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Willkür bei Garantiefall / Unterhaltungselektronik+A -A |
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| Autor |
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xlupex
Inventar |
#1
erstellt: 04. Mrz 2026, 18:45
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Hi, ich hoffe meine Frage ist hier zulässig obwohl sie nicht 100% Hifi ist, aber immerhin Consumerelektronik... Also, unser vor einem Jahr im MM gekauftes Tablet (Redmi 12") ging Samstagmorgens plötzlich nicht mehr, Bildschirm hatte Streifen, keine Touchbedienbarkeit mehr. Angezogen, zum örtlichen MM, die Dame hat es begutachtet und fotografiert. Keine äußeren Schäden (Sturzschäden) sichtbar. Es war ja auch nicht gestützt. Eingeschickt. Heute die Reaktion: es ist ein mechanischer Schaden, muss kostenpflichtig repariert werden ~270Euro. Meine Frage: Muss man sich das gefallen lassen?? Es war kein Sturzschaden zu sehen, behauptet wird es nun trotzdem. Habt ihr Erfahrungen? Grüße Ralf |
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Apalone
Inventar |
#2
erstellt: 04. Mrz 2026, 18:54
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wenn sich MM tatsächlich querstellt und einen Sturzschaden unterstellt, wird das ein sehr lästiger Fall und wahrscheinlich auf wirtschaftlich kaum lohnenswert hinauslaufen. gutachtliche Stellungsnahme ggf. auf der ersten Stufe "nur" durch einen Fachhändler. 2. Stufe wäre dann zugelassener Sachverständiger (alles musst du natürlich vorstrecken) 3. Stufe Rechtshängigkeit/Klage gibt es f den MM keine Schlichtungsstelle? Im KfZ-Handwerk gibt es sowas. |
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dan_oldb
Inventar |
#3
erstellt: 04. Mrz 2026, 18:56
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Was heisst "vor einem Jahr": Vor weniger als einem Jahr, oder mehr als einem Jahr? 12 Monate nach dem Kauf ist die Beweislast umgekehrt, vorher muss dir der Händler nachweisen das du den Schaden verursacht hast. Und unabhängig davon würde ich um einen detaillierten Schadensbericht bitten aus dem der mechanische Schaden hervorgeht, und dabei würde ich erwähnen das bei Abgabe und Annahme im MediaMarkt keine Spuren eines mechanischen Schadens festzustellen waren und auch nicht festgestellt wurden. |
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schraddeler
Inventar |
#4
erstellt: 04. Mrz 2026, 19:22
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Üblicherweise können Stürze recht einfach über die im Gerät eingebauten Sensoren erkannt werden. Die Auswertung sollte man dir zeigen können. Gruß schraddeler |
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xlupex
Inventar |
#5
erstellt: 04. Mrz 2026, 19:27
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Leider 13 Monate alt. Im Schreiben gibt es keine näheren Informationen wie die die "mechanische Beschädigung" festgestellt haben und woran man sie erkennt. Da werden wir auf jeden Fall nachharken. Mein erster Gedanke wäre die Verbraucherzentrale gewesen |
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RoA
Inventar |
#6
erstellt: 04. Mrz 2026, 20:09
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Dazu müßten solche Sensoren vorhanden sein (zweifelhaft bei einem Einstiegs-Tab) und das Gerät soweit noch funktionabel sein, daß sie auslesbar sind. Das dürfte hier nicht der Fall sein. Ausserdem sind die meisten Geräte selbst mit Spider-App noch nutzbar. Media-Markt ist aus der Gewährleistung raus und damit der falsche Ansprech-Partner. Aber möglicherweise hat Xiaomi eine weitergehende Garantie eingeräumt, das würde ich mal im Netz bei Xiaomi recherchieren und ggfs. eine RMA aufmachen. |
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Apalone
Inventar |
#7
erstellt: 04. Mrz 2026, 20:38
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Nach der Erstmeldung des TE spielt das keine Rolle, da es ja sowieso keine Gewährleistung ist, egal wann wie was festgestellt wurde. |
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Apalone
Inventar |
#8
erstellt: 04. Mrz 2026, 20:42
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Das stimmt ja so nicht! Wenn es ein Gewährleistungsfall wäre -was MM bestreitet-, zieht sich MM lediglich mit der Beweislastumkehr aus dem Rennen - was für einen Großkonzern ein Hammer ist, sowas kenne ich nur v kleinen Krautern und Kiesplatz-Gebrauchtwagenhändlern. Aber mit der Behauptung, das "Gerät wurde geschmissen" will sich MM ja aus allem rausreden. |
