DVD's rippen

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el_dude1
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 24. Sep 2013, 16:38
Hallo,

habe mir einen Mediaplayer zugelegt und wollte deshalb mal meine DVD's digitalisieren.

Habe erst versucht mit Demon Tools ein ISO zu erstellen, jedoch hatte ich lauter Bild und Audiofehler sobald ich die ISO abgespielt habe.

Dasselbe ist passiert als ich versucht habe mit Handbrake ein Videodatei drauß zu machen.

Habe ich beides auf zwei verschiedenen Rechnern ausprobiert um Laufwerk-Fehler auszuschließen.

Kann das an den DVD's liegen? Abspielen lassen die sich am DVD-Player und an beiden PC's ganz normal, aber sobald ich eine Datei drauß machen will hab ich die Bild und Audiofehler

Danke!
jerry_25
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 24. Sep 2013, 16:57
Hallo
Zu 1 DVD S etc.sind schon Digital.
zu 2 Schon mal was von Kopierschutz gehört?
Gehen tut alles werde hier aber nicht kunttun wie.
el_dude1
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 24. Sep 2013, 17:17
Verletzte ich das Urheberrecht wenn ich meine gekauften DVD's als Dateien auf meinem Multimediaplayer abspielen möchte?
Exploding_Head
Inventar
#4 erstellt: 24. Sep 2013, 17:35

el_dude1 (Beitrag #3) schrieb:
Verletzte ich das Urheberrecht wenn ich meine gekauften DVD's als Dateien auf meinem Multimediaplayer abspielen möchte?

In Deutschland: Nein.
Näheres findest Du im § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG), hier speziell Absatz 1.
Wie immer: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
*Nightwolf*
Inventar
#5 erstellt: 24. Sep 2013, 19:51
Wenn es deine eigenen DVDs sind, ist es legal. Nur funktioniert das ganze bei nicht-eigenen DVDs genauso gut, und das ist hier (zum Glück) nicht gern gesehen.

Das Gesetz sagt, dass es (etwa sinngemäß) verboten ist, sich durch die Umgehung von Kopierschutzmechanismen Zugang zu Medien zu verschaffen. Bei deinen eigenen DVDs hast du aber bereits einen Zugang.
*Nightwolf*
Inventar
#7 erstellt: 24. Sep 2013, 20:10
Zwei Videodateien kannst du z.B. mit Avidemux zusammenfügen, oder mit Cuttermaran (meiner Meinung nach besser, aber mehr Aufwand, weil du erst die Videodateien zerlegen musst).
nenkars
Hat sich gelöscht
#8 erstellt: 24. Sep 2013, 21:03
Wobei man den Film dann in seinem Leben schon echt oft anschauen muss, damit sich der Aufwand am Ende rechnet. Die Discs separat zu speichern und dann beim Ansehen jeweils in wenigen Sekunden zu wechseln, dürfte in Summe kürzer kommen.
el_dude1
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 24. Sep 2013, 21:54
Da hast du schon recht, nur leider geht das in Zappiti nicht ordentlich.

Seit ich das Gerät besitze hab ich einfach nen Fetisch für ne schöne, sauber geordnete Mediathek in der alles drin ist Ist mir auch klar, dass es einfacher wäre einfach die DVD reinzuschieben
nenkars
Hat sich gelöscht
#10 erstellt: 24. Sep 2013, 22:21

el_dude1 (Beitrag #9) schrieb:
Seit ich das Gerät besitze hab ich einfach nen Fetisch für ne schöne, sauber geordnete Mediathek in der alles drin ist

Mit dieser "Neigung" bist du hier definitiv nicht alleine, so viel kann ich dir versprechen.


el_dude1 (Beitrag #9) schrieb:
Ist mir auch klar, dass es einfacher wäre einfach die DVD reinzuschieben

DVDs nach einem Schema zu rippen ist eine Sache, aber anzufangen mit Video Editoren am Video selbst rumzuschnipseln nochmal eine ganz andere. Nur darauf wollte ich hinaus.
contadinus
Inventar
#11 erstellt: 25. Sep 2013, 11:25
Kleiner Tip am Rande:
Normalerweise braucht man die Dateien nicht zu ändern. Es reicht, wenn man die Dateinamen anpaßt, d.h. den Dateinamen um "cd1" und "cd2" zu erweitern. Normalerweise sollten Medienplayer das verstehen.
Den Zapati kenn ich aber selber nur vom Hörensagen.
nuke2015
Stammgast
#12 erstellt: 25. Sep 2013, 11:28
mit DVDx hat man eine freeware die das sehr gut kann...
el_dude1
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 25. Sep 2013, 11:57
Da hast du schon recht. Aber die Zappiti Software auf meinem Dune checkt das leider nicht

