Blitzschutz nötig? Kurze Frage - kurze (?) Antwort

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dimifxbaum
Neuling
#1 erstellt: 30. Sep 2013, 19:30
Moin,

ich plane in diesem überdachten Bereich eine Schüssel an der Hauswand links neben den drei kleinen Fenstern anzubringen (an der inneren Wand, nicht an der Säule, der Bereich der von der Säule auf dem Bild gerade verdeckt wird). Muss ich mich hier mit Erdung/Blitzschutz beschäftigen?

Wand

Wie gesagt, kurze Frage ;-)

Gruß,
dimi
Dipol
Inventar
#2 erstellt: 01. Okt 2013, 22:05
Blitzschutz ist ein Oberbegriff, eine Antennenerdung gehört zum Äußeren, der PA der Kabel zum Inneren Blitzschutz. Bereits die Montage einer Antenne in der nicht erdungspflichtigen Schutzzone der Fassade ist eine Blitzschutzmaßnahme.

Die Definition der nicht erdungspflichtigen Schutzzone der Fassade ist eindeutig und lässt keine Interpretationsspielräume zu. Wenn die Antenne mindestens 2 m Distanz zur Regenrinne/Dachkante einhält und nicht weiter als 1,5 m von der Fassade absteht, ist sie nicht erdungspflichtig.

Am Pfeiler sind offenkundig beide Bedingungen nicht erfüllt, die Antenne ist erdungspflichtig und die Kabel müssen in den PA einbezogen werden. Auf der anderen Terrassenseite sind beide Bedingungen einzuhalten, hier ist aber zum einschlagsbedrohten Balkongeländer ein ausreichend isolierender Trennungsabstand von etwa 10 % der Höhe über Grund zu beachten (ca. 0,3 m).

Ist an eine nicht erdungspflichtige Antenne nur eine Wohneinheit angeschlossen und beträgt die Summe der Ableitströme < 3,5 mA(eff), ist der PA ins eigene Ermessen gestellt.

Fürs Protokoll:
Erdung und PA gehören zur Elektroanlage, Arbeiten an dieser sind in einem Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachkräften vorbehalten.


[Beitrag von Dipol am 01. Okt 2013, 22:47 bearbeitet]
raceroad
Inventar
#3 erstellt: 01. Okt 2013, 22:56

Dipol (Beitrag #2) schrieb:
Am Pfeiler sind offenkundig beide Bedingungen nicht erfüllt, die Antenne ist erdungspflichtig und die Kabel müssen in den PA einbezogen werden.

Nur ist das nicht geplant:

dimifxbaum (Beitrag #1) schrieb:
ich plane in diesem überdachten Bereich eine Schüssel an der Hauswand links neben den drei kleinen Fenstern anzubringen (an der inneren Wand, nicht an der Säule, der Bereich der von der Säule auf dem Bild gerade verdeckt wird).

Für mich stellt sich die Frage, ob das formal ein Standort außerhalb des Gebäudes wäre. Wären da große, zu öffnende Fenster, müsste man eine innen im Haus montiere Antenne nicht erden.

Da Du schreibst, dass auch die Bedingung mit den 1,5 m nicht erfüllt sei, endet für Dich das Haus an der zurückgesetzten Wand. In diesem Fall müsste, da die einzig konkret erlaubte Abweichung von der Erdungspflicht die mit der 2 m / 1,5 m Regel ist, auch dort geerdet werden. Wenn man die Begründung für diese Regelung (> Schutzwinkel) mit in die Überlegung einbeziehen würde, fiele es mir zumindest schwer, eine Erdungspflicht nicht nur durch einen Normverweis, sondern auch von der Sache her zu begründen.


Abgesehen von der Erdung stellt sich die Frage, ob zurückgesetzt an der Hauswand überhaupt freie Sicht zum Satelliten gegeben ist. Beachten: Der Reflektor einer Offsetantenne "blickt" nicht in Richtung des Satelliten. Man braucht freie Sicht mit einem Winkel von etwa 30° (standortabhängig) zur Horizontalen.
Dipol
Inventar
#4 erstellt: 02. Okt 2013, 00:11

raceroad (Beitrag #3) schrieb:
Da Du schreibst, dass auch die Bedingung mit den 1,5 m nicht erfüllt sei, endet für Dich das Haus an der zurückgesetzten Wand.

