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Garantieanspruch bei nicht für das jeweilige Land bestimmten LCD`s

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Autor
Beitrag
Ramrod
Stammgast
#104 erstellt: 04. Mai 2008, 12:20
Hallo,

hab jetzt nicht alle Beiträge gelesen, also sorry falls das schon jemand gepostet hat. Ich hatte einen Serviceauftrag bei meinem M86, neue FW wegen 24p.
Die wollten keine Garantiekarte von mir sehen. Allerdings mußte ich an die Servicefirma eine Kopie meiner Rechnung mailen (nach dem die Techniker da waren).
Meine Seriennummer hatte ich vorher bei Samsung zumindest im Mailverkehr angegeben. (Mein Gerät ist für den Deutschen Markt)

Ciao,

Markus
Tommy679
Schaut ab und zu mal vorbei
#105 erstellt: 04. Mai 2008, 17:10
Also, ich glaube, ich träume.

Wie kann das sein, dass ein Gerät aus Österreich in Deutschland verkauft werden kann.Da kommt man sich dumm vor.

Man kann doch nicht an alles denken und die Seriennummern vergleichen, um bloss nicht ein Gerät aus sonst einem Land zu bekommen.Vorausgesetzt man kennt alle Herkunftsländercodes.

Ich glaube man muss, nach all den Gesetzen zum Verbraucherschutz, noch ein Gesetz herausbringen, wie bei den Eiern, um zu sehen welches das Herkunftsland ist

Aber mal im Ernst, man sollte dafur sorgen, dass dies ein bisschen transparenter gestaltet wird.
danyboyos
Ist häufiger hier
#106 erstellt: 04. Mai 2008, 18:02
@Tommy679

Es kommt drauf an, wo man kauft. Ware aus einem onlineshop kann von überall her stammen. Aus dem Handel vor Ort ist es mit höchster wahrscheinlichkeit direkt von Samsung Deutschland. Bzw. man kann sich dann nochmal rückversichern ob es tatsächlich so ist.
LE-40F86BD
Inventar
#107 erstellt: 04. Mai 2008, 18:14

danyboyos schrieb:
Es kommt drauf an, wo man kauft. Ware aus einem onlineshop kann von überall her stammen. Aus dem Handel vor Ort ist es mit höchster wahrscheinlichkeit direkt von Samsung Deutschland. Bzw. man kann sich dann nochmal rückversichern ob es tatsächlich so ist.

Das kann man wohl bei einem Online-Shop nicht ?
danyboyos
Ist häufiger hier
#108 erstellt: 04. Mai 2008, 18:59

LE-40F86BD schrieb:

danyboyos schrieb:
Es kommt drauf an, wo man kauft. Ware aus einem onlineshop kann von überall her stammen. Aus dem Handel vor Ort ist es mit höchster wahrscheinlichkeit direkt von Samsung Deutschland. Bzw. man kann sich dann nochmal rückversichern ob es tatsächlich so ist.

Das kann man wohl bei einem Online-Shop nicht ? :hail


Da kannst den Verkäufer nicht anfassen und er kann dir leichter vom Pferd erzählen. Habe da schon meine Erfahrungen gemacht. Deswegen bin ich da eher skeptisch.
LE-40F86BD
Inventar
#109 erstellt: 04. Mai 2008, 19:32

danyboyos schrieb:

LE-40F86BD schrieb:

danyboyos schrieb:
Es kommt drauf an, wo man kauft. Ware aus einem onlineshop kann von überall her stammen. Aus dem Handel vor Ort ist es mit höchster wahrscheinlichkeit direkt von Samsung Deutschland. Bzw. man kann sich dann nochmal rückversichern ob es tatsächlich so ist.

Das kann man wohl bei einem Online-Shop nicht ? :hail


Da kannst den Verkäufer nicht anfassen und er kann dir leichter vom Pferd erzählen. Habe da schon meine Erfahrungen gemacht. Deswegen bin ich da eher skeptisch.

Kleiner Scherzbold
Dafür hättest Du es schriftlich
Tommy679
Schaut ab und zu mal vorbei
#110 erstellt: 04. Mai 2008, 21:10

danyboyos schrieb:
@Tommy679

Es kommt drauf an, wo man kauft. Ware aus einem onlineshop kann von überall her stammen. Aus dem Handel vor Ort ist es mit höchster wahrscheinlichkeit direkt von Samsung Deutschland. Bzw. man kann sich dann nochmal rückversichern ob es tatsächlich so ist.


Dafür muss man sich aber Informieren,bzw. viele Stunden in diesem Forum verbringen, bis man merkt dass man am Anfang steht. Ein Anfänger oder unaufmerksamer Mensch kauft doch im Online Shop mit dem Gedanken, ich wohne in Deutschland und kaufe im deutschem Shop, deshalb muss das Gerät auch aus Deutschland stammen bzw. für den deutschen Markt bestimmt sein.

