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Online Kauf - Aktuell: Was tun, wenn ein Händler pleite geht

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Autor
Beitrag
BassTrombone
Hat sich gelöscht
#153 erstellt: 30. Mrz 2017, 13:36
ja viele halten Paypal für das Allheilmittel im Käuferschutz, aber im Falle der Insolvenz können und dürfen die auch nicht gegen geltendes Insolvenzrecht gegenan"buchen"......

Einen versuch kann man trotzdem über Paypal starten (dort dann aber die Insolvenz nicht erwähnen), es gibt auch schlampige oder langsame Insolvenzverwalter und ggf. ist das Firmenkonto noch "offen"
macfly75
Hat sich gelöscht
#154 erstellt: 30. Mrz 2017, 14:12

BassTrombone (Beitrag #148) schrieb:

Keiner muss sich auch rechtfertigen, Unterhaltungselektronik für das mehr als 10 fache seines Monatseinkommens zu kaufen (bringt Bock und mach ich ja auch) , wenn man es sich den leisten kann. Ich finde, solche Sachen kauft man sich wenn man das Geld wirklich hat, dafür muss man ggf. länger sparen. Wer auf Pump, Kreditkarte plus ggf. noch Verwandten-Bekanntenkredite im 5000 - 10000 Eurobereich kauft und gerade mal am Existenzminimum lebt, der hätte gut dran getan, vorher Peter Zwegat um Rat zu fragen. Und ich meine das nicht böswillig oder sarkastisch.

Wenn man dann auf eine Insolvenz des Anbieters trifft, ist man halt doppelt angeschisxxxx....


Lass mich dir trotzdem nochmal was erklären.
Ich bin kein Zwegat Assi, der keine Ahnung hat wie man mit Geld um geht.
Hätte ich die Rückerstattung bekommen, hätte ich jetzt knapp 8200€ auf meinem Girokonto.
Davon hätte ich mir den 75XE9405 für 5500€ gekauft, meine Eltern hätten den TV bekommen, ich hätte die
FlexiCard komplett abbezahlen können, hätte noch 500€ auf dem Girokonto und wäre komplett schuldenfrei.
Hätte wäre wenn ich weiß.
Ich schaffe es trotz meiner kleinen Rente und trotz des laufenden Kredits immer noch 100€ jeden Monat zu sparen.
Ich besitze kein Auto und habe keine Familie zu ernähren. Das sollte man alles beachten, bevor man Urteile über andere fällt.
Daher kaufe ich mir halt alle paar Jahre einen neuen, besseren TV....weil ich einfach auf den Scheiß tierisch abfahre

Ich denke es ist in diesem Falle auch nicht wichtig, ob sich jemand solch teures Hifi-Equipment leisten kann oder nicht.
Oder ob der Kauf unbedingt hätte sein müssen oder nicht. Nein vermutlich nicht, das gebe ich gerne zu.

Viel wichtiger ist es, dass ich und all die anderen Gläubiger um ihr Geld betrogen wurden.
So und nicht anders sieht das ganze aus. Alles andere spielt keine Rolle.
Ich bin mir sicher, der wusste schon damals, dass er meinen TV niemals liefern kann.
Und ich wurde wochen/monatelang angelogen.

Schuldige sind nicht wir Käufer/Gläubiger sondern einzig und allein Stefan Gellrich.

Wie dem auch sei. Nach dem ersten Schock und einer schlaflosen Nacht werde ich mich jetzt mal über meine Finanzen machen
und einen Sparplan aufstellen. Jetzt fängt halt alles wieder bei Null an.

Ist zwar eine banale Phrase, aber es war ja letztendlich nur Geld.
Solang ich selbst einigermaßen gesund und fit bleibe, ist alles andere zweitrangig.


[Beitrag von macfly75 am 30. Mrz 2017, 14:23 bearbeitet]
Dadof3
Moderator
#155 erstellt: 30. Mrz 2017, 14:28

BassTrombone (Beitrag #153) schrieb:
ja viele halten Paypal für das Allheilmittel im Käuferschutz, aber im Falle der Insolvenz können und dürfen die auch nicht gegen geltendes Insolvenzrecht gegenan"buchen"......

