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Von Hifi-Leipzig verklagt. was tun?

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servicegedanke
Hat sich gelöscht
#302 erstellt: 08. Jun 2011, 17:13

Mimi001 schrieb:

aber dann hör auf hier so ein Mist zu posten wenn Du nicht Butter bei Fische, also Inhalt liefern bzw. Fragen zu Deinen Behauptungen beantworten kannst.



Jetzt werd' mal nicht frech, Freundchen!
blabupp123
Hat sich gelöscht
#303 erstellt: 08. Jun 2011, 20:24
Hallo!

Habe mir heute folgenden Spaß gegönnt: habe von deren HP einen schönen Marantz-Amp runtergeladen, dann ausgeschnitten, und zwar so, daß nur die Gerätefront zu sehen ist.
Selbst die Füße unterschlug ich, weil das Gerät auf dem Foto auf einer Glasunterlage stand, die ich nur schwer von den Füßen hätte trennen können.
Die beiden großen Knöppe am Gerät warfen auf dem Bild Schatten, den in entfernte.
Ach ja, das Gerät gehört denen nicht mehr, was deutlich gekennzeichnet ist.

Ihr ahnt wahrscheinlich schon, worauf ich hinaus will: was würde passieren, wenn ich dieses Foto z.B. hier reinstelle?
Es ist ja immerhin das Ergebnis meiner "künsterischen Arbeit", außerdem deutet nichts, aber auch gar nichts darauf hin, daß es deren Bild ist.

Müßte ich mit einer Abmahnung rechnen? Wenn ja, warum?
servicegedanke
Hat sich gelöscht
#304 erstellt: 08. Jun 2011, 20:37
Weil Dir schon die Rechte fehlten, das Bild überhaupt zu verändern, könnte es eine Abmahnung, bei entsprechender Beweisbarkeit, hageln. Meine Meinung.
blabupp123
Hat sich gelöscht
#305 erstellt: 08. Jun 2011, 21:07
Jupp, und genau das will nicht in meinen einfach gestrickten Kopp!

Wenn ich versuche, die Mona Lisa exakt zu kopieren und als Original an den Mann zu bringen (ich weiß, die Mona ist das denkbar falsche Beispiel), begehe ich Betrug.
Wenn ich ihr aber das Dekoltee entferne um das interessante "Dadrunter" freizulegen, ist es doch offensichtlich, daß es sich nicht um das Original handeln kann, oder?

Wer wäre berechtigt, Lizenz- oder watweeßick- Gebühren zu kassieren, wenn ich Poster mit "meiner" nackten Mona drucken und verkaufen will?
Ob ich die Vorlage höchstpersönlich im Louvre knipse oder ein Internetbild dafür verwende, ist in meinen Augen egal, denn das Ergebnis wäre mein eigenes Werk.

Dieser Marantz ist in meinen Augen nichts anderes, als die Mona Lisa. Bilder davon gibts zuhauf und seine Front sieht immer gleich aus. Nur "mein" Marantz wäre einzigartig, weil von mir persönlich "kreiert".
svelte
Hat sich gelöscht
#306 erstellt: 08. Jun 2011, 21:23
Für ein Foto der Mona Lisa muss Jemand im Louvre gewesen sein. Das kostet Geld. Und falls Du da warst wirst Du wissen, dass man da unter normalen Umständen gar nicht fotografieren kann (Gedrängel; Licht schlecht, Blitz verboten). So einfach ist das also nicht. Und dieser Aufwand bestimmt oft allein den Wert von Fotos.

Und auch wenn ich einen Marantz Receiver fotografieren will muss ich ihn vor der Linse haben. Bei seltenen Geräten ergibt sich da schon ganz automatisch auch ein angemessener Wert einer Fotografie.

VG S!


[Beitrag von svelte am 08. Jun 2011, 21:24 bearbeitet]
Haiopai
Inventar
#307 erstellt: 08. Jun 2011, 21:29
Das ist eben die Absurdität , die man durchau kritisieren kann Varadero .

Eben die Austauschbarkeit und da gehört das Urheberrecht nach meiner Ansicht auch reformiert .

Bei deinem Beispiel mit dem Marantz ist es nämlich nicht mehr beweisbar , von wem das Bild gemacht wurde , da du den Hintergrund und somit jegliche Unterscheidungsmöglichkeit entfernt hast .

Übrig bleibt eine Gerätefront , an der höchstens der Hersteller irgendein Recht haben kann .

Bei der Mona Lisa sieht das ganz anders aus , da egal wie du sie optisch veränderst immer ein Stück vom Kunstwerk übrig bleibt , sonst wäre es nicht die Mona Lisa .
Und an diesem Kunstwerk hat nun mal nur der Besitzer oder der Künstler ein Anrecht .

Hier ist das Urheberrecht wieder eine logische Sache , bei einem Gerät aber , was tausendfach hergestellt wurde und welches jeder genauso photografieren kann wie ich oder eben Hifi Leipzig ist es Unsinn .

Anders wiederum wenn das Gerät ein Profiphotograph ablichtet , meinetwegen mit ganz bestimmter Beleuchtung ,Lichtreflexen oder ähnlichen individuellen
Methoden , da macht es dann auch Sinn , dieses Bild zu schützen , weil es eben nicht jeder so aufnehmen kann .