Ich habe zB. viele Beiträge gelesen und mich viel über die LCD Technik informiert, und dann als ich glaubte trotz (Milka) Fehler im LE32 656A ein gutes LCD gefunden zu haben, dann muss ich befürchten dass mein LCD aus Timbuktu stammt und ich keine 2 sondern nur 1 Jahr oder vieleicht keine Garantie habe.

Das kann doch was nicht stimmen.

Muss man jetzt befürchten, dass auch andere Komponenten zB. Grafikkarte oder sonstwas nicht aus Deutschland stammt sondern aus sonstwo und man befürchten muss, das man keine Garantie hat. Und wie will man überprüfen ob zB. Grafikkarte oder was anderes wirklich aus Deutschland stammt.
Tommy679
Schaut ab und zu mal vorbei
#111 erstellt: 05. Mai 2008, 12:23
Hallo,

ich habe gestern bei dem Online Shop Media-Handel wegen der vollständigen bezeichnung LE32A656A1F(XXC), eine Info angefordert.

Nicht nur dass mir keine vollständige Bezeichnung gennant wurde, sondern kostet jetzt der LCD anstatt 950€ 1299€
und man weiss trotzdem nicht ob der LCD für den deutschen Markt bestimmt ist.

Ich weiss nicht, warum sie dass verbergen.Auch wenn der LCD keine 2 Jahre vor Ort Garantie hat, sondern vielleicht nur 1 Jahr so ist das durch 350€ Preisdifferenz gerechtfertigt, so kann jeder entscheiden das ob für ihn in Ordnung ist.

Man muss es nur offenlegen und nicht, dass der Verbraucher nicht weiss vorauf er ist.
danyboyos
Ist häufiger hier
#112 erstellt: 05. Mai 2008, 23:54
genau das mein ich, wie im Fall von Tommy679, entweder wird die Antwort verheimlicht oder falsch gestellt.
Tommy679
Schaut ab und zu mal vorbei
#113 erstellt: 06. Mai 2008, 14:36
Hi, ich habe gestern auch den elektroshopwagner.de angeschrieben, da dieser derzeit den günstigsten 32 zoller
anbietet, abe bis heute keine Antwort bekommen.

Wenn die mir sagen würden, nein er kommt nicht aus Deutschland, sondern von anderswo, dann könte ich entscheiden ob ich für diese 300€ Nachlass die verringerte Garantie in Kauf nemen würde oder nicht.

So kann ich nur spekulieren und aus Prinzp nicht bei denen bestellen.

In jedem Fall werde ich jetzt warten bis was neues passiert und vielleicht bei Saturn oder bei MM um Preisnachlass feilschen.
Rawn
Neuling
#114 erstellt: 07. Mai 2008, 17:27
Ich hatte auch schon Kontakt zum Samsung Support.

Das kam dabei raus:


GutenTag Herr XXX,

vielen Dank fuer Ihre Anfrage.

Wenn Sie ein Fernsehgeraet ueber einen deutschen Haendler beziehen und
dieser Ihnen ein auslaendisches Geraet verkauft, erhalten Sie bei uns
die vollen 2 Jahre Herstellergarantie.
Anders sieht es aus, wenn Sie selbst ein Geraet im Ausland beziehen.
Hier haben Sie entweder 1 Jahr oder gar keine Herstellergarantie.


Es ging darum, dass mein 40M87BDX eine XEU Kennzeichnung hat, aber gekauft habe ich den TV über recoon.de. Also deutscher Shop.
Tommy679
Schaut ab und zu mal vorbei
#115 erstellt: 09. Mai 2008, 00:07

Rawn schrieb:
Ich hatte auch schon Kontakt zum Samsung Support.

Das kam dabei raus:


GutenTag Herr XXX,

vielen Dank fuer Ihre Anfrage.

Wenn Sie ein Fernsehgeraet ueber einen deutschen Haendler beziehen und
dieser Ihnen ein auslaendisches Geraet verkauft, erhalten Sie bei uns
die vollen 2 Jahre Herstellergarantie.
Anders sieht es aus, wenn Sie selbst ein Geraet im Ausland beziehen.
Hier haben Sie entweder 1 Jahr oder gar keine Herstellergarantie.


Es ging darum, dass mein 40M87BDX eine XEU Kennzeichnung hat, aber gekauft habe ich den TV über recoon.de. Also deutscher Shop.


Toll , dann werd ich gleich mal den 32 er bestellen bei elektroshopwagner.de. Der hat super Bewertungen und 60 Tage Rückgaberecht.
Du hast meinen Tag geretet.
Tussy
Inventar
#116 erstellt: 09. Mai 2008, 10:26

Rawn schrieb:
Ich hatte auch schon Kontakt zum Samsung Support.

Das kam dabei raus:


GutenTag Herr XXX,

vielen Dank fuer Ihre Anfrage.

