Unterbodenbeleuchtung

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Ediman688
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 24. Feb 2004, 09:22
Hallo

ICh wollt Euch mal fragen, was Ihr so Erfahrungen bei Unterbodenbeleuchtungen gemacht habt?
Will mir auch eine zulegen


Gruss


ediman
S@-Zi
Neuling
#2 erstellt: 24. Feb 2004, 11:54
...meine Meinung:
mit dem Zeug fällst du nur bei Polizeikontrollen auf...
...sieht aber trotzdem klasse aus!!
polosoundz
Inventar
#3 erstellt: 24. Feb 2004, 12:12
Wieso das denn??? Du musst ja nicht grad mit Festbeleuchtung an die Kontrolle ranfahren oder?

Und wenn dein Auto sonst auch eher unauffällig ist werden die nicht schauen ob du Unterboden hast... Verboten isses ja eh nicht!
Hankofer
Stammgast
#4 erstellt: 24. Feb 2004, 13:55

Verboten isses ja eh nicht!



Doch ist verboten weil es das Beleuchtungsbild des Auto verändert. Kann dich Schlimmstenfalls die Betreibserlaubnis kosten und/oder das Auto wird stillgelegt.
derclassAfreak
Stammgast
#5 erstellt: 24. Feb 2004, 14:15



Verboten isses ja eh nicht!



Doch ist verboten weil es das Beleuchtungsbild des Auto verändert. Kann dich Schlimmstenfalls die Betreibserlaubnis kosten und/oder das Auto wird stillgelegt.



cv-stroker+2er_polo hat recht. Es ist NICHT verboten, solange man die Beleuchtung so anschließt, dass man das Licht nicht anschalten kann, wenn man fährt. Das ganze heißt dann Einstiegsbeleuchtung oder so.
Smaggs
Stammgast
#6 erstellt: 24. Feb 2004, 14:53
Genau so sieht es aus, wenn dich die Jungs von der Rennleitung damit auf der Strasse erwischen und es ist eingeschalted, gibts 3Punkte.
Aber wenns aus ist gibts im Normalfall keine probleme
polosoundz
Inventar
#7 erstellt: 24. Feb 2004, 15:11
Eben! Bei der Fahrt isses NATÜRLICH verboten, die einzige Möglichkeit Unterboden LEGAL zu betreiben ist sie mit dem Türkontakt - und NUR mit dem, also auch Schalter im Innenraum die die Neons bedienen können sind verboten! - zu verbinden, also wie schon gesagt wurde als Einstiegesbeleuchtung...
Hankofer
Stammgast
#8 erstellt: 24. Feb 2004, 15:30
Dann mußt dir es auch eintragen lassen, da es ein umbau ist und von den Röhren auch gefahr ausgeht. So einfach ist das nicht.
goofy2831
Stammgast
#9 erstellt: 24. Feb 2004, 15:51

Dann mußt dir es auch eintragen lassen, da es ein umbau ist und von den Röhren auch gefahr ausgeht. So einfach ist das nicht.

[ ] du weißt wovon du redest
[X] du schreibst nur was du meinst


unterboden beleuchtung ist erlaubt, wenn sie als einstigs oder ausstiegsbeleuchtung deklariert ist, das ist der erste punkt....
dann muss du unterbnodenbeleuchtung auch nicht eintragen lassen, sondern die röhren müssen eine E-Zertifiezierung haben, wie alle elektronischen bauteile eines Autos...

Du darfst auch kein Autoradio ohne diese zertifizierung betreiben...

ES IST DEFINITIV NICHT VERBOTEN EINE UNTERBODENBELEUCHTUNG ZU HABEN..

mann darf die beleuchtung nur nicht anmachen wenn das auto fährt oder an einer ampel steht..
wenn man den türkontakt verwendet oder schalter die währed der fahrt nicht erreichbar sind um die leuchten anzu machen ist das im rahmen des gesetzes....

und auch die rennleitung sagt nichts...
BSP. Ich war am samstag beim kumpel und der wurde dann nachts von der rennleitung angehalten zu einer allgemeinen verkehrskontrolle.. gut. kumpel ist dann ausgestiegen und die unterbodenbeleuchtung ist das an gegangen (so wie es erlaubt ist).. der bulle hat dann nur doof geguckt und meinte dann, ob das so erlaubt ist...?
dann bin ich auch ausgestiegen und habe den bulle gefragt ob er überhaupt weiß wie die beleuchtung erlaubt ist...

dann habe ich im gesagt wie das ist "mann darf die beleuchtung nur nicht anmachen wenn das auto fährt oder an einer ampel steht..
wenn man den türkontakt verwendet oder schalter die währed der fahrt nicht erreichbar sind um die leuchten anzu machen ist das im rahmen des gesetzes...."

dann hat er kurz bei seiner zentrale nachgefragt und meine aussage bestätigt..



