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Rechtslage: Ebay, Paypal und die Risiken bei defekter Ware .

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andisharp
Hat sich gelöscht
#51 erstellt: 03. Jul 2009, 18:56

oder hole die Sachen, wenn möglich selber ab.


Genau so sollte man es halten, jedenfalls bei teuren Dingen. Sonst nur bei absolut vertraueswürdigen Verkäufern kaufen.
ChrisTre
Stammgast
#52 erstellt: 03. Jul 2009, 19:08
Ansonsten verläßt man sich halt auf seinen guten Riecher.

Unterstrichen sei noch, dass das 1x innerhalb von knapp 10 Jahren und über 300 Auktionen vorgekommen ist.

Ansonsten hatte ich vielleicht noch 2-3 ärgeliche Sachen dabei, aber ansonsten war immer alles in Ordnung.
finalvinyl
Hat sich gelöscht
#53 erstellt: 03. Jul 2009, 20:53

Alex-Hawk schrieb:
Nochmal: Fehlt es an einer entsprechenden Vereinbarung, dann ist die Anwendbarkeit des jeweiligen Rechts eine Frage des Einzelfalls und der Auslegung.



Hallo Alexander,

nein!

Eine Auslegung kommt erst zu Zuge, wenn es keine Regelung gibt.
Die entsprechende Regelung sollte man im IPR suchen.
Grenzüberschreitenden Warenverkehr via Kleinanzeige gab es schließlich auch schon vor ebay.

Ich klinke mich hier aus.

Grüße, Roberto
Alex-Hawk
Inventar
#54 erstellt: 03. Jul 2009, 20:57
Doch. Eben das steht in den Artikeln 27 und 28 EGBGB.


Alexander
germi1982
Hat sich gelöscht
#55 erstellt: 05. Jul 2009, 15:43

andisharp schrieb:
Bei Käufen von Privat an Privat kann es gar keinen anderen Gerichtsstand geben, als den Wohnort des VK. Der Erfüllungsort liegt nämlich ebenfalls dort. Der Kaufvertrag war übrigens auch schon bei Übergabe an das Versandunternehmen erfüllt. Alles was danach passiert, ist Sache des Käufers, auch ein Transportschaden.



Außer die Verpackung war so mies das der Verkäufer als Verursacher des Transportschadens gilt...

Ansonsten können wir zwei mal gerne ein Geschäft machen, ich verkaufe dir ein Gerät, pappe da einfach den Versandaufkleber aufs nackte Gerät....wäre ja dann dein Problem...

Könnte mir vorstellen das du nicht wirklich begeistert wärst. Übrigens geht das Transportrisiko zulasten des Logistikers bei versichertem Versand. Aber halt nur wenn die Verpackung ordentlich ausgeführt wurde.

Und wenn der Verkäufer das nicht macht, man bezahlt dafür ja, denn in der Regel nehmen die Verkäufer ein höheres Entgeld für den Versand. Da kann man auch eine adäquate Verpackung erwarten. Schließlich ist das Gerät nicht mehr Eigentum des Verkäufers, sondern ist Eigentum des Käufers geworden. Wobei wir dann wieder beim Mangel an Respekt vor dem Eigentum anderer wären, aber das ist wieder eine andere Geschichte...


[Beitrag von germi1982 am 05. Jul 2009, 15:46 bearbeitet]
Claus-Michael
Inventar
#56 erstellt: 05. Jul 2009, 16:22

germi1982 schrieb:

andisharp schrieb:
Bei Käufen von Privat an Privat kann es gar keinen anderen Gerichtsstand geben, als den Wohnort des VK. Der Erfüllungsort liegt nämlich ebenfalls dort. Der Kaufvertrag war übrigens auch schon bei Übergabe an das Versandunternehmen erfüllt. Alles was danach passiert, ist Sache des Käufers, auch ein Transportschaden.



Außer die Verpackung war so mies das der Verkäufer als Verursacher des Transportschadens gilt...

Ansonsten können wir zwei mal gerne ein Geschäft machen, ich verkaufe dir ein Gerät, pappe da einfach den Versandaufkleber aufs nackte Gerät....wäre ja dann dein Problem...

Könnte mir vorstellen das du nicht wirklich begeistert wärst. Übrigens geht das Transportrisiko zulasten des Logistikers bei versichertem Versand. Aber halt nur wenn die Verpackung ordentlich ausgeführt wurde.

Und wenn der Verkäufer das nicht macht, man bezahlt dafür ja, denn in der Regel nehmen die Verkäufer ein höheres Entgeld für den Versand. Da kann man auch eine adäquate Verpackung erwarten. Schließlich ist das Gerät nicht mehr Eigentum des Verkäufers, sondern ist Eigentum des Käufers geworden. Wobei wir dann wieder beim Mangel an Respekt vor dem Eigentum anderer wären, aber das ist wieder eine andere Geschichte...



Hi Marcel,

sehr richtig erkannt.

Du könntest ja auch noch anführen, dass das Gerät bei Gefahrenübergang absolut funktionsfähig/intakt ist (ob es das dann bei Deiner vorgeschlagenen Versandform auch noch bleibt ...? )

Gruß
Claus-Michael
Rainer_dre
Stammgast
#57 erstellt: 06. Jul 2009, 10:46
Ich habe vor zwei Jahren einen Laptop für 350 Euro ersteigert, der nie angekommen ist.

Hellhörig hätte ich werden müssen, als ich nach der verlorenen Auktion das Angebot bekam, das Teil als Unterlegener Bieter zu kaufen.

