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Importprobleme: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, usw.

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sai-bot
Inventar
#1 erstellt: 03. Sep 2006, 16:49
Hallo Leute,

nachdem ich hier ein wenig durch die Threads geblättert habe, ist mir aufgefallen, dass gerade bei Fragen der Beschaffung bestimmter KH immer wieder die Frage nach Zoll, Steuer, usw. auftaucht, teilweise sehr verwirrend. Ich hab mir gedacht, dass es sich anbietet, mal an geeigneter Stelle (also hier ) Erfahrungen zu sammeln.

Fangen wir an:
Wenn ich aus dem Ausland Sachen bestelle, muss ich beachten, dass zusätzliche Gebühren auf mich zukommen.
- Zoll
- Einfuhrumsatzsteuer
- evtl. eine Abfertigungsgebühr
- wer mit Kreditkarte bestellt, zahlt idR noch für den Auslandseinsatz der KK (bei mir sind es 1%)

Zum Zoll: Errechnet sich nach den jeweiligen Zollsätzen. Hier kann man die Zollsätze ganz hervorragend abfragen, sie ändern sich nämlich ab und an. Z.Zt. (3.9.06) liegt der Zollsatz für Kopfhörer bei 2%, wenn ihr in Japan oder den USA bestellt - kann je nach Ursprungsland zu Abweichungen kommen. Die TARIC-Nr. für KH (wer nicht browsen will): 8518309590

Zoll fällt eigentlich immer an, es gibt ein paar Ausnahmen. Es gilt: Auch Postgebühren (Porto) wird mitverzollt, der Gesamtwert bezieht sich also auf Produkt+Porto:
Bis 5 Euro fällt niemals Zoll an - sollte nicht relevant sein, mit Porto ist man eigentlich immer über 5 Euro
Bis 22 Euro werden auch keine Zölle erhoben (Ausnahme Tabak usw., für KH-Junkies nicht relevant) - bei kleinen Dingen wie KH-
Bis 45 Euro bei Geschenken von Privat an Privat (= nichtkommerziell und nur gelegentlich) fällt auch kein Zoll an - die Zollbeamten müssen nur glauben, dass die Ware wirklich nur 45 Euro wert ist.
Bis 50 Euro bei Mustern und Proben - kann für Gewerbetreibende interessant sein, eine Sache als Muster deklarieren zu lassen, ist aber umständlicher als die 45 Euro-Grenze.
Letzte für uns sinnvolle Zoll-Lücke: 175 Euro "Reisefreimenge" - wer Leute kennt, die ab und an mal nach Amerika jetten, kann sich von denen zollfrei Sachen bis zu 175 Euro mitbringen lassen.

Zur Einfuhrumsatzsteuer: Beträgt z.Zt. wie unsere Mehrwertsteuer 7% bzw. 16%. Sie fällt immer an, wenn ihr auch Zoll zahlt. In den Ausnahmefällen nicht - es lohnt daher, nach einem Schlupfloch zu suchen

Zur Abfertigungsgebühr: Das seltsamste Kapitel bei Thema Auslandsbestellung. Die Gebühr wird nicht von der Zollbehörde erhoben, sondern idR vom Spediteur, wenn er dazu beauftragt wurde. Ausnahme ist hier DHL, die sind als Nachfolger der Deutschen Post AG verpflichtet, die Abfertigung im Namen des Empfängers vorzunehmen. Die verlangen dann auch keine Gebühr für die Abfertigung, sondern kassieren nur Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für die Zollbehörde nach.
Machen der Versender im Ursprungsland sich keine Gedanken, kann es sein, dass das Paket auf dem nächstgelegenen Zollamt bleibt und man es dort abholen und freikaufen muss. Oder man zahlt (zB bei GLS) zusätzlich zu Zoll und Umsatzsteuer eine Abfertigungsgebühr. Die kann auch - wenn ich da richtig informiert bin - noch "nachträglich" per Rechnung o.ä. erhoben werden, d.h. man bekommt erst ein Paket, ist glücklich darüber, dass man keine zusätzlichen Gebühren zahlen musste und dann kommt doch noch etwas nach.

So, zum Schluss noch ein paar Erfahrungswerte:
Wer "Selbstverzollen" vom Versender angeben lässt, muss auf jeden Fall zum Zoll fahren und das Paket auslösen. Wenn man den korrekten Zolltarif angibt, sind die Beamten manchmal so glücklich über abgenommene Arbeit, dass sie einem glauben. Hat man wirklich etwas sehr günstig bei ebay ersteigert, sollte man einen Ausdruck von der Website mit der gewonnenen Auktion mitnehmen und sozusagen als "Kaufbeleg" vorzeigen, denn sonst schätzen die Beamten den Wert der Ware und das kann bös ins Auge gehen.
Beim Mitverzollen des Portos ist mir aufgefallen: Das Porto wird offenbar mit dem höchsten Zollsatz belegt: Kaufe ich eine Sache mit Zollsatz 7% und eine mit 2%, dann rechnet man den Wert der Ware mit dem Zollsatz 7% plus den Versand und multipliziert das Ergebnis mit 7% - so haben sie es jedenfalls bei mir gemacht.
Macht der Zoll das Paket auf und liegt eine Rechnung bei, hat man idR verloren: Dass es ein Geschenk sein soll, glauben die Beamten dann - zu Recht - nicht mehr. Wenns geht, sollte die Rechnung in solchen Fälle separat geschickt werden.

Das war's von meiner Seite, es gibt bestimmt einige, die mich korrigieren/kritisieren und vielleicht auch ein paar, die einfach von ihren Erfahrungen berichten können.

An die Moderatoren: Sollte dieser Beitrag zu wenig Kopfhörerbezug aufweisen, löscht ihn dezent wieder
Ich hab nur gedacht, dass er nicht schaden kann...
Peer
Inventar
#2 erstellt: 03. Sep 2006, 18:12
WEHE der wird gelöscht. Ich halte den sogar für "Pin-Würdig"!

Wirklich guter Post, ich habe selbst Probleme mit dem Thema gehabt und jetzt sehe ich klarer

In diesem Sinne, DANKE
tv-paule
Inventar
#3 erstellt: 03. Sep 2006, 18:13

sai-bot schrieb:

An die Moderatoren: Sollte dieser Beitrag zu wenig Kopfhörerbezug aufweisen, löscht ihn dezent wieder
Ich hab nur gedacht, dass er nicht schaden kann...


Nö, nö !
Das lass ich mal schön als Thread stehen!

Du hast Dir soviel Mühe gemacht, uns das alles mal zu erklären. Und selbst, wenn es nix mit KH zu tun hat, werden es manche User gern lesen wollen.

Ich selbst kenne mich diesbezüglich auch nicht so gut aus !


beste Grüsse
Paule
Peer
Inventar
#4 erstellt: 03. Sep 2006, 18:16
Zumal der Post ja doch ziemlich viel mit der Bestellung der KH zu tun hat, und damit viel Schreibaufwand in den einzellnen Anfragen erspart
tv-paule
Inventar
#5 erstellt: 03. Sep 2006, 18:16

p32r schrieb:
WEHE der wird gelöscht.