@nuke: probier ich gleich mal aus
Kumbbl
Inventar
#14 erstellt: 26. Sep 2013, 18:02

*Nightwolf* (Beitrag #5) schrieb:
Wenn es deine eigenen DVDs sind, ist es legal. Nur funktioniert das ganze bei nicht-eigenen DVDs genauso gut, und das ist hier (zum Glück) nicht gern gesehen.

Das Gesetz sagt, dass es (etwa sinngemäß) verboten ist, sich durch die Umgehung von Kopierschutzmechanismen Zugang zu Medien zu verschaffen. Bei deinen eigenen DVDs hast du aber bereits einen Zugang.


sorry, aber deine Aussage ist komplett falsch - siehe hier: http://www.spiegel.d...eiheit-a-651278.html

Die reine rechtslage ist hier eindeutig: Illegal. Es gilt jedoch folgende Rechtslage für Privatpersonen und den ausschließlich privaten Gebrauch (Ungeduldige können auch ans Ende zu meinem Fazit springen ):

Seit Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes ist die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen nicht mehr erlaubt. Das Gesetz unterscheidet hierbei grundlegend hinsichtlich der Rechtsfolgen zwischen privaten und gewerblichen Anwendern. Eine private Anwendung liegt immer dann vor, wenn die Nutzung des Kopierschutzprogrammes lediglich zum Eigengebrauch dient oder für den mit dem Täter persönlich verbundenen Personen. Hierbei handelt es sich um den engsten Familien- oder Freundeskreis des Kopierers, wobei die Rechtsprechung hier einmal die Zahl von maximal sieben Personen festgelegt hat. Gewerblich ist alles, womit sich Geld verdienen lässt. Dies ist bereits dann der Fall, wenn der Kopierer für eine kopierte CD bspw. mehr verlangt, als der Rohling im Laden kosten würde.

Für Privatpersonen ist der Besitz von Kopierschutzumgehungssoftware erlaubt, dient der Besitz jedoch ge-werblichen Zwecken, d.h. bei der Weitergabe von kopierten Medien werden Gewinne erzielt, ist gemäß § 95 a Abs. 3 Urhebergesetz bereits der Besitz von Kopierschutzprogrammen nicht erlaubt. Grundsätzlich verboten gemäß § 95 a Abs. 3 Urheberrechtsgesetz sind Herstellung, Einfuhr, Verbreitung, Verkauf und Werbung von Kopierschutzknackern. Da Programme, die einen Kopierschutz umgehen können, in Deutschland in der Regel nicht mehr im Internet angeboten werden, dürfte der Download von einem ausländischen Server bereits eine Einfuhr darstellen, die nicht erlaubt ist. Dies gilt somit auch für Patches, die an sich harmlose Kopierprogramme dahingehend verändern, dass diese doch zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen genutzt werden können.

Das Urheberrechtsgesetz wollte jedoch eine Strafbarkeit von großen Teilen der Internetnutzer vermeiden.

§ 108 b Urheberrechtsgesetz sieht daher vor, dass nur Gewerbetreibende bei Umgehung des Kopierschutzes oder Einführung oder Verbreitung bestraft werden. In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Obwohl somit dem Privatkopierer keine Strafverfolgung droht, ist sein Handeln nicht ganz ohne Risiko. Der Urheber hat bei Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen immer noch Schadenersatzansprüche. Diese bestehen in Höhe der Lizenz, die er eigentlich bei einem ordnungsgemäßen Verkauf an den Urheber hätte zahlen müssen. Man kann hier in der Regel ungefähr vom CD- oder DVD- Preis ausgehen. Bisher sind jedoch noch keine Fälle bekannt, in denen die Musik- oder Filmindustrie derartige Ansprüche gegenüber privaten Nutzern geltend gemacht hat. Die Gefahr für private Nutzer besteht jedoch immer darin, dass für zu viele Personen Kopien hergestellt werden und diese Personen entsprechend des Gesetzes mit dem Täter nicht mehr persönlich verbunden sind. In diesem Fall ist sowohl eine Strafbarkeit gegeben, wie auch allein auf Grund der Anzahl der Kopien mögliche größere Schadenersatzansprüche.
Somit gilt: Solange der User die Kopien nur für sich anfertigt, relativiert sich die Angelegenheit: „Das ist eine sehr ungefährliche Sache, solange keiner davon weiß“. Die Rechtsanwältin Keller-Stoltenhoff schreibt: Für das Knacken des Kopierschutz "zum privaten Gebrauch des Täters" sei nach Paragraf 108b des deutschen Urheberrechtsgesetzes eine Strafbarkeit tatsächlich ausgeschlossen. Vor zivilrechtlichen Ansprüchen des Rechteinhabers auf Unterlassung sei man indes nicht geschützt“ (Zitat aus obigem Spiegel ONLINE Artikel); diese beschränken sich jedoch dann auf die Lizenzkosten, also den DVD-Ladenpreis.


