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Rechtslage: Ebay, Paypal und die Risiken bei defekter Ware .

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Claus-Michael
Inventar
#1 erstellt: 18. Jun 2009, 13:57
Moin,

da ich nicht sicher war, ob es ins Ebay-Gequatsche passt, habe ich mein Thema hier eingestellt.

Zur Sache: Anfang Juni habe ich via Ebay.de bei einem Schweizer Ebayer einen Stand-alone-Brenner TASCAM CD-RW 5000 inkl. FB und Manual gekauft. Nicht billig - TASCAM-üblich halt.



Der Verkäufer hatte Versand aus der Schweiz zu EUR 29,- angeboten. Nach Auktionsende habe ich innerhalb der Kaufabwicklung meine Verpackungstipps losgelassen und er sicherte mir gute Verpackung zu. Weiterhin bot er mir an, das Paket von Konstanz aus zu schicken, da er da häufiger hinfahre - ich würde dann auch den Zoll sparen (?). Habe sein Angebot angenommen.

Die Bezahlung erfolgte über Paypal!

Das Gerät (kam Mitte der letzten Woche an) habe ich am Montag ausgepackt (zu kleiner Außenkarton, lausige Verpackung, aber kein sichtbarer Schaden - Manual fehlte) und via Cinch angeschlossen - CD eingelegt und erstmal gehört. Nach ein paar Minuten verzerrte plötzlich der rechte Kanal und wurde auch deutlich leiser bis fast Null. Nur leise Verzerrungen zu hören, als hätte einer kurz die Versorgungsspannung des rechten Kanals gekappt. Einiges Prüfen ergab: Defekt nur hinter der Dig-Stufe im Analogteil (Anschluß Dig-Ausgang -> Dig-Eingang einwandfrei und gleichpegelig) - auch der Kopfhörer zeigt normale saubere Lautstärke. Danach den Verkäufer angeschrieben und der reagierte (das darf nicht verwundern) Ebay-typisch: Keine Garantie - keine Rücknahme.

Es ging noch ein wenig hin und her - das Ergebnis dürfte klar sein: er weigert sich und sagt, er hätte vor Versand getestet - alles OK. Was soll er auch sonst sagen!

Wie ist die genaue Rechtslage bei Defekten, die sofort nach dem ersten Einschalten auftreten? Da kann man angesichts dieser Fehlerbeschriebung davon ausgehen, dass das - da nicht immer gleich auftretend (gestern Abend ging rechts gar nichts - heute Morgen wieder etwas verzerrt, dann etwas leiser, aber normal) ein Fehler ist, der latent schon vorher vorhanden war.

Meines Erachtens ziehen diese Hinweise auf Garantie/Gewährleistung bei Privatpersonen überhaupt nicht, auch wenn sie immer gern angeführt werden.

Ich meine, dass auch Privatpersonen sich mit dem Hinweis "Privatverkauf" nicht einfach raustun können, sondern auch ein zumindest beim Eintreffen und erstem Einschalten einwandfreies Gerät liefern müssen, wenn so angepriesen. Kein Mensch redet da von langfristig, aber hier habe ich den Verdacht, das war schon. Und das Brennen habe ich mangels Rohling noch gar nicht getestet.

Desweiteren frage ich mich, ob nach einer (ergebnislosen) Unstimmigkeitsmeldung ich die Paypal-Garantie in Anspruch nehmen kann oder ob diese nur bei Nichtlieferung greift.

Wer weiß zuverlässig, wie sich die Sachlage hier für mich stellt? Bleibe ich auf den möglichen Reparaturkosten sitzen oder kann ich den Verkäufer in Anspruch nehmen (ich weiß: Klagen sind langwierig/schwierig, besonder im Nicht-EU-Ausland und davor kostet es erstmal mindestens die Selbstkostenpauschale )

Gruß
Claus-Michael


[Beitrag von Claus-Michael am 18. Jun 2009, 13:59 bearbeitet]
pioneeer
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 18. Jun 2009, 14:29
Moin, bei einem Verkauf, privat an privat kann der VK sehr wohl die Garantie ausschliessen. Er muss es nur in dem Auktionstext tun. Fall der Ausschluss nicht Bestandteil des Auktionstextes war, muss er für Schäden einstehen. Ich würde bei Paypal einen Streitfall melden und versuchen, mein Geld zurück zu bekommen.
Gruß Michael
classic.franky
Inventar
#3 erstellt: 18. Jun 2009, 15:14
mein beleid.

sind nun mal alte geräte die wir haben [der nicht unbedingt] und der versand kann sein übriges tun - technik eben


schreiben tut er ja: 100%



Wegen Studioauflösung hier nun das Highlight meiner Ausstattung :

Der TASCAM CD-RW 5000 High End Studio CD Recorder! Zustand 1 A

Das Gerät hat 2HE und ist 19" Einbaufähig.

Die Fernbedienung ist mit Kabel, das macht es vor allem im Studiobetrieb sicherer. Was wäre schlimmer als eine unterbrochene Aufnahme nur weil irgendein Infrarotsignal umherschwirrt.....

Es ist unfassbar was dieses Gerät an Anschlußmöglichkeiten bietet ! Auf der Rückseite befinden sich praktisch alle Anschlüsse die es im Studio gibt.

Anschlüsse :
Analog Audio In per XLR symmetrisch Rechts und Links
Analog Audio Out per XLR symmetrisch Rechts und Links
Analog Audio In per Cinch Rechts und Links
Analog Audio Out per Cinch Rechts und Links
Digital Input AES/EBU per XLR
Digital Input COAXIAL SPDIF per Cinch
Digital Output COAXIAL SPDIF per Cinch
Digital Optical Input per Toslink
Digital Optical Output per Toslink
Control I/O per Sub D 15 Polig

Alle Einbaubuchsen sind vergoldete Originale NEUTRIK, wie es sich für ein High End Gerät gehört.

Wenn das nicht der Wahnsinn ist, dann weiß ich nicht. Welches Gerät bietet heute noch diese Möglichkeiten?

Das Gerät ist 100% Funktionsfähig,und in ein sehr guten schönen Zustand


Verkauf von Privat, keine Rücknahme, keine Garantie


[Beitrag von classic.franky am 18. Jun 2009, 15:18 bearbeitet]
Claus-Michael
Inventar
#4 erstellt: 18. Jun 2009, 16:07
Moin,

@pioneer & classic.franky:

Natürlich kann eine Privatperson Garantie und Gewährleisung auschließen. Das ist aber m. E. nicht der Punkt, denn hier wird nach meiner Meinung weder das Thema Garantie noch das Thema Gewährleistung tangiert.

Es gibt um eine einwandfreie Funktion bei der Übergabe. Die findet in der Regel beim Eingang bei mir statt (hoffe ich zumindest). Wenn er schreibt "100% funktionsfähig", dann muss es auch so sein und nicht 90% oder...
Ich schätze, ein juristischer Terminus für solche Fälle existiert, aber ich bin leider kein Jurist, um es exakt definieren zu können.

Im Übrigen war der "sehr gute schöne Zustand" etwas getrübt, denn in der Mitte hinten waren ein paar deftige Schrammen/Kratzer. Das hat der Anbieter auch nachträglich eingeräumt, im Text vergessen zu haben. Ein Schelm, der Böses dabei denkt! Da wird man schon etwas "feinfühliger"!

Ich bin mal gespannt, ob er das Manual noch nachschickt, das er zugegebenermaßen auch vergessen hat!

Gruß

Claus-Michael


[Beitrag von Claus-Michael am 18. Jun 2009, 16:14 bearbeitet]
Altec-Lansing
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 18. Jun 2009, 16:53
Für mich stellt sich folgende Frage:

Hat das Gerät bei ihm funktioniert?

Wenn ja, dann müsste es ja ein Transportschaden sein. Da das gerät äusserlich keinen Schaden hat, dürfte es schwer fallen dies nachzuweisen. Und da der Kartaon ja zu klein war, zieht da die Transportversicherung auch nicht.

