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Willkür bei Garantiefall / Unterhaltungselektronik+A -A |
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| Autor |
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xlupex
Inventar |
#1
erstellt: Gestern, 16:45
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Hi, ich hoffe meine Frage ist hier zulässig obwohl sie nicht 100% Hifi ist, aber immerhin Consumerelektronik... Also, unser vor einem Jahr im MM gekauftes Tablet (Redmi 12") ging Samstagmorgens plötzlich nicht mehr, Bildschirm hatte Streifen, keine Touchbedienbarkeit mehr. Angezogen, zum örtlichen MM, die Dame hat es begutachtet und fotografiert. Keine äußeren Schäden (Sturzschäden) sichtbar. Es war ja auch nicht gestützt. Eingeschickt. Heute die Reaktion: es ist ein mechanischer Schaden, muss kostenpflichtig repariert werden ~270Euro. Meine Frage: Muss man sich das gefallen lassen?? Es war kein Sturzschaden zu sehen, behauptet wird es nun trotzdem. Habt ihr Erfahrungen? Grüße Ralf |
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Apalone
Inventar |
#2
erstellt: Gestern, 16:54
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wenn sich MM tatsächlich querstellt und einen Sturzschaden unterstellt, wird das ein sehr lästiger Fall und wahrscheinlich auf wirtschaftlich kaum lohnenswert hinauslaufen. gutachtliche Stellungsnahme ggf. auf der ersten Stufe "nur" durch einen Fachhändler. 2. Stufe wäre dann zugelassener Sachverständiger (alles musst du natürlich vorstrecken) 3. Stufe Rechtshängigkeit/Klage gibt es f den MM keine Schlichtungsstelle? Im KfZ-Handwerk gibt es sowas. |
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dan_oldb
Inventar |
#3
erstellt: Gestern, 16:56
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Was heisst "vor einem Jahr": Vor weniger als einem Jahr, oder mehr als einem Jahr? 12 Monate nach dem Kauf ist die Beweislast umgekehrt, vorher muss dir der Händler nachweisen das du den Schaden verursacht hast. Und unabhängig davon würde ich um einen detaillierten Schadensbericht bitten aus dem der mechanische Schaden hervorgeht, und dabei würde ich erwähnen das bei Abgabe und Annahme im MediaMarkt keine Spuren eines mechanischen Schadens festzustellen waren und auch nicht festgestellt wurden. |
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schraddeler
Inventar |
#4
erstellt: Gestern, 17:22
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Üblicherweise können Stürze recht einfach über die im Gerät eingebauten Sensoren erkannt werden. Die Auswertung sollte man dir zeigen können. Gruß schraddeler |
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xlupex
Inventar |
#5
erstellt: Gestern, 17:27
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Leider 13 Monate alt. Im Schreiben gibt es keine näheren Informationen wie die die "mechanische Beschädigung" festgestellt haben und woran man sie erkennt. Da werden wir auf jeden Fall nachharken. Mein erster Gedanke wäre die Verbraucherzentrale gewesen |
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RoA
Inventar |
#6
erstellt: Gestern, 18:09
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Dazu müßten solche Sensoren vorhanden sein (zweifelhaft bei einem Einstiegs-Tab) und das Gerät soweit noch funktionabel sein, daß sie auslesbar sind. Das dürfte hier nicht der Fall sein. Ausserdem sind die meisten Geräte selbst mit Spider-App noch nutzbar. Media-Markt ist aus der Gewährleistung raus und damit der falsche Ansprech-Partner. Aber möglicherweise hat Xiaomi eine weitergehende Garantie eingeräumt, das würde ich mal im Netz bei Xiaomi recherchieren und ggfs. eine RMA aufmachen. |
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Apalone
Inventar |
#7
erstellt: Gestern, 18:38
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Nach der Erstmeldung des TE spielt das keine Rolle, da es ja sowieso keine Gewährleistung ist, egal wann wie was festgestellt wurde. |
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Apalone
Inventar |
#8
erstellt: Gestern, 18:42
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Das stimmt ja so nicht! Wenn es ein Gewährleistungsfall wäre -was MM bestreitet-, zieht sich MM lediglich mit der Beweislastumkehr aus dem Rennen - was für einen Großkonzern ein Hammer ist, sowas kenne ich nur v kleinen Krautern und Kiesplatz-Gebrauchtwagenhändlern. Aber mit der Behauptung, das "Gerät wurde geschmissen" will sich MM ja aus allem rausreden. |