Wenn ein Händler wie ich aber einfach nur allerwelts Aufnahmen von Geräten macht , halte ich das nicht für besonders schützenswert .
Auch deswegen weil mir allein durch die Nutzung des Bildes durch Dritte kein Schaden entsteht , Ausnahme es wird eben dazu benutzt andere zu täuschen , was ja aber mit dem Urheberrecht nix zu tun hat .

Gruß Haiopai
ZeeeM
Inventar
#308 erstellt: 08. Jun 2011, 21:33

Haiopai schrieb:
Bei deinem Beispiel mit dem Marantz ist es nämlich nicht mehr beweisbar , von wem das Bild gemacht wurde


Da wäre ich mir nicht so sicher. Technisch ist da sicherlich einiges zu machen. Ich würde eher die Frage nach einer etwaigen Schädigung stellen.
Haiopai
Inventar
#309 erstellt: 08. Jun 2011, 21:50

ZeeeM schrieb:
[

Da wäre ich mir nicht so sicher. Technisch ist da sicherlich einiges zu machen. Ich würde eher die Frage nach einer etwaigen Schädigung stellen.


Technisch sicher , optisch aber weniger und die Frage nach der Schädigung hab ich ja weiter unten im Beitrag gestellt und für mich als Händler auch beantwortet .

Ich wüsste beim besten Willen nicht , wodurch ich bei so einem Verhalten wie dem von Eminenz ,der klar genannt hat , das es sich um eine Fremdaufnahme handelte geschädigt werden könnte .

Ich kenne das Spielchen aber zur Genüge von meiner Partnerin her , die ist Lektorin in einem Schulbuchverlag , Fachrichtung Metall , halt Bücher für Berufschulen u.a. .

Die muss allen Ernstes jeden Betrieb anschreiben ,ob sie Bilder nutzen darf die Produkte oder Fertigungsabläufe zeigen , selbst wenn es sich um Bücher handelt , welche die Lehrlinge dieser Firmen zum lernen brauchen .

Durch die Nutzung wird also keiner geschädigt , ganz im Gegenteil , deren Facharbeiter Nachwuchs profitiert davon , trotzdem muss für jedes einzelne Bild eine schriftliche Erlaubnis zur Nutzung vorliegen .

Da wirds dann echt absurd .
servicegedanke
Hat sich gelöscht
#310 erstellt: 08. Jun 2011, 23:01

Varadero17 schrieb:
Ob ich die Vorlage höchstpersönlich im Louvre knipse oder ein Internetbild dafür verwende, ist in meinen Augen egal, denn das Ergebnis wäre mein eigenes Werk.


Genau hier liegt der Hase ja im Pfeffer. Das geht sogar so weit, dass Rechte an bestimmten Objekten geschützt sind, sodaß Du sie, zumindest nicht zu kommerziellen Zwecken, nicht fotografieren darfst. Fotografieren dürfen schon, aber Dir steht es nicht zu, das Bild dann zu vermarkten. Beispiel: Postkartenmotive! Viele Motive, sprich Perpektiven, sind bereits "geschützt". Hier korreliert quasi das Urheber- mit dem Marken- und Namensrecht. Es gibt so viele Fallstrick in der Juristerei...!

Es geht quasi nur um die Verwertungsrechte, sprich die Knete. Was Du aber machen kannst:
Die Mona Lisa
- Abmalen und dabei karikieren.
- Abmalen und nicht als Original verkaufen.
- Abfotografieren und mit Lizenz komerziell nutzen.
- Abfotografieren und ohne Lizenz für Private Zwecke uneingeschränkt nutzen.

Das ändert aber alles nichts daran, dass Du ein nicht eigenes Foto eben nicht verändern darfst, weil Du hier mit dem Urheberrecht kollidierst und nicht mit dem Markenrecht. Aber ich bin kein Jurist, Gott sei dank, Vati sagte nämlich immer: "Junge, bleib ehrlich!", daher erhebe ich keinen Anspruch auf absolute Korrktheit meiner Aussagen.
lumi1
Hat sich gelöscht
#311 erstellt: 09. Jun 2011, 09:28
Im Endeffekt alles egal...
Diverse Läden, die nicht über ihren Handel mit Geräten ihr ehrliches Geld verdienen, sondern damit pokern, dass jemand in ihre bilderfalle tappt, um in meinen Augen damit betrügerisch und unrecht Kohle den Leuten zu "stehlen", wünsche ich die Pest und Insolvenz an den Hals.

Und glaubt mir, auch solchen Advokaten und firmen die dies unterstützen, und praktizieren, sich an "armen" Studenten z.B die taschen füllen, auch die werden noch verschwinden.

Genannte Kreaturen aus meiner Heimatstadt Frankfurt zudem, welche ihr Image als türsteher vor dubiosen Clubs anhaften haben, und eh nur musikalischen Dreck abliefern, werden auch mit der Zeit verschwinden und untergehen, wie alles, was keine kunst, sondern nur Schrott ist.

MfG.
servicegedanke
Hat sich gelöscht
#312 erstellt: 09. Jun 2011, 10:07
Di zielst darauf ab, dass sich Qualität durchsetzen wird? Das würde funktionieren, solange man nicht immer neue Mittel und Wege finden und erfinden würde, um Dir das Geld aus der Tasche zu ziehen, das Du für eben diese Entscheidung, Qualitätsbewusst einzukaufen, eigentlich benötigst. So bist Du letztlich gezwungen, den Dreck zu kaufen, der serviert wird!

Die gefährlichsten Fesseln sind die, die man nicht sieht!
servicegedanke
Hat sich gelöscht
#341 erstellt: 09. Jun 2011, 23:04
Ich Matrix.

