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Von Hifi-Leipzig verklagt. was tun?

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Eminenz
Inventar
#1 erstellt: 06. Aug 2010, 20:04
Hi Leutchens,

heute früh flatterte etwas in meinen Briefkasten, was mir so ziemlich die Wochenendlaune versaut hat.

Ein Einschreiben einer Anwaltskanzlei im Auftrag von Hifi-Leipzig. Ich hätte bei meiner Auktion meines Onkyo P-3030 auf ein Bild von Hifi-Leipzip zurückgegriffen, dadurch gegen ihr Urheberrecht verstoßen und soll 450.- zahlen.

Die erste Sache, die mich gewundert hat war, dass obwohl das Ding per Einschreiben geschickt wurde, ich nichts habe unterschreiben müssen. Es lag einfach so in meinem Briefkasten.

Die zweite Sache über die ich jetzt stolpere ist, dass ich meines Wissens nur ein Bild aus dem Netz für die Auktion benutzt habe. Dieses Bild ist nach wie vor auf meinem Rechner. Das Bild hat mit Hifi-Leipzig so gar nichts zu tun, sondern wurde von der Seite www.magnatmuseum.nl entnommen. Meines Wissens war das das einzige "Fremdbild", da Ebay das Angebot aber schon gelöscht hat, kann ich das nicht mehr kontrollieren.

Hat wer von euch eine Ahnung wie ich auf sowas reagieren soll?
sound_of_peace
Inventar
#2 erstellt: 06. Aug 2010, 20:09
Ich würde erstmal garnicht reagieren - die hoffen doch nur auf Leute, die kalte Füße bekommen und denen Geld überweißen.

Du scheinst da kein Einzellfall zu sein...


Eminenz
Inventar
#3 erstellt: 06. Aug 2010, 20:32
Nuja, es gibt da auch schon Leute, die das getan haben und dort der Gerichtsvollzieher vorm Haus stand.

HIER Näheres


Aber nein Herr Schnakenberg geht zu Gericht, schickt mir einen Gerichtsvollzieher nach Hause. Und nun muss ich in einer 6 monatigen Rate diesen ganzen Mist noch zusätzlich bezahlen. Wenn ich das Nicht tue bekomme ich einen Schufa Eintrag und die werden mein Konto pfäden !!! so ist der Gerichtsbeschluss und wir sind die dummen.
Stuhlfänger
Stammgast
#4 erstellt: 07. Aug 2010, 02:30

sound_of_peace schrieb:
Ich würde erstmal garnicht reagieren


Das wäre falsch. Entweder wurde ein Bild von Hifi-Leipzig in rechtswidriger Weise verwendet, dann heisst es zahlen, oder eben nicht. Durch Nichtstun wird es auf jeden Fall teurer, denn dann geht es vor Gericht. Hat Hifi-Leipzig möglw. auch die Rechte an Aufnahmen, die bei Magnatmuseum eingestellt wurden? Ich würde auf jeden Fall Rechtsberatung einholen und Beweise verlangen. Sollte sich der Vorwurf als haltlos erweisen, könnte man die Kanzlei belangen, ansonsten zieht man den Kürzeren und muß zahlen.
B**eHasser
Inventar
#5 erstellt: 07. Aug 2010, 04:10

Die zweite Sache über die ich jetzt stolpere ist, dass ich meines Wissens nur ein Bild aus dem Netz für die Auktion benutzt habe.


Normalerweise "sollte" man (, was aber niemand macht,) den Besitzer des Bildes nach dem Copyright fragen, ob man das Bild denn verwenden darf
zetlok
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 07. Aug 2010, 05:19
Hi, ich würde sofort einen Anwalt einschalten, der sich auf diesem Gebiet auskennt.

LG Thomas
Eminenz
Inventar
#7 erstellt: 07. Aug 2010, 05:21
Das scheint bislang die einzig sinnvolle Lösung zu sein.
taubeOhren
Inventar
#8 erstellt: 07. Aug 2010, 05:34
Moin ...

... also Hifi-Leipzig kennzeichnet die eigenen Bilder ja ziemlich deutlich, wer die selbst verwendet, naja keinen Kommentar.

