Was versteht ihr unter Zimmerlautstärke?

+A -A
Autor
Beitrag
KOLUMBUS_1988
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 10. Jan 2009, 17:48
Hallo Musikfreunde

Hier im Forum liest man oft von Zimmerlautstärke aber wie laut ist das eigentlich?

Ich habe bei mir im Zimmer mal gemessen wie laut die Musik ist wenn es für mich Zimmerlautstärke ist und auch die Mutter nicht schreit es sei zu laut und das ist zwischen 70 und 80 Dezibel!

Es würde mich interessiren was ihr als Zimmerlautstärke empfinden!

Freundliche Grüsse aus der Schweiz
Luigic125
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 10. Jan 2009, 18:07
nun bei mir ist es so bei 80dB
mit Subwoofer vielleicht 85dB
das wär optimal meine meinung
aber genau weis ichs nicht
JackRyan
Inventar
#3 erstellt: 10. Jan 2009, 18:46
also unter Zimmerlautstärke verstehe ich die Laustärke, auf der ich auch stundenlang Musik hören kann, ohne die Tür schließen zu müssen, weil es irgendjemanden stören würde.
Alles darüber wird dann "richtig Musik hören", was deutlich mehr Freude bereitet, aber ein schließen der Tür erfordert und auch nicht den ganzen Nachmittag so gehen kann.


[Beitrag von JackRyan am 10. Jan 2009, 18:46 bearbeitet]
Steakslayer
Stammgast
#4 erstellt: 11. Jan 2009, 00:53
Wenn es richtig Zimmert ist es halt Zimmerlautstärke!
chris877
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 11. Jan 2009, 01:01
Zimmerlautstärke sollte vor deiner eigenen Wohnungstür nicht zu hören sein, da du sonst davon ausgehen kannst, das die Nachbarn es schon mitbekommen haben und sich dadurch evtl. gestört fühlen.
Da muss ich doch mal meine Nachbarn loben, habe gerade Wipeout HD über die 5.1 deutlich über Zimmerlautstärke gespielt und was war? Nischt
KOLUMBUS_1988
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 11. Jan 2009, 01:07

chris877 schrieb:
Da muss ich doch mal meine Nachbarn loben, habe gerade Wipeout HD über die 5.1 deutlich über Zimmerlautstärke gespielt und was war? Nischt :)


Hatte bis jetzt auch immer glück und niemand motzt. obwohl wenn ich mit meiner kleinen schweister alleine zuhause bin sind es bald mal 110 dB und das ist dan draussen deutlich hörbar...

Was sollst mein Messbarer rekord liegt bei 130 dB im Keller jedoch geht das messgerät nicht höher!
JackRyan
Inventar
#7 erstellt: 11. Jan 2009, 13:33
Frei nach dem Motto "Zimmerlautstärke ist die maximal erreichbare Lautstärke in einem Zimmer"
KOLUMBUS_1988
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 11. Jan 2009, 14:16

JackRyan schrieb:
Frei nach dem Motto "Zimmerlautstärke ist die maximal erreichbare Lautstärke in einem Zimmer" ;)


Ne gute Idee leider nicht machbar mit nachbaren...
Marcel754
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 11. Jan 2009, 17:38

KOLUMBUS_1988 schrieb:
Hallo Musikfreunde

Hier im Forum liest man oft von Zimmerlautstärke aber wie laut ist das eigentlich?

Ich habe bei mir im Zimmer mal gemessen wie laut die Musik ist wenn es für mich Zimmerlautstärke ist und auch die Mutter nicht schreit es sei zu laut und das ist zwischen 70 und 80 Dezibel!

Es würde mich interessiren was ihr als Zimmerlautstärke empfinden!

Freundliche Grüsse aus der Schweiz



55 dB
KOLUMBUS_1988
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 11. Jan 2009, 17:43

Marcel754 schrieb:

KOLUMBUS_1988 schrieb:
Hallo Musikfreunde

Hier im Forum liest man oft von Zimmerlautstärke aber wie laut ist das eigentlich?

Ich habe bei mir im Zimmer mal gemessen wie laut die Musik ist wenn es für mich Zimmerlautstärke ist und auch die Mutter nicht schreit es sei zu laut und das ist zwischen 70 und 80 Dezibel!

Es würde mich interessiren was ihr als Zimmerlautstärke empfinden!

Freundliche Grüsse aus der Schweiz



55 dB


also 55 dB finde ich jetzt schon sehr leise das kann ich mir sogar nachts im zimmer erlauben!
Proletheus
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 12. Jan 2009, 01:58
Wenn's im Zimmer laut ist.






