safety

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flo42
Inventar
#1 erstellt: 27. Jan 2011, 19:44
angeblich konnte der bestizer des saal´s noch nicht erreicht werden.

hab mal auf der materialliste die im internet abzurufen ist nachgeguckt: nichts.

wie sichert man eigentlich?
hängt man da solche schlaufen dran?
möchte nicht, dass irgendetwas schief läuft, weil wir uns das falsch angebastelt haben.
light-Green_Apple
Inventar
#2 erstellt: 27. Jan 2011, 20:36


wie sichert man eigentlich?


Ich meine ich hab es weiter oben schonmal beschrieben, dazu brauchst du Safeties.
Aber unbedingt welche nehmen die der BGV C1 entsprechen und auch genug tragen können.
flo42
Inventar
#3 erstellt: 27. Jan 2011, 20:46
ok google hat mir mit dem wort weitergeholfen

http://www.thomann.de/de/stairville_fangseil_100cm6mm.htm

falls google sich nicht geirrt hat ist es sowas?

die werden wohl vom verleiher mitgegeben werden, sprech ihn darauf aber nochmal an, nicht dass er es vergisst oder so.

hattest recht hattest du schon mal geschrieben, bloß ich konnte damit nichts anfangen
light-Green_Apple
Inventar
#4 erstellt: 27. Jan 2011, 20:59


falls google sich nicht geirrt hat ist es sowas?


Genau sowas.
Denk aber dran, ein 1m Safety nicht nur einmal um die Truss zu wickeln.
Ein 20kG Moving head nimmt auf 50cm schon gut an fahrt auf.
EInfach so oft wie möglich drumwickeln, damit der Fallweg reduziert wird.
Und wie schon gesagt, auf die maximale Belastung von den Fangseilen achten.
Keinen MH mit einem 5kg Mini-Safety sichern
flo42
Inventar
#5 erstellt: 27. Jan 2011, 21:03
werd ich beachten danke für den tipp:)
Der_Köppi
Inventar
#6 erstellt: 27. Jan 2011, 21:40

Keinen MH mit einem 5kg Mini-Safety sichern


Gabs da net auch ma ne Regel zu?

Soll der net irgendwie das 10 fache des Gewichtes halten, was dran hängt?
light-Green_Apple
Inventar
#7 erstellt: 27. Jan 2011, 22:03



Soll der net irgendwie das 10 fache des Gewichtes halten, was dran hängt?


Denke da wird es irgendeine Regel zu geben, aber die kG Angaben bei Thomann sind ja schon die, die du dranhängen darfst.
Der_Köppi
Inventar
#8 erstellt: 27. Jan 2011, 22:24

light-Green_Apple schrieb:



Soll der net irgendwie das 10 fache des Gewichtes halten, was dran hängt?


Denke da wird es irgendeine Regel zu geben, aber die kG Angaben bei Thomann sind ja schon die, die du dranhängen darfst.


ja, aber nicht die Angaben, die mit "Headroom" angegeben sind, oder?:D
light-Green_Apple
Inventar
#9 erstellt: 27. Jan 2011, 22:45



ja, aber nicht die Angaben, die mit "Headroom" angegeben sind, oder?


Komm grad nicht dahinter was du meinst.
Der_Köppi
Inventar
#10 erstellt: 27. Jan 2011, 22:47
Also die Safetys beim T sind angegeben mit der Belastbarkeit, die du ran hängen darfst, richtig?
Also ist das nicht die "10fache Sicherheitsangabe"??!

Jetzt verstanden?:D

Schwer zu erklären:D
schubidubap
Inventar
#11 erstellt: 27. Jan 2011, 22:51
na garantiert nicht.

was soll denn der normale VA Mensch mit sowas anfangen?!?

das einzige was den interessiert sit das gewicht was man damit absichern darf.
Der_Köppi
Inventar
#12 erstellt: 27. Jan 2011, 23:00
Na gut, dann war ich im falsche Film

Danke!
Dadl
Inventar
#13 erstellt: 27. Jan 2011, 23:04
In der BGV C1 steht aber was von wegen wie Lange die Sicherung die Last ohne bleibende Verformung halten kann...
Und bei Thomann sind Gewichte bei Safetys angegeben die halt nach BGV C1 diese Gewichte entsprechend Lange aushalten...
Man könnte ja jetzt auch 400 statt 40 kg schreiben... und das Safety dürfte trotzdem nur 40... reißt aber erst bei weit über 400...
Weißt was gemeint ist?

