Hilfe bei vom Kauf zurücktreten

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eismeergarnele
Stammgast
#1 erstellt: 08. Mrz 2004, 18:19
Hi,
habe mir bei " http://www.audiovision-shop.de/ " 2 Lautsprecher plus Center (Preis 1400 Euro)bestellt. Hat jemand Erfahrung mit diesem Laden? Bestellt wurde letzte Woche Montag. Bis heute nix bekommen. Habe am Freitag um Klärung gebeten; auf den versprochenen Rückruf würde ich heute noch warten, wenn ich nicht noch mal angerufen hätte. Mir wurde gesagt, die Ware wäre der Spedition fristgerecht zugestellt worden, für Verzögerungen können sie nix. Aber in einem scheiß Ton, und dann wurde auch noch einfach aufgelegt. Hab dann bei der Spedition Danzas angerufen. Ergebnis: Die Ware geht morgen in die Zustellung und ist in 1 oder 2 Tagen da. Jetzt möchte ich aber die Ware nicht mehr von diesem Händler beziehen, weil mir nach einem solchen Verhalten die Vetrauensbasis fehlt. Was mache ich in einem Garantiefall, wenn die sich quer stellen. Kann ich die Annahme der Ware verweigern? Muß ich die Ware annehmen und kann dann vom Kauf zurücktreten? am liebsten würde ich nicht annehmen. Die drohen aber schon mit Strafanzeige, im Falle der Nichtannahme.
Kann da einer helfen?? Gruß Martin
Torsten_Adam
Inventar
#2 erstellt: 08. Mrz 2004, 18:26
Hallo
Na mal langsam mit den jungen Pferden.
Na gut scheiss Ton dem Kunden gegen über ist Mist.
Aber das ist kein Grund vom Kauf zurück zutreten.

Nach dem Fernabsatz-Gesetz kannst du die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Annahme verweigern kannst du nicht, da du sie ja bestellt hast. Ein gestresster unfreundlicher Verkäufer heisst noch lange nicht das der Service nicht stimmt!
Peter_Wind
Inventar
#3 erstellt: 08. Mrz 2004, 18:32

habe mir bei " http://www.audiovision-shop.de/ " 2 Lautsprecher plus Center (Preis 1400 Euro)bestellt.


Was soll das? Nachfolgend die AGB


Rückgaberecht :
Auf Lagerartikel haben Sie ein Rückgaberecht von 14 Tagen nach dem Kauf gemäß Fernabsatzgesetz (Es gilt das Datum der Kaufquittung), sofern der Artikel im gleichen Zustand, wie geliefert in der Originalverpackung zurückgegeben wird. Bei Gebrauchsspuren oder unvollständig zurückgesendeten Geräten sind wir berechtigt einen angemessenen Abschlag in Rechnung zu stellen. Evt. entstehende Transportkosten sind vom Käufer zu tragen. Bei Artikeln, welche gesondert bestellt werden müssen, bei Restposten, Sonderposten bzw. Auslaufmodellen, Ausstellungsgeräten und Inzahlungnahmen, sowie bei Sonderanfertigungen und bei Artikeln, welche durch das Benutzen nicht mehr in einen annähernden Neuzustand versetzt werden können (z.B. bei Plattenspielern, Tonarmen, Tonabnehmern, bereits eingebauten Car-Hifi-Produkten) ist eine Rückgabe ausgeschlossen


Damit ist doch wohl alles klar. Annehmen und zurückschicken. Ich bin allerdings kein Rechtsanwalt.
eismeergarnele
Stammgast
#4 erstellt: 08. Mrz 2004, 18:38
Hi,
das Problem ist, das ich erstmal die Nachnahme zahlen muß. Bis ich meine Kohle wieder habe, dauert es erstmal ewig. So ein sch**ß Verhalten am Telefon. Was machen die dann erst im Garantiefall? "Volle Händlergarantie" - kann ich mich dann auch gleich an den Hersteller der LS wenden, oder muß ich den Weg über den Händler nehmen.
Gruß Martin
Peter_Wind
Inventar
#5 erstellt: 08. Mrz 2004, 18:41
Na gut das kannst du nicht - Nachnahme - umgehen. so isses halt: Lehrgeld. Ich kann dich zwar verstehen, aber du musst die Leistung - Annahme der Sendung - erst einmal vornehmen, bevor du etwas zurück schicken kannst. Sonst bist du im "Annahmeverzug"; UPS - noch ein bischen behalten von meiner Ausbildung.
nochnbierchen
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 08. Mrz 2004, 22:49
Locker bleiben. Willst Du den freundlichen persönlichen Draht: Kauf beim Händler Deines Vertrauens vor Ort.
Jeder hat mal einen schlechten Tag, auch wenn die Reaktion Dir gegenüber nicht ok war.

Ich selbst habe vor längerer Zeit dort mal was abgeholt und bin überaus freundlich beraten worden. Sogar probehören war möglich und auch Inzahlungnahme. Und das bei einem Kistenschieber. Kann also nix negatives berichten.
Rollei
Moderator
#7 erstellt: 08. Mrz 2004, 23:56

Hi,
das Problem ist, das ich erstmal die Nachnahme zahlen muß. Bis ich meine Kohle wieder habe, dauert es erstmal ewig. So ein sch**ß Verhalten am Telefon. Was machen die dann erst im Garantiefall? "Volle Händlergarantie" - kann ich mich dann auch gleich an den Hersteller der LS wenden, oder muß ich den Weg über den Händler nehmen.
Gruß Martin


Hi Eismeergarnele,

ganz einfach, verweigere die Annahme und gut ist. Thema erledigt. Dann hast Du dir den ganzen Ärger des bezahlens erspart und musst nicht auf dein Geld warten.

Habe fertig

Rollei
Peter_Wind
Inventar
#8 erstellt: 09. Mrz 2004, 00:20
@ Rollei
Entschuldige bitte, Du oder Ich habe etwas bestellt (AGB gelesen) und verweigere die Annahme. Dann bist Du/Ich im Annahmeverzug (juristischer Begriff). Dann hat derjenige der im Annahmeverzug ist wirklich was auf dem Hals.

Die drohen aber schon mit Strafanzeige, im Falle der Nichtannahme.

wobei "Strafanzeige" absoluter Mist ist, weil es sich um Privatrecht - BGB/HGB und nicht StGB - handelt.
Also Eismeergarneele m.E. kommst du über die Nachnahmegebühr und evtl. Rücksendungskosten nicht herum. Mehr aber auch nicht. Und auf Anderes lasse dich nicht ein.
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