Dich wird wahrscheinlich interessieren, ab welcher Lautstärke die Nachbarn dir rechtmäßig auf's Dach steigen können. Als Faustregel kann man da sagen: Wenn durch deine Musik in deren Wohnung der Geräuschpegel um 30dB angehoben wird, wird's eng.


[Beitrag von Proletheus am 12. Jan 2009, 02:02 bearbeitet]
Iruc
Stammgast
#12 erstellt: 15. Jan 2009, 03:26
Also ich glaube zimmerlautstärke ist für jeden etwas anderes ich verstehe unter zimmerlautstärke die Lautstärke, die mich und meine nachbarn nicht stört, also für mich ist das realtiv leise. etwa so laut wie eine normales Tv gerät so das man die stimmen erkennt,.
maschu35hh
Schaut ab und zu mal vorbei
#13 erstellt: 16. Jan 2009, 00:01
3rd_Ear
Inventar
#14 erstellt: 16. Jan 2009, 00:25
(Link des RA gelesen und sogar rezipiert):

Aha!
Wie fast immer ist auch die "Zimmerlautstärke" ein juristischer Gummi-Begriff, dessen praktische Auslegung allein im Ermessen der im Streitfall beauftragten Jurisprudenz liegt.

Wozu also noch Dezibel messen: Im Prinzip könnte man im Einzelfall schon 1dB(A) als zu laut definieren. Man sollte deshab endlich den Staubmilben im Schlafzimmer des Nachbarn verbieten, sich so lautstark fortzupflanzen, daß die Mittagsruhe gestört ist.

Warum nur ist es bloß so schwierig für den Gesetzgeber, sich auf einwandfrei messtechnisch nachweisbare Richtwerte festzulegen? - Im Straßenverkehr geht das doch auch (Promille-Grenze, Geschwindigkeits-Beschränkungen, sogar max. Lärm-Immisionsgrenzen für Wohngebiete).
I.M.T.
Inventar
#15 erstellt: 16. Jan 2009, 21:41
also zimmerlautstärke bedeutet für mich das wen ich musik höre das ausser mir niemand mitkriegt.
in der regel von 22.00 bis 6.00 werktags.
Boettgenstone
Inventar
#16 erstellt: 17. Jan 2009, 17:53
Hallo,
Zimmerlautstärke habe ich immer so verstanden (bzw. es so ebenfalls sehr lautstark mitgeteilt bekommen ) das es ausserhalb vom Zimmer niemanden stören darf natürlich ist das ein "Gummibegriff" an dem man sich wunderbar hochziehen kann.

Die oben verlinkten Rechtsanwälte schrieb:
Was bedeutet der Begriff "Zimmerlautstärke"?

Der Begriff der "Zimmerlautstärke" bedeutet, dass ein Geräusch außerhalb einer abgeschlossenen Wohnung, insbesondere in den Räumen oberhalb oder unterhalb der Geräuschquelle nicht mehr oder zumindest kaum noch wahrnehmbar sein soll (Landgericht Berlin, Urteil vom 19. Oktober 1987, NJW-RR 1988, 909).

Ein "Recht auf Lärm" ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Ein Mieter hat deshalb an sich keinen Anspruch, in seiner Wohnung gelegentlich lautstark zu feiern oder eine Surround-Anlage zu betreiben. Die Rechtsprechung der Gerichte im einzelnen zu der Frage, ob, wie oft und in welcher Lautstärke z. B. gefeiert werden darf, unterscheidet sich erheblich. Das Landgericht Berlin hat sich in einem Urteil vom 19. Oktober 1987 auf den Standpunkt gestellt, dass Zimmerlautstärke beim Abspielen von Tonwiedergabegeräten auch außerhalb der Ruhezeiten einzuhalten ist, dass die Zimmerlautstärke also immer zu beachten ist. Diese Ansicht geht sehr weit und wird in der Rechtsprechung nur vereinzelt vertreten.