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RoA
Inventar |
#9
erstellt: 04. Mrz 2026, 21:12
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Richtig. Versuch mal das Gegenteil zu beweisen. Viel Spaß dabei. |
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Denon_1957
Inventar |
#10
erstellt: 04. Mrz 2026, 23:21
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Das trübt mein Vertrauen in MM richtig ein. Ich hab bis jetzt alle meine Elektrogeräte bei MM gekauft. Welcher MM war das dann ??? |
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xlupex
Inventar |
#11
erstellt: 04. Mrz 2026, 23:28
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MM in 45770 Marl/Recklinghausen Es ist ein Xiaomi Redmi Pad Pro |
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dan_oldb
Inventar |
#12
erstellt: 04. Mrz 2026, 23:33
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Wie meinen? Wenn das Gerät ohne mechanische Einwirkung während der ersten 24 Monate nach Kauf einen Defekt erlitten hat liegt natürlich ein Gewährleistungsfall vor. Innerhalb der ersten 12 Monate liegt die Beweislast beim Händler, danach beim Käufer. MediaMarkt behauptet nun etwas anderes als der TE, was davon stimmt wissen wir nicht, aber sofern es sich wie geschildert zugetragen hat: Klarer Gewährleistungsfall. Nur wird es eben nach 13 Monaten nicht leicht zu beweisen das es keine mechanischen Einfluss gab der zu dem Schaden geführt hat, bzw. könnte es dafür einen Gutachten benötigen den man erst einmal aus eigener Tasche bezahlen muss. Daher wäre mein nächster Versuch herauszubekommen welche Art von Defekt festgestellt wurde. Offensichtlich keine äussere Beeinträchtigung, auch keine "Spider App", sondern ein defektes Panel. Da sollte einem MediaMarkt doch sagen können woran sie den Sturz festmachen. |
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dan_oldb
Inventar |
#13
erstellt: 04. Mrz 2026, 23:34
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Was spielt das für eine Rolle wenn das Gerät zur Begutachtung des Schadens wie geschrieben eingeschickt wurde? |
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Denon_1957
Inventar |
#14
erstellt: 05. Mrz 2026, 01:05
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dan-oldb Das spielt eine große Rolle für mich. Wenn dich das nicht interessiert dann ist das dein Problem. |
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dacander100
Stammgast |
#15
erstellt: 05. Mrz 2026, 02:28
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Ob man den MM als vetrauenswürdig einstufen kann weiß ich auch nicht. Anscheinend sind die Kassiererinnen aber gut geschult. Die Fragen bei jedem Gerät mit Stecker nach einer verlängerten Garantie, (wird im Display auch angezeigt werden). Was soll ich aber mit einer verlängerten Garantie, wenn schon bei weniger als zwei Jahren Probleme auftreten. Meinen Sennheiser Momentum Kopfhörer habe ich mit 5 Jahres Garantie gekauft, weil mir die Erklärung des Verkäufers wegen des Akkus sinnvoll erschien. Ich hoffe das ich diese Garantie niemals in Anspruch nehmen muß. Eine vor Monaten gekaufte Doppelkochplatte wurde mir dagegen mit nur 3 Jahren Garantie angeboten. Genau wissend das die Kochplatte diese 3 Jahre hält. Die wissen genau was sie machen. Probleme kann es bei jedem MM geben. |
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Apalone
Inventar |
#16
erstellt: 05. Mrz 2026, 07:26
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Nein! Du hast den Sachverhalt nicht verstanden. |
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RoA
Inventar |
#17
erstellt: 05. Mrz 2026, 08:48
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Nochmal:
Media-Markt tut nichts und kann gar nichts, die schicken die Geräte nur ein. Xiaomi bietet neben der gesetzlichen Gewährleistung, die in diesem Fall nur schwerlich durchsetzbar ist, auch eine zweijährige Hersteller-Garantie an. Also, Google anwerfen, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erfahren und danach handeln. Mir ist vor einigen Wochen eine W-Lan-Steckdose für 10€ verreckt, 15 Monate nach Kauf, im Prinzip der gleiche Fall (ausserhalb der gesetzlichen Gewährleistung, Amazon würde mir den Finger zeigen). Gegoogelt, Gerät beim Hersteller registriert, RMA aufgemacht et voila: Eine neue bekommen. |
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dan_oldb
Inventar |
#18
erstellt: 05. Mrz 2026, 10:43