PS. Ist merkwürdig ruhig hier geworden.
Der_Tom
Hat sich gelöscht
#342 erstellt: 09. Jun 2011, 23:11
Könnte daran liegen das, dass Thema schon lange durch ist
cr
Inventar
#347 erstellt: 10. Jun 2011, 19:11
Diese Nachricht wurde automatisch erstellt!

Das Thema wurde aufgeteilt und einige themenfremde Beiträge wurden verschoben. Das neue Thema lautet: "Darwinismus im sozioökonomischen Umfeld"
ZeeeM
Inventar
#348 erstellt: 10. Jun 2011, 23:20

Tom.C schrieb:
Könnte daran liegen das, dass Thema schon lange durch ist


Es ist eine weise Entscheidung nicht jedem Unsinn ein Forum zu bieten.
Je-Roquer
Neuling
#349 erstellt: 09. Nov 2011, 06:11
Vorhin auf Phoenix WiSo gesehen. Da haben sie auf die dubiosen Machenschaften von HiFi Leipzig hingewiesen.
KLM-U
Hat sich gelöscht
#350 erstellt: 19. Dez 2011, 22:00
Irgendwie ist mir die Freude an der Musik und der Hifi-Technik vergangen, und das war das einzige was ich noch hatte. Macht´s gut.
lumi1
Hat sich gelöscht
#351 erstellt: 19. Dez 2011, 22:10
Ha, wird mal Zeit.
Und wenn sich dann schon das Quoten-geile TV drauf stürzt, muß es ja wirklich Ausmaße annehmen, unglaublich, gerade bei Gebraucht-HiFi...!

Jede Wette, dass diese Klitsche mehr Geld mit Abmahnungen verdient, als mit ihrem eigenen Geschäft.

Ob sie diese "Einnahmen" auch brav versteuern?
Mir war der Laden schon laaange vor der Abmahnwelle suspekt.
Alleine die Phantasie-Preise für manche belanglosen Artikel.

MfG.
Eminenz
Inventar
#352 erstellt: 19. Dez 2011, 23:55

KLM-U schrieb:
I
und das war das einzige was ich noch hatte. Macht´s gut.


Der wird sich doch nicht vor den Zug geworfen haben....
lumi1
Hat sich gelöscht
#353 erstellt: 20. Dez 2011, 00:58
Na hoffentlich nicht, gerade in der Weihnachtszeit...
Zumal sein Post in keinem Zusammenhang mit dem eigentlichen Thema stand.
Und jetzt mal wirklich Ironie beiseite.


MfG.
darktown2000
Neuling
#354 erstellt: 31. Okt 2012, 18:59
Hallo,

hatte vor einigen Tagen das selbe Problem,bei mir lag auch ein Brief per Einschreiben in meinem
Briefkasten von der Rechtsanwaltskanzlei Vorwerg & Sommer.

In diesem schreiben geht es um Urheberrechtsverletzungen und die Nutzung von Bildmaterial des Herrn Hans Schnakenberg (Hifi Leipzig), dabei werde ich aufgefordert der Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von € 800,00.

Dabei kommt noch hinzu das man genau 7 Tage Zeit hat um auf dieses schreiben zu reagieren,sollte
man jedoch diese Frist verstreichen lassen,droht man bereits mit dem Amtsgericht und weiteren
kosten die hierfür entstehen.

Das ganze stinkt schon so was bis zu Himmel nach einer Abzocke das man schon Naiv und Dumm sein muss wenn man denen 3 nur einen Cent bezahlt.

Ich bin deshalb auch sofort zu meinem Anwalt (Wirtschaftrecht) der mir meine Vermutung auch gleich bestätigte und mir dessen Masche auch näher erläuterte.
Eine von meinem Anwalt aufgesetzte Unterlassungserklärung wurde an die Rechtsanwaltskanzlei Vorwerg & Sommer übermittelt und damit ist die Sache erledigt und jeder der hier etwas anderes erzählt
w.z.b man sollte Zahlen oder es wird ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet oder sonstiges dies ist alles frei erfunden und reine Panikmache.

Es ist eine reine Abzocke indem in meinem Fall der Herr Schnakenberg 600 € und die Kanzlei Vorwerg & Sommer 200€ leicht verdiente Euro eingenommen HÄTTEN.

Also mein Tipp an alle:

Entweder ihr wartet ein 2 schreiben das höchstwahrscheinlich sowieso nicht kommt ab oder aber ihr geht zu einem Anwalt der Wirtschaftrecht bearbeitet und dieser setzt euch eine Unterlassungserklärung
auf und leitet diese dann an die Rechtsanwaltskanzlei Vorwerg & Sommer weiter.
Solltet ihr für einen Anwalt kein Geld haben,besteht hier die Möglichkeit bei dem Amtsgericht in eurer
Stadt einen Beratungshilfeschein zu beantragen,somit entstehen euch keine kosten.


Hoffe ich konnte einigen damit hilfreich sein.


darktown2000
lumi1
Hat sich gelöscht
#355 erstellt: 31. Okt 2012, 19:15
Ich hatte zwar solche Probleme noch nie, habe aber mal auch mittlerweile schon vor längerer Zeit, mit meinem Anwalt nebenbei drüber gesprochen;
er meinte sogar, ein Händler kann das Recht am Bild irgend eines A/V-Gerätes gar nicht besitzen.
Wohl hemerkt, nur explizit am Bild eines Gerätes!