Wenn Sie ein Fernsehgeraet ueber einen deutschen Haendler beziehen und
dieser Ihnen ein auslaendisches Geraet verkauft, erhalten Sie bei uns
die vollen 2 Jahre Herstellergarantie.
Anders sieht es aus, wenn Sie selbst ein Geraet im Ausland beziehen.
Hier haben Sie entweder 1 Jahr oder gar keine Herstellergarantie.


Es ging darum, dass mein 40M87BDX eine XEU Kennzeichnung hat, aber gekauft habe ich den TV über recoon.de. Also deutscher Shop.





Diese Aussage unbedingt hier ganz oben anpinnen.

Genau so ist die Rechtssprechung - und nicht anders!
Master468
Inventar
#117 erstellt: 09. Mai 2008, 10:54

Genau so ist die Rechtssprechung - und nicht anders!

Die Rechtssprechung regelt gesetzliche Gewährleistungsansprüche. Hier geht es um freiwillige Garantieleistungen des Herstellers. Die Ausgestaltung und Bedingungen sind ihm hier weitgehend unbenommen. So darf Samsung natürlich Geräte davon ausschließen.

Gruß

Denis


[Beitrag von Master468 am 09. Mai 2008, 10:56 bearbeitet]
Tussy
Inventar
#118 erstellt: 09. Mai 2008, 14:04

Master468 schrieb:

Genau so ist die Rechtssprechung - und nicht anders!

Die Rechtssprechung regelt gesetzliche Gewährleistungsansprüche. Hier geht es um freiwillige Garantieleistungen des Herstellers. Die Ausgestaltung und Bedingungen sind ihm hier weitgehend unbenommen. So darf Samsung natürlich Geräte davon ausschließen.

Gruß

Denis


Kann ja sein - bloß wo steht das!!!!
LE-40F86BD
Inventar
#119 erstellt: 09. Mai 2008, 14:50

Tussy schrieb:

Master468 schrieb:

Genau so ist die Rechtssprechung - und nicht anders!

Die Rechtssprechung regelt gesetzliche Gewährleistungsansprüche. Hier geht es um freiwillige Garantieleistungen des Herstellers. Die Ausgestaltung und Bedingungen sind ihm hier weitgehend unbenommen. So darf Samsung natürlich Geräte davon ausschließen.

Gruß

Denis


Kann ja sein - bloß wo steht das!!!!

Nachdem die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, darf dieser das eben tun was er gerne möchte
http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm
Tussy
Inventar
#120 erstellt: 09. Mai 2008, 15:21

LE-40F86BD schrieb:

Tussy schrieb:

Master468 schrieb:

Genau so ist die Rechtssprechung - und nicht anders!

Die Rechtssprechung regelt gesetzliche Gewährleistungsansprüche. Hier geht es um freiwillige Garantieleistungen des Herstellers. Die Ausgestaltung und Bedingungen sind ihm hier weitgehend unbenommen. So darf Samsung natürlich Geräte davon ausschließen.

Gruß

Denis


Kann ja sein - bloß wo steht das!!!!

Nachdem die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, darf dieser das eben tun was er gerne möchte
http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm


Sorry, falsch verstanden.
Natürlich kann er die Garantiebedingungen machen wie er will.

Ich fragt wo steht, das wenn man ein Flat in Deutschland kauft über ein deutschen Händler Samsung keine Vor-Ort Garantie gibt!!!!
Egal wo der TV herkommt!

Rechtssprechung = Prospekthaftung!


[Beitrag von Tussy am 09. Mai 2008, 15:23 bearbeitet]
Fire112
Neuling
#121 erstellt: 10. Mai 2008, 14:29
Hallo

Ich habe heute meinen Samsung LE-32R81B von Redcoon erhalten.

Das Gerät hat eine XEH Seriennummer. Dabei habe ich eine "Warranty Card", auf welcher die Garantiebestimmungen auch in Deutsch aufgeführt sind.

Heißt das, dass ich die volle Garantie in Deutschland habe?

Trotzdem muss ich mich noch bei Redcoon beschweren, es liegt kein deutsches Handbuch bei.

P.S. Wenigstens hat das Teil ein "S"-Panel, soll ja wohl wie ich gelesen habe das bessere sein.


[Beitrag von Fire112 am 10. Mai 2008, 14:58 bearbeitet]
LE-40F86BD
Inventar
#122 erstellt: 27. Jul 2008, 18:12
Dieser Thread läuft parallel
http://www.hifi-foru...m_id=151&thread=6152


[Beitrag von LE-40F86BD am 27. Jul 2008, 21:47 bearbeitet]
LE-40F86BD
Inventar
#123 erstellt: 03. Aug 2008, 19:36
Nun wird es vielleicht interessant:

matigoal schrieb:
Heute Antwort von Samsung:

Zitat:

GutenTag Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider handelt es sich bei Ihrem Geraet um ein englisches Model.
Lag dem Geraet eine europaeische Garantiekarte bei?
Diese benoetigen Sie, damit wir eine Garantiereparatur in Deutschland
veranlassen koennen.



So ne Garantiekarte war natürlich nicht dabei...
Was mach ich nun?

