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Von Hifi-Leipzig verklagt. was tun?

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Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#434 erstellt: 28. Okt 2015, 17:06
Bei Massenabmahnungen nach dem Gießkannenprinzip hilft eine formaljuristische Betrachtung nur bedingt weiter.

Man sollte sich eher in Foren, bei der Verbraucherzentrale etc. informieren, wie sich der konkrete Abmahner verhält. Da auch einfach mal googeln, um zu sehen, ob es eher ernst oder eine Luftnummer ist.

Viele schwarze Schafe scheuen selber die Justiz wie der Teufel das Weihwasser, auch wenn sie genau damit drohen. Es besteht im Falle einer Klage immer das Risiko, dass der Anspruch nicht anerkannt wird. Das würde sich rumsprechen und somit das Geschäftsmodell beenden. Dann lässt man lieber die Querulanten in Ruhe und freut sich über die 3, 10 oder 50 %, die anstandslos bezahlen. Persönlich glaube ich nicht, dass der hier in Rede stehende Anbieter / Rechteinhaber sein Geld mit dem Verkauf von Hifi-Geräten verdient, sondern mit Abmahungen. Das könnte wie gesagt unter Umständen rechtsmissbräuchlich sein.

Wenn man die Sache aussitzen möchte, weil man erfahren hat, dass nur laut gebellt, aber nicht gebissen wird, dann ist es nicht immer ratsam, die 3,80 € zu investieren. Denn damit bestätigt man zumindest den Zugang des Schreibens. Und man kann natürlich als rechtlicher Laie im Antwortschreiben viele Fehler machen, selbst wenn man Vorlagen aus dem Internet nutzt.

Man muss eh reagieren, wenn Post vom Gericht kommt.

Jetzt kommt aber der Zugang der vorgerichtlichen Schreiben ins Spiel.

Bestreitet man diesen und erkennt den Anspruch sofort an, hatte der Kläger keinen Klagegrund und trägt somit die Gerichts- und Anwaltskosten, obwohl er in der Sache im Recht ist. Denn die Klage war ja unnütz, wenn der Beklagte auch so gezahlt hätte.

Ob diese Strategie im Einzelfall aufgeht, muss jeweils ein Anwalt abschätzen. Aber man sollte sich nicht die Möglichkeit verbauen.

Ein Einschreiben ist übrigens nicht automatisch ein Beweis für den Zugang, nicht nur weil der Inhalt nicht nachgewiesen werden kann, sondern weil es auch Fehler bei der Zustellung geben kann. Wirklich sicher ist nur die Postzustellungsurkunde.
Pilotcutter
Administrator
#435 erstellt: 29. Okt 2015, 14:13
Sofern die Abmahnung Hand und Fuß hat und der Abgemahnte die Rechtsverletzung tatsächlich begangen hat, muss man eine Unterlassungserklärung versenden, die dann dem RI zugeführt wird und (bei korrektem Wortlaut) auch von ihm anerkannt wird. Entsprechend bestätigende Post bekommt man auch von dem Anwalt zurück. Damit ist dann der eigentliche rechtlich Teil erledigt.

Der andere Teil der Abmahnung sind dann die zwischen RI und Anwalt offensichtlich selbst zusammengebastelten Kosten, denn


Lichtboxer (Beitrag #434) schrieb:
Viele schwarze Schafe scheuen selber die Justiz wie der Teufel das Weihwasser, auch wenn sie genau damit drohen. Es besteht im Falle einer Klage immer das Risiko, dass der Anspruch nicht anerkannt wird. Das würde sich rumsprechen und somit das Geschäftsmodell beenden.


man erkennt das Geschäftsmodell auch an der in dem Abmahnbrief aufgezeigten Zusammensetzung der Kosten. Lediglich ein Drittel (bei mir zumindest) fließt dem Rechteinhaber zu und 2/3 der Summe sind Anwaltsvergütungen und Auslagen.