Ich halte mich nur an die Bestimmungen der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1). Seit terrestrischen Zeiten sind innen Zimmer- und Unterdachantennen und außen damals noch Fensterantennen genannte Fassadenantennen im Schutzbereich einer Fassade von der Erdung befreit. Deshalb können sogar Antennen in einer dreiseitig umschlossenen Loggia erdungspflichtig sein.

raceroad (Beitrag #3) schrieb:
In diesem Fall müsste, da die einzig konkret erlaubte Abweichung von der Erdungspflicht die mit der 2 m / 1,5 m Regel ist, auch dort geerdet werden. Wenn man die Begründung für diese Regelung (> Schutzwinkel) mit in die Überlegung einbeziehen würde, fiele es mir zumindest schwer, eine Erdungspflicht nicht nur durch einen Normverweis, sondern auch von der Sache her zu begründen.

Schutzwinkel- und Blitzkugelverfahren nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) setzen eine intakte Blitzschutzanlage voraus. Keine Blitzschutzanlage = keine definierte Blitzschutzzone LPZ 0B.
dimifxbaum
Neuling
#5 erstellt: 02. Okt 2013, 16:13
Hallo zusammen,

zunächst danke für die Antworten.

Der Anbau soll an der zurückgesetzten Wand links neben den Fenstern erfolgen. Von hier bis zur vorderen Wand (also auch bis zur Säule) sind es 1,5m. Wohlgemerkt nach hinten, also in das Haus "hinein" (wenn man so will). Der diagonale Abstand nach oben zur Dachkante ist - sofern man die links vorhandene Regenrinne als dichtesten Punkt nimmt - bei etwa 2m (je nach Anbauhöhe der Schüssel). Für mich stellt sich hier eben die Frage, ob man die (mir bekannte 2m/1,5m) Vorschrift hier überhaupt so 1:1 anwenden kann oder ob eben (wie auch schon geschrieben wurde) die besondere bauliche Situation hier auch einen gewissen Interpretationsspielraum lässt.

Wäre die Schüssel nicht an der vorderen Wand (rechts) viel eher den äußeren Einflüssen ausgesetzt? Und dort würde (bei entsprechenden Abstand zum Geländer oben) dann nach der 2m/1,5m-Regel keine Erdung erforderlich werden. Das ist - bezogen auf die konkrete Situation - irgendwie nicht ganz einleuchtend. Mir zumindest nicht. Wie würde sich die Sache denn darstellen, wenn man statt links die zurückgesetzte Wand rechts nehmen würde? Da ist sie weit weg von der nächsten Dachkante und 1,5m ins Haus hinein gesetzt. Die Kante zur äußeren Wand nach oben zum Balkongeländer wird man in der Situation doch nicht als "Dachkante" ansehen können (es ist ja noch reichlich echtes Dach drüber).

Zur besseren (?) Darstellung nochmal eine Frontalansicht (nicht maßstabsgetreu):

frontal

Da ich in etwa einen Winkel von 30 Grad nach oben benötige, kann ich die Schüssel natürlich nicht weit oben anbringen. Annahme: Digidish 45 auf einer Höhe von 1m ab Boden angebracht, Oberkante wäre dann 1,45m. Daraus ergibt sich in etwa auch ein diagonaler Abstand zur Dachrinne links (s.o.) von 2m, das ist die dichteste "Dachkante". Der ganze Bereich ist 1,5m tief und 2,5m hoch. Wenn ich nicht ganz daneben liege und einen solchen 30 Grad Winkel ansetze, müsste ich bei der Höhe locker dran vorbeikommen (an der vorderen Kante).

Benötige ich seitlich noch einen offenen Winkel oder reicht es, wenn links und rechts nichts in die Schüssel hineinreicht?

winkel

Besten Dank für die Unterstützung!

Gruß,
dimi
Dipol
Inventar
#6 erstellt: 02. Okt 2013, 19:23
Das gesuchte normative Mauseloch gibt es nicht: Die 1,5 m Wandabstand sind eingehalten aber die nicht erdungspflichtigen Schutzkuben beginnen lotrecht gemessen 2 m unterhalb der Dachrinne und rechtwinklig gemessen gegen die Dachkante. Außerhalb dieser eindeutig definierten Bereiche gibt es nur noch den Schutzraum LPZ 0B, z. B. auch durch eine als natürliche Fangeinrichtung taugliche und geerdete Dachrinne.