Wenn Nein, ist das Betrug. --> Strafanzeige bei der Polizei stellen.

Es dürfte nur schwer sein ihm das nachzuweisen. Aber das mus dann ja ein Richter entscheiden. Also, das Gerät zum Fachmann, dort bescheinigen lassen das es Defekt ist. Damit zur Polizei und anzeige erstatten.'

Dann liegt es an deinen Finanziellen Möglichkeiten ob du ein Gerichtsverfahren anstreben willst bzw. kannst.

So sehe ich die sache. Bin allerdings kein Rechtsanwalt. Aber die dürften sich hier ja auch rumtreiben. Vielleicht äussert sich ja einer dazu.

LG
bulletlavolta
Stammgast
#6 erstellt: 18. Jun 2009, 19:04
Vielleicht kannst du dich ja doch noch mit dem VK einigen. Wenn er sich quer stellt, würde ich den Fall bei Paypal melden. Reagiert der VK darauf nicht -> Käuferschutz. Ob's was bringt, wird sich zeigen. Einen Versuch wäre es mir wert.
earl-of-gaarden
Stammgast
#7 erstellt: 18. Jun 2009, 19:24
moin...

wer sich empfindliche geräte wie cd-player u.ä. per paket schicken lässt , muss damit rechnen das es zu schäden kommt.
ich , als ehemaliger zusteller eines grossen weltweiten paketdienstes, kann euch sagen wie mit den sendungen umgegangen wird..euch würde das grausen kommen..da hilft weder eine gute noch eine schlechte verpackung.
solche empfindlichen sachen zu versenden grenzt an selbstmord.und wenn versenden, dann nur mit dem braunen paketdienst..die passen auf den kram noch halbwegs auf!

nachdem ich 4 verschiedene player ersteigert habe und keiner funktionsfähig ankam..und ich glaube den 4 verkäufern, das alles funktioniert hat, kaufe ich nur noch im umkreis zum selbstabholen oder im lokalen second-hand-laden!

den anwalt kannst du dir sparen..vertrinks und verfresses lieber!

gruss oli
bulletlavolta
Stammgast
#8 erstellt: 18. Jun 2009, 19:34

earl-of-gaarden schrieb:
moin...

wer sich empfindliche geräte wie cd-player u.ä. per paket schicken lässt , muss damit rechnen das es zu schäden kommt.
ich , als ehemaliger zusteller eines grossen weltweiten paketdienstes, kann euch sagen wie mit den sendungen umgegangen wird...


Wenn die Verpackung aber wie in diesem Fall unzureichend war? Da ist die Warscheinlichkeit erheblich größer, dass etwas kaputt geht. Das sollte man den VK dann auch spüren lassen.
springer750
Stammgast
#9 erstellt: 18. Jun 2009, 20:10
das kann ja ein ellenlanger Thread werden, drum mal ein paar pragmatische Hinweise:

1. den Verkäufer wirst Du nicht belangen können. Klar kannst Du eine lausige Verpackung dafür benennen, beweisen wirst du es nicht können. Einen Rechtsstreit wirst Du -noch dazu über die Grenze- nicht gewinnen können oder wollen -aus pekuniären Gründen.

2. natürlich kann ein Gerät auch auf dem Transport ganz normal kaputt gehen. Das dürfte Dein Risiko sein, sonst mußt Du abholen und vor Kauf prüfen.

3. ja, PayPal könnte greifen. Du mußt nur in der Eingabemaske zweifelsfrei darlegen, daß das Gerät nicht in dem beschriebenen Zustand bei dir angekommen ist. Entgegen anderslautender Statements kann ich nur betsätigen, daß die auch zahlen. Es dauert zwar ein wenig, aber wenn man sich Mühe gibt, die Dinge korrekt zu benennen, dann ist die Chance hoch. Jeder sollte sich klar adrüber sein, daß auch viele "Lumpen" Paypal gerne auszunutzen versuchen. Das die sehr akribisch nachfragen finde ich somit O.K.

Wünsche Dir nicht zu viel Ärger!
Claus-Michael
Inventar
#10 erstellt: 18. Jun 2009, 21:30
Hallo Springer,

ob ich den Verkäufer grundsätzlich belangen kann oder nicht, hängt meines Erachtesn von der Frage ab, ob mich das Gerät in einwandfreier Funktion erreichen muss (s. Übergabekriterien). Der Fehler könnte via Gutachter als schon vorher vorhanden und als solcher vorher erkennbar definiert werden. Da würde mich die Meinung eines juristisch Kundigen bzw. Juristen interessieren (soweit ich weiß, gibt es hier welche) - alles Andere ist Spekulation oder Kaffeesatz-Lesen.

Das Thema "mangelhafte Verpackung" kann man streichen - der Karton läßt keine Beschädigungen erkennen. Ob er flach auf den Boden fallen gelassen wurde (sowas hat schon dicke Trafos aus ihrer Befestigung gerissen - außen war nichts zu sehen), weiß ich auch nicht.

Ich bin mir durchaus im Klaren, dass es schwierig sein wird, über die Grenzen hinweg Klage zu führen. Aber es gibt ja noch Vorstufen.

Bzgl. Paypal-Beschwerde will ich mein Anliegen dann mit einer Werkstatt-Fehlerbewertung untermauern.

Gruß
Claus-Michael
bulletlavolta
Stammgast
#11 erstellt: 18. Jun 2009, 21:49
Claus-Michael, ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück und hoffe, dass sich die Angelegenheit möglichst stressfrei klären lässt.

Nicht dass das falsch rübergekommen ist: Ich versuche sowohl als Verkäufer, als auch als Käufer immer, den direkten Weg zu gehen, wenn es Unstimmigkeiten gibt. In meinen ca. 9 Jahren als Ebaymitglied habe ich bisher nur positive Bewertungen abgeben dürfen. Darüber bin ich natürlich sehr froh. Eine negative Bewertung/Paypalbeschwerde etc. sollte immer das letze Mittel sein, finde ich.

Vor einigen Wochen hatte ich aber leider meine erste Negativerfahrung bei einem ebay-Kauf. Ein Paar LS wurden als technisch+optisch als einwandfrei angeboten. Leider war die Verpackung mies und einer der LS hatte deshalb eine üble Macke. Außerdem war ein Hochtöner defekt und eine Alublende eins Hochtöners fehlte komplett. Daraufhin habe ich den VK angeschrieben und wir hatten uns fast auf eine Teilrückzahlung geeinigt. Das Ganze hat sich dann trotzdem noch ewig hingezogen und sobald die Bewertungsfrist verstrichen war, habe ich nie mehr etwas vom VK gehört. Meine Beschwerde bei ebay hatte natürlich null Konsequenzen für den VK. Daraus habe ich die Konsequenz gezogen, dass ich in Zukunft bei sowas die Bewertungsfrist immer im Auge behalten und ggfs. fristgerecht entsprechend bewerten werde. Mir wäre es natürlich sehr recht, wenn ich nie wieder in so eine Situation kommen würde.
springer750
Stammgast
#12 erstellt: 18. Jun 2009, 21:54

Claus-Michael schrieb:

ob ich den Verkäufer grundsätzlich belangen kann oder nicht, hängt meines Erachtesn von der Frage ab, ob mich das Gerät in einwandfreier Funktion erreichen muss (s. Übergabekriterien). Der Fehler könnte via Gutachter als schon vorher vorhanden und als solcher vorher erkennbar definiert werden. Da würde mich die Meinung eines juristisch Kundigen bzw. Juristen interessieren (soweit ich weiß, gibt es hier welche) - alles Andere ist Spekulation oder Kaffeesatz-Lesen.


ich möchte Dich nochmals ein wenig auf den Boden zurückholen...was hilft Dir, hier "recht haben zu wollen"? Klar fühlst Du Dich besser, aber überlege Dir Aufwand und Kosten. Auch wenn ich Deinen Ärger gut verstehen kann (mir ist bereits ähnliches passiert), das Durchsetzen vermeintliches Rechts ist (leider) nicht so einfach. Meine Empfehlung bleibt die, den Verkäufer weiter freundlich und bestimmt unter Druck zu setzen, ansonsten aber auf Paypal zu vertrauen. Ich fürchte, jeglicher rechtlicher Weg wird in einer Sackgasse enden...und dann ärgerst Du Dich womöglich noch mehr.

