Reklamation abgelehnt weil Schrauben beschädigt

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Sunlion
Inventar
#1 erstellt: 13. Mrz 2010, 17:35
Ein Bekannter hat vor zwei oder drei Monaten ein neues Funkmikrofon von AKG gekauft. Heute hat er versucht, es zu reklamieren, weil es sporadisch ausfällt. Der Verkäufer bei Just Music hat die Reklamation abgelehnt, weil die Schrauben am Sendegerät, welches am Gürtel befestigt wird, Werkzeugspuren aufweisen, was den Verkäufer zur Vermutung veranlaßte, der Kunde hätte das Gerät selbst aufgeschraubt. Hat er aber nicht. Trotzdem weigerte sich der Verkäufer, das Gerät zur Reparatur zu schicken.
Darf er das, nur auf Grund einer Vermutung?
Radiologe
Inventar
#2 erstellt: 13. Mrz 2010, 21:34
hallo,
ich meine es gab da mal bei SternTV einen Bericht.
Wenn ich mich richtig entsinne,dann wäre es nichmal verboten das Gerät zu öffnen.Erst wenn ein Eingriff in die Elektronik nachgewiesen werden kann,dann darf er ablenen.

Ein PC Gehäuse darf man ja schließlich auch öffnen und Zusatzkarten einbauen,sowie das Ding mal innen von Staub befreien,ohne das die Garnatie erlischt.

Meiner Meinung nach ist der Händler nicht berechtigt abzulehnen.Eventuell den Vorfall mal bei AKG melden??!
Gruß Markus
paga58
Inventar
#3 erstellt: 13. Mrz 2010, 23:28
Wer hat den Sender dann aufgeschraubt? Waren die Spuren schon bei Erhalt des Gerätes da (heutzutage kriegt man leider beim Neukauf oft Geräte, an denen schon jemand gefummelt hat - die Kehrseite vom Rückgaberecht...)?

Das ganze läuft auf ein Sachverständigengutachten hinaus: Normalerweise muss der Kunde nicht einen Herstellungsfehler beweisen, bei geöffnetem Gehäuse vllt. doch.

Zum PC: Lies mal was auf dem Siegel einer Festplatte draufsteht.

Gruß

Achim
Apalone
Inventar
#4 erstellt: 14. Mrz 2010, 14:01

paga58 schrieb:
Zum PC: Lies mal was auf dem Siegel einer Festplatte draufsteht.


und was hat der Text auf dem Siegel der Festplatte mit dem Öffnen des PC als solchem zu tun?
paga58
Inventar
#5 erstellt: 14. Mrz 2010, 19:52
Ein PC ist ein "offenes" System, dh es ist die Regel dass etwas ein/ausgebaut wird.
Wäre beim Mikrofonsender dem Batteriefach vergleichbar.

Eine Festplatte ist das nicht. Es gibt keinen Grund zum Aufschrauben. Bei einem Mikrofonsendergehäuse gibts den auch nicht.
Radiologe
Inventar
#6 erstellt: 14. Mrz 2010, 20:32

paga58 schrieb:
Ein PC ist ein "offenes" System, dh es ist die Regel dass etwas ein/ausgebaut wird.
Wäre beim Mikrofonsender dem Batteriefach vergleichbar.

Eine Festplatte ist das nicht. Es gibt keinen Grund zum Aufschrauben. Bei einem Mikrofonsendergehäuse gibts den auch nicht.


Dein Beispiel Festplatte zieht nun ja überhaupt nicht.Dort sind Label angebracht die beim öffnen zerstört werden.Weiter ist eine Festplatte nachdem sie geöffnet wurde Müll,bzw. sie wird schnell zu Müll.
Auf jedem Fall gibt es wenige Geräte,wo ausdrücklich daruf verwiesen wird,dass durch bloßes öffnen die Garantie flöten geht.Speziell,wie hier bei Taschen-Sendern(und ich arbeite täglich mit sowas)habe ich nie einen solchen Hinweis lesen können.
Lediglich der Hinweis: Bei unsachgemäßem Gebrauch oder Eingriff erlischt die Ganrantie,ist den Handbüchern zu entnehmen.Darin ist das bloße öffnen nicht untersagt.


Es gibt sicher keine Gründe ein Gerät während der Ganrantiezeit zu öffnen.Schon garnicht wenn man davon keine Ahnung hat.Ich denke da ist man sich einig.

back to Topic:
Es ging hier um beschädigte Schrauben.Diese sind kein Indikator dafür,dass das Gerät vom Kunden geöffnet wurde!Die Spuren an den Schrauben können genausogut bei der Fertigung entstanden sein.

Wenn der Hersteller oder Händler sicher sein will ob ein Gerät geöffnet wurde,dann muss er auch für solche Indikatoren sorgen,die nachweislich eine Öffnung bestätigen.
Schrauben sind dafür sicher kein Indikator.


Gruß Markus
technikfrettchen
Stammgast
#7 erstellt: 02. Apr 2010, 22:16
Und wenn der Sender vielleicht nachgebessert und zur B-Ware wurde, und das nicht deklariert gewesen ist?

Fakt ist, der Verkäufer muss in diesem Fall das Gerät annehmen, wenn er selber die Garantiereparatur nicht ausführt sondern der Hersteller.

Und nur dieser ist berechtigt, eine Garantiereparatur als solches abzulehnen oder nicht.

Der Verkäufer scheint in meinen Augen von solchen Sachen nicht viel Ahnung zu haben.


Heiko
Sunlion
Inventar
#8 erstellt: 08. Apr 2010, 15:30
Vielen Dank für Eure Antworten, ich hatte den Beitrag schon ganz aus den Augen verloren, weil ich die E-Mail-Benachrichtigung nicht aktiviert hatte. Manches hier ist ganz schön umständlich, warum kann ich das nicht einfach global einmal festlegen?
andisharp
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 08. Apr 2010, 15:49
Hier wird wieder munter Garantie mit gesetzlicher Gewährleistung vermischt. In den ersten 6 Monaten nach Kauf muss der Händler dem Kunden nachweisen, dass ihn ein Verschulden bei dem Defekt eines Gerätes trifft. Er muss dem Kunden also glauben, wenn der dies von sich weist.

Der Ansprechpartner des Kunden ist übrigens der Händler und nie der Hersteller.
technikfrettchen
Stammgast
#10 erstellt: 08. Apr 2010, 21:29

technikfrettchen schrieb:
Und wenn der Sender vielleicht nachgebessert und zur B-Ware wurde, und das nicht deklariert gewesen ist?

Fakt ist, der Verkäufer muss in diesem Fall das Gerät annehmen, wenn er selber die Garantiereparatur nicht ausführt sondern der Hersteller.

Und nur dieser ist berechtigt, eine Garantiereparatur als solches abzulehnen oder nicht.

Der Verkäufer scheint in meinen Augen von solchen Sachen nicht viel Ahnung zu haben.


Heiko


Mit "und nur dieser" ist der Hersteller gemeint, nicht der Händler.
Der Händler ist in jedem Fall nur "ausführendes Organ" des Herstellers.
Wenn der Händler auch eine eigene Werkstatt betreibt, und z.B. von einem oder mehreren Herstellern die Authorisierung als Vertragswerkstatt erhalten hat, kann der Händler im Rahmen der Werksvorgabe selber entscheiden, ob eine Reparatur als Garantiefall behandelt wird oder nicht.

Ist man mit der Ablehnung als Garantiefall nicht einverstanden, kann nur noch der Hersteller selber diesen als solchen deklarieren.

Solche Fälle werden dann meistens im Zuge der Kulanz abgewickelt.


Heiko
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