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Garantieanspruch bei nicht für das jeweilige Land bestimmten LCD`s

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signs
Stammgast
#154 erstellt: 28. Aug 2008, 18:42

Tussy schrieb:

Ich habe die wichtigsten Stellen im Bezug zu dieser Thematik mal hervorgehoben. Hieraus gehen folgende Aspekte hervor:
- In Punkt 1 ist definiert, dass grundlegend eine Garantiekarte notwendig ist. Des Weiteren wird ein Rechnungsbeleg bzw. eine Quittung verlangt.


Und das ist eben falsch!!!!
Man nennt dies auch Rechtsirrtümer.

Wer lesen kann:

Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen muss der Kunde die vollständig und richtig ausgefüllte Garantiekarte sowie die Originalrechnung ODER den vom Händler ausgestellten Kassenbeleg ODER eine entsprechende Bestätigung vorlegen. Die Serienummer am Gerät muss lesbar sein.

Und so was passiert Dir, mein lieber LE-40F86BD ;)


Meine Liebe, ich glaube da hast du was falsch gelesen bzw. den Satzbau nicht richtig verstanden!

Der Satz besteht aus zwei Teilen:

1) Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen muss der Kunde die vollständig und richtig ausgefüllte Garantiekarte

sowie

2) die Originalrechnung oder den vom Händler ausgestellten Kassenbeleg oder eine entsprechende Bestätigung vorlegen. Die Serienummer am Gerät muss lesbar sein.

Das Wort "sowie" Verbindet zwei für sich autark stehende Sätze. Es ist gleichbedeutend mit "außerdem", "und", "zudem" oder "desweiteren". Es sind eindeutig zwei Bedingungen formuliert! Und mit "Rechtsirrtümer" hat das überhaupt nichts zu tun, da ich hier überhaupt kein Bezug zu irgendeinen Gesellschaftsrecht nehme


[Beitrag von signs am 28. Aug 2008, 18:47 bearbeitet]
bigbonsai
Neuling
#155 erstellt: 05. Sep 2008, 13:11
Hallo,

Bin neu hier und wollte nur eben zur Klärung beisteuern.

Gerade einen 52a656a XXU (!) erhalten, nachdem der Händler mir frecherweise mehrfach bestätigt hat, dass er ein deutsches Gerät schickt. Nun doch eines für UK...

Zur Rede gestellt, sagte er, dass es nun malk keine deutschen 656er mehr gäbe, die seien ja durch den 659er abgelöst worden.

Da ich nun einen Rahmenschaden am TV festgestellt habe (1 Stunde Betrieb), rief ich also Samsung an:

Aussage (verifiziert durch den Service):

Ist eine ausgefüllte Europagarantiegarte vorhanden, übernimmt Samung Deutschland die Garantie (vor Ort 2 (!) Jahre).

Wiederholt musste ich feststellen, das der Samsung service spitze ist.
Sehr freundlich sowohl im pre- als auch im post-sales.

Ich habe also meinen Händler angerufen, und um die Garantiekarte gebeten. Das sagte er mir zu.

Klar ist er daran interessiert, dass Samsung die Servicetätigkeit direkt bei mir aufnimmt und nicht er das Gerät tauschen muss.
Eigendlich könnte ich von dem Rückgaberecht gebrauch machen, aber dann muss ich wieder Wochenlang warten.

Zur Bildqualität:
Habe die 11er Firmware drauf, und bin sehr zufrieden.
Auch wenns offtopic ist:
Unterschied zur aktuellen Firmware?

Dazu noch: Werde den Servicetechniker bitten das Firmwareupdate auf 15 zu machen. Vielleicht macht er das ja.

Gruß,
bb
Khattab
Stammgast
#156 erstellt: 08. Dez 2008, 16:06

bigbonsai schrieb:
Hallo,
Ist eine ausgefüllte Europagarantiegarte vorhanden, übernimmt Samung Deutschland die Garantie (vor Ort 2 (!) Jahre).


Die Aussage wurde mir auch grade telefonisch bestätigt. Bei mir geht es um den 55a956.

Deutsches Modell: 3 Jahre Garantie
EU-Modell: 2 Jahre Garantie (nur mit Garantiekarte "Samsung Global Warranty" bzw. "Samsung European Block Warranty")

Jeweils mit Vorort-Service. Preislich liegen zwischen beiden knapp 1000 Euro. Hmmm....