Das bedeutet, man könnte seinerseits gar wegen sonstwas (habe genaue Formulierung vergessen), sogar diesen mießen Abzockladen und seinen noch schlimmerren Anwalt verklagen.
Das ist heute gang und gäbe, dass sich vom kleinen bis zum großen angeklagt und gedroht wird, erst recht dann, wenn auf normalem Geschäftsweg kein befriedigender Umsatz erzielt wird.

Er sagte mir, es gäbe sogar Fälle in anderen Bereichen, wo Bilder sind, auf Grund derer verklagt wird, obwohl nicht mal die Ware real im Lager oder Laden vorhanden ist.

SOWAS MUSS EINHALT GEBOTEN WERDEN.

Wie eigemtlich so vielem heute, grade im Net.

MfG.
Mimi001
Hat sich gelöscht
#356 erstellt: 31. Okt 2012, 19:31

Solltet ihr für einen Anwalt kein Geld haben,besteht hier die Möglichkeit bei dem Amtsgericht in eurer
Stadt einen Beratungshilfeschein zu beantragen,somit entstehen euch keine kosten.

Auch dieser Tip ist nicht völlig korrekt, denn der dann konsultierte Anwalt darf bis zu 10€ Gebühren verlangen.

Da hier ja diverse Tips, aber keine Fachanwälte, durch den Thread geistern:
Ich kann jedem Verklagten nur raten sich eine an eine ausgewiesen kompetente Stelle zu wenden.



OliNrOne
Inventar
#357 erstellt: 01. Nov 2012, 18:04
Vielleicht klingt das ein bisschen naiv von mir...aber wie kommt man denn in den Kontakt mit diesem Verein? Man muß ja logischerweise deren Bilder benutzt haben oder?

Ich meine, wenn ich was verkaufe, dann stell ich doch auch nur Bilder dieses Artkels in die entsprechende Auktion/Verkaufsanzeige oder nicht? Was bringt es, sich die Bilder irgendwo anderst auszuleihen/ zu stehlen?


[Beitrag von OliNrOne am 02. Nov 2012, 18:09 bearbeitet]
WAmpere
Stammgast
#358 erstellt: 12. Nov 2012, 20:36
Es gibt genug Leute bei den einschlägigen Verkaufsportalen, die einfach nur stinken faul sind oder schlimmeres, den Texten nach zu urteilen.
"Bilder im I-Net sind doch Allgemeingut und jeder darf sie nach eigenem Gusto benutzen."
Uwe-Paul
Schaut ab und zu mal vorbei
#359 erstellt: 07. Jan 2013, 02:29
Hallo Freunde,
ich habe auch Schwierigkeiten mit dem Händler von Hifi-Leipzig. Folgender Fall liegt dem zu Grunde:

Im Zuge der Ersteigerung eines Vollverstärkers, Pioneer A-717, bei dem gewerblichen Verkäufer HIFI-LEIPZIG, habe ich, nachdem dieser die Transaktion abgebrochen hat und ich dem zugestimmt habe, eine negative Beurteilung unter Einhaltung der Ebay Grundsätze abgegeben.

Grund für den Transaktionsabbruch durch den gewerblichen Verkäufer waren zahlreiche Emails meinerseits wegen der Beschaffenheit des angebotenen Artikels. Der Händler antwortete nur einmal mit dem Satz, dass keine Potis kratzen. Des weiteren konnte er meine restlichen Fragen nicht verstehen. Ich antwortete dem Verkäufer und habe meine Mitteilung umformuliert. So verlangte ich eindeutig in deutscher verständlicher Sprache, dass er bitte Fotos von der Abdeckhaube des Pioneers A-717 machen solle, da diese laut Artikelbschreibung des Verkäufers leichte aber kaum erkennbare Gebrauchsspuren aufweisen würde. Davon wollte ich mich durch Fotos gerne selber überzeugen. Genauso wies ich darauf hin, dass bei einigen Fotos des gleichen Verstärkers die Beschriftungen der Frontseite teilweise verschwommen bzw. schwächer gewesen seien. Auch hier frug ich an, ob es sich hierbei nur um ein Belichtungsproblem handelt, oder ob es tatsächlich Schriftzüge am Front Panel des Verstärkers gäbe, welche schwächer erkennbar seien, weil diese zum Beispiel durch Putzmittel zur Säuberung des Verstärkers durch den Vorbesitzer über die Jahre abgewaschen worden sein könnten. Auf meine neuerliche Bitte meine Fragen zu beantworten, erhielt ich die Aufforderung, dem Transaktionsabbruch zuzustimmen. Dieses habe ich auch getan, da die besagten Fotos und Antworten aus blieben und ich davon ausgehen musste, dass das nicht nachreichen der Fotos von der Abdeckplatte des Verstärkers, wie auch die restlichen Antworten wohl teilweise stimmig sein könnten. Der Verkäufer schien nicht willig zu sein meine Fragen und Fotos nach zu reichen. Nachdem ich die negative Beurteilung: "Kaufabbruch durch Verkäufer, nicht kommunikativ, erreichbar, verweigert Fotos!!" schrieb und einstellte, erhielt ich am heutigen Sonntag die Meldung des Händlers mit folgenden Inhalt:

"Hallo uwe-paul1964, Strafanzeige geht Morgen gegen Sie raus,erst haben sie gekauft und dann nach dem Kauf dumme Fragen stellen,die Bewertung lasse ich mir nicht gefallen - hifi-leipzig_de.

