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Online Kauf - Aktuell: Was tun, wenn ein Händler pleite geht

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Beitrag
matt.schwarz
Stammgast
#438 erstellt: 26. Mai 2017, 09:15
Hallo

Ich habe bei SG Akustik in der Vergangenheit schon mehrfach eingekauft, das vorletzte mal am 30.1.17

Unwissend habe ich vergangenen Freitag einen Pioneer AV bestellt und am Samstag das Geld überwiesen.
Hierbei fiel mir die neue Kontonummer auf.

Dienstags bin ich dann mehr zufällig auf die Insolvenz gefallen und hatte natürlich auch eine unruhige Nacht.

Mittwoch komme ich nach Hause und das Paket steht auf dem Teppich.
(Nur Versandmitteilung gab es keine)

Glück gehabt.
Hätte ich es gewusst, dann wäre die Sache per Nachnahme gelaufen.

Muss jeder selbst wissen, ob er den Laden meidet. Die Gläubiger werden ihr Geld eher wieder sehen, wenn er wieder auf die Beine kommt.

Mit freundlichen Grüßen Schwarz
onabudget
Stammgast
#439 erstellt: 26. Mai 2017, 10:17

matt.schwarz (Beitrag #438) schrieb:
Die Gläubiger werden ihr Geld eher wieder sehen, wenn er wieder auf die Beine kommt.

Zumindest die gewerblichen Gläubiger werden mit dem Insolvenzverwalter verhandeln beziehungsweise verhandelt haben, in welcher Höhe sie auf ihre 'alten' Forderungen verzichten.

Vor meiner Bestellung habe ich mir die Kunden-Kommentare auf SG Akustiks Homepage angesehen, das sah düster aus. Doch beziehen sich diese auf die Zeit vor der Insolvenzverwaltung.
Kong2
Inventar
#440 erstellt: 26. Mai 2017, 11:29
Zum 100 X. Das hat mit Glück rein gar nichts zu tun. Betroffen sind die Kunden, die !!!vor!!! dem Insolvenzantrag bezahlt haben und Ihre Ware nicht erhalten haben.

Aktuell ist der Onlinkauf relativ sicher. Wer sich trotzdem unwohl fühlt, Paypal, Nachname oder Bar bei Abholung.

LG

Udo
matt.schwarz
Stammgast
#441 erstellt: 26. Mai 2017, 13:11

Kong2 (Beitrag #440) schrieb:
Zum 100 X. Das hat mit Glück rein gar nichts zu tun. Betroffen sind die Kunden, die !!!vor!!! dem Insolvenzantrag bezahlt haben und Ihre Ware nicht erhalten haben.

Aktuell ist der Onlinkauf relativ sicher. Wer sich trotzdem unwohl fühlt, Paypal, Nachname oder Bar bei Abholung.

LG

Udo

Das hat überhaupt niemand bestritten.
Als jemand der kurz davor am 30.1. und jetzt danach gekauft habe, hab ich sehr wohl Glück gehabt.
tomtiger
Administrator
#442 erstellt: 26. Mai 2017, 14:01
Hi,


onabudget (Beitrag #439) schrieb:
Zumindest die gewerblichen Gläubiger werden mit dem Insolvenzverwalter verhandeln beziehungsweise verhandelt haben, in welcher Höhe sie auf ihre 'alten' Forderungen verzichten.


auch in Deutschland sind alle Gläubiger gleich zu behandeln. Alles andere wäre wohl strafbar. Es hat jeder Gläubiger die selbe Quote, also den selben Prozentsatz seiner Forderung, zu erhalten.

LG Tom
Kong2
Inventar
#443 erstellt: 26. Mai 2017, 14:48
Die Gewerblichen Gläubiger werden zwar nicht bevorzugt behandelt, haben aber aufgrund Ihrer AGB`s einen strategischen Vorteil. Ihre gelieferten Waren unterliegen dem Eigentumsvorbehalt.

Darum hat Ihre Befriedigung eine viel höhere Priorität. Hier reden wir nicht über Quote, sondern über Rücklieferung der gelieferten Waren. Sie stehen rechtlich auf einem ganz anderen Boden. Im Prinzip reden wir erst über Quote, wenn der komplette Eigentumsvorbehalt abgewickelt ist. Also entscheiden genau diese Gläubiger ob, und wie es weitergeht.