@Eminenz - wenn Du 100%ig sicher bist, kein Bild von denen verwendet zu haben (kannst ja bei Ebay mal nachfragen, ob sie Dir helfen können), würde ich mich mit Hilfe eines Anwalts wehren.

Google einfach im Netz, da findest Du massig Info´s zu Hifi-Leipzig und deren "Abmahnstrategie" mit Hilfe einer Anwaltskanzlei, scheinbar werden sie nicht genug von ihren überteuerten Gebrauchten los ...

Was jedoch nicht bedeutet, dass man sich einfach anderer Leute Bilder bedient. Die "Masche" allerdings und die Verhältnismäigkeit ... naja, wir leben in einem Rechtsstaat ...


taubeOhren


[Beitrag von taubeOhren am 07. Aug 2010, 05:35 bearbeitet]
taubeOhren
Inventar
#9 erstellt: 07. Aug 2010, 05:37
... die andere Seite, so ein bissel Werbung für die ... auch nicht schlecht, auch wenn nicht jeder Negativwerbung mag ...


taubeOhren


eben unten als Banner gefunden ...

http://www.ploehn.com/


[Beitrag von taubeOhren am 07. Aug 2010, 05:38 bearbeitet]
Eminenz
Inventar
#10 erstellt: 07. Aug 2010, 05:45
HIER weiter unten die Onkyo P-3030.
fplgoe
Inventar
#11 erstellt: 07. Aug 2010, 06:02
Definitiv zurückschreiben (per Einschreiben!), dass das Bild nicht von Ihnen sondern dieser niederländischen Seite kommt (mit Link zum Nachvollziehen).

Ansonsten wirklich einen Anwalt nehmen, denn NICHT zu antworten ist das Einzige, was völlig falsch ist. Dann beantragt die Gegenseite einen Mahnbescheid und sobald ein vollstreckbarer Titel vorliegt, kommt der Kuckuck-Kleber...

Rechtsschutzversicherung hast Du wahrscheinlich nicht, oder?
Rattensack
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 07. Aug 2010, 06:24

fplgoe schrieb:
Definitiv zurückschreiben (per Einschreiben!), dass das Bild nicht von Ihnen sondern dieser niederländischen Seite kommt (mit Link zum Nachvollziehen).

Nein, nichts selber unternehmen, sondern SOFORT zum eigenen Anwalt! Der wird einen kurzen und knappen Schrieb aufsetzen, in dem er die Rechtsmittel der Gegenseite erfragt, und sehr wahrscheinlich wird vom gegnerischen Anwalt nie wieder was zu hören sein.

Und wenn dein Anwalt ein seriöser ist, wird es ihm vielleicht Spaß machen, eine Gegenklage zu erheben, um diesem schwarzen Schaf seiner Zunft das Handwerk zu legen. Denn es ist so: Der Gegenanwalt ist sicher nicht von HiFi Leipzig beauftragt worden, sondern ist einer, der den ganzen Tag das Internet nach solchen Fotos umkrempelt. Und wenn er was gefunden hat, bietet er dem "Geschädigten" - in deinem Fall HiFi Leipzig - an, gegen den Bilderdieb vorzugehen. Diese Anwälte werfen ein schlechtes Licht auf die Zunft, und sind seriösen Anwälten deshalb ein Dorn im Auge.


[Beitrag von Rattensack am 07. Aug 2010, 06:25 bearbeitet]
fplgoe
Inventar
#13 erstellt: 07. Aug 2010, 06:39

Rattensack schrieb:
Nein, nichts selber unternehmen, sondern SOFORT zum eigenen Anwalt! Der wird einen kurzen und knappen Schrieb aufsetzen, in dem er die Rechtsmittel der Gegenseite erfragt, und sehr wahrscheinlich wird vom gegnerischen Anwalt nie wieder was zu hören sein. ...
Aber eine Rechnung vom Anwalt für das Schreiben reicht auch schon, das wird auch nicht ganz billig.


Rattensack schrieb:
... Und wenn dein Anwalt ein seriöser ist, wird es ihm vielleicht Spaß machen, eine Gegenklage zu erheben, um diesem schwarzen Schaf seiner Zunft das Handwerk zu legen. ...
Auf die Kosten seines Mandanten? Tolle Idee. Wenn aus irgendeinem Grund die Gegenseite Recht bekommt (z.B. weil sie dummer Weise wirklich die Bilderrechte für die holländische Internetseite hat) hätte er damit noch ein paar Gerichtskosten dazu.