Wie es der Zufall will habe ich an der gestrigen Sitzung der für Antennensicherheit zuständigen DKE-Kommisssion 735 einige Detailänderungen bezüglich Erdung und Potenzialausgleich der kommenden DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) vorgetragen. Aufgrund dieser Tätigkeiten kann ich ausschließen, dass in der international harmonisierten IEC 60278-11 außerhalb der bestehenden Schutzzone weitere Schutzräume durch schwer definierbare Schrägmessungen einfließen werden.

Wo die Bedingungen < 1,5 m Abstand zu einer beliebigen massiven Wand und > 2 m senkrecht zur Dachkante/Dachrinne eingehalten werden, muss nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) nicht geerdet werden, ist eine Bedingung nicht erfüllt, muss die Antenne entweder direkt geerdet oder in den Schutzraum einer Fangeinrichtung gestellt werden.

Ab welcher Tiefe eine Balkonplatte gegenüber dem nicht erdungspflichtigen Fassadenbereich vergleichbar ist, kann dir auch keine Blitzschutzkoryphäe beantworten. Hierzu sind mir keine Versuche in Hochspannungslaboren bekannt und somit gibt es dazu außerhalb der Normen auch keine wissenschaftlich nachvollziehbaren Vergleichsdaten.


dimifxbaum (Beitrag #5) schrieb:
Benötige ich seitlich noch einen offenen Winkel oder reicht es, wenn links und rechts nichts in die Schüssel hineinreicht?

Die Fresnelzone wirkt sich bei 11 und 12 GHz Satellitenfrequenzen im Nahfeld nur beschränkt aus, da reicht meistens die quasifreie Sicht ohne Zuschläge zum Strahlenkorridor aus.


[Beitrag von Dipol am 02. Okt 2013, 19:29 bearbeitet]
raceroad
Inventar
#7 erstellt: 02. Okt 2013, 20:28

dimifxbaum (Beitrag #5) schrieb:
Für mich stellt sich hier eben die Frage, ob man die (mir bekannte 2m/1,5m) Vorschrift hier überhaupt so 1:1 anwenden kann oder ob eben (wie auch schon geschrieben wurde) die besondere bauliche Situation hier auch einen gewissen Interpretationsspielraum lässt.

Geht man nach den Buchstaben der Normen, wozu es letztlich keine Alternative gibt, dann ist die Vorschrift anzuwenden. Bedeutet: Nur wenn mind. 2 m Abstand zur Rinne wie zu allen Dachkanten eingehalten werden, muss nicht geerdet werden. Da Du ohnehin von (Zitat) "etwa 2m" ausgehst, sollte die Bedingung bei entsprechend niedriger Montagehöhe der Antenne einzuhalten sein.

Missverständlich finde ich:

Dipol (Beitrag #6) schrieb:
Das gesuchte normative Mauseloch gibt es nicht: Die 1,5 m Wandabstand sind eingehalten aber die nicht erdungspflichtigen Schutzkuben beginnen lotrecht gemessen 2 m unterhalb der Dachrinne und rechtwinklig gemessen gegen die Dachkante. Außerhalb dieser eindeutig definierten Bereiche gibt es nur noch den Schutzraum LPZ 0B, z. B. auch durch eine als natürliche Fangeinrichtung taugliche und geerdete Dachrinne.

TE dimifxbaum geht doch davon aus, dass die geringste Distanz der Antenne zu den Dachkanten mit etwa 2 m die zur Regenrinne wäre. Abgesehen davon, dass die Rinne etwas weiter außen sitzt und die Annahme nicht ganz korrekt ist: Wenn man von allen Punkten der Dachkanten einen 2 m Kreis schlägt, ist man unterhalb des so gebildeten Raumes doch im Schutzbereich. Man muss nicht in der Fläche, egal wie weit man von den Dachkanten entfernt ist, zusätzlich generell 2 m unterhalb der Dachrinne bleiben. Anschaulich macht das die Grafik von Kleiske auf Seite 7 klar.


dimifxbaum (Beitrag #5) schrieb:
Wie würde sich die Sache denn darstellen, wenn man statt links die zurückgesetzte Wand rechts nehmen würde? Da ist sie weit weg von der nächsten Dachkante und 1,5m ins Haus hinein gesetzt. Die Kante zur äußeren Wand nach oben zum Balkongeländer wird man in der Situation doch nicht als "Dachkante" ansehen können (es ist ja noch reichlich echtes Dach drüber).