Und nur diesen "anderen Teil" also die Zahlung der Kosten kann man, wie oben beschrieben, aussitzen. Dafür braucht man dann aber eine modifizierte UE, die den rechtlichen Teil, die Unterlassung der Rechtsverletzung erklärt aber eben kein Schuldeingeständnis darstellt. Man trennt also rechtlich zwischen zukünftiger Unterlassung und Schuld, denn zahlen muss man nur bei Schuld an der Rechtsverletzung und die beiden Dinge trennt man damit - soweit ich es verstanden habe.

Gruß. Olaf
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#436 erstellt: 29. Okt 2015, 15:23
Mir fällt gerade hierzu kein Beispiel ein, bei dem man eine Rechtsverletzung begangen hat, aber kein Verschulden (nicht Schuld) vorliegen soll. Mindestens kann man von Fahrlässigkeit ausgehen. Aber eigentlich ist es in solchen Fällen ja offensichtlich. Oder man konstruiert den Fall mit einem Virus, der zufällig das Bild in die ebay-Auktion eingefügt hat ... keine Erfolgsgarantie meinerseits ;-)

Aber sobald wir über eine Abmahnung als Geschäftsmodell reden, besteht an solchen Fragen ja überhaupt kein Interesse. Man kann heute als Anwalt ein Filmchen bei Redtube hochladen und dann sowohl Abmahn- als auch Lizenzgebühren verlangen. Natürlich macht man das nicht selber, sondern über Scheinfirmen. Das wäre übrigens ein Fall nach Deiner Beschreibung, indem es nicht offensichtlich ist und man unter normalen Umständen davon ausgehen darf, dass der Rechteinhaber den Film hochgeladen hat, damit man ihn sich ansehen kann. So ist es beim Bild auf einer Webseite auch. Man darf es sich ansehen, dafür ist es ja da, nur halt nicht ungefragt weiterverbreiten. Und die Weiterverbreitung geht halt nur schuldhaft, zumindest würde ein Gericht das solange vermuten, wie man das nicht mit triftigen Gegengründen widerlegt (nach den Regeln des Anscheinsbeweises).

Wenn man hier nun erwischt wird, werden sich diese Leute nicht mit einer UE zufrieden geben, selbst wenn sie nicht mal modifiziert wurde. Es geht um Geld. Die UE kommt sowieso in die Tonne.

Das Vorgehen, welches Du beschreibst, gilt eher bei seriösen Markeninhabern, die abmahnen müssen, da sie ansonsten ihren Markenschutz gefährden. Denen geht es eigentlich nur darum und dass sie nicht auf den Anwaltskosten sitzenbleiben. Sich dagegen durch das Beharren auf solche Kleinbeträge einen Shitstorm einzufangen gehört nicht zum Geschäftsplan, siehe Jack Wolfskin ./. DaWanda. Aber dem Hifi Leipzig scheint der Ruf ja egal zu sein.

Langer Rede kurzer Sinn: Wenn Anwälte von sich aus (ohne Auftrag des Rechteinhabers) abmahnen oder eben klamme Hifi-Händler ein Zubrot suchen, dann kann man das Gesetzbuch im Schrank stehen lassen. Ob man dann eine UE unterzeichnen muss, ist eine taktische Frage.
Hoppi65
Inventar
#437 erstellt: 29. Okt 2015, 15:58
http://www.medienrec...-vorwerk-sommer.html

Die Seite von ihm Is gerade im Umbau 😕
Grüße Matt 🍻
Pilotcutter
Administrator
#438 erstellt: 30. Okt 2015, 09:50

Lichtboxer (Beitrag #436) schrieb:
Mir fällt gerade hierzu kein Beispiel ein, bei dem man eine Rechtsverletzung begangen hat, aber kein Verschulden (nicht Schuld) vorliegen soll. Mindestens kann man von Fahrlässigkeit ausgehen.