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Dann erhelle mich doch bitte. Schliesslich schreibst du in #8 selbst das sich MediaMarkt deiner Ansicht nach wohl ungerechtfertigterweise aus der Gewährleistung ziehen will ... |
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Dadof3
Moderator |
#19
erstellt: 05. Mrz 2026, 10:58
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Dann kläre mal bitte auf, was da falsch verstanden wurde. Ich kann keinen Fehler in dan_oldbs Ausführungen finden. |
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Apalone
Inventar |
#20
erstellt: 05. Mrz 2026, 11:33
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Es ging im ersten Angang um den ggf. wichtigen Zeitpunkt des Ablaufs des ersten Jahres, da dann Beweislastumkehr. Wenn aber MM einen mechanischen Schadenfall annimmt, der durch schuldhaftes Verhalten (Fallenlassen, irgendwo gegenstoßen, whatever) verursacht wurde, (ob MM damit durchkommt, ist ja erst der nächste Schritt), liegt kein Tatbestand eines Gewährleistungsfalls vor. Sollte es bei dieser Sachstandsdarstellung bleiben, sind alle Rechte aus der Mängelhaftung perdu. Aktuell ist es halt kein "klarer Gewährleistungsfall". Sollte, wäre, könnte sind eben Spekulationen. |
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dan_oldb
Inventar |
#21
erstellt: 05. Mrz 2026, 11:51
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@Apalone Ich weiss nicht was dir über die Leber gelaufen ist, aber lass es bitte nicht an mir aus. Dein erster Schuss ging bereits ins Leere als du dich auf den Erstbeitrag bezogst, in dem noch nicht mal klar war ob innerhalb oder ausserhalb der 12 Monate; daher ja meine Nachfrage. Abseits dessen ist es weiterhin in meinen Augen ein Gewährleistungsfall (auch nach 13 Monaten) denn nach Schilderung des TE trat kein Sturz auf und es wurde wohl auch keine äussere Beschädigung bei der Annahme im Markt festgestellt, sonst wäre es gar nicht erst vom Markt eingeschickt worden. |
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Dadof3
Moderator |
#22
erstellt: 05. Mrz 2026, 13:23
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@Apalone, du hast offensichtlich einfach eine andere Interpretation des Wortes "Gewährleistungsfall". So wie ich es lese, liegt ein Gewährleistungsfall nach deiner Interpretation nur vor, wenn die Beweislage geklärt ist und danach ein durchsetzbarer Anspruch auf Sachmängelhaftung besteht. Nach dan_oldbs und meine Interpretation ist es aber schon ein Gewährleistungsfall, wenn ein grundsätzlich berechtigter Anspruch besteht, auch wenn dessen Durchsetzung an der praktischen Beweisbarkeit scheitert. [Beitrag von Dadof3 am 05. Mrz 2026, 13:29 bearbeitet] |
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Apalone
Inventar |
#23
erstellt: 05. Mrz 2026, 17:54
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# 21 und 22. Kann man so sehen. Ich gehe halt stringent gem. Subsumtion eines Sachverhaltes zum Tatbestand (hier Mängelrecht BGB) vor. Und aktuell erfüllen die Sachverhalte den Tatbestand nicht. Ihr nehmt lediglich an, dass der Beschwerdeführer nichts Rügefähiges getan hat, und konstruiert daraus den "Anspruch". So richtig scheint das Ineinanderbringen von Sachverhalten und den in Frage kommenden Normen hier noch nicht verinnerlicht zu sein. |
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dan_oldb
Inventar |
#24
erstellt: 05. Mrz 2026, 22:03
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Ja, natürlich nehmen wir das an, Habe ich auch klar so formuliert das meine Ausführungen auf dieser Annahme basieren:
Aber was sollen wir auch anderes annehmen, uns liegt ja hier keine Stellungnahme vom MediaMarkt oder deren Reklamationsabteilung vor, und selber begutachten können wir den Schaden auch nicht. Sollen wir jedem TE hier erst einmal unterstellen das er die Unwahrheit sagt? Dann kommen wir weder hier noch sonst irgendwo auch nur einen Millimeter weiter. Und vor allem bringt dieser Nebenkriegsschauplatz den TE kein Stück voran. |
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Apalone
Inventar |
#25
erstellt: 06. Mrz 2026, 06:16
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Um das abzuschließen: mit Annahmen kann man keinen juristischen Sachverhalt beurteilen. Ich rege künftig Zurückhaltung in diesen speziellen Fällen an. |
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NC9210
Ist häufiger hier |
#26
erstellt: 06. Mrz 2026, 07:45
