Händler preisen 1 Lautsprecher an, stornieren dann aber, weil sie paarweise verkaufen wollen.

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john501
Ist häufiger hier
#1 erstellt: Gestern, 21:25
Hallo Leute,
bei meinen Streifzügen nach Hifi Equipment sehe ich bei fast allen Händlern die angeboten Lautsprecher zum Stückpreis. Bestellen kann man sie ebenfalls meist einzeln.

Bestellt man dann 1 Stück kommt der Händler und storniert, und sagt, dass er nur 2 Stück verkaufen kann.
Gut, verstehe ich schon, dass der Händler womöglich dann auf 1 LS sitzen bleibt.
Aber warum bieten die meisten die LS stückweise an?
Könnten doch auch paarweise anbieten.
Dass der Preis bei 1 Stück günstiger wirkt könnte sein.
Technisch jedenfalls ist es kein Problem, bei der Auswahl im Warenkorb im Dropdownmenü nur gerade Stückzahlen einzutragen.

Zu meinem Fall:
Ich hatte mir in der Bucht bei einem gewerblichen Händler 1 Lautsprecher für mein Studio ausgesucht.
Es sind mehr als 10 Stk. verfügbar, man kann sie einzeln kaufen und auch bezahlen.
So weit so gut. Gekauft und bezahlt.

Nun kommt aber der Händler und storniert den Kauf und sagt, er könne nur paarweise verkaufen.
Also normalerweise habe ich schon Verständnis für das paarweise Verkaufen, aber dann sollen es doch die Händler von vornherein richtig anbieten?

Was kann ich tun in meinem Fall, muß der Händler mir die einzelne Box liefern?
Oder wem ist es denn genauso ergangen und was ist dabei rausgekommen?

Ich kann nicht einfach zu einem anderen Händler gehen, die die Boxen werden als Auslaufmodell nicht mehr produziert.
Denon_1957
Inventar
#2 erstellt: Gestern, 21:37
Wenn der Händler die LS eindeutig als 1 Stück auspreist dann hast du auch das Recht nur 1 Stück zu kaufen.
So kenne ich das jedenfalls.
B-Bear
Stammgast
#3 erstellt: Gestern, 21:43
Ohne Link zu dem Artikel macht es keinen Sinn.
Bei den meisten Händlern steht dann irgendwo nur Paarweise obwohl man nur einen Artikel
in den Warenkorb legen kann und auch bezahlen kann.
Das ist halt eine einfache Softwae für Shops.
Andersrum, was willst du nur mit einem Lautsprecher?


[Beitrag von B-Bear am 28. Nov 2025, 21:43 bearbeitet]
Rabia_sorda
Inventar
#4 erstellt: Gestern, 21:45

Wenn der Händler die LS eindeutig als 1 Stück auspreist dann hast du auch das Recht nur 1 Stück zu kaufen.


So sollte man es zumindest sehen.

Gekauft habe ich in den letzten 30 Jahren nur noch gebrauchte Lautsprecher (Boxen) und ich würde nun zu dem hier genannten Problem zuvor einfach bei dem Händler/Anbieter nachfragen. Telefonisch (falls möglich) ist es immer die bessere Wahl als per E-Mail.
dan_oldb
Inventar
#5 erstellt: Gestern, 22:12

Rabia_sorda (Beitrag #4) schrieb:
... und ich würde nun zu dem hier genannten Problem zuvor einfach bei dem Händler/Anbieter nachfragen. Telefonisch (falls möglich) ist es immer die bessere Wahl als per E-Mail.


Genau so.
Und ja, prinzipiell kann der Händler wohl mit seiner Aussage zum Storno nicht von dem Kaufvertrag zurücktreten, aber du wirst auch nicht auf die Lieferung bestehen können denn leider wird dann kurz vor dem Versand genau dein Lautsprecher kaputt gehen, und weitere kann er leider nur paarweise verkaufen, es war dann leider leider sein letztes Einzelstück
BassTrap
Inventar
#6 erstellt: Gestern, 22:15

john501 (Beitrag #1) schrieb:
Was kann ich tun in meinem Fall, muß der Händler mir die einzelne Box liefern?

Solange Du keine entsprechende Bestätigungsmail von ihm erhalten hast, kommt kein Kaufvertrag zustande. Kann ja auch z.B. sein, daß er mehr Bestellungen erhalten hat, als Ware vorrätig ist.