Einen versuch kann man trotzdem über Paypal starten (dort dann aber die Insolvenz nicht erwähnen), es gibt auch schlampige oder langsame Insolvenzverwalter und ggf. ist das Firmenkonto noch "offen"

Es ist für den Käuferschutz zunächst einmal irrelevant, ob Paypal sich das Geld von SG Akustik zurück holen kann oder nicht. Der Schutz vor Insolvenz ist ja einer der Hauptgründe für den Käuferschutz. Wenn SG Akustik also pleite ist, ist das "eigentlich" ein Problem für Paypal, nicht für den Käufer. Denn die müssen den Kaufpreis erstatten.

"Eigentlich" betone ich deswegen, weil Paypal diverse andere Schlupflöcher in seinen Bedingungen stehen hat, die möglicherweise eine Auszahlung verhindern, insbesondere der Ausschluss des Rechtswegs - aber die Insolvenz selbst spielt keine Rolle.
Schmittler
Ist häufiger hier
#156 erstellt: 30. Mrz 2017, 14:39
Egal.


[Beitrag von Schmittler am 30. Mrz 2017, 22:34 bearbeitet]
höanix
Inventar
#157 erstellt: 30. Mrz 2017, 14:46
@Schmittler
Anzeige wegen 'Verdacht des Betruges'!
Sonst ist es ohne Beweise üble Nachrede und man kann eine Anzeige der Gegenseite erwarten, aber darauf wird ein guter RA wohl hinweisen.

@Dadof
So hatte ich es auch gesehen, deshalb werde ich hier weiter beobachten wie es sich entwickelt.

LG
Swissdutch
Neuling
#158 erstellt: 30. Mrz 2017, 14:57
Jetzt verstehe ich warum meine Rotel RMB-1585 nicht kommt.
Ende Februar bestellt und voraus bezahlt.
Jedes mal: Es kommt ende Woche, Probleme im Lager, Der Grippe hat zugeschlagen, usw....

Seit diese Woche kein Antwort mehr und dann bin ich via Google hier gekommen..........

Sche....se!!
Schmittler
Ist häufiger hier
#159 erstellt: 30. Mrz 2017, 14:59
Egal.


[Beitrag von Schmittler am 30. Mrz 2017, 22:33 bearbeitet]
Delsollo!
Stammgast
#160 erstellt: 30. Mrz 2017, 15:00
Da sieht man mal wieder, dass das Geschäftsmodell immer der günstige zu sein nicht funktioniert.
-LordTyrion-
Ist häufiger hier
#161 erstellt: 30. Mrz 2017, 15:11
Wahnsinn wieviel Leute/Kunden/Geschädigte sich allein hier melden.
Gibt bestimmt genug Betroffene die dieses Forum gar nicht kennen...
Echt übelste Sache dies mit so vielen Leuten durch zu ziehen 😔😡
>Karsten<
Inventar
#162 erstellt: 30. Mrz 2017, 15:21

macfly75 (Beitrag #154) schrieb:
Wie dem auch sei. Nach dem ersten Schock und einer schlaflosen Nacht werde ich mich jetzt mal über meine Finanzen machen und einen Sparplan aufstellen. Jetzt fängt halt alles wieder bei Null an.

Ist zwar eine banale Phrase, aber es war ja letztendlich nur Geld.
Solang ich selbst einigermaßen gesund und fit bleibe, ist alles andere zweitrangig.



Nach ausgiebig Bier, hat sich mein Schock auch gelegt. Habe auch noch Mal meine Finanzen gecheckt und andere Händler angeschrieben und Preise eingeholt, ich denke mal bis Herbst sollte ich das Geld für die Vorstufe zusammen haben und bin dann halt ein halbes Jahr später am Ziel.
Ungustl
Inventar
#163 erstellt: 30. Mrz 2017, 15:24
ich finde es sehr seltsam, dass die Seite noch immer offen ist und dass man dort anscheinend noch Ware bestellen kann
Auch wenn das Geld bei einer Bestellung nach der Insolvenzanmeldung gerettet werden kann, ersparen sich Kunden dadurch viel Ärger!