Wie gesagt, das Gerät kam nicht, auf Mails wurde nicht reagiert.
Also zum Anwalt. Da liegt die Sache jetzt seit sage und schreibe zwei Jahren.
Von der Stastaanwaltschaft kam nur ein Schreiben, dass ich in Kürze mit einem Abschluss des Verfahrens rechnen könnte.
germi1982
Hat sich gelöscht
#58 erstellt: 06. Jul 2009, 15:32
Aus dem Grund mache ich das auch nicht. Die von der Bucht können mir das zwar anbieten das ich als unterlegener Bieter das nehmen kann, muss es aber nicht, denn das Gebot ist nicht mehr gültig da es ja überboten wurde...

Und wenn einer zurückgezogen hat ist er entweder Spaßbieter, oder der Verkäufer hat sein eigenes Produkt hochgepusht und es zu sehr übertrieben.
Claus-Michael
Inventar
#59 erstellt: 15. Jul 2009, 18:17
Moin,

es gibt Neues von der "Front" zu berichten.

Heute habe ich Nachricht von der Fachwerkstatt erhalten, wo ich den TASCAM CD-RW 5000 zur Untersuchung hingeschickt hatte (übrigens eine Werkstatt, die sich gut auf Klassiker-Reparaturen versteht!).

Das Ergebnis ist niederschmetternd, denn die Platinen unter dem Laufwerk (hatte ich nicht demontiert) deuten ganz klar auf einen Wasser-/Feuchtigkeitsschaden hin. Hier kann man die Bilder runterladen:

TASCAM CD-RW 5000 - Schaden

Damit erübrigen sich jeglische weitere Erörerungen, das Gerät in Schuss zu bringen, da nicht abzusehen ist, was in Zukunft noch kommt. Die vom Verkäufer "großherzig" angebotenen EUR 30,- als Beteiligung an den Rep-Kosten werde ich wohl nicht annehmen, sondern sein Angebot, das Gerät zurück zu nehmen.

Allerdings werde ich mich nicht darauf einlassen, wie von ihm vorgeschlagen erst das Gerät zuschicken und dann erstattet er den Kaufpreis, sondern ganz ebay-typisch wie auch auf dem Hinweg: erst die Überweisung - dann der Versand!

Leider war es wie weiter vorne erwähnt nicht möglich, das Geld zurück zu buchen (hätte ich gerne gemacht), da es sich bei Paypal um kein Lastschrift-Verfahren handelt, sondern wohl um das Einverständnis einer Überweisung zu Gunsten der J.P. Morgan-Bank. Das zumindest sagte mir mein Bänker heute - keine Ahnung, wie florian-reihe12 das mit der Rückbuchung gemacht haben will. Das würde mich interessieren, wann das war und wie er es bewerkstelligt hat.

Ich bin gespannt, wie es weiter geht.

Gruß
Claus-Michael
florian-reihe12
Ist häufiger hier
#60 erstellt: 15. Jul 2009, 21:07

keine Ahnung, wie florian-reihe12 das mit der Rückbuchung gemacht haben will. Das würde mich interessieren, wann das war und wie er es bewerkstelligt hat.


Das ist so gute 1,5-2 Jahre her. Paypal hat sich das Geld von meinem Konto geholt und ich habe das widerrufen. Meine Bank hat alles in die Wege geleitet und einige Tage später hatte ich mein Geld.
Paypal ist doch ganz normal über Lastschrift, oder hat sich da was geändert? Ich bin nicht mehr so oft bei ebay unterwegs, kaufer mitlerweile fast nur noch bei amazon.

Viele Grüße

Florian
Claus-Michael
Inventar
#61 erstellt: 15. Jul 2009, 21:37

florian-reihe12 schrieb:
....

Das ist so gute 1,5-2 Jahre her. Paypal hat sich das Geld von meinem Konto geholt und ich habe das widerrufen. Meine Bank hat alles in die Wege geleitet und einige Tage später hatte ich mein Geld.
Paypal ist doch ganz normal über Lastschrift, oder hat sich da was geändert? Ich bin nicht mehr so oft bei ebay unterwegs, kaufer mitlerweile fast nur noch bei amazon.

Viele Grüße

Florian


Hi Florian,

anscheinend ja, denn Lastschrift wäre gut, weil rückbuchbar.
Das geht jetzt nach meiner Information per Überweisung von Deinem Privat-Konto auf Dein Paypalkonto und von da aus zum Paypalkonto des Verkäufers (der es wiederum auf sein Privatkonto transferiert).
Und genau diese Überweisung ist nicht rückgängig zu machen.

Ich wäre froh, wenn die Umstände anders wären.

Gruß
Claus-Michael
florian-reihe12
Ist häufiger hier
#62 erstellt: 15. Jul 2009, 21:45
Ich sprech mal mit meinen Bänker wie das bei der letzten Bezahlung abgelaufen ist. Die ist 2 Monate her.

Zum Glück hab ich ein guten Draht zu meiner Bank.

Claus-Michael
Inventar
#63 erstellt: 15. Jul 2009, 21:50

florian-reihe12 schrieb:
Ich sprech mal mit meinen Bänker wie das bei der letzten Bezahlung abgelaufen ist. Die ist 2 Monate her.

Zum Glück hab ich ein guten Draht zu meiner Bank.

:prost


Das wäre sehr nett, eilt aber immens, denn am 20.07.09 "läuft die Uhr ab", d.h. bis spätestens Freitag, 17.07.09 muss ich was in die Wege geleitet haben.