Ich weiß leider keinen Rat


[Beitrag von LE-40F86BD am 03. Aug 2008, 19:48 bearbeitet]
LE-40F86BD
Inventar
#124 erstellt: 03. Aug 2008, 20:52

matigoal schrieb:
Hab bei pixxbay bestellt und da lief alles reibungslos...bis auf die garantiekarte.
Hab jetzt beide nochmal angeschrieben. Den Händler wegen der Garantiekarte und Samsung wegen dem Schwachsinn. Soweit ich die gesetzgebung kenne ist die rechnung wichtig und nicht irgend eine scheiß karte, die beim gerät beiliegt!
Gerät in deutschland gekauft und ne deutsche rechnung heißt für mich 2 Jahre garantie!!
Hab samsung geschrieben, dass sie auch gerne nen techniker aus england einfliegen können, wenn der sich besser mit dem tv (produziert in slovenien) besser auskennt als ein deutscher!
Mal sehen, was nun passiert....
LE-40F86BD
Inventar
#125 erstellt: 03. Aug 2008, 20:53

matigoal schrieb:
Antwort Samsung:

GutenTag Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ein Geraet fuer dendeutschen Markt endet auf XXC Ihr Model endet auf
XXU und wurde somit fuer den englischen Markt produziert.
Generell koennen sich Geraete diefuer ein anderes Land hergestellt
werden in Funktionen und verbauten Teilen unterscheiden.
Mit einer europaeischen Garantiekarte haben Sie dann selbstverstaendlich
auch Garantie in Deutschland.
Eine Garantiekarte muss dem Fernseher grundsaetzlich beiliegen.
Bitte wenden Sie sich zwecks Nachforderung an den Haendler, da in diesem
Falle der Kaufbeleg als Garantienachweis nicht ausreicht.
LE-40F86BD
Inventar
#126 erstellt: 04. Aug 2008, 06:46

matigoal schrieb:
Nun gehen die Argumente aus:

GutenTag Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider ist Ihre Mail unvollstaendig bei uns angekommen. Bitte schreiben
Sie uns erneut, faxen Sie uns oder rufen Sie direkt an unserer Hotline
an.
Bitte verwenden Sie keine Sonderzeichen wie Hochkomma. Bitte kopieren
Sie keine vorgeschriebenen Texte aus Textverarbeitungs- oder M
ailprogrammen, da diese fuer Sie nicht-sichtbare Formatierungsbefehle enthalten koennen, welche bei der Darstellung in unserem inter
nen Computersystem Fehldarstellungen verursachen, auch wenn die Mail bei ihnen eventuell korrekt dargestellt wird.


Unter der Antwort von samsung steht mein text...und perfekt in allen kleinigkeiten! Also ist auch alles bestens angekommen!!
LE-40F86BD
Inventar
#127 erstellt: 04. Aug 2008, 11:18

matigoal schrieb:
Mal zur Info meine letzte mail an samsung, auf die sie dann nicht mehr antworten wollten:

Meine Kundennummer lautet: XXXXXXXXXX


Das heißt sie bauen in tv´s für den englischen markt minderwertigere komponenten ein als in geräte für den deutschen markt?

Wenn ich sie recht verstehe habe ich ohne garantiekarte keine garantie auf das gerät!?
Obwohl es nagelneu ist und ich ne rechnung aus deutschland habe?!

Wenn ich jetzt in london sitzen würde, dann wäre ja auch keine garantiekarte im karton gewesen!? Wieso? Gehört england nicht zur EU oder warum brauchen die da keine Karte und ich schon?!

Gibt es eine andere möglichkeit ihnen zu antworten als über dieses portal?! Es ist tierisch nervig immer alle punkte vor dem Komentar ausfüllen zu müssen!

MfG
Tussy
Inventar
#128 erstellt: 04. Aug 2008, 12:22
Das bestätigt doch meine Aussage.

Alles nur "Marketinggeschwätz".

Wenn es ernst wird, "ziehen die den Schwanz ein" ........


Garantiebestimmungen von Samsung

1. Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen muss der Kunde die vollständig und richtig ausgefüllte Garantiekarte sowie die Originalrechnung oder den vom Händler ausgestellten Kassenbeleg oder eine entsprechende Bestätigung vorlegen. Die Serienummer am Gerät muss lesbar sein.


[Beitrag von Tussy am 04. Aug 2008, 12:23 bearbeitet]
Tommy679
Schaut ab und zu mal vorbei
#129 erstellt: 04. Aug 2008, 12:39
hi,

das ist wohl ein Witz von Samsung, vorher hiess es nur bei einem deutschen Händler kaufen, dann Garantiekarte, ich bin mal gespannt was als nächstes kommt.
Vielleicht Garantie gibt es nur, wenn es in Deutschland produziert wird und wie wir alle wissen ist dies unmöglich, da nix von denen in Deutschland produziert wird.
So vergrault man Kunden.

