Willkür bei Garantiefall / Unterhaltungselektronik

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xlupex
Inventar
#1 erstellt: Gestern, 16:45
Hi,
ich hoffe meine Frage ist hier zulässig obwohl sie nicht 100% Hifi ist, aber immerhin Consumerelektronik...
Also, unser vor einem Jahr im MM gekauftes Tablet (Redmi 12") ging Samstagmorgens plötzlich nicht mehr, Bildschirm hatte Streifen, keine Touchbedienbarkeit mehr.
Angezogen, zum örtlichen MM, die Dame hat es begutachtet und fotografiert. Keine äußeren Schäden (Sturzschäden) sichtbar. Es war ja auch nicht gestützt. Eingeschickt.
Heute die Reaktion: es ist ein mechanischer Schaden, muss kostenpflichtig repariert werden ~270Euro.

Meine Frage: Muss man sich das gefallen lassen??
Es war kein Sturzschaden zu sehen, behauptet wird es nun trotzdem.

Habt ihr Erfahrungen?

Grüße
Ralf
Apalone
Inventar
#2 erstellt: Gestern, 16:54
wenn sich MM tatsächlich querstellt und einen Sturzschaden unterstellt, wird das ein sehr lästiger Fall und wahrscheinlich auf wirtschaftlich kaum lohnenswert hinauslaufen.

gutachtliche Stellungsnahme ggf. auf der ersten Stufe "nur" durch einen Fachhändler.
2. Stufe wäre dann zugelassener Sachverständiger (alles musst du natürlich vorstrecken)
3. Stufe Rechtshängigkeit/Klage

gibt es f den MM keine Schlichtungsstelle? Im KfZ-Handwerk gibt es sowas.
dan_oldb
Inventar
#3 erstellt: Gestern, 16:56
Was heisst "vor einem Jahr": Vor weniger als einem Jahr, oder mehr als einem Jahr? 12 Monate nach dem Kauf ist die Beweislast umgekehrt, vorher muss dir der Händler nachweisen das du den Schaden verursacht hast.

Und unabhängig davon würde ich um einen detaillierten Schadensbericht bitten aus dem der mechanische Schaden hervorgeht, und dabei würde ich erwähnen das bei Abgabe und Annahme im MediaMarkt keine Spuren eines mechanischen Schadens festzustellen waren und auch nicht festgestellt wurden.
schraddeler
Inventar
#4 erstellt: Gestern, 17:22
Üblicherweise können Stürze recht einfach über die im Gerät eingebauten Sensoren erkannt werden. Die Auswertung sollte man dir zeigen können.

Gruß schraddeler
xlupex
Inventar
#5 erstellt: Gestern, 17:27
Leider 13 Monate alt.
Im Schreiben gibt es keine näheren Informationen wie die die "mechanische Beschädigung" festgestellt haben und woran man sie erkennt.
Da werden wir auf jeden Fall nachharken.

Mein erster Gedanke wäre die Verbraucherzentrale gewesen
RoA
Inventar
#6 erstellt: Gestern, 18:09

Üblicherweise können Stürze recht einfach über die im Gerät eingebauten Sensoren erkannt werden.


Dazu müßten solche Sensoren vorhanden sein (zweifelhaft bei einem Einstiegs-Tab) und das Gerät soweit noch funktionabel sein, daß sie auslesbar sind. Das dürfte hier nicht der Fall sein. Ausserdem sind die meisten Geräte selbst mit Spider-App noch nutzbar.

Media-Markt ist aus der Gewährleistung raus und damit der falsche Ansprech-Partner. Aber möglicherweise hat Xiaomi eine weitergehende Garantie eingeräumt, das würde ich mal im Netz bei Xiaomi recherchieren und ggfs. eine RMA aufmachen.
Apalone
Inventar
#7 erstellt: Gestern, 18:38

dan_oldb (Beitrag #3) schrieb:
Was heisst "vor einem Jahr": Vor weniger als einem Jahr, oder mehr als einem Jahr? 12 Monate nach dem Kauf ist die Beweislast umgekehrt, vorher muss dir der Händler nachweisen das du den Schaden verursacht hast....


