Schallschutz im Reihenhaus

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Klangfreak
Inventar
#1 erstellt: 05. Mai 2018, 23:24
Hallo,

ich überlege meine Wohnung zu verkaufen und stattdessen in ein Reihenhaus zu ziehen.
Jetzt sollen ja die neueren Reihenhäuser einen besseren Schallschutz haben, wenn zwischen den beiden Hauswänden ein Luftspalt bzw. eine Dämmfuge gelassen wurde.

In der Theorie klingt das gut, aber hat jemand von euch Praxiserfahrungen und kann von seinem Reihenhaus berichten?
Wie groß ist der Unterschied zu einer vernünftigen Wohnung im Mehrfamilienhaus?
Wieviel Pegel ist im Bassbereich möglich, bis es der Nachbar hört? Nur etwas lauter als in einer Wohnung oder echte Live-Lautstärke?
Würde man ein Schlagzeug im Nachbarhaus hören?

Eine andere Frage;
Ab welchem Baujahr wurden solche Schallschutzmaßnahmen die Regel? Auch schon vor 1980?
Wie sollte das Haus am besten aufgebaut sein? So wie ich es verstehe, ist die Bodenplatte bzw. das Fundament ja durchgängig gegossen für alle Häuser. Erst dadrüber beginnt der getrennte Aufbau. Daher ist der Schallschutz (zwischen beiden Wohnzimmern) besser, wenn die Häuser unterkellert sind weil dann die Bodenplatte nicht direkt an den Wohnzimmern liegt, richtig?
Wie sieht es beim Dach aus, das ist doch bestimmt auch wieder durchgängig und damit eine Schallbrücke? Da habe ich noch nie eine Trennfuge gesehen...

Besten Dank & Schöne Grüße,
Olaf
Timo1969
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 05. Mai 2018, 23:44
Hallo Klangfreak,

das einzige was ich dazu beitragen kann ist folgende Aussage:

mein Bruder wohnt in einer selbst erbauten DHH. Da er Jahre vor den anderen gebaut hat ist da die Grundplatte mal definitiv nicht "aus einem Guss".
Zwischen den Häusern (Mauerseits) ist eine Brandschutzschicht. Mein Bruder hat sein Haus about 2000 gebaut. Mit Sicherheit ist/war der Brandschutz Vorschrift, wurde dann gemacht als das Nachbarhaus gebaut wurde, deshalb war die Seite jahrelang unverputzt. Sollte also zumindest mal voneinander entkoppelt sein. Das Haus steht in BW.


[Beitrag von Timo1969 am 05. Mai 2018, 23:45 bearbeitet]
bugatti66
Stammgast
#3 erstellt: 05. Mai 2018, 23:55
Ich wohne in einem Reihenhausblock aus Ende der 50-ziger Jahre.
Zum Glück bin ich am Ende von einem Viererblock.
Es ist eigentlich ein einziges Haus, nicht nur Bodenplatte sondern z.B. auch Dachkonstruktion durchgehend.
Wenn mein Sohn seinen 40W Subwoofer aufdreht kommen mit Sicherheit alle 3 Nachbarn klingeln.
Ich würde nur noch versetzte Reihenhäuser kaufen.
Klangfreak
Inventar
#4 erstellt: 06. Mai 2018, 21:45
Vielen Dank für eure Beiträge!

@Bugatti: Ich glaube die Nachkriegsbauten aus den 50er und 60er sind alle extrem hellhörig, da sich hier die Häuser die Seitenwände teilen und keine Trennfuge etc. vorhanden ist. Ich glaube das ging erst in den 70ern los, vielleicht weiß hier ja jemand Genaueres?
gapigen
Inventar
#5 erstellt: 09. Mai 2018, 16:50

ich überlege meine Wohnung zu verkaufen und stattdessen in ein Reihenhaus zu ziehen.

Wenn Du wirklich gerne, zu jeder Uhrzeit und beliebiger Lautstärke Musik hören oder Filme schauen möchtest, dann versuche ein Einfamilienhaus zu kaufen.
Klangfreak
Inventar
#6 erstellt: 10. Mai 2018, 21:52
Das ist preislich nicht drin...

Außerdem muss ich nicht zu jeder Uhrzeit vollen Pegel fahren, da kann ich mich problemlos an die normalen Zeiten halten...

Die Frage ist einfach, wieviel in einem Reihenhaus mit Trennfuge bzw. Feuerwand möglich ist.
meg_fan
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 10. Mai 2018, 22:36
Hängen die Gebäude gar nicht zusammen, findet auch keine direkte Schallübertragung statt - so einfach ist das

Alles andere hängt individuell von der jeweiligen Ausführung ab.