Eine Richtlinie oder gesetzliche Regelung, wie laut "Zimmerlautstärke" ist (wie viel Dezibel), gibt es nicht. Man kann zwar zur Bestimmung des Geräuschpegels auf Verordnungen der Länder zur Lärmbekämpfung, z. B. die 8. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 28. Juli 1976, zurückgreifen, diese sind allerdings etwa auf den Betrieb von Rasenmähern ausgelegt und enthalten gewisse Werte in Dezibel. Da das Rasenmähen nach dieser Verordnung an Sonn- und Feiertagen generell und an Werktagen in der Zeit von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr verboten ist, hilft diese Regelung nicht weiter. Gleiches gilt für die "Technische Anweisung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)". Hierbei handelt es sich um eine im Jahr 1968 erlassene Regelung, die den Rang einer Verwaltungsvorschrift hat. Die Vorschrift hat behördeninterne Wirkung und bindet die Gerichte nicht. Gerichte sind an sich nicht gehindert, diese Vorschrift als eine Art vorweggenommenes Sachverständigengutachten heranzuziehen, aber darauf ist kein Verlass. Weiterhin kommt die VDI-Richtlinie 2058 in Betracht. Für diese gilt das selbe wie für die TA Lärm. Allen diesen Regelungen ist gemeinsam, dass man ihnen konkrete Dezibel-Werte, die dann erlaubt sein sollen, nicht entnehmen kann.

Wenn man gedanklich zu der Definition der "Zimmerlautstärke" zurückkehrt, wird man sehen, daß die Zimmerlautstärke nicht objektiv anhand von Messwerten definiert werden kann. Statt dessen spielen dabei die baulichen Gegebenheiten innerhalb des Hauses, d. h. die Lärmschutzfähigkeiten der Wände, Decken und Böden eine erhebliche Rolle. Zimmerlautstärke ist in einem hellhörigen Haus niedriger als in einem hervorragend bedämpften und isolierten Gebäude. Man kann zwar nicht soweit gehen, daß die Nachbarn Anspruch darauf haben, niemals von ihren Nachbarn irgend etwas zu hören, aber die Schwelle des "kaum noch wahrnehmbar" darf an sich nicht überschritten werden, zumindest während der Ruhezeiten.

Wenn die Wohnung ausgesprochen hellhörig ist, so dass sie den üblichen Anforderungen nicht entspricht, könnte man daran denken, aus diesem Grund die Miete zu mindern. Dies gilt sowohl für denjenigen, der eine Surround-Anlage betreiben will, als auch für denjenigen, dessen Nachbar eine Surround-Anlage betreibt. Allerdings wird auf diese Weise der Vermieter in eine Auseinandersetzung zwischen Nachbarn hineingezogen, über die er wenig erfreut sein und für die er wenig Verständnis haben dürfte.


Hab mal einige Dinger hervorgehoben die mir wichtig erscheinen. Man muss sich halt mit seinen Nachbarn/Mitbewohnern zusammensetzen und mal gucken wann es ihnen zuviel wird.
Lauthören und Nachbarn ignorieren wird einem nur Ärger einbringen.
Marcel754
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 18. Jan 2009, 03:44

KOLUMBUS_1988 schrieb:

Marcel754 schrieb:

KOLUMBUS_1988 schrieb:
Hallo Musikfreunde

Hier im Forum liest man oft von Zimmerlautstärke aber wie laut ist das eigentlich?

Ich habe bei mir im Zimmer mal gemessen wie laut die Musik ist wenn es für mich Zimmerlautstärke ist und auch die Mutter nicht schreit es sei zu laut und das ist zwischen 70 und 80 Dezibel!

Es würde mich interessiren was ihr als Zimmerlautstärke empfinden!

Freundliche Grüsse aus der Schweiz



55 dB


also 55 dB finde ich jetzt schon sehr leise das kann ich mir sogar nachts im zimmer erlauben!


Ja deswegen heißt das ja auch Zimmerlautstärke.

~ 55 db/ 1m entspricht ungefähr normale Kommunikationslautstärke mit Artgenossen.

So wird das wenigsten dämmtechnisch bei einen Neubau eingeplant. So das direkt neben an der Nachbar nichts hört.

Wenn es lauter wird, kann sich der Nachbar ab 22.00 Uhr zu recht beschweren.
B**eHasser
Inventar
#18 erstellt: 18. Jan 2009, 03:59
Also meiner meinung nach reichen um den Nachbarn zur weißglut zu bringen ein offenes Fenster, ein Paar Klipsch RB-25 und ein Luxman LV-102 bei ca. 115-120db

Discolautstärke hat man schon mit 90db erreicht

daraus schließe ich Zimmerlautstärke ist genau so laut, dass man sich noch mit Artgenossen unterhaltenn kann, also angenehm unterhalten kann