Gruß
Claus-Michael
Alex-Hawk
Inventar
#64 erstellt: 16. Jul 2009, 01:18
Also soweit ich weiß macht PayPal das mit Lastschrift. Geht ja auch nicht anders, wenn Du es nicht selbst in die Wege leitest wie bei einer Überweisung. Wäre ne komische Sache.


Alexander
Claus-Michael
Inventar
#65 erstellt: 16. Jul 2009, 06:23
Moin Alexander,

das ist das, was ich bislang auch dachte. Aber mein Paypal-Kontoauszug sagt: "Überweisung" - mein Girokonto ebenso.

Ich bin bei der Kaufabwicklung ganz normal der Online-Prozedur gefolgt - die Kontodaten sind ja schon seit Registrierung bei Paypal hinterlegt. ES gab bis auf die Kreditkarten-Zahlung m. W. kein andere Bezahl-Möglichkeit (oder ich habe was übersehen)

Das muss ich bei der nächsten Möglichkeit mal überprüfen (oder ein Forumskollege hier prüft mal bei seiner nächsten Paypal-Zahlung) - vielleicht habe ich dann doch die "falsche" Variante gewählt.

Dann muss eben der Käuferschutz her, falls der Ebayer störrisch ist.

Gruß
Claus-Michael


[Beitrag von Claus-Michael am 16. Jul 2009, 06:36 bearbeitet]
florian-reihe12
Ist häufiger hier
#66 erstellt: 16. Jul 2009, 09:08
Hallo Claus-Michael,

so wie ich das bei mir noch nachvollziehen kann, handelt es sich um Lastschrift. Auch bei meinen aktuelleren Sachen.

Versuch dich doch einfach mit den Verkäufer zu einigen, du hast doch bestimmt seine Telefonnummer.

Grüße

Florian
Claus-Michael
Inventar
#67 erstellt: 16. Jul 2009, 17:59
Hallo Florian,


florian-reihe12 schrieb:
...
so wie ich das bei mir noch nachvollziehen kann, handelt es sich um Lastschrift. Auch bei meinen aktuelleren Sachen.


Dann habe ich wohl den "falschen" Zahlungsweg gewählt, denn bei mir war es eine Überweisung. Pech!!


florian-reihe12 schrieb:
Versuch dich doch einfach mit den Verkäufer zu einigen, du hast doch bestimmt seine Telefonnummer.


Die "Einigung" (bzw. mein Versuch dahingehend) läuft ja schon seit der Unstimmigkeistmeldung bei Paypal. Aber die Abfolge bzgl. Rückabwicklung ist noch nicht ganz klar. Leider meldet sich der Eidgenosse seit gestern nicht (vielleicht will er es aussitzen) - spätestens morgen werde ich Käuferschutz beantragen (müssen), um die Fristen zu wahren.

Gruß
Claus-Michael
Claus-Michael
Inventar
#68 erstellt: 28. Jul 2009, 22:09
Moin,

Aktualisierung:

Der Käuferschutzantrag wurde am 20.07.09 gestellt - der Verkäufer hat dem bei Paypal widersprochen - Paypal hat mir Käuferschutz zugestanden.

Das ist die gute Nachricht!

Die weniger gute ist, dass ich das Gerät auf meine Kosten zurück senden muss (mit Nachverfolgungsnachweis!) - erst dann ist mir das volle Geld sicher.

Das verstehe, wer will: Ich bin der Geschädigte, da das Gerät nicht einwandfrei ist, ich es auf meine Kosten in eine Fachwerkstatt schicken und eine Überprüfung vornehmen lassen musste ... und jetzt muss ich noch den Versand in die Schweiz finanzieren.

Da kann ich noch froh sein, dass der VK mir schon einen Teil der ursprünglichen Versandkosten zurück erstattet hat, weil er nicht aus der Schweiz, sondern aus Konstanz verschickt hat.

Welcher Beförderer wäre da zu empfehlen, um die Kosten niedrig zu halten?

Gruß
Claus-Michael
classic.franky
Inventar
#69 erstellt: 28. Jul 2009, 22:45
mein beileid...
ich glaub was anders außer DHL kannst du vergessen [eben keene EU]


[Beitrag von classic.franky am 28. Jul 2009, 22:45 bearbeitet]
florian-reihe12
Ist häufiger hier
#70 erstellt: 31. Jul 2009, 12:54

Claus-Michael schrieb:
Moin,

Aktualisierung:

Der Käuferschutzantrag wurde am 20.07.09 gestellt - der Verkäufer hat dem bei Paypal widersprochen - Paypal hat mir Käuferschutz zugestanden.

Das ist die gute Nachricht!

Die weniger gute ist, dass ich das Gerät auf meine Kosten zurück senden muss (mit Nachverfolgungsnachweis!) - erst dann ist mir das volle Geld sicher.

Das verstehe, wer will: Ich bin der Geschädigte, da das Gerät nicht einwandfrei ist, ich es auf meine Kosten in eine Fachwerkstatt schicken und eine Überprüfung vornehmen lassen musste ... und jetzt muss ich noch den Versand in die Schweiz finanzieren.

Da kann ich noch froh sein, dass der VK mir schon einen Teil der ursprünglichen Versandkosten zurück erstattet hat, weil er nicht aus der Schweiz, sondern aus Konstanz verschickt hat.

Welcher Beförderer wäre da zu empfehlen, um die Kosten niedrig zu halten?