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Man kann immer nur den geschilderten Sachverhalt beurteilen. Demnach handelt es sich um einen Fall von Gewährleistung. Die Frage der Durchsetzbarkeit muss getrennt beantwortet werden. Aufgrund der Beweislast wird das sehr schwierig. [Beitrag von NC9210 am 06. Mrz 2026, 07:46 bearbeitet] |
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xlupex
Inventar |
#27
erstellt: 06. Mrz 2026, 08:21
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Hmm, ich als Konsument habe den Eindruck, dass diese Frage offenbar nur extrem akademisch beantwortet werden kann. Was wäre denn dann das korrekte vorgehen um aus meiner Behauptung "das Tablet ist nie gestürzt" eine berücksichtigendwerte Tatsache zu machen? 24/7 Videoüberwachung meines Tablets mit anschließender Auswertung? |
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xlupex
Inventar |
#28
erstellt: 06. Mrz 2026, 08:21
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Hmm, ich als Konsument habe den Eindruck, dass diese Frage offenbar nur extrem akademisch beantwortet werden kann. Was wäre denn dann das korrekte vorgehen um aus meiner Behauptung "das Tablet ist nie gestürzt" eine berücksichtigendwerte Tatsache zu machen? 24/7 Videoüberwachung meines Tablets mit anschließender Auswertung? |
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NC9210
Ist häufiger hier |
#29
erstellt: 06. Mrz 2026, 09:45
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z.B. mit einem Sachverständigen der ein entsprechendes Gutachten anfertigt. |
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xlupex
Inventar |
#30
erstellt: 06. Mrz 2026, 09:58
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An der Stelle bin/wäre ich raus. Hätte ich ein total durchgeschlörtes Teil da angeschleppt, zusammen mit meiner Bande Talahons die in den 10 Minuten Wartezeit den halben MM-Eingang abgerissen hätten, hätte ich die Einwände verstehen können. Das Tablet ist äußerlich betrachtet gepflegt und weisst nicht die geringste Spur von mechanischer Krafteinwirkung auf. Wir sind normale Menschen in ruhigem Alter. Das wäre mal der Alltags-Sachverstand. Ist okay, wenn MM meint uns wegen dieser Lapalie "vor den Koffer kacken zu müssen", ist eine ganz normale menschliche Reaktion, dass man zurück kackt. Die alte "wie in den Wald, so aus dem Wald heraus"-Mechanik. Ganz kluge Menschen sprechen da von gewisser Infantilität, ist mir wumpe. Summasumarum - ich verstehe das noch immer nicht dass die uns sogar Geld dafür berechnen wollen das Tablet wieder zurück zu bekommen - aus meiner nicht akademischen Sicht habe ich ein Gerät innerhalb der Garantiezeit zurück gebracht das ohne Fremdverschulden nicht mehr funktionierte. Aber wie gesagt, ich habe das nicht studiert. |
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RoA
Inventar |
#31
erstellt: 06. Mrz 2026, 10:03
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Mach endlich eine RMA bei Xiaomi auf, dann hast du vielleicht in einigen Wochen ein Neues. |
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NC9210
Ist häufiger hier |
#32
erstellt: 06. Mrz 2026, 10:11
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Das ist unzulässig. Klar machen dass das Gerät auszuhändigen ist. Wenn nicht: Anwalt. |
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Dadof3
Moderator |
#33
erstellt: 06. Mrz 2026, 10:57
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Grundsätzlich gilt: Die Beweislast liegt bei dem, der etwas behauptet. Wenn der Hersteller bzw. Händler einen Sturzschaden behauptet, muss er das beweisen. Es gibt da nur zwei Probleme: 1. Er ist nicht verpflichtet, die Beweise vor einem Gerichtsverfahren herauszurücken. Es kann also sein, dass du ihn verklagst und er dann mit einem Sensorbericht oder internen, von außen nicht sichtbaren Schäden einen Sturz beweist. 2. Der Mangel, auf dem der Schaden basiert, muss bereits bei Gefahrübergang (sprich: beim Kauf) vorhanden gewesen sein. Und das musst du beweisen. Das dürfte schwierig sein. Ich würde dir empfehlen, noch einmal nachzuhaken, auf welcher Basis der Hersteller die Behauptung fußt, es handele sich um einen Sturzschaden. Also Fotos vom Inneren, Sensordaten oder dergleichen. Eventuell gibt er sie dir. Verpflichtet ist er dazu nicht. Tut er es nicht, lohnt sich eine Weiterverfolgung des Problems nicht. Du müsstest einen Sachverständigen beauftragen und ggf. klagen, und das Risiko ist zu groß.
