Wie umgehen mit nicht zahlenden Kunden

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berba
Stammgast
#1 erstellt: 12. Apr 2013, 13:17
Hallo Community,
mal wieder gibt es Probleme mit einem Kunden.

Vor 2 Wochen rief mich die Botschaft von Tadschikistan aus Berlin an und forderte ein Angebot an für den folgenden Tag. Ich habe einen KVA über 800€ gesandt und erschien am nächsten Tag am Lieferort. Als ich ankam, hatte eine andere Firma bereits dort aufgebaut. Diese Firma hatte eine mündliche Zusage.

Da die zeit dann knapp wurde und mir eh material fehlte welches ich noch dazuleihen wollte, haben wir veranstalter uns mit dem kunden geeinigt, dass der andere verleiher den aufbau und das event durchzieht. ich fuhr unverrichteter dinge nach hause und berechnete dann teilweise für den auftrag.

ich habe einen unterschriebenen KVA und nun weigert sich die botschaft zu zahlen.
sie weisen mich andauernd darauf hin, dass es ein missverständnis war. mir ist das schnuppe da ich bereits 300€ rabatt nachträglich gewährt habe.

die erste mahnung hat das haus verlassen. eine zahlung werden diese herren wohl nicht veranlassen.

hat jemand erfahrung mit botschaften...soviel ich weiß genießen deren mitglieder doch immunität. muss ich im äußersten fall etwa das land tadschikistan beim amtsgericht melden?!?

gruß
ohne_titel
Inventar
#2 erstellt: 12. Apr 2013, 13:52
was muss das muss... es gab kürzlich in der presse den fall eines gepfändeten flugzeugs irgendeines arabischen staates auf einem deutschen flughafen. sollte also funktionieren. andererseits sind 800 euro anwaltskosten schnell erreicht - ich glaub ich würde es lassen...
Hüb'
Moderator
#3 erstellt: 12. Apr 2013, 14:45
Hallo,

...soviel ich weiß genießen deren mitglieder doch immunität.

diese bezieht sich auf straf- und ordnungsrechtliche Sachverhalte.
Mit Deinen zivilrechtlichen Ansprüchen hat das nichts zu tun.

Als Mitarbeiter/Leiter eines Unternehmens, dass Veranstaltungstechnik verleiht, bist Du übrigens kein Gewerblicher Teilnehmer im Sinne unserer Nutzungsbedingungen. Bitte entferne daher die Kennzeichnung in Deinem Profil.

Grüße
Frank
diddes-soundcheck
Inventar
#4 erstellt: 12. Apr 2013, 15:20


Genau dafür ist doch die Kennzeichnung da...
Dann müsste ich meine auch rausmachen...??!! Sowie 35 weitere, die ich hier kennegelernt habe, die ein Veranstaltungstechnik Unternehmen haben bzw. in der VA-Technik arbeiten.
Hüb'
Moderator
#5 erstellt: 12. Apr 2013, 15:24

diddes-soundcheck (Beitrag #4) schrieb:
Dann müsste ich meine auch rausmachen...??!!

Nein, da Dein Unternehmen eben auch verkauft.
Ziel der Kennzeichnung ist es, für mögliche wirtschaftliche Eigeninteressen zu sensibilisieren.
Ein ausschließlicher Verleiher oder DJ verfolgt diese eben nicht, da die User dieses Forums kaum primäre Zielgruppe sein werden.
Das kann auch den Nutzungsbedingungen entnommen werden:

NUB schrieb:
Alle gewerblichen Teilnehmer (Hersteller und deren Vertreter, Händler, Verkäufer, Importeure, Zeitschriften, Magazine, Journalisten, usw.) müssen sich als solche durch Aktivieren der Checkbox "GEWERBLICHER TEILNEHMER" beim Registrieren oder in den Einstellungen kenntlich machen (siehe Punkt 3). So kann der Leser erkennen, ob der Poster bei dem Thema über besondere Kenntnisse verfügt oder evtl. Eigeninteressen verfolgt.
Bitte halten Sie sich beim Posten an folgende Regeln. Sie dienen dazu, das nicht-kommerzielle, hobbyhafte Wesen des HIFI-FORUMs zu erhalten und gleichzeitig die Teilnahme der gewerblichen Mitglieder zu erlauben.


