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Von Hifi-Leipzig verklagt. was tun?

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baerchen.aus.hl
Inventar
#252 erstellt: 06. Jun 2011, 17:20

ZeeeM schrieb:

Pilotcutter schrieb:
Hier nochmal eine illustre Internetabzockbilderklaugestalt. Marions Bilderkochbuch - Abzocke


Wie sieht es denn mit Googel aus? Könne die nicht Google verklagen? Die nächste Abmahnrunde wird durch FB gehen.
Hier werden auch immer schön Bilder verlinkt, Avatare benutzt. Wenn die Rechteinhaber mal zur Tat schreiten würden, dann gäbe es hier auch im HF reichlich Ernte.


Es ist moralisch evtl verwerflich aber rechtlich ist es so, wer auf seiner HP fremdes, nicht ausdrücklich freigegebenes Fotomaterial verwendet, begibt sich ins Teufels Küche....

Die Geschichte mit dem Urheberrecht hat sich leider halt noch nicht überall herumgesprochen und in der heutigen knallharten Geschäftswelt wird jeder Fehler hart bestraft. Nicht nur beim Urheberrecht. Auch z.B. bei den gesetzlichen Bestimmungen für Onlinshops ändert sich laufend etwas, wenn du die laufenden Änderungen in deinen AGBS oder in der Widerrufsbelerung nicht einbaust, segelt dir ganz schnell Post vom einem Abmahnanwalt ins Haus.... man muss heute wo fast alles öffentlich ist höllisch auf der Hut sein.....
baerchen.aus.hl
Inventar
#253 erstellt: 06. Jun 2011, 17:31

Jeder hat das Recht an jedem Bild?


Quatsch. Jeder hat das Recht an seinem Bild


Warum kann man Texte im gewissen Rahmen straffrei zitieren, Bilder aber quasi nicht?


Zitieren ohne Quellennachweis ist immer problematisch (siehe Herrn zu Guttenberg). Bestimmte Texte und alle bilder sind nur mal rechtlich geschützt

Wer wie im oben verlinkten youtube clip fremde Fotos auf der eigenen HP verwendet macht sich u.U. urheberrechtlich strafbar.

Darum zum wiederholte Male: am besten immer nur eigenes Fotomaterial verwenden. Es ist so einfach.....


[Beitrag von baerchen.aus.hl am 06. Jun 2011, 17:33 bearbeitet]
ZeeeM
Inventar
#254 erstellt: 06. Jun 2011, 17:47
Klar ist eigenes Bildmaterial die sichere Sache. Trotzdem kann man Rechtslagen kritisch Diskutieren.

Es wäre ja schon damit genüge getan, wenn eine Abmahnung im Erstfall so gering ausfällt, das es sich für den Abmahnenden nicht lohnt das als Einkunftsquelle zu nutzen.
Auch werden gerne Streitwerte und Schäden in solchen Fällen im Sinne einer Ertragssteigerung herbeiphantasiert. Mag das Rechtssystem das so hergeben, aber man muß das nicht gut finden und hat sogar das Recht im Rahmen der Rechtsordnung dagegen vorzugehen.

Irgendwan wird man dann wirklich zur Kasse gebeten, wenn man an einem öffentlichen Ort eine fremdes Lied pfeifft.

Ein Bild einer Bockwurst zu klauen kann durchaus herbere Konsequenzen haben als jemanden fahrlässig in eine Rollstuhl zu verfrachten.

Sowas als Gegenreaktion finde ich gut:

http://www.lebensmittelfotos.com/


[Beitrag von ZeeeM am 06. Jun 2011, 17:57 bearbeitet]
baerchen.aus.hl
Inventar
#255 erstellt: 06. Jun 2011, 18:00

Klar ist eigenes Bildmaterial die sichere Sache. Trotzdem kann man Rechtslagen kritisch Diskutieren.

Es wäre ja schon damit genüge getan, wenn eine Abmahnung im Erstfall so gering ausfällt, das es sich für den Abmahnenden nicht lohnt das als Einkunftsquelle zu nutzen.


Es gibt ja den schon mehrfach Zitierten Paragraphen im Urheberrecht, der die Strafe in nicht erheblichen Fällen auf 100 Euro beschränkt. Nur der hat sich anscheinend auch noch nicht recht rumgesprochen und viele zahlen aus Angst noch mehr Ärger zu bekommen.....

100 Euro hört sich nicht viel an aber bei 10 Abmahnunge am Tag kommt da auch etwas zusammen..... und was ist "nicht erheblich" auf jeden Fall dehnungsfähig


[Beitrag von baerchen.aus.hl am 06. Jun 2011, 18:04 bearbeitet]
Haiopai
Inventar
#256 erstellt: 06. Jun 2011, 19:08
[quote="baerchen.aus.hl"][quote]Klar ist eigenes Bildmaterial die sichere Sache. Trotzdem kann man Rechtslagen kritisch Diskutieren.