Aus diesem Grund steht Klaus Mustermann mit seinen seiner Forderung bei solchen Prozessen immer im Regen. Hier ist die einzige Möglichkeit eine brauchbare Drohkulisse aufzubauen, indem man die Forderungen bei einem Anwalt bündelt und glaubhaft darstellt, alle rechtlichen Möglichkeiten in Ihrer Gänze auszuschöpfen.

LG

Udo


[Beitrag von Kong2 am 26. Mai 2017, 14:50 bearbeitet]
onabudget
Stammgast
#444 erstellt: 26. Mai 2017, 17:27

tomtiger (Beitrag #442) schrieb:
auch in Deutschland sind alle Gläubiger gleich zu behandeln. Alles andere wäre wohl strafbar. Es hat jeder Gläubiger die selbe Quote, also den selben Prozentsatz seiner Forderung, zu erhalten.


Jetzt geht es mit diesen unglückseligen nationalem Bezug ("auch in D.") weiter.

Worum es mir in meinem Posting ging: Forderungsverzicht ist Teil eines Insolvenzverfahrens. Dass Gewerbliche Gläubiger hier einen Schuldenschnitt machen (müssen), ist mein laienhafter Kenntnisstand. Ob private Gläubiger in einem solchen Verfahren anders behandelt werden, beispielsweise als Verbraucher - anders als gewerbliche Gläubiger - einen besonderen Schutz genießen, weiß ich nicht: Dies sollte mein Einleitendes "zumindest" andeuten.
Kong2
Inventar
#445 erstellt: 26. Mai 2017, 18:51
Also mit nationalen Bezügen hab ich kein Problem. Ich bin hier geboren, lebe hier und hier gelten andere Gesetze als anderswo.

Was daran unglückselig mag ich nicht beurteilen, aber diese Diskussion führt man besser in einem anderen Forum.

Nun zu dem Thema bevorzugung privater Gläubiger. Normalerweise gelten von Privat zu Gewerblich für den Privaten im Zweifelsfall andere Regeln als zwischen Gewerblich zu Gewerblich. Einem Privaten werden weniger kaufmännische Kenntnisse unterstellt, als einem Gewerblichen. Beispiel Mietverträge. Hier ist der Private besser gestellt als der Gewerbetreibende. Siehe beispielsweise Mietbremse.

Weil diese Thematik aber bekannt ist, gibt es die allgemeinen AGB`s. Und genau hierdurch kann sich der Gewerbetreibende im Vergleich zu einem Privaten in eine deutlich bessere Position bringen. Es ist ein Unterschied, ob ich Geld annehme und dann aufgrund unterschiedlicher Umstände die Leistung nicht erbringen kann, oder Ware verkaufe. die aufgrund von Nichtzahlung der Rechnung mir nicht gehört. In jedem Fall kann auf Rücklieferung der Ware ( falls vorhanden) bestanden werden. Diese darf vom Insolvenzverwalter nicht zur Insolvenzmasse gezählt werden. Wird die Ware,falls im Insolvenzfall noch vorhanden verkauft, muss er den Betrag vorrangig zur Zahlung dieser Forderung verwendet werden. Das einzige was aus dem Warenverkehr nach der Insolvenz in die Insolvenzmasse einfließt sind offene Forderungen, Bestandsvermögen und Gewinne aus Verkäufen von Produkten die nicht unter Eigentumsvorbehalt gestanden haben ( gibt es in der Regel keine) oder Gewinne aus Verkäufen die nach Insolvenzeröffnung entstanden sind. Dazu müssen aber die Lieferanten weiter liefern und werden natürlich zwingend vorrangig bezahlt.

Man kann sich sicher vorstellen, das bei so einer Konstruktion für die Gläubiger nicht viel übrig bleibt, zumal Miete Gehälter etc ja auch bezahlt werden müssen. Im Günstigstenfall kann ein Geschäft mit einer deutlich reduzierten Kostenstruktur überleben. Die Hauptlast so einer Sanierung tragen in den allermeisten Fällen die privaten Gläubiger.