Gerne werden ja auch nachträglich noch Schallbrücken eingebaut, eigentlich voneinander entkoppelte Bauteile werden nachträglich verschraubt, o.Ä. Bei einem Bekannten (ETW in einem MFH) wurden die Balkone saniert, dabei ein durchgehendes Balkongeländer angebracht. Seit dem hört er das Klavierspiel der Nachbarin

Hier sind div. Vergleichsmessungen (z.B. mit/ohne durchgehende Bodenplatte) enthalten:
http://www.ita.de/pdf/veroeff/19.pdf
Ingor
Inventar
#8 erstellt: 10. Mai 2018, 23:15
Die Trennung liegt bei ca. 75 dB gegenüber 55 dB ohne Zwischenraum. Der Unterschied ist gewaltig. Ich kenne beide Bauweisen und es ist ein riesiger Unterschied. Bohrt man ein Loch in die Wand, hört man das bei einer zweischaligen Konstruktion im Nachbarhaus nur ganz leise, in einem Reihenhaus ohne Zwischenwand fast genauso laut, wie im Haus, in dem gebohrt wird.

Eingeführt wurde diese Bauweise ab Mitte der 60 er. Die Ausführung ist aber entscheidend. Wurde geschlammt ist es mit der Trennung vorbei. In der Regel sind Häuser aus den 50 schallschutztechnisch eine Katastrophe.

Wenn du mit Schlagzeug usw. anfangen möchtest reicht der normale Schallschutz nicht aus. Aber das dürfte klar sein.
In einem Reihenhaus ohne Einzelwände ist es wie in einem Mietshaus.
Klangfreak
Inventar
#9 erstellt: 11. Mai 2018, 23:33
@meg_fan:
Danke, der Link ist interessant. Anscheinend lassen sich potentielle Schallbrücken recht einfach durch abklopfen der Wände aufspüren. Allerdings kann die Sanierung sehr teuer werden...

@Ingor:
Du schreibst die Bauweise mit Trennfuge wurde in den 60ern eingeführt...
Weist du, ob heutzutage noch ohne Trennfuge gebaut werden darf bzw. seit wann wurde es verpflichtend?
Ingor
Inventar
#10 erstellt: 12. Mai 2018, 14:03
Hallo Klangfreak,

heute baut niemand mehr in Deutschland Reihenhäuser oder Doppelhaushälften ohne Fuge. Das wäre eine Verletzung der heute gültigen Standards und würde garantiert Regressansprüche nach sich ziehen. Man kann die Fuge in der Regel auch gut sehen. Da die Häsuer eben nicht ein Baukörper sind, werden die Fugen mit elastischem Material ausgefüllt. Ab wann sich alle an den doppelwandigen Aufbau gehalten haben, kann ich dir nicht sagen.
Alligatorbirne
Stammgast
#11 erstellt: 13. Mai 2018, 18:53
Hallo,

meines Wissens ist DIN 4109 die erste Norm, die Schallschutz an Wohnhäusern beschreibt und kam ab 1989 zu Anwendung.
Theoretisch müssten Gebäude davor keine Maßnahmen zum Schallschutz enthalten.
Ob die Norm "Schlagzeugfestigkeit / Live-Pegel" vorsieht glaube ich kaum. Ich glaube, es waren > 60 db Dämpfung zwischen zwei Einheiten gefordert.
Für die hohen Live-Pegel gibt es wohl keine fertigen Wohnhäuser, da muss man selber nachlegen (Raum-in-Raum).

Einen Fall habe ich mal in einem ca. 1950-Baujahr-Doppelhaus erlebt, wo man die Nachbarn im Wohnzimmer bei normalen Gesprächen durch die Wand hören konnte. So hellhörig sind die meisten Mietwohnungen nicht.
Die Hälften waren spiegelsymetrisch aufgebaut.

Ein anderer Fall, wo völlig unterschiedliche Häuser auf Stoss gebaut sind (Baujahr ca. 1900), dämft deutlich besser. Man hört da nie ein Geräusch durch die Wand an der Nachbarseite.
Klangfreak
Inventar
#12 erstellt: 13. Mai 2018, 22:53
Habe mir die Din4109 gerade einmal angeschaut und die scheint es so tatsächlich erst seit 1989 zu geben. Für den Luftschall werden folgende Werte aufgeführt: Wohnung im MFH 53db und im Reihenhaus 57db. Das sind zwar nur die Mindestwerte, aber ich dachte eigentlich der Unterschied sollte größer sein...
Ingor
Inventar
#13 erstellt: 14. Mai 2018, 08:16
Die DIN gibt es schon deutlich länger. Mag sein, dass die Werte verändert wurden im Laufe der Zeit. Eine DIN beschreibt häufig Mindestanforderungen.

Ein Reihenhaus ist ein Mehrfamilienhaus, der Unterschied liegt doch nur in der Aufteilung der Nutzer. Wenn du richtig Krach machen möchtest, dann benötigst du ein freistehendes Haus irgendwo in der Pampa. Ansonsten kann es immer sein, dass du jemanden störst. Aber ein Kompromiss ist ein gut gedämmter Kellerraum in einem Reihenhaus mit getrennten Wänden.
Kossel
Neuling
#14 erstellt: 26. Aug 2019, 14:00
Gilt dafür nicht aber mittlerweile die DIN 4109-1 von 2018? https://www.baunorme...b0-8939-f5c6fc714a88 - eure Norm ist doch total veraltet.