Weitere Aussagen:

•Wenn es wirklich Privatkopien nach §53 UrhG sind, dann kann das weder strafrechtlich noch zivilrechtlich verfolgt werden, schon allein weil es per Gesetz explizit erlaubt ist. Es sind somit auch keine illegalen Kopien, sondern legale Kopien. Allerdings darf man diese Kopien wie es das Gesetz schon sagt, nur für den privaten eigenen Gebrauch erstellen, der Verkauf und die Verbreitung sowie die gewerbliche Nutzung dieser Kopien ist natürlich selbstverständlich verboten. An der Legalität der Kopie ändert auch das Umgehen des Kopierschutzmechanismus nichts. Schlimmstenfalls kann man dafür strafrechtlich belangt oder zivilrechtlich auf Unterlassung oder Begleichung des entstandenen Schadens verklagt werden. (wobei der Schaden durch das Umgehen des Kopierschutzes wesentlich ist, und nicht der Schaden durch die erstellung der Kopie, falls sich denn Überhaupt ein Schaden nachweisen lässt.

•Der Besitz von Software wie der DVD Decrypter oder AnyDVD ist legal (solange der Besitz nicht gewerblichen Zwecken dient). Man darf die Software auch benutzen, allerdings nicht bewusst damit einen Kopierschutz umgehen, da §95a voraus setzt, dass "dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt". Bei einem Programm wie DVD Decrypter ist das meiner Meinung nach nicht unbedingt der Fall, da das Programm den Kopierschutz „silent“ aufhebt! Man darf sie allerdings nicht bewerben, vermieten, verkaufen oder gewerblich nutzen (also auch nicht in Umlauf bringen).


Fazit: Kopien für den ausschließlich privaten Gebrauch unter Umgehung eines Copy-Schutzes sind zwar nicht legal aber letztendloch ungefährlich.


[Beitrag von Kumbbl am 26. Sep 2013, 18:02 bearbeitet]
Exploding_Head
Inventar
#15 erstellt: 26. Sep 2013, 18:46

Kumbbl (Beitrag #14) schrieb:

Fazit: Kopien für den ausschließlich privaten Gebrauch unter Umgehung eines Copy-Schutzes sind zwar nicht legal aber letztendloch ungefährlich.

Dein Fazit hinkt.
§ 53 regelt das Anfertigen von Kopien von legal erworbenen Werken zum ausschliesslich privaten Gebrauch. Einschränkungen bei Bestehen und Umgehen eines Kopierschutzes werden in § 53 nicht erwähnt.
Insofern kann die Strafvorschrift des § 108b nicht greifen (wegen des letzten Halbsatzes in Absatz 1). Nichts anderes sagt ja auch der vorletzte Absatz Deines umfangreichen Zitats aus. Wobei der vorletzte Satz (vor der Klammer) dem vorangegangenen widerspricht: Man kann nicht auf Unterlassung einer legalen Handlung verklagt werden (dh verklagt werden schon, aber nicht verurteilt). Und solange man sich im Rahmen des § 53 bewegt, entsteht dem Urheber oder Rechteinhaber durch die legale Handlung auch kein Schaden, der erstattungspflichtig wäre.


[Beitrag von Exploding_Head am 26. Sep 2013, 18:48 bearbeitet]
*Nightwolf*
Inventar
#16 erstellt: 26. Sep 2013, 18:50
Ich kenne dazu diesen Punkt hier: http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html
Absatz 1 sagt ebenso aus, dass es um den Zugang und die Nutzbarmachung geht.
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