LG

Udo
tomtiger
Administrator
#446 erstellt: 26. Mai 2017, 19:42
Hi,


onabudget (Beitrag #444) schrieb:
Jetzt geht es mit diesen unglückseligen nationalem Bezug ("auch in D.") weiter.


bei uns hast Du z.B. Gläubigerschutzverbände, KSV, AKV, die Dich für wenig Geld (z.B. 180 Euro bis 10.000 Euro Forderung) vertreten. Es gibt eine Gläubigertagsatzung, dort wird der Sanierungsplan vorgestellt und mit Kapital und Gläubigermehrheit angenommen oder abgelehnt. Das ist gesetzlich so genau geregelt, dass es irgendwelche rechtswirksamen Absprachen nicht geben kann.

Das deutsche Insolvenzrecht scheint mir da deutlich weniger detailliert geregelt zu sein (z.B. "starke" und "schwache" Insolvenzverwalter), jedenfalls kenne ich es nicht so genau.

Und selbstverständlich sind Waren im Eigentumsvorbehalt auszusondern. So gesehen sind Lieferanten im Vorteil, nicht aber andere gewerbliche Gläubiger, Dienstleister, Baufirmen, Banken, usw.

Auch private können Eigentumsvorbehalt vereinbaren, z.B. bei Inzahlungnahmen. Tun sie meistens nicht.

LG Tom
onabudget
Stammgast
#447 erstellt: 26. Mai 2017, 19:43
Danke für die ausführliche Antwort.
2cheap
Inventar
#448 erstellt: 27. Mai 2017, 10:40

matt.schwarz (Beitrag #438) schrieb:
...Dienstags bin ich dann mehr zufällig auf die Insolvenz gefallen und hatte natürlich auch eine unruhige Nacht....

Subjektiv verständlich, aber objektiv unbegründet. Wurde schon einige Male angerissen: Bei einer Insolvenz bestimmt das zuständige Gericht einen Anwalt, mit Qualifikation im Insolvenzrecht, als Insolvenzverwalter. Der ist dann der neue Geschäftsführer und Chef der Gesellschaft. Er hat regelmäßig drei Monate Zeit, den Laden wieder flott zu kriegen, neue Gesellschafter zu finden, oder wenn alles nicht hilft, die Firma abzuwickeln. In der Zeit seiner Verantwortlichkeit, ist er voll haftbar und wird der Letzte sein, der sich nicht an Recht und Gesetz hält. Einen "besseren" Zeitpunkt für eine Bestellung und Belieferung wird man wohl nicht wählen können. Spannender wird es mit Ablauf der Dreimonatsfrist...
Grüße
Dadof3
Moderator
#449 erstellt: 27. Mai 2017, 20:30

2cheap4me (Beitrag #448) schrieb:
Er hat regelmäßig drei Monate Zeit, den Laden wieder flott zu kriegen, neue Gesellschafter zu finden, oder wenn alles nicht hilft, die Firma abzuwickeln.

Öh... Dann würde es wohl nie klappen, so einen Laden aufrecht zu erhalten. Drei Monate dauert nur die Eröffnungsprüfung, da hat der sich gerade mal einen Überblick über die Situation verschafft.

Die durchschnittliche Dauer eines Insolvenzverfahrens für Unternehmen ist ca. vier Jahre.
Kong2
Inventar
#450 erstellt: 28. Mai 2017, 09:48
Wer soll den in Zweifelsfall die dann neu entstehende Verluste tragen? Wenn das Geschäft nicht Wirschaflich zu betreiben ist, kann es nicht weiter betrieben werden. Das sollte sich relativ schnell herausstellen.

Um mal ein wenig Licht in das Dunkel zu bringen.

http://firmen-insolvenz-beratung.de/6-jahre-insolvenz/

LG

Udo


[Beitrag von Kong2 am 28. Mai 2017, 09:52 bearbeitet]
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#451 erstellt: 28. Mai 2017, 09:50
..und ihr seid sicher, das es in ganz D sonst keinen Hifi-Händler mehr gibt und man quasy gezwungen ist, hier den final table mitzuspielen?

Übrigens, falls jemand vllt auch noch ne Kamera braucht, Dr.Schmitt-Shop ist derzeit auch ein heisser Kandidat für eine interessante Kaufabwicklung - es muss ja nicht immer ein Amp sein..
2cheap
Inventar
#452 erstellt: 28. Mai 2017, 10:17

Dadof3 (Beitrag #449) schrieb:
...Die durchschnittliche Dauer eines Insolvenzverfahrens für Unternehmen ist ca. vier Jahre.