MfG
ANFAltair
Hat sich gelöscht
#130 erstellt: 09. Aug 2008, 12:14
Hab mal einen Blick auf die Seriennummer geworfen und da stand

LE-40A656A1FXXC

... heißt das jetzt, dass ich garantie auf das teil hab, oder nicht?
LE-40F86BD
Inventar
#131 erstellt: 09. Aug 2008, 12:21

ANFAltair schrieb:
Hab mal einen Blick auf die Seriennummer geworfen und da stand

LE-40A656A1FXXC

... heißt das jetzt, dass ich garantie auf das teil hab, oder nicht?

Du hast 2-jährige Garantie
ANFAltair
Hat sich gelöscht
#132 erstellt: 09. Aug 2008, 13:06

LE-40F86BD schrieb:

ANFAltair schrieb:
Hab mal einen Blick auf die Seriennummer geworfen und da stand

LE-40A656A1FXXC

... heißt das jetzt, dass ich garantie auf das teil hab, oder nicht?

Du hast 2-jährige Garantie ;)


Hab ich dann einfach so 2 jahre garantie,,, oder brauch ich diese garantie karte?,,, und was wenn ich keine hab, obwohl das gerät 2 jahre garantie haben müsste..?
LE-40F86BD
Inventar
#133 erstellt: 09. Aug 2008, 13:11

ANFAltair schrieb:

LE-40F86BD schrieb:

ANFAltair schrieb:
Hab mal einen Blick auf die Seriennummer geworfen und da stand

LE-40A656A1FXXC

... heißt das jetzt, dass ich garantie auf das teil hab, oder nicht?

Du hast 2-jährige Garantie ;)


Hab ich dann einfach so 2 jahre garantie,,, oder brauch ich diese garantie karte?,,, und was wenn ich keine hab, obwohl das gerät 2 jahre garantie haben müsste..?

Du hast ein XXC-Gerät (für Central-Europa)
Wenn Du dazu die Rechnung des Händlers hast brauchst Du Dir keine Sorgen machen ..... vergiß die Garantiekarte dann einfach
ANFAltair
Hat sich gelöscht
#134 erstellt: 09. Aug 2008, 15:13
Thx für die Antwort^^
vipergts
Stammgast
#135 erstellt: 12. Aug 2008, 11:49
Hallo,

kann man Clouding eignetlich auch noch nach einem Jahr reklamieren falls es einen stören sollte ??
geisenpete
Ist häufiger hier
#136 erstellt: 13. Aug 2008, 13:14
@ANFAltair (vielleicht kannst Du mir weiterhelfen)?

Hallo,

ich habe ein LE-40A656A1FXXU. Es war keine blaue Garantiekarte dabei.
Ich hab jetzt aber eine bekommen.
Welche Artikelnummer hat eure blaue Garantiekarte von 40A656A1FXXC?
Müsste irgentwas mit BN....anfangen.

Ich muss vergleichen, ob das auch die richtige karte für den 40A656 ist!

Danke

Pete


[Beitrag von geisenpete am 13. Aug 2008, 14:08 bearbeitet]
LE-40F86BD
Inventar
#137 erstellt: 13. Aug 2008, 13:30

vipergts schrieb:
Hallo,

kann man Clouding eignetlich auch noch nach einem Jahr reklamieren falls es einen stören sollte ??

Warum nicht .... Du hast bei Samsung 2 Jahre Garantie ?
signs
Stammgast
#138 erstellt: 13. Aug 2008, 19:20

geisenpete schrieb:
@ANFAltair (vielleicht kannst Du mir weiterhelfen)?

Hallo,

ich habe ein LE-40A656A1FXXU. Es war keine blaue Garantiekarte dabei.
Ich hab jetzt aber eine bekommen.
Welche Artikelnummer hat eure blaue Garantiekarte von 40A656A1FXXC?
Müsste irgentwas mit BN....anfangen.

Ich muss vergleichen, ob das auch die richtige karte für den 40A656 ist!

Danke

Pete


Wie sieht denn deine Karte aus und was steht drauf?

Diese Zahl mit "BN..." ist keine Artikelnummer. Die Artikelnummer ist von Händler zu Händler verschieden. Nur die Modellnummer ist gleich. Das scheint irgendeine Ordnungszahl zu sein.


[Beitrag von signs am 13. Aug 2008, 19:20 bearbeitet]
geisenpete
Ist häufiger hier
#139 erstellt: 13. Aug 2008, 19:50
@signs
mir gehts darum, ob es verschiedene Garantiekarten gibt - und ob meine die gleiche wie Deine ist (40A656A1FXXC)...
->weil ich die vom Händler nachgeliefert bekommen habe!

Auf meiner steht auf der Vorderseite unten im rechten Eck "BN68-0514E-01"!

Bitte vergleich doch mal, wennst das XXC Modell hast, ob die Nummer gleich ist!

Merci!