Ruhig, mein Guter !
So schnell konnte ich doch garnicht tippen, dass hier natürlich nichts gelöscht wird !

(Und Drohungen mag ich auch nicht ! )


mit Gruss
Paule
m00hk00h
Inventar
#6 erstellt: 03. Sep 2006, 18:49

sai-bot schrieb:
Ausnahme ist hier DHL, die sind als Nachfolger der Deutschen Post AG verpflichtet, die Abfertigung im Namen des Empfängers vorzunehmen. Die verlangen dann auch keine Gebühr für die Abfertigung, sondern kassieren nur Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für die Zollbehörde nach.


Das ist so nicht ganz korrekt.
Die Deutsche Post und somit im Auftrag dieser auch DHL ist dazu berechtigt die Zollabfertigung für den Importeur zu übernehmen, wenn sie sich dazu in der Lage sehen (also alle Papiere vorhanden und glaubwürdig sind).
Sie können es jederzeit ablehnen, für den Importeur abzufertigen.


sai-bot schrieb:
Machen der Versender im Ursprungsland sich keine Gedanken, kann es sein, dass das Paket auf dem nächstgelegenen Zollamt bleibt und man es dort abholen und freikaufen muss. Oder man zahlt (zB bei GLS) zusätzlich zu Zoll und Umsatzsteuer eine Abfertigungsgebühr. Die kann auch - wenn ich da richtig informiert bin - noch "nachträglich" per Rechnung o.ä. erhoben werden, d.h. man bekommt erst ein Paket, ist glücklich darüber, dass man keine zusätzlichen Gebühren zahlen musste und dann kommt doch noch etwas nach.


Hatte ich auch schon bei DHL. Da hat der Fahrer es verpeilt, mir den fälligen Betrag an der Tür abzunehmen also bekam ich eine Rechung zugeschickt.

Ansonsten habe ich mit Importen noch keine Probleme gehabt, musste bisher 1 mal zum Zoll fahren, weil es den Verdacht auf die Einfuhr verbotetener Gegenstände gab.
Ist aber auch klar, wenn der Versender ein gewisser "WarGameShop" (wgc-shop) ist.
Selbstverständlich alles legal gewesen.

Mit Kopfhörern hatte ich bisher sogar einmal Glück, da musste ich kein Zoll zahlen. Die Differenz habe ich an die Sammelbesteller ausgezahlt. Dazu kam es wohl, weil das Etikett mit Adresse und Wert ect. fast komplett abgerissen ist, lediglich meine Telefonnummer war noch lesbar.
Da hatten sie wohl keine Bock, so viel Arbeit in die Verzollung zu stecken.

Ansonsten sollte man die Rechung außen in einer angeklebten Plastiktasche verstaut werden, das erspart oftmals das öffnen des Pakets durch den Zoll, wenn alles glaubwürdig deklariert und komplett aufgelistet ist.

Ansonsten sind die Männer und Frauen im Zollbüro auch nur Menschen.

m00h
sai-bot
Inventar
#7 erstellt: 03. Sep 2006, 19:14
@m00k00h:


Die Deutsche Post und somit im Auftrag dieser auch DHL ist dazu berechtigt die Zollabfertigung für den Importeur zu übernehmen, wenn sie sich dazu in der Lage sehen (also alle Papiere vorhanden und glaubwürdig sind).
Sie können es jederzeit ablehnen, für den Importeur abzufertigen.


Ja, ich glaub dir mal Ich hab grad die gesetzliche Vorschrift für die Vertretungsregeln gefunden, § 5 Abs. 2 ZollVG: "Die Deutsche Post AG ist befugt, für von ihr beförderte Waren, die nach Maßgabe des Zollkodex zu gestellen sind, Zollanmeldungen in Vertretung des Empfängers abzugeben."
Steht tatsächlich nichts von der Pflicht sondern nur was von der Befugnis. Kennst du denn Fälle, in denen es abgelehnt wurde?
Was mir auch nicht ganz einleuchtet ist, dass bei DHL keine Abfertigungsgebühren anfallen... naja, wie auch immer

Und natürlich können Nachzahlungsaufforderungen auch von DHL kommen, ich gebs zu
christianxxx
Hat sich gelöscht
#8 erstellt: 03. Sep 2006, 19:53

sai-bot schrieb:
Hat man wirklich etwas sehr günstig bei ebay ersteigert, sollte man einen Ausdruck von der Website mit der gewonnenen Auktion mitnehmen und sozusagen als "Kaufbeleg" vorzeigen, denn sonst schätzen die Beamten den Wert der Ware und das kann bös ins Auge gehen.

Macht der Zoll das Paket auf und liegt eine Rechnung bei, hat man idR verloren: Dass es ein Geschenk sein soll, glauben die Beamten dann - zu Recht - nicht mehr. Wenns geht, sollte die Rechnung in solchen Fälle separat geschickt werden.


Im Normalfall ist es so:

Findet der Zoll keine Rechnung oder Kaufbeleg geht es zur Selbstverzollung ins örtliche Zollamt. Dort wird dann natürlich NICHT geschätzt sondern du musst eine Rechnung, Kreditkartenabrechnung (im original) oder bankauszug (z.b. für paypal) vorlegen.
Kleine oder leichte Pakete gehen immer mal durch, auch ohne Rechnung. Grosse und schwere über 5kg in der Regel nie. Ausnahmen gibt es aber immer, ich musste mal 2 DVDs vom Zollamt abholen weil keine Rechnung beilag, der zoll ist hier so weit entfernt & schlecht erreichbar das ich mir immer einen Tag frei nehmen muss, sehr ärgerlich
Wolfiman
Stammgast
#9 erstellt: 03. Sep 2006, 23:02
Also wenn ich einen Stax über Pricejapan mit 5,6Kg und DHL kaufe ist wohl schon zu 99% sicher das ich den vollen Zoll von insgesamt min 18% löhnen darf...
Das man aufs Porto auch zoll zahlen muß ist aber eigentlich schon einen schweinerei...
m00hk00h
Inventar
#10 erstellt: 03. Sep 2006, 23:38

Wolfiman schrieb:
Das man aufs Porto auch zoll zahlen muß ist aber eigentlich schon einen schweinerei...


Ist so auch nicht ganz richtig. Genau genommen zahlst du auf den Versand keinen Zoll, sondern Einfuhrumsatzsteuer.
Auf die innerländischen Paketkosten zahlst du doch auch deine MwSt.

m00h
Wolfiman
Stammgast
#11 erstellt: 04. Sep 2006, 00:15
Naja, haste auch wieder recht.