Wir haben gerade Heads mit Safetys in unsere Aula in der Schule gehängt:D die dünneren davon hatten ca. Fingerstärke und es stand 700kg drauf... und ich glaube ich kann damit ohne Probleme nen Auto an die Decke hängen... (dann gibt die Decke nach aber egal..:D)

Grüße
Der_Köppi
Inventar
#14 erstellt: 27. Jan 2011, 23:08

In der BGV C1 steht aber was von wegen wie Lange die Sicherung die Last ohne bleibende Verformung halten kann...
Und bei Thomann sind Gewichte bei Safetys angegeben die halt nach BGV C1 diese Gewichte entsprechend Lange aushalten...
Man könnte ja jetzt auch 400 statt 40 kg schreiben... und das Safety dürfte trotzdem nur 40... reißt aber erst bei weit über 400...


Genau so meinte ich es:D
light-Green_Apple
Inventar
#15 erstellt: 27. Jan 2011, 23:51
Könnte mal ein Mod auch diesen Bereich mit Safeties abtrennen?
Hätte da auch noch ne Frage bezüglich BGV C bzw Lastschlaufen mit Stahlkern und ob das auch als sekundärsicherung gilt.
In der BGV C1 steht, dass es nicht gilt.
Bei Thomann steht aber dass die sekundärsicherung entfällt?! :s
schubidubap
Inventar
#16 erstellt: 28. Jan 2011, 08:07
welche informtationsquelle zählt denn? BGV oder Thomann?
light-Green_Apple
Inventar
#17 erstellt: 28. Jan 2011, 13:31
Na mit Sicherheit BGV, aber ich finds schon ziemlich... gewagt von Thomann. Z.B. hier: Rundschlaufe mit Stahlkern

#
Durch die Stahlseileinlage entfällt die Anforderung der BGV-C1 nach einer Sekundärsicherung!



zu § 7 Abs. 6:
Die Verwendung von Seilen und Bändern aus natürlichen und synthetischen Fasern
als Sicherung ist unzulässig. Drahtseile und Ketten dürfen keine Ummantelung
haben.
Hinsichtlich der Bemessung siehe § 9. Dabei sind mögliche dynamische
Belastungen (Ruckkräfte) zu berücksichtigen.





Soll der net irgendwie das 10 fache des Gewichtes halten, was dran hängt?




— Tragmittel, wie Seile und Bänder, höchstens mit einem Zehntel der rechnerischen
Bruchkraft unter Mitbewertung der betriebsmäßig auftretenden dynamischen Vorgänge
und
— Anschlagmittel, wie Seile und Bänder, höchstens mit einem Zwölftel der rechnerischen
Bruchkraft beansprucht werden. Sonstige Anschlagmittel dürfen maximal
mit dem 0,5fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit
Elevat0r
Stammgast
#18 erstellt: 28. Jan 2011, 22:56
Ja, das gilt allerdings meines Wissens nur für die Sekundärsicherungen an sich.
Das heißt im Prinzip nur dass das Sicherungsseil keinen Plastikmantel haben darf, wegen Tropfgefahr im Brandfall usw.

Ebenso sind sogenannte "Steelflex-Lastschlaufen" wie du sie erwähnt, Apple, nach dem Stand der Technik zumindest meiner Erfahrung nach durchaus ein Ersatz für eine Sekundärsicherung.
Zumindest habe ich noch keinen Hallenmeister oder Prüfer gesehen der in diesem Fall etwas gesagt hätte.
light-Green_Apple
Inventar
#19 erstellt: 28. Jan 2011, 23:29


Zumindest habe ich noch keinen Hallenmeister oder Prüfer gesehen der in diesem Fall etwas gesagt hätte.


naja gut, ich hab noch keinen gesehen. Daher glaube ich dir einfach mal
Apocalypticz
Schaut ab und zu mal vorbei
#20 erstellt: 28. Jan 2011, 23:57
Nochmal zu Definition:

Ein Safety ist eine Sekundärsicherung eines Gerätes!

Beispiel: Moving-Light. wird an 1- 2 Haken aufgehangen, je nach Bauart und Typ verschieden, als Sekundärsicherung dient ein Safety, das den Falls eins der Komponenten versagen sollte greift und in diesem Fall das gehangene Gerät NICHT fällt!

Dabei ist darauf zu achten, dass eine Fallhöhe von 20cm NICHT überschritten und das Stahseil ausreichend dimensioniert ist!