Gruß
Claus-Michael



Ich weiss gar nicht was du dich so anstellst. Ich finde du bist ziemlich gut weg gekommen ...
Alex-Hawk
Inventar
#71 erstellt: 31. Jul 2009, 13:26

florian-reihe12 schrieb:
Ich weiss gar nicht was du dich so anstellst. Ich finde du bist ziemlich gut weg gekommen ...


Toller Kommentar. Leider kostet der Versand in die Schweiz mit DHL schon bei 5 kg schmale 30,- Euro.

Rainer_dre
Stammgast
#72 erstellt: 31. Jul 2009, 15:16

florian-reihe12 schrieb:

Claus-Michael schrieb:
Moin,

Aktualisierung:

Der Käuferschutzantrag wurde am 20.07.09 gestellt - der Verkäufer hat dem bei Paypal widersprochen - Paypal hat mir Käuferschutz zugestanden.

Das ist die gute Nachricht!

Die weniger gute ist, dass ich das Gerät auf meine Kosten zurück senden muss (mit Nachverfolgungsnachweis!) - erst dann ist mir das volle Geld sicher.

Das verstehe, wer will: Ich bin der Geschädigte, da das Gerät nicht einwandfrei ist, ich es auf meine Kosten in eine Fachwerkstatt schicken und eine Überprüfung vornehmen lassen musste ... und jetzt muss ich noch den Versand in die Schweiz finanzieren.

Da kann ich noch froh sein, dass der VK mir schon einen Teil der ursprünglichen Versandkosten zurück erstattet hat, weil er nicht aus der Schweiz, sondern aus Konstanz verschickt hat.

Welcher Beförderer wäre da zu empfehlen, um die Kosten niedrig zu halten?

Gruß
Claus-Michael



Ich weiss gar nicht was du dich so anstellst. Ich finde du bist ziemlich gut weg gekommen ...


Was heißt hier, dass er gut weggekommen ist?
Er wurde offensichtlich betrogen und darf für den Betrug auch noch Geld in die Hand nehmen.

Eine komische Rechtsauffassung haben manche Leute. Oder gehörst du auch zu den Klienteln die Ebay dafür benutzen ihren Schrott los zu werden?
Claus-Michael
Inventar
#73 erstellt: 31. Jul 2009, 15:43
Moin,

florian-reihe12 schrieb:
...

Ich weiss gar nicht was du dich so anstellst. Ich finde du bist ziemlich gut weg gekommen ...


ein solcher Kommentar von Dir überrascht doch ein wenig!

Um Alex zu ergänzen: der Versand in die Schweiz hat EUR 35,- gekostet. Dazu kommen EUR 47,38 (Freundschaftspreis!!) für die Fachwerkstatt, die den Schaden untersuchte und damit die Grundlage für den erfolgreichen Käuferschutz-Antrag bildete und meine EUR 9,80 für den Versand dorthin.

Das macht EUR 92,18 abzgl. der erstatteten EUR 14,-, die ich in einen Kauf investierte, ohne danach überhaupt etwas davon in Händen zu haben!

Genau so gut hätte ich einen EUR 100-Schein verbrennen können!

Entschuldige Florian, dass ich mich ein wenig angestellt habe.

Ich jedenfalls wünsche Niemandem derlei Erfahrungen und verspotte ihn auch nicht in dieser Art!

Kopfschüttelnde Grüße
Claus-Michael
Claus-Michael
Inventar
#74 erstellt: 09. Aug 2009, 12:44
Neues von der Paypal-Front

Moin,

nachdem das Paket lt. DHL-Tracking bereits seit dem 6.08.09 beim Eidgenossen angekommen ist, kurbelt Paypal nochmal die Aktivitätsroutinen an und fordert von mir einen Bildnachweis, dass Tracking-Nr. (hatte ich wunschgemäß angegeben) und die in Frage stehende Rücksendung korrespondieren (da aus der Nachverfolgung weder Absender noch Empfänger hervorgehen).

Statt aber dann an Hand der Nachverfolgung den Empfänger aufzufordern, den Eingang zu bestätigen (damit der auch mal was in der Sache tut), fordern sie weiterhin die Antworten von mir.
Sollte ich dies nicht bis zum 17.08.09 erledigt haben, verfällt mein Anspruch auf Käuferschutz!

Da ich weder Fax noch Scanner besitze, soll ich also in einen Laden gehen, um Alles per Fax zuzuschicken (natürlich Kosten-mäßig wieder zu meinen Lasten). Alternativ gäbe es die Möglichkeit, Bilder (Abfotografieren des DHL-Scheins) hochzuladen.

Das scheinen sie aber selber noch nicht getestet zu haben, denn das geht nach der vorgeschlagenen Methode nur so lange, wie noch kein Käuferschutz-Antrag gestellt ist! Danach nicht mehr!

Also habe ich jetzt ein Foto des Scheins via Imageshack eingestellt und bin mal gespannt, ob ihnen das reicht.

Wahrscheinlich auch nicht!

Alles in Allem hierbei keine Werbung für Paypal in Sachen Käuferschutz.
Als Käufer bekommt man alle Arbeit und zusätzlich Kosten aufgebürdet - der schuldige Verkäufer muss nur das zurück erstatten, was er gezahlt bekam ... und erhält sogar vorher noch ohne Gegenleistung die Ware zurück.