Es wäre ja schon damit genüge getan, wenn eine Abmahnung im Erstfall so gering ausfällt, das es sich für den Abmahnenden nicht lohnt das als Einkunftsquelle zu nutzen.
[/quote]

Ich wäre eher dafür die Messlatte für eine kostenpflichtige Abmahnung höher zu setzen .

1) Kennzeichnungspflicht für jedes geschützte Bild

2) Aufklärungspflicht deutlich auf den Websites , wenn Bilder gar nicht , auch nicht für private Zwecke freigegeben werden .

3) Schadensnachweispflicht ,hier sollte der Urheber verpflichtet werden einen finanziellen Schaden der ihm
entstanden ist ,klipp und klar nachzuweisen .

4) Klare Gesetzesformulierungen auf das bezogen was
Bärchen schrieb , nämlich konkrete Zahlen auf den Tisch
ab welch einem finanziellen Schaden dieser als "erheblich" eingestuft wird .

5)Dazu Haftungspflicht für Abmahnanwälte bezogen auf die
Höhe der Gebühren einer Abmahnung .
Von Juristen erwarte ich , das sie sich über die Rechtslage im Klaren sind , überzogene Forderungen sollten daher ebenso von vorne herein als Betrugsversuch gewertet werden .

Den letzten Punkt sehe ich da sogar als den Knackpunkt überhaupt an , wenn ein Anwalt derzeit abmahnt ,ist das schlimmste was ihm passieren kann , das seine Forderung abgelehnt oder reduziert wird .
Genau wie bei Leuten , die mit gefälschten Photos die Kunden über den wahren Zustand eines Gerätes täuschen , setze ich bei ausgebildeten Juristen da das Bewusstsein voraus , das die Forderung überzogen ist , was für mich dann ebenso ein Betrugsversuch ist .

Würden diese Leute mal in Gefahr laufen in der Hinsicht strafrechtlich belangt zu werden , täten sich die Herren dreimal überlegen , ob und in welcher Höhe sie jemanden abmahnen .

Gruß Haiopai
baerchen.aus.hl
Inventar
#257 erstellt: 07. Jun 2011, 08:39
Hallo,

nun bei Punkt eins ist der Gesetzgeber den umgekehrten Weg gegangen. Jedes Bild das nicht ausdrücklich freigegeben ist, ist Urheberrechtlich geschützt. Dies ist imho eindeutig und bedarf nicht unbedingt einer Korrektur. Nur die Internetnutzer müssen sich endlich daran gewöhnen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und das an vielen Stellen auf die Arglosigkeit vieler Nutzer gesetzt wird....

Das gewisse Dinge genauer definiert werden müssen, sehe ich auch so. Es sieht halt so aus, dass viele Gesetze noch aus der Zeit stammen als es noch kein Internet gab und die die Bilder- und Informationsflut wesentlich geringer war. Der Gesetzgeber kommt einfach nicht mit der Aktualisierung hinterher. So stammt das deutsche Urheberrecht im wesentlichen aus dem Jahr 1965
ZeeeM
Inventar
#258 erstellt: 07. Jun 2011, 12:41
Die beste Vorgehendsweise ist, das Alles verboten ist, was explizit nicht erlaubt ist. Das ist für das Internet ein absolut optimale Vorghensweise.

Wenn man die GEMA fragen würde, ob für das Pfeiffen eines aktuellen Hits im Park, Gebühren zu zahlen wären, dann würde sie bestimmt nicht kategorisch nein sagen.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, der Park genauswenig wie der Wald, aber sollte es ein Raum sein, der vor Fallen nur so strotzt? "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum", ein Satz, der sehr häuftig von GEMA, VG Wort genutzt wird.
Wer ins Internet geht, steht doch schon mal unter dem Verdacht unrechte Dinge zu tun, das ist doch nicht von der Hand zu weisen. Allein die Kritk an Strukturen macht verdächtig, den wer nix zu verbergen hat, der hat auch nix zu befürchten.
RoA
Inventar
#259 erstellt: 07. Jun 2011, 12:53

ZeeeM schrieb:
Die beste Vorgehendsweise ist, das Alles verboten ist, was explizit nicht erlaubt ist.


Aber genauso ist es doch. Fast alle Informationen im Netz sind uhrheberrechtlich geschützt. Nachrichten, Bilder, Filme, Musik, Liedtexte, Forenbeiträge etc.. Lediglich das auszugsweise Zitieren im Rahmen der Meinungsäußerung ist erlaubt, und selbst das will das Verlagswesen unter Leistungsschutzrecht stellen.
ZeeeM
Inventar
#260 erstellt: 07. Jun 2011, 13:11
Wenn ich ein Produkt es Herstellers X gebraucht verkaufe, Muß ich nicht den Hersteller um Erlaubnis fragen, ob ich seinen Namen im Zusammenhang mit meinem Verkaufsangebot nennen darf?