Zitat: Nach der DIN 56927 muss das Sicherungsseil eine Mindestlänge von 1m haben und so angeschlagen werden, dass die mögliche Fallhöhe des zu sicherndes Gegenstandes höchstens 20cm beträgt.

bis 15 kg -- mindestens 3mm Stahlseil -- Tragfähigkeit des Schnellverbindungsglieds 50kg

bis 30 kg -- mindestens 4mm Stahlseil -- Tragfähigkeit des Schnellverbindungsglieds 90kg

bis 50 kg -- mindestens 5mm Stahlseil -- Tragfähigkeit des Schnellverbindungsglieds 200kg

bis 60 kg -- mindestens 6mm Stahlseil -- Tragfähigkeit des Schnellverbindungsglieds 200kg

zu dem Thema Rundschlinge mit Stahleinlage, oder auch Steelflex genannt, hierbei geht es nicht um eine Sekundärsicherung eines Gerätes z.b. Movinglight oder ähnlichem! Sondern um z.b. Traversen mit diesen Rundschlingen anzuschlagen und diese dadurch nicht durch eine Sekundärsicherung zu sichern, z.b. ein Stahlseil.

Das sind letztendlich aber 2 Grundauf verschiedene Themen!

Zitat light-Green Apple:

zu § 7 Abs. 6:
Die Verwendung von Seilen und Bändern aus natürlichen und synthetischen Fasern
als Sicherung ist unzulässig. Drahtseile und Ketten dürfen keine Ummantelung
haben. Hinsichtlich der Bemessung siehe § 9. Dabei sind mögliche dynamische
Belastungen (Ruckkräfte) zu berücksichtigen.

Das ist vollkommen Richtig!, es geht aber hierbei um Stahlseile mit Ummantelung mit kunstoff und sind wie Elevat0r nicht zulässig, zum einen wegen der Tropfgefahr im Brandfallund zu anderen darum, dass man diese nicht richtig überprüfen kann, nach knicken und stahlseil spliss etc...

Ich hoffe es ist trotz des vielen Textes verständlich geblieben
light-Green_Apple
Inventar
#21 erstellt: 29. Jan 2011, 00:03

Sondern um z.b. Traversen mit diesen Rundschlingen anzuschlagen und diese dadurch nicht durch eine Sekundärsicherung zu sichern, z.b. ein Stahlseil.

Das sind letztendlich aber 2 Grundauf verschiedene Themen!


Warum 2. Themen?
Muss doch alles sekundär gesichert werden - ob Gerät oder Hardware...


dass man diese nicht richtig überprüfen kann, nach knicken und stahlseil spliss etc...


Macht total Sinn....Aber kannst du doch bei einer Ummantelung aus syntetischen Stoffen auch nicht?!
kst_pa&licht
Inventar
#22 erstellt: 29. Jan 2011, 00:31
.... noch was Wichtiges:

Ich weis jetzt nicht ob es auch so in der BGV C1 steht, aber
ein "gesaftes" Gerät darf nicht mehr als 20cm ins Safety fallen!

Also so Safen das sowas sichergestellt ist.

Und auch WICHTIG!

Um das Traversenbracing herum wird nicht gesichert.
Apocalypticz
Schaut ab und zu mal vorbei
#23 erstellt: 29. Jan 2011, 00:31
weil das eine als Anschlag bzw Tragmittel eingesetzt wird und das andere nur als Sekundärsicherung um den freien Fall zu verhindern.

Deswegen 2 Themen.


Bei den Steelflex Rundschlingen handelt es sich um synthetische Rundschlingen in die ein Endlosstahlseil eingenäht ist. Diese haben an einer Stelle einen Klettverschluss und eine Öffnung, um genau dies Überprüfen zu können
light-Green_Apple
Inventar
#24 erstellt: 29. Jan 2011, 00:41


Ich weis jetzt nicht ob es auch so in der BGV C1 steht, aber
ein "gesaftes" Gerät darf nicht mehr als 20cm ins Safety fallen!





Zitat: Nach der DIN 56927 muss das Sicherungsseil eine Mindestlänge von 1m haben und so angeschlagen werden, dass die mögliche Fallhöhe des zu sicherndes Gegenstandes höchstens 20cm beträgt.



Gut aufgepasst Martin





Bei den Steelflex Rundschlingen handelt es sich um synthetische Rundschlingen in die ein Endlosstahlseil eingenäht ist. Diese haben an einer Stelle einen Klettverschluss und eine Öffnung, um genau dies Überprüfen zu können


Macht Sinn und ich habs verstanden
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