Gruß
Claus-Michael


[Beitrag von Claus-Michael am 09. Aug 2009, 12:51 bearbeitet]
Sankenpi
Gesperrt
#75 erstellt: 09. Aug 2009, 12:47
Was soll man von einer 100%-igen ebay Tochter schon erwarten dürfen. Da wird alles im Sinne von 123 konsolidiert.
Claus-Michael
Inventar
#76 erstellt: 14. Aug 2009, 07:49
Moin,

man glaubt es ja nicht!

ich habe zwar die Erstattung des Geldes immer noch nicht auf meinem Girokonto ( obwohl lt. Paypal-KtoAuszug der Transfer vom Paypal-Kto auf das Giro-Kto abgeschlossen ist), aber der Eidgenosse schiebt das (defekte) Gerät bereits wieder - natürlich unter einem anderen Account - in die Bucht.

Auch klar, dass die dicke Schramme am Gehäusedeckel ebenso unerwähnt bleibt wie der Wasserschaden und Sonstiges. Es ist kaum anzunehmen, dass er diese Schäden repariert hat.

Ich habe das Ganze zwar schon Ebay gemeldet (noch keine Reaktion), überlege aber noch, wie man verhindern kann, dass Andere das gleiche Pech haben wie ich. Solchen Burschen muss das Handwerk gelegt werden.

Ich dachte da z.Bsp. an ein Einstellen eines TASCAM CD-RW-5000 - Erfahrungsberichtes, in dem ich erläutere, was es mit dem Gerät auf sich hat. Natürlich mit eigenen Fotos der Schäden. Der Text müsste so gehalten sein, dass ich nur indirekt sage, das mein Bericht sich auf dieses Gerät bezieht - etwa so: " ... zufällig habe ich vor kurzem auch aus der Schweiz aus dem selben Ort das gleiche Gerät gekauft, das allerdings ...".

Frage ist, was der VK machen kann bzw. Ebay macht. Links sind ja wohl bei Ebay nicht zulässig.

Gruß
Claus-Michael

WICHTIG: Könnte mal jemand aus dem Forum für mich die Seriennummer anfragen? Am besten die Frage einbinden in die Frage nach dem Alter?, Manual dabei?, etc.


[Beitrag von Claus-Michael am 14. Aug 2009, 08:43 bearbeitet]
vivianit
Stammgast
#77 erstellt: 14. Aug 2009, 08:38
Hallo,
das ist wirklich unverschaemt. Solche Verkaeufer sind schon das letzte.
So ein Angebot mit warnenden Bildern sollte man reinstellen, allerdings weiss ich hier die rechtliche Lage nicht, da das Geraet ja nun beim Verkaeufer ist, und eigentlich immer noch Dein Eigentum, da Geld noch nicht da.
Bei Ebay gibt es leider auch 'ne Menge Kaeufer, die Geld zurueck haben wollen, obwohl sie den Artikel bekamen. Wenn es diese beidseitigen Unehrlichkeiten eben nicht gaebe, haetten Ebay und Paypal keine Ausrede. Leider nur Wunschdenken.
Letztlich ist es aber ein Eigentor von Ebay. Vertrauen weg....

Zumindest kann man hier die Leute warnen.

Hoffe das Geld kommt jetzt noch

Gruss,
Claus-Michael
Inventar
#78 erstellt: 14. Aug 2009, 15:08
Moin,

ich möchte jetzt etwas aus den "Nähkästchen plaudern" und nicht mehr damit hinter dem Berg halten, was ich von Paypal in diesem Fall halte.
Kann eventuell auch als mahnendes Beispiel dienen!

Selten habe ich einen derart konfusen Haufen gesehen, wo die eine Hand nicht weiß, was die andere macht! Bei jeder Korrespondenz hat man einen anderen Mitarbeiter, der sich u. U. nicht immer die Mühe macht, alles Vorangegangene durch zu lesen.

An sich war der Käuferschutz schon bewilligt (der Fall wurde vorher schon 2x geschlossen und erneut wieder geöffnet!) und nachdem ich noch den Bildbeweis geliefert hatte, dass ich auch tatsächlich das Paket an die richtige Adresse geschickt hatte, bekam ich am 11.08.09 - 14:39 Uhr eine Mail:
Das deckte sich mit der Info auf der Paypal-Seite:

Das war allerdings die letzte Info, die ich per Email bekam (das Ganze las ich am späten Abend). Der Fall war also geschlossen!

Danach taten sich in der Nacht aber seltsame Dinge auf meiner Paypal-Seite.
Zunächst stellte ich fest, dass der auf meiner Ebay-Seite als geschlossen deklarierte Fall plötzlich wieder geöffnet war. Ich mich also wieder auf meiner Paypal-Seite eingeloggt und da lese ich:



Ich dachte, mich tritt ein Pferd! Das muss man sich mal überlegen: der Fall wird zu meinen Gunsten entschieden (nicht zum ersten Mal) und geschlossen. Der Verursacher der Misere widerspricht und brav macht Paypal den Fall wieder auf (auch nicht zum ersten Mal)!

Zwischenzeitlich schaue ich auf meinen Kontostand und entdecke die besagten EUR 354,-, die gerade gut geschrieben wurden.
Sofort einen Transfer vom Paypal-Kto aufs Giro-Kto eingeleitet und das Konto auf Null gesetzt - wurde mir auch per Mail bestätigt. Aber als Status wurde zunächst nur "offen" gemeldet - da konnte also noch alles Mögliche passieren.

Ein paar Minuten später schaue ich auf die Paypal-Seite (Emails als Hinweis auf irgendwelche Veränderungen gab es nicht!) und entdecke dies:



Da habe ich wirklich gedacht: jetzt sind sie ganz irre geworden!

Auf meiner Ebayseite unter Konflikte war der Fall wieder geschlossen!