Wenn schon Insolvenz, dann bitte die sch... Seite schließen bzw. gleich darauf über das laufende Insolvenzverfahren informieren, geehrtes Gericht!!!!!!
Frank_Helmling
Inventar
#164 erstellt: 30. Mrz 2017, 15:27
Ist bissel offtopic..., aber warum sagt ihr immer beste Preise, in derem shop stehen Listenpreise und bei Hifihändlern im Allgemeinen kenne ich so ca. 25% als "Verhandlungsbasis"...?
>Karsten<
Inventar
#165 erstellt: 30. Mrz 2017, 15:29
Das noch kein Hinweis auf der Homepage ist, finde ich auch als absolute Frechheit
Moonlightshadow
Inventar
#166 erstellt: 30. Mrz 2017, 15:41
Warum sollte dort ein Hinweis sein? Die öffentliche Bekanntmachung ist doch erfolgt.
Apalone
Inventar
#167 erstellt: 30. Mrz 2017, 15:42

Schmittler (Beitrag #156) schrieb:
Kleiner Tipp für die Betroffenen: Geht zu einem Fachanwalt für Insolvenzrecht, der für euch eine Strafanzeige wegen Betrugs stellen soll. Sollte diese durchgehen, dann handelt es sich um eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung mit der Folge, dass die Restschuldbefreiung nicht greift.


Was hat denn eine Firmeninsolvenz mit Restschuldbefreiung zu tun?
Schmittler
Ist häufiger hier
#168 erstellt: 30. Mrz 2017, 16:00
Egal.


[Beitrag von Schmittler am 30. Mrz 2017, 22:33 bearbeitet]
Frank_Helmling
Inventar
#169 erstellt: 30. Mrz 2017, 16:03

>Karsten< (Beitrag #165) schrieb:
Das noch kein Hinweis auf der Homepage ist, finde ich auch als absolute Frechheit :cut


Ja, absolut! Nicht rechtlich --- aber menschlich ne Riesensauerei!!!
Dadof3
Moderator
#170 erstellt: 30. Mrz 2017, 18:08
Ein Hinweis auf der Website wäre sicher angemessen - sie zu schließen oder den Geschäftsbetrieb einzustellen sicherlich nicht.

Schließlich dient das auch der Schadensbegrenzung. Ziel des Insolvenzverfahrens ist ja nicht, den Laden dicht zu machen, sondern ihn wieder in die Rentabilität zu bringen oder wenigstens vor weiteren Verlusten weitgehend zu bewahren.

Da viele Kosten nun mal Fixkosten sind, ist es sinnvoll, weiter Ware zu verkaufen und damit diese Kosten wenigstens teilweise zu decken. Und dagegen ist auch nichts einzuwenden, solange zum Beispiel Lagerware abverkauft wird oder eventuelle Vorauszahlungen in Rückstellungen zur Erfüllung der eingegangenen Verbindlichkeiten fließen und nicht in die Kriegskasse.
>Karsten<
Inventar
#171 erstellt: 30. Mrz 2017, 18:30
Ich glaube nicht , das der Laden noch Mal rentabel wird .... Auch wenn sich ein neuer Inhaber finden wird, von den geprellten Kunden wird mit Sicherheit nie wieder einer in der Amalienstrasse 45 einkaufen. Und bei vielen hat sich die Insolvenz herum gesprochen. Und wer da noch in Vorkasse geht, den ist nicht mehr zu helfen.
HiFi_Sepp
Inventar
#172 erstellt: 30. Mrz 2017, 19:53
Lieber Karsten, ich rate Dir einen Anwalt als Beistand zu holen.
Damit hast du mehr Chancen, wieder was von Deinem Geld zurück zu kriegen.
Das sind ja keine Peanuts, um die es da geht. Kampflos würde ich da nicht aufgeben, auch wenn das viel Zeit in Anspruch nimmt.
Um ein Haar wäre ich da selbst fast mit rein geschlittert. Ich wollte ende letzten Jahres auch einen Mcintosh