Hätte ja auch nix gegen zoll wenn ich dafür nich die japanische mehrwertsetuer nochmal zahlen müßte, das ist ja auch beim Porto der fall, wohlob bei DHL...
sai-bot
Inventar
#12 erstellt: 04. Sep 2006, 10:53
@christianxxx:
Wenn keine Rechnung o.ä. vorgelegt wird, muss die Behörde sehr wohl schätzen, allerdings nicht so pauschal, wie ich das hier geschrieben habe.
Art. 30 des Zollkodex sieht genau diesen Fall vor. Wenn der Transaktionswert nicht mittels Rechnung oder anderen Belegen zu ermitteln ist (oder wenn der Zoll ihn für extrem geschönt halt, also nicht glaubt, dass die Ware wirklich nur so wenig wert ist), wird der Wert der Ware auf andere Weise ermittelt. Das hab ich jetzt ganz plump "schätzen" genannt, natürlich gehen die Zollbeamten da wissenschaftlicher ran

@m00hk00h/Zum Verzollen der Portokosten:
Das hier sagt uns die FAQ-Site vom Zoll: "Bei der Zollwertermittlung hat die Zollstelle den Wert einer Einfuhrware beim Überschreiten der Außengrenze der Gemeinschaft zu ermitteln. Dieser Wert wird nicht nur durch den für die Ware gezahlten Rechnungspreis sondern z.B. auch durch Aufwendungen für Transport, Verpackungen und Ladekosten bis zur Grenze beeinflusst."
Dann folgen Erklärungen zu bestimmten Liefervereinbarungen (Ab-Werk-Lieferung/Frei-Haus-Lieferung) und schließlich heißt es:
"Diese Regelung gilt aber nicht für den Postversand mit kommerziell verwendeten Waren. Postgebühren sind hier in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen. Dies gilt sinngemäß auch für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Allerdings ist hier der Wert der Ware am ersten inländischen Bestimmungsort für die Abgabenerhebung heranzuziehen."
...und bei mir wurden die Portokosten mitverzollt.
christianxxx
Hat sich gelöscht
#13 erstellt: 04. Sep 2006, 12:18

sai-bot schrieb:
@christianxxx:
Wenn keine Rechnung o.ä. vorgelegt wird, muss die Behörde sehr wohl schätzen, allerdings nicht so pauschal, wie ich das hier geschrieben habe.
Art. 30 des Zollkodex sieht genau diesen Fall vor. Wenn der Transaktionswert nicht mittels Rechnung oder anderen Belegen zu ermitteln ist (oder wenn der Zoll ihn für extrem geschönt halt, also nicht glaubt, dass die Ware wirklich nur so wenig wert ist), wird der Wert der Ware auf andere Weise ermittelt.


Das ganze ist aber erst dann der Fall wenn der Käufer keine Rechnung oder sonstiges vorlegen kann. Zuerst hast man immer die chance zur selbstverzollung wie ich oben geschrieben habe. Sollte man nix in den händen haben müssen die natürlich schätzen. Die andere alternative wäre das Paket zurückschicken zu lassen
TrottWar
Gesperrt
#14 erstellt: 04. Sep 2006, 12:36

m00hk00h schrieb:

Wolfiman schrieb:
Das man aufs Porto auch zoll zahlen muß ist aber eigentlich schon einen schweinerei...


Ist so auch nicht ganz richtig. Genau genommen zahlst du auf den Versand keinen Zoll, sondern Einfuhrumsatzsteuer.
Auf die innerländischen Paketkosten zahlst du doch auch deine MwSt.

m00h


Jein, ihr habt beide teilweise recht. Die AUSLÄNDISCHEN Beförderungskosten bis zum Ort des Verbringens (also Eintritt in das Gemeinschaftsgebiet der EU - kann Flughafen, Hafen, oder EU-Außengrenze sein) werden dem Zollwert zugerechnet, die inländischen Beförderungskosten, Versandversicherung,... dem EUST-Wert.
Die Zollsätze und Codenummern der Kombinierten Nomenklatur findet man übrigens schneller und - im Normalfall - einfacher über diesen Link. Darüber arbeiten wir (=Zoll) übrigens auch.

Was ich noch - in eurem eigenen Interesse - raten möchte, ist, die Rechnungen nicht separat zu schicken. Wenn ihr eine Ware in USA ersteigert habt und es dafür keine Rechnung gibt, wird notfalls eben geschätzt. Und dann kann das erstens mal recht zeitintensiv werden (habt ihr Zeit zu verschenken?), zweitens ist es für beide Seiten recht nervig und drittens kann - je nach Schnäppchen - der geschätzte Zollwert auch mal teurer ausfallen.
Ich mein, irgendwie müssen wir uns auch zu helfen wissen, einen Internet-Zugang haben wir ja auch.
An dieser Stelle noch einen direkten Rat - gerade zu unserem Internet-Zugang: druckt eure Rechnungen und Nachweise aus, nehmt die mit zum Amt, wenn ihr dazu aufgefordert werdet.
Des Öfteren gab es Probleme mit unserer EDV, sodass wir ausländische Ebay-Seiten nicht aufrufen konnten. Die Probleme sollten (!!!) zwar behoben sein, aber Gott allein weiß, ob es in eurem speziellen Fall so ist. Und der Teufel ist ein Eichhörnchen...
Des Öfteren waren die entsprechenden Kollegen bei einer solchen Vorarbeit eurerseits entsprechend "menschlich", mehr kann und will ich an dieser Stelle nicht nennen (lest bitte zwischen den Zeilen, ok?).

Und wie ihr seht: wir sind auch nur Menschen, mit zum Teil ännlichen Hobbies wie ihr. Oder hättet ihr erwartet, dass sich unter euch so ein "Grünkittel" verbirgt? Ich bin übrigens nicht der Einzige hier im Forum...
sai-bot
Inventar
#15 erstellt: 04. Sep 2006, 14:13

TrottWar schrieb:

Und wie ihr seht: wir sind auch nur Menschen, mit zum Teil ännlichen Hobbies wie ihr. Oder hättet ihr erwartet, dass sich unter euch so ein "Grünkittel" verbirgt? Ich bin übrigens nicht der Einzige hier im Forum... :L

Keine Sorge, ich seh es und glaub es auch
Bisher hab ich hier - im Gegensatz zu vielen anderen Posts im Internet verstreut (also nicht im Hifi-Forum) - auch noch nichts wirklich negatives über den Zoll gehört. Warum auch?

Ich hoffe mal, dass ich sonst einigermaßen richtig lag? Das meiste hab ich auch nur zusammengetragen und kann mich natürlich auch irren. Oder ich bin Fehlinformtationen aufgesessen oder halte einen Ausnahmefall (oder einen Fall, der so nicht hätte passieren dürfen) für einen Regelfall. Korrekturen sind ausdrücklich erwünscht - vielleicht bin ich auch die falsche Person für Zollfragen, aber ein paar Dinge sind in einigen Diskussionen drunter und drüber gegangen. Schön, dass der Zoll hier persönlich vorbeischaut!