P.S. Nie den Kopf in ein ARLS-Horn legen^^
kitzelt in den ohren --> Lachaanfall
(Bitte nicht zuhause nachmachen, kann zum tot führen)

gruß Frank
KOLUMBUS_1988
Ist häufiger hier
#19 erstellt: 22. Jan 2009, 22:22
...
kunnukun
Neuling
#20 erstellt: 15. Jul 2009, 12:52
Ich bin sehr froh, dass es die Zimmerlautstärkeregel gibt. Und sie ist einfach und einleuchtend: nur so laut, dass es außerhalb der Wohnung kaum noch zu hören ist. Das gilt immer. (Partys können und müssen mit Einverständnis durchgeführt werden - ist doch klar, oder?) Das betrifft nicht Handwerkliches, Staubsaugen u. dgl., wofür die Ruhezeiten gelten. Musik ist eben Privatsache. Und warum soll ich des Nachbarn HipHop hören, während ich Beethoven hören will? Darauf bekomme ich nie eine ernsthafte Antwort. Gäbe es die Zimmerlautstärkeregel nicht, könnte man jedem, der es nicht hören will, das Leben außerhalb der Ruhezeiten zur Hölle machen.
Albus
Inventar
#21 erstellt: 16. Jul 2009, 10:04
Morgen,

vor Jahren hatte ich einige Anhaltspunkte notiert, hier, die Antwort unter Nr. 6: http://www.hifi-forum.de/viewthread-72-533.html

Heute füge ich dann einige Momente der Weisheit der Sprache hinzu. Das Wort 'Zimmer' und seine Bedeutungen, daraus, elementar die Bedeutung als 'einzelner Wohnraum', allmählich bevorzugt gegenüber 'Stube' und 'Kammer'. Andere Zusammenstellungen mit 'Zimmer': Parade-, Besuchs-, Empfangs- oder Gesellschaftszimmer sind nicht mit 'Zimmerlautstärke' gemeint! Aber diese sehr wohl, da 'Zimmer' steht als Grundwort für Räume im Haus, da heute in bezug auf die Wohnung üblich: Arbeits-, Bade-, Ess-, Gäste-, Kinder-, Schlaf- und, natürlich, das Wohnzimmer.

Das also ist der in der Sprache bereits angelegte Weg zum besseren Verständnis von 'Zimmerlautstärke' - das Miet- und Nachbarschaftsrecht setzt darauf nur auf. In einem Satz: Zimmerlautstärke ist folglich ein Schallereignis, dessen einziger Ort die Wohnung ist und nicht etwa deren Umgebung (Haus, Hof und Nachbarschaft).

Freundlich
Albus


[Beitrag von Albus am 16. Jul 2009, 10:44 bearbeitet]
Ma-o-Amm
Schaut ab und zu mal vorbei
#22 erstellt: 21. Jul 2009, 00:48

kunnukun schrieb:
Ich bin sehr froh, dass es die Zimmerlautstärkeregel gibt. Und sie ist einfach und einleuchtend: nur so laut, dass es außerhalb der Wohnung kaum noch zu hören ist. Das gilt immer. (Partys können und müssen mit Einverständnis durchgeführt werden - ist doch klar, oder?) Das betrifft nicht Handwerkliches, Staubsaugen u. dgl., wofür die Ruhezeiten gelten. Musik ist eben Privatsache. Und warum soll ich des Nachbarn HipHop hören, während ich Beethoven hören will? Darauf bekomme ich nie eine ernsthafte Antwort. Gäbe es die Zimmerlautstärkeregel nicht, könnte man jedem, der es nicht hören will, das Leben außerhalb der Ruhezeiten zur Hölle machen.


Endlich mal ein Kommentar, der von Intelligenz zeugt. Ich hatte mich auch mal damit befaßt, aus nötigendem Anlaß.
Die einzig zutreffende Definition von Zimmerlautstärke lautet:
"In angrenzenden Räumen der Nachbarwohnungen NICHT BIS KAUM hörbar."
Da hier das "nicht" zuerst steht, muß das "kaum" dicht dran liegen, es kann also nicht beliebig je nach persönlichem Egoismusgrad ausgelegt werden.
Wie schon richtig bemerkt wurde, ist letztendlich auch nicht die Lautstärke ausschlaggebend, sondern auch Art, Dauer und Häufigkeit eines Geräusches.
Mit anderen Worten, kein Nachbar darf sich gestört, belästigt oder genötigt fühlen. Egal um welche Uhrzeit. Nur darum geht es.
Bei schwierigen, da hellhörigen, Schrottgebäuden hat der Egoismus vom Musik- oder Lärmliebhabern immer Nachrang. Wenn da ein Nachbar in seiner Wohnung seine rechtlich zustehende Ruhe haben will - Pech gehabt.
Und es gibt, Neujahr 31.12 18:00 bis 1.1 6:00 ausgenommen, das gesamte Jahr über kein Recht auf Lärmbelästigung. Auch nicht zum Geburtstag. Egal, ob moderne Halbaffen,
in ihrer Unfähigkeit des Anerkennens beliebiger Regeln, das oft glauben oder behaupten.