@mcfly75

Deine Geschichte tut mir sehr leid, auch was Deine Krankheit betrifft.
Allesdings muß ich Dir bei einem wiedersprechen.
Du schreibst, du kannst eigentlich mit Geld umgehen.
Meiner Meinung nach kannst du das aber absolut nicht und da zählt auch Deine Krankheit nicht als Entschuldigung
>Karsten<
Inventar
#173 erstellt: 30. Mrz 2017, 20:02
Hallo Hifi Sepp , leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und wieder Kohle zu versenken, wo es laut von den Beiträgen nichts zu holen gibt habe ich auch keine Lust. Erstmal warte ich den Brief vom Insolvenzverwalter ab.
Oder kann ich jetzt schon Anzeige bei der Polizei stellen ?
Moonlightshadow
Inventar
#174 erstellt: 30. Mrz 2017, 20:07
Die Beitragschreiber kennen die genauen Hintergründe nicht. Vielleicht sollten sich die hier schreibenden Geschädigten hinter den Kulissen zusammentun und gemeinsam nach einer Lösung suchen, das mindert letztendlich unter Umständen auch die Kosten, sollte ein Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden.
HiFi_Sepp
Inventar
#176 erstellt: 30. Mrz 2017, 20:17
Ich möchte da auch nicht weiter drauf eingehen.
Ich hoffe nur, daß du so viel wie möglich zurück bekommen wirst.

Edit: Daß du selber schuld bist, hab ich aber niergends geschrieben. Würde mir auch nie einfallen.

@Karsten

Insolvenz ist erstmal kein Verbrechen, da bringt Dir die Polizei nichts.
Ein Anwalt ist natürlich mit Kosten verbunden und das Risiko, daß du leer ausgehst bleibt natürlich.
Bei der Summe solltest du Dir das aber genau überlegen.


[Beitrag von HiFi_Sepp am 30. Mrz 2017, 20:23 bearbeitet]
macfly75
Hat sich gelöscht
#177 erstellt: 30. Mrz 2017, 20:19
Ganz ehrlich.
Über 1% würd ich mich schon freuen
>Karsten<
Inventar
#178 erstellt: 30. Mrz 2017, 20:19
Nett wäre ja , wenn sich hier ein Rechtsanwalt meldet, der sich mit Insolvenzrecht auskennt und über den man dann die "Sammelklage" organisieren könnte.
computerfouler
Inventar
#179 erstellt: 30. Mrz 2017, 20:20

Du schreibst, du kannst eigentlich mit Geld umgehen.
Meiner Meinung nach kannst du das aber absolut nicht und da zählt auch Deine Krankheit nicht als Entschuldigung

Selten etwas so anmaßendes gelesen.


Lieber Karsten, ich rate Dir einen Anwalt als Beistand zu holen.
Damit hast du mehr Chancen, wieder was von Deinem Geld zurück zu kriegen.

Gepaart mit sinnfreien Ratschlägen.
macfly75
Hat sich gelöscht
#180 erstellt: 30. Mrz 2017, 20:22
Mein Bruder kennt eine Rechtsanwältin.
Die will sich meine komplette Email Korrespondenz mit dem Händler mal anschaun und ein zwei Ratschläge geben.
Aber im Endeffekt wird da auch nichts bei rum kommen.

Leider kann ich mir selbst keinen Anwalt leisten.
HiFi_Sepp
Inventar
#181 erstellt: 30. Mrz 2017, 20:27
@computerfouler

Es gibt immer einen, dem was nicht passt......
Ist mir aber egal.
Würdest Du einfach mal so 8000 Euro abschreiben? Ohne Rechtsbeistand bist du da verloren. Ein Insolvenzverwalter kann nicht zaubern und kostet richtig Geld.
>Karsten<
Inventar
#182 erstellt: 30. Mrz 2017, 20:29
Wenn man 1% wieder bekommt und paar Hundert an einen Anwalt zahlt , ergibt das auch keinen Sinn. Wären zwischen 50-100% machbar sehe die Sache anders aus. Aber das wird nicht passieren.