Ach nochwas: Wenn das mit den Portokosten genauso läuft wie mit den Transportkosten (dass also nur die Kosten bis zum Ort des Verbringens, nicht aber die inländischen Kosten berücksichtigt werden), dann ist die FAQ-Site von zoll.de falsch. Dort steht nämlich das, was ich oben angegeben habe:
"Diese Regelung gilt aber nicht für den Postversand mit kommerziell verwendeten Waren. Postgebühren sind hier in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen."
Und in Art. 165 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Zollkodex steht: "Die Gebühren für im Postverkehr beförderte Waren sind bis zum Bestimmungsort insgesamt in den Zollwert einzubeziehen; ausgenommen sind Postgebühren, die gegebenenfalls im Einfuhrland zusätzlich erhoben werden."

Ich deute das so: Wenn ich in den USA Ware kaufe und die berechnen mir insgesamt 10 $ Shipping via Air-Mail, dann werden die 10 $ voll in den Zollwert einbezogen. In der Regel kommt es doch gerade nicht vor, dass Händler in den USA die Postgebühren in solche bis zum Verbringungsort und solche ab Verbringungsort splitten?
Vielleicht bin ich auch einfach nur zu blöd
TrottWar
Gesperrt
#16 erstellt: 04. Sep 2006, 14:29

sai-bot schrieb:

Keine Sorge, ich seh es und glaub es auch
Bisher hab ich hier - im Gegensatz zu vielen anderen Posts im Internet verstreut (also nicht im Hifi-Forum) - auch noch nichts wirklich negatives über den Zoll gehört. Warum auch?


Weil wir auch nur Menschen sind... mit teilweise ähnlich kranken Hobbies, wie jeder andere Mensch auch...


sai-bot schrieb:

Ich hoffe mal, dass ich sonst einigermaßen richtig lag? Das meiste hab ich auch nur zusammengetragen und kann mich natürlich auch irren. Oder ich bin Fehlinformtationen aufgesessen oder halte einen Ausnahmefall (oder einen Fall, der so nicht hätte passieren dürfen) für einen Regelfall. Korrekturen sind ausdrücklich erwünscht - vielleicht bin ich auch die falsche Person für Zollfragen, aber ein paar Dinge sind in einigen Diskussionen drunter und drüber gegangen. Schön, dass der Zoll hier persönlich vorbeischaut!


Hast du fein zusammengetragen. Ich selbst hatte mir's schon des Öfteren überlegt, so einen Thread aufzumachen, hatte dann aber doch zu wenig Lust dazu, danach Rede und Antwort zu stehen für jeden, der meint, dadurch 5€ sparen zu können... klappt meist (!!!) eh nicht.


sai-bot schrieb:

Ach nochwas: Wenn das mit den Portokosten genauso läuft wie mit den Transportkosten (dass also nur die Kosten bis zum Ort des Verbringens, nicht aber die inländischen Kosten berücksichtigt werden), dann ist die FAQ-Site von zoll.de falsch. Dort steht nämlich das, was ich oben angegeben habe:
"Diese Regelung gilt aber nicht für den Postversand mit kommerziell verwendeten Waren. Postgebühren sind hier in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen."
Und in Art. 165 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Zollkodex steht: "Die Gebühren für im Postverkehr beförderte Waren sind bis zum Bestimmungsort insgesamt in den Zollwert einzubeziehen; ausgenommen sind Postgebühren, die gegebenenfalls im Einfuhrland zusätzlich erhoben werden."


Richtig, da hast du den Sonderfall erkannt. Da die Portokosten der Post - ohnehin fast überall ein Sonderfall - komplett vorab bezahlt werden müssen und nicht - wie z.B. Luftfracht - prozentual errechnet oder - wie Straßenverkehr - genau bis zum OdV nachvollziehbar sind, wird's komplett zum Zollwert dazu gerechnet. Macht unter'm Strich aber allerhöchstens nen paar Cent Unterschied bei Waren in haushaltsüblichen Größenordnungen aus...


sai-bot schrieb:

Ich deute das so: Wenn ich in den USA Ware kaufe und die berechnen mir insgesamt 10 $ Shipping via Air-Mail, dann werden die 10 $ voll in den Zollwert einbezogen. In der Regel kommt es doch gerade nicht vor, dass Händler in den USA die Postgebühren in solche bis zum Verbringungsort und solche ab Verbringungsort splitten?
Vielleicht bin ich auch einfach nur zu blöd :D


Nee nee, bei der Post garnicht möglich! Es gibt zwar Luftfahrttabellen, aber mal als Beispiel gesagt: jeder Flughafen hat andere Prozentsätze. Du kannst doch aber garnicht nachvollziehen, ob nun von... sagen wir mal... Beverly Hills aus dein Kopfhörer direkt zum Flughafen Los-Angeles gebracht wird oder mit einer inneramerikanischen Maschine nach z.B. New York gebracht und dann von dort aus über den großen Teich geht... Verstehst?
In anderen Ländern noch viel "krasser", ich denke, daher kam die Regelung, die übrigens schon länger besteht, als ich bei dem "Verein" bin...
Hintergrund einfach, dass man nicht nachvollziehen kann, wo der OdV (=Ort des Verbringens) ist. Ob das nun gerecht ist: rechne dir's selbst aus, großmächtige Unterschiede hab ich noch keine gemerkt, meist sind die Unterschiede im Cent-Bereich...
tv-paule
Inventar
#17 erstellt: 04. Sep 2006, 17:05
Hallo TrottWar,

schön, dass Du hier bei uns mitmachst !!
Ich freue mich immer wieder, wenn wir Erfahrungen untereinander austauschen können und Tipps von allererster Stelle bekommen !

Übrigens, wir Kopfhörer-Freaks sind eine ganz tolle Truppe - machmal zwar etwas verrückt (wenn unsere Freunde z.B. mehr als 15 KH daheim haben), aber Spass macht`s alle Male!
Also, hier öfters mal reinschauen !


liebe Grüsse
Euer Paule
TrottWar
Gesperrt
#18 erstellt: 04. Sep 2006, 18:05
@ TV-Paule:

danke für's nette Willkommen
Ich hab mich hier schon einmal "herumgetrieben", als ich um Hilfe wegen meines Sennheiser HD 480II gefragt hatte, dessen Membrane sich mit den Ohrpolster-Schaumstoffen verklebt haben.
Man riet mir - auch angesichts des immensen Fortschritts in der Zwischenzeit - mich von dem Ding zu trennen, ihn in die Tonne zu kicken.
Da mir momentan andere Dinge (neuer CD-Player, neue Kabel) wichtiger sind, muss der erstmal aber zurückstehen.
Ich gedenke aber, mir irgendwann nächstes Jahr einen neuen KH zuzulegen, evtl. auch mit nettem KHV. We'll see.