Kurz nachdem erhielt ich die zweite Nachricht des gewerblichen Verkäufers HIFI-LEIPZIG:

"Hallo uwe-paul1964, ach ja,Schadensersatzklage geht auch noch raus,sie haben den Abbruch doch zugestimmt,jeder Richter gibt mir recht ,ich drucke gerade ihre nicht verständlichen Fragen aus,wird alles teuer für Sie,wir sehen uns am Landgericht Leipzig - hifi-leipzig_de.

Ich werde folglich genötigt meine negative Beurteilung zu revidieren. Ist dies im Nachhinein möglich? Andererseits fühle ich mich unter Druck gesetzt. Ich habe Ebay den Fall gemeldet und fühle mich brüskiert.

Es geht hier also nicht um irgendwelche Bilder, die ich von HIFI-LEIPZIG eingestellt habe, sondern um eine negative Beurteilung.

Ich habe Herrn Schnakenberg ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht angeboten, die Beurteilung zu überarbeiten mit dem weiteren Kontext, dass dies ausdrücklich keinerlei Schuldeingeständnis sei.

Was denkt Ihr über den Fall??

Lieber Gruss, Uwe
cr
Inventar
#360 erstellt: 07. Jan 2013, 02:55
Anwalt nehmen, wenn du dich im Recht siehst, man muss sich von einem Händler nicht alles gefallen lassen. Konsumentenschutz kontaktieren etc.
--Torben--
Inventar
#361 erstellt: 07. Jan 2013, 04:31
Strafanzeige wegen einer Negativbewertung?
Das Landgericht Leipzig wird Hifi-Leipzig.de diese Smiley schicken und ganz dezent lachen!

Da wurden schon bei viel schlimmeren Sachen die Anträge abgelent!

Der versucht dich nur einzuschüchtern, mehr nicht!
tiefton
Hat sich gelöscht
#362 erstellt: 07. Jan 2013, 08:59
Die Kommunikation komplett ausdrucken und zu einem Anwalt gehen und besprechen. Dann warten und es wird id.R. nichts passieren
lumi1
Hat sich gelöscht
#363 erstellt: 07. Jan 2013, 11:11

Was denkt Ihr über den Fall??


Wenn es tatsächlich so ist, wie Du schilderst, denke ich DAS über den TYP:
Er verdient nichts mit seinem Gerätehandel, sondern ausschließlich mit Abmahnungen und Beschuldigingen.
Ich würde ihn SOFORT wegen Verleumdung oder sonstigem, was mir auch gerade einfällt, verklagen.
Was ein P***.
ingo74
Inventar
#364 erstellt: 07. Jan 2013, 13:33
aufgrund dieser beiden nachrichten würde ich einfach mal abwarten was kommt..
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#365 erstellt: 07. Jan 2013, 14:16
Moin

du hattest den Verstärker gekauft und dann nach den Bildern gefragt?

Oder hast du während der laufenden Auktion die Bilder angefragt und der Verkäufer hat dann letzlich die Auktion ausgesetzt?
cr
Inventar
#366 erstellt: 07. Jan 2013, 15:32
Allein schon so, wie die zweite eMail formuliert wurde, würde es sich vielleicht lohnen, sie einem Anwalt vorzulegen.
liesbeth
Inventar
#367 erstellt: 07. Jan 2013, 17:23
Wenn du jetzt zu einem Anwalt läufst, musst du diesen allerdings bezahlen...

Wenn du Dich im Recht siehst lass ihn dich verklagen, dann hat HIFI Leipzig im Falle des Unterliegens deine Kosten zu tragen...

Und wie hier der Gerichtsort Leipzig zuständig sein soll erschließt sich mir auch nicht...
schraddeler
Inventar
#368 erstellt: 07. Jan 2013, 17:53
Ich würd mich erst mal ganz entspannt zurücklehnen und genüßlich lächeln. Klar kann er eine Strafanzeige aufgeben, mich würde aber sehr wundern wenn ein Staatsanwalt da einen Straftatbestand draus konstruieren will. Und Schadensersatzklagen haben immer das Problem, das der Geschädigte seinen Schaden erstmal beziffern muß. Außerdem muß er den Schaden ja bei dir einfordern, denn du bst ja der Schädiger. Erst wenn du nicht bereit bist zu Zahlen, dann kann er seine Forderung versuchen gerichtlich einzutreiben. Und es wird dann vermutlich sehr schwer werden, einen Schaden in welcher Höhe auch immer genau mit deiner negativen Bewertung in Bezug zu bringen.
In dem Fall würd ich sagen Hunde die Bellen beißen nicht. Bevor du nicht irgendein offizielles Schreiben kriegst würd ich auch nicht zum Anwalt gehen, irgendeine rausgerotzte email ist kein Grund aktiv zu werden.

gruß schraddeler
bytelutscher
Inventar
#369 erstellt: 07. Jan 2013, 17:59
Ich sehe da nicht mal Ansatzweise einen Grund bzw. die Möglichkeit einer erfolgreichen Schadenserstazklage.
Du hast sein Verhalten als Verkäufer bewertet. Innerhalb eines Bewertungssystems, dem sich der VK freiwillig unterwirft.
Soll er seine Chose doch im Straßen- oder Ladenverkauf verhökern, wenn ihm das nicht passt.
tjs2710
Inventar
#370 erstellt: 07. Jan 2013, 18:06
Für mich ist das auch nicht mehr als nur Säbelrasseln, und das noch mit Plastikschwertern.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, was er da zur Anzeige bringen will.
Und wie schraddeler schrieb, da muss er auch erst mal einen Staatsanwalt finden, der da was (draus) macht.