Da muss mir mal Einer erklären, was in deren Köpfe vor sich geht! Das Gerät ist weg - der Entscheid zu meinen Gunsten wird wieder rückgängig gemacht - das Geld habe ich noch nicht wieder.

Und über die letzten Vorgänge bekomme ich im Moment der Entstehung keine einzige Information, wieso der VK der Rückbuchung widerspricht und die zuerst getroffene Entscheidung aufgehoben wurde.

Paypal hat es bis dato nicht für nötig gefunden, seine Vorgehensweise mir als Betroffenen zu erläutern!

Ich kann nur Jedem raten, auf den Käuferschutz zu verzichten bzw. Paypal nicht in Anspruch zu nehmen. Wenn Rückabwicklung, dann im direktem Kontakt mit dem Verkäufer und nur wie auf dem Hinweg: erst die Zahlung - dann der Versand!

Rückblickend muss ich sagen: für die sinnlos investierten EUR 96,- hätte ich das Gerät auch reparieren lassen können.

Aber man ist ja lernfähig!

Gruß
Claus-Michael

Nachtrag:

vivianit schrieb:
....

Hoffe das Geld kommt jetzt noch

Gruss,


Danke für die freundlichen Wünsche - ist soeben in Erfüllung gegangen, d.h. das Geld ist auf meinem Girokonto gebucht!
Alex-Hawk
Inventar
#79 erstellt: 14. Aug 2009, 15:26

Claus-Michael schrieb:
Ist soeben in Erfüllung gegangen, d.h. das Geld ist auf meinem Girokonto gebucht! :)


Na das ist doch was. Jetzt müssen die dem Geld hinterher rennen. Sollen sie mal.

vivianit
Stammgast
#80 erstellt: 14. Aug 2009, 15:35
Da ist allerdings ein tolles Chaos bei dem man kaum noch durchblickt.
Dass jedes Mal ein anderer bei Paypal den Fall bearbeitet, ist leider auch woanders so und wenig hilfreich, weil man auch selber jedes mal den ganzen Zirkus noch mal von vorn erklaeren muss. Das da natuerlich dann Dinge schiefgehen, ist klar.

Kann nur hoffen, dass ich nicht auf dieses Verkaeufer treffe.

Gruss,
Donld1
Inventar
#81 erstellt: 14. Aug 2009, 15:44
Kannst Du bitte den Link zur aktuellen ebay-Auktion noch reinstellen.

Grüsse
Claus-Michael
Inventar
#82 erstellt: 14. Aug 2009, 16:04

Alex-Hawk schrieb:

Claus-Michael schrieb:
Ist soeben in Erfüllung gegangen, d.h. das Geld ist auf meinem Girokonto gebucht! :)


Na das ist doch was. Jetzt müssen die dem Geld hinterher rennen. Sollen sie mal.

:prost


Hi Alex,

das glaube ich nicht mal, dass sie das vorhaben. Mir scheint eher, dass sie einer juristischen Auseinandersetzung wg. der Kreditkartenbelastung des VK zur Rückerstattung aus dem Weg gehen wollten, indem sie dem VK schlußendlich "Recht" gegeben haben ... und mir das Geld aufs Paypal-Kto geschoben haben, indem sie sagten: "Sorry - Das Paypal-Kto des Käufer ist bereits auf Null gesetzt! Wir haben keinen Zugriff mehr. Wenden Sie sich bzgl. Rück-Rückerstattung an den Käufer!" (so wie sie es mir am Schluß auch geschrieben haben).

Hier der Link der aktuellen Auktion

Tascam CD-RW 5000 - die Zweite

Und hier der Link zu der von mir eingestellten Auktion bzgl. Erfahrungsbericht

Erfahrungsbericht beim Ebay-Kauf eines CD-Brenners

Die Serien-Nr. wäre wichtig, um Sicherheit zu haben, dass es das selbe Gerät ist! Wenn er sie nicht nennen will, ist was faul! Ich kann da schlecht anfragen.

Gruß
Claus-Michael


[Beitrag von Claus-Michael am 14. Aug 2009, 16:31 bearbeitet]
classic.franky
Inventar
#83 erstellt: 14. Aug 2009, 16:23
ich ziehe jeden cent rüber, lasse nie etwas drauf... die spinnen


[Beitrag von classic.franky am 14. Aug 2009, 16:23 bearbeitet]
Alex-Hawk
Inventar
#84 erstellt: 15. Aug 2009, 15:58

Claus-Michael schrieb:
Die Serien-Nr. wäre wichtig, um Sicherheit zu haben, dass es das selbe Gerät ist!


9X02076


Alexander
Claus-Michael
Inventar
#85 erstellt: 15. Aug 2009, 20:42

Alex-Hawk schrieb:

Claus-Michael schrieb:
Die Serien-Nr. wäre wichtig, um Sicherheit zu haben, dass es das selbe Gerät ist!


9X02076


Alexander


Hallo Alexander,



Danke für die Info!

Muss das jetzt überraschen, dass die Ser.-Nr. meines (ehem.) Gerätes auch

9X02076

lautet? Nicht wirklich!

Damit ist klar, dass der Ebayer "enepak" und "soundtest2007" die selbe Person sind bzw. zumindest von "beiden" das selbe Gerät angeboten wurde/wird!

Da muss ich doch meine Auktion noch um diese Info ergänzen.

Gruß
Claus-Michael
LEECH666
Stammgast
#86 erstellt: 17. Aug 2009, 09:19
Kann Ebay da nicht mal was machen? Das ist echt schon ziemlich unlauter, was der Heini da abieht. Ich würd die Auktion auf jeden fall mal melden.