[Beitrag von Khattab am 08. Dez 2008, 16:06 bearbeitet]
signs
Stammgast
#157 erstellt: 08. Dez 2008, 22:56

Khattab schrieb:
Deutsches Modell: 3 Jahre Garantie
EU-Modell: 2 Jahre Garantie (nur mit Garantiekarte "Samsung Global Warranty" bzw. "Samsung European Block Warranty")


Woher hast du die Aussage, dass bei "deutschen Modellen" 3 Jahre Garantie von Samsung gewährt wird? Auf der HP steht, dass es 2 Jahre Herstellergarantie bei der Produktsparte "TV, Audio & Video" sind -> http://support.samsu...ntiebedingungen.aspx


[Beitrag von signs am 08. Dez 2008, 22:57 bearbeitet]
hade-fan
Hat sich gelöscht
#158 erstellt: 08. Dez 2008, 23:00

signs schrieb:
Auf der HP steht, dass es 2 Jahre Herstellergarantie bei der Produktsparte "TV, Audio & Video" sind


Er meint vieleicht die hier : Beim A859 und A956 sind es laut Samsung HP aber 3 Jahre. (Auf dieses Produkt gewährt Ihnen Samsung Electronics 36 Monate Garantie)
Tussy
Inventar
#159 erstellt: 09. Dez 2008, 14:03

hade-fan schrieb:

signs schrieb:
Auf der HP steht, dass es 2 Jahre Herstellergarantie bei der Produktsparte "TV, Audio & Video" sind


Er meint vieleicht die hier : Beim A859 und A956 sind es laut Samsung HP aber 3 Jahre. (Auf dieses Produkt gewährt Ihnen Samsung Electronics 36 Monate Garantie)



Müssen vielleicht den Verkauf ankurbeln

http://av.samsung.de...79-9f42-a835989e28d7
LE-40F86BD
Inventar
#160 erstellt: 13. Jan 2009, 20:30
Wird`s nun interessant ?

winlincla schrieb:
Hallo,

habe gerade bei Samsung angerufen. Laut Mitarbeiter ist es wie folgt:
Auf Geräte aus Ungarn und England, FXXH und FXXU gibt es in Deutschland keine Herstellergarantie mehr, ob Garantiekarte dabei oder nicht ist egal.
Es gibt weiterhin Garantie auf geräte mit der Endung FXXC, ob garantiekarte dabei oder nicht, sei ebenfalls nicht so wichtig.
Entscheidend soll dies vorallem bei den 656/659 Modellen sein. Ein Modell das auf der Homepage von Samsung Deutschland aufgeführt ist (BSP LE 37 A 616), sollte in der Regel auch Herstellergarantie haben, weil da wohl FXXC Modelle ausgeliefert werden.
Hoffe das hilft etwas.

Händlergewährleistung bleibt davon allerdings unberührt.

Viel Spaß beim Ärgern :(
Toni73
Inventar
#161 erstellt: 13. Jan 2009, 21:25

LE-40F86BD schrieb:
Wird`s nun interessant ?

winlincla schrieb:
Hallo,

habe gerade bei Samsung angerufen. Laut Mitarbeiter ist es wie folgt:
Auf Geräte aus Ungarn und England, FXXH und FXXU gibt es in Deutschland keine Herstellergarantie mehr, ob Garantiekarte dabei oder nicht ist egal.
Es gibt weiterhin Garantie auf geräte mit der Endung FXXC, ob garantiekarte dabei oder nicht, sei ebenfalls nicht so wichtig.
Entscheidend soll dies vorallem bei den 656/659 Modellen sein. Ein Modell das auf der Homepage von Samsung Deutschland aufgeführt ist (BSP LE 37 A 616), sollte in der Regel auch Herstellergarantie haben, weil da wohl FXXC Modelle ausgeliefert werden.
Hoffe das hilft etwas.

Händlergewährleistung bleibt davon allerdings unberührt.

Viel Spaß beim Ärgern :(

Wenn das Samsung wirklich macht, werden aber sehr viele treue Samsung Kunden sehr verärgert über Samsung sein, und bei dem nächsten Gerät vielleicht zu einer anderen Marke greifen.
Die schneiden sich ja nur selbst ins Fleisch/Geldbörse.
Also wenn ich einen LCD übers Internet bestelle und einen XXH bekomme und gar nicht darauf achte das es ein XXH Gerät ist und mich auch nicht in einem Forum erkundige und nach einem halben Jahr brauche ich den Support und die lehnen den Vorort Service ab, und die komplette Reparatur dann vielleicht auch noch, dann wäre ich aber sauer und würde beim nächsten LCD bestimmt keinen Samy mehr kaufen.
LG


[Beitrag von Toni73 am 13. Jan 2009, 21:28 bearbeitet]
Dook
Stammgast
#162 erstellt: 13. Jan 2009, 22:14
Richtig, es gibt genug Menschen die Sparen wollen und da wird verglichen. Und wenn es aufeinmal ein Gerät mit A756 und A759 vorhanden is und das A756 200€ billiger ist aber genau das gleiche Gerät nur mit einer anderen Nummer ist. Wird das bestellt.

Der einfache Kunde wird sich nicht weiter dafür interessieren und sich freuen Geld gespart zu haben. Fertig!

Nur wie wird dann Samsung reagieren?

Wenn das wirklich so sein sollte. Werde ich wohl doch nicht zu Samsung greifen, obwohl das Gerät einer meiner Favo. ist.


[Beitrag von Dook am 13. Jan 2009, 22:15 bearbeitet]
LE-40F86BD
Inventar
#163 erstellt: 17. Jan 2009, 17:15
Richtig weiter geht es nun mit diesem Thread hier
"WICHTIG KEINE GARANTIE AUF SAMSUNG EU WARE"
Hier
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