Stimmt, oder länger. Mein Beitrag ist unvollständig. Die Dreimonatsfrist ist aber m.E. deshalb ein Marker, weil die Arbeitsagentur auf Antrag die Lohnzahlungen, das Insolvenzgeld übernimmt und eine Firma für diese Zeit nicht unerheblich entlastet. Aber wie geht es denn danach weiter?!
Grüße


[Beitrag von 2cheap am 28. Mai 2017, 11:09 bearbeitet]
Kong2
Inventar
#453 erstellt: 28. Mai 2017, 14:53
Für jene, denen das anklicken des Textes zuviel ist, hier nochmal die Essenz.

Ich zitiere:

1.das eigentliche Insolvenzverfahren, welches im Durchschritt 12 bis 18 Monate dauert

und

2.das Restschuldbefreiungsverfahren, welches sich über maximal 6 Jahre erstreckt.

einfach mal lesen.

Was das Insovenzgeld angeht, ist die Darstellung nich ganz korrekt. Genau genommen handelt es sich um eine Insolvenzgeldvorfinanzierung, die in der Regel von den Banken geleistet werden muss. Das ist in der Tat beschränkt auf 3 Monate.

Für Interessierte:

https://www.buchalik...chutzschirmverfahren

LG

Udo
onabudget
Stammgast
#454 erstellt: 29. Mai 2017, 17:49
Am 23. Mai bestellt und am 24. Mai das Geld überwiesen. Lieferzeit laut der Homepage 10 bis 14 Tage. Der Artikel ist heute eingetroffen.
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#455 erstellt: 30. Mai 2017, 10:49
Grandios.. - jetzt wird schon geklatscht, wenn ein Pfund Kaffee tatsächlich 500gr sind..
onabudget
Stammgast
#456 erstellt: 30. Mai 2017, 22:51

kinodehemm (Beitrag #455) schrieb:
Grandios.. - jetzt wird schon geklatscht, wenn ein Pfund Kaffee tatsächlich 500gr sind..

Ein wirklich kindischer Kommentar, der einmal mehr nur scheinbar Bezug auf ein vorangegangenes Posting nimmt. Es wurde nicht 'geklatscht', sondern etwas mitgeteilt, weil ich davon ausgehe, dass es den oder anderen interessiert.
chyf
Ist häufiger hier
#457 erstellt: 08. Jun 2017, 15:35
Hallo an alle Geschädigte,

heute ist der Brief des Insolvenzverwalters gekommen. Das Insolvenzverfahren ist am 01.06.2017, 08.00 Uhr eröffnet worden. Die Gläubiger sind aufgefordert ihre Forderungen unter Beifügung von Belegen möglichst zweifach bis zum 18.08.2017 beim Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Andreas Fischer anzumelden.

Viel Erfolg, kostet ca. eine Stunde Zeit. Eines Rechtsanwaltes bedarf es m.E. dafür nicht
AZ1
Stammgast
#458 erstellt: 30. Jun 2017, 17:51
Hallo,
hat jemand von euch eine Antwort/Eingangsbestätigung von Fischer-Rechtsanwälte auf seine Forderungsanmeldung bekommen?
Gruß
AZ
ebajka
Inventar
#459 erstellt: 13. Jul 2017, 20:47
Übrigens, es gibt einen neuen Geschäftsführer bei SG Herr Ufuk ist wirklich top, bei ihm würde ich wieder kaufen.
-LordTyrion-
Ist häufiger hier
#460 erstellt: 14. Jul 2017, 21:57
die sind doch von den Profis 😉
Trotzdem ist der Name kaputt... Hut ab für deren Übernahme 🙈
>Karsten<
Inventar
#461 erstellt: 15. Jul 2017, 03:26
Das ist ja Mal eine gute Nachricht Er hat mir immer sehr gute Preise angeboten. Momentan sind durch die Insolvenz leider keine guten Angebote zu bekommen. Obwohl ich dort Geld versenkt habe würde ich den Läden treu bleiben. Sie haben mir über die Jahre immer unschlagbare Angebote gemacht.
Na warten wir mal ab. Die Bekanntgabe von der Insolvenzmasse ist am 29.9. 2017.

