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Von Hifi-Leipzig verklagt. was tun?

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TStarGermany
Stammgast
#51 erstellt: 08. Aug 2010, 13:06

andisharp schrieb:

Eminenz schrieb:
Wer nicht will dass seine Bilder benutzt werden, der soll sie schützen und kennzeichnen.

Ich kann auch meinen Geldbeutel auf die Straße legen und den, der es aufhebt gleich als Dieb verklagen.....


Seltsames Rechtsverständnis, Ladendiebstahl sollte demnach also auch nicht verfolgt werden, ist ja schließlich so leicht.

du verkennst die masche dahinter !

ich koennte mir folgendes vorstellen:

- firma abc verkauft das produkt X.
- firma abc macht ein hochwertiges foto vom produkt X und stellt es einer renomierten internetseite anonym zur verfuegung.
- firma abc rechnet damit, dass etliche leute sich das bild von der seite kopieren und fuer eigenen websites oder auktionen benutzen.
- sobald eine solche nutzung festgestellt wird, mahnt abc dann den verwender mit hinweis auf das urheberrecht an dem entsprechenden foto ab und macht so eine menge geld.

get it ?

so aehnlich hats doch auch die GV* gemacht, oder? filme und musik selber ins netz stellen und dann laut groehlen, wennse kopiert werden.

was fotos angeht .. da gibts doch pauschalen und einen ueblicherweise von gerichten verhaengten 100%-aufschlag fuer unberechtigte nutzung, oder erinner ich mich da falsch ?
450 euro seh ich da garnich.. im besten fall 50+50 oder so ... aber naja, anwalt einschalten.


[Beitrag von TStarGermany am 08. Aug 2010, 13:11 bearbeitet]
baerchen.aus.hl
Inventar
#52 erstellt: 08. Aug 2010, 19:58
Wenn Du zu wenig Geld hast, um dir einen Anwalt leisten zu können, dann beantrage Prozesskostenbeihilfe. Das macht sogar dein Anwalt für dich.....
baerchen.aus.hl
Inventar
#53 erstellt: 08. Aug 2010, 20:49
Moment! Da fällt mir ein, die Prozesskostenbeihilfe brauchst Du ja erst wenn es tatsächlich zu einem Prozess kommt. Sorry!

Was du jetzt brauchst ist ein Gutschein für eine Rechtsberatung.

Nimm deinen Personalausweis, den Studentenausweis und deine letzten Einkommensnachweise (Bafög-Bescheid, Kontoauszüge, Jobabrechnungen), gehe auf die Geschäftsstelle des örtlichen Amtsgerichtes und beantrage eben diesen Gutschein....


[Beitrag von baerchen.aus.hl am 08. Aug 2010, 20:49 bearbeitet]
Zero1
Stammgast
#54 erstellt: 09. Aug 2010, 12:18

schrieb:
was fotos angeht .. da gibts doch pauschalen und einen ueblicherweise von gerichten verhaengten 100%-aufschlag fuer unberechtigte nutzung, oder erinner ich mich da falsch ?
450 euro seh ich da garnich.. im besten fall 50+50 oder so ... aber naja, anwalt einschalten.


Es gibt keine Pauschalen. Auch Bilderklau kann da ziemlich teuer werden. Vorallem von diesen Bildagenturen. Bei kommerzieller Nutzung dann so richtig, egal wie groß und gut das Bild.

Rein gesetzlich gibt es für Privat die 100 EUR Deckelung derA bmahnkosten bei Erstvergehen. Einschränkung ist dabei das "gewerbliche Ausmaß" und der "einfach gelagerte Fall".
Ein sehr dehnbarer und auslegbarer Begriff.
Erreicht ist das gewerbliche Ausmaß laut etlichen Rechtssprechungen bereits zb. beim Download eines ganzen Albums, statt eines Titels, Privatnutzung oder kommerzielle Nutzung ist irrelevant.
Doch bei ebay wirkt das wahrscheinlich nicht, da sowieso kommerzielle Absichten unterstellt werden können. ^^


baerchen.aus.hl schrieb:
Wenn Du zu wenig Geld hast, um dir einen Anwalt leisten zu können, dann beantrage Prozesskostenbeihilfe. Das macht sogar dein Anwalt für dich.....