Wenn man sich die neuere Version mal anschaut, dann gibt es grundsätzlich andere Mindestanforderungen. Ist da nun eigentlich auch noch die alte Normvariante rechtlich gültig oder kann man diese in Ablage "P" entsorgen?
Cellistikus
Stammgast
#15 erstellt: 26. Aug 2019, 17:29
Also... ich räume mal mit Halbwissen auf!
Die DIN 4109 wurde 1989 eingeführt, die aktuelle 4109 ist im Prinzip bei den Anforderungswerten gleich geblieben. Die noch ältere Vorgängernorm hatte auch fast gleiche Anforderungswerte, aber andere Berechnungs- und Bewertungsmethoden. Die Norm beschreibt nur Mindestanforderungen, also wirklich das absolut notwendige Minimum zum Schutz vor Belästigung bei rücksichtvollem "normalem" Umgang. Keiner baut den Mindestschallschutz, es sei denn, es handelt sich um allerbilligste Wohnungen. Es gibt auch einen so genannten "erhöhten Schallschutz" (der den Namen eigentlich nicht verdient) nach Beiblatt 2 zur DIN 4109 von 1989 (soll wohl genau so auch in die neue Norm übernommen werden), der ist allerdings bei Wohnungen nur unwesentlich höher (R´w = 55 statt 53 dB) und ist de facto Standard bei der Planung (auch bei Sozialwohnungen!). Wer beim Neubau mit diesem Schallschutz wirbt, baut eigentlich auch nur das, was er herstellen muss, um nicht verklagt zu werden (hier gibt es Urteile). Wer dann in einen solchen Neubau zieht, könnte eventuell unzufrieden mit dem Schallschutz sein; insbesondere bei Leichtbauweisen mit Wärmedämmziegeln oder Holz, die empfindlich für Planungs- und Ausführungsfehler sind. Massive Bauweise mit Beton oder Kalksandstein ist hier sicherer und lässt leichter höhere Schallschutzniveaus erreichen.

Bei Reihenhäusern ist der Schallschutz i.d.R. erheblich besser als bei Wohnungen. Dies resultiert aufgrund der Bauweise mit vollständiger Trennung und zweischaliger massiver Haustrennwand und war schon vor 1989 Baupraxis, der Wert liegt dann bei mindestens R´w = 65 dB, unabhängig vom Material der Außenwand. In so einem Haus hört man praktisch nichts vom Nachbarn. Ich habe selbst mal im Keller (Baujahr 1988) mit der Band geprobt (laute Rockmusik) und die Nachbarn haben nichts gehört.

Daher kann ich grundsätzlich sagen, im Reihenhaus kannst du bedenkenlos aufdrehen.

Aber wie schon geschrieben wurde, wenn der Bauunternehmer geizt/pfuscht und die Bodenplatte, Außenputz und/oder die Dachbalken durchgehen, hört man trotzdem vieles. Bei großen Reihenhausanlagen könnte mit durchgehender Bodenplatte gebaut worden sein; bei ansonsten guter Planung und Ausführung ist der Schallschutz im EG zum Nachbarn kaum schlechter als mit der vollständigen Trennung.

Edit:
Wenn du ein älteres Reihenhaus kaufen willst, dann rede mit deinen möglichen neuen Nachbarn, wie sie den Schallschutz empfinden. Eine Schallmessung kostet ca. 1000 - 2000 €, und bringt Gewissheit.


[Beitrag von Cellistikus am 26. Aug 2019, 17:35 bearbeitet]
Klangfreak
Inventar
#16 erstellt: 27. Aug 2019, 17:28
Besten Dank für deine Antwort, sehr hilfreich!
Klangfreak
Inventar
#17 erstellt: 13. Okt 2019, 12:24
Ist der Schallschutz zum Nachbarn eigentlich in allen Stockwerken identisch?

Wie ist der genaue Aufbau bei einer vollständigen Trennung und zweischaliger massiver Haustrennwand? Das Reihenhaus ist doch immer noch irgendwo mit dem Nachbarhaus verbunden, wo sich Schall übertragen kann?
Am Dach z.B.....
Ist nicht die komplette Dachkonstruktion mit den Nachbarhäusern verbunden Das müsste doch die größte Schwachstelle sein, oder?
DerHilt
Stammgast
#18 erstellt: 13. Okt 2019, 20:48
Wenn's richtig gemacht ist, hängt garnichts mit dem Nebenhaus zusammen.... außer maximal die Dachdeckung.
Allerdings kann man natürlich viel falsch machen. Sei es aus Inkompetenz oder aus falsch verstandener Sparsamkeit.
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