[Beitrag von geisenpete am 13. Aug 2008, 19:56 bearbeitet]
signs
Stammgast
#140 erstellt: 13. Aug 2008, 22:27

geisenpete schrieb:
@signs
mir gehts darum, ob es verschiedene Garantiekarten gibt - und ob meine die gleiche wie Deine ist (40A656A1FXXC)...
->weil ich die vom Händler nachgeliefert bekommen habe!

Auf meiner steht auf der Vorderseite unten im rechten Eck "BN68-0514E-01"!

Bitte vergleich doch mal, wennst das XXC Modell hast, ob die Nummer gleich ist!

Merci!


Kann es sein, dass du eine Null vergessen hast zwischen der "0" und der "5"?

Wenn ja, dann kann dich beruhigen, es ist die gleiche, ehrlich
bennykasui
Neuling
#141 erstellt: 19. Aug 2008, 16:55
Hallo zusammen,

ich bin seit einer Woche nun auch ein stolzer Besitzer eines Samsung LE37a557 - geniales Teil.
Den TV habe ich, wie viele andere schon hier bei Redcoon bestellt. Als der TV dann nach ca. 3 Tagen nach Bestellung bei mir Eintraf bemerkte ich, dass ich auch hier eine Garantiekarte fehlte. Es handelt sich hierbei um ein Gerät aus Ungarn.
Nach einem kurzen Monolog ;-) im Redcoon Chat teilte mir der zuständige Servicemitarbeiter auch sofort mit, dass mir eine Garantiekarte zugesand wird und *schwups* 2 Tage später war sie in meinem Briefkasten mit einer zusätzlichen Rechnungskopie. Hierbei wurde eine europaweit geltende zugeschickt, in der unter anderem die verschiedenen "Servicelevels" entnehmbar sind und in welchen Ländern die Garantien greifen. Somit sollte ich also für einen hoffentlich nicht bald eintretenen Defekt gerüstet sein.

Ich hoffe ich konnte hier helfen.
LE-40F86BD
Inventar
#142 erstellt: 19. Aug 2008, 17:08

bennykasui schrieb:
... Hierbei wurde eine europaweit geltende zugeschickt, in der unter anderem die verschiedenen "Servicelevels" entnehmbar sind und in welchen Ländern die Garantien greifen ...

Könntest Du diese Details nicht mal zusammenfassend hier posten ?
Wäre hilfreich für spätere Fragen
vipergts
Stammgast
#143 erstellt: 19. Aug 2008, 17:47
Er meint wohl eher die normalen Garantiebedinungen. Also auf meiner Karte steht nichts von Servicelevels und Ländern.
LE-40F86BD
Inventar
#144 erstellt: 19. Aug 2008, 18:15

vipergts schrieb:
Er meint wohl eher die normalen Garantiebedinungen. Also auf meiner Karte steht nichts von Servicelevels und Ländern.

Vielleicht hast Du ja eine andere Garantiekarte als er ?
bennykasui
Neuling
#145 erstellt: 20. Aug 2008, 09:48
Die Garantiekarte die ich erhalten habe, ist die europäische, die auch schon in diesem Thread des öfteren angesprochen wurde! Mit Servicelevels meinte ich, dass z.B. auf dieser Karte steht, dass die in der UK gekauften Geräte nur eine 1-Jahres Garantie genießen und widerrum in GER die 2-Jahres-Garantie greift.
vipergts
Stammgast
#146 erstellt: 20. Aug 2008, 12:15
komisch.. Also bei mir steht in allen möglichen Sprachen das gleiche und zwar mit 3 Jahren.

"Für dieses Samsung Produkt gewaehren wir Ihnen eine vollständige Garantie von 3 Jahren ab Kaufdatum auf Verarbeitung und alle eingebauten Teile"


Stempel vom Händler ist vorne drauf mit Unterschrift im vorgesehenen Feld.
LE-40F86BD
Inventar
#147 erstellt: 20. Aug 2008, 12:51
Dann haben wir schon mal 3 verschiedene

Auf meiner Garantiekarte stehen generell 24 Monate Garantie für folgende Länder:
Großbritannien
Italien
Spanien
Portugal
Deutschland
Dänemark
Niederlande
Belgien
Griechenland
Finnland
Frankreich
Norwegen
Schweden
Österreich
Schweiz
Slowenien


[Beitrag von LE-40F86BD am 20. Aug 2008, 12:53 bearbeitet]
vipergts
Stammgast
#148 erstellt: 20. Aug 2008, 12:57
hmm.. komisch.. also wenn was ist bestehe ich auf meine 3 Jahre wenn Samsung sich querstellt soll der Händler halt dafür aufkommen Immerhin hat er es ja gestempelt und unterschrieben
LE-40F86BD
Inventar
#149 erstellt: 20. Aug 2008, 13:04

vipergts schrieb:
hmm.. komisch.. also wenn was ist bestehe ich auf meine 3 Jahre wenn Samsung sich querstellt soll der Händler halt dafür aufkommen Immerhin hat er es ja gestempelt und unterschrieben