Die Kante zur äußeren Wand ist keine Dachkante. Rechts an der inneren Wand bestünde keine Erdungspflicht.


Da ich in etwa einen Winkel von 30 Grad nach oben benötige, kann ich die Schüssel natürlich nicht weit oben anbringen. Annahme: Digidish 45 auf einer Höhe von 1m ab Boden angebracht, Oberkante wäre dann 1,45m. Daraus ergibt sich in etwa auch ein diagonaler Abstand zur Dachrinne links (s.o.) von 2m, das ist die dichteste "Dachkante". Der ganze Bereich ist 1,5m tief und 2,5m hoch. Wenn ich nicht ganz daneben liege und einen solchen 30 Grad Winkel ansetze, müsste ich bei der Höhe locker dran vorbeikommen (an der vorderen Kante).

Du solltest nicht pauschal mit 30° rechnen, sondern mit dem korrekten, standortabhängigen Wert, den u.a. der dishpointer unter "Elevation" nennt. Außerdem wäre dieser Wert auf die bauliche Situation nur dann 1:1 anzuwenden, wenn die Kompassrichtung ("Azimuth") exakt senkrecht zu der Wand stünde, an welche die Antenne montiert werden soll. Je stärker die Azimutrichtung von der Senkrechten abweicht, desto größer ist in der Projektion auf die Bodenfläche der Weg zur Kante, und desto höher könnte die Antenne montiert werden.

Noch einfacher: Wir haben bald "sun outage". Etwa am 11. / 12. Oktober stimmt die Sonnenposition am besten mit der des Satelliten überein. Du müsstest nur hier Deine Adresse eingeben und als Satellit Astra 19,2° wählen. Dort wo an den Tagen mit der längsten Dauer des "sun outage" zur Mitte des genannten Zeitfensters die Sonne hinscheint, hätte die Antenne ungestörte Sicht zum Satelliten. Für etwas Reserve wählt man besser den Beginn des Zeitfensters mit noch etwas niedriger stehender Sonne.


*****

Wäre die Schüssel nicht an der vorderen Wand (rechts) viel eher den äußeren Einflüssen ausgesetzt? Und dort würde (bei entsprechenden Abstand zum Geländer oben) dann nach der 2m/1,5m-Regel keine Erdung erforderlich werden. Das ist - bezogen auf die konkrete Situation - irgendwie nicht ganz einleuchtend. Mir zumindest nicht.

Ich habe zwar oben geschrieben, dass es zur buchstangetreuen Einhaltung der Bestimmungen keine Alternative gibt. Dennoch geht es mir ähnlich wie Dir. In etwas allgemeinerem Kontext und mit Bezug auf die Beiträge von oben:


Dipol (Beitrag #4) schrieb:
Schutzwinkel- und Blitzkugelverfahren nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) setzen eine intakte Blitzschutzanlage voraus. Keine Blitzschutzanlage = keine definierte Blitzschutzzone LPZ 0B.

Ich weiß, dass man nach Normenlage die genannten Verfahren nur mit vorhandener Blitzschutzanlagen anwenden darf.

Sehr wahrscheinlich wird in den Normtexten die 2 m / 1,5 m Regelung nirgends begründet. Dennoch ist davon auszugehen, dass diese Regelung nicht ausgewürfelt wurde, sondern dass es eine fachliche Begründung dafür gibt. Aus der lesenswerten Info von Herrn Kleiske:

Kleiske schrieb:
Die genannten Maße ergeben sich aus der Annahme, dass sich bei üblichen Gebäudehöhen von den Gebäudekanten ausgehend ein Schutzwinkel von ca. 48 Grad bei ca. 20 m Hohe (LPL III) ergibt, unter dem die angebrachten Anlagenteile vor direktem Blitzeinschlag relativ sicher sind.