Das heißt nicht Prozesskostenbeihilfe, sondern Beratungshilfegutschein. Beides völlig verschiedene Sachen.


[Beitrag von Zero1 am 09. Aug 2010, 12:21 bearbeitet]
baerchen.aus.hl
Inventar
#55 erstellt: 09. Aug 2010, 12:53

Zero1 schrieb:
Das heißt nicht Prozesskostenbeihilfe, sondern Beratungshilfegutschein. Beides völlig verschiedene Sachen. ;)


Siehe ein Post weiter unten
Eminenz
Inventar
#56 erstellt: 09. Aug 2010, 14:10
So, kurzes Update: Der Besuch bei der VZ hat leider nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt. Zwar konnte man mir das ein oder andere sagen, was ich jetzt ohne die Internetrecherche als wichtig erachtet hätte, aber so wie einige es von euch ja schon so gesagt haben: Ohne Anwalt läuft da nichts.

Ich werde mich nach einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch hier vertreten lassen:

http://www.bild-abmahnung.de/kontakt

Das wird mich vermutlich so um die 150.- kosten, aber gemäß dem Anwalt wird die Forderung erheblich reduziert. (weit unter 50% sagte er)
baerchen.aus.hl
Inventar
#57 erstellt: 09. Aug 2010, 14:14
Ein Anwalt den du zunächst auf den Beratungshilfegutschein und später evtl auf Prozesskostenbeihilfe bekommst kostet dich garnichts. Nur einen Gang zum Amtsgericht....
Fritz*
Hat sich gelöscht
#58 erstellt: 09. Aug 2010, 14:19

Eminenz schrieb:

Das wird mich vermutlich so um die 150.- kosten, aber gemäß dem Anwalt wird die Forderung erheblich reduziert. (weit unter 50% sagte er)



hi eminenz,
so ähnlich habe ich die Sache auch gesehen.
Die Gerichte urteilen nicht nur dem Grundsatz nach, sondern auch nach den Regeln der Angemessenheit.
Dabei wird vermutlich auch der erzielte Verkaufserlös und die Tatsache das Du "nur" ein fremdes Bild verwendet hast
mit bewertet.

Gruß,
Fritz
Eminenz
Inventar
#59 erstellt: 09. Aug 2010, 14:23

baerchen.aus.hl schrieb:
Ein Anwalt den du zunächst auf den Beratungshilfegutschein und später evtl auf Prozesskostenbeihilfe bekommst kostet dich garnichts. Nur einen Gang zum Amtsgericht....


Ich bin quasi im Urlaub... das macht das Ganze mit den Behördengängen bissel komplizierter.
Dynacophil
Gesperrt
#60 erstellt: 09. Aug 2010, 14:24
Er schützt sie ja in dem er Diebstahl verfolgt.
Ich finde dieses Bewusstsein das alles was nicht angetackert ist mal eben jedem gehört zum kotzen.


Eminenz schrieb:
Wer nicht will dass seine Bilder benutzt werden, der soll sie schützen und kennzeichnen.

Ich kann auch meinen Geldbeutel auf die Straße legen und den, der es aufhebt gleich als Dieb verklagen.....


[Beitrag von Dynacophil am 09. Aug 2010, 14:25 bearbeitet]
baerchen.aus.hl
Inventar
#61 erstellt: 09. Aug 2010, 14:25
Naja, anfragen beim örtlichen Amtsgericht kann zumindest nichts schaden...
Zero1
Stammgast
#62 erstellt: 09. Aug 2010, 14:26
@Fritz*
Beim Gericht sind wir ja noch lange nicht.