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RoA
Inventar |
#9
erstellt: Gestern, 19:12
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Richtig. Versuch mal das Gegenteil zu beweisen. Viel Spaß dabei. |
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Denon_1957
Inventar |
#10
erstellt: Gestern, 21:21
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Das trübt mein Vertrauen in MM richtig ein. Ich hab bis jetzt alle meine Elektrogeräte bei MM gekauft. Welcher MM war das dann ??? |
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xlupex
Inventar |
#11
erstellt: Gestern, 21:28
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MM in 45770 Marl/Recklinghausen Es ist ein Xiaomi Redmi Pad Pro |
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dan_oldb
Inventar |
#12
erstellt: Gestern, 21:33
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Wie meinen? Wenn das Gerät ohne mechanische Einwirkung während der ersten 24 Monate nach Kauf einen Defekt erlitten hat liegt natürlich ein Gewährleistungsfall vor. Innerhalb der ersten 12 Monate liegt die Beweislast beim Händler, danach beim Käufer. MediaMarkt behauptet nun etwas anderes als der TE, was davon stimmt wissen wir nicht, aber sofern es sich wie geschildert zugetragen hat: Klarer Gewährleistungsfall. Nur wird es eben nach 13 Monaten nicht leicht zu beweisen das es keine mechanischen Einfluss gab der zu dem Schaden geführt hat, bzw. könnte es dafür einen Gutachten benötigen den man erst einmal aus eigener Tasche bezahlen muss. Daher wäre mein nächster Versuch herauszubekommen welche Art von Defekt festgestellt wurde. Offensichtlich keine äussere Beeinträchtigung, auch keine "Spider App", sondern ein defektes Panel. Da sollte einem MediaMarkt doch sagen können woran sie den Sturz festmachen. |
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dan_oldb
Inventar |
#13
erstellt: Gestern, 21:34
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Was spielt das für eine Rolle wenn das Gerät zur Begutachtung des Schadens wie geschrieben eingeschickt wurde? |
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Denon_1957
Inventar |
#14
erstellt: Gestern, 23:05
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dan-oldb Das spielt eine große Rolle für mich. Wenn dich das nicht interessiert dann ist das dein Problem. |
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dacander100
Stammgast |
#15
erstellt: Heute, 00:28
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Ob man den MM als vetrauenswürdig einstufen kann weiß ich auch nicht. Anscheinend sind die Kassiererinnen aber gut geschult. Die Fragen bei jedem Gerät mit Stecker nach einer verlängerten Garantie, (wird im Display auch angezeigt werden). Was soll ich aber mit einer verlängerten Garantie, wenn schon bei weniger als zwei Jahren Probleme auftreten. Meinen Sennheiser Momentum Kopfhörer habe ich mit 5 Jahres Garantie gekauft, weil mir die Erklärung des Verkäufers wegen des Akkus sinnvoll erschien. Ich hoffe das ich diese Garantie niemals in Anspruch nehmen muß. Eine vor Monaten gekaufte Doppelkochplatte wurde mir dagegen mit nur 3 Jahren Garantie angeboten. Genau wissend das die Kochplatte diese 3 Jahre hält. Die wissen genau was sie machen. Probleme kann es bei jedem MM geben. |
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Apalone
Inventar |
#16
erstellt: Heute, 05:26
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Nein! Du hast den Sachverhalt nicht verstanden. |
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RoA
Inventar |
#17
erstellt: Heute, 06:48
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Nochmal:
Media-Markt tut nichts und kann gar nichts, die schicken die Geräte nur ein. Xiaomi bietet neben der gesetzlichen Gewährleistung, die in diesem Fall nur schwerlich durchsetzbar ist, auch eine zweijährige Hersteller-Garantie an. Also, Google anwerfen, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erfahren und danach handeln. Mir ist vor einigen Wochen eine W-Lan-Steckdose für 10€ verreckt, 15 Monate nach Kauf, im Prinzip der gleiche Fall (ausserhalb der gesetzlichen Gewährleistung, Amazon würde mir den Finger zeigen). Gegoogelt, Gerät beim Hersteller registriert, RMA aufgemacht et voila: Eine neue bekommen. |