Ich habe bei nochmaligem Nachlesen immer noch nicht den Eindruck, dass ich mich derart unklar ausgedrückt habe. Sorry.
Ich schrieb, man trennt das Erklären der zukünftigen Unterlassung von dem im Text eingebauten Schuldeingeständnis. Es geht nicht darum, dass man keine Schuld hat aber weder vor dem Anwalt noch vor dem RI muss man eine Schuld eingestehen, wenn nur eine Unterlassungserklärung gefordert wird. Die Frage der Schuld ist nicht Gegenstand einer Unterlassungserklärung.

Das Schuldeingeständnis sammeln die Anwälte mit der UE gleich mit ein um die Schlinge um den Abgemahnten fester zu ziehen und um ggf. dem Gericht das inkludierte Schuldeingeständnis servieren zu können.


[Beitrag von Pilotcutter am 30. Okt 2015, 09:54 bearbeitet]
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#439 erstellt: 30. Okt 2015, 10:46
Du schriebst, man trenne es rechtlich. Und das ist zu berichtigen - nach wie vor übrigens.

Rechtlich ist es nämlich so, dass ohne Verschulden gar keine Verpflichtung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung besteht. Der Rechteinhaber kann dann nur abmahnen, aber keine UE fordern. Auch Schadenersatz scheidet dann aus.

Ergo trennt man es rechtlich nicht. Vielmehr setzt die UE ein Verschulden voraus.

Denn ohne Verschulden besteht keine Wiederholungsgefahr, demnach auch kein Rechtsschutzbedürfnis. Selbst bei fahrlässiger Begehung muss man abwägen. Du musst Dir einfach vor Augen halten, was genau der Abmahner zu unterlassen fordern kann. Der Unterlassungsanspruch muss genau umrissen werden und ein berechtiges Interesse darstellen. Wenn jemand bei Dir einbricht, Deinen Rechner hackt und Bilder runterlädt, dann ist da kein Raum für einen Unterlassungsanspruch. Wenn Du Dein Netzwerk nicht gesichert hast und jemand sich einwählt, dann schon eher, denn damit muss gerechnet werden (Betriebsgefahr, Störerhaftung). Wenn Du jemanden anderes mit dem Erstellen der Auktion beauftragt hast, dann könntest Du verpflichtet werden, dies zu überwachen, sofern es schon zu Rechtsverletzungen gekommen ist.

Was Du beschreibst, ist vertraglich, also über die gesetzliche Notwendigkeit hinaus. Und das ist eine taktische Frage.

Wenn absehbar ist, dass der Abmahner nicht vor Gericht ziehen wird, um die Schuldfrage zu klären und die Abgabe einer UE zu erzwingen, dann hat diese freiwillige UE auch keinen Sinn. Ich würde sie nicht abgeben.

Wenn aber ein Rechtsstreit absehbar ist, kann man natürlich eine UE abgeben, um Ruhe zu haben. In dem Fall würde ich mich anwaltlich beraten lassen.


[Beitrag von Lichtboxer am 30. Okt 2015, 10:55 bearbeitet]
Pilotcutter
Administrator
#440 erstellt: 30. Okt 2015, 11:35

Lichtboxer (Beitrag #439) schrieb:
Rechtlich ist es nämlich so, dass ohne Verschulden gar keine Verpflichtung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung besteht. Der Rechteinhaber kann dann nur abmahnen, aber keine UE fordern. Auch Schadenersatz scheidet dann aus.


Es gibt in der Tat Abmahnungen aller Koleur, die man gar nicht alle nennen kann. Bei den in diesem Thread genannten streitgegenständlichen Fotos und bei meinem damaligen Fall ist die Sache der Schuld völlig klar. Der Abgemahnte hat Schuld.

Wenn man sich für das Aussitzen über die Verjährungsfrist hin entschiedet, ist es eben besser die UE abzugeben aber eben losgelöst vom Schuldeingeständnis.