@TE
Falls Dein Einkommen in etwa auf Hartz-IV Niveau liegt, solltest Du als erstes den Beratungshilfegutschein auf dem Amtsgericht abholen, noch vor Erstberatung. Das geht sher shcnell, meist direkt beim ersten Besuch, wenn alle Einkommensnachweise dabei sind.
Im Nachhinein wirds nämlich schwieriger. Falls nicht, kannste Dir den Weg sparen.


@baerchen.aus.hl
sorry. überlesen


[Beitrag von Zero1 am 09. Aug 2010, 14:29 bearbeitet]
Eminenz
Inventar
#63 erstellt: 09. Aug 2010, 14:27

Dynacophil schrieb:
Er schützt sie ja in dem er Diebstahl verfolgt.
Ich finde dieses Bewusstsein das alles was nicht angetackert ist mal eben jedem gehört zum kotzen.


Gemäß dem Anwalt, den ich gesprochen hatte, ist nur unser Rechtssystem so besch...., in USA und GB muss der Kram gekennzeichnet sein um Ansprüche darauf zu erheben.
Fritz*
Hat sich gelöscht
#64 erstellt: 09. Aug 2010, 14:29
stimmt zero,

aber die beteiligten Anwälte haben Erfahrung und wissen,was realistisch ist.

Fritz
Zero1
Stammgast
#65 erstellt: 09. Aug 2010, 14:30
@USA und GB
Wobei die mit Abmahnungen auch nicht gerade zimperlich sind. Erst recht nicht mit den Schadensforderungen.


[Beitrag von Zero1 am 09. Aug 2010, 14:30 bearbeitet]
Fritz*
Hat sich gelöscht
#66 erstellt: 09. Aug 2010, 14:31
Laß gut sein Eminenz

du weist doch genau was Dir gehört und was nicht.

fritz
kölsche_jung
Moderator
#67 erstellt: 09. Aug 2010, 14:31

Eminenz schrieb:

Dynacophil schrieb:
Er schützt sie ja in dem er Diebstahl verfolgt.
Ich finde dieses Bewusstsein das alles was nicht angetackert ist mal eben jedem gehört zum kotzen.


Gemäß dem Anwalt, den ich gesprochen hatte, ist nur unser Rechtssystem so besch...., in USA und GB muss der Kram gekennzeichnet sein um Ansprüche darauf zu erheben.


wenn ihr ein paar Mal selber Opfer dieses "Bilderklauens" geworden seid, sehr ihr das auch anders ...

(außer bei Neuware) möchte ich schon Bilder des Artikels sehen, den ich ersteigere ...
... und meine Bilder in fremden Auktionen find ich auch irgendwie nicht so richtig prickelnd ...

klaus

wobei ich aber auch gegen die völlig überzogenen Forderungen der (hauptberuflichen Abmahn-) Anwälte bin. Rechtfertigt sich meines Erachtens auch nicht, wer so was 50mal am Tag abmahnt, nimmt nur die Standardschriftsätze, darf insoweit mE auch nur die RVG-Minimalsätze verlangen.


[Beitrag von kölsche_jung am 09. Aug 2010, 14:34 bearbeitet]
Zero1
Stammgast
#68 erstellt: 09. Aug 2010, 14:32

Fritz* schrieb:
stimmt zero,

aber die beteiligten Anwälte haben Erfahrung und wissen,was realistisch ist.

Fritz

Aber nur wenn sie Fachanwälte sind.
Die anderen erzählen und empfehlen Dir auch nur, was man meist schon selber weiß, so meine Erfahrung

PS:
Das bezog sich jetzt vorallem auf die Beklagtenseite, die Vertretung des TE. ^^


[Beitrag von Zero1 am 09. Aug 2010, 14:34 bearbeitet]
Pilotcutter
Administrator
#69 erstellt: 09. Aug 2010, 16:01
Hi Eminenz

lag dem Schreiben eine Unterlassungserklärung bei?