Nach der Erstmeldung des TE spielt das keine Rolle, da es ja sowieso keine Gewährleistung ist, egal wann wie was festgestellt wurde.
Apalone
Inventar
#8 erstellt: Gestern, 18:42

RoA (Beitrag #6) schrieb:
..... Media-Markt ist aus der Gewährleistung raus.....


Das stimmt ja so nicht!

Wenn es ein Gewährleistungsfall wäre -was MM bestreitet-, zieht sich MM lediglich mit der Beweislastumkehr aus dem Rennen - was für einen Großkonzern ein Hammer ist, sowas kenne ich nur v kleinen Krautern und Kiesplatz-Gebrauchtwagenhändlern.

Aber mit der Behauptung, das "Gerät wurde geschmissen" will sich MM ja aus allem rausreden.
RoA
Inventar
#9 erstellt: Gestern, 19:12

Apalone (Beitrag #8) schrieb:
mit der Behauptung, das "Gerät wurde geschmissen" will sich MM ja aus allem rausreden.


Richtig. Versuch mal das Gegenteil zu beweisen. Viel Spaß dabei.
Denon_1957
Inventar
#10 erstellt: Gestern, 21:21
Das trübt mein Vertrauen in MM richtig ein.
Ich hab bis jetzt alle meine Elektrogeräte bei MM gekauft.
Welcher MM war das dann ???
xlupex
Inventar
#11 erstellt: Gestern, 21:28
MM in 45770 Marl/Recklinghausen

Es ist ein Xiaomi Redmi Pad Pro
dan_oldb
Inventar
#12 erstellt: Gestern, 21:33

Apalone (Beitrag #7) schrieb:
Nach der Erstmeldung des TE spielt das keine Rolle, da es ja sowieso keine Gewährleistung ist, egal wann wie was festgestellt wurde.


Wie meinen? Wenn das Gerät ohne mechanische Einwirkung während der ersten 24 Monate nach Kauf einen Defekt erlitten hat liegt natürlich ein Gewährleistungsfall vor. Innerhalb der ersten 12 Monate liegt die Beweislast beim Händler, danach beim Käufer. MediaMarkt behauptet nun etwas anderes als der TE, was davon stimmt wissen wir nicht, aber sofern es sich wie geschildert zugetragen hat: Klarer Gewährleistungsfall.
Nur wird es eben nach 13 Monaten nicht leicht zu beweisen das es keine mechanischen Einfluss gab der zu dem Schaden geführt hat, bzw. könnte es dafür einen Gutachten benötigen den man erst einmal aus eigener Tasche bezahlen muss.
Daher wäre mein nächster Versuch herauszubekommen welche Art von Defekt festgestellt wurde. Offensichtlich keine äussere Beeinträchtigung, auch keine "Spider App", sondern ein defektes Panel. Da sollte einem MediaMarkt doch sagen können woran sie den Sturz festmachen.
dan_oldb
Inventar
#13 erstellt: Gestern, 21:34

Denon_1957 (Beitrag #10) schrieb:

Welcher MM war das dann ???


Was spielt das für eine Rolle wenn das Gerät zur Begutachtung des Schadens wie geschrieben eingeschickt wurde?
Denon_1957
Inventar
#14 erstellt: Gestern, 23:05
dan-oldb
Das spielt eine große Rolle für mich.
Wenn dich das nicht interessiert dann ist das dein Problem.
dacander100
Stammgast
#15 erstellt: Heute, 00:28
Ob man den MM als vetrauenswürdig einstufen kann weiß ich auch nicht. Anscheinend sind die Kassiererinnen aber gut geschult. Die Fragen bei jedem Gerät mit Stecker nach einer verlängerten Garantie, (wird im Display auch angezeigt werden). Was soll ich aber mit einer verlängerten Garantie, wenn schon bei weniger als zwei Jahren Probleme auftreten.

Meinen Sennheiser Momentum Kopfhörer habe ich mit 5 Jahres Garantie gekauft, weil mir die Erklärung des Verkäufers wegen des Akkus sinnvoll erschien. Ich hoffe das ich diese Garantie niemals in Anspruch nehmen muß.

Eine vor Monaten gekaufte Doppelkochplatte wurde mir dagegen mit nur 3 Jahren Garantie angeboten. Genau wissend das die Kochplatte diese 3 Jahre hält. Die wissen genau was sie machen.

Probleme kann es bei jedem MM geben.
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