Man kann das Thema auch im Mietrecht nachlesen, oder auf Mieterbund.de.
Haichen
Inventar
#23 erstellt: 21. Jul 2009, 07:57
Die Zimmerlautstärke ist dann überschritten, wenn der/die Nachbar/n sich durch die Musik gestört fühlen.

Ich hatte über Jahre eine Nachbarin, die mir mehrfach die Polizei auf den Halz gehetzt hat.

Diese Aussage lässt den Einwand zu, ich würde zu laut Musik hören.

Faktum ist und wahr:

Meine Musik wird weder vor der Wohnungstür noch auf dem Hausflur wahrgenommen.

Ich wohne oben.
Meine Nachbarn links und rechts hören von mir nix.

Meine Nachbarin wohnte unter mir.
Ihre Nachmieter haben mit meiner Musik kein Problem.
Sieh hören mich nicht!

Ich verwende Kompakt LS auf LS Absorberplatten, die den "Lärm" um bis zu 40 dB senken.
Das ist kein Witz, sondern entspricht der Wahrheit.

Weder Heimkino-Komponenten noch Subwoofer oder Stand LS zieren meinen Hörraum.
An den Seitenwänden sind auf einer Höhe bis zu 2 m Schallabsorberplatten installiert.
Diese finden sich auch partiell unter der Decke.

Inzwischen erfuhr ich, dass auch andere Mieter im Haus (die hören Musik über tv) mit meiner ehemaligen Nachbarin bis zum Tage des jüngesten Gerichts verstritten sind.

Ganz offensichtlich gibt es Nachbarn, mit denen man auch ohne unser schönes Hobby ernsthaft Streit bekommen kann.

In meinem Berufsleben war ich in schon in einigen Städten im Bundesgebiet wohnhaft.
Überall hatte ich Nachbarn, die ihr Leben nicht nur mit Musik lautstark untermauert haben.

Übel wird es für jeden Musikfreund, wenn der Nachbar wattstarke Subwoofer verwendet.

Leider wird beim Wohnungsbau schon aus Kostengründen häufig nicht auf Lärmdämmung geachtet.

Daher auch das leidige Thema mit der Zimmerlautstärke und Nachbarn, die ebenfalls ihre Ruhe haben wollen.

Wahr ist aber auch, dass man(n) es vielen Leuten einfach nicht recht machen kann..

Ich bedaure jedenfalls, nicht genug Geld zu haben, um mir Nachbarn Wand an Wand künftig zu ersparen.


[Beitrag von Haichen am 21. Jul 2009, 11:05 bearbeitet]
mroemer1
Inventar
#24 erstellt: 21. Jul 2009, 08:12
Da schreibst du was!

Ich höre von meinen Nachbarn so gut wie gar nix, egal ob oben, unten, links oder rechts.

Das einzige was mann aber ab und an hört ist: Bum Bum Bum!

Eben den Subwoofer und den dafür recht laut.

Kann auf Dauer ganz gut auf die Nerven gehen, vor allem wenn mann das Stundenlang hört!


[Beitrag von mroemer1 am 21. Jul 2009, 08:14 bearbeitet]
hyrocoaster
Stammgast
#25 erstellt: 25. Jul 2009, 04:04
Natürlich hat man auf seine Mitmenschen und darum zu achten.


Generell ist für mich Zimmerlautstärke, wenn alle in meinem Haus (Doppelhaushälfte) sich nicht gestört fühlen. Denn wenn die sich nicht gestört fühlen, kanns der Nachbar ebenfalls nicht

Probleme gabs hier bisher ohnehin nur bei einer Gartenparty. Sonst - noch nie! Haben hier sehr tollerante Nachbarn das muss ich zugeben.

Und mal im Ernst: Wer feiert denn nicht mal gerne? Wenn man vernünftig auf sich gegenseitig achtet, kann auch jeder Nachbar mal getrost eine Party schmeißen.