Am besten DIE nicht unterschreiben und zurücksenden sondern eine modifizierte.

Ich habe einen ähnlich gelagerten Fall an der Backe, den ich allerdings sehr gut - und bis dato - abblocken konnte aufgrund Hilfe aus speziellen Internetforen.

Das Problem im Grunde ist ja, das sofort zahlen Geld kostet und einen Anwalt nehmen ebenfalls Geld kostet.

Wenn Du eine modifizierte Unterlassungserklärung abschickst, bist Du ersteinmal auf der sicheren Seite.

Ich habe in meinem Fall mit einer Kanzlei in Berlin gesprochen (kostenlos), der RA hat mir eine Empfehlung gegeben, die gleichlautend mit den Empfehlungen obiger Foren war und bis heute habe ich Ruhe.

Wie auf Abmahnung reagieren?

In dem Video ist es die Option 4. + Zahlung ablehnen + Aussitzen.

Gruß. Olaf


[Beitrag von Pilotcutter am 09. Aug 2010, 16:04 bearbeitet]
TStarGermany
Stammgast
#70 erstellt: 09. Aug 2010, 17:13
so.. habs rausgesucht .. lesbar hier:
http://www.raheinema...%20eBay-Auktion.html

OLG brandenburg aus 2009

hauptinhalt:
- bei privatem ebayverkaeufer, wenigen tagen laufzeit und erwartetetm preis : 20€ angemessen fuer nutzung des fotos. anspruch geringer als bei gewerblichem verkaeufer.
- 100% aufschlag fuer nichtnennung des namens des eigentlichen urhebers.
- abmahnkosten auf 100€ gedeckelt.

d.h. mit ein wenig cleverness kommst du jetzt wohl recht guenstig davon.
gib die modifizierte UE ab, zahl 20+20 als schadenersatz und dann warte.


[Beitrag von TStarGermany am 09. Aug 2010, 17:16 bearbeitet]
Fritz*
Hat sich gelöscht
#71 erstellt: 09. Aug 2010, 17:23
sehr schön, gute Arbeit und Recherche

so sollen Beiträge im Forum sein

Fritz
Alure
Ist häufiger hier
#72 erstellt: 09. Aug 2010, 19:14
Hallo,
habe ebenfalls vor 14 Tagen Post bekommen von Hifi Schnackenberg und seinen Winkeladvokaten ! Da ich einen Bekannten als Anwalt habe, übergab ich Ihn die Sache.Nach ca 10 Tagen bekam ich Post von der Kanzlei mit einem Urteil von einer Person XY die verklagt wurden ist ( einschüchterung ) .

Habe eine Mod. Unterlassungserkl. aufseten lassen und den Anwalt von Hifi mit 100 Euronen gedeckelt und pro Bild 50 euro
anbieten lassen ! Streitwert angeblich 650 Euro !


Bei Intresse einfach PM schicken und ich sende Dir mal meine Unterlagen zu !!

Gruß
TStarGermany
Stammgast
#73 erstellt: 09. Aug 2010, 19:19
PS: Wer Spass und Nerven hat, der kann beim anfallenenden Schriftverkehr auch herrlich ausfallend werden, ohne dabei Gesetze zu uebertreten.

Kurzanleitung gibts via PM.
Eminenz
Inventar
#74 erstellt: 09. Aug 2010, 21:48
Danke für die rege Beteiligung.

Die ganze Aktion läuft jetzt über einen Anwalt, welcher 150.- pauschal für die ganze Geschichte will.

Alles weitere wird kommen, ich halte euch auf dem Laufenden.
Pilotcutter
Administrator
#75 erstellt: 10. Aug 2010, 01:22

TStarGermany schrieb:
Wer Spass und Nerven hat, der kann beim anfallenenden Schriftverkehr auch herrlich ausfallend werden, ohne dabei Gesetze zu uebertreten.

Kurzanleitung gibts via PM.