Gruß Florian
Claus-Michael
Inventar
#87 erstellt: 17. Aug 2009, 09:38
Moin,

das ist bereits geschehen: Reaktion bislang NULL! Ich gehe davon aus, dass sie nichts unternehmen.

Meine Auktion mit dem "Erfahrungsbericht" zeigt zumindest etwas Wirkung. Ein Ebayer aus Italien, der ursprünglich dachte, ich biete das Gerät an (nix deitsch) und mir das gleiche "Sofortkauf"-Angebot wie dem "Eidgenossen" machte (s. Fragen von Mitgliedern ...), wurde aufgeklärt. Ihm reichte bereits die Seriennummer und er verzichtet lieber.

Gruß
Claus-Michael
LEECH666
Stammgast
#88 erstellt: 17. Aug 2009, 10:00
Das ist auf jeden Fall löblich von dir. Jeder der vor solchen Deppen bewahrt wird ist dir sicherlich dankbar dafür.
Ich kann die eBay Auktion hier leider nicht verfolgen, ist hier leider geblockt.

Gruß Florian
vivianit
Stammgast
#89 erstellt: 17. Aug 2009, 10:08

LEECH666 schrieb:

Ich kann die eBay Auktion hier leider nicht verfolgen, ist hier leider geblockt.

Gruß Florian


Wie das?

Wuerde lachen, wenn der Anbieter, das Ding fuer weniger als 200 Euro verkauft. Ist schon frech, wenn da 1A Zustand steht, vor allem wenn man bedenkt, dass das Geraet genau wegen des Schadens zurueckgeschickt wurde. Bei Geld bleibt fast immer die Ehrlichkeit auf der Strecke.

Gruss,
Claus-Michael
Inventar
#90 erstellt: 17. Aug 2009, 10:21
Moin,

LEECH666 schrieb:
Das ist auf jeden Fall löblich von dir. Jeder der vor solchen Deppen bewahrt wird ist dir sicherlich dankbar dafür.
Ich kann die eBay Auktion hier leider nicht verfolgen, ist hier leider geblockt.


Ob es was nutzt, wird sich zeigen.

Wieso kannst Du die Links nicht nutzen? Wenn ich sie anklicke, funzt Alles!


vivianit schrieb:
....
Wuerde lachen, wenn der Anbieter, das Ding fuer weniger als 200 Euro verkauft. Ist schon frech, wenn da 1A Zustand steht, vor allem wenn man bedenkt, dass das Geraet genau wegen des Schadens zurueckgeschickt wurde. Bei Geld bleibt fast immer die Ehrlichkeit auf der Strecke.
...


Das hoffe ich auch, fürchte aber, dass manche Ebayer nicht aufmerksam genug lesen - es sind bereits Gebote da. Schließlich ist das ein etwas seltener anzutreffendes Gerät und da sollte man etwas genauer hinschauen und auch überlegen, ob derlei Geräte wann schon mal aufgetaucht sind.

Außerdem würde es mich nicht wundern, wenn auch gepusht wird. Ich hatte bei meiner damaligen Auktion auch etwas den Eindruck.

Gruß
Claus-Michael
LEECH666
Stammgast
#91 erstellt: 17. Aug 2009, 10:32
Naja ... hier in der Firma ist eBay halt geblockt.
Ich sollte eh nicht surfen ...

Gruß
Flo
Claus-Michael
Inventar
#92 erstellt: 19. Aug 2009, 00:23
Moin,
ich könnt mich beömmeln!

Da habe ich mal bei Paypal Beschwerde-mäßig angefragt, was ihr Unsinn soll, den sie da schreiben von wegen "Wir haben zu Gunsten des Verkäufers entschieden ...." (s.o.).

Heute bekomme ich eine Mail:
"Guten Tag,

Wir möchten uns vielmal für die irre führende E-Mail entschuldigen. Wir
haben unsere Untersuchung Ihres Falls abgeschlossen und eine Entscheidung
zu Ihren Gunsten getroffen.

Herzliche Grüße

PayPal-Sicherheitsteam ..."

Die sind doch nicht mehr ganz richtig. Schon wieder haben sie den Fall abgeschlossen (zum x-ten Mal) und zu meinen Gunsten ....
Denn auf meiner Paypal-Seite prangt nach wie vor der ursprüngliche Text!


Ich also wieder nachgehakt - die halte ich jetzt ein bißchen auf Trab.

Gruß
Claus-Michael
classic.franky
Inventar
#93 erstellt: 19. Aug 2009, 11:17

Claus-Michael schrieb:
...halte ich jetzt ein bißchen auf Trab...


mach mal
Claus-Michael
Inventar
#94 erstellt: 19. Aug 2009, 13:05
Moin,

classic.franky schrieb:
...
mach mal :D


Mann - jetzt gehts aber fix bei denen!
Das kam schon heute Morgen:

"Guten Tag, Claus-Michael ......,

Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal bezüglich des Falls mit der Bearbeitungsnummer PP-xxx-xxx-xx.

Ich bedauere eventuell entstandene Unannehmlichkeiten und helfe Ihnen selbstverständlich gerne weiter.

Bezugnehmend auf Ihre Email vom 18. August kann ich Ihnen definitiv bestätigen, dass der oben genannte Fall zu Ihren Gunsten geschlossen wurde und Sie auch bereits am 11.August die vollständige Rückzahlung des Transaktionsbetrages auf Ihr PayPal-Konto erhalten haben. Dieser Rückzahlungsbetrag ist nun mittlerweile nicht mehr in Ihrem PayPal-Konto zu sehen, da Sie diesen bereits auf Ihr Bankkonto überwiesen haben. (WAS EIN GLÜCK!)