Mit dem Aussitzen - also UE ja aber Zahlen nein - peilt der Abgemahnte zwei hoffnungsvolle Ziele an.

Hoffnung 1 ist: Der Großteil der Abgemahnten zahlt unmittelbar und es wird ausreichend Profit in die Kassen der Anwälte gespült, dass sich um den Bruchteil der Nichtzahler nicht mehr gekümmert wird und sie mittels der Verjährung nach +3 Jahren ans sichere Ufer gespült werden .

Hoffnung 2 ist: Der Großteil der Abgemahnten zahlt nicht und es wird kaum noch Geld in die Kassen der Anwälte gespült, dass Unmengen von Abgemahnte vor Gericht gezerrt und die vom Steuerzahler unterhaltene Gerichtsbarkeit überdurchschnittlich häufig als Erfüllungsgehilfe für RI und Anwälte herhalten muss - und somit die Abmahnpraxis in den Focus von Verwaltung und Politik grückt wird.

Wenn die Richter beispielsweise am Landgericht Sachsen tagein tagaus damit beschäftigt wären, einem einzigem Anwalt und seinem einzigen Mandaten zu ihrem Geld zu verhelfen, könnte das "Geschäft" anfangen zu stinken.


Wenn aber ein Rechtsstreit absehbar ist, kann man natürlich eine UE abgeben, um Ruhe zu haben. In dem Fall würde ich mich anwaltlich beraten lassen.


Bei Bewusstsein der Tat sollte man umgehend reagieren und eine UE abgeben, ansonsten geht es unmittelbar weiter mit einstweiliger Verfügung. Der RI hat halt ersteinmal das Recht auf Unterlassung und das Recht auf Erklärung derselben durch den zu Recht Abgemahnten.
Die Sache von Anfang an Aussitzen ist gar keine Option. Selbiges wird auf allen ernstzunehmenden Portalen und Info Seiten gepredigt.

Solche wie von Hoppi65 verlinkten Anwälte sind gut für eine Ersteinschätzung. Die sagen einem in groben Zügen kurz und umsonst, was man zu tun und was man zu lassen hat. Die sind auch besser als lokale Kanzleienm, weil sie bereits viele Mandanten in diesen Fällen betreut haben und evtl. Erfolge besser einschätzen können.
liesbeth
Inventar
#441 erstellt: 30. Okt 2015, 12:06
Hoffnung 2 scheint langsam zu fruchten. Wer mehr dazu wissen will sollte mal nach den Aktuellen Entscheidungen der AG Düsseldorf und Köln googeln insbesondere ist auch die Entscheidung des Ag Stuttgart 8 C 1023/15 .

Das betrifft allerdings hauptsächlich das Herunterladen von Film, Musik und Spielen.

Bei der Verwendung von Bildern ist die Rechtlage mittlerweile recht eindeutig.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#442 erstellt: 30. Okt 2015, 12:23
Nein, Du vergisst, dass die UE in aller Regel strafbewehrt ist mit den entsprechenden Nachteilen für spätere Fälle.

Ohne Strafbewehrung wäre die UE dagegen ein zahnloser Tiger und der Verletzte hätte weiterhin einen Anspruch auf Rechtsschutz. Also gewinnt man nichts mit dem Vorgehen.

Der von Dir beschriebene Weg sollte im Einzelfall mit einem Anwalt besprochen werden. Als generelle Empfehlung taugt das nicht.

Zur Frage, ob das Rechtsschutzbedürfnis auch einstweiligen Rechtsschutz umfasst:

Eine einstweilige Verfügung setzt eine plausible Darlegung des Sachverhalts (inkl. der Ursächlichkeit im Fehlverhalten des Antragsgegners), eine ernste Wiederholungsgefahr und einen engen zeitlichen Zusammenhang voraus. In den Fällen des 97a UrhG scheidet daher eine eV regelmäßig aus. 97a gilt für einfach gelagerte Fälle, also vereinfacht gesagt für Ersttaten privater Nutzer. Der Erhalt einer Abmahnung dürfte regelmäßig abschreckend genug sein.