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dan_oldb
Inventar |
#18
erstellt: Heute, 08:43
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Dann erhelle mich doch bitte. Schliesslich schreibst du in #8 selbst das sich MediaMarkt deiner Ansicht nach wohl ungerechtfertigterweise aus der Gewährleistung ziehen will ... |
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Dadof3
Moderator |
#19
erstellt: Heute, 08:58
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Dann kläre mal bitte auf, was da falsch verstanden wurde. Ich kann keinen Fehler in dan_oldbs Ausführungen finden. |
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Apalone
Inventar |
#20
erstellt: Heute, 09:33
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Es ging im ersten Angang um den ggf. wichtigen Zeitpunkt des Ablaufs des ersten Jahres, da dann Beweislastumkehr. Wenn aber MM einen mechanischen Schadenfall annimmt, der durch schuldhaftes Verhalten (Fallenlassen, irgendwo gegenstoßen, whatever) verursacht wurde, (ob MM damit durchkommt, ist ja erst der nächste Schritt), liegt kein Tatbestand eines Gewährleistungsfalls vor. Sollte es bei dieser Sachstandsdarstellung bleiben, sind alle Rechte aus der Mängelhaftung perdu. Aktuell ist es halt kein "klarer Gewährleistungsfall". Sollte, wäre, könnte sind eben Spekulationen. |
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dan_oldb
Inventar |
#21
erstellt: Heute, 09:51
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@Apalone Ich weiss nicht was dir über die Leber gelaufen ist, aber lass es bitte nicht an mir aus. Dein erster Schuss ging bereits ins Leere als du dich auf den Erstbeitrag bezogst, in dem noch nicht mal klar war ob innerhalb oder ausserhalb der 12 Monate; daher ja meine Nachfrage. Abseits dessen ist es weiterhin in meinen Augen ein Gewährleistungsfall (auch nach 13 Monaten) denn nach Schilderung des TE trat kein Sturz auf und es wurde wohl auch keine äussere Beschädigung bei der Annahme im Markt festgestellt, sonst wäre es gar nicht erst vom Markt eingeschickt worden. |
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Dadof3
Moderator |
#22
erstellt: Heute, 11:23
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@Apalone, du hast offensichtlich einfach eine andere Interpretation des Wortes "Gewährleistungsfall". So wie ich es lese, liegt ein Gewährleistungsfall nach deiner Interpretation nur vor, wenn die Beweislage geklärt ist und danach ein durchsetzbarer Anspruch auf Sachmängelhaftung besteht. Nach dan_oldbs und meine Interpretation ist es aber schon ein Gewährleistungsfall, wenn ein grundsätzlich berechtigter Anspruch besteht, auch wenn dessen Durchsetzung an der praktischen Beweisbarkeit scheitert. [Beitrag von Dadof3 am 05. Mrz 2026, 11:29 bearbeitet] |
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Apalone
Inventar |
#23
erstellt: Heute, 15:54
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# 21 und 22. Kann man so sehen. Ich gehe halt stringent gem. Subsumtion eines Sachverhaltes zum Tatbestand (hier Mängelrecht BGB) vor. Und aktuell erfüllen die Sachverhalte den Tatbestand nicht. Ihr nehmt lediglich an, dass der Beschwerdeführer nichts Rügefähiges getan hat, und konstruiert daraus den "Anspruch". So richtig scheint das Ineinanderbringen von Sachverhalten und den in Frage kommenden Normen hier noch nicht verinnerlicht zu sein. |
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dan_oldb
Inventar |
#24
erstellt: Heute, 20:03
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Ja, natürlich nehmen wir das an, Habe ich auch klar so formuliert das meine Ausführungen auf dieser Annahme basieren:
Aber was sollen wir auch anderes annehmen, uns liegt ja hier keine Stellungnahme vom MediaMarkt oder deren Reklamationsabteilung vor, und selber begutachten können wir den Schaden auch nicht. Sollen wir jedem TE hier erst einmal unterstellen das er die Unwahrheit sagt? Dann kommen wir weder hier noch sonst irgendwo auch nur einen Millimeter weiter. Und vor allem bringt dieser Nebenkriegsschauplatz den TE kein Stück voran. |
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