Rattensack schrieb:
...Denn es ist so: Der Gegenanwalt ist sicher nicht von HiFi Leipzig beauftragt worden, sondern ist einer, der den ganzen Tag das Internet nach solchen Fotos umkrempelt. ...
Das ist Tinnef: Ein Anwalt kann nur einen Geschädigten vertreten, wenn er eine Vertretungsvollmacht seines Kunden hat und dann in dessen Interesse handeln, denn er selbst ist ja nicht geschädigt. Ansonsten könnte ja jeder vom Nachbarn Herr Müller im Haus gegenüber eine Entschädigung einklagen, weil er seinem Untermieter, Herrn Meier, mit lauter Musik die Nacht versaut hat. Der Anspruch auf Entschädigung steht immer nur dem Geschädigten zu. Wofür sollte einem völlig Unbeteiligtem denn eine Entschädigung zugesprochen werden???


Ich bleibe dabei, die günstigste Variante ist, erst mal selbst zu widersprechen. Damit kann man nichts falsch machen, wenn man Fristen beachtet. Dann muss die Gegenseite erst mal nachweisen, dass das betreffende Bild wirklich von ihren Mandanten gestohlen wurde und nicht von magnatmuseum.nl. Wenn sie dann partout uneinsichtig sind, würde ich auch einen Anwalt einschalten um keine Formfehler zu begehen.


[Beitrag von fplgoe am 07. Aug 2010, 06:40 bearbeitet]
Rattensack
Hat sich gelöscht
#14 erstellt: 07. Aug 2010, 06:47
Die Höhe der Anwaltskosten richten sich nach der Höhe des Streitwertes; in diesem Fall ein paar Euro im einstelligen Bereich.

Und sicher: Kläger ist HiFi-Leipzig. Aber die wurden sicher erst durch den Anwalt auf den Bilderklau aufmerksam gemacht. Die Vertretungsvollmacht wurde also sozusagen im Nachhinein eingeholt. Das ist der "falschrumme" Weg, und sowas sehen richtige Anwälte nicht gerne.

Außerdem schreibe ich meinen Kram nicht aus Jux und Dollerei, sondern weil ich genau sowas hinter mir habe. Nach dem Schrieb meines Anwalts habe ich von der Gegenseite nix mehr gehört oder gesehen.
fplgoe
Inventar
#15 erstellt: 07. Aug 2010, 06:55
Dann macht was ihr nicht lassen könnt, ich haben wegen 120€ Streitwert schon mal 45€ für einen Brief beim Anwalt bezahlt, da kommen nämlich noch Auslagen und Aufwendungen zu. 'Ein paar Euro im einstelligen Bereich'... das glaube ich erst, wenn ich es sehe.

Aber ich frühstücke um 10 Uhr mit einem befreundeten Anwalt, nachher kann ich Dir auch genau sagen, warum das teurer wird...
Sternensucher
Stammgast
#16 erstellt: 07. Aug 2010, 06:57
Allein die Telekommunikationspauschale beläuft sich auf 20,00 €

Aber bevor man sich selber uU ungewollt weiter in die Sch**** reinreitet, sollte man einen Anwalt hinzuziehen.
andisharp
Hat sich gelöscht
#17 erstellt: 07. Aug 2010, 06:58
Das Bild auf der holländischen Seite scheint wirklich von Hifi-Leipzig zu stammen. Nur ist die Frage, ob sie darauf ein Urheberrecht haben. Hier scheint es mir an der Schöpfungshöhe zu fehlen, siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he

Ob man es deshalb einen Prozess ankommen lässt, muss jeder selbst entscheiden. Ich würde es nicht. Ich kann nur dringend davon abraten, fremde Bilder bei einer Auktion zu nutzen. Eine Digitalknipse sollte eigentlich leicht zu beschaffen sein.
stefanstick2
Stammgast
#18 erstellt: 07. Aug 2010, 07:23
Eine Erstberatung/ Erstgespräch bei einem Anwalt sollte Dein weiteres Vorgehen abklären können. Dieses Gespräch sit oftmals kostenlos, sehr günstig und darf eine gewisse Grenze nicht übersteigen.