ALSO DIE RENNLEITUNG WEIß OFT SELBST NICHT WAS ERLAUBT IST UND WAS NICHT....

es gibt jedoch fälle, wo die rennleitung sich auf sowas spezialisiert hat und dann immer weiter nachfragt bis man was falsches sagt und dann haben sie einen ..


LASST EUCH VON SOLCHEN AUßNAHMEN ABER NICHT ABSCHRECKEN EINE UNTERBODEN BELEUCHTUNG AUSZUBAUEN...

WEN INTERESSIEREN SCHON 3 PKT in Flensburg...


in diesem SINNE
Smaggs
Stammgast
#10 erstellt: 24. Feb 2004, 15:59
Die punkte interessieren Leute mit PROBEZEIT,
Wenn Du nur einen Punkt kassierst, machte ne Nachschulung.
Die kostet etwa 300Euro und bringt eine verlängerrung der probezeit um zwei Jahre mit sich.#
Darum interessieren die Punkte, ne
Aber ich habe keine mehr, hahahahaha
goofy2831
Stammgast
#11 erstellt: 24. Feb 2004, 16:02
achja an die leute mit probezeit habe ich jetzt nicht gedacht...
Hankofer
Stammgast
#12 erstellt: 24. Feb 2004, 16:54
KBA
412-203
Br1075

....

Unterbodenlicht ist in den Vorschriften nicht enthalten und somit
unzulässig.

Gemäß § 49a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen nur die
vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen
Einrichtungen an Kraftfahrzeugen verwendet werden.

Zu Einstiegsleuchten existieren Aussagen des Verordnungsgebers. Diese sind
dann zulässig, wenn sie zur Beleuchtung des Einstiegs und des Fußraumes
dienen und in der Innenverkleichung der Tür angeordnet sind.

Ergänzende Bedingungen wurden auch auf einer Sitzung des Fachausschusses für
Kraftfahrzeugwesen (FKT) im Sonderausschuß (SA) Licht ( I/98 vom
21/22.01.1998) empfohlen.
Danach ist die Ausleuchtung des Einstiegs der Innenbeleuchtung zuzuordnen
und derartige Leuchten im Prinzip auch dann zulässig, wenn sie nicht in der
Fahrzeugtür untergebracht sind.

...
Die Einrichtung wurde unter folgenden Bedingungen (Empfehlungen des FKT SA
-Licht) genehmigt:
Es darf kein direktes Licht nach außen hin sichtbar sein (In einem
Abstand von einem Meter darf die Beleuchtungsstarke 0,7 Lux nicht
überschreiten).
Die Leuchte darf nur im Stillstand und nur bei eingeschalteter
Innenbeleuchtung einschaltbar sein.

Hartmut Bruder
KBA


Das ist ein Schreiben von KBA, es wurde in einen weiter Schreiben erwähnt das es abgenommen werden muß vor allem die Beleuchtungsstärke und Co muß eingehalten werden.

Da dieser Anbau schwer zu vollziehen ist schreib ich immer das es nicht legal ist ausdem läuft das schon lange nimmer als Untergrundbeleuchtung. Das E-Zeichen bezieht sich oft nicht auf den Anbau untern Auto, dort gelten andern Vorschiften.

@goofy2831 ich hoffe du glaubst mir jetzt das ich mich etwas mehr mit den Thema befast habe.
goofy2831
Stammgast
#13 erstellt: 24. Feb 2004, 17:06
ich habe auch nicht geschrieben, dass isch das e-zeichen aus den anbau unterm auto bezieht.....


