CarHifi und TÜV bzw. Sicherheit

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raumich
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 08. Apr 2005, 10:22
Ich habe mir mal diverse Bilder von euren Anlagen angeschaut und muß sagen: Respekt!

Da steckt ja teilweise super viel Arbeit drin und wirkt teilweise sehr professionell. Bei dem ein oder anderen Doorboard könnte man zum Beispiel meinen, das käme schon ab Werk so. Der Kofferraum ist teilweise sogar noch als solcher nutzbar und die Komponenten sind edel verstaut.

Bei der ein oder anderen Anlage frage ich mich allerdings, ob das alles noch zulässig ist.

Vielleicht hattet ihr das Thema ja schon im Forum durchgekaut aber könnte es passieren, das man wegen solcher Umbauten die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug verliert?

Gibt es Bestimmungen wieviele Geräte man an die normale Autobatterie hängen darf, bzw. wie eine zusätzliche Batterie im Fahrzeug verbaut sein muß?

Wie groß dürfen Bassgehäuse im Kofferraum sein und gibt es Bestimmungen, wie diese (oder andere Komponenten) im Fahrzeug befestigt sein müssen?

Gibt es Regeln bezüglich der zu verwendenden Materialien? Müssen die schlecht brennbar sein oder darf man z.B. Glas anstelle von Plexiglas verwenden?

Stelle mir grad einen Unfall (vielleicht sogar mit Überschlag) vor, bei dem auf einmal eine 5kg Endstufe durch den Innenraum fliegt. Oder einen Auffahrunfall, bei dem sich die Bassbox nach vorne drückt.

Was würde bei einem Unfall mit der Versicherung passieren? Kann man aufgrund solcher Geschichten seinen Versicherungsschutz verlieren?

Habt ihr euch über dieses Thema informiert oder einfach drauf los gebaut? Mal rein aus Interesse.
andiwug
Inventar
#2 erstellt: 08. Apr 2005, 10:29
es liegt größens teils an dir wie und wo du deine komponenten verbaust. wenn du deine ksite im kofferraum locker lässt und sie fliegt bei einem unfall vor und erschlägt deinen beifahrer dann ist das dein verschulden. und die versicherung wird nichts zahlen. wenn dein auto abbrennt weil du es nicht richtig abgesichett hast dann zahlt auch keiner. mußt schon selber auf dein eigenes leben achten.
raumich
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 08. Apr 2005, 11:02

andiwug schrieb:
mußt schon selber auf dein eigenes leben achten.
Naja, das ist es ja gerade nicht. Der Gesetzgeber schreibt mir ja in vielen Bereichen Sachen vor, die ich auch zum selbstschutz einhalten muß. Mir wird ja z.B. auch gesetzlich vorgeschrieben, das ich einen Gurt anlegen muß und welche Fahrzeugteile ich am Auto verbauen darf. Wenn ich einen Porsche-Motor in einen Polo verbaue (mal angenommen), dann muß ich doch auch was an der Bremsanlage machen um die Betriebserlaubnis zu behalten.

Außerdem geht es ja nicht nur um mich, sondern auch (wie Du selbst bemerkt hast) um andere die in meinem Fahrzeug mitfahren oder gänzlich andere Verkehrsteilnehmer im Strassenverkehr. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass eine schlecht verbaute Endstufe bei einem Crash aus dem Fahrzeug geschleudert wird und einen zufällig in der Nähe stehenden Fussgänger erschlägt aber ich kann mir auch nicht vorstellen, das es da überhaupt keine Bestimmungen gibt.

Davon abgesehen frage ich das wirklich rein aus Interesse. Ich selbst habe solche extremen Umbauten nicht vor.
andiwug
Inventar
#4 erstellt: 08. Apr 2005, 11:11
ja das ist klar. der tüv interessieret sich ja meistens nicht wie und was du da im kofferraum hast. wenn du aber alles fest machst und im auto nichts rumfleigen kann oder abbrennen kann dann dürfte es da keine probleme geben.
El_Mero-Mero
Inventar
#5 erstellt: 08. Apr 2005, 11:26
Also soweit ich weiß is des dem Tüv relativ wurscht wie deine Anlage eingebaut is, die sagen ja auch nix gegen ne Hutablage mt 2 38er Subs

Ausserdem zählt die Anlage als "Zuladung" und nicht als Veränderung des Fahrzeugs. Ich weiß des zufällig, weil n Freund von mir n alten Benz hatte und ne Youngtimer Zulassung wollte, und die beim Tüv haben gesagt, das dafür alle Sachen, die verändert wurden, schon in dem Jahr erhältlich sein gewesen müssen, als das Auto gebaut wurde, also schwarze Rückleuchten zb. gingen nicht, weils die damals noch nicht gab, Felgen zb. schon.

Bei er Anlage hat der Tüv Mensch aber gesagt, kann er machen was er will, weil die eben nur als Zuladung gelten würde, es hätte in dem Fall nur wieder alles rückrüstbar sein müssen und Blecharbeiten wären auch nicht gegangen.
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