...mit Kaffeesatz lesen hat das nichts zu tun, sondern mit Lebenserfahrung...
Sankenpi
Gesperrt
#13 erstellt: 18. Jun 2009, 22:36
Hallo,
ich denke mal, dass paypal Ihnen das bezahlen wird. Der VK hat eine einwandfreie Ware garantiert - die ist nicht angekommen. In aller Regel fordert paypal dann den Nachweis einer Rücksendung und zahlt danach. Andereseits kann es nicht schaden, den VK anzuzeigen. Der Schaden hört sich nicht zwingend nach Transportschaden an. Im Übrigen werden auch Neugeräte mit Paketdiensten versandt und ebenfalls nicht besser behandelt. Trotzdem funktionieren die Geräte.
earl-of-gaarden
Stammgast
#14 erstellt: 18. Jun 2009, 23:10
völliges geseich!

anzeigen? warum,wofür?

neugeräte haben ab werk eine perfekte versandverpackung..meist für speditionsversand..was auch wieder nicht mit paketversand vergleichbar ist
Claus-Michael
Inventar
#15 erstellt: 18. Jun 2009, 23:19
Moin,

springer750 schrieb:
.....

ich möchte Dich nochmals ein wenig auf den Boden zurückholen...was hilft Dir, hier "recht haben zu wollen"? .....

...mit Kaffeesatz lesen hat das nichts zu tun, sondern mit Lebenserfahrung... ;)


Du kannst es nicht wissen, aber über Lebenserfahrung verfüge ich schon durch mein Alter.

Genau deshalb muss mich Niemand auf den Boden zurück holen - dafür bin ich zu realistisch, weil reich an Lebensjahren.

Aber ein rechtlich gutes Fundament macht das Arbeiten in solchen Dingen leichter - andererseits habe ich schon genug Rechtsfälle durchgefochten, um zu wissen, dass "nicht immer der Recht bekommt, der Recht hat". Mal geht es so, mal so.
Aber man sollte sich auch nicht Alles gefallen lassen !

Zumindest etwas Gutes gibt es bei allem Übel noch nachzutragen: der Digitalpart des Tascam-Brenners funktioniert rein wie raus einwandfrei auf beiden Kanälen - die Brennfunktion habe ich inzwischen mit einem rasch gekauften Rohling überprüft - funktioniert ebenso. Der Fehler sollte einzugrenzen und zu beheben sein. Kostet halt.

Ich warte mal ab, wie der Verkäufer auf meine letzte Mail reagiert (wenn er reagiert). Ansonsten geht es den üblichen Weg der Unstimmigkeitsmeldung mit nachfolgendem Procedere.

Gruß
Claus-Michael
Sankenpi
Gesperrt
#16 erstellt: 18. Jun 2009, 23:58
@earl of ...

Ist das hier der übliche Weg miteinander umzugehen?

Das ist kein Geseich sondern Erfahrung. Ich glaube nicht, das Ihre Erfahrung sich verallgemeinern läßt. Oder haben Sie alles Wissen dieser Welt gepachtet?

Ich verpacke genauso perfekt bei gebrauchten Geräten. Es kommt nur auf die Sicherung als solches an. Sie mögen bei einem dieser Paketdienste gearbeite haben - von Verpackung haben Sie augenscheinlich keine Ahnung. Und vermitteln daher hier ein völlig falsches Bild.
Nur weil ich hier neu bin, muss ich mich von Ihnen doch nicht komisch anlabern lassen. Oder sind mir beim Lesen der Statuten hier essenzielle Dinge entgangen?
Toller Umgang miteinander.


[Beitrag von Sankenpi am 18. Jun 2009, 23:59 bearbeitet]
Claus-Michael
Inventar
#17 erstellt: 19. Jun 2009, 12:09
Moin,

@Oli:
da muss ich Sankenpi Recht geben und derlei Tonfall möchte ich nicht in meinem Tread! Man kann anderer Meinung sein, dies aber vernünftig vortragen. Das kannst Du sicher auch.

Dazu geht es in diesem Fall hier erst in nachgeordneter Linie um die Qualität der Verpackung, sondern mehr darum, in welchem Zustand die Ware beim Käufer ankommen muss.

Es darf durchaus weiter zur Sache kommentiert werden.

Gruß
Claus-Michael
classic.franky
Inventar
#18 erstellt: 19. Jun 2009, 12:20

springer750 schrieb:
das kann ja ein ellenlanger Thread werden, drum mal ein paar pragmatische Hinweise:

1. den Verkäufer wirst Du nicht belangen können. Klar kannst Du eine lausige Verpackung dafür benennen, beweisen wirst du es nicht können. Einen Rechtsstreit wirst Du -noch dazu über die Grenze- nicht gewinnen können oder wollen -aus pekuniären Gründen.

2. natürlich kann ein Gerät auch auf dem Transport ganz normal kaputt gehen. Das dürfte Dein Risiko sein, sonst mußt Du abholen und vor Kauf prüfen.

3. ja, PayPal könnte greifen. Du mußt nur in der Eingabemaske zweifelsfrei darlegen, daß das Gerät nicht in dem beschriebenen Zustand bei dir angekommen ist. Entgegen anderslautender Statements kann ich nur betsätigen, daß die auch zahlen. Es dauert zwar ein wenig, aber wenn man sich Mühe gibt, die Dinge korrekt zu benennen, dann ist die Chance hoch. Jeder sollte sich klar adrüber sein, daß auch viele "Lumpen" Paypal gerne auszunutzen versuchen. Das die sehr akribisch nachfragen finde ich somit O.K.

Wünsche Dir nicht zu viel Ärger!


ich bin auch der meinung, besonders punkt 2! paypal und schluss, die zocken einen ja auch mit gebühren ab
Alex-Hawk
Inventar
#19 erstellt: 19. Jun 2009, 12:47
Hallo Claus-Michael

Auf Deine Bitte hin hier nun mein Senf zum Thema:

1. Ausschluß der Garantie

Hier hast Du das Problem schon richtig erkannt. Natürlich kann sich ein privater Verkäufer von der Garantie befreien. Das macht ja auch Sinn, denn dieses Risiko wäre einfach zu groß für eine Privatperson. Garantiefall heißt, daß das Gerät mehrere Monate funktioniert und dann kaputt geht.

Leider verwechseln viele Leute Garantie und Gewährleistung aufgrund von Mängeln. Von diesen Mängelrechten kann sich auch eine Privatperson NICHT einfach so befreien. Da ist § 444 BGB zu beachten. Im Regelfall wird der Verkäufer den Mangel nämlich arglistig verschweigen oder die Funktionsfähigkeit garantieren. Dann greifen auch die Mängelrecht trotz eventuellem Ausschlusses. Wann ein Sachmangel vorliegt richtet sich nach § 434 BGB. Beispiel: Der Verkäufer verschweigt einen Mangel und beschreibt die Sache als voll funktionsfähig. Unterschied zur Garantie: Der Mangel liegt schon bei Gefahrübergang vor und tritt nicht erst irgendwann später auf. In diesem Fall hat der Käufer die in § 437 BGB genannten Rechte. Nacherfüllung scheidet bei alten Geräten meist aus. Deshalb kann der Käufer nach SEINER Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Kauf zurücktreten.

2. Versand

Beim Kauf von einer Privatperson ist der Leistungsort im Regelfall beim Verkäufer. Der für die Mängelrechte entscheidende Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist also beim Verkäufer. Bei Abgabe des Paketes muß die Sache also frei von Mängeln sein.