Der Abmahner müsste also den normalen Klageweg bestreiten. Meist geht es ja eh nur ums Inkasso. Aber auch das Erzwingen einer UE bedarf keiner besonderer Eile, so dass sich Abmahner ganz normal hinten anstellen müssen.
bugatti66
Stammgast
#443 erstellt: 30. Okt 2015, 12:36

Pilotcutter (Beitrag #440) schrieb:
Hoffnung 2 ist: Der Großteil der Abgemahnten zahlt nicht und es wird kaum noch Geld in die Kassen der Anwälte gespült, dass Unmengen von Abgemahnte vor Gericht gezerrt und die vom Steuerzahler unterhaltene Gerichtsbarkeit überdurchschnittlich häufig als Erfüllungsgehilfe für RI und Anwälte herhalten muss - und somit die Abmahnpraxis in den Focus von Verwaltung und Politik grückt wird.
Wenn die Richter beispielsweise am Landgericht Sachsen tagein tagaus damit beschäftigt wären, einem einzigem Anwalt und seinem einzigen Mandaten zu ihrem Geld zu verhelfen, könnte das "Geschäft" anfangen zu stinken.


Bei mir ist es jetzt 4 Jahre her, ich hab gar nichts gemacht, und es ist nie was von irgend einem Gericht gekommen.
Keine UE
Kein Widerspruch
Keine Beratung eines Anwalts
Keine Fragen gestellt
Nicht angerufen

Einfach aussitzen, bis wirklich was Offizielles kommt..


[Beitrag von bugatti66 am 30. Okt 2015, 12:38 bearbeitet]
Pilotcutter
Administrator
#444 erstellt: 30. Okt 2015, 12:43
Du hattest den Verstoß aber begangen oder war das eine Fake Abmahnung.

Ich kenne auch Fake Abmahnungen von Bekannten, die vorne und hinten nicht passten, die kann man dann völlig ignorieren.
catman41
Inventar
#445 erstellt: 30. Okt 2015, 12:46
Moin,

vor einigen Jahren - glaube 2003 - erhielt ich Post von Olaf Tank!

Ich soll damals den MSN kostenpflichtig runtergeladen haben.

Den Brief habe nach einem Jahr entsorgt, ohne irgendwas unternommen zuhaben.

Also, aussitzen und gut!

lg
Harry
George_Lucas
Inventar
#446 erstellt: 30. Okt 2015, 12:55
Sollte der TE tatsächlich Bildwerke von Hifi-Leipzig genutzt haben - ohne sich dafür vorab eine Gestattung einzuholen - halte ich den Tipp "Aussitzen" für die falsche Herangehensweise.

Vielmehr sollte Hifi-Leipzig nachweisen, dass sie tatsächlich Urheber der genutzten Bildwerke sind - oder falls es sich um Original-Presse/Werbeaufnahmen des Herstellers handeln sollte, dass sie das exklusive Nutzungsrecht daran besitzen, welches ihnen auch die Weitergabe gegen Entgelt an Dritte einräumt.
bugatti66
Stammgast
#447 erstellt: 30. Okt 2015, 14:01
Besonders, in dem Fall, wo man nichts gemacht hat, und man denkt, man ist völlig unschuldig, kommt man ja auf die Idee sich dagegen zu wehren.
Auch da, einfach aussitzen.
backmagic
Inventar
#448 erstellt: 14. Nov 2015, 14:31
Das ist zweifellos der Tread hier im Forum mit den meisten komplett falschen Antworten.

Lautsprecher und Urheberrecht haben halt wenig Gemeinsamkeiten.

Egal ob es um ein fotografiertes Hifi Gerät geht, meldet euch lieber in nem Fotografen Forum an, die Antworten hier sind keinen Cent wert

Wenn ich hier im Forum ein fremdes Bild hochlade kann ich mich u.U. auf das Zitatrecht berufen.