Denon_1957 (Beitrag #2) schrieb:
Wenn der Händler die LS eindeutig als 1 Stück auspreist dann hast du auch das Recht nur 1 Stück zu kaufen.

Nein. Der Einkauf im Onlineshop ist lediglich ein den Käufer verpflichtendes Angebot, den aufgeführten Preis zu bezahlen. Die Vertragsannahme durch den Verkäufer erfolgt nicht durch Klicken des Käufers auf den Kaufen-Button sondern durch eine entsprechende eMail des Verkäufers.


dan_oldb (Beitrag #5) schrieb:
Und ja, prinzipiell kann der Händler wohl mit seiner Aussage zum Storno nicht von dem Kaufvertrag zurücktreten

Es kam offenbar gar nicht zu einem Vertragsabschluß.

Ist das echt zu schwer, das selbst zu recherchieren?
https://letmegooglethat.com/?q=onlinekauf+rechtsverbindlich


[Beitrag von BassTrap am 28. Nov 2025, 22:21 bearbeitet]
der_Lauscher
Inventar
#7 erstellt: Gestern, 22:27
Händler machen das ungern, da sie für ungerade Stückzahlen ein (meist) mit Seriennummern gematchtes Paar auseinander nehmen müssen und die, bei Kompakten, gerne mal in einer Verpackung sind. Das kann dann ggf. beim Hersteller wegen Garantiefällen und unterschiedlichen Endkunden zu gewissen "Themen" kommen

Habe allerdings schon 2 mal je 3 Stck (also 1 1/2 Paar) Lautsprecher für meine Heimkino's (je als Surround und Center) bei verschiedenen Händlern und unterschiedlichen Marken bestellt. Habe bei einem Händler sogar noch einen Sammelpreisnachlass erhalten

P.S. Tipp an den TE: nimm halt einfach ein Paar, also 2 Stck. und verkaufe dann selbst wieder 1 Stck. oder verwende einfach den 2. Lautsprecher auch anderweitig
Der_Weihnachtsmann
Inventar
#8 erstellt: Gestern, 22:45
Zwei bestellen und einen retournieren.


[Beitrag von Der_Weihnachtsmann am 28. Nov 2025, 22:47 bearbeitet]
john501
Ist häufiger hier
#9 erstellt: Heute, 01:35
Bei den meisten Onlineshops kenne ich das auch so, dass der Vertrag erst mit Zusendung der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung zustandekommt.

Aber wie ist das bei ebay?
Dort hat man ja eigtl. einen Vertrag, wenn man was kauft.
john501
Ist häufiger hier
#10 erstellt: Heute, 01:38

Denon_1957 (Beitrag #2) schrieb:
Wenn der Händler die LS eindeutig als 1 Stück auspreist dann hast du auch das Recht nur 1 Stück zu kaufen.

Ja, so kenne ich das auch. Aber in der heutigen Zeit läuft ja vieles anders.


[Beitrag von john501 am 29. Nov 2025, 01:40 bearbeitet]
BassTrap
Inventar
#11 erstellt: Heute, 03:02

john501 (Beitrag #9) schrieb:
Aber wie ist das bei ebay?
Dort hat man ja eigtl. einen Vertrag, wenn man was kauft.

Und uneigentlich? eBay ist ein Online Shop wie jeder andere auch.
BassTrap
Inventar
#12 erstellt: Heute, 03:31

john501 (Beitrag #10) schrieb:

Denon_1957 (Beitrag #2) schrieb:
Wenn der Händler die LS eindeutig als 1 Stück auspreist dann hast du auch das Recht nur 1 Stück zu kaufen.

Ja, so kenne ich das auch. Aber in der heutigen Zeit läuft ja vieles anders.

Wie geistreich. Klar hat man das Recht. Man hat das Recht, alles zu kaufen, was man will. Das hat im hiesigen Kontext rein gar nichts zu sagen. Bei einem Kaufvertrag gibt es schließlich zwei Parteien. Wenn der Verkäufer nicht will, muß er Dir gar nichts verkaufen. Kannst Dich auch auf den Kopf stellen.