In den meisten Fällen ist es absolut ratsam einfach die Fristen ein- und die Fresse zu halten und nur die Schreiben zu schreiben die man schreiben muss. In meinem Falle und bei Aussitzen ist das die oberste Pflicht. Dann nur so rutscht man mit der Masse durch die Verjährung. Wer noch laut und ausfallend "hier" schreit, muss sich nicht wundern, wenn die Farbe der Postumschläge mal nach blau oder gelb wechselt.

In diesem Sinne und Dir viel Erfolg, Miegl
achim96
Inventar
#76 erstellt: 10. Aug 2010, 04:17
moin eminenz,

habe deine auktion verfolgt, wenn ich mich recht erinnere in einer weiteren auktion die passende endstufe beides von armin aufgearbeitet. hätte das bild niemals leipzig zuordnen können. ich habe angst, zu tippen was mir an gedanken durch den kopf geht, damit ich mich nicht strafbar mache. bzl hifi leipzig hatte ich schon immer eine meinung die jetzt natürlich noch krasser ausfällt. ich wünsche dir das du "nur" mit einem blauen auge davonkommen wirst.

achim
Eminenz
Inventar
#77 erstellt: 10. Aug 2010, 07:41
Joa, auf den ersten Blick nicht, aber ein "Sachverständiger" kann das.

Was solls... in Zukunft einfach nur noch eigene Bilder machen
Mimi001
Hat sich gelöscht
#78 erstellt: 11. Aug 2010, 00:21
Hi,

damit bist Du nicht nur was die Urheberrechte der Bilder angeht, sondern auch des verkauften Artikels wegen, immer auf der sicheren Seite.

Gruss
Eminenz
Inventar
#79 erstellt: 11. Aug 2010, 06:54
Ich hab natürlich im Text darauf hingewiesen, dass das besagte Bild "aus dem Netz" ist.
Zero1
Stammgast
#80 erstellt: 11. Aug 2010, 11:45
Gerade Ebay wird diesbezüglich ständig beobachtet und von Winkeladvokaten auf lukrative Rechtsbrüche abgegrast. Keine Chance da unentdeckt zu bleiben.

Authentische Artikelfotos sind davon ab auch für den potenziellen Käufer vorteilhaft. Angebote ohne Bilder oder mit Standardbildern wecken erfahrungsgemäß weniger Interesse.
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. ^^
Eminenz
Inventar
#81 erstellt: 25. Aug 2010, 18:12
So, vorläufiges Update:

Mein Anwalt hat die Forderung jetzt auf 150.- reduziert. Daher immerhin über 100.- günstiger als dessen Forderung.

Nen Haufen Lehrgeld für mich als Student, aber evtl. bewahrt es jemanden anderen noch davor, den selben Fehler zu machen.

Ich hab das Ganze mal ans ZDF übermittelt, ggf. erreichen die mit einer Reportage eine Änderung der Rechtslage.
fplgoe
Inventar
#82 erstellt: 25. Aug 2010, 18:30

Eminenz schrieb:
...Ich hab das Ganze mal ans ZDF übermittelt, ggf. erreichen die mit einer Reportage eine Änderung der Rechtslage.

Du, man kann sich über die Korinthenkackerei ärgern, wie man will, aber ich fürchte, dass das ZDF kaum eine Gesetzeslockerung im Urheberrecht erreichen wird. Auch wenn es einen ankotzt, denn wer hat nicht mal ein Bild aus dem Net verwendet für irgendwelche privaten Zwecke, Tatsache ist, dass das strafbar ist, was Du (ich sicher auch schon) gemacht hast.

Also, unter Lehrgeld verbuchen...