Der "Gellrich" wird sich schon mit einen goldenen "Krückstock" in die Insolvenz verabschiedet haben .
HiFi_Sepp
Inventar
#183 erstellt: 30. Mrz 2017, 20:36
Die % sind natürlich so eine Sache.
Ich hab im Jahr 2005 bei einer Firma knapp 23000 Euro verloren und bekam im Jahr 2012 1864 Euro
Der Beklagte lebte zu der Zeit schon nicht mehr.
Auf Gut Deutsch: "Außer Spesen nix gewesen..
Ob bei dem Händler was zu holen ist, weiß ich natürlich nicht.
>Karsten<
Inventar
#184 erstellt: 30. Mrz 2017, 20:53
Ich habe heute auch mal mit anderen McIntosh-Händlern telefoniert und mich nach Angeboten von einer C52 erkundigt.
Auch andere können gute Preise machen.

Da ich die C52 unbedingt haben will .... Muss ich sie leider 2x kaufen Wenn ich nicht schon die MC 452 hätte, wäre das Thema McIntosh komplett erledigt.
Dadof3
Moderator
#185 erstellt: 30. Mrz 2017, 21:05

computerfouler (Beitrag #179) schrieb:
Selten etwas so anmaßendes gelesen.
(...)
Gepaart mit sinnfreien Ratschlägen.


Da kann ich mich nur anschließen.

1.
Wenn sich jemand von seinem Geld einen so teuren Fernseher kauft, weil es nun mal sein Traum ist, finde ich das völlig in Ordnung. Irgendeine richtige Freude im Leben muss man haben, der eine fährt davon auf die Seychellen, der andere trinkt teure Whiskeys, noch wieder ein anderer braucht unbedingt einen Porsche. Macfly wollte halt diesen Fernseher.

Ich habe ein vielfaches Einkommen, wofür ich sehr dankbar bin, dennoch würde ich niemals einen Fernseher für 6500 € kaufen. Weil es mir nicht wichtig ist. Aber dafür gönne ich mir andere Dinge, die mir wichtig sind. Das muss jeder selbst entscheiden. Und ich respektiere es, wenn jemand andere Präferenzen hat.

Wenn jemand trotz eines so geringen Einkommens 100 € im Monat zurück legen kann, dann spricht das nicht dagegen, sondern dafür, dass er mit Geld umgehen kann. Nicht mit Geld umgehen können heißt, am Monatsende immer das Konto leer zu haben oder sich sogar laufend zu verschulden, dafür aber ständig irgendwelchen Kleinkram kaufen, der einem eigentlich gar nichts bringt. Das kann ich hier nicht erkennen. Hier sehe ich einen klaren Finanzierungsplan für ein Gut, das er sich sehnlichst gewünscht hat, und für das er eben auf Urlaub, Porsche und Whiskey verzichtet.

2.
Was soll ein Anwalt bringen?

Der Insolvenzverwalter macht seinen Job, so oder so. Es ist seine Aufgabe, das verbleibende Betriebsvermögen zusammenzuhalten und gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Gläubiger zu verteilen. Das ist kein Fuchs, der die Kohle für sich behalten und die Gläubiger abzocken will, und den man mit allen möglichen juristischen Tricks zur Zahlung bewegen müsste. Er arbeitet nach den Vorschriften und zahlt ihnen aus, was ihnen zusteht. Solange er dabei keinen Fehler macht, kann ein Anwalt gar nicht daran ändern. Und selbst wenn er einen Fehler macht, muss der Anwalt diesen auch noch finden und dagegen vorgehen.