Ergo: Nicht die Norm, aber Kleiske begründet die 2 m / 1,5 m Regelung trotz des Fehlens einer Blitzschutzanlage mit dem Schutzwinkelverfahren.

Ich finde die Begründung nachvollziehbar. Dennoch: Kann man nur wegen dem, was Kleiske schreibt, auf die Erdung einer Antenne, die so wie von TE dimifxbaum geplant montiert werden soll, verzichten? Nein, das kann man nicht. Ich jedenfalls würde es nicht tun. Denn diese Antenne wäre wie eine, die sich unstrittig im 2 m / 1,5 m Bereich befindet, vor einen direkten Blitzeinschlag nur (Zitat Kleiske) "relativ sicher". Um für den Fall der Fälle nicht den Versicherungsschutz zu verlieren, darf man die Normen nicht hinterfragen, sondern man muss sich strikt danach richten.

Aber, und das zunächst ohne eigene Bewertung, sondern nur als Feststellung: Die Normen scheinen mir eher wenig akzeptiert zu sein. Denn nur durch Unwissenheit ist der Anteil vor allem der gar nicht geerdeten Antennen nicht zu erklären. Es melden sich immer wieder Personen zu Wort, welche die Grundzüge der Normen durchaus kennen, diese aber z.B. mit Verweis auf zig normwidrig nicht geerdete Antennen im eigenen Umfeld ohne Schadensfall als überzogen abtun oder gar wirtschaftliche Interessen hinter den Normen vermuten. Ich teile diese Ansicht nicht!. Und die Kritiker sollten sich bewusst machen, dass sich die Normgeber sehr wohl um einen Kompromiss aus Sicherheit und Wirtschaftlichkeit bemühen. Fakt bleibt aber, dass die starre 2 m / 1,5 m Regelung immer wieder für Unverständnis und damit nicht gerade zur Akzeptanzsteigerung führt.

Noch eine Meinung aus dem Erdungsthread des DF-Forums:

patba schrieb:
Die Geschichte mit dem "geschützten Bereich" für Antennen finde ich hingegen nicht stimmig. Mein Verstand sagt mir, dass eine Antenne in 10m Höhe, 2m unter dem Dach und 1m von der Wand weg wesentlich unsicherer steht als am Boden, 3m von der Wand weg, am selben Gebäude. Die Spezifische Situation wird in keinster Weise berücksichtigt. Das Kugelmodell unterstützt genau das. Nach dem "geschützten Bereich" wäre aber die Position am Boden "böse".
Klar ist natürlich, dass seine Umsetzung vor Ort einfacher ist...
dimifxbaum
Neuling
#8 erstellt: 03. Okt 2013, 11:01
Kurz zur Ausrichtung und Winkel; es stellt sich wie folgt dar:

oben
werte

Nun zum Begriff der relativen Sicherheit:

Sofern sich die Antenne eindeutig im mit 2m/1,5m definierten Bereich befindet, gilt sie als "relativ sicher", was einen evtl. Blitzeinschlag angeht. D.h.: montiere ich die Antenne an der äußeren Hauswand auf sagen wir 3m Höhe, so ist keine Erdung erforderlich. Montiere ich die Antenne unterhalb des Balkons an der zurückgesetzen Wand rechts, ist auch keine Erdung erforderlich. Montiere ich sie hingegen links an der zurückgesetzen Wand, käme es auf den Abstand zur nächsten Dachkante (hier setze ich das mit der Regenrinne gleich) an. Sind die 2m dort auch eingehalten: keine Erdung erforderlich. Muss ich das dort an der Hausecke auch in den Boden gehende Fallrohr berücksichtigen? Denn dieses schafft ja im Prinzip eine Verbindung zur Dachkante/Regenrinne und läuft naturgemäß dicht an der Hauswand vorbei (man sieht es auf dem Bild im 1. Beitrag gerade noch so).

Nun: welcher dieser drei Montageorte würde denn die größte "relative" Sicherheit bringen? Denn wenn die Montage unter dem Balkon links eine höhere relative Sicherheit mit sich bringt als die Montage an der vorderen Wand rechts auf 3m Höhe... nun ja. Wie viel ist dann die 2m/1,5m-Vorschrift in Bezug auf die konkret vorliegende Situation "wert"?