ich kann aus erfahrungen mit bekannten selbst sagen, das es nicht veboten ist, es hat noch lkeine punkte bekommen und es hat auch noch nicht einer der rennleitung was dagegen gesagt....das ist FAKT...
Hankofer
Stammgast
#14 erstellt: 24. Feb 2004, 17:33
Hier in Bayern kommt es des öftern vor das jede Menge Autos wegen soetwas still gelegt werden. Klar kommt auch auf die Beamten drauf an. Ab in der Probezeit würde ich nicht das nicht reskieren. Bei der Einstiegsbeleuchtung nur über Türkondakt hab ich auch nicht so eine contra einstellen, aber wer sie unter der Fahrt an hat handelt grob Fahrlässig vor allem wenn es zu einen Unfall kommt, da reden sich die Gegnerischen Versicherungen und Verkehrsteilnehmer schnell mal raus mit Blendung und das bekommen sie vor Gericht auch noch zu recht durch. So für mich ist jetzt das Thema durch, soll jeder Entscheiden ob ihm das das Wert ist oder nicht.
laderio
Inventar
#15 erstellt: 24. Feb 2004, 18:59
Einigt Euch mal

Unterbodenbeleuchtung in Zusammenhang mit Türkontakt wäre schon ne Überlegung wert... wenn es denn erlaubt ist ^^
Ediman688
Ist häufiger hier
#16 erstellt: 25. Feb 2004, 09:18
hi
habe mir das so vorgestellt:
Ich habe einen Schalter mit schlüssel.wenn mich die bullen aufhalten ist der schlüssel ja nicht am schalter, also kein keiner die lichter anschalten, und wenn ich wieder auf treffen und wettbewerbe bin, schlüssel aus der geldbörse und los geht!dann brauch ich mich auch keine gedanken machen wann ein und aus!



Gruss

Ediman
deornoth
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 25. Feb 2004, 10:20

hi
habe mir das so vorgestellt:
Ich habe einen Schalter mit schlüssel.wenn mich die bullen aufhalten ist der schlüssel ja nicht am schalter, also kein keiner die lichter anschalten, und wenn ich wieder auf treffen und wettbewerbe bin, schlüssel aus der geldbörse und los geht!dann brauch ich mich auch keine gedanken machen wann ein und aus!



Gruss

Ediman


Damit besteht für dich aber immer noch die Möglichkeit, das Licht auch während der Fahrt einzuschalten. Somit ist es nicht zulässig.

Zitat:"Die Leuchte darf nur im Stillstand und nur bei eingeschalteter Innenbeleuchtung einschaltbar sein."
D.h., du müsstest die UBB auch noch zusätzlich mit einem Relais steuern, dass ein Anschalten bei eingeschalteter Zündung unterbindet. Erst dann wärst du zu 100% auf der sicheren Seite.
Ediman688
Ist häufiger hier
#18 erstellt: 25. Feb 2004, 15:32
ja aber wenn ich den schlüssel nicht habe, gehts doch net!
z.b versteckt an meiner kette am hals, die können mich ja nicht deswegen durchsuchen???

sehr fraglich
polosoundz
Inventar
#19 erstellt: 25. Feb 2004, 15:36
Ja WENN du aber nen Schlüssel hast würds gehen, da interessierts nicht dass du den Schlüssel "grad verloren hast" oder so, es WÄRE theoretisch möglich - wenn man denn nen Schlüssel hätte - die Neons anzumachen WÄHREND der Fahrt! Also ist es auch SO verboten, wie schon gesagt wurde, NUR als Einstiegsbeleuchtung PER TÜRKONTAKT - und NUR darüber! - erlaubt, alles andere ist verboten, und da interessieren die netten Grünen irgendwelche Ausreden á la "ich hab doch gar keinen Schlüssel hier!" nicht...
Ediman688
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 25. Feb 2004, 15:43
hallo

gilt das auch für andere sachen, wie strobos, neons im innerraum, led, etc???
polosoundz
Inventar
#21 erstellt: 25. Feb 2004, 15:46
Puuhh da bin ich überfragt... Das weiß ich nicht genau, ich glaube aber wenn das Zeug AUSSEN nicht zu sehen ist dann darf mans oder so, wie gesagt, weiß ich nicht genau...
Ediman688
Ist häufiger hier
#22 erstellt: 25. Feb 2004, 15:49
habe ja auch so beleuchtete waschdüsen, und ich bin bestimmt 10 mal aufgehalten worden, aber niemand hat was gesagt, obwohl man sieht, waren auch ein paar mal an beim filzen.

glück oder unwissen von den bullen?
Ediman688
Ist häufiger hier
#23 erstellt: 25. Feb 2004, 15:51
noch was, wenn ich die unterbodenbeleuchtung mit schalter und so steuere, dass sie nur angeht, wenn der motor aus ist und ich den schalter umlege. dann kann ich ja nie mit leuchtender ubb fahren, oder?
maschinchen
Inventar
#24 erstellt: 25. Feb 2004, 15:55
wohl beides, oder???