Bloß nicht am Telefon mit dem Anwalt bequatschen sondern ein Termin für ein Erstgespräch machen. Das hatte ich blöderweise mal gemacht, der hat dann das Telefonat als Erstgespräch gedeutet und mir für das richtige Treffen bei ihm dann 350 € abgezogen. Das war aber nur meine Erfahrung.
Fidelity_Castro
Inventar
#19 erstellt: 07. Aug 2010, 07:43
Oft machen diejenigen nen Rückzieher wenn sie eine negative Propaganda fürchten die dann später geschäftsschädigende Folgen hat. Kann aber auch sein dass der Eigentümer von Hifi leipzig völlig hohl ist und das Thema unterschätzt.

Ich würde freundlich auf den Stellenwert deiner meinung hier im Forum hinweisen

Ich werde Hifi Leipzig jedenfalls nicht mehr empfehlen wenn die ihren Weg so gnadenlos durchziehen, die suchen ja scheinbar explizit nach Leuten die ihre Bilder verwenden, quasi als hinterfotziges Geschäftsprinzip. Ich würde dann den Spieß umdrehen und negativ Werbung für die machen wenn sie stur bleiben, wer nicht hören will muss fühlen. Die 450,-€ musst du zwar zahlen ( evtl. raten ? ) da hast du vermutlich Pech gehabt aber einfach auf mir sitzen lassen würde ich sowas nicht, dann muss der andere erst recht "bluten"


[Beitrag von Fidelity_Castro am 07. Aug 2010, 07:46 bearbeitet]
Eminenz
Inventar
#20 erstellt: 07. Aug 2010, 07:54

fplgoe schrieb:


Ich bleibe dabei, die günstigste Variante ist, erst mal selbst zu widersprechen. Damit kann man nichts falsch machen, wenn man Fristen beachtet. Dann muss die Gegenseite erst mal nachweisen, dass das betreffende Bild wirklich von ihren Mandanten gestohlen wurde und nicht von magnatmuseum.nl. Wenn sie dann partout uneinsichtig sind, würde ich auch einen Anwalt einschalten um keine Formfehler zu begehen.


So werde ich erstmal vorgehen. Das geht hier doch nicht mit rechten Dingen zu.
Peterb4008
Inventar
#21 erstellt: 07. Aug 2010, 08:27
Wenn das einfach so bei dir im Briefkasten gelandet ist
handelt es sich um ein Einwurfeinschreiben.

Müsste auf dem Brief vermerkt sein.

http://www.123recht....mittel-__a15618.html

Deinen Brief Sende bitte (Einschreiben mit Rückschein)

Gruß

Peter
andisharp
Hat sich gelöscht
#22 erstellt: 07. Aug 2010, 09:51
Das Bild ist mit Sicherheit von Hifi-Leipzig, der Nachweis wird ihnen nicht schwer fallen. Der Laden ist nichts anderes als eine Abmahnbude mit angeschlossenem Second-Hand-Laden.

Die Rechtslage lässt nun mal Abmahnungen beim Verstoß gegen das Urheberrecht zu, deshalb hast du extrem schlechte Karten. Im Übrigen halte ich es auch für verwerflich, gestohlene Bilder für Auktionen zu verwenden. Das ist einerseits geistiger Diebstahl und andererseits Täuschung der vermeintlichen Käufer.

Ich würde es unter Lehrgeld verbuchen und so etwas nicht wieder tun.
willwaswissen
Inventar
#23 erstellt: 07. Aug 2010, 10:27
Naja "verwerflich" wäre es meiner Meinung nach nur, wenn kein Vermerk wie z.B. "Abbildung ähnlich" dort gestanden hätte.
Aber ich bin auch der Meinung, entweder ein Link zur Herstellerseite oder mein eigenes Originalbild oder gar keins verwenden.


[Beitrag von willwaswissen am 07. Aug 2010, 10:36 bearbeitet]
Eminenz
Inventar
#24 erstellt: 07. Aug 2010, 10:33

andisharp schrieb:

Die Rechtslage lässt nun mal Abmahnungen beim Verstoß gegen das Urheberrecht zu, deshalb hast du extrem schlechte Karten. Im Übrigen halte ich es auch für verwerflich, gestohlene Bilder für Auktionen zu verwenden. Das ist einerseits geistiger Diebstahl und andererseits Täuschung der vermeintlichen Käufer.