Der Versand selbst fällt nicht in den Pflichtenbereich des Verkäufers. Auch das macht wieder Sinn, denn der Verkäufer hat genauso wenig Einfluß auf das Versandunternehmen wie der Käufer. Geregelt in § 447 I BGB. Für Transportschäden haftet der Paketdienst und der Verkäufer tritt seinen Schadensersatzanspruch ab an den Käufer.

Zu beachten ist an dieser Stelle noch § 447 II BGB. Der Verkäufer haftet dann selbst, wenn er besondere Anweisung zur Verpackung ohne dringenden Grund missachtet. Die ausreichend gute Verpackung ist nämlich eine EIGENE Obliegenheit des Verkäufers. Auf die Verpackung hat nämlich nur er selbst Einfluß.

3. Beweislast

Hauptproblem in der Praxis ist natürlich die Beweislast. Bei einem Schaden wird der Verkäufer es auf den Transporteur schieben und dieser wiederum auf den Verkäufer. Die A-Karte hat der Käufer. Dieser muß entweder die unzureichende oder von den Anweisungen abweichende Verpackung oder den (hoffentlich äußerlich erkennbaren) Transportschaden beweisen. Je nachdem gilt das oben Gesagte.

4. PayPal

In Deinem Fall würde ich es versuchen mit dem Käuferschutz. Der Defekt ist nach meiner Meinung eine erhebliche Abweichung, da der Verkäufer 100%ige Funktion angegeben hat. Hier hast Du aber wieder das gleiche Problem wie eben: PayPal zahlt nicht bei einem Transportschaden. Auch hier können sich beide Parteien gegenseitig beschuldigen und Du bist wieder der Dumme.

5. Fazit

Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei ganz verschiedene Paar Schuhe. Du hast Glück, wenn Du entweder die magelhafte Verpackung oder den Transportschaden beweisen kannst mit Fotos. Ansonsten wird es schwer und Du bist angewiesen auf die "Gutmütigkeit" des Verkäufers, Transporteurs oder PayPals.


Ich bin übrigens Rechtsreferendar am LG Dresden. Die obigen Zeilen habe ich nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben, gebe aber natürlich wie die meisten Verkäufer keine Garantie.



Alexander
Claus-Michael
Inventar
#20 erstellt: 19. Jun 2009, 14:43
Hallo Alexander,

Danke für Deine Ausführungen, da ich meine, dass es auch für andere Ebay-Käufer hier von Belang sein könnte.


Alex-Hawk schrieb:
.....
Leider verwechseln viele Leute Garantie und Gewährleistung aufgrund von Mängeln. Von diesen Mängelrechten kann sich auch eine Privatperson NICHT einfach so befreien. Da ist § 444 BGB zu beachten. Im Regelfall wird der Verkäufer den Mangel nämlich arglistig verschweigen oder die Funktionsfähigkeit garantieren. Dann greifen auch die Mängelrechte trotz eventuellem Ausschlusses. Wann ein Sachmangel vorliegt richtet sich nach § 434 BGB. Beispiel: Der Verkäufer verschweigt einen Mangel und beschreibt die Sache als voll funktionsfähig. Unterschied zur Garantie: Der Mangel liegt schon bei Gefahrübergang vor und tritt nicht erst irgendwann später auf. In diesem Fall hat der Käufer die in § 437 BGB genannten Rechte. Nacherfüllung scheidet bei alten Geräten meist aus. Deshalb kann der Käufer nach SEINER Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Kauf zurücktreten.



Das ist genau der Punkt, auf den ich abzielte (da ist doch noch was von BGB I+II und StGB I+II vor 40 Jahren hängen geblieben! ).

Damit wird auch endlich mal mit dem Irrglauben aufräumt, beim Privatverkauf könne man sich mit den Verweis auf die EU-Regelung und dem dann formulierten Auschluß (keine Garantie, keine Gewährleistung, keine Rücknahme ...) aus sämtlicher Verantwortung heraus "stehlen".


Alex-Hawk schrieb:

2. Versand

Beim Kauf von einer Privatperson ist der Leistungsort im Regelfall beim Verkäufer. Der für die Mängelrechte entscheidende Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist also beim Verkäufer. Bei Abgabe des Paketes muß die Sache also frei von Mängeln sein.

Der Versand selbst fällt nicht in den Pflichtenbereich des Verkäufers. Auch das macht wieder Sinn, denn der Verkäufer hat genauso wenig Einfluß auf das Versandunternehmen wie der Käufer. Geregelt in § 447 I BGB. Für Transportschäden haftet der Paketdienst und der Verkäufer tritt seinen Schadensersatzanspruch ab an den Käufer.

Zu beachten ist an dieser Stelle noch § 447 II BGB. Der Verkäufer haftet dann selbst, wenn er besondere Anweisung zur Verpackung ohne dringenden Grund missachtet. Die ausreichend gute Verpackung ist nämlich eine EIGENE Obliegenheit des Verkäufers. Auf die Verpackung hat nämlich nur er selbst Einfluß.

3. Beweislast

Hauptproblem in der Praxis ist natürlich die Beweislast. Bei einem Schaden wird der Verkäufer es auf den Transporteur schieben und dieser wiederum auf den Verkäufer. Die A-Karte hat der Käufer. Dieser muß entweder die unzureichende oder von den Anweisungen abweichende Verpackung oder den (hoffentlich äußerlich erkennbaren) Transportschaden beweisen. Je nachdem gilt das oben Gesagte.

4. PayPal

In Deinem Fall würde ich es versuchen mit dem Käuferschutz. Der Defekt ist nach meiner Meinung eine erhebliche Abweichung, da der Verkäufer 100%ige Funktion angegeben hat. Hier hast Du aber wieder das gleiche Problem wie eben: PayPal zahlt nicht bei einem Transportschaden. Auch hier können sich beide Parteien gegenseitig beschuldigen und Du bist wieder der Dumme.

5. Fazit

Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei ganz verschiedene Paar Schuhe. Du hast Glück, wenn Du entweder die magelhafte Verpackung oder den Transportschaden beweisen kannst mit Fotos. Ansonsten wird es schwer und Du bist angewiesen auf die "Gutmütigkeit" des Verkäufers, Transporteurs oder PayPals.


Genau da könnte ich bzgl. Pkt. 2 einbringen, dass ich wie auch sonst immer dem Verkäufer eine klar formulierte Vorgehensweise zur guten Verpackung für derlei Geräte innerhalb der Kaufabwicklung zugeschickt habe, die er trotz gegenteiliger Zusicherung sträflich außer Acht gelassen hat: mal gerade etwas Luftpolsterfolie zwischen Kartonwand und Gehäuse!
Dass sie damit unzureichend ist, könnte ich an Hand von Fotos belegen, aber eine äußerliche Beschädigung am Karton gab es nicht.

Da stellt sich die Frage, ob es beim Vortrag Paypal gegenüber sinnvoll ist, diesen Punkt anzuführen oder ob es nicht besser ist, sich auf den technischen Zustand ab Versandort/Gefahrenübergang zu konzentrieren.


Alex-Hawk schrieb:
..... gebe aber natürlich wie die meisten Verkäufer keine Garantie.


Das hat wohl auch keiner angenommen!

Nochmals Danke für die Darlegung!

Gruß
Claus-Michael
Alex-Hawk
Inventar
#21 erstellt: 19. Jun 2009, 15:33
Kein Problem. Sonst profitiere ich ja immer von eurer Kompezenz.

Ich würde mich bei der Meldung an PayPal auf beide Möglichkeiten stützen. Nach dem Motto: Er hat den Defekt arglistig verschwiegen oder zumindest sein Pflich bzgl. der Verpackung verletzt. Letzteres trotz genauer Anweisungen und entsprechender Bestätigung. Beides fällt nämlich in den Verantwortungsbereich des Verkäufers und PayPal schützt ja gerade den Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer. Nur Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden nicht geschützt durch PayPal.

Viel Erfolg!