Ich denke, daß viele polizisten die "Verhältnismäßigkeit" der Delikte ganz gut einschätzen können...

Nur wegen einer Unterbodenbeleuchtung wird in den seltensten Fällen ein Auto stillgelegt, wohl eher, weil da dann noch Felgen, Tieferlegung und bunte Scheinwerfer dran sind, allesamt natürlich ohne ABE...

Und bei deinen Autos, Ediman, würd ich mich als Rennleiter auch nicht um die bunt leuchtenden Spritzdüsen kümmern...
Ediman688
Ist häufiger hier
#25 erstellt: 25. Feb 2004, 15:58
stimmt, also habe bis jetzt eher glück gehabt, bin ca 3 jahre mit meinem auto rumgefahren, wo front und heckschürze, motorhaube, filter und etc, nicht eingetragen waren,
bin ca. 30 mal aufgehalten worden und haben nicht mal bei den schürzen nachgefragt, wo ein abe ist, obwohl sich jeder mensch denken kann dass meine schürzen auf keinen fall orginal sind.
flippi
Stammgast
#26 erstellt: 25. Feb 2004, 15:58
Wahrscheinlich beides!
Stroker hat recht du darfst LEDs und sonstige Beleuchtungen nur im von außen nicht einsehbaren Inneraum verwenden also z.b im Fußraum.Aber wen juckt´s?Das mit den blau beleuchteten Spritzdüsen hatte ich zuerst auch vor hab mir dann aber unbeleuchtete im Chrom-Design geholt.
Hätten nicht zu meinen grünen Standlicht Leds gepasst Die Dinger sind echt geil!
MeNeCK
Stammgast
#27 erstellt: 25. Feb 2004, 16:41
Meine güte, alles voller fahrender Kirmisbuden hier

Also beleuchtete Waschdüsen find ich das letzte, wenns regnet können die dinger so dermaßen blenden ... nenene.
Genau so schlimm wie die leute die sich ihren Kühlergrill mit LEDs zupflastern oder sonswas ..... sind echt nur fahrende Kirmisbuden

Und DIE sind auch defenetiv absolut verboten.

Bei der UBB scheiden sich die Geister. Die einen sagen Hü, die anderen Hott. Laut nem neuen Gesetz, das am 01.05.2003 gekommen is, ist jegliche beleuchtung, die zusätzlich AUßEN am fahrzeug angebracht wird strigt untersagt.

Ich hab mich zu der Zeit auch sehr viel mit dem Thema beschäftigt, war bei unzähligen TÜVs etc ....

Also UBB kann man eigentlich vergessen, AUCH wenn se NUR über den Türkontakt schalten, zumindest wurds mir so sowohl von der Rechtsabteilung der Polizei, als auch von allen TÜVlern gesagt.

WENN man ne UBB verbaut brauchen diese unbedingt ein gültiges E Kennzeichen und eine unbedenklichkeitserklärung .... was meinst was das abgeht wenn die bei 200 sachen auf der AB mal ein kleines steinchen gegenfliegt ?

Aber wie gesagt, bei dem Thema scheiden sich schon jeher die geister

Außerdem glaubt sowieso jeder er hat recht (Erfahrung aus anderen Foren), also macht großartiges Diskutieren meistens ebenfalls keinen Sinn.

Zur Innenbeleuchtung:
Wenn die Beleuchtung von außen nicht direkt sichtbar ist, ist sie erlaubt, auch während der Fahrt. Neons / LEDs als Fußbodenbeleuchtung, Ausstiegsleuchten (Unter die Türpappe / Ablagefächer) etc sind also erlaubt, Neons auf der Hutablage, an der A, B oder C Säule oder sonswo ist absolut verboten .....

Ich selbst habe auch 8 Neons IM (!) Auto ...
UBB werde ich erst mal noch lassen, dafür is mir der Führerschein zu wichtig, man braucht nur einen dummen Bullen zu erwischen der schlecht drauf is und schon ists vorbei, da kann man noch so viel schönreden

Also wie gesagt, ich hatte mich wirklich sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt und kann nur widergeben, was ich von der Zeit an Informationen gesammelt hab.