Es war eins von 6 Bildern und ich habe es im Text auch erwähnt "alle Bilder Orginal, lediglich das letzte aus dem Netz..."


Ich würde es unter Lehrgeld verbuchen und so etwas nicht wieder tun.


Das kann man als Mensch mit geregeltem Einkommen so leicht sagen, ich als Student ohne Einkommen kann INsolvenz anmelden...
stefanstick2
Stammgast
#25 erstellt: 07. Aug 2010, 10:35
Geh zu einem Anwalt. Frag ihn was das Erstgespräch kosten wird und bringe alle erforderlichen Unterlagen mit.
Eminenz
Inventar
#26 erstellt: 07. Aug 2010, 10:42
Ich gehe erstmal zu Verbraucherzentrale, das kostet nicht gleich so viel. Wenn die sagen, dass eine Klage ohne große Aussicht auf Erfolg ist, dann hab ich halt Pech gehabt.

Dann werde ich meine Beziehungen zum ZDF bissel ausnutzen und schauen, dass der Laden in einer gewissen Sendung bissel unter die Lupe genommen wird.


[Beitrag von Eminenz am 07. Aug 2010, 10:43 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#27 erstellt: 07. Aug 2010, 10:43

Das kann man als Mensch mit geregeltem Einkommen so leicht sagen, ich als Student ohne Einkommen kann INsolvenz anmelden...


Warum nutzt du dann fremde Bilder? Genausogut könntest du lamentieren, wenn du im Straßenverkehr einen Geschwindigkeitsverstoß begangen hättest und dir nun das Geld für die Buße fehlt.


Ich würde schlechtem Geld nicht noch gutes hinterher werfen.
Eminenz
Inventar
#28 erstellt: 07. Aug 2010, 10:45
Wer nicht will dass seine Bilder benutzt werden, der soll sie schützen und kennzeichnen.

Ich kann auch meinen Geldbeutel auf die Straße legen und den, der es aufhebt gleich als Dieb verklagen.....
stefanstick2
Stammgast
#29 erstellt: 07. Aug 2010, 10:50
Der Anwalt muss zunächst nicht mehr kosten als ein Gespräch mit der Verbaucherzentrale. Ist für mich auch der kompetentere Ansprechpartner.
Sunlion
Inventar
#30 erstellt: 07. Aug 2010, 10:55

Eminenz schrieb:
Wer nicht will dass seine Bilder benutzt werden, der soll sie schützen und kennzeichnen.


Falsch! Das Urheberrecht gilt auch, wenn Bilder nicht gekennzeichnet sind. Hast Du ein fremdes Foto für Deine Zwecke benutzt, so handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Was Du jetzt auf keinen Fall tun solltest, ist, die Füße stillzuhalten. Da Du bereits ein anwaltliches Schreiben erhalten hast, würde ich Dir dringend raten, ebenfalls einen Anwalt hinzuzuziehen, denn nur er kennt nun die genaue Vorgehensweise. Und verlaß Dich bitte nicht auf das „gefährliche Halbwissen“ hier im Forum, nimm Dir einen Anwalt!
andisharp
Hat sich gelöscht
#31 erstellt: 07. Aug 2010, 10:58

Eminenz schrieb:
Wer nicht will dass seine Bilder benutzt werden, der soll sie schützen und kennzeichnen.

Ich kann auch meinen Geldbeutel auf die Straße legen und den, der es aufhebt gleich als Dieb verklagen.....


Seltsames Rechtsverständnis, Ladendiebstahl sollte demnach also auch nicht verfolgt werden, ist ja schließlich so leicht.
stefanstick2
Stammgast
#32 erstellt: 07. Aug 2010, 10:59
Nimm Dir einen Anwalt. Das sage ich schon die ganze Zeit.