[Beitrag von fplgoe am 25. Aug 2010, 18:32 bearbeitet]
Eminenz
Inventar
#83 erstellt: 25. Aug 2010, 20:13
Nuja, die Rechtslage ist im Ausland anders, sofern kann man ja versuchen das anzugleichen.
fplgoe
Inventar
#84 erstellt: 26. Aug 2010, 06:15
Im europäischen Ausland wird das -bis auf kleine Unterschiede- sicher nicht anders aussehen.
LambOfGod
Inventar
#85 erstellt: 28. Aug 2010, 11:36

fplgoe schrieb:
Im europäischen Ausland wird das -bis auf kleine Unterschiede- sicher nicht anders aussehen.


Würde ich nicht spontan so sagen, in Deutschland braucht ein Anwalt nicht unbedingt einen Mandanten, um sein Gehalt zu verdienen.
Marc-Andre
Inventar
#86 erstellt: 28. Aug 2010, 20:52
Hi,

also Bilder "klauen" ist nicht ok, dass seh ich zwar nicht so streng aber muss es wohl so hinnehmen.

Aber was Hifi Leipzig da macht, da fällt mir nichts mehr zu ein...

Da kauf ich nix

mfg

Marc
Zero1
Stammgast
#87 erstellt: 29. Aug 2010, 09:14
Das Strafverfahren nützt den Rechteinhabern und ihren Abmahnanwälten ja nur insofern, dass sie an Deine Realdaten kommen und es ihr eigentlich angestrebtes Zivilverfahren absichert. Vom reinen Strafverfahren selber haben sie ansonsten pers. nichts von.
Würde es beim reinen Strafverfahren bleiben, würde auch selbst der Abgemahnte besser weg kommen.

Sie sind daher immer auf ein (anschließendes) Zivilverfahren aus, weil sie da erst Ansprüche wie Schadenersatz geltend machen können.
Es soll Raubanwälte geben, die recherchieren gezielt nach Urheberrechtsverstößen und treten dann erst mit den gesammelten "Beweisen" vor ihre potenziellen Mandanten, bieten ihnen ein lukratives Geschäft an. Da machts die Masse. Schnelles fettes Geld für relativ wenig Aufwand. Den haben nur die Staatsanwaltschaften, welche der Steuerzahler finanziert und der Gesetzgeber ermöglicht hat.
Z25
Hat sich gelöscht
#88 erstellt: 15. Okt 2010, 16:35
Ich will je keine schlafenden Hunde wecken. Aber wie sieht das aus, wenn man in einem fred hier im Forum Plattencover, sagen wir mal bei Amazon kopiert und postet..............?
LambOfGod
Inventar
#89 erstellt: 15. Okt 2010, 16:43
Das wird Amazon wohl ziemlich scheiß egal sein die bekomemn ihre Bilder wahrscheinlich auch vom Hersteller!
Z25
Hat sich gelöscht
#90 erstellt: 15. Okt 2010, 16:50
Glaube ich gerne und meist handelt es sich ja auch positive Werbung für die Scheibe.
Die Frage ist eher grundsätzlich: Könnte sich da einer dieser Winkeladvokaten betätigen und versuchen, gutmeinenden usern des Forums die Kohle aus der Tasche zu ziehen?
LambOfGod
Inventar
#91 erstellt: 15. Okt 2010, 17:15
Schmarotzer-Anwälte gibts immer, aber ich glaub kaum das Amazon ihre eigenen Kunden verklagen will.
_ES_
Administrator
#92 erstellt: 15. Okt 2010, 17:16
Hallo,

Solange das Cover posten über die ASIN Funktion hier geht, sollte es keine Probleme geben, im Gegenteil..
Z25
Hat sich gelöscht
#93 erstellt: 15. Okt 2010, 17:18
Ich frage nach: Wieso?
_ES_
Administrator
#94 erstellt: 15. Okt 2010, 17:25
Nunja,