Der Anwalt kostet erst einmal nur Geld. Viel Geld. Und es ist äußerst fraglich, ob er überhaupt auch nur einen müden Euro mehr herausholen kann. Sein Honorar will er aber trotzdem. Wieso willst du jetzt noch Kohle hinterherschieben, nur für das Fünkchen Hoffnung, dass er da vielleicht noch irgendeine Lücke findet?

Bei wirklich komplizierten Konstrukten wie Investmentfonds oder Immobilienbeteiligungen oder was auch immer ist es schon denkbar, dass der Anwalt irgendetwas im Wust der Verträge und Gesetze findet. Aber bei einem simplen Kaufvertrag?


>Karsten< (Beitrag #173) schrieb:
Erstmal warte ich den Brief vom Insolvenzverwalter ab.

Darauf würde ich nicht warten, sondern einen Brief hinsenden und deine Forderung anmelden. Es ist zwar wahrscheinlich, aber nicht garantiert, dass der Insolvenzverwalter deine Forderung in den Büchern/Systemen findet und dich anschreibt.


Oder kann ich jetzt schon Anzeige bei der Polizei stellen ?

Wozu? Der Insolvenzverwalter wird das schon selbst tun, wenn er Anhaltspunkte für eine Insolvenzverschleppung findet.


[Beitrag von Dadof3 am 30. Mrz 2017, 21:09 bearbeitet]
chyf
Ist häufiger hier
#186 erstellt: 30. Mrz 2017, 21:06
Ich will mich auch noch mal kurz äußern, weil ich quasi von Berufs wegen (zwar bei einer Behörde) mit dem Insolvenzrecht einigermaßen vertraut bin.

Gestattet mir aber erst mal die freundliche Bitte, sich gegenseitig keine Vorwürfe zu machen. Ich verstehe macfly durchaus, sich einen schönen TV zu gönnen, gerade dann, wenn man aufgrund seines persönlichen Schicksals vielleicht viel an die eigenen vier Wände gebunden ist.

Der Ablauf im Insolvenzverfahren für Gläubiger ist ja recht einfach. Jetzt - im vorläufigen Verfahren - passiert noch gar nichts. Wenn die Bücher bei SG Akustik ordentlich geführt sind, müsste der vorläufige Verwalter alle Verbindlichkeiten von SG Akustik eigentlich erfahren und die Gläubiger anschrieben. Das passiert aber recht häufig nicht. Wichtig ist eigentlich, dass wir uns auf dem laufenden halten, wenn der Eröffnungsbeschluss veröffentlicht wird. Dann ist nämlich innerhalb der Frist schriftlich oder per Fax (ob Mail geht ist teilweise noch umstritten) die Forderung der Höhe und dem Grunde nach zur Tabelle beim Insolvenzverwalter anzumelden und glaubhaft zu machen (Dafür gibts Vordrucke im Internet). Dann heißt es abwarten, ob die Forderung anerkannt oder bestritten wird. Erst für den Fall des Bestreitens der Forderung kann es u.U. sinnvoll sein, einen Anwalt beizuziehen. Aber auch dann stellt sich die Frage, schmeiße ich bei der zu erwartenden Quote dem schlechten Geld noch Gutes für einen Anwalt hinterher. Was nutzt es mir, wenn meine Forderung zur Tabelle anerkannt wird, wenn die Quote gegen Null geht.

Also zur Zeit Insolvenzbekanntmachungen lesen und hoffen, den Eröffnungsbeschluss oder den Beschluss zur Ablehnung mangels Masse oder eine eventuelle Rücknahme mitzubekommen.
macfly75
Hat sich gelöscht
#187 erstellt: 30. Mrz 2017, 21:31
Danke an alle, die mich verstanden haben.

Ich gehe nie in den Urlaub, habe kein Auto, wohne bei meinen Eltern im Keller (die für mich auch Kindergeld bekommen)
und deshalb komme ich auch mit der Rente ganz gut hin und kann alle paar Jahre ein TV Upgrade machen.
Beim 75ZD9 war es das erste Mal, dass ich finanziell etwas nachhelfen musste.