Hab sogar an die Autobild etc geschrieben, und alle haben meine Informationsquellen bestätigt

Also wird wohl auch was dran sein

mfg
Marco
Ediman688
Ist häufiger hier
#28 erstellt: 25. Feb 2004, 19:22
hallo
also so schlimm ist es auch nicht, kenne in der gegend mindestens 50 leute die so was haben!
denn der einbau ist ja gestattet, auch vom tüv, wie ich heute erfahren habe!!!!man darf halt nicht im Strassenverkehr!
genauso wie lachgas, einbau gestattet, benutzung nicht!
was würden sonst die ganzen show cars machen????


im strassenverkehr ist das klar! aber ich kann ja schlecht eine stunde vor einem treffen die dinger einbauen:-))
mmeyer
Stammgast
#29 erstellt: 25. Feb 2004, 23:24
ähm die ganzen show cars sind wohl kaum strassen zugelassen.

und soweit ich weiss ist auch der einbau von NOS verboten. nicht nur die benutzung. sonst müssten sie dich damit ja auf frischer tat ertappen...

klärt mich auf wenn ich da falsch liege

und das du 50 leute kennst die das haben liegt wohl daran wie schon oben gesagt das viele bullen es nicht besser wissen oder die leute einfach nicht erwischt werden. wie viele kenne ich die nen offenen Luffi haben der nicht eingetragen ist, deswegen ist das noch lange nicht erlaubt


[Beitrag von mmeyer am 25. Feb 2004, 23:26 bearbeitet]
Ediman688
Ist häufiger hier
#30 erstellt: 25. Feb 2004, 23:53
hallo

mit dem nos des stimmt, da ich einen corado habe mit nos!
nimm manchmal an 1/4 Meile rennen teil, und somit muss ja das ding fest eingebaut sein.
die vom tüv jedenfalls haben gesagt, ich darfs einbauen aber nicht verwenden.
Aer wenn man aufgehalten wird, muss die gasflasche zugedreht sein!
ist eh komisch, liegt am tüv.
hab z.B. einen Fiat Seicento mit 16Zollfelgen. Normalerweise darf es nicht eingetragen werden, da es keine referenz gibt! also einzelabnahme, abgasmessung stimmt ja dann nicht mehr....
so wie der corado, vorne 15 zoll mit 265 und hinten 16 zoll mit 295, in deutschland nicht erlaubt, laut gesetz, aber im lappen steht´s. ich bin froh, aber keine ahnung.
haben mich auch oft aufgehalten und wollten mich nicht mehr weiterfahren lassen, mussten mich jedoch gehen lassen, da es ja im lappen steht!


NA ja, wird immer so und so sein


Aber danke für die ganzen Anworten

auf der anderen seite darf ich mir nicht die türgriffe wegmachen, in norddeutschland kein problem, obwohl ja eigentlich tüv gleich tüv ist!
matzesstyle
Inventar
#31 erstellt: 26. Feb 2004, 00:19

wie schon gesagt wurde, NUR als Einstiegsbeleuchtung PER TÜRKONTAKT - und NUR darüber! - erlaubt, alles andere ist verboten


Dann lass halt die Tür ein Spalt auf
kappe
Inventar
#32 erstellt: 26. Feb 2004, 00:42

die vom tüv jedenfalls haben gesagt, ich darfs einbauen aber nicht verwenden.
Aer wenn man aufgehalten wird, muss die gasflasche zugedreht sein!


Darfst es einbauen,aber während der fahrt muss es Drucklos sein,also Flasche Leer(Kommt aber bei einer Kontrolle auf die Herren an).

Und Unterboden Beleuchtung ist im Strassenverkehr Verboten,selbst der anbau ist schon Verboten wenn dein Auto nur auf der Straße steht(ist aber auch wieder abhängig von den Herren in Grün)ob es eine Anzeige gibt,da wie oben schon steh wegen dem Splittern während der Fahrt.
Bei Showcars die zugelassen sind,wird es vor der Fahrt wieder ausgebaut(dank Clips eine Arbeit von Minuten).
Da sonst deine ABE deines Autos erlicht,haben auch schon viele Hersteller in ihrer beschreibung Stehen (FoliaTec zum Beispiel)ist aber alles von Bundesland zu Bundesland verschieden wie es Gehandhabt wird.


auf der anderen seite darf ich mir nicht die türgriffe wegmachen, in norddeutschland kein problem, obwohl ja eigentlich tüv gleich tüv ist!