Mit einem Klick drauf kommt man gleich zu amazon, wo man die Scheibe auch gleich bestellen könnte- wenn das keine gute Werbung ist..
Ausserdem hatten die Webbies diese Neuerung "offiziell" und für jeden einsichtlich bekannt gemacht.
Ich gehe daher davon aus, das Amazon/JPC nichts dagegen haben.
Z25
Hat sich gelöscht
#95 erstellt: 15. Okt 2010, 17:40
Du merkst was? Ausgehen ist nicht wissen...........
_ES_
Administrator
#96 erstellt: 15. Okt 2010, 17:52
uff..ja, ich merke was.
kptools
Hat sich gelöscht
#97 erstellt: 15. Okt 2010, 18:29
Hallo,

es ist definitiv so, da es sich um eine offizielle "Vertragsbindung" handelt. Damit umgeht man geschickt diese Abmahnwelle und es fällt unterm Strich sogar noch ein kleiner "Obolus" ab .

Grüsse aus OWL

kp
Pilotcutter
Administrator
#98 erstellt: 15. Okt 2010, 18:35
Das scheint mir auch etwas tricky und auch rechtlich nicht klar umrissen zu sein, dass Thema Bildzitat.

Vielleicht ist es legal auf den Seiten hier im Forum, weil die Darstellung des Covers mit einer Art Rezension oder als Erörterungsgrundlage erfolgt und damit in den rechtlichen Rahmen der sog. Zitatfreiheit gehört. Zumindest muss bei Bildzitaten der sog. Zitatzweck erkennbar sein und gewahrt bleiben, was ja eigentlich immer bei den Threads "Was hört ihr gerade...." eigentlich(!) immer der Fall ist.

Aber grundsätzlich könnte die Verwendung von CD und Plattencovern nicht ohne weiteres legal sein. Sie unterliegen genauso Urheberrechten, wie andere Werke auch und Öffentlichmachungen sind nur mit Zustimmung des Rechteinhabers möglich.

Die Öffentlichmachung via der Amazon Direktverlinkung passiert ja wohl über das amazon Partnerprogramm. Da werden ja wohl in den AGBs und Nutzungsbestimmungen Angaben darüber zu finden sein. EDIT: Diesen Punkt hat kptools eben geklärt.

Ich habe zum Beispiel einen Großteil meiner Plattencover fotografiert und in digitaler Form gespeichert und Veröffentliche die Bilder in entsprechenden Threads hier.
Damit könnte ich mich (und auch andere die das machen) sich auch rechtlich in einer Grauzone befinden.

Vielleicht können die Forumsbetreiber und/oder sonstige die sich mit der Materie auskennen, da ein paar Takte zu sagen.

Danke und Gruß. Olaf


[Beitrag von Pilotcutter am 15. Okt 2010, 18:37 bearbeitet]
RoA
Inventar
#99 erstellt: 15. Okt 2010, 18:39
Warum ist das Hochladen bei youtube legal und anderswo nicht?
Pilotcutter
Administrator
#100 erstellt: 15. Okt 2010, 18:42
Das Hochladen an sich ist ja nicht das Thema, Rolf.

Du klickst hier im Forum in der Galerie ja exakt das Kästchen an, und bestätigst, dass Du alles rechtliche getan hast um dieses Foto hochzuladen. Das Forum bietet die Möglichkeit des Hochladens an, das Öffentlichmachen des (vielleicht urheberrechtlich geschützten) Werkes tut der User.

Da ist es bei youtube ja aucxh nicht, wo hunderte von Songs gesperrt sind weil der Rechteinhaber (meist Sony Entertainment) sich "bemerkbar" gemacht hat.


[Beitrag von Pilotcutter am 15. Okt 2010, 18:44 bearbeitet]
kptools
Hat sich gelöscht
#101 erstellt: 15. Okt 2010, 18:45
Hallo,

hat mit nationalem Recht zu tun. Wie oft hast Du dort schon den Hinweis bekommen, daß ein Content "in Deinem Land nicht zulässig" ist? Gerade z.B. Sony hat da ein besonderes Auge drauf.

Unterm Strich werden die Global Player das Verlinken von Covern eher als kostenlose Werbung betrachten (was es ja auch ist).

Grüsse aus OWL

kp
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