Bei einem Ebay Verkauf will man sich mit dem "geistigen Eigentum" anderer bereichern

da muss man nicht versuchen sich rauszujammern

Evtl. müssen einige auch erst mal nachlesen was das überhaupt ist:

https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht


[Beitrag von backmagic am 14. Nov 2015, 14:40 bearbeitet]
catman41
Inventar
#449 erstellt: 15. Nov 2015, 10:35

backmagic (Beitrag #448) schrieb:
Das ist zweifellos der Tread hier im Forum mit den meisten komplett falschen Antworten.

Lautsprecher und Urheberrecht haben halt wenig Gemeinsamkeiten.

Egal ob es um ein fotografiertes Hifi Gerät geht, meldet euch lieber in nem Fotografen Forum an, die Antworten hier sind keinen Cent wert

Wenn ich hier im Forum ein fremdes Bild hochlade kann ich mich u.U. auf das Zitatrecht berufen.

Bei einem Ebay Verkauf will man sich mit dem "geistigen Eigentum" anderer bereichern

da muss man nicht versuchen sich rauszujammern

Evtl. müssen einige auch erst mal nachlesen was das überhaupt ist:

https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht


hört, hört - ein Experte!

Immerhin ist dies hier der Off Topic-Bereich, oder!

lg
Harry
backmagic
Inventar
#450 erstellt: 15. Nov 2015, 10:59
Bezogen auf Urheber, Patent und Geschmacks / Gebrauchsmuster Schutz, Ja, :-)

Darum sind manche Meinungen hier schon fast schmerzlich.

Das ist rechtlich kein Unterschied zum Kopierchinesen


Warum nimmt man den ein Bild von Jemand anderem? Weil man sich selber die Arbeit sparen möchte, weil der andere es besser kann als man selbs es könnte, weil man sich die Investition in neue Kamera sparen möchte.

Wenn Rechte Inhaber dies nicht unterbinden, würde es doch komplett ausarten.


PS, für nichtkommerzielle Nutzung lockert sich die Rechtsprechung grade wieder.

Aber eben nicht beim Ebay Verkauf
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#451 erstellt: 15. Nov 2015, 14:36
Fundiert recherchiert und seriös vorgetragen. Das muss man neidlos anerkennen.

Ein Anwalt mit LRS hätte es nicht besser machen können.
PeerTheer
Ist häufiger hier
#452 erstellt: 19. Dez 2016, 15:41
Auch wenn es schon lange her ist. Die werden aufgrund ihres Verhaltens niemals auch nur einen Cent vom mir bekommen (ich werde dort nichts kaufen)
abcd5000
Neuling
#453 erstellt: 24. Dez 2016, 23:19
Ich war eine ganze Weile als HiFi-Händler tätig. Ausschließlich mit gebrauchten Geräten. Viele der alten Geräte haben Flecken, Kratzer und Verfärbungen auf der Front, eine defekte Beleuchtung und noch viel mehr. Man erkennt z.B. ein Rauchergerät generell immer an den Bildern.

Was ich vor den Fotos machen musste:
1. Das Gerät reinigen. Oft sogar Teile demontieren und im Reinigungsbad behandeln. Einige Geräte lassen sich überhaupt nicht mehr reinigen und können nur noch entsorgt werden, da man sowas nicht verkauft! Man muss schon Glück haben um überhaupt ein gutes Gerät zu bekommen.
2. Lampen erneuern und dafür sorgen, dass alles auch für die Fotos gleichmäßig beleuchtet ist.
3. Wichtig:
Einen Fotografen engagieren und die Geräte zu ihm bringen oder einen Foto-Raum bei mir zu Hause einrichten (einen ganzen Raum!) und den Fotografen zu mir kommen lassen. Alles richtig belichten, Probefotos machen, Gerät nochmal putzen weil irgendwelche Wischsspuren vorhanden sind, nochmal ein Foto machen, nochmal putzen und so weiter.