Nein ist er nicht,da jeder Prüfer wenn es drauf ankommt dafür was er eingetragen hat sich Rechtfertigen muß warum er es gemacht hat.
Hier bei uns gibt es auch 2 oder 3 ohne Griffe,als es ein Kumpel Eintragen lassen wollte sagte der Prüfer nur das er es nicht Verantworten will wenn Etwas passiert(Unfall)und man die Tüeren nicht mehr aufmachen Könne(mit den Tüergriffen)dann sagte er noch das es genug Prüfer schon Gab die ein auf denn Deckel bekommen haben weil sie Sachen Eingetragen haben und dann ist was Passiert.
Sollche sachen sind nur Möglich weil die Prüfer ein Spielraum für Eintragungen haben,ob sie denn nutzen ist was anderes.


mfg
Helix
Hat sich gelöscht
#33 erstellt: 26. Feb 2004, 01:00
NOS darf eingebaut und benutzt werden, ist aber eine Einzelabnahme vom Auto nötig! Und die kostet je nach Fahrzeug bis zu 5000 Euro, womit sich die ganze NOS-Sache dann meistens schnell erledigt hat.
kappe
Inventar
#34 erstellt: 26. Feb 2004, 01:23
Die Adresse musst du mir geben von dem Tüv, Dekra wo dir eine befühlte Nos anlage Offiziel Einträgt,da Nos(also Lachgas)nicht unter die Betriebsstoffe von einem Auto fällt(wie Benzin,Öl)also unter Gefahrstoffe fällt und man dann Feuerlöscher,Gefahrgutschein usw usw Braucht.

Und bei 5000 Euro für eine Einzelabnahme ist irrgendwas Faul.
Da man ja für einen VR6 Biturbo mit allem drum und dran nicht so viel Bezählt.

Und was man Eingetragen bekommt und was erlaubt ist sind Zwei Verschiedene sachen.

Und benutzen auf Offentlichen Straßen kannst du mal ganz schnell vergessen.

mfg
Cinni
Ist häufiger hier
#35 erstellt: 26. Feb 2004, 01:39


Dann lass halt die Tür ein Spalt auf :D


also bitte, sieht doch dann mal echt schw00l aus, wenn dann auch noch die Innenraumbeleuchtung durchgehend an ist (nachts!!... da siehst ja nix mehr)
RiemcheN
Stammgast
#36 erstellt: 26. Feb 2004, 01:58
stellt euch einfach ne Schreibtischlampe auf die Motorhaube dann habt ihr was ganz originelles
Ediman688
Ist häufiger hier
#37 erstellt: 26. Feb 2004, 09:05
hallo
wegen dem nos, ich musste mir dann einen feuerlöscher kaufen, als die mir des eingetragen haben. ausserdem hab ich für das lachgas ganze 79Euro gezahlt fürs eintragen!

wegen ubb:
foliatec hat ja eine art gutachten, dass ihre röhren splitterfest sind und wasserdicht!
ausserdem möchte ich den bullen sehen, der bei meinem auto den wagenheber holt und es hochbockt, um die neonröhren zu sehen, da ich eine karrosserie-line habe, die übers gesamte auto ca. 4-6 cm über dem boden ist! also mit mal einfach runterschauen is net.und so im strassenverkehr is des ding ja aus!
habt ihr schon erfahrungen gemacht in italien???

bin ca. 5 mal im jahr da unten und da ist es einfach ein paradies. habe bis jetzt immer alle lichter, strobos angehabt, auch bei kontrollen, des interessiert die gar net, nur die nebelscheinwerfer.:-))
Smaggs
Stammgast
#38 erstellt: 26. Feb 2004, 13:57
Ich zieh nach Italia, fu.. for TÜV, HAHA
VW-Pannenhilfe
Ist häufiger hier
#39 erstellt: 28. Feb 2004, 16:28
"Nur weil es im Schein steht ist es noch nicht legal"
"UBB war ein Kavaliersdelikt, ab 2003 hat es eine Mängelkarte zur Folge"
Das sagte mir der Tüv als ich nachgefragt habe, wegen UBB und cleanen der Türen.
foradox
Stammgast
#40 erstellt: 20. Jul 2005, 16:25
eigentlich hab ich keine ahnung, aber irgendwo hörte ich davon dass der nos einbau übelst verboten sein:
a)auto schneller als im papier
b)große pulle lachgas verboten -> Betäubungsmittelgesetzt
c)auto wird durch nos zur gefahr

irgendwie so war das...
gibt auf jeden fall nicht nur punkte sondern auch strafanzeige...

weiter kann ichs net begruenden - ist nur was ich gehört (oder gesehen ? fernsehen ? kA !) habe.

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