Ich möchte Sinn und Zweck nicht anzweifeln. Aber ich sehe ja, dass hier zwei oder 1,5 Meinungen vertreten werden. "Die Norm ist strikt einzuhalten" und "die örtlichen Besonderheiten bieten Anlass, zumindest ein wenig zu hinterfragen".

Wenn ich nun einfach sage: ich möchte die quick & dirty-Lösung, welcher Standort wäre dann zu wählen (ggf. mit bestimmen Einschränkungen oder Optimierungen der Montageposition)?

Gruß,
dimi
raceroad
Inventar
#9 erstellt: 03. Okt 2013, 13:34

dimifxbaum (Beitrag #8) schrieb:
Montiere ich sie hingegen links an der zurückgesetzen Wand, käme es auf den Abstand zur nächsten Dachkante (hier setze ich das mit der Regenrinne gleich) an. Sind die 2m dort auch eingehalten: keine Erdung erforderlich.

Den ursprünglich angedachten Standort links neben den Fenstern halte ich grundsätzlich für eine gute Wahl. Aber Du kannst nicht pauschal die Dachrinne als Maßstab nehmen. Wäre die Antenne etwas höher als in der Grafik aus Beitrag #5 positioniert (oder das Dach flacher), wäre der der Antenne nächstgelegene Punkt einer auf der Dachfläche. Du musst auf kürzestem Weg gemessen von der gesamten Dachfläche mind. 2 m entfernt bleiben.


Muss ich das dort an der Hausecke auch in den Boden gehende Fallrohr berücksichtigen? Denn dieses schafft ja im Prinzip eine Verbindung zur Dachkante/Regenrinne und läuft naturgemäß dicht an der Hauswand vorbei (man sieht es auf dem Bild im 1. Beitrag gerade noch so).

Ja, das auf dem Bild aus Beitrag #1 zu erkennende Fallrohr muss berücksichtig werden. Allerdings muss hierzu kein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden. Wie groß wäre denn der Abstand? Ich kann Dir hierfür keinen zweifelsfrei korrekten Mindestwert nennen. Pauschal werden teils 50 cm angegeben. Eine von der Höhe abhängige Formel für den einzuhaltenden Trennungsabstand gibt es in einer älteren Norm nur für den Trennungsabstand zu einem Erdungsleiter. Diese Formel ist mMn aber nicht anwendbar, da das metallene Fallrohr anders als ein Erdungsleiter keine leitfähige Verbindung zur Haupterdungsschiene hat und sich folglich die Potenzialdifferenz nicht linear mit der Höhe verringert.


Von der Erdungsfrage abgesehen: Ich würde statt einer 45er DigiDish als Kompromiss aus unauffälliger Optik und Empfangsleistung eine 65..75er Gibertini in XP-Ausfürung (= u.a. in Reflektorfarbe lackierter Feedarm, kein auffälliges Logo auf dem Reflektor) verwenden.
Dipol
Inventar
#10 erstellt: 03. Okt 2013, 16:49

dimifxbaum (Beitrag #8) schrieb:
Denn wenn die Montage unter dem Balkon links eine höhere relative Sicherheit mit sich bringt als die Montage an der vorderen Wand rechts auf 3m Höhe... nun ja. Wie viel ist dann die 2m/1,5m-Vorschrift in Bezug auf die konkret vorliegende Situation "wert"?

Bilder sagen mehr als Worte, daher habe ich mit aller maßstäblichen Unzulänglichkeit die ungefährdete Zone in das Bild eingezeichnet. Die nicht erdungspflichtige Schutzzone lässt nach meiner Einschätzung dieser Dachform eine Montage in 3 m Höhe nicht zu..

dimifxbaum (Beitrag #8) schrieb:
Ich möchte Sinn und Zweck nicht anzweifeln. Aber ich sehe ja, dass hier zwei oder 1,5 Meinungen vertreten werden. "Die Norm ist strikt einzuhalten" und "die örtlichen Besonderheiten bieten Anlass, zumindest ein wenig zu hinterfragen".