Grüße
Frank
-Moderationsteam-


[Beitrag von Hüb' am 12. Apr 2013, 15:26 bearbeitet]
vwbulli
Stammgast
#6 erstellt: 12. Apr 2013, 16:23
@ Hüb : ich wurde aber auch dazu angemahnt, mich als Gewerblicher zu kennzeichnen, obwohl ich nur als mobiler DJ unterwegs bin und "Nebengewerbe" angemeldet habe. Ich sag jetzt nicht von wem
Da seid Ihr Euch bißchen uneinig Ist baber auch nicht das eigentkiche Thema, obwohl, Du ahst es ja aufgebracht

Zum Thema : Ich würde zu mindest an Spaß an der Freud die komplette Mahnstufe durch ziehen. Es ist ja Dein Recht, die haben sich ja versehen, nicht Du !
Smiley2693
Stammgast
#7 erstellt: 12. Apr 2013, 16:51
ist ein unterschriebener KVA (kenne garnicht das man die unterschreibt?) denn direkt ein Vertrag?
Kassenführer.
Hat sich gelöscht
#8 erstellt: 12. Apr 2013, 17:07
Mal ein paar Dinge, für mich zum Verständnis.
1.: Du bekommst am (nur als Beispiel) Freitag eine Anfrage für einen KVA für den Samstag?
Wenn ja, siehe anderen Thread von Dir.
2.: Wann hast Du den unterschriebenen KVA zurück bekommen?
Per E-Mail sind unterschriften ungültig. Es sei denn es ist eine beglaubigte blabla elektronisch blabla...

Alles weitere ergibt sich aus der Klärung des zweiten Punktes.
Finde die Frage von Smiley auch interessant, wie da die Rechtslage ist!
berba
Stammgast
#9 erstellt: 12. Apr 2013, 20:42
auf dem kva steht drauf, dass die konditionen akzeptiert werden und der vertrag gewünscht wird...ob da vertrag, angebot oder rechnung in der überschrift steht sollte doch egal sein.
Smiley2693
Stammgast
#10 erstellt: 12. Apr 2013, 21:31
Tja ob das vor Gericht so Bestand haette. Man koennte sich bestimmt sogar drueber streiten ob ein KVA auch ein konkretes Angebot ist, oder wirklich nur ein KVA.

Aber die Frage wann und wie das bestaetigt wurde ist erstmal interessanter.
DB
Inventar
#11 erstellt: 14. Apr 2013, 09:58
Hallo,


berba (Beitrag #1) schrieb:

Vor 2 Wochen rief mich die Botschaft von Tadschikistan aus Berlin an und forderte ein Angebot an für den folgenden Tag.

warum tut man sich sowas an?


MfG
DB
berba
Stammgast
#12 erstellt: 14. Apr 2013, 15:22
weil für nen kleingewerbe 800€ viel geld sind...oder meinst du etwa die botschaft? =)
DB
Inventar
#13 erstellt: 14. Apr 2013, 19:16
Nein, sondern daß angeblich von jetzt auf nachher eine Veranstaltung sein soll.

MfG
DB
berba
Stammgast
#14 erstellt: 15. Apr 2013, 15:53
behörden halt...wenn man nicht das eigene geld verwalten muss, dann interessiert es keinen.

die veranstaltung fand statt und wurde auch durchgeführt...schien wohl auch nicht ganz unprofessionell zu sein.
DaRuLe2
Inventar
#15 erstellt: 16. Apr 2013, 17:48
da hättest wohl eher eine unterschriebene Auftragsbestätigung gebraucht mit Hinweis auf entsprechende AGB´s wo dann evtl. auch entsprechende Stornierungsmöglichkeiten genannt sind.

Im übrigen handelt es sich bei dir um einen "Werkvertrag", d.h. du musst deinen Preis X abzgl. evtl. ersparter Kosten etc. rechnen und was übrig bleibt kannst du dann einfordern (wenn denn die schriftliche Dokumentation als Beweisgrundlage ausreicht!)

bzgl. Kennzeichnung gewerblicher Teilnehmer:
Auch ich wurde dazu aufgefordert - ich habe aber lediglich wenige male gebrauchtes Material verkaufen wollen - so wie es hier ja einige im größeren Stil machen. Ansonsten bin auch ich i.d.R. reiner Verleiher und erstelle nur auf Anfrage Angebote über Kaufmaterial etc...
Patrick3001
Inventar
#16 erstellt: 16. Apr 2013, 18:53
Bei fremden Kunden und größeren Sachen läufts auch nur mit Auftragsbestätigung. Ich kämpfe auch mit einem Kunden seit Dezember wegen einem Schaden. Ich denke ich werde einen gerichtlichen Mahnbescheid ausstellen lassen und den Schaden einklagen...
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