Alexander
hf4711
Stammgast
#22 erstellt: 19. Jun 2009, 23:18
Meine 2 cent dazu:

- Paypal Käuferschutz: Gerät entgegen Beschreibung defekt. entgegen Beschreibung verkratzt, Lieferung unvollständig ohne BDA. Ggü Paypal würde ich nur die schwerwiegendste Angabe machen: Gerät defekt.

- Nicht zu lange persönlich mit dem Problem aufhalten. Keine Ahnung, was es in Euro gekostet hat, aber:
a) in einigen Stunden verdient man verdammt viele Euros, wenn man sich mit was anderem beschäftigt. So wird das Gerät - vielleicht nachdem man sein Recht dann doch tatsächlich durchgesetzt hat - noch viiiieeeel tuerer durch entganagenen anderweitigen Verdienst.
b) bei manchen Käufen hat man Glück: Hat viel zu wenig bezahlt, ein vermeindlicher Defekt ist schnell behoben, ein Superschnäppchen. Manchmal hat man Pech und vorher nicht gemerkt: Zu teuer, plötzlicher Defekt und ja, Beschiss vom gegenüber.
c) das Leben ist zu kurz

- Konsequent sein und Beschiss nicht durchgehen lassen. Frist setzen zur Problemlösung. Dann neagtiv-Bewertung. Die Karawane zieht weiter. Man selber auch. Deckel drauf. Abhaken.

HF
Claus-Michael
Inventar
#23 erstellt: 02. Jul 2009, 18:39
Moin,

ich wollte mal ein kleines Update machen, denn es hat sich was getan!

Nachdem ich gestern eine Meldung bei Ebay/Paypal gemacht und alle Fakten dargelegt habe, ging es bis heute so hin und her (nerviges Einloggen bei Paypal). Der Verkäufer erzählte immer was von Super-Verpackung, harmlose Kratzer (ist relativ, wenn sie ins Auge fallen) und "Gerät 100% in Ordnung", als er es vor Versand geprüft hatte. Ich argumentierte speziell bzgl. Verpackung dagegen, bzgl. Defekt teilweise unter Zuhilfenahme rechtlicher Aspekte (Danke Alex!!!) und als ich im "Schlußplädoyer" angab, dass eine Fachwerkstatt den jetztigen Zustand und den Defekt begutachten würde und auch Fotos der fahrlässigen Verpackung an Ebay/Paypal geschickt würden, lenkte er doch endlich ein und sagte das Nachsenden des Manuals (sollte eigenlich selbstverständlich sein) und eine Unterstützung bei den Reparaturkosten zu.

Hier mal ein paar Bildchen der "super Verpackung": der Karton ähnlich TFT-Karton hat eine Höhe von 13cm bei einer Gerätehöhe von 11 cm - man sieht an der Innenseite, dass die Gerätefüße sich eingedrückt haben, weil sie direkt am Karton anlagen! Und in der Fläche reicht der Karton auch mal gerade so - der Abfall an Folie-/Plastik-/Styropor-Resten war die Auspolsterung!!




In meiner Antwort dankte ich trotzdem für das Einlenken und für die Übernahme der Reparatur-Kosten ( ), worauf er gleich einschränkte, dass er einen Teil der Kosten übernehmen würde, wenn die Rechnung hoch sei. Da habe ich doch mal vorsichtshalber nachgefragt, was für ihn hoch ist. Ach ja - und er findet das Manual nicht mehr!
Vor 3 Wochen war es beim Foto noch dabei und nun ist es weg! Das verstehe Einer - was haben die Leute für ein Ordnungssystem.

Update 2: bis EUR 30,- will er sich beteiligen. Das ist nicht wirklich viel! Ansonsten soll ich das Gerät zurück schicken und wenn es beim ihm ankommt, erstattet er den Kaufpreis.

Aber wirklich nicht! Dann ist das Geld (noch) weg und das Gerät (schon)weg! Und ich habe 2x Porto (jetzt ja in die Schweiz) auf dem Deckel und nix mehr als Gegenwert in Händen.
Also nur Reparatur!

Warten wir also mal ab, was die Fachwerkstatt sagt und wie hoch er sich dann tatsächlich beteiligen will.

Gruß
Claus-Michael
Matthias41
Hat sich gelöscht
#24 erstellt: 02. Jul 2009, 19:11
Hallo Claus-Michael,

Nach Deiner Fehlerbeschreibung hört sich dies sehr nach aufgebrochenen Lötstellen, an den Elkos der Ausgangsstufe an. Verursacht durch eine fehlerhafte Verpackung.

Und da führt kein Weg für den VK dran vorbei.

Lasse dementsprechend auch die Werkstatt prüfen. Dann kommt der VK aus der Nummer nicht mehr raus.

Gruß

PS ruf mich mal an.
Sankenpi
Gesperrt
#25 erstellt: 02. Jul 2009, 19:13
Insgesamt aber eine zeitraubende und nervtötende, unschöne Geschichte. Ich wünsche Ihnen Durchhaltewillen und besten Erfolg.
Claus-Michael
Inventar
#26 erstellt: 02. Jul 2009, 22:05

Sankenpi schrieb:
Insgesamt aber eine zeitraubende und nervtötende, unschöne Geschichte. Ich wünsche DIR Durchhaltewillen und besten Erfolg. :prost


Du darfst mich duzen (hast Du ja bereits um 21:00 nebenan schon selbst gemacht ) - ich als der Ältere biete es Dir an!

Keine Sorge - Durchhaltewillen ist eines meiner Hobbys!

Ich glaube erst an eine einvernehmliche Regelung, wenn das Geld für die Reparatur auf meinem Konto ist!

Gruß
Claus-Michael

Edith:


[Beitrag von Claus-Michael am 03. Jul 2009, 09:28 bearbeitet]
Sankenpi
Gesperrt
#27 erstellt: 02. Jul 2009, 22:16
Das ist die Frage, wer der Ältere ist. Ich werfe mind. Fünf Jahrzehnte in die Wagschale.
Claus-Michael
Inventar
#28 erstellt: 02. Jul 2009, 22:16

Sankenpi schrieb:
Das ist die Frage, wer der Ältere ist. Ich werfe mind. Fünf Jahrzehnte in die Waagschale.


Zu kurz gesprungen!


[Beitrag von Claus-Michael am 02. Jul 2009, 22:18 bearbeitet]
Sankenpi
Gesperrt
#29 erstellt: 02. Jul 2009, 22:18
OK - Touché, Claus Michael.
florian-reihe12
Ist häufiger hier
#30 erstellt: 03. Jul 2009, 12:01
Sowas ähnliches hatte ich auch shconmal. Der VK hat sich quer gestellt.

Ich hab das ganze bei Paypal gemeldet. Bin dann zur Bank und hab die erstmal das Geld zurück buchen lassen. Paypal fand das zwar nicht so toll, aber ich hab den gesagt das die sich mit dem VK einigen sollen.
Hab nichts mehr davon gehört. Und mein Konto bei Paypal funktioniert immer noch einwandfrei.

