Safety Pflicht?

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dimme1995
Stammgast
#1 erstellt: 10. Feb 2014, 20:46
Hallo ich habe eine kleine Frage an euch.

Wenn ich Movingheads, Scanner, usw aufhänge ist es klar eine Safety zu benutzen.

Aber wie sieht es aus wenn ich einen Par Scheinwerfer oder LED Lichteffekt an die Decke hänge (gehen wir mal von 10kg aus) mit einer Befestigung (Anker + selbstsichernde Mutter) die für 100kg Sicherheitsstufe 7 ausgelegt ist.
Muss ich jetzt noch zusätzlich ein Loch bohren und eine Safetyverankerung setzen oder übernimmt die selbstsichernde Mutter die Funktion des Safetys?
java4ever
Stammgast
#2 erstellt: 10. Feb 2014, 23:46
Laut BGV C3 müssen immer 2 voneinander unabhängige Sicherungseinrichtungen vorhanden sein. Das sollte deine Frage beantworten. Wenn du das allerdings nur in privaträumen aufhängst ist es deine Sache

Grüße
dimme1995
Stammgast
#3 erstellt: 11. Feb 2014, 15:18
Es ist kein Privatraum aber mir wurde gesagt, dass bei einer festen Installation eine 2. Sicherung nicht benötigt wird, wenn die Hauptaufhängung nur mit Werkzeug gelöst werden kann (Sprich selbstsichernde Mutter)
Leider habe ich beim Googeln verschiedene Meinungen bekommen.
java4ever
Stammgast
#4 erstellt: 11. Feb 2014, 16:46
Zur Festinstallation kann ich nix sagen - Ich denke, es wird dich keiner deswegen irgendwie köpfen, wenn du das nur so sicherst, wie du beschrieben hast.
Allerdings trägst du die Verantwortung, d.h. (Das ist keine Rechtsberatung, nur ein Fallbeispiel) wenn jemandem der MH / Whatever auf den Kopf fällt kanns sein, dass der Anwalt des geschädigten versucht dich zu belangen "Sie hätten das aber noch mit einer Sekundärsicherung absichern können"...
Letztendlich ist es deine Entscheidung.

Grüße
dimme1995
Stammgast
#5 erstellt: 12. Feb 2014, 17:19
ja so weit war ich gerade auch schon...
das Problem ist nur dass ich die Zweitsicherung ganz in der Nähe eines Kabelkanals bohren müsste.
Ich bin mir zu 99,99% sicher, dass die erste Sicherung hält. Nur wüsste ich mich gerne auch von Seiten des Gesetzes auf der sicheren Seite.
java4ever
Stammgast
#6 erstellt: 12. Feb 2014, 17:56
Im Endeffekt kann dir auf diese Frage nur ein Anwalt eine Antwort geben, auf die du dich verlassen kannst.

Grüße
Smiley2693
Stammgast
#7 erstellt: 25. Feb 2014, 23:24
kleiner Tippfehler?


java4ever (Beitrag #2) schrieb:
Laut BGV C3 müssen immer 2 voneinander unabhängige Sicherungseinrichtungen vorhanden sein. e


"Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken"

eher BGV C1



Bei Ortsfesten Leuchten kann, unter gewissen Vorraussetzungen auf eine Sekundärsicherung verzichtet werden (BGI 810-3 )

Wann etwas "ortsfest" ist kann ich dir nicht genau sagen, mir wurde mal gesagt das diese Geräte dann nicht mehr über einen Stecker angeschlossen sind, sondern das Anschlusskabel in der Verteilerdose aufgeklemmt ist. Das gestaltet sich allerdings bei DMX etwas schwerer, ist vll. Auslegungssache.


dazu gerade in der BGV A3 gefunden:

"...Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und
über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (siehe auch Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7
DIN VDE 0100 Teil 200)"


Ich würde es genauso machen, solange es keine Spaxxschraube in der abgehangenen Spandecke ist
*xD*
Inventar
#8 erstellt: 16. Mrz 2014, 17:46
Hi

Alles was sich von Hand lösen lässt muss eine unabhängige Zweitaufhängung haben.

Nichtsdestotrotz muss natürlich die Belastbarkeitsgrenze der Erstaufhängung betrachtet werden, wenn z.B. ein Halfcoupler horizontal eingesetzt wird "weil ja 200kg draufsteht" und die Schraube dann bei 50kg Belastbarkeit bricht - Stichwort Scherkräfte...


Bei Ortsfesten Leuchten kann, unter gewissen Vorraussetzungen auf eine Sekundärsicherung verzichtet werden (BGI 810-3 )


Ortsfest macht man ihn der Regel mit Werkzeugen...
Lautz
Schaut ab und zu mal vorbei
#9 erstellt: 20. Sep 2014, 04:01
Ist zwar schon ein bisschen her aba ich gebe auch mal meinen senf dazu.

In der BGV C1 bzw. BGI 810-3 steht folgendes (seite 5 vorletzter Absatz):

Auf eine zusätzliche Sicherung (Sekundärsic
herung) kann verzichtet werden, wenn die
Befestigungseinrichtung eigensicher bemessen ist und nur mit Werkzeug zu lösen so-
wie gegen Selbstlösen gesichert ist.
ceny
Inventar
#10 erstellt: 20. Sep 2014, 16:07

Safety Pflicht?


Soweit ich weiß: Wenn Gäste / Dj unter das aufgehangene Equipment gelangen kann, ja. Wenn der Bereich abgesperrt ist (Bauzaun etc) dann nein. Würde ich aber trotzdem immer dran machen.

Bei mir sind an allen Geräten (Heads, Pars, Nebel) die Safties fest am Gerät befestigt so das man es nicht ab bekommt. So hab ich nach dem auf hängen die Wahl ob ich das Saftie runter hängen lasse oder grad an der Truss befestige...
Lautz
Schaut ab und zu mal vorbei
#11 erstellt: 20. Sep 2014, 16:10
Ja ich würde auch sagen Leiber safen als hinterher dumm da stehen
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