Die Höhe der Erstberatungsgebühr beträgt nach dem RVG maximal 190 €. Diese Höchstgrenze gilt jedoch nur für Verbraucher und nicht für Rechtsfälle aufgrund einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit des Mandanten.
andisharp
Hat sich gelöscht
#33 erstellt: 07. Aug 2010, 11:02
Die Gebühr beträgt 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer und Auslagen. Jetzt frage ich mich, welchen Sinn es macht, den 450 Euro noch mal über 200 hinterher zu werfen?
fplgoe
Inventar
#34 erstellt: 07. Aug 2010, 11:05

Rattensack schrieb:
Die Höhe der Anwaltskosten richten sich nach der Höhe des Streitwertes; in diesem Fall ein paar Euro im einstelligen Bereich. ...

fplgoe schrieb:
... ich frühstücke um 10 Uhr mit einem befreundeten Anwalt, nachher kann ich Dir auch genau sagen, warum das teurer wird... :D


So, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)sind die max. Kosten für ein Erstgespräch (unabhängig vom Streitwert, denn der ist erst vor Gericht interessant) bei Fehlen einer Vergütungsvereinbarung (Quasi Kostenvoranschlag für diese erste Beratung) lediglich auf 190,00 € zuzügl. Mehrwertsteuer sowie die Auslagenpauschale von höchsten 20,00 € begrenzt. Also insgesamt 249,90 €, bestehend aus: 190,00 € + 20,00 € (Auslagen) + 39,90 € (19 % Mehrwertsteuer).

Die meisten Anwälte nehmen zwar deutlich weniger, aber für einstellige Eurobeträge schüttelt Dir nicht mal jemand die Hand...

/Edit: Uups... das hätte ich mir jetzt wohl sparen können... da haben sich ja schon ein paar fachliche Postings drüber ausgelassen...


[Beitrag von fplgoe am 07. Aug 2010, 11:09 bearbeitet]
Rattensack
Hat sich gelöscht
#35 erstellt: 07. Aug 2010, 11:18
Hm, dann muss ich was falsch gemacht haben. Meine erste Anwaltsrechnung betrug knapp 8 Euro. Möglicherweise ist für den Rest die Versicherung eingesprungen? Weiß ich nicht mehr.
stefanstick2
Stammgast
#36 erstellt: 07. Aug 2010, 11:35
Informier Dich bei einem Anwalt. Ich habe damals 20€ gezhlt.
Rattensack
Hat sich gelöscht
#37 erstellt: 07. Aug 2010, 11:43

stefanstick2 schrieb:
Höchstgrenze gilt jedoch nur für Verbraucher und nicht für Rechtsfälle aufgrund einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit des Mandanten.

Mist, zu spät gelesen. Ich war tatsächlich wegen gewerblichem Kram als Selbstständiger beim Anwalt. Sogar mehrfach, wegen verschiedener Dinge. Und wenn ich mich nicht irre, war seine höchste Rechnung irgendwo bei 60 Euro.
Eminenz
Inventar
#38 erstellt: 07. Aug 2010, 11:46
Gut, danke für die Rückmeldungen.... ich melde mich Anfang der Woche was ich erreicht habe.
trxhool
Inventar
#39 erstellt: 07. Aug 2010, 11:49
Ich frage mich grade, wo sie deine Adresse herhaben ??

Gruss TRXHooL
DByron
Stammgast
#40 erstellt: 07. Aug 2010, 11:55
Mein Vorschlag ist es, gegen diese Forderung schriftlich Widerspruch einzulegen.
Darin zu schreiben, daß Du der Forderung "vollständig in Art und Umfang" widersprichst und als Begründung hinzufügen; daß das genutzte Bild nicht einer Veröffentlichung von "Hifi Leipzig" entstammt.
Solch ein Widerspruch hat kann von der Gegenseite nicht übergangen werden.
Parallel könntest Du Hifi Leipzig mal ganz "naiv" anmailen, und die fragen ob denen dieser Vorgang überhaupt bekannt ist und von denen beauftragt wurde.
Wenn nicht und die dir das nachweisbar mitteilen (Email, postalisch), hast Du den Nachweis dafür in der Hand, daß es sich um 1nen professionellen Abmahner handelt.
Hier steht genaueres zur "Abwehr von unberechtigter oder mißbräuchlicher Amahnung", u.a. ist folgendes interessant:

Zitat:
Rechtstipp: Wenn dem Abgemahnten bekannt ist oder zu ermuten ist, dass es sich bei der Abmahnung um eine Serienabmahnung handelt, also gleichartige Verletzungen von demselben Anwalt gegenüber verschiedenen Verletzern abgemahnt wurden, so hat der abmahnende Anwalt nur einen Anspruch auf reduzierte Kostenerstattung.
Zitat Ende
Einen Anwalt würde ich spätestens nach 1ner negativen Reaktion der Gegenseite auf jeden Fall aufsuchen.