Die Reinigung ist bei mir natürlich nicht für die Fotos sondern einfach selbstvertändlich! Trotzdem ist es etwas, das für die Qualität der Fotos eine große Rolle spielt und Zeit kostet. Verkäufer die ihre dreckigen Geräte mit diesen Fotos inserieren täuschen den Käufer.

Bildbearbeitung nicht zu vergessen. Und nein, es ist nicht "alles gephotoshopped!!", sondern nur die absolut notwendige Korrektur der Lichtverhältnisse und das Entfernen von evtl. übersehenen auffälligen Fingerabdrücken.

Auch wenn man die Fotos selbst macht: Eine wirklich vernünftige Kamera kostet um die 2000€ + Generator, Studioblitze und Platz für die Fotos. Einen geeigneten Hintergrund nicht zu vergessen. Und Zeit kostet es erst recht.

Geräte die über 20 Jahre alt sind haben Kratzer und Gebrauchsspuren, die immer unterschiedlich sind. Der Käufer wird durch falsche Fotos getäuscht. Ich habe auch oft im Internet gekauft und musste das ein oder andere Mal Geräte mit geklauten Fotos zurückgehen lassen da z.B. einfach Knöpfe nicht original waren oder starke Kratzer nicht abgebildet waren. Und wer zahlt meine Arbeitszeit? Niemand.


Ich mache mir für MEINE Fotos die ganze Arbeit, engagiere einen Fotografen und jemand stellt sogar GLEICHZEITIG das selbe Gerät auf eBay ein, mit meinen Bildern und meinem Text? Nein danke.

Der Kunde bekommt bei dem "Fotodieb" nie das Gerät das er vermeintlich gekauft hat sondern meistens nur gebrauchten Müll...

Und wenn man die Leute darauf anspricht werden sie auch noch unverschämt...

PS: Es gibt eine eBay-HiFi-Händlerin die schon seit Jahren (!) massiv Fotos klaut! Bietet z.B. ein Gerät mit Holzgehäuse an, das nur auf dem US Markt vorhanden ist und liefert dann ohne das Gehäuse und so weiter. Hunderte Angebote mit geklauten Bildern, keiner macht etwas dagegen. Sowas ist einfach völlig daneben. Ein paar negative Bewertungen hat sie über die Jahre bekommen aber die meisten finden sich wohl einfach damit ab.

Fazit:
Zahlt die Strafe, wenn ihr die Bilder geklaut habt. Ihr habt es verdient. Und wenn es keine "Absicht" war, dann macht es einfach nicht nochmal.


[Beitrag von abcd5000 am 24. Dez 2016, 23:20 bearbeitet]
abcd5000
Neuling
#454 erstellt: 24. Dez 2016, 23:27
Ich wurde sogar selbst schon von HiFi-Leipzig "verklagt"! Damals war ich noch weit unter 18 und hatte 1 von 12 Bildern bei den eBay Kleinanzeigen von diesem Händler übernommen und in meinem Text ausdrücklich darauf hingewiesen.

Wessen Fehler war es? Meiner. Also wie alt seid ihr? 12?! Im Forum nach Hilfe fragen...

"Ich habe ein Fahrrad geklaut, die Polizei will mich verhaften, wie unfair blabla mimimi"


[Beitrag von abcd5000 am 24. Dez 2016, 23:29 bearbeitet]
PeerTheer
Ist häufiger hier
#455 erstellt: 25. Dez 2016, 11:40
Die Frage ist doch, muss ich gleich klagen oder reicht beim ersten Mal eine Ermahnung um klar zu machen, dass das nicht ok war? Viele machen sich sicher keine Gedanken darum, ob das erlaubt ist oder nicht.
Ich habe den Eindruck: Mit den Abmahnungen, versuchen die Händler und vor allem die Anwälte schnelles, einfaches Geld zu machen.
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