Viele Grüße

Florian
harald64646
Stammgast
#31 erstellt: 03. Jul 2009, 12:39
hi forum..

ich bin seit anbeginn dabei und kaufe und verkaufe bei ebay.

solche fälle wie der beschriebene habe ich in den jahre schon mehrfach gehabt, mein rat, oder wie ich verfahre wenn so etwas passiert, beschweren bei ebay, paypal, transportfirma oder so hinrissige sachen wie polizei anwalt kann man getrost vergessen, dauert zu lange kommt nicht dabei raus und kostet im endeffekt nur geld und nerven, wenn überhaupt dann nur eine einigung mit dem verkäufer, ich hab die besten einigungen immer telefonisch erzielt.

wenn sich der andere querstellt, ok, entweder reparieren lassen und wieder verkaufen, oder behalten, oder defekt verkaufen.

ich gehe immer in defensivhaltung wenn ich post bekomme die unverschämt oder mit drohungen gespickt ist, lasst es, lieber verkäufer und käufer es bringt nichts...
über drohungen wie anwalt einschalten darüber lächele ich milde.

seid euch endlich mal darüber bewusst das ebaygeschäfte oft gutgehen, aber es kann auch mal was schiefgehen, dann lebenserfahrung einschalten und entspannt bleiben, das gilt für käufer wie verkäufer...

quintessenz, wenn das gerät funktioniert und wirklich gut verpackt ist passiert auch nichts. ich hab immer 5cm styropor (bauhaus) rundum das gerät dann in karton.

harry

harry
finalvinyl
Hat sich gelöscht
#32 erstellt: 03. Jul 2009, 12:46

Alex-Hawk schrieb:
Hallo Claus-Michael

Auf Deine Bitte hin hier nun mein Senf zum Thema:

1. Ausschluß der Garantie

Hier hast Du das Problem schon richtig erkannt. Natürlich kann sich ein privater Verkäufer von der Garantie befreien. Das macht ja auch Sinn, denn dieses Risiko wäre einfach zu groß für eine Privatperson. Garantiefall heißt, daß das Gerät mehrere Monate funktioniert und dann kaputt geht.

Leider verwechseln viele Leute Garantie und Gewährleistung aufgrund von Mängeln. Von diesen Mängelrechten kann sich auch eine Privatperson NICHT einfach so befreien. Da ist § 444 BGB zu beachten. Im Regelfall wird der Verkäufer den Mangel nämlich arglistig verschweigen oder die Funktionsfähigkeit garantieren. Dann greifen auch die Mängelrecht trotz eventuellem Ausschlusses. Wann ein Sachmangel vorliegt richtet sich nach § 434 BGB. Beispiel: Der Verkäufer verschweigt einen Mangel und beschreibt die Sache als voll funktionsfähig. Unterschied zur Garantie: Der Mangel liegt schon bei Gefahrübergang vor und tritt nicht erst irgendwann später auf. In diesem Fall hat der Käufer die in § 437 BGB genannten Rechte. Nacherfüllung scheidet bei alten Geräten meist aus. Deshalb kann der Käufer nach SEINER Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Kauf zurücktreten.

2. Versand

Beim Kauf von einer Privatperson ist der Leistungsort im Regelfall beim Verkäufer. Der für die Mängelrechte entscheidende Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist also beim Verkäufer. Bei Abgabe des Paketes muß die Sache also frei von Mängeln sein.

Der Versand selbst fällt nicht in den Pflichtenbereich des Verkäufers. Auch das macht wieder Sinn, denn der Verkäufer hat genauso wenig Einfluß auf das Versandunternehmen wie der Käufer. Geregelt in § 447 I BGB. Für Transportschäden haftet der Paketdienst und der Verkäufer tritt seinen Schadensersatzanspruch ab an den Käufer.

Zu beachten ist an dieser Stelle noch § 447 II BGB. Der Verkäufer haftet dann selbst, wenn er besondere Anweisung zur Verpackung ohne dringenden Grund missachtet. Die ausreichend gute Verpackung ist nämlich eine EIGENE Obliegenheit des Verkäufers. Auf die Verpackung hat nämlich nur er selbst Einfluß.

3. Beweislast

Hauptproblem in der Praxis ist natürlich die Beweislast. Bei einem Schaden wird der Verkäufer es auf den Transporteur schieben und dieser wiederum auf den Verkäufer. Die A-Karte hat der Käufer. Dieser muß entweder die unzureichende oder von den Anweisungen abweichende Verpackung oder den (hoffentlich äußerlich erkennbaren) Transportschaden beweisen. Je nachdem gilt das oben Gesagte.

4. PayPal

In Deinem Fall würde ich es versuchen mit dem Käuferschutz. Der Defekt ist nach meiner Meinung eine erhebliche Abweichung, da der Verkäufer 100%ige Funktion angegeben hat. Hier hast Du aber wieder das gleiche Problem wie eben: PayPal zahlt nicht bei einem Transportschaden. Auch hier können sich beide Parteien gegenseitig beschuldigen und Du bist wieder der Dumme.

5. Fazit

Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei ganz verschiedene Paar Schuhe. Du hast Glück, wenn Du entweder die magelhafte Verpackung oder den Transportschaden beweisen kannst mit Fotos. Ansonsten wird es schwer und Du bist angewiesen auf die "Gutmütigkeit" des Verkäufers, Transporteurs oder PayPals.


Ich bin übrigens Rechtsreferendar am LG Dresden. Die obigen Zeilen habe ich nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben, gebe aber natürlich wie die meisten Verkäufer keine Garantie.



Alexander


Hallo Alexander,

sehr schönes und vor allem verständliches Kurzgutachten.

Imho auch völlig richtig.

ABER: Ist hier das deutsche BGB überhaupt anwendbar? Der Verkäufer saß schließlich in der Schweiz.


Grüße, Roberto
Claus-Michael
Inventar
#33 erstellt: 03. Jul 2009, 12:55

florian-reihe12 schrieb:
... Bin dann zur Bank und hab die erstmal das Geld zurück buchen lassen. ....


Auf die Idee hätte ich auch mal früh genug kommen sollen, da es sich ja um eine Abbuchung und nicht um eine Überweisung handelte!

Ich könnte es eventuell noch machen - müsste mal die Abbuchungsdaten prüfen.

Na ja - ich hoffe, die Chose geht doch noch problemlos über die Bühne!

Gruß
Claus-Michael
florian-reihe12
Ist häufiger hier
#34 erstellt: 03. Jul 2009, 13:17

harald64646 schrieb:
hi forum..

ich bin seit anbeginn dabei und kaufe und verkaufe bei ebay.

solche fälle wie der beschriebene habe ich in den jahre schon mehrfach gehabt, mein rat, oder wie ich verfahre wenn so etwas passiert, beschweren bei ebay, paypal, transportfirma oder so hinrissige sachen wie polizei anwalt kann man getrost vergessen, dauert zu lange kommt nicht dabei raus und kostet im endeffekt nur geld und nerven, wenn überhaupt dann nur eine einigung mit dem verkäufer, ich hab die besten einigungen immer telefonisch erzielt.

wenn sich der andere querstellt, ok, entweder reparieren lassen und wieder verkaufen, oder behalten, oder defekt verkaufen.

ich gehe immer in defensivhaltung wenn ich post bekomme die unverschämt oder mit drohungen gespickt ist, lasst es, lieber verkäufer und käufer es bringt nichts...
über drohungen wie anwalt einschalten darüber lächele ich milde.

seid euch endlich mal darüber bewusst das ebaygeschäfte oft gutgehen, aber es kann auch mal was schiefgehen, dann lebenserfahrung einschalten und entspannt bleiben, das gilt für käufer wie verkäufer...

quintessenz, wenn das gerät funktioniert und wirklich gut verpackt ist passiert auch nichts. ich hab immer 5cm styropor (bauhaus) rundum das gerät dann in karton.

harry

harry


Alles schön und gut aber wenn mich jemand um 100 oder 150 euro bringt dann fällt es mir schwer das so auf die leichte Schulter ala "passiert halt" zu nehmen.

Das ist Betrug. Wenn mir jemand sagt das Gerät läuft einwandfrei und sobald ich es bei mir einschalte macht es keinen Mucks, dann ist das einfach nur Betrug.

Ich frage mich einfach nur immer wie dreist manche Leute sein können. Ich würde mich nicht trauen ein defektes Gerät als einwandfrei laufend anzubieten ...
Alex-Hawk
Inventar
#35 erstellt: 03. Jul 2009, 13:25

finalvinyl schrieb:
ABER: Ist hier das deutsche BGB überhaupt anwendbar? Der Verkäufer saß schließlich in der Schweiz.


Das ist in diesem Fall natürlich eine berechtigte Frage. Hier hilft wohl nur Auslegung.

Mein Argument für die Anwendbarkeit des BGB: Der Artikel wurde angeboten bei eBay.de und somit gilt auch deutsches Recht.