Break

Ich bin gern bereit, den Forumsusern bezüglich Importen - soweit es denn meine Zeit erlaubt - Tipps zu geben. Gar keine Frage, seh ich als Dankeschön für all die vielen Ratschläge an, die man mir hier im Forum schon gegeben hat und - na klar - ihre Früchte in Form einer echt schönen Anlage getragen haben.
Nur habt bitte Verständnis, wenn ich bei Fragen wie "ich spar da ein paar Euro, helf mir bitte" oder "ich möchte das gewerblich tun, wie geht das mit den Zollabfertigungen" oder gar "machste die Abfertigung für mich, du kannst das ja" dankend ablehne. Liegt weniger an "ich will nicht" als vielmehr an "ich darf nicht". Hier bitte ich um Verständnis, auch außerhalb von der KH-Fraktion ist das Thema ja "brisant".
Fairerweise muss ich aber noch dazu sagen, dass sich bei Elektrogeräten (auch, wenn sie - wie z.B. Rotel - Schaltnetzteile besitzen, die man wohl durch einfachen Stromstecker-Tausch auf unser Stromnetz anpassen kann) Preisersparnisse um die 10-20% zum hiesigen Straßenpreis die Eigenimporte absolut nicht lohnen, meist geht die Prozentschwelle sogar noch drüber...
Hier bitte ich euch, nicht mit all zu spitzem Bleistift zu rechnen und im Zweifel dann vielleicht doch lieber beim Fachhändler um's Eck zu kaufen, auch, wenn's vielleicht unter'm Strich ein kleines Bisschen teurer ist.
Mal ehrlich, 10-20€ mehr tun niemand weh, denkt auch an Service, Garantie und die Tatsache, dass man "mal eben" zum Probehören hin gehen kann.
Das nur als kleine Bitte am Rande, nicht, dass jemand sauer ist, wenn ich ihm auf eine Anfrage hin nur schreibe "lass es sein" oder "wende dich an eine in deiner Nähe ansässige Spedition" oder gar nicht antworten sollte.
Ausreden werde ich niemandem einen Eigenimport (ich wär ja ein Narr, würde ich es tun), aber geht mit einer gewissen Sorgfalt an die Sache ran und habt nicht nur den Geiz-ist-geil-Faktor im Auge. Bitte!
Und noch ein Letztes: zu meiner aktiven Zollamts-Zeit (bin mittlerweile zum Sachbearbeiter für Großfirmen gewechselt und habe somit keinen direkten Privatkunden-Verkehr mehr) war es absolut "trendy", sich aus USA Medikamente (Aspirin,...) und Nahrungsergänzungsmittel zu kaufen.
Diese Teile sind aber - obgleich vielleicht die gleiche Produktbezeichnung vorhanden ist und in Deutschland frei verkäuflich ist - für Privatpersonen nicht ohne Weiteres einzuführen. Oftmals sind Schmerzmittel, die in Deutschland frei verkäuflich sind, in USA stärker dosiert gewesen und somit apothekenpflichtig. Dass dann eine Einfuhr für Privatpersonen nicht in Frage kommt, sollte jedem einleuchten.
Ebenso die in USA frei verkäuflichen "Nutricious Supplements", also Nahrungsergänzungsmittel. Was da teilweise an Scheißdreck (eine andere Bezeichnung dafür darf es nicht geben, denn es ist oftmals wirklicher Dreck) drin ist, würden die Leute das wissen, würden sie's sicherlich nicht mehr bestellen. Oft - sehr oft - waren die Leute dann so naiv und bestanden auf eine Inhaltsprobe. Doof nur, wenn die Döschen geöffnet wurden, konnten sie ja schlecht zurückgesendet werden. Somit blieb oft nur eine Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung über: wir zerstörten die Pillen, sodass sie nicht mehr eingenommen werden konnten.
Der Käufer - verständlicherweise darüber nicht sehr erfreut - hat also Geld zum Fenster herausgeworfen.

Also, macht was aus den Tipps hier und fragt im Zweifel vielleicht vorab mal bei eurem zuständigen Zollamt nach, gern auch telefonisch (Telefonnummern unter "Zoll" in jedem Telefonbuch zu finden), während der Geschäftszeiten gibt euch da jeder gern Auskunft über das für und wider eurer Ideen!

Habt Spaß
Kirschkuchen
Stammgast
#19 erstellt: 07. Sep 2006, 11:29
Mal eine vielleicht naive Frage:
Wenn ich einen gebrauchten KH von privat kaufe, ist der auch zollpflichtig? Oder gilt das nur für Neuwaren bzw. Händlereinkäufe?
TrottWar
Gesperrt
#20 erstellt: 07. Sep 2006, 11:32
Wenn es die oben genannten Wertschwellen übersteigt: ja!
Die Zollsätze unterscheiden - zumindest in diesem Bereich - nicht zwischen neu und gebraucht.
Andreas67
Inventar
#21 erstellt: 02. Apr 2007, 19:17
Hallo,

ich stelle meine Frage mal in diesem Thread, um keinen neuen Thread aufzumachen:

Wo ist der Unterschied hinsichtlich Zoll bei einer Lieferung per Global Priority Mail, FedEx oderd en anderen Versandarten?

Bei ES ist unter FedEx zu lesen "...you would be responsible for ALL tax, duty and brokerage fees upon arrival"

Bin ich das bei Global Priority Mail nicht auch oder wo liegt der feine Unterschied? Das FedEx die Zollabfertigung selber vornimmt habe ich mal gelesen, aber wo ist der Unterschied hinsichtlich der Möglichkeit, dass auch mal kein Zoll anfällt.
Mit Zoll meine ich natürlich in erster Linie die MwSt.

Andreas
m00hk00h
Inventar
#22 erstellt: 09. Aug 2008, 19:15
Falls es noch nicht bemerkt wurde: in meiner Signatur fehlt ein Zusatz.

Soll heißen: ich hab mit bluetin geschäftlich nichts mehr zu tun und möchte dem entsprechend auch keine Anfragen jeglicher Art zu dem Thema mehr erhalten.

Statt meiner sammelt jetzt ein netter junger Mann in Portugal das Geld ein, via IBAN,BIC/SWIFT.

m00h
eddie78
Hat sich gelöscht
#23 erstellt: 10. Aug 2008, 14:34
und was machste jetzt, wenn man das fragen darf?
m00hk00h
Inventar
#24 erstellt: 10. Aug 2008, 14:38

eddie78 schrieb:
und was machste jetzt, wenn man das fragen darf?


In wie fern...

m00h
Matzio
Inventar
#25 erstellt: 10. Aug 2008, 15:00

m00hk00h schrieb:

eddie78 schrieb:
und was machste jetzt, wenn man das fragen darf?


In wie fern...

m00h

Biste trotzdem (oder "nichtsdestotrotz" ;)) am Stand auf der IFA zu finden?
Lasse mir nämlich gerade einen Besuch Berlins für 2 oder 3 Tage (davon 1 oder 2 Tage IFA) durch den Kopf gehen.
m00hk00h
Inventar
#26 erstellt: 10. Aug 2008, 15:24

Matzio schrieb:

m00hk00h schrieb:

eddie78 schrieb:
und was machste jetzt, wenn man das fragen darf?


In wie fern...

m00h

Biste trotzdem (oder "nichtsdestotrotz" ;)) am Stand auf der IFA zu finden?


Sonst würde es nicht da stehen...

m00h
Sethion
Stammgast
#27 erstellt: 10. Aug 2008, 15:47
Und wenn man auf den Plan schaut, steht bei Halle 1.2, Stand 111 auch nicht Bluetin.