@AZ den Brief vom Insolvenzverwalter Fischer habe ich schon Anfang Juni zur Forderungsanmeldung bekommen. Bis zum 18.8.2017 muss man sie eingereicht haben. Und am 29.9.2017 erfahren die Geschädigten was sie aus der Insolvenzmasse bekommen. Einsicht beim Gericht. Habe dafür schon ein Code bekommen um dort auf der Homepage Einsicht zu erhalten.
JULOR
Inventar
#462 erstellt: 15. Jul 2017, 09:40
Was macht der denn besser als Herr G.? Kann man das beurteilen?
Kong2
Inventar
#463 erstellt: 15. Jul 2017, 11:55
Ich würde da auch immer kaufen. Allerdings nur per Paypal, bar im Ladenlokal oder per Nachnahme. Der alte Geschäftsführer war auch immer sehr nett!.

LG
>Karsten<
Inventar
#464 erstellt: 16. Jul 2017, 02:29
Mein geplanter Kauf ist ja erst im Herbst geplant. Auf jeden Fall nicht auf Vorkasse. Hatte mit denen auch Kontakt zum Produkt. Und eine Bezahlung erst bei Lieferung ist kein Problem. Zu mein Artikel habe ich von einen anderen Händler ein "Bestpreis".
Wenn SG im selben Rahmen liegt, Order ich bei ihnen. Wenn nicht kann ein anderer Händler sich über mein Geld freuen.


[Beitrag von >Karsten< am 16. Jul 2017, 02:30 bearbeitet]
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#465 erstellt: 16. Jul 2017, 11:33
Ich finde diese Einstellung schon 'leider geil'..Lieber dort kaufen, wo man zwar schon besch...n wurde, aber der VK ab und an mal ein Leckerli gibt - als einfach bei seriösen Händlern zu regulären Preisen dem ganzen Gezocke a d Weg zu gehen..Andererseits, Schiffsbeteiligungen und Bauherrenmodelle sind ja auch noch immer en vogue..
TomW49
Schaut ab und zu mal vorbei
#466 erstellt: 17. Jul 2017, 17:23
@kinodehemm
Etwas nicht mitbekommen? Die Firma ist jetzt in anderen Händen.
>Karsten<
Inventar
#467 erstellt: 18. Jul 2017, 01:06

TomW49 (Beitrag #466) schrieb:
Die Firma ist jetzt in anderen Händen.


Und da ich den neuen Besitzer persönlich kenne. Würde ich dort gerne wieder kaufen. Mit den Gellrich hatte ich nie persönlichen Kontakt.
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#468 erstellt: 22. Jul 2017, 12:13
Moin

bzgl 'in anderen Händen'..

Wenn ich ein gänzlich anderes Konzept fahren möchte, würde ich in jedem Fall schauen, das der Betrieb weder im Namen noch im Auftritt an den Vorgänger gemahnt- wenn das nicht so ist, hat nur der Trog gewechselt, die....
MOT1848
Inventar
#469 erstellt: 16. Aug 2017, 04:15

ebajka (Beitrag #459) schrieb:
Übrigens, es gibt einen neuen Geschäftsführer bei SG Herr Ufuk ist wirklich top, bei ihm würde ich wieder kaufen.


Geht es da jetzt ganz normal weiter weil anderer Geschäftsführer? Der Laden scheint ja wieder offen zu sein und Bestellungen kann man starten
chyf
Ist häufiger hier
#470 erstellt: 16. Aug 2017, 08:33
Was ich dem Impressum entnehme ist, dass SG Akustik mittlerweile eine GmbH (SG-Akustik & Video GmbH) geworden ist. Also eine neue Firma, die wohl einzelne Wirtschaftsgüter und Anlagevermögen aus der Insolvenz herausgekauft hat. Allerdings taucht ja auf der Startseite noch immer als Bild der "alte Geschäftsführer" mit 25 Jahren Tradition auf. Alles ziemlich verwirrend. Es ist aber eine GmbH.