Quelle:
http://www.online-la...ung.html#Widerspruch

Good Luck!


[Beitrag von DByron am 07. Aug 2010, 12:10 bearbeitet]
Eminenz
Inventar
#41 erstellt: 07. Aug 2010, 11:59

trxhool schrieb:
Ich frage mich grade, wo sie deine Adresse herhaben ??

Gruss TRXHooL


Die wird Ebay rausgerückt haben...
trxhool
Inventar
#42 erstellt: 07. Aug 2010, 12:01
Die Frage ist doch, ob die das dürfen ?? Eigentlich doch nur an den Käufer, oder ??
Eminenz
Inventar
#43 erstellt: 07. Aug 2010, 12:02

trxhool schrieb:
Die Frage ist doch, ob die das dürfen ?? Eigentlich doch nur an den Käufer, oder ??


Tjo weiß der Geier....
trxhool
Inventar
#44 erstellt: 07. Aug 2010, 12:09
Es kann doch nicht sein, das jeder Hinz und Kunz bei Ebay anruft, und behauptet:

"Ich arbeite für ??? und brauche für eine Urheberrechtsverletztung die Adresse "X". "

Sehr komisch !!
Zero1
Stammgast
#45 erstellt: 07. Aug 2010, 12:37
Spätestens wenn bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet worden ist, muss und darf selbige die Sache verfolgen und hat Auskunftsanspruch.
Da Rechtsanwälte auch Akteineinsicht genießen dürfen, kommen sie so an Deine Realdaten.

Nur soviel zur Sache, der Rechteinhaber (nicht zwangsläufig der Eigentümer!) hat alle Rechte an der jeweiligen Sache. Er muss darauf nicht explizit hinweisen bzw. kennzeichnen. Diese Pflicht obliegt dem Interessenten, also zb. Dir.^^

Bei Feststellung kann der Rechteinhaber Nutzungsentgelte und Schadensersatz geltend machen. So nun mal die Rechtslage. Davor schützt auch nicht die persönliche Rechtsauffassung.

Übrigens ein Brief gilt rechtlich bei Nachweis der Absendung an eine ladungsfähige Adresse als bereits zugestellt.
Zumal das hierbei unerheblich ist. Denn Klagen kann man auch ohne vorherige Warnung oder Abmahnung. So eine Abmahnung ist ja lediglich ein außergerichtliches Angebot, kein Muss. Man muss es daher auch nicht annehmen.

Lag denn eine Unterlassungserklärung dem Schreiben bei?
Dann ggf. eine modifizierte UE abgeben. Denn die mitgesendeten gehen oft viel zu weit und gelten zudem auch min. 30 Jahre.
Auf jeden fall nicht tatenlos sein. Denn sonst kann eine einstweilige Verfügung drohen! Und die kann kostspielig werden, unabhängig einer Schuld oder Nichtschuld!

Im Zweifel einen Anwalt einschalten. Man kann dafür auch auf dem Amtgericht eine Beratungshilfeschein beantragen. Je nach Anspruch ist die anwaltliche Rechtsberatung dann kostenlos (max. 10 EUR)
Ich empfehle aber dann dringend eine Fachanwalt für Medien bzw. Wettbewerbsrecht.
Eminenz
Inventar
#46 erstellt: 07. Aug 2010, 13:20
HIER bin ich derzeit im Kontakt (warte auf Rückruf).