Wer einen Persilschein sucht muss nur lange genug nachfragen bis er einen Laien oder auch normresistenten Installateur findet, der die Notwendigkeit jeglicher Erdung bestreitet. Such mal einen Elektriker der heute noch ein VDE-Auswahlabo vorweisen oder auch nur die maßgebliche Norm DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) aus dem Stand aufsagen kann.

dimifxbaum (Beitrag #8) schrieb:
Wenn ich nun einfach sage: ich möchte die quick & dirty-Lösung, welcher Standort wäre dann zu wählen (ggf. mit bestimmen Einschränkungen oder Optimierungen der Montageposition)?

Eine Antennenmontage in einem Bereich mit Personenverkehr nimmt unnötig in Kauf, dass der Empfang beim Vorbeigehen ausfällt und die Antenne versehentlich verstellt wird. Jeder hat andere Ansichten, aber ich würde mir angesichts einer besseren und normkonformen Lösungsmöglichkeit niemals die Terrassennutzung mit einer solchen Stolperfalle einschränken.

Schutzzone Südfassade_dimifxbaum


raceroad (Beitrag #9) schrieb:
Pauschal werden teils 50 cm angegeben. Eine von der Höhe abhängige Formel für den einzuhaltenden Trennungsabstand gibt es in einer älteren Norm nur für den Trennungsabstand zu einem Erdungsleiter. Diese Formel ist mMn aber nicht anwendbar, da das metallene Fallrohr anders als ein Erdungsleiter keine leitfähige Verbindung zur Haupterdungsschiene hat und sich folglich die Potenzialdifferenz nicht linear mit der Höhe verringert.

Die Altformel, nach welcher die Trennungsabstände zu einer Blitzschutzanlage mit 25 % höheren ki-Koeffizienten und Bezug auf die Höhe über Grund ermittelt wurden, ist seit 2006 abgelöst. Ich persönlich halte deren Anwendung beim Trennungsabstand gegen einschlaggefährdete leitende Hausteile aber unverändert für sinnvoller als einen höhenunabhängigen Pauschalwert. Unter 5 m Höhe sind m. E. auch geringere Trennungsabstände zu verantworten und über 5 m Höhe hätte ich mit 0,5 m Abstand erhebliche Bedenken.

raceroad (Beitrag #9) schrieb:
Von der Erdungsfrage abgesehen: Ich würde statt einer 45er DigiDish als Kompromiss aus unauffälliger Optik und Empfangsleistung eine 65..75er Gibertini in XP-Ausfürung (= u.a. in Reflektorfarbe lackierter Feedarm, kein auffälliges Logo auf dem Reflektor) verwenden.

Das würde ich auch, insbesondere wenn an der Antenne mehrere Geräte angeschlossen werden sollen.


[Beitrag von Dipol am 03. Okt 2013, 19:22 bearbeitet]
raceroad
Inventar
#11 erstellt: 03. Okt 2013, 19:36

Dipol (Beitrag #10) schrieb:
Die Altformel, nach welcher die Trennungsabstände zu einer Blitzschutzanlage mit 25 % höheren ki-Koeffizienten und Bezug auf die Höhe über Grund ermittelt wurden, ist seit 2006 abgelöst. Ich persönlich halte deren Anwendung beim Trennungsabstand gegen einschlaggefährdete leitende Hausteile aber unverändert für sinnvoller als einen höhenunabhängigen Pauschalwert. Unter 5 m Höhe sind m. E. auch geringere Trennungsabstände zu verantworten und über 5 m Höhe hätte ich mit 0,5 m Abstand erhebliche Bedenken.

Die Bedenken, dass in größeren Höhen pauschal 50 cm nicht reichen, kann ich nachvollziehen.