[Beitrag von chyf am 16. Aug 2017, 10:28 bearbeitet]
Dan_Seweri
Inventar
#471 erstellt: 16. Aug 2017, 09:28
Ebenfalls neuer Geschäftsführer bei SG Akustik ist laut Bundesanzeiger Ernst-Georg Schmid aus Frankfurt. Dieser Name taucht bei vielen weiteren Hifi-Händlern auf:

Ernst Georg Schmid
Geschäftsführer bei Hifi-Profis Warenhandelsgesellschaft mbH
Einzelhandel
Aktuell
Geschäftsführer bei Hifi-Profis Warenhandelsgesellschaft mbH , Geschäftsführer bei Die Hifi-Profis Verwaltungs - und Handels-GmbH , Geschäftsführer bei AV Technische Projekte GmbH , Geschäftsführer bei Rudel & Ganglmayr GmbH , Geschäftsführer bei AV Media-Projekte GmbH + zwei weitere Tätigkeiten
Früher
Geschäftsführer bei Raum Ton Kunst Studios für Unterhaltungselektronik GmbH

Quelle: https://www.moneyhouse.de/Ernst-Schmid-Frankfurt-am-Main

Wenn man jetzt 2 und 2 zusammenzählt, ergibt sich, dass Herr Schmid die Reste der alten SG Akustik aufgekauft haben muss und auf dieser Basis nun die neue SG Akustik & Video GmbH als neuer Eigentümer gegründet hat.
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#472 erstellt: 16. Aug 2017, 11:25
.klingt nach: ..ein bisschen den traditionellen Namen weiter reiten und gleichzeitig aber die alten Verbindlichkeiten nicht übernehmen müssen- sicher ökonomisch interessant..
StereJo
Inventar
#473 erstellt: 18. Aug 2017, 17:09

kinodehemm (Beitrag #472) schrieb:
..ein bisschen den traditionellen Namen weiter reiten..

Mir ist das nicht wirklich eingängig. SG steht bekanntlich für Stefan Gellrich, dem Mann der die Firma in die Insolvenz geführt hat. Das ist keine Leistung, sondern schlichtweg ein Trauerspiel. Bisherige (und geschädigte) Kunden dürften somit die Nase voll von diesem Namen haben. Warum also die Firma mit dem Namen eines Pleitiers weiterführen? Das muss mir in der Tat jemand erklären.
Dadof3
Moderator
#474 erstellt: 18. Aug 2017, 18:36
Die meisten Kunden dürften von der Insolvenz nichts bis wenig mitbekommen haben. Das ist ja nur dann der Fall, wenn sie in den Wochen vor der Insolvenz zufällig gerade dort gekauft haben und nicht beliefert wurden. Für die bleibt so der Laden, bei dem sie bislang gut eingekauft haben, gefühlt unverändert erhalten. Mit einer Umbenennung würde man die nur abschrecken.

Und selbst unter den Geschädigten sagen ja viele (in diesem Thread nachzulesen), dass sie jahrzehntelang zufrieden waren und so viel mehr Geld gespart haben, als sie jetzt verloren haben, so dass sie auch weiter dort kaufen würden.
-LordTyrion-
Ist häufiger hier
#475 erstellt: 18. Aug 2017, 21:52
Ganz Ehrlich!
Was dort abgegangen ist, ist unter Aller Sau...
Das die Profis den übernommen haben, ist jetzt nicht so schlecht.
Wie schon erwähnt, ist es ein auf lange Zeit ein beständiges Geschäft.
ABER!
Der NAME ist in meinen Augen kaputt.
Es ist in aller Munde, bzw. spricht sich rum, was dort...
Es gibt so viele Händler die sich um den Kunden bemühen und vielleicht noch noch guten Preis machen...
In dem Sinnw
Kong2
Inventar
#476 erstellt: 19. Aug 2017, 01:33
Das Problem bei der Namensbeibehaltung ist ein ganz anderes. Es wird eine Kontinuität vorgegaukelt, die nicht vorhanden ist. Das führt zu neuen Problemen.

Beispiel: Ein Kunde hat eine Reklamation, aber er bekommt dann gesagt, das es zwar das alte Geschäft mit gleichem Namen und denselben Mitarbeitern ist, es aber einen neuen Inhaber gibt, der mit den Gewährleistungen vom Vorbesitzer nichts zu tun hat.

Ich finde so etwas unseriös.