Aber ok, ich wollte ja eigentlich nichts mehr dazu schreiben.
Das wars jetzt aber wirklich

Wenn Hifi Sepp nach 7 Jahren 8% wiederbekommen hat, dann bin ich ja guter Dinge, dass ich noch 500€ abbekomme, bevor ich 50 bin

Ich hoffe ja trotzdem noch an ein Wunder, dass meine Kohle morgen auf dem Konto ist.
Vielleicht wurde ja noch kurz vor der Insolvenz überwiesen.
Aber ich würde sagen, die Chance steht bei 0.01%

Aber egal, keine Lust mehr in Selbstmitleid zu baden.
Leben geht weiter.

Die Wut und den Hass auf Stefan Gellrich werd ich aber wohl nie abstreifen können


[Beitrag von macfly75 am 30. Mrz 2017, 21:37 bearbeitet]
>Karsten<
Inventar
#188 erstellt: 30. Mrz 2017, 21:45
Meine Freude an den "Herrn" hält sich auch in Grenzen

Ist dein Traum TV ad acta gelegt oder soll er Mal Einzug halten ?
Denon_1957
Inventar
#189 erstellt: 30. Mrz 2017, 21:55

>Karsten< (Beitrag #182) schrieb:

Der "Gellrich" wird sich schon mit einen goldenen "Krückstock" in die Insolvenz verabschiedet haben .

Worauf du mit Sicherheit einen lassen kannst.
Ich kenne den Laden wohne in der Nähe (Bruchsal) vor 2,5 Jahren hatte ich mit dem auch schon Zoff.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#190 erstellt: 30. Mrz 2017, 21:59

BassTrombone (Beitrag #153) schrieb:
ja viele halten Paypal für das Allheilmittel im Käuferschutz, aber im Falle der Insolvenz können und dürfen die auch nicht gegen geltendes Insolvenzrecht gegenan"buchen"......

Einen versuch kann man trotzdem über Paypal starten (dort dann aber die Insolvenz nicht erwähnen), es gibt auch schlampige oder langsame Insolvenzverwalter und ggf. ist das Firmenkonto noch "offen"


Das wissentlich auszunutzen könnte einen Betrugstatbestand erfüllen. Erst kürzlich wurde eine Lehrerin verurteilt, die nicht mitgeteilt hat, dass man ihr zu viel Gehalt überwiesen hat.
Schmittler
Ist häufiger hier
#191 erstellt: 30. Mrz 2017, 21:59
Egal.


[Beitrag von Schmittler am 30. Mrz 2017, 22:32 bearbeitet]
Denon_1957
Inventar
#192 erstellt: 30. Mrz 2017, 22:04
@Schmittler
Sicher haftet der Herr Gellrich mit seinem ganzen Vermögen was aber wo ist ????
>Karsten<
Inventar
#193 erstellt: 30. Mrz 2017, 22:05
Der hört bestimmt mit meiner McIntosh Musik und schaut auf m@cfly sein TV Fernsehen

Ein bisschen Spass muss sein, obwohl die Angelegenheit sehr traurig ist .
computerfouler
Inventar
#194 erstellt: 30. Mrz 2017, 22:09

Meines Wissen ist er Einzelhandelskaufmann, er haftet mit seinem gesamten Privatvermögen


Oh man, das wird ja immer besser. (Dir sei wirklich ein Rechtsbeistand angeraten)
Denon_1957
Inventar
#195 erstellt: 30. Mrz 2017, 22:13

>Karsten< (Beitrag #193) schrieb:
Der hört bestimmt mit meiner McIntosh Musik und schaut auf m@cfly sein TV Fernsehen

Ein bisschen Spass muss sein, obwohl die Angelegenheit sehr traurig ist .

Schmittler
Ist häufiger hier
#196 erstellt: 30. Mrz 2017, 22:15
Egal.


[Beitrag von Schmittler am 30. Mrz 2017, 22:18 bearbeitet]
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#197 erstellt: 30. Mrz 2017, 22:15
Wieso "besser"?