@m00h
Wenigstens trennt dich der Adam-Stand vom Yamaha-Stand, nicht dass du immer rüberschielst.
Matzio
Inventar
#28 erstellt: 10. Aug 2008, 20:42

Sethion schrieb:
Und wenn man auf den Plan schaut, steht bei Halle 1.2, Stand 111 auch nicht Bluetin.

@m00h
Wenigstens trennt dich der Adam-Stand vom Yamaha-Stand, nicht dass du immer rüberschielst. ;)

Huch! Ja, dann.... muss ich mit meinem Bashing wohl doch vorsichtiger sein!
eddie78
Hat sich gelöscht
#29 erstellt: 11. Aug 2008, 06:59

m00hk00h schrieb:

eddie78 schrieb:
und was machste jetzt, wenn man das fragen darf?


In wie fern...

m00h


Wollte wissen, wem Du jetzt Deine Unterstützung leihst... aber das hat sich wohl gerade geklärt, dank dem Hinweis auf den IFA-Plan...

Dann musst Du in Deinem Profil aber noch die Homepage austauschen...
eddie78
Hat sich gelöscht
#30 erstellt: 12. Sep 2008, 06:25
Da auf diesen Thread hinsichtlich Verzollung in den FAQs verlinkt wird, ergänze ich mal die Daten hinsichtlich Wertgrenzen von zoll.de aus einem meiner anderen Posts:

http://www.zoll.de/c...sendungen/index.html

http://www.zoll.de/f...#gewerblich_fragen18

Die höhere Freigrenze von 150 Euro gilt ab dem 1.12.2008, hier die zugehörige Verodnung zur Änderung der Zollbefreiungsverordnung:

http://eur-lex.europ...085:0001:0002:DE:PDF

Ab dem 1.12.2008 gilt auch eine erhöhte Wertschwelle von 700,- (statt bisher 350,-) im Reiseverkehr. Da kann man für einen Pauschalsatz verzollen (je nach Ware)


[Beitrag von eddie78 am 12. Sep 2008, 18:29 bearbeitet]
bearmann
Inventar
#31 erstellt: 12. Sep 2008, 09:35
Guter Hinweis... solltest aber mal deinen letzten Link fixen, der ist im Eimer.

@ Mods:
Vielleicht auch mal entsprechenden Hinweis zur neuen Freigrenze in den ersten Beitrag einpflegen?!

Grüße,
bearmann
Jürgen_B
Stammgast
#32 erstellt: 12. Sep 2008, 15:45

eddie78 schrieb:
Die höhere Freigrenze von 150 Euro gilt ab dem 1.12.2008...


Ich hatte im Mai 2008 vom Zoll auf eine Anfrage zur neuen höheren Freigrenze folgende Antwort bekommen:

"wie ursprünglich gemeldet, wird sich ab dem 01. Dezember 2008 für Sendungen mit geringem Wert die in Artikel 27 der ZollbefreiungsVO genannte Wertgrenze von derzeit 22 Euro auf 150 Euro erhöhen.
Diese Information ist nach wie vor richtig; die Änderung gilt aber nur für Zölle, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der alten Wertgrenze von 22 EUR."

Wenn die neue höhere Freigrenze wirklich nur für den Zoll gilt, dann bringt es m.E. effektiv nicht viel, da der Hauptanteil der Kosten doch die Einfuhrumsatzsteuer ist.
eddie78
Hat sich gelöscht
#33 erstellt: 12. Sep 2008, 18:30
Ich editiers bei gelegenheit, bin gerade auf dem Sprung. Die ersten laufen anscheinend mittlerweile auch ins Leere.

EUSt soll der Freibetrag auch noch angepasst werden, aber die haben es halt nicht so mit der Harmonisierung...
eddie78
Hat sich gelöscht
#34 erstellt: 14. Sep 2008, 11:07
Beitrag konnte ich jetzt nciht mehr editieren, daher die LInks hier nochmal...

Wertgrenzen (Stand heute, aber 1.12. gelten neue Wertgrenzen):
http://www.zoll.de/f...#gewerblich_fragen18


Private Sendungen im Postverkehr ("Geschenkdeklaration"):
http://www.zoll.de/c...atsendung/index.html

Reisefreimengen:
http://www.zoll.de/c...eigrenzen/index.html

Im Reiseverkehr gilt auch die Pauschalverzollungsgrenze von momentan 350 Euro, die zum 1.12.2008 auf 700,- Euro angehoben wird. Die oben unter "Wertgrenzen" genannten Pauschalverzollungssätze "unterschlagen" aber den Pauschalsatz für alle anderen Sendungen, der 13,5% (inkl. Einfuhrumsatzsteuer) beträgt. Diese Pauschalsätze gelten aber nur im Reiseverkehr, nicht bei Paketen...

Und nochmal der Link zur geänderten Zollbefreiungsverordnung:
http://eur-lex.europ...:085:0001:01:DE:HTML

Und ein Überblick über die derzeitigen Zollbefreiungstatbestände:
http://www.zoll.de/b...bestaende/index.html

Hinsichtlich der unterschiedlichen Regelung für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer im Bereich zwischen 22 und 150 Euro hat das BMF zwar die Information herausgegeben, dass die EUSt-Berechnung nicht analog angepasst wird, auf die echte Umsetzung würde ich aber mal warten. Da EUSt-Beträge unter 10,- Euro nicht erhoben werden, ist de facto eine Sendung bis 52,60 € sowieso von der Zahlung von EUSt befreit... inwiefern da also eine Getrenntbehandlung Sinn macht, sei dahingestellt.

Da diese Differenzierung aber ausschließlich durch eine unglückliche Formulierung in §1 Abs. 1 der EUStBV entsteht, die sicher nicht in der Rechtsetzungsabsicht des Gesetzgebers lag, halte ich das auch für zumindest anfechtbar. Das BMF legt diese Angaben gerne mal
in der unzweckmäßigsten Weise aus... bisher steht die analoge Änderung der EUStBV noch aus (man müsste nur mal einen Halbsatz rausnehmen, um die Verordnung für solche Anpassungen zu flexibilisieren), aber aller Hoffnung nach gibt das BMF nochmal eine geänderte Mitteilung heraus... ich wollte nur mal loswerden, wie handwerklich schlecht so manche Verordnung hier gemacht ist...


[Beitrag von eddie78 am 14. Sep 2008, 11:24 bearbeitet]
Jürgen_B
Stammgast
#35 erstellt: 06. Okt 2008, 16:52
Nachricht von heute:
http://www.heise.de/...rte--/meldung/116958

"Nun jedoch folgte der Dämpfer: So weisen die Zollbehörden nun darauf hin, dass die neue Regelung ausschließlich für Zölle gelte, während es eine entsprechende Angleichung der Einfuhrumsatzvorschriften nicht geben werde."
eddie78
Hat sich gelöscht
#36 erstellt: 06. Okt 2008, 17:03
Jep, das steht doch schon oben... und Heise ist nur ca. 4 Monate zu langsam
Brotrinde
Stammgast
#37 erstellt: 02. Dez 2008, 13:47
Änderung der Bestimmungen im Reise- und Postverkehr zum 1. Dezember 2008

Die Freimengen von Reisemitbringseln, die ein Reisender einfuhrabgabenfrei aus Nicht-EG Ländern einführen darf, wurden neu festgesetzt.