Hallo ?
Die Garantiekarte stammt doch von Samsung
Wieso sollten die sich quer stellen können ?
(3 Jahre Samsung-Garantie auf LCD habe ich bisher nicht gehört)


[Beitrag von LE-40F86BD am 20. Aug 2008, 13:07 bearbeitet]
vipergts
Stammgast
#150 erstellt: 20. Aug 2008, 13:51
... deswegen ja
LE-40F86BD
Inventar
#151 erstellt: 28. Aug 2008, 07:04
Der Vollständigkeit halber stelle ich das hier einfach mal so rein:

signs schrieb:

Movie-Lolle schrieb:
bin ehrlich gesagt am überlegen ob ich mir überhaupt noch den a656 kaufen werde. ich finde das schon irgendwie doof wenn da so ein hin- und her mit der garantie und dem service besteht.


Ich sehe da keine Unklarheiten. Die allgemeinen Garantiebedingungen stehen deutlich auf der HP von Samsung.
Jeder kann diese lesen und nachvollziehen, in welchen Fällen ein Anspruch auf Garantieleistung gegeben wird! Im Folgenden die Garantiebestimmungen von Samsung für den deutschen Vertrieb im Wortlaut:

-----------------------
1. Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen muss der Kunde die vollständig und richtig ausgefüllte Garantiekarte sowie die Originalrechnung oder den vom Händler ausgestellten Kassenbeleg oder eine entsprechende Bestätigung vorlegen. Die Serienummer am Gerät muss lesbar sein.

2. Es liegt im Ermessen von Samsung, ob die Garantie durch Reparatur oder durch Austausch des Gerätes bzw. des defekten Teils erfüllt wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Garantie-Reparaturen müssen von Samsung-Fachhändlern oder Samsung-Vertragswerkstätten ausgeführt werden. Bei Reparaturen, die von anderen Händlern durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung, da solche Reparaturen sowie Schäden, die dadurch am Gerät entstehen können, von dieser Garantie nicht abgedeckt werden.

4. Soll das Gerät in einem anderen als dem Land betrieben werden, für das es ursprünglich entwickelt und produziert wurde, müssen eventuelle Veränderungen am Gerät vorgenommen werden, um es an die technischen und / oder sicherheitstechnischen Normen dieses anderen Landes anzupassen. Solche Veränderungen sind nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler des Gerätes zurückzuführen und werden von dieser Garantie nicht abgedeckt. Die Kosten für solche Veränderungen sowie für dadurch am Gerät entstandene Schäden werden nicht erstattet.

5. Ausgenommen von der Garantieleistung sind:
a) Regelmäßige Inspektionen, Wartung und Reparatur oder Austausch von Teilen aufgrund normaler Verschleißerscheinungen;
b) Transport- und Fahrtkosten sowie durch Auf- und Abbau des Gerätes entstandene Kosten;
c) Missbrauch und zweckentfremdete Verwendung des Gerätes sowie falsche Installation;
d) Schäden, die durch Blitzschlag, Wasser, Feuer, höhere Gewalt, Krieg, falsche Netzspannung, unzureichende Belüftung oder andere von Samsung nicht zu verantwortende Gründe entstanden sind

6. Diese Garantie ist produktbezogen und kann innerhalb der Garantiezeit von jeder Person, die das Gerät legal erworben hat, in Anspruch genommen werden.


7. Die Rechte des Käufers nach den jeweils geltenden nationalen Gesetzgebungen, d. h. die aus dem Kaufvertrag abgeleiteten Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer wie auch andere Rechte, werden von dieser Garantie nicht angetastet. Soweit die nationale Gesetzgebung nichts anderes vorsieht, beschränken sich die Ansprüche des Käufers auf die in dieser Garantie genannten Punkte. Die Samsung Ltd. sowie deren Tochtergesellschaften und Händler haften nicht für den indirekten bzw. in Folge auftretenden Verlust von Schallplatten, CDs, Video- Audiokassetten oder anderen ähnlichen Material bzw. Zusatzgeräten.

-----------------------

Ich habe die wichtigsten Stellen im Bezug zu dieser Thematik mal hervorgehoben. Hieraus gehen folgende Aspekte hervor:
- In Punkt 1 ist definiert, dass grundlegend eine Garantiekarte notwendig ist. Des Weiteren wird ein Rechnungsbeleg bzw. eine Quittung verlangt.
- Es geht nicht (!) hervor, dass der Erwerb von Geräten, die primär nicht für das Land fabriziert wurden, nicht die Garantie einschließen, ganz im Gegenteil sogar! Es steht deutlich geschrieben in Punkt 4, dass solche Geräte auch zum Einsatz kommen, jedoch unter Umständen bauliche Veränderungen unterliegen.
- Punkt 6 unterstreicht dieses noch einmal sehr deutlich, dass auch diese Geräte, solange sie legal sprich bei einem Händler erworben wurden, ebenfalls die Garantieleistungen beinhalten.