Als dann!
Haiopai
Inventar
#371 erstellt: 07. Jan 2013, 18:06

Uwe-Paul schrieb:

Ich werde folglich genötigt meine negative Beurteilung zu revidieren. Ist dies im Nachhinein möglich? Andererseits fühle ich mich unter Druck gesetzt. Ich habe Ebay den Fall gemeldet und fühle mich brüskiert.

Es geht hier also nicht um irgendwelche Bilder, die ich von HIFI-LEIPZIG eingestellt habe, sondern um eine negative Beurteilung.

Ich habe Herrn Schnakenberg ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht angeboten, die Beurteilung zu überarbeiten mit dem weiteren Kontext, dass dies ausdrücklich keinerlei Schuldeingeständnis sei.

Was denkt Ihr über den Fall??

Lieber Gruss, Uwe


Moin Uwe , vorab , ich mag diesen Händler nicht , weil er meiner Meinung nach mich wie alle anderen
Gebraucht Händler auch , durch seine Abmahnpraxis bezüglich seiner Bilder in Verruf bringt, nicht das du
denkst , weil in meiner Signatur nun Gewerblicher steht ,muß ich zwingend eine bestimmte Meinung
vertreten .

Weiterhin finde ich die Art und Weise wie dieser Mann seine Interessen vertritt vollkommen
daneben , daß kann man auch anders zumindest versuchen zu regeln , vor allem freundlicher .

Aber !!

1) Wenn es sich um einen Transaktionsabruch handelt , dann hast du das Gerät gekauft und
DANACH den Herren mit deinen Mails bombardiert und DAS finde ich ebenso daneben .
Die Photos und die Beschreibungen bei diesem Händler sind eigentlich gut , so gut das eben
immer wieder Leute so dumm sind und Photos von ihm verwenden .
Die Angebote haben eine mehr als ausreichend lange Laufzeit , da kann ein Kunde jegliche
Fragen stellen BEVOR er kauft .

2) Fragen wie Potiknistern und dergleichen sind Unsinn , ein gewerblicher Händler ist verpflichtet
so er ein Gerät als mängelfrei verkauft , dies auch zu gewährleisten und zwar für die Dauer
eines Jahres .
Zu diesem und auch zu dem Zweck das Gerät in Ruhe begutachten zu können , hast du
im Rahmen des Widerrufsrechtes im Internet genügend Zeit und wenn dir wirklich was nicht
passt , kannst du das Gerät , ohne auch nur nen Grund anzugeben , zurückschicken .
Was soll also eine solche Aktion mit mehreren Mails NACH KAUF , klar gewinnt dadurch
der Händler den Eindruck , daß du schon vor der Zahlung vom Kauf zurücktreten willst .

Daraufhin hat der Händler den Transaktionsabbruch angleiert und DU HAST ZUGESTIMMT .

Ihm dann anschließend noch ne Negativ Bewertung reinzuwürgen finde ich persönlich
ne Frechheit , allerdings hätte ich mir die Mühe gegeben und dich per Mail gefragt ,
was die Aktion mit den Mails soll und ob DU vielleicht vom Kauf zurücktreten willst .

Würdest du mir daraufhin dann allerdings ne Negativ Bewertung geben , täte ich haargenau
so handeln und Strafanzeige wegen übler Nachrede erstatten .
Das liegt allein schon darin begründet , daß wenn du nicht bereit bist diese Bewertung
zurück zu ziehen , Ebay das von sich aus nur tut , wenn ein entsprechendes Urteil
vorliegt .

Der Mann hat dir ein gebrauchtes Gerät angeboten incl. Beschreibung und vernünftigen
Photos , du hast die Möglichkeit VOR dem Kauf nach weiteren Details und Photos zu
fragen und wenn er sie dir nicht schickt , kannst du vom Kauf absehen .

Das alles lässt sich beweisen und ich wäre da vorsichtig an deiner Stelle , der
Mann ist bekannt dafür , daß er solche Nummern auch durchzieht .
Bekommt er bei der Strafanzeige Recht , ist die zivile Klage auf Schadensersatz
mit hoher Wahrscheinlichkeit auch erfolgreich , fragt sich nur in welcher Höhe .

Wie gesagt , die Methoden dieses Mannes lehne ich ab , in diesem Falle ist die
Reaktion aber nicht unbegründet und könnte rechtlich durchaus erfolgreich sein .
Dein Verhalten ist da nachweislich nämlich auch nicht korrekt .

Gruß Haiopai
liesbeth
Inventar
#372 erstellt: 07. Jan 2013, 18:19
Ich hatte dies so verstanden, dass er höchstbietender war und die Auktion dann in beidseitigem Einverständnis abgebrochen wurde???

Sollten die Nachfragen tatsächlich nach dem Kauf sttgefunden haben, verstehe ich das Verhalten des Käufers ebenfalls nicht und die negative Bewertung kann ebenfalls von mir nicht nachvollzogen werden.

Ändert aber nichts daran, das ich auch in diesem Fall die Antwortschreiben, sollten Sie tatsächlich so lauten, als schlechtes Geschäftsgebahren empfinde.
Haiopai
Inventar
#373 erstellt: 07. Jan 2013, 18:26
Um eine Transaktion bei Ebay abzubrechen , muß sie immer erstmal stattfinden .