So erhöhte sich die Freimenge für sonstige Waren von bisher 175 Euro für See- und Flugreisende auf 430 Euro. Bei Personen, die auf einem anderen Verkehrsträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn), beträgt die Freimenge 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahre wurde die Freimenge unabhängig vom gewählten Verkehrsträger auf 175 Euro festgesetzt.

Die Mengen an Tabakwaren und Spirituosen, die ein Reisender unabhängig von den oben genannten Wertgrenzen einfuhrabgabenfrei einführen darf, bleiben unverändert. Zusätzlich dürfen noch 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier einfuhrabgabenfrei eingeführt werden.

Der Schwellenwert, bis zu dem die Einfuhrabgaben im Reise- oder Postverkehr vereinfacht festgesetzt werden können (Pauschalierung), wurde von 350 Euro auf 700 Euro erhöht. Die Abgabesätze wurden ebenfalls angepasst und können der folgenden Tabelle entnommen werden.

[...]

Rechtzeitig vor Weihnachten wurde zum 1. Dezember 2008 die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr von derzeit 22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht.
Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.

Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind.

Ist dieser Wert überschritten, fallen bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern) versteuert werden.

Quelle
eddie78
Hat sich gelöscht
#38 erstellt: 02. Dez 2008, 18:37
Anpassungen im Bereich der Einfuhrumsatzsteuer sind in der Pipeline. Ich warte eigentlich täglich auf die Veröffentlichung.

P.S. Schön, den Dr. Snuggles mal wieder als Avatar zu sehen. Habe mir neulich mal die ganzen Folgen reingefahren...
Tob8i
Inventar
#39 erstellt: 02. Dez 2008, 21:28
Mal schauen, ob die Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer wirklich angehoben wird. Wäre auf jeden Fall praktisch, wobei der schwächere Euro momentan ja nicht so sehr zum Import geeignet ist.
naru_iD
Ist häufiger hier
#40 erstellt: 03. Dez 2008, 13:39
Ja zum einen der schwache Euro und dann soll auch noch die Einfuhrumsatzsteuergrenze net angehoben werden!
und was will man dann damit erreichen bestimmt nicht das leute mehr importieren! denn das lohnt sich ja kaum!

naja abwarten vll haben wir ja noch glück
LEARNER
Hat sich gelöscht
#41 erstellt: 03. Dez 2008, 15:35

naru_iD schrieb:
Ja zum einen der schwache Euro und dann soll auch noch die Einfuhrumsatzsteuergrenze net angehoben werden!
Du forderst eine Anhebung der Umsatzsteuer?
Damit wärest Du ein braverer Staatsbürger als ich im Moment ertragen kann.
Masochist?

und was will man dann damit erreichen bestimmt nicht das leute mehr importieren! denn das lohnt sich ja kaum!
Du bist schuld wenn ich Augenkrebs bekomme.
Majuskelknappheit und Interpunktionsinsuffizienz zusätzlich zur internationalen Finanzkrise - wer soll denn das aushalten ......

Inhaltlich kann ich Dir auch nicht wirklich zustimmen.
Die staatlichen Plünderer sind nicht importfeindlich, insbesondere da wir sowieso einen Leistungsbilanzüberschuß aufweisen können.
Sie wollen nur halt wie jede gut organisierte Bande ihren Anteil.Der Zehnte war früher und ist überholt.Man hat festgestellt, daß man den Schafen auch erheblich mehr abknöpfen kann, ohne einen Aufstand zu riskieren.

Edit:Typo


[Beitrag von LEARNER am 04. Dez 2008, 05:30 bearbeitet]
LEARNER
Hat sich gelöscht
#42 erstellt: 03. Dez 2008, 15:41
Spezialfall:
Weiß hier jemand aus der Praxis, wie man im Falle einer Rücksendung Einfuhrumsatzsteuer/Zoll zurückbekommt?
Ich hab hier gerade was teureres mit einmonatigem Rückgaberecht am Start.

Ich erinnere mich vage, daß ich sowas vor sehr langer Zeit schon mal auf mich nehmen mußte, aber meine Erinnerung ist schemenhaft und die Prozedur könnte sich ja geändert haben.
IIRC mußte ich damals mittels eines enormen Papierkrieges die Beträge von zwei verschiedenen Behörden zurückfordern.
Zollgebühren von der Zollbehörde und Einfuhrumsatzsteuer vom Finanzamt.Oder so ......
Brotrinde
Stammgast
#43 erstellt: 03. Dez 2008, 18:47

LEARNER schrieb:
Spezialfall:
Weiß hier jemand aus der Praxis, wie man im Falle einer Rücksendung Einfuhrumsatzsteuer/Zoll zurückbekommt?

Zollgebühren von der Zollbehörde und Einfuhrumsatzsteuer vom Finanzamt.Oder so ......


Ich denke dies bleibt Dir auch nun nicht erspart:

Zitat:
Für Waren des Versandhandels bietet das Zollrecht die Möglichkeit, dass die Zollanmeldung, auf deren Grundlage die Abgaben erhoben wurden, auch noch nach der Freigabe der Waren (der Fachausdruck lautet Überlassung) für ungültig erklärt werden kann. Bei anderen Handelsgeschäften ist dies nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich.
Ein entsprechender schriftlicher Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach der Annahme der Zollanmeldung bei dem Hauptzollamt gestellt werden, in dessen Bezirk die Zollabfertigung stattgefunden hat. Die Adresse ist aus dem Abgabenbescheid bzw. aus der Abgabenberechnung ersichtlich.
Um eine zügige Bearbeitung sicherstellen zu können, sollten dem Antragsschreiben alle Unterlagen beigefügt werden, die die Rücksendung der Waren an das Versandhaus beweisen. Hierfür kommen z.B. folgende Unterlagen in Betracht:

* Der Einlieferungsschein der Post oder
* ein ähnlicher Beleg eines Kurierdienstes und/oder
* die Empfangsbestätigung des Versandhauses in Verbindung mit dem Gutschriftbeleg über den Kaufpreis.

Das gilt auch, wenn nur ein Teil der ursprünglichen Sendung zurückgeschickt wird.
Bitte geben Sie Ihre komplette Kontoverbindung an.


Quelle
LEARNER
Hat sich gelöscht
#44 erstellt: 04. Dez 2008, 05:43

Brotrinde schrieb:

LEARNER schrieb:
Spezialfall:
Weiß hier jemand aus der Praxis, wie man im Falle einer Rücksendung Einfuhrumsatzsteuer/Zoll zurückbekommt?

Zollgebühren von der Zollbehörde und Einfuhrumsatzsteuer vom Finanzamt.Oder so ......