Die Frage stellt sich natürlich, ob Samsung die Garantie dieser Geräte generell ausschließen könnte. Um diese Frage zu beantworten, muss man sich lediglich die Bestimmungen in unserem Nachbarland Österreich mal anschauen. Hier definiert Samsung die Garantiebestimmungen u.a. folgendermaßen:
-----------------------
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Garantieverpflichtung nur für Produkte gilt, welche durch SAMSUNG Electronics Austria GmbH nach Österreich importiert wurden. Es gibt keine internationale Garantie bei SAMSUNG Produkten. Sollte ein Gerät aus dem Ausland importiert worden sein, gelten die österreichischen Gewährleistungsrichtlinien, welche besagen, dass der Inverkehrbringer der Ware für die Gewährleistung verantwortlich ist. Die Garantieverpflichtung seitens SAMSUNG Electronics Austria GmbH ist in diesem Fall ausgeschlossen.
-----------------------

-> Dieser Passus ist in den deutschen Garantiebestimmungen nicht enthalten! Da ich hier sehr häufig österreichische User sehe, muss man deren Statements und Erfahrungen zu dieser Angelegenheit sehr differenziert betrachten, da hier grundlegend verschiedene Bestimmungen zu Anwendung kommen. Es kann daher gut sein, dass hier auch User davon berichten, dass sie mit einem UK oder Ungarische Gerät keine Garantie anerkannt bekamen. Wie wir Anhand der österreichischen Bestimmungen sehen, wird dies von Land zu Land verschieden geregelt.

Um es nocheinmal deutlich zu sagen: Ausschlagebend ist nur die Garantiekarte in Deutschland! Laut den Garantiebestimmungen gibt es sonst keine Regelungen, die hier betreffend dieser Problematik greifen.
Tussy
Inventar
#152 erstellt: 28. Aug 2008, 12:26

Ich habe die wichtigsten Stellen im Bezug zu dieser Thematik mal hervorgehoben. Hieraus gehen folgende Aspekte hervor:
- In Punkt 1 ist definiert, dass grundlegend eine Garantiekarte notwendig ist. Des Weiteren wird ein Rechnungsbeleg bzw. eine Quittung verlangt.


Und das ist eben falsch!!!!
Man nennt dies auch Rechtsirrtümer.

Wer lesen kann:

Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen muss der Kunde die vollständig und richtig ausgefüllte Garantiekarte sowie die Originalrechnung ODER den vom Händler ausgestellten Kassenbeleg ODER eine entsprechende Bestätigung vorlegen. Die Serienummer am Gerät muss lesbar sein.

Und so was passiert Dir, mein lieber LE-40F86BD


[Beitrag von Tussy am 28. Aug 2008, 12:28 bearbeitet]
LE-40F86BD
Inventar
#153 erstellt: 28. Aug 2008, 12:52

Tussy schrieb:
Und so was passiert Dir, mein lieber LE-40F86BD ;)

Mir doch nicht ... meine Liebe
"signs schrieb:" steht doch darüber
Ich hab das ja nur der Vollständigkeit halber in diesen Thread hier rein kopiert.
signs
Stammgast
#154 erstellt: 28. Aug 2008, 18:42

Tussy schrieb:

Ich habe die wichtigsten Stellen im Bezug zu dieser Thematik mal hervorgehoben. Hieraus gehen folgende Aspekte hervor:
- In Punkt 1 ist definiert, dass grundlegend eine Garantiekarte notwendig ist. Des Weiteren wird ein Rechnungsbeleg bzw. eine Quittung verlangt.


Und das ist eben falsch!!!!
Man nennt dies auch Rechtsirrtümer.

Wer lesen kann:

Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen muss der Kunde die vollständig und richtig ausgefüllte Garantiekarte sowie die Originalrechnung ODER den vom Händler ausgestellten Kassenbeleg ODER eine entsprechende Bestätigung vorlegen. Die Serienummer am Gerät muss lesbar sein.

Und so was passiert Dir, mein lieber LE-40F86BD ;)


Meine Liebe, ich glaube da hast du was falsch gelesen bzw. den Satzbau nicht richtig verstanden!

Der Satz besteht aus zwei Teilen:

1) Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen muss der Kunde die vollständig und richtig ausgefüllte Garantiekarte

sowie

2) die Originalrechnung oder den vom Händler ausgestellten Kassenbeleg oder eine entsprechende Bestätigung vorlegen. Die Serienummer am Gerät muss lesbar sein.

Das Wort "sowie" Verbindet zwei für sich autark stehende Sätze. Es ist gleichbedeutend mit "außerdem", "und", "zudem" oder "desweiteren". Es sind eindeutig zwei Bedingungen formuliert! Und mit "Rechtsirrtümer" hat das überhaupt nichts zu tun, da ich hier überhaupt kein Bezug zu irgendeinen Gesellschaftsrecht nehme


[Beitrag von signs am 28. Aug 2008, 18:47 bearbeitet]
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