Das lief schon immer so. Online-Angebote sind wie im Schaufenster eines Warenhauses ausgestellte Waren. Daß die Ware tatsächlich so wie ausgestellt verfügbar ist, erfährst Du erst beim Kontakt mit dem Verkäufer. Wenn der Verkäufer sagt, Du kriegst die Ware nicht, weil sie nicht verfügbar ist oder weil das Schaufenster falsch gestaltet ist oder weil ihm Dein Gesicht nicht gefällt, kannst Du nichts dagegen unternehmen. Du kannst Dich zwar beschweren, kriegst die Ware aber trotzdem nicht.
Ich wollte mal in der Apotheke um die Ecke eine Kanüle kaufen. Die Apothekerin wollte mir keine verkaufen.
john501
Ist häufiger hier
#13 erstellt: Heute, 07:03

BassTrap (Beitrag #12) schrieb:

Du kriegst die Ware nicht, weil sie nicht verfügbar ist oder weil das Schaufenster falsch gestaltet ist oder weil ihm Dein Gesicht nicht gefällt, kannst Du nichts dagegen unternehmen. Du kannst Dich zwar beschweren, kriegst die Ware aber trotzdem nicht.


Den Unterschied vom stationären Handel zum Onlinehandel sehe ich darin, dass beim Onlinehandel meist bereits bezahlt wurde.
Klar kann der Onlinehändler in seine AGB's schreiben, dass der Vertrag erst mit Annahme und Bestätigung zustande kommt, ist dann ja auch okay.

Aber bei Ebay ist es doch anders oder nicht?
Zumindest gibt es doch schon etliche Urteile, dass der Verkäufer dann eben liefern muß oder er schadenersatzpfllchtig wird, sofern er keinen wirklich triftigen Grund vorweisen kann (Brand, Diebstahl, Zerstörung etc.)
john501
Ist häufiger hier
#14 erstellt: Heute, 07:09
Zumindest hier ist es so zu lesen:
https://www.juraforum.de/lexikon/kaufvertrag-ebay

Hier steht nämlich, dass über Sofortkauf oder Auktion ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande kommt.
der_Lauscher
Inventar
#15 erstellt: Heute, 09:49
bitte mal Klartext, um welchen Lautsprecher und vor Allem welchen Betrag geht es denn überhaupt ?
Und für was brauchst du nur Einen ?

Und wieso setzt du nicht meinen Vorschlag um, 2 Stck. zu kaufen und eine gleich wieder selbst zu verkaufen. Wenn du hier selbst wenig Erfolg für DEINEN Verkauf siehst, wieso soll der Händler dann dieses Risiko eingehen, auf einem Rest sitzen zu bleiben
B-Bear
Stammgast
#16 erstellt: Heute, 10:28
Ohne Link zum Verkaufsangebot hat das hier alles keinen Sinn,
außer Shitstorm für den Verkäufer.
Vielleicht steht es sogar auf der Seite das nur Paarweise verkauft wird
und der TE will es nicht wahrhaben
john501
Ist häufiger hier
#17 erstellt: Heute, 10:38

der_Lauscher (Beitrag #15) schrieb:
wieso soll der Händler dann dieses Risiko eingehen, auf einem Rest sitzen zu bleiben :P

Schon richtig, aber das meine ich doch nicht!
Es geht darum, wie der Verkäufer es einstellt, wenn er nicht explizit darauf verweist, dass nur paarweise verkauft wird.

Hier mal ein vergleichbares Angebot desselben Händlers:
(Bei den von mir gekauften Lautsprecher war exakt derselbe Verkaufstext, nämlich gar keiner)

https://www.ebay.de/itm/286962203822

Der Link funktioniert trotz mehrmaligen Versuchen nicht.
Hier die Artikelnummer
286962203822


[Beitrag von john501 am 29. Nov 2025, 10:44 bearbeitet]
john501
Ist häufiger hier
#18 erstellt: Heute, 10:47

B-Bear (Beitrag #16) schrieb:

Vielleicht steht es sogar auf der Seite das nur Paarweise verkauft wird
und der TE will es nicht wahrhaben :cut

Top - bist gleich mein Freund
B-Bear
Stammgast
#19 erstellt: Heute, 10:47
Warum vergleichbar?
john501
Ist häufiger hier
#20 erstellt: Heute, 11:00

B-Bear (Beitrag #19) schrieb:
Warum vergleichbar?

Weil er das alte Angebot scheinbar nicht mehr hat und ich auch nicht mehr finden kann.

Aber ist auch egal, denn bei diesem Händler sind fast alle Boxen einzeln angeboten und auch einzeln kaufbar. Zumindest kann man 1 Stück in den Warenkorb legen, ihn kaufen und bezahlen.