Der Fall wurde zu Ihren Gunsten geschlossen, da Sie uns einen gültigen Versandnachweis vorlegen konnten, der aussagt, dass Sie den Artikel zurück an den Verkäufer gesendet haben.

Ich kann Ihnen leider nicht erklären, warum Sie eine andere Lösung (zu Gunsten des Verkäufers) in Ihrem PayPal-Konto sehen. Sicherlich handelt es sich dabei um einen Systemfehler(wessen SYSTEM in wessen Kopf??). Ich bitte Sie, diesen Fehler zu entschuldigen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Bitte zögern Sie nicht, sich mit mir oder meinen Kollegen in Verbindung zu setzen, falls Sie Unterstützung benötigen oder weitere Fragen haben.

Herzliche Grüße
.............. ...........

PayPal-Kundenservice"

Schade - da geht nix mehr!

Aber ist schon ein armseliges Bild, was die Leutchen dort abgeben. Dass sie nicht mal in der Lage sind, den Text auf meiner Paypal-Seite zu ändern.

Gruß
Claus-Michael
classic.franky
Inventar
#95 erstellt: 20. Aug 2009, 13:37
ja das ist nun mal so bei multinationalen konzernen, das dauert ewig,
weil da 10 leute in über 5 abteilungen verteilt drüber kucken und 10 std. quatschen müssen

und bei deinem fehler [paypal seite] muss erst ein JIRA gestellt werden, was auch wieder dauert usw.




[Beitrag von classic.franky am 20. Aug 2009, 13:38 bearbeitet]
celsius
Inventar
#96 erstellt: 20. Aug 2009, 13:47
jetzt aktuell. ein bekannter verkaufte einen verstärker nach italien. der käufer epresst den jetzt und meint er soll ihm die ware im vorab schicken, erst dann wird er bezahlen. als der bekannter auf seine vorderung nicht einging, eröffnete der jetzt einen streitfall mit dem hinweis das er keine ware geliefert bekommen habe!

das ist eben das neue bewertungssystem von ebay!
der verkäufer kann nach strich und faden übers ohr gehauen werden!

ich sehe mir gerne bewertungen an. mir ist eines ins auge gesprungen: artikel defekt, als ersatzteil spender zu gebaruchen". dennoch bekommt der verkäufer eine negative bewertung weil das gerät defekt ist! wie soll ein gerät defekter als defekt sein?

und eines liebe ich ganz besonders! da bewertet einer doch tasächlich den verkäufer negativ, weil die vorhanden mängel nicht vorhanden sind? auf deutsch; der käufer bekommt ein mangelfreies gerät und will preisminderung weil er kein defektes bekommen hat?!?!?

meine güte......

eine ungerechtfertigte negative bewertung kümmert ebay nicht, soweit zur rechtlage bei ebay!?!?!?!


[Beitrag von celsius am 20. Aug 2009, 13:48 bearbeitet]
Claus-Michael
Inventar
#97 erstellt: 20. Aug 2009, 13:53

classic.franky schrieb:
....., was auch wieder dauert usw.
...



Ja so ist das!

Davon abgesehen bin ich mal gespannt, wie viele Ebayer dem doppelnamigen Eidgenossen mit seinem (def.?) Brenner auf den Leim gehen (Jeden Morgen ....).
Derzeit stehen die Gebote schon bei EUR 151,- und irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass hier (wieder mal?) gepusht wird.

Geboteübersicht Tascam Cd-RW 5000

Gruß
Claus-Michael
classic.franky
Inventar
#98 erstellt: 20. Aug 2009, 20:22

celsius schrieb:
jetzt aktuell. ein bekannter verkaufte einen verstärker nach italien. der käufer epresst den jetzt und meint er soll ihm die ware im vorab schicken, erst dann wird er bezahlen. als der bekannter auf seine vorderung nicht einging, eröffnete der jetzt einen streitfall mit dem hinweis das er keine ware geliefert bekommen habe...


man man, so ein saftladen
Claus-Michael
Inventar
#99 erstellt: 20. Aug 2009, 20:43

classic.franky schrieb:

celsius schrieb:
jetzt aktuell. ein bekannter verkaufte einen verstärker nach italien. der käufer epresst den jetzt und meint er soll ihm die ware im vorab schicken, erst dann wird er bezahlen. als der bekannter auf seine vorderung nicht einging, eröffnete der jetzt einen streitfall mit dem hinweis das er keine ware geliefert bekommen habe...


man man, so ein saftladen :KR



Wie soll das denn funktionieren? Der kann viel erzählen - ich würde auch nicht auf die Forderung eingegangen sein. Er hat keinen Anspruch auf Lieferung, wenn er nicht vorher bezahlt hat. Die Zahlung muss er belegen, kann er aber wohl nicht.

Dein Bekannter muss nur einen eigenen Konfliktfall eröffnen und melden, dass die Ware innerhalb der Frist nicht bezahlt wurde. Das zum Procedere. Alles Weitere ergibt sich.

Zu "defekt" gibt es noch eine Variante.
Auch wenn ein Teil als Bastlerobjekt deklariert ist: die als intakt angeführten und damit zugesicherten Funktionen muss das Teil haben.

Gruß
Claus-Michael


[Beitrag von Claus-Michael am 20. Aug 2009, 20:44 bearbeitet]
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