Ich denke dies bleibt Dir auch nun nicht erspart:

Zitat:
Für Waren des Versandhandels bietet das Zollrecht die Möglichkeit, dass die Zollanmeldung, auf deren Grundlage die Abgaben erhoben wurden, auch noch nach der Freigabe der Waren (der Fachausdruck lautet Überlassung) für ungültig erklärt werden kann. Bei anderen Handelsgeschäften ist dies nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich.
Ein entsprechender schriftlicher Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach der Annahme der Zollanmeldung bei dem Hauptzollamt gestellt werden, in dessen Bezirk die Zollabfertigung stattgefunden hat. Die Adresse ist aus dem Abgabenbescheid bzw. aus der Abgabenberechnung ersichtlich.
Um eine zügige Bearbeitung sicherstellen zu können, sollten dem Antragsschreiben alle Unterlagen beigefügt werden, die die Rücksendung der Waren an das Versandhaus beweisen. Hierfür kommen z.B. folgende Unterlagen in Betracht:

* Der Einlieferungsschein der Post oder
* ein ähnlicher Beleg eines Kurierdienstes und/oder
* die Empfangsbestätigung des Versandhauses in Verbindung mit dem Gutschriftbeleg über den Kaufpreis.

Das gilt auch, wenn nur ein Teil der ursprünglichen Sendung zurückgeschickt wird.
Bitte geben Sie Ihre komplette Kontoverbindung an.


Quelle
Dank Dir.

Das sieht ja für hiesige Verhältnisse vergleichsweise einfach aus.Mehr als drei Tage Urlaub sind dafür möglicherweise gar nicht nötig.

Ist aber Theorie.In der Praxis fordern die vielleicht einen Nachweis, den man unmöglich beibringen kann.
sai-bot
Inventar
#45 erstellt: 04. Dez 2008, 10:16

LEARNER schrieb:
Das sieht ja für hiesige Verhältnisse vergleichsweise einfach aus.Mehr als drei Tage Urlaub sind dafür möglicherweise gar nicht nötig.

Ist aber Theorie.In der Praxis fordern die vielleicht einen Nachweis, den man unmöglich beibringen kann.

... und dazu fällt mir natürlich wieder eine Geschichte ein. Hat mit Zoll nichts zu tun, aber ich hoffe, die Mods verzeihen mir, wenn ich meinen eigenen Thread zuspamme.

Ein Freund bestellt was bei einem Versandhaus, dessen Name zugleich ein Palindrom ist. Er hat noch keine Kunden-Nr., lässt sich also eine neue geben und wünscht Lieferung in einen Paket-Shop an, weil er die Sachen dann einfach abholen kann. Als eine Woche lang nichts passierte, fragt er nach, was los wäre. Antwort: "Das Paket liegt seit fünf Tagen in dem Paket-Shop!" Fragt er: "na, wie wäre es dann, wenn man mir wenigstens sagt, dass das versendet wurde?" Antwort: "Ja, das können Sie ja auf der Webseite im Kundenbereich nachsehen, wir können keine Versandbestätigungen verschicken." Um sich in den Kundenbereich einloggen zu können, braucht man Geburtsdatum und Kundennummer. Problem: Erste Bestellung, er hat noch keine. Palindrom's Lösung: "Ja, sorry, die Kundennummer dürfen wir per E-Mail nicht sagen, die steht auf der Rechnung." Und wo liegt die? Im Paket. Aha.

Soviel zum Thema
In der Praxis fordern die vielleicht einen Nachweis, den man unmöglich beibringen kann.
Offenbar können das auch private Anbieter ganz gut, wenn sie nur schon verwaltungsähnliche Strukturen angenommen haben
Aber weil die Privaten das erkannt haben, hat mittlerweile jede Bude, die was auf sich hält, einen Qualitätscheck. So auch hier. Einige Tage später rief nämlich eine Call-Center-Dame an und fragte nach der Kundenzufriedenheit
eddie78
Hat sich gelöscht
#46 erstellt: 04. Dez 2008, 11:47
Bei Versand über Post und Kurierdienste reicht die quittierte Übergabebestätigung an den Kurierdienst auch als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke und ebenso als alternativer Ausgangsnachweis.
Ggf. solltest Du Dir aber einen Retourenaufkleber oder sowas abstempeln lassen, aus dem eine Referenzierung z.B. auf die ursprüngliche Rechnung/Vorganmgsnummer gezogen werden kann.
ulliwitsch
Ist häufiger hier
#47 erstellt: 18. Jan 2009, 18:54
Hallo,

morgen fahre ich zu meiner zuständigen Zollstelle um mir meine Shure SE420 aus den USA abzuholen. Eine Rechnung lag dementsprechend nicht im Paket,so darf ich morgen selbst verzollen. Ich nehme den Ausdruck der eBay-Auktion und meine PayPal-Abrechnung mit und hoffe, dass ich nach der Zahlung der "Gesamteinfuhrabgaben" das Ding mitnehmen kann. Auf dem grünen Zettel war tatsächlich angekreuzt, dass ich eine Rechnung, 2-fach ind deutscher Sprache vorlegen muss :O

Grüßle
Ulli
LEARNER
Hat sich gelöscht
#48 erstellt: 18. Jan 2009, 19:20

ulliwitsch schrieb:
Auf dem grünen Zettel war tatsächlich angekreuzt, dass ich eine Rechnung, 2-fach ind deutscher Sprache vorlegen muss :O

Den Quatsch kreuzen die Plünderer immer an, aber die von Dir erwähnten Unterlagen reichen.
sai-bot
Inventar
#49 erstellt: 18. Jan 2009, 19:28

LEARNER schrieb:

ulliwitsch schrieb:
Auf dem grünen Zettel war tatsächlich angekreuzt, dass ich eine Rechnung, 2-fach ind deutscher Sprache vorlegen muss :O

Den Quatsch kreuzen die Plünderer immer an, aber die von Dir erwähnten Unterlagen reichen.

Jap, hatte mich neulich auch gewundert, wie ich denn bitteschön 2 Rechnungen in deutscher Sprache vorweisen soll. Wahrscheinlich noch Formulare aus den 80ern, die aufgebraucht werden müssen...
Ahbehzäh
Stammgast
#50 erstellt: 18. Jan 2009, 19:37
Entweder sind's alte Formulare oder die Plünderer wollen sich weiterhin die Möglichkeit erhalten, Rechnungen in Mandarin oder Tamil zurückzuweisen und bei Englisch ein Auge zuzudrücken, ohne eine Riesenliste mit Sprachen zu veröffentlichen, die der Plünderer von Welt zu verstehen hat.
ulliwitsch
Ist häufiger hier
#51 erstellt: 18. Jan 2009, 21:37
Ok, dann kann ich ja beruhigt hinfahren. Wird morgen spannend: Berechnen sie 78% der Portokosten zu den Zollgebühren muss ich die 2% Drittlandszollsatz zusätzlich zu den EUSt zahlen, da ich dann über 150 EUR liegen würden. Sinds nur 70% bleib ich drunter. Kommt jetzt auf den Abflughafen an...
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