Und auch in allen seinen Angeboten steht nichts von "Nur paarweise"
S04-Hotspur
Inventar
#21 erstellt: Heute, 11:47
Es ist einer der ältesten Hüte, dass Händler es nicht schaffen, unmissverständlich zu kennzeichnen, ob einzeln oder paarweise verkauft wird und auf welche Stückzahl sich der Preis bezieht. Center und Bluetooth-Lautsprecher gehen nun mal in der Regel stückweise über die Ladentheke.

Vorbildlich diesbezüglich: Hifisound Münster.

Herzliche Grüße, Andreas
B-Bear
Stammgast
#22 erstellt: Heute, 11:54
Hab mal kurz den Händler angeschrieben.
Wäre der einfachste und beste Weg gewesen um die Sachlage zu klären bevor man hier ein Faß aufmacht.

Hab Nachsicht, es ist ein Holländer

Zitat:
Neue Nachricht von: fotovideosmitsbv (15,863YELLOW_SHOOTING_STAR Star)
Hallo,

Die werde nur pro paar verkauft aber das System stellt diese als Stuck ein, fu2r paar bitte 2 Stuck im warenkorb machen.

Mit freundlichen Grüßen,

Tony
Zitat Ende

ChristianKurz
Stammgast
#23 erstellt: Heute, 12:07
Bei diesem Händler hab ich auch schon mal gekauft.

Vor über 2 Jahren hatten die einen NAD M10 V2 B-Ware bei Ebay im Angebot. Ich hab zugeschlagen. In der Kommunikation kam dann allerdings raus das die das Gerät gar nicht mehr als B-Ware hatten. Sie haben mir dann ein komplett neues Gerät für den B-Ware Preis geschickt.

Also für mich ist es gut gelaufen. Aber es hört sich so an als ob die dann öfters Probleme mit ihren Produkt-Einstellungen bei eBay haben. Schon komisch für einen angeblich gewachsenen HiFi-Laden.
Böötman
Inventar
#24 erstellt: Heute, 12:12

BassTrap (Beitrag #12) schrieb:
Bei einem Kaufvertrag gibt es schließlich zwei Parteien. Wenn der Verkäufer nicht will, muß er Dir gar nichts verkaufen. Kannst Dich auch auf den Kopf stellen.

...

Ich wollte mal in der Apotheke um die Ecke eine Kanüle kaufen. Die Apothekerin wollte mir keine verkaufen.


zu 1. Der Verkäufer unterbreitet ein Angebot, welches Du akzeptierst. Damit gibt's zwei gleichlautende Willensbekundungen und der Vertrag wurde geschlossen. Das jetzt aber eine Partei die Spielregeln ändern will, halte zumindest ich für rechtlich fragwürdig.

zu 2. Auch hier wird man in den Apotheken äußerst kritisch beäugt, wenn man Kanülen und Spritzen kaufen möchte. Anscheinend haben Sie damit diverse unschöne Erfahrungen gemacht. Als ich Ihnen bei meinem letzten Kauf erklärte, ein Tischbein kleben zu wollen, der Kleber aber so Dick ist, das ich nicht weit genug in den Spalt komme, war das alles gar kein Problem mehr und die Stimmung merklich gelockerter.
john501
Ist häufiger hier
#25 erstellt: Heute, 13:23

B-Bear (Beitrag #22) schrieb:

bevor man hier ein Faß aufmacht.
aber das System stellt diese als Stuck ein, fu2r paar bitte 2 Stuck im warenkorb machen.

zu1: Hab ich ein "Fass" aufgemacht, nur weil ich wissen wollte, wie Andere das sehen, und so ein Forum für den Meings-/Erfahrungsaustausch doch da ist??
Vorhin schreibst du schon fast, dass ich zu doof zum Lesen wär und jetzt habe ich ein Fass aufgemacht?

zu2: Käse! So was hab ich ja noch nie gehört.
Was hindert ihn daran, in die Artikelbeschreibung zu schreiben, dass 1 Angebot 2 Boxen beeinhaltet?
der_Lauscher
Inventar
#26 erstellt: Heute, 15:21
es wird glaube ich schwierig, gerade bei einem Händler aus dem Ausland. Verstehe dann auch nicht ganz, warum er keinen Paarpreis angibt und in der Betreffzeile "Paar" schreibt, auch wenn der Ebay-Verkaufsagent nur einzelne Positionen kann ? Egal - nicht ärgern.