So ein Abbruch findet nach dem Kauf und auch nur mit Einverständnis des Käufers
statt , dazu wird er von Ebay direkt gefragt und muß zustimmen , daher auch meine
Kritik am Käuferverhalten .

Was den Rest anbetrifft gebe ich dir vollkommen recht , soweit muß es mit
ein wenig Hirn und Kundenfreundlichkeit gar nicht kommen .

Nichtsdestotrotz wäre ich da vorsichtig , der Mann zieht sowas nicht zum
ersten Mal durch , auf die leichte Schulter nehmen halte ich für keine gute
Idee .

Gruß Haiopai
tjs2710
Inventar
#374 erstellt: 07. Jan 2013, 18:26
Dass die Fragen nach dem Kauf gestellt wurden ist nicht grad normal, das ist schon richtig.

Wurde aber nicht auch angeboten, die Beurteilung zu überarbeiten?
Haiopai
Inventar
#375 erstellt: 07. Jan 2013, 18:32
Eine negative Bewertung kann vom Käufer widerrufen werden , in dem Falle würde ich das
in Betracht ziehen als Käufer .

Das muß aber jeder selbst wissen , die Frage ist eben , ob es das Risiko bei einem
Händler der bekannt ist für derlei Nummern wirklich lohnt .

Gruß Haiopai
lumi1
Hat sich gelöscht
#376 erstellt: 07. Jan 2013, 18:33
Mh,
mir ist aus dem Text nicht eindeutig ersichtlich, ob Uwe-Paul das alles VOR dem Transaktions-Abbruch fragte,
also WÄHREND der Auktion, oder danach.
Im Nachhinein mit Fragen löchern, und negative Bewertung dazu, wäre tatsächlich unsinnig.

Allerdings genauso unsinnig wäre es, wenn der Leipzig-Typ wegen sowas ein Fass aufmacht, da lacht ihn doch jeder Richter aus.
Bei aller Liebe zu Vintage-HiFi; der kann doch froh sein, wenn ihm überhaupt ein Mensch sein überteuertes Zeug abkauft.
Und seine Abmahnorgien finde ich eh absolut lächerlich, nur so überlebt der garantiert nur.
Haiopai
Inventar
#377 erstellt: 07. Jan 2013, 18:42
Hi Lumi , vor Kauf wäre es ein Auktionsabbruch und dann hätte der Käufer keine Möglichkeit
der Bewertung .

Ein Transaktionsabbruch wird bei Ebay als eine Möglichkeit angeboten , einen getätigten Kauf
vor der Zahlung oder vor der Auslieferung abzubrechen .

Beispiel , ich verpacke ein verkauftes Gerät und es fällt mir dabei runter oder
anderherum ein Käufer wollte ein bestimmtes Gerät und hat sich im Eifer
des Gefechtes in der Bezeichnung vertan .

Dafür ist dieses Instrument gedacht und es geht auch nur mit beiderseitigem
Einverständnis der Vertragsparteien , da wurde ja ein Kaufvertrag abgeschlossen .

Was ich da allerdings noch gar nicht wusste und vollkommen idiotisch finde ,
wieso gibt man dem Käufer seitens Ebay noch die Möglichkeit die abgebrochene
Transaktion zu bewerten , finde ich völlig hirnlos , was soll denn da bewertet
werden , Leistungen wurden durch den Abbruch beiderseits nicht erbracht .

Gruß Haiopai
lumi1
Hat sich gelöscht
#378 erstellt: 07. Jan 2013, 18:50
Aaaach so, ok..., merci für die Info.


Da hätt' ich mal meine Klappe nicht voreilig aufreissen sollen.....
Hab' nicht soviel Plan von dem Basar dort.


Na denn, dann braucht auch Paul nicht so ein Fass aufmachen, richtisch.......

bytelutscher
Inventar
#379 erstellt: 07. Jan 2013, 18:55

was soll denn da bewertet
werden , Leistungen wurden durch den Abbruch beiderseits nicht erbracht


@Haiopai,

es könnte z.B. das Verhalten eines VK bewertet werden, wenn es maßgeblich für den Transaktionsabbruch war.
Du hast sicher nicht unrecht, wenn du monierst, dass die Fragen erst nach Kaufabbruch gestellt wurden.
Aber manchmal tauchen bestimmte Fragen eben erst nach Kaufabschluss auf.
Und warum sollte ich als Käufer dann nicht mehr das Recht besitzen, diese Fragen zu stellen?

Alleine die Antwort von HiFi-Leipzig belegt doch schon, dass er es unter seiner Würde befand, aufd die Fragen zu antworten. In seinen Drohmails qualifiziert er dir Frgen bereits als "dumm" ab.

Natürlich gibt es da andere Wege der Einigung. Aber meiner Meinung nach (als juristischer Laie) kommt der VK da nicht durch mit seiner Klage.
Rufschädigung wäre es, wenn ich ihn in einer Bewertung als Betrüger (das habe ich schon 100erte Male in Bewertungen gelesen) bezeichnen würde.
Aber doch nicht, wenn ich nur meine subjektive Meinung über mangelnde Kommunikationsbereitschaft negativ zum Ausdruck bringe.