Alexander
Claus-Michael
Inventar
#36 erstellt: 03. Jul 2009, 13:33
Moin,


florian-reihe12 schrieb:
.....Alles schön und gut aber wenn mich jemand um 100 oder 150 euro bringt dann fällt es mir schwer das so auf die leichte Schulter ala "passiert halt" zu nehmen.

Das ist Betrug. Wenn mir jemand sagt das Gerät läuft einwandfrei und sobald ich es bei mir einschalte macht es keinen Mucks, dann ist das einfach nur Betrug.

Ich frage mich einfach nur immer wie dreist manche Leute sein können. Ich würde mich nicht trauen ein defektes Gerät als einwandfrei laufend anzubieten ...


Da gebe ich Dir Recht, aber diese Sorte Leute gibt es zu Hauf!


Alex-Hawk schrieb:

finalvinyl schrieb:
ABER: Ist hier das deutsche BGB überhaupt anwendbar? Der Verkäufer saß schließlich in der Schweiz.


Das ist in diesem Fall natürlich eine berechtigte Frage. Hier hilft wohl nur Auslegung.

Mein Argument für die Anwendbarkeit des BGB: Der Artikel wurde angeboten bei eBay.de und somit gilt auch deutsches Recht.
Alexander


Genau so habe ich das auch gesehen, da ich es über Ebay.de gekauft habe. Ich habe jetzt nochmals den VK aufgefordert, seine Zusicherung an Kostenbeteiligung über die bislang angebotenen EUR 30,- hinaus zu geben. Schließlich ist bei noch so großem Entgegenkommen für EUR 60,- kaum eine vernünftige Analyse mit folgender Fehlerbeseitigung möglich.

Gruß
Claus-Michael
weedy09
Stammgast
#37 erstellt: 03. Jul 2009, 14:07
Warte noch auf fast nen halben von der Paybaypal Bande,wie einige andere auch....

Käuferschutz ist der blanke Hohn.
florian-reihe12
Ist häufiger hier
#38 erstellt: 03. Jul 2009, 15:37
Ich geb meine Sachen nur noch an den Anwalt. Wenn ich mal was habe.

Immoment hab ich nen Spaßbieter. Das geht auch an meinen Anwalt. Schön wenn man einen kennt, der dir nichts dafür abknöpft sondern rein freundschaftlich das für einen macht.
hf4711
Stammgast
#39 erstellt: 03. Jul 2009, 16:03

weedy09 schrieb:
Warte noch auf fast nen halben von der Paybaypal Bande,wie einige andere auch....

Was? Nen halben Lutscher?

HF


[Beitrag von hf4711 am 03. Jul 2009, 16:03 bearbeitet]
finalvinyl
Hat sich gelöscht
#40 erstellt: 03. Jul 2009, 17:23

Alex-Hawk schrieb:

finalvinyl schrieb:
ABER: Ist hier das deutsche BGB überhaupt anwendbar? Der Verkäufer saß schließlich in der Schweiz.


Das ist in diesem Fall natürlich eine berechtigte Frage. Hier hilft wohl nur Auslegung.

Mein Argument für die Anwendbarkeit des BGB: Der Artikel wurde angeboten bei eBay.de und somit gilt auch deutsches Recht.


Alexander


Das Argument, dass hier über ebay.de gehandelt wurde, greift meiner Meinung nach zu kurz.

Deine Argumentation hätte zur Folge, dass zwei Deutsche, die über ebay.co.uk ein Linn Produkt veräußern bzw. erwerben (weil es eben der größte Markt für Linn Produkte ist), den Kaufvertrag nach britischem Recht abwickeln müssten.

Das kann nicht Sinn der Sache sein.

Ich bin (aus dem Bauch heraus) vielmehr der Ansicht, dass das Recht am Wohnort des Verkäufers maßgeblich sein muss, wenn nichts anderes vereinbart wurde bzw. die ebay-AGB nichts anderes vorschreiben.

Was sagt denn der Zöller dazu?


Grüße, Roberto


[Beitrag von finalvinyl am 03. Jul 2009, 17:24 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#41 erstellt: 03. Jul 2009, 17:30
Bei Käufen von Privat an Privat kann es gar keinen anderen Gerichtsstand geben, als den Wohnort des VK. Der Erfüllungsort liegt nämlich ebenfalls dort. Der Kaufvertrag war übrigens auch schon bei Übergabe an das Versandunternehmen erfüllt. Alles was danach passiert, ist Sache des Käufers, auch ein Transportschaden.
Alex-Hawk
Inventar
#42 erstellt: 03. Jul 2009, 17:37

finalvinyl schrieb:
Deine Argumentation hätte zur Folge, dass zwei Deutsche, die über ebay.co.uk ein Linn Produkt veräußern bzw. erwerben (weil es eben der größte Markt für Linn Produkte ist), den Kaufvertrag nach britischem Recht abwickeln müssten.


Nein. Meine Argumentation hat gerade nicht diese Folge. Das ist eine Frage des Einzelfalls.

Die zwei Leute aus Deinem Beispiel können sich ausdrücklich einigen auf die Anwendung von deutschem Recht. Auch das ist nämlich eine Frage der Vertragsfreiheit.

Wenn keine ausdrückliche Einigung vorliegt, dann ist das ganze eine Frage der Auslegung. Dabei betrachtet man den speziellen Fall. Der war hier ein in Deutschland angebotener Artikel mit einem deutschen Käufer und "deutscher" Währung. Die Annahme von schweizer Recht ist in diesem konkreten Fall nicht vertretbar nach meiner Ansicht.


Alexander
andisharp
Hat sich gelöscht
#43 erstellt: 03. Jul 2009, 17:39
Man kann über ebay.de auch Artikel kaufen, die unter einer ausländischen Domain eingestellt wurden. Dazu reicht es, dass der VK Selbstabholung oder europaweiten Versand anbietet. Ganz so einfach liegen die Dinge nicht. Die Währung spielt überhaupt keine Rolle.
Alex-Hawk
Inventar
#44 erstellt: 03. Jul 2009, 17:46
Natürlich bin ich davon ausgegangen, daß der Artikel direkt bei eBay.de eingestellt wurde bei meinem Beispiel.

Bei der Auslegung spielt die Währung schon eine Rolle.
andisharp
Hat sich gelöscht
#45 erstellt: 03. Jul 2009, 17:48
Leider ist der Euro offizielles Zahlungsmittel in 22 Staaten.
Apalone
Inventar
#46 erstellt: 03. Jul 2009, 17:49

Alex-Hawk schrieb:
Natürlich bin ich davon ausgegangen, daß der Artikel direkt bei eBay.de eingestellt wurde bei meinem Beispiel.

Bei der Auslegung spielt die Währung schon eine Rolle.


Deine Signatur zerstört die Suchfunktion!
Alex-Hawk
Inventar
#47 erstellt: 03. Jul 2009, 17:51

andisharp schrieb:
Leider ist der Euro offizielles Zahlungsmittel in 22 Staaten. ;)


Da haben die Schweizer und die Briten jetzt auch schon den Euro....
andisharp
Hat sich gelöscht
#48 erstellt: 03. Jul 2009, 17:55
Er wird auch in diesen Staaten gerne im Geschäftsverkehr genutzt, weil er sich kostengünstig transferieren lässt. Man kann teilweise in diesen Staaten sogar bar damit bezahlen. Wie erklärst du außerdem einem ausländischen Privatmann, dass für ihn plötzlich deutsches Recht gelten soll, wenn zufällig jemand aus Deutschland etwas bei ihm kauft?
Alex-Hawk
Inventar
#49 erstellt: 03. Jul 2009, 18:00
Nochmal: Fehlt es an einer entsprechenden Vereinbarung, dann ist die Anwendbarkeit des jeweiligen Rechts eine Frage des Einzelfalls und der Auslegung.

Ich habe für das konkrete Beispiel einige Kriterien dargelegt für diese Auslegung. Bei den Gegenbeispielen von Dir kommt man vielleicht zu einem anderen Ergebnis. Das ist ja gerade typisch für eine Auslegung.