Verzeihen sie wenn ich das anprangere, jedoch scheint es mir, als hätten sich einige User hier nur angemeldet, um uns Heimkinofans weiß zu machen, wann es SIE PERSÖHNLICH anfängt zu stören.


lg und gute Nacht,
Patrick
Klinke26
Hat sich gelöscht
#26 erstellt: 25. Jul 2009, 07:59
Ich stimme "Marcel754"s Beitrag zu.

Was in der Lautstärke einer üblichen Unterhaltung zwischen zwei oder mehreren Menschen in einem Raum stattfindet, ist Zimmerlautstärke.
Durchaus angedacht, dass Zimmerlautstärke "leise" vorkommt.
Es sollen schließlich keine Dritte am Ton beteiligt werden.
kunnukun
Neuling
#27 erstellt: 26. Jul 2009, 22:55
Zu Mroemer: Ja, und eben deshalb gilt Zimmerlautstärke auch und gerade für Subwoofer.
Zu Hyrocoaster: Das Thema ist bitterernst für diejenigen, die es betrifft. Partys kann man mit Betroffenen absprechen, und man muss es.
Klinke26
Hat sich gelöscht
#28 erstellt: 27. Jul 2009, 14:25
Hyxrocoaster spricht ja auch von ner Doppelhaushälfte.
Da sind die Eigentümer bzw. Mietparteien überschaubar und kein Vergleich zur Mehrheit der Menschen in Deutschland, die nunmal in einem Mehrparteien-Mietshaus wohnen.
hyrocoaster
Stammgast
#29 erstellt: 28. Jul 2009, 17:14
Das sag ich ja auch nicht. Ich ging von meinem speziellen Fall aus.
Ich denke würde ich in einer Mietswohnung wohnen, würde ich mir HiFi auch gar nicht erst anschaffen.
Zumindest dann nicht, wenn absehbar ist, ob ich irgendwann nicht doch einmal unabhängiger wohne.

Ich kann auch durchaus verstehen, dass man vom alltäglichen Bum Bum einen Rappel bekommt, auch wenn ich nicht gerade gräuschempfindlich bin.


In diesem Sinne: Auf gutes Gelingen mit euren Nachbarn;)

lg Patrick


[Beitrag von hyrocoaster am 28. Jul 2009, 17:14 bearbeitet]
Suche:
Das könnte Dich auch interessieren:
Was genau versteht man unter Dröhnen?
NaIchHalt am 23.07.2007  –  Letzte Antwort am 24.07.2007  –  5 Beiträge
Dominanter Bass bei Zimmerlautstärke
mrbong am 24.10.2013  –  Letzte Antwort am 26.10.2013  –  10 Beiträge
Zimmerlautstärke, und der Bass quält meine Nachbarn
lars_figgensohr am 10.11.2008  –  Letzte Antwort am 21.11.2010  –  21 Beiträge
Was haltet ihr von Absorbern ?
henock am 29.10.2007  –  Letzte Antwort am 29.10.2007  –  2 Beiträge
Kleines Zimmer.Großer Sub= schepper. Was tun?
Onkyo92 am 20.10.2007  –  Letzte Antwort am 28.10.2007  –  18 Beiträge
Was soll unter meune Spikes?
golem1989 am 04.04.2019  –  Letzte Antwort am 22.04.2019  –  10 Beiträge
Nachbarn über und unter einem
tecx am 30.12.2010  –  Letzte Antwort am 31.12.2010  –  3 Beiträge
Subwoofer unter Tisch stellen?
xyz13 am 18.08.2013  –  Letzte Antwort am 18.08.2013  –  2 Beiträge
Wohnzimmer einrichten.könnt ihr mir unter die Arme greifen?
noknot am 21.05.2015  –  Letzte Antwort am 25.05.2015  –  8 Beiträge
Welche Dämpfer unter die Granitplatte?
KJ3334 am 18.04.2012  –  Letzte Antwort am 18.04.2012  –  2 Beiträge
Foren Archiv

Anzeige

Produkte in diesem Thread Widget schließen

Aktuelle Aktion

Partner Widget schließen

  • beyerdynamic Logo
  • DALI Logo
  • SAMSUNG Logo
  • TCL Logo

Forumsstatistik Widget schließen

  • Registrierte Mitglieder925.708 ( Heute: 11 )
  • Neuestes Mitgliedgune
  • Gesamtzahl an Themen1.551.047
  • Gesamtzahl an Beiträgen21.536.733

Hersteller in diesem Thread Widget schließen