Als wir uns darüber unterhalten hatten, nannte ich als Szenario die Kreuzung eines Erdungsleiters mit einer Dachrinne. Angenommen, die Länge des Erdungsleiters ab HES bis zur Kreuzungsstelle betrüge 10 m, so müsste (Blitzschutzklasse III) ein Trennungsabstand über feste Stoffe von immerhin 80 cm eingehalten werden. Ist dies nicht möglich, muss zur Dachrinne gebrückt werden. Um Überschläge zu vermeiden, muss auch zur gebrückten Rinne und dem Fallrohr ein Trennungsabstand eingehalten werden. Nur dürfte ohne einen Überschlag, den man ja vermeiden möchte, über Rinne und Fallrohr im Vergleich zum Erdungsleiter nur ein geringer Strom fließen. Folglich wäre nach meinem Verständnis der nötige Trennungsabstand zum Fallrohr nicht wesentlich geringer als zum ab HES gemessen 10 m langen Erdungsleiter. Für geringe Höhen liefe man Gefahr, mit der Anwendung einer eigentlich für den Erdungsleiter bestimmten Formel den nötigen Trennungsabstand zu unterschätzen.


[Beitrag von raceroad am 04. Okt 2013, 11:46 bearbeitet]
dimifxbaum
Neuling
#12 erstellt: 03. Okt 2013, 19:48
Dipol: besten Dank für Deine Mühe!

Zur eingeschränkten Nutzbarkeit der Terasse sei gesagt, dass der Bereich sowieso nicht genutzt wird, dort stehen nur zwei kleine Blumenkübel. Wir haben links am Haus eine große Terasse. Vor dem Haus gibt es keinen Personenverkehr, dort kommen fast 15m Rasenfläche:

oben

Die von Dir genannte Optimalposition wäre tatsächlich zu überdenken. Dort wäre auch ein größerer Antennendurchmesser möglich (angeschlossen werden soll wirklich nur ein Gerät, auch zukünftig wird sich daran nichts ändern). Die anderen unproblematische Position an der zurückgesetzten Wand rechts neben den Fenstern wäre insofern etwas problematisch, als dass der Feedarm dann in den Bereich vor der Terassentür (wird allerdings nur zweimal im Jahr genutzt, um den Weihnachtsbaum rein und raus zu befördern) ragen würde. Andererseits finde ich diese Position gut, da sie einen Wetterschutz inklusive hat (dort kommt kein Regen und kein Schnee an) und so evtl. (?) die Nachteile der fehlenden Wetterreserve bei kleinen Durchmessern ausgleichen könnte...

Ich suche allerdings keineswegs jemanden, der mir sagt: geht alles ohne. Ganz im Gegenteil, ich finde es klasse, dass Ihr euch so viel Mühe gibt, hier aufzuklären. Daher weiß ich jetzt, dass bei mir eigentlich nur zwei Positionen gibt, in denen die Erdung ohne Zudrücken eines oder beider Augen wirklich ausbleiben kann. Nun muss ich mir überlegen, für welche ich mich entscheide.

Es gehört nicht zum Thema Erdung, aber da wir die kokrete Situation hier besprechen: muss ich für einen PA sorgen? Es soll wie gesagt nur ein Gerät auf direktem Wege (LNB-Kabel-Receiver) angeschlossen werden. Ich habe mir die zur Verfügung stehenden Informationen schon durchgelesen, aber so 100%ig verstanden habe ich es glaube ich nicht.

Gruß,
dimi
raceroad
Inventar
#13 erstellt: 04. Okt 2013, 11:46

dimifxbaum (Beitrag #12) schrieb:
muss ich für einen PA sorgen?
[...] Ich habe mir die zur Verfügung stehenden Informationen schon durchgelesen, aber so 100%ig verstanden habe ich es glaube ich nicht.

Siehe dazu:

Dipol (Beitrag #2) schrieb:
Ist an eine nicht erdungspflichtige Antenne nur eine Wohneinheit angeschlossen und beträgt die Summe der Ableitströme < 3,5 mA(eff), ist der PA ins eigene Ermessen gestellt.

Es kommt darauf an, wie viele netzbetriebene Geräte auch mittelbar mit dem LNB an der Antenne verbunden sind. Ein Gerät mit 2-poligem Euro-Netzstecker darf in intaktem Zustand max. 0,5 mA ableiten. Wenn auch mittelbar über elektr. leitende Signalleitungen wie Scart oder HDMI nicht mehr als insgesamt sechs Geräte Verbindung zum LNB haben, kann man davon ausgehen, die 3,5 mA Grenze nicht zu erreichen.
dimifxbaum
Neuling
#14 erstellt: 04. Okt 2013, 17:43
In Ordnung, besten Dank.
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