Die Haftung mit dem Privatvermögen ist für den Gläubiger immer ein Vorteil.

Bei einer Kapitalgesellschaft gibt es das nicht. Da haftet nur die Firma.

Dumm nur, wenn das Privathaus der Frau gehört ...

@ Karsten: Tut mir leid für Dich.
höanix
Inventar
#198 erstellt: 30. Mrz 2017, 22:19

Lichtboxer (Beitrag #190) schrieb:
Das wissentlich auszunutzen könnte einen Betrugstatbestand erfüllen.

Eine Vorrauszahlung für eine nicht erbrachte Leistung / Ware zurück zu fordern ist kein Betrug.
Ich bin kein Rechtsanwalt aber das ist nach meinem Rechtsempfinden bestimmt kein Betrug.
Zumindest wenn man sich vorher erkundigt hat ob man mit der Vertragserfüllung noch rechnen kann.
Wenn keine Leistung / Ware kommt ist der gesamte Kaufvertrag nichtig.

LG
>Karsten<
Inventar
#199 erstellt: 30. Mrz 2017, 22:20
Der Gellrich ist "nur" Geschäftsführer
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#200 erstellt: 30. Mrz 2017, 22:24
Das ist Unsinn, und das weißt Du auch.

Der Insolvenzi darf das Geld nicht zurückzahlen. Die anderen Gläubiger könnten ihn dafür belangen.

Der Insolvenzverwalter darf sogar vor der Anmeldung geleistete Zahlungen durch SG Akustik wieder zurückfordern, wenn diese sich als Gläubigerbegünstigung herausstellen. Mit Insolvenz ist nicht zu spaßen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/283c.html


[Beitrag von Lichtboxer am 30. Mrz 2017, 22:27 bearbeitet]
höanix
Inventar
#201 erstellt: 30. Mrz 2017, 22:27
Ich rede nicht vom Insolvenzverwalter sondern von Paypal.
Ob und wo die dann ihr Geld herbekommen ist mir egal!
Die machen genug Gewinn um sich das mal leisten zu können!


[Beitrag von höanix am 30. Mrz 2017, 22:29 bearbeitet]
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#202 erstellt: 30. Mrz 2017, 22:30
Dein Beitrag ist da eindeutig und eine Anstiftung zu rechtswidrigem Verhalten:


ja viele halten Paypal für das Allheilmittel im Käuferschutz, aber im Falle der Insolvenz können und dürfen die auch nicht gegen geltendes Insolvenzrecht gegenan"buchen"......

Einen versuch kann man trotzdem über Paypal starten (dort dann aber die Insolvenz nicht erwähnen), es gibt auch schlampige oder langsame Insolvenzverwalter und ggf. ist das Firmenkonto noch "offen"
höanix
Inventar
#203 erstellt: 30. Mrz 2017, 22:35

BassTrombone (Beitrag #153) schrieb:
ja viele halten Paypal für das Allheilmittel im Käuferschutz, aber im Falle der Insolvenz können und dürfen die auch nicht gegen geltendes Insolvenzrecht gegenan"buchen"......

Einen versuch kann man trotzdem über Paypal starten (dort dann aber die Insolvenz nicht erwähnen), es gibt auch schlampige oder langsame Insolvenzverwalter und ggf. ist das Firmenkonto noch "offen"

Das Fettgedruckte bitte beachten!!!


[Beitrag von höanix am 30. Mrz 2017, 22:36 bearbeitet]
Moonlightshadow
Inventar
#204 erstellt: 30. Mrz 2017, 22:43

computerfouler (Beitrag #194) schrieb:

Meines Wissen ist er Einzelhandelskaufmann, er haftet mit seinem gesamten Privatvermögen


Oh man, das wird ja immer besser. (Dir sei wirklich ein Rechtsbeistand angeraten)


Hast Du eigentlich mal den Beschluss gelesen? Aus dem Antrag wird eigentlich schon alles klar.
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