Dass ich was zahlen muss, scheint wohl unausweichlich und ist auch i.O. Aber über die Höhe lässt sich da wohl was machen. Bin mal gespannt.
Eminenz
Inventar
#47 erstellt: 07. Aug 2010, 13:25
UE war natürlich mit bei... von wegen 5001.- bei Wiederholung...
B**eHasser
Inventar
#48 erstellt: 07. Aug 2010, 13:41
Also nach einer halben Minute Googlen:

Hier

post #76 und 78# könnten interessant sein
Zero1
Stammgast
#49 erstellt: 07. Aug 2010, 13:44
Naja die 5001 Minimum, damit es auf jedenfall ans Landgericht geht. Weil sich dadurch für die potenziellen Kläger einige Features ergeben.
Die UE ist ansich nix dramatisches und auch die darin aufgeführte Schadenersatzssumme bei Zuwiderhandlung der Vertragsbedingungen. Eine UE ist zudem kein Schuldeingeständnis. Doch bei einer tatsächlichen Wiederholung, kann jeder einzelne Fall als eigenständige Wiederholung gelten.
Daher ist ganz wichtig, dass die UE nicht zu allgemein verfasst ist, sondern explizit auf das jeweilig beanstandete Werk ausgelegt. Weil dann das Risiko einer Zuwiderhandlung fahrlässig, unbewusst) deutlich geringer ist.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird man eine UE bei Dir einfordern, im Zweifel dann über das Gericht. Und dann noch mehr Vorsicht, bei gelben Briefen IMMER reagieren!


PS:
Ja Gegenklage ist oft eine gute Strategie.
Allerdings heben sich nicht zwangsläufig illegale Taten beider Seiten gegenseitig auf.


[Beitrag von Zero1 am 07. Aug 2010, 13:53 bearbeitet]
Wulfgard
Schaut ab und zu mal vorbei
#50 erstellt: 08. Aug 2010, 10:25
Hallo Eminenz

Das die Rechte am eigenen Bild auch im Internet vorhanden sind, dürfte doch wohl jedem klar sein. Doch nichts wird so heiss gegessen wie gekocht.

Klar ist das wenn der Anwalt es auf die Spitze treiben möchte dieser Dich auf Zahlung verklagen wird. Doch dies ist in der Regel eben nicht der Fall. Denn da gibt es dann nämlich einen kleinen aber feinen Unterschied. Die Summe hier in Deinem Fall 450 € werden dann zwar auch vom Gericht in der Regel auch festgesetzt, aber die Zahlung erfolgt dann an eine caritative Organisation. Mit solchen Aktionen wollen die Gerichte dem Abmahnwahn mancher Geschäftsleute vorbeugen. Dadurch das dann die Zahlung eben nicht an den Mandanten des Anwaltes gezahlt wird, ist kein Geld mehr zu machen mit Abmahngeschichten. Deshalb mein Rat an Dich 50,00 € für eine Beratung durch einen Anwalt ausgeben und diesen ein kurzes Schreiben aufsetzen lassen an die Gegenseite. Zu 95 % hat sich dann bereits alles erledigt.

MfG
TStarGermany
Stammgast
#51 erstellt: 08. Aug 2010, 11:06

andisharp schrieb:

Eminenz schrieb:
Wer nicht will dass seine Bilder benutzt werden, der soll sie schützen und kennzeichnen.

Ich kann auch meinen Geldbeutel auf die Straße legen und den, der es aufhebt gleich als Dieb verklagen.....


Seltsames Rechtsverständnis, Ladendiebstahl sollte demnach also auch nicht verfolgt werden, ist ja schließlich so leicht.

du verkennst die masche dahinter !

ich koennte mir folgendes vorstellen:

- firma abc verkauft das produkt X.
- firma abc macht ein hochwertiges foto vom produkt X und stellt es einer renomierten internetseite anonym zur verfuegung.
- firma abc rechnet damit, dass etliche leute sich das bild von der seite kopieren und fuer eigenen websites oder auktionen benutzen.
- sobald eine solche nutzung festgestellt wird, mahnt abc dann den verwender mit hinweis auf das urheberrecht an dem entsprechenden foto ab und macht so eine menge geld.

get it ?

so aehnlich hats doch auch die GV* gemacht, oder? filme und musik selber ins netz stellen und dann laut groehlen, wennse kopiert werden.

was fotos angeht .. da gibts doch pauschalen und einen ueblicherweise von gerichten verhaengten 100%-aufschlag fuer unberechtigte nutzung, oder erinner ich mich da falsch ?
450 euro seh ich da garnich.. im besten fall 50+50 oder so ... aber naja, anwalt einschalten.


[Beitrag von TStarGermany am 08. Aug 2010, 11:11 bearbeitet]
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