Ich beantworte solche Fragen nach bestem Wissen und Gewissen. Natürlich gibts keine Garantie auf Richtigkeit. Bin ja kein Richter am BGH.

Alexander


[Beitrag von Alex-Hawk am 03. Jul 2009, 18:09 bearbeitet]
ChrisTre
Stammgast
#50 erstellt: 03. Jul 2009, 18:47

harald64646 schrieb:
hi forum..

ich bin seit anbeginn dabei und kaufe und verkaufe bei ebay.

solche fälle wie der beschriebene habe ich in den jahre schon mehrfach gehabt, mein rat, oder wie ich verfahre wenn so etwas passiert, beschweren bei ebay, paypal, transportfirma oder so hinrissige sachen wie polizei anwalt kann man getrost vergessen, dauert zu lange kommt nicht dabei raus und kostet im endeffekt nur geld und nerven, wenn überhaupt dann nur eine einigung mit dem verkäufer, ich hab die besten einigungen immer telefonisch erzielt.

wenn sich der andere querstellt, ok, entweder reparieren lassen und wieder verkaufen, oder behalten, oder defekt verkaufen.

ich gehe immer in defensivhaltung wenn ich post bekomme die unverschämt oder mit drohungen gespickt ist, lasst es, lieber verkäufer und käufer es bringt nichts...
über drohungen wie anwalt einschalten darüber lächele ich milde.

seid euch endlich mal darüber bewusst das ebaygeschäfte oft gutgehen, aber es kann auch mal was schiefgehen, dann lebenserfahrung einschalten und entspannt bleiben, das gilt für käufer wie verkäufer...

quintessenz, wenn das gerät funktioniert und wirklich gut verpackt ist passiert auch nichts. ich hab immer 5cm styropor (bauhaus) rundum das gerät dann in karton.

harry

harry


Das mag eine Variante sein.

Mich hat man bislang 1x versucht zu betrügen (seid 1999 bei Ebay).

Das war vor etwa vier Jahren, und ich wollte mir eine neue Grafikkarte kaufen.

Die Grafikkarte wurde weit unter dem damaligen Wert ersteigert, und trotz negativer Bewertungen, man hätte falsche Ware in einer anderen Auktion erhalten, habe ich mich darauf eingelassen.

Der Verkäufer wurde angeschrieben, und es wurde, aufgrund der Negativbewertungen, ausgemacht, dass ich nicht den vollen Betrag von 250€, sondern erst einmal 180€ überweise (den Vorschlag 100€ zu überweisen lehnte der Verkäufer ab) und den Rest bei Erhalt der Ware.

Für den Fall, dass ich jetzt eine falsche Grafikkarte bekommen würde, die ungefähr den Gegenwert von 180€ gehabt hätte, wäre der Reinfall zwar ärgerlich gewesen, aber dann würde das noch in einem ertragbaren Rahmen bleiben.

Ich wartete also auf meine neue Grafikkarte, und angekommen ist...nix!
Eine Woche, zwei Wochen, drei Wochen - nichts!

Auch meine Mails wurden nicht beantwortet, bis ich eine Antwort bekam, man wäre in Urlaub gewesen und hätte das Paket (versicherter Versand war ausdrücklich gewünscht worden) bereits vor Wochen bei der Post aufgegeben.

Danach: Funkstille.

Das Internet ist für Recherchezwecke ein Traum, so dass ich relativ schnell die Telefonnummer eines Onkels des Verkäufers rausbekam, der mir dann direkt die Telefonnummer des Verkäufers durchgab. Mit den Worten:"Mit dem haben wir nix mehr zu tun."

Angerufen. Er fragte und pöbelte, was ich denn wolle, er hätte das Päckchen (!) zur Post gebracht. Die Grafikkarte wäre in einem Schutzpolsterumschlag (wie bitte!?), und sein Schwager wäre Zeuge, und außerdem arbeite der bei der Polizei.

Danach wieder Funkstille.

Die Adresse hatte ich mittlerweile auch rausbekommen und bin dann mal dort vorbeigefahren (ca. 80km von meiner damaligen Heimatstadt entfernt).

Zugegeben, nicht ganz ungefährlich.

Ärmste Plattenbausiedlung, und die verstörte Freundin an der Gegensprechnlage. Babygeschrei im Hintergrund: "Der ist nicht da. Wie? Kann doch gar nicht sein. Ich bin alleine mit dem Baby, und die Tür mach ich nicht auf."

Also, zurück zum Auto, als mein Telefon klingelte:"Was wollen Sie?" ("Ich hätte ganz gerne meine Grafikkarte, oder mein Geld wiede. Sie hatte alle Gelegenheit dazu, die Sache in Ordnung zu bringen, und jetzt mache ich das Spielchen nicht mehr mit").

"Ich verstehe nicht, was Sie wollen!", aufgelegt.

In Essen gibt es beim Landgericht die Möglichkeit der kosenlosen Rechtsberatung, für Leute ohne finanzielle Mittel, was ich als Student war, die ich dann erst einmal in Anspruch genommen habe.

Für den Anwalt, für den ich nichts bezahlen musste, war der Fall klar.

Das Ganze wurde aufgerollt. Ich musste mich um nichts kümmern, bekam aber immer mal wieder Post über den Stand der Dinge.

Der Verkäufer war echt 'ne arme Sau mit zwei verschuldeten Konten, was alles offengelegt werden musste. Vermutlich finanzierte er sich mit kleinen Betrügereien den Lebensunterhalt und hat dann noch Frau und Kind, was mir echt leid tut.

Nichtsdestotrotz bekam ich ein Jahr später, mittlerweile war es zu einer Prinzipsache für mich geworden, weshalb mir der Zeitraum echt egal war, mein Geld zurück, und der Verkäufer musste selbstverständlich die Prozesskosten übernehmen.

Anstatt 180€ waren für ihn dann über 450€ fällig.

Den Vorschlag, die Sache dann einfach so hinnehmen, kann ich nicht so einfach unterschreiben.
Und meine Erfahrung spricht eindeutig dagegen, dass es nichts bringt.

Natürlich hat das recht lange gedauert, und bei 20€ würde ich auch nicht großartig was unternehmen. Wie weiter oben geschrieben war es für mich allerdings dann später auch echt eine Prinzipsache, dass der Verkäufer damit nicht so einfach durchkommt. Diesmal nicht!

Seit dem bin ich mit "teureren" Ebaykäufen etwas vorsichtiger geworden und setze mich mit Verkäufern dieser Artikel gerne voab telefonisch in Verbindung, lasse mir Adressen geben oder hole die Sachen, wenn möglich, selber ab. Vermeindliche Schnäppchen entpuppen sich schnell als Reinfall, den man dann hinterher unter Unständen teuer bezahlt.
Wenn mir irgendetwas komisch vorkommt, oder mir mullmig bei einer Sache ist, lasse ich die Finger davon.


Den letzten für mich teuren Kauf habe ich auch per Versand und einem sehr netten Verkäufer aus Österreich abgewickelt, und alles ist zu vollster Zufriedenheit abgelaufen. Transparenz finde ich immer ganz wichtig.

Ich selbst versende Dinge immer so, wie ich es selbst gerne hätte und bin froh darüber, wenn andere das genauso machen.

Ebay hat viel durch schwarze Schafe einstecken müssen, doch gibt es auch die ehrlichen Verkäufer, die sich echt Mühe geben.

Claus-Michael wünsche ich an dieser Stelle viel Erfolg, und dass das alles für ihn noch ein gutes Ende nimmt.


[Beitrag von ChrisTre am 03. Jul 2009, 19:00 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#51 erstellt: 03. Jul 2009, 18:56

oder hole die Sachen, wenn möglich selber ab.


Genau so sollte man es halten, jedenfalls bei teuren Dingen. Sonst nur bei absolut vertraueswürdigen Verkäufern kaufen.
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