Wenn ein Geschäft ein Konkurs erleidet, und es nicht mehr zu retten ist, sollte der neue Inhaber auch unter neuem Namen auftreten. Dann weiß jeder wo er dran ist.
MOT1848
Inventar
#477 erstellt: 19. Aug 2017, 07:12
Die Einträge von Insolvenz sind als erster Suchbegriff im Netz zu finden. Die Stammkunden werden bleiben denk ich mal.
Ich hab die Tage jedenfalls da was bestellt und bin mal gespannt wie es so abläuft. Ich hoffe es tut sich was in Sachen Lieferzeit. 14 Tage Lieferzeit sind mehr zeitgemäß. Für mich sieht es so aus als haben die kaum was auf Lager
Dadof3
Moderator
#478 erstellt: 19. Aug 2017, 08:25
Kong2, du unterstellst Dinge in deinen Vorwürfe, die jeder Grundlage entbehren. Man kann diese Verpflichtungen nicht einfach über Bord werfen, siehe zum Beispiel § 25 HGB.

Außerdem liegt - auch ohne gesetzliche Vorschriften - die Übernahme von Gewährleistungsfällen nicht nur im Interesse des persönlich haftenden bisherigen Inhabers, der diese Last gerne loswerden will, sondern wenigstens zum Teil auch im Interesse des neuen Unternehmers. Schließlich kann er zahlreiche Fälle sowieso an die Hersteller durchreichen und vermeidet weitere schlechte Publicity und unzufriedene Stammkunden.

Ich halte es daher für recht wahrscheinlich, dass auch die neue GmbH für Gewährleistungsfälle einsteht, und halte die Vorwürfe der Unseriösität ohne genaueres Wissen über die tatsächlichen Verhältnisse für unangebracht.
Kong2
Inventar
#479 erstellt: 19. Aug 2017, 10:51
Mag sein, das du recht hast, aber ich habe das zuhauf erlebt, das niemand Interesse an den Altlasten hat.

Erstens: Der alte Inhaber ist nach einem Konkurs sowieso aus allem raus. Dieses Argument verfängt also nicht.

Zweitens: Dein Beispiel § 25 HGB ist leider ebenfalls nicht zutreffend. Man kann völlig Problemlos sämtliche Verpflichtungen über Bord werfen.
Zumindest wenn man ein Insolventes Unternehmen erwirbt.

Siehe; http://www.insolvenz-news.de/haftung-betriebsuebernahme-insolvenz

Du siehst, es lohnt sich etwas tiefer in die Materie einzusteigen. Nach Mehreren Insolvenzverfahren spreche ich aus Erfahrung.

Wir werden ja sehen, wie sich das Neue Unternehmen mit altem Namen bei Problemen verhält.

Jedweder Grundlage entbehren meine Ausführungen jedenfalls nicht.

LG

Udo


[Beitrag von Kong2 am 19. Aug 2017, 10:58 bearbeitet]
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#480 erstellt: 19. Aug 2017, 13:13
Moin

wenn man die Historie von Firmen vor/nach Insolvenz betrachtet, ist gerade das Freimachen von alten Verbindlichkeiten eines der Kernthemen..
Sehr oft, jedenfalls,
Dadof3
Moderator
#481 erstellt: 19. Aug 2017, 14:03

Kong2 (Beitrag #479) schrieb:
Erstens: Der alte Inhaber ist nach einem Konkurs sowieso aus allem raus. Dieses Argument verfängt also nicht.

Doch, weil er als Einzelkaufmann auftrat. Als solcher haftet er mit seinem Privatvermögen. Es gab keine Kapitalgesellschaft.


Zweitens: Dein Beispiel § 25 HGB ist leider ebenfalls nicht zutreffend. Man kann völlig Problemlos sämtliche Verpflichtungen über Bord werfen.
Zumindest wenn man ein Insolventes Unternehmen erwirbt.

Ja, man kann, das sagte ich ja auch - aber nicht "völlig problemlos". Es gibt da schon einige Regeln zu beachten.

Jedenfalls sollte man erst einmal in Erfahrung bringen, wie es sich hier verhält, bevor man öffentlich solche Vorwürfe erhebt.

Vielleicht hat ja jemand Lust, sich mal für 4,50 € den Handelsregisterauszug herunterzuladen. Dann wüsste man mehr.
Kong2
Inventar
#482 erstellt: 19. Aug 2017, 17:54
Wenn das Konkursverfahren eröffnet wird, gibt es offziell kaum verwertbares Privatvermögen. Sonst würde es ja nicht eröffnet. Bei einer Einzelkaufmann folgt auf die Geschäftliche die Privatinsolvenz, Da gibt es nichts mehr zuholen. Alles Verwertbare wird auch vom Insolvenzverwalter verwertet. Wenn der Einzelkaufmann nach einer Geschäftsinsolvenz noch Privatvermögen hätte, wäre die Insolvenz überflüssig gewesen. Bei allem Respekt, aber so schwer ist das doch nicht.

