass die Hausbesitzer der Unwissenheit ausgesetzt sind. Hierbei könnten Antennenbaufirmen diese Unwissenheit ausnutzen und alles Mögliche verkaufen welches aber einen einwandfreien Empfang anfangs nicht gewährleistet, da es ja an den Receivern liegt.

Fakt 3 ist, dass ich zweimal bei der Technischen Information des WDR (so heißt sie in Wirklichkeit) angerufen habe. Spättestens beim ersten Telefonat hätte man mir die Information über die QAM Umstellung mitteilen müssen weil diese Hotline dafür zuständig ist. Mit dieser Auskunft wäre mir die neue Antenne, neue TV/Radio Dose, die BNA, viel Rennerei und einiges an Palaver erspart geblieben!

Fakt 4 ist, dass noch nicht einmal die BNA Kenntnis von der Umstellung hatte.

Fakt 5 ist, dass die DVB-T Receiver sich nicht an die Spezifikationen hielten, so sieht es auch die BNA. Sie sieht aber auch laut letztem Telefonat, dass beide Parteien im Informationsrecht gravierend beschnitten worden sind, sowie das ich mehr getan habe um den Fehler aufzuspüren als das was zumutbar gewesen wäre. Von daher brauche ich den Einsatz laut BNA nicht zahlen.

Freundliche Grüße,

Indy1234
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