Du hast einen Herausgabeanspruch nach § 812 I BGB. Der Händler/Hersteller darf die Herausgabe nur dann von einer Zahlung abhängig machen, wenn er dafür eine Anspruchsgrundlage hat. Die Prüfung eines Gewährleistungsanspruchs ist keine solche Grundlage. Hast du irgendetwas unterschrieben, als du das Tablet abgegeben hast? [Beitrag von Dadof3 am 06. Mrz 2026, 10:59 bearbeitet] |
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xlupex
Inventar |
#34
erstellt: 06. Mrz 2026, 16:49
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Hi zusammen - sorry dass ich heute morgen so etwas ungestüm war... Aber, wie man heraushören kann, mich fuckt das doch etwas ab, wenn man für jeden Scheiss nen Rechtsanwalt, nen Gurachter und nen akademischen Grad braucht. Wenn ich als Handwerker irgendwo in ne Wohnung komme und mit meiner Leiter ne Mingvase vom Sideboard haue, dann muss ja auch nicht erst n Gutachter kommen um die 100%ige Standsicherheit des antiken Schätzchens zu beurteilen. Ich dachte immer, vor dem Rechtsstreit kommt der gesunde, wohlwollende, zwischenmenschliche Austausch. Wäre das Table vermackt etc. würde ich mich sicherlich nicht so aufregen. Aber allein an der Tatsache dass der Händler 18,99 Euro haben möchte um das Gerät wieder auszuhändigen (okee, er tarnt es "Überprüfungskosten") zeigt, wer an welcher Seite des Tischtuchs anfängt zu ziehen. Bzgl. der Unterschrift weiss ich es nicht, Freundin hat das gemacht, muss ich fragen. Ansonsten enthält unserer Schreiben an den MM genau das was ihr hier so hilfreich eingebracht habt: konkrete Darstellung/Dokumentation worauf deren Einschätzung beruht, ggf. Belege durch Sensordaten. Fristsetzung. Hinweis die Angelegenheit an die Verbraucherzentrale weiterzugeben. Danke nochmals Ralf |
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Yamahaphilist
Stammgast |
#35
erstellt: 06. Mrz 2026, 18:01
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xlupex
Inventar |
#36
erstellt: 06. Mrz 2026, 18:39
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Habs nachgelesen, Überprüfungskostenerstattung hat sie unterschieben. Wer ließt in so ner Schlange das Kleingedruckte... Andererseits, hätte die Verkäuferin ja auch erwähnen können, das war bestimmt nicht das erste Mal dass kaputte Elektrogeräte eingeschickt werden müssen. |
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Böötman
Inventar |
#37
erstellt: 06. Mrz 2026, 22:15
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Ein bekannter hat im MM nen Staubsauger von so nem Vorfürheinz gekauft, bei MM an der Kasse bezahlt und nen MM Kassenbon erhalten. Leider bekomme ich's nicht mehr konkret zusammen. Fakt ist, das Er das Gerät zurückgeben wollte, ich glaube weil's zu Laut war, was man im Laden jedoch nicht beurteilen konnte. Resultat: MM hat sich geweigert da der Vorführheinz kein MM Mitarbeiter, sondern ein eigenständiger Vertreter war, welcher allerdings vom Erscheinungsbild, vom Personal nicht zu unterscheiden war. Das war damals ein harter Kampf aber MM hat schlussendlich eingelenkt. Also obacht, es ist nicht immer alles so, wie es auf den ersten Blick scheint. |
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Denon_1957
Inventar |
#38
erstellt: 07. Mrz 2026, 00:49
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@xlupex Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast nimm dir einen Anwalt. |
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Dadof3
Moderator |
#39
erstellt: 07. Mrz 2026, 16:44
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Meiner Meinung nach ein Verstoß gegen § 309 VIII b cc BGB und gegen § 307 I BGB. Ich würde das nicht hinnehmen. Bei derart unlauterem Geschäftsgebaren darf sich Media Markt nicht wundern, wenn die Leute lieber bei Amazon bestellen. [Beitrag von Dadof3 am 07. Mrz 2026, 16:44 bearbeitet] |
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