Und die Verpflichtung loszuwerden für den Käufer sind völlig Problemlos, weil die entsprechenden Regeln keine Herausforderungen darstellen. Im Gegenteil, es ist ganz einfach.

Und Herr Schmid als mehrfacher Geschäftsführer ist sicherlich Profi genug, um zu wissen was er tut.

Der Aufwand für Reklamtionen ist enorm, selbst wenn im Endeffekt der Hersteller Nachbessern muss. Ständig nervige Kunden im Laden und dann das Theater, wenn der Hersteller nicht Wunschgemäß reagiert, der Kunde die Rechnung verschlampt hat oder es um Kulanz geht.

Aber es ist ja ganz einfach. Vielleicht hast du ja Recht und meine Vermutung ist falsch. Möglicherweise entscheidet man sich für die Kulanz um die Altkunden nicht zu verprellen. Wir werden es ja erleben.


[Beitrag von Kong2 am 19. Aug 2017, 18:00 bearbeitet]
MOT1848
Inventar
#483 erstellt: 12. Sep 2017, 15:04
Der SG Alustik laden ist echt das allerletzte. Was da alles bei meiner Bestellung schief gegangen ist, dass kann ich garnicht in Worte fassen.
Fakt ist nach 5 Wochen warten hab ich weder mein Geld noch die Ware die ich wollte.
Ich kann nur warnen. Mich hat Bestellung einiges an nerven gekostet. Jetzt warte ich auf die Geld zurückzahlung Und dann kann der Laden mich mal gerne haben.
der_kottan
Inventar
#484 erstellt: 13. Sep 2017, 09:48

MOT1848 (Beitrag #483) schrieb:
Der SG Alustik laden ist echt das allerletzte. Was da alles bei meiner Bestellung schief gegangen ist, dass kann ich garnicht in Worte fassen.

Naja, ein bisschen was dazu schreiben wäre schon gut
Kong2
Inventar
#485 erstellt: 13. Sep 2017, 10:36
Kritik ist ja ok, aber ich finde du solltest das spezifizieren damit man sich ein Bild machen.

Was ist wann warum schiefgelaufen?

Aus meinen Beiträgen kannst du sicher herauslesen, das ich kein Fan dieses Ladens bin, aber so ist das zu Allgemein.

LG

Udo
>Karsten<
Inventar
#486 erstellt: 13. Sep 2017, 14:18
@MOT .... Hast du auf Vorkasse gekauft ?

Ich habe auch dort was bestellt, aber gleich am Telefon gesagt.... Bezahlung erfolgt von mir bei Lieferung an den Spediteur. (Nachnahme)
MOT1848
Inventar
#487 erstellt: 16. Sep 2017, 20:57
Hatte per Paypal bezahlt.
Ist einfach alles schiefgegangen. Erst haben die mir nicht die Zahlungsaufforderung geschickt. Bekam ein Anruf warum ich nicht bezahle.
Wurde an die falsche Email geschickt obwohl die richtige vorlag. Nach 3 Wochen dann endlich wurde das Paket verschickt. Es kam nicht an.
Ich schaute im sendungsverlauf und stellte fest es lag irgendwo in Frankreich. Dann ging die telefoniere rei wieder los. Wieder 1 1/2 um. Das Paket wurde falsch frankiert vom Shop. Dann kam es an. Ausgepackt. Styropor komplett zerschossen. Gerät ging nicht an. Schrott quasi. Wieder Retoure geschickt.
Dann hieß es sie können jetzt nicht einfach ein neues schicken. Ob ich nicht was anderes will. Verneint. Wiederruf vom KV. Hinter dem Geld her gerannt.
Paypal Fall eröffnet. Endlich Geld zurück. Hat nerven gekostet ohne Ende. Viele Fehler von den Mitarbeitern im Shop. Und DPD das Gerät anscheinend
Geschrottet. So macht es definitiv kein Spaß
>Karsten<
Inventar
#488 erstellt: 17. Sep 2017, 00:53
Wirklich unglückliche Umstände.... Aber wenigstens haste kein Geld versenkt
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