Edith sagt: übrigens kann man kulantes Verhalten auch positiv bewerten. Ich habe mal bei einem privaten VK um Transaktionsabbruch gebeten, weil ich mich verhauen habe. Das hat er ohne Zögern akzeptiert und dafür von mir eine positive Bewertung mit Erwähnung der Kulanz erhalten.


[Beitrag von bytelutscher am 07. Jan 2013, 19:04 bearbeitet]
lumi1
Hat sich gelöscht
#380 erstellt: 07. Jan 2013, 19:08

Aber manchmal tauchen bestimmte Fragen eben erst nach Kaufabschluss auf.
Und warum sollte ich als Käufer dann nicht mehr das Recht besitzen, diese Fragen zu stellen?


Naja, aber ich frage dennoch vorher, das ist in jedem Fall besser, für beide.
Ich sehe es so, dass sich hier beide nicht viel schenken, was ihr geschäftliches Gebahren als Käufer/Verkäufer angeht.
Nun denn......
Haiopai
Inventar
#381 erstellt: 07. Jan 2013, 19:14
Ich bin auch kein Jurist Bytelutscher , sind wohl die wenigsten hier , andererseits ist es
aber auch nicht unser Geld was dabei mit Pech verbrannt wird , von daher schadet ein
Hinweis , daß die Nummer auch schief gehen kann nicht

Das Problem liegt dabei auch in Ebay selbst begründet , einerseits hebt Ebay das
Bewertungssystem ausdrücklich als Steckbrief der Verkäufer hervor , da ist also
bei fast jeder negativen Bewertung diese Frage stellbar , ist das schon üble
Nachrede oder berechtigte Kritik .
Gleichzeitig schreibt Ebay ausdrücklich in den Grundsätzen , daß eine solche
Bewertung gegen den Willen des Käufers nur gegen Vorlage einer gerichtlichen
Verfügung entfernt wird .

Stellt sich Uwe quer , bleibt dem Händler also gar keine Wahl , wenn er die
Bewertung nicht hinnehmen möchte .

Gruß Haiopai
bytelutscher
Inventar
#382 erstellt: 07. Jan 2013, 19:20

Naja, aber ich frage dennoch vorher, das ist in jedem Fall besser, für beide.


Aber doch nur, wenn dir das Problem, welches zur Frage führt vorher geläufig ist, oder?

Z.B. das mit der Beschriftung...wäre mir vielleicht auch nicht aufgefallen. Habe mir die Fotos angeschaut und hätte der Käufer das oben im Post nicht erwähnt, wäre mir das eher nicht sofort aufgefallen.
Kann doch sein, dass er nach dem Kauf von einem Bekannten darauf aufmerksam gemacht wurde.
Und die Frage finde ich legitim.
Steht ja auch nirgends, dass der Käufer den Kauf rückgängig machen wollte.

Wie gesagt, es gibt sicher andere Einigungsmöglichkeiten...aber der VK hat durch seine mangelnde Kommunikation (wenn alles stimmt, wie vom Käufer beschrieben) seinen Teil dazu beigetragen und selbst auf die Rückgängigmachung gedrungen anstatt auf die Fragen einzugehen.

Das ganze hat sich da wohl durch beiderseitige Nachlässigkeit hochgeschaukelt.

Auf der anderen Seite ist es interessant zusehen, wie der VK bei negativer Bewertung reagiert.
Wer weiss, ob er so nicht schon die ein- oder andere (berechtigte) negative Bewertung durch Drohung und Einschüchterung vermieden hat.
Insofern ist das doch für manchen Interessenten sehr Aufschlussreich, wenn er diesen Thread liest.
bytelutscher
Inventar
#383 erstellt: 07. Jan 2013, 19:31
Wir tauschen ja nur unsere Laien-Meinung aus, Haiopai.
Klar sollte man den Käufer auch auf einen eventuellen negativen Ausgang aufmerksam machen.
Wenn der VK klug ist, dann geht er mal kalt duschen und versucht eine an dere Einigung zu finden.

Ich würde mich nach solchen Einschüchterungsversuchen auch quer stellen und abwarten.
Jedenfalls würde ich gerade nicht auf Grund solcher Einschüchterungsversuche die Bewertung zurücknehmen.
Haiopai
Inventar
#384 erstellt: 07. Jan 2013, 19:34
Genau das ist der Blödsinn dabei Bytelutscher , würde mir sowas passieren und der Kunde fragt
mir nach dem Kauf aber vor der Zahlung Löcher in den Bauch , bekommt er ne freundliche Mail
von mir .

In der wird er direkt gefragt , wodurch seine Unruhe entsteht , ob er sich beim
Gebot irgendwie vertan hat und wenn dem so ist , daß ER dann von mir die
Möglichkeit erhält die Transaktion abzubrechen .
Verneint er das , wird er nochmal auf das bestehende Rückgaberecht aufmerksam
gemacht und das er das Gerät bei Nichtgefallen sowieso zurückschicken kann .

Ich hab bis jetzt in über 2 Jahren genau EIN Gerät nach Internetkauf zurück bekommen,
es geht also , wenn man will und zum Kunden eine gewisse Vertrauensbasis aufbaut .

Aber das sind alles persönliche Befindlichkeiten , auf die ein Gericht keine Rücksicht
nimmt und da muß man sich wirklich fragen , ob es das Risiko lohnt , ne Menge Geld
los zu werden , nur weil man diesem Händler nachträglich noch einen rein würgen will .

Hinterher ist man dann immer schlauer (und mit Pech ärmer )

Gruß Haiopai
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