Ich würde halt über Preissuchmaschinen dieses Modell eingeben und dann bei genannten deutschen Händlern vorher anfragen, ob die die einzeln verkaufen. Hätte das Modell aus dem Beispiel deutlich günstiger gefunden
Aktuell bei der BlackFridayWeek hast du sogar gute Chancen. Und wenn es, wie du schreibst, ein Auslaufmodell ist, gibt es sicherlich einen Nachfolger oder bei anderen Firmen einen Ersatz. So hochwertig und exklusiv sind diese kompakten Focal jetzt auch nicht, daß die nicht durch was Anderes zu ersetzen wären
Oder auf dem Gebrauchtmarkt schauen, könnten ja auch schon die ersten Modelle wieder auftauchen.

Du könntest ggf. die Herstellerfirma direkt oder den Importeur Europa/Deutschland auch anschreiben, ob die noch ein Modell für dich haben

Oder, wenn du die als Center verwendest, einfach 2 Stck. nebeneinander aufstellen.

Oder, wie ich es auch früher mal gemacht hatte, ein Pärchen kaufen und eine zwischenzeitlich im Keller lagern, da ich auch nur Einen als Center benötigt hatte. Paßte später dann ganz gut, da ich auf 6.1. mit Rear-Center gegangen bin und den verwenden konnte. Außerem war ein späterer Verkauf als Pärchen dann auch wesentlich leichter

Viele Möglichkeiten
john501
Ist häufiger hier
#27 erstellt: Heute, 15:53
Ich glaube das machen einige Händler, damit es günstiger ausschaut.
Hatte auch bei einem deutschen Händler (elektrowelt oder so) bestellt, da war es dasselbe.
Hat fast alle Boxen als Stück angeboten.
Man kann sie auch so kaufen und bezahlen, doch dann schreibt er einen an, dass er nur paarweise verkauft, und bietet einem das Paar ein paar Prozent günstiger an.
Storniert man, muß er dann den Vorgang inkl. der Zahlung stornieren und natürlich auch buchhalterisch entsprechend ein- und ausbuchen.
Voll aufwändig, aber trotzdem bietet er weiter einen Einzelkauf an.
Und so stellt sich die Frage: Warum schreibt er nicht einfach rein: "Hinweis: Verkauf nur paarweise."
Damit hätte sich das doch erledigt.
Finde ich nicht schön.
der_Lauscher
Inventar
#28 erstellt: Heute, 16:11
habe auch schon festgestellt, daß mittlerweile viele Preisangaben von Lautsprechern nur einen Stückpreis beinhalten. Bei Suchanfragen bist du somit halt weiter oben bei den "günstigen" Ergebnissen. "Früher" gab es sowas nicht. Bin gespannt, wann das bei Schuhen oder Hosen o.ä. kommt

Bei hochpreisigen, von der Firma ggf. sogar vorselektierten LS-Pärchen sehe ich das noch ein, daß die nur im Paar verkauft werden

Und da gibt es wirklich keine andere Lösung, warum du nur ein Stück brauchst
analognerd
Stammgast
#29 erstellt: Heute, 16:22
>>Ich wollte mal in der Apotheke um die Ecke eine Kanüle kaufen. Die Apothekerin wollte mir keine verkaufen.
Leider ein typischer Drogenkonsumartikel.
Die Leute bimmeln die Leute nachts um 3 aus dem Bett wegen sowas.
Verschriebene Medikamente MUSS sie aber abgeben.
john501
Ist häufiger hier
#30 erstellt: Heute, 16:32

der_Lauscher (Beitrag #28) schrieb:
Bin gespannt, wann das bei Schuhen oder Hosen o.ä. kommt :P

Hehe - dann muss man 2 Beine einzeln kaufen hihi


der_Lauscher (Beitrag #28) schrieb:

Und da gibt es wirklich keine andere Lösung, warum du nur ein Stück brauchst :?

Also ich habe ja 2 Boxen, aber eine ist vollkommen hinüber. Ein paar Kumpels von mir, da ist auch ein Elektronikermeister dabei, haben sich das angeschaut, da ist die Elektronik voll durchgebrannt, warum auch immer, an meinem alten AMp liegt es aber nicht.
Und die Boxen werden leider nicht mehr hergestellt.
Danke für den Tipp auch, ich habe den Hersteller bereits angeschrieben, ob er mir helfen kann.
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