Ich denke da gerade an Dinge, wie deutsche Gründlichkeit, das es in Deutschland keine Revolution geben kann, da das Betreten des Rasens verboten ist, warum bei Streetview gerade in Deutschland soviel Grau ist, obwohl nix besonderes zu sehen ist und an einem früheren Bekannten, der meinte, das ein falsch gesetztes Komma den Inhalt eines Textes komplett unkenntlich machen kann. Nebenbei bemerkt, er war der einzige der den Text nicht verstanden hat. Komisch das es scheinbar in diesem Land viele Leute gibt, die nicht in der Lage sind im Kontext zu verstehen.
.. ja und Carl Zuckmayer fällt mir da auch noch ein.
Pilotcutter
Administrator
#261 erstellt: 07. Jun 2011, 13:16

ZeeeM schrieb:
der meinte, das ein falsch gesetztes Komma den Inhalt eines Textes komplett unkenntlich machen kann.


Unkenntlich? Ein falsches Komma oder eins zu wenig kann Lebensgefahr bedeuten:

Komm, wir essen Opa.
Komm, wir essen, Opa!

Kommata können durchaus Leben retten.

ZeeeM
Inventar
#262 erstellt: 07. Jun 2011, 13:20
und die Gross- und Kleinschreibung:

Sei lieb zu Vögeln
Sei lieb zu vögeln.

cptnkuno
Inventar
#263 erstellt: 07. Jun 2011, 13:28

ZeeeM schrieb:
und die Gross- und Kleinschreibung:

Sei lieb zu Vögeln
Sei lieb zu vögeln.

:D

heißt doch eigentlich:
Sie ist gut zu Vögeln.
Eminenz
Inventar
#264 erstellt: 07. Jun 2011, 13:44
Ihr verabschiedet euch so langsam vom Thema....
Pilotcutter
Administrator
#265 erstellt: 07. Jun 2011, 13:47

YesWeCan81 schrieb:
@Pilotcutter
Aber das mit den ca. 3 Jahren bis zur Verjährung ist darauf übertragbar, oder?


Jepp ist genauso. Aber möglich ist, dass kurz vor Ablauf der Verjährung ein gerichtl. Mahnbescheid eintrudelt. Das hemmt dann die Verjährung um 6 Monate (wenn man den mit Widerspruchsvordruck beantwortet). Zwischenzeitliche Mahnungen hemmen nicht, weil sie nicht als Verfashrenshandlung gelten. Weißte Bescheid.
YesWeCan81
Hat sich gelöscht
#266 erstellt: 07. Jun 2011, 14:25
@Pilotcutter

Jap, ich weiss jetzt Bescheid, danke.
Pilotcutter
Administrator
#267 erstellt: 07. Jun 2011, 14:29
Aber mehr sag ich nicht. Hier sind V-Männer und Maulwürfe unter uns.
RoA
Inventar
#268 erstellt: 07. Jun 2011, 15:02

ZeeeM schrieb:
Wenn ich ein Produkt es Herstellers X gebraucht verkaufe, Muß ich nicht den Hersteller um Erlaubnis fragen, ob ich seinen Namen im Zusammenhang mit meinem Verkaufsangebot nennen darf?


Natürlich nicht. Angenommen, Du willst eine gebrauchte CD einer norwegischen Künstlerin verkaufen, weil Dir das Plattenlabel nicht gefällt. Natürlich darfst Du kein Foto verwenden, daß die Plattenfirma gemacht hat, wenn sie es nicht ausdrücklich erlaubt. Aber vielleicht darfst Du die CD oder das Cover selbst fotografieren, es darf vielleicht sogar eine schlechte Fotografie mit der Handy-Kamera sein, die Du bei ibäh einstellen möchtest. Aber darfst Du auch eine hochauflösende originalgetreue Profi-Aufnahme nur vom Cover machen und in der Bucht einstellen? Darfst Du dieses Foto noch woanders posten, z.B. hier oder in Deinem eigenen Foto-Forum? Wer kann das schon rechtsicher beantworten...

Zusatzfrage: Du hast diese CD geripped und Deine eigenen Bilder in der Cloud verloren. Darfst Du Dir von einem einschlägigen Board die Scans laden? Durften die dort überhaupt angeboten werden? Oder reicht Dir auch das Thumbnail von Amazon?

Nur mal als Denkanstoß: Comic-Avatare

Jedes einzelne Avatar kann Gegenstand einer Abmahnung sein. Darum habe ich mich ebenso wie Helga und Rattensack für ein Real-Bild entschieden.
Mimi001
Hat sich gelöscht
#269 erstellt: 07. Jun 2011, 15:06

Darum habe ich mich ebenso wie Helga und Rattensack für ein Real-Bild entschieden.
Pilotcutter Aber mehr sag ich nicht. Hier sind V-Männer und Maulwürfe unter uns.


Rattensack ???
Lebt der hier doch noch ???
ZeeeM
Inventar
#270 erstellt: 07. Jun 2011, 15:47

RoA schrieb:
Jedes einzelne Avatar kann Gegenstand einer Abmahnung sein. Darum habe ich mich ebenso wie Helga und Rattensack für ein Real-Bild entschieden. ;)


Bei dir fällt mir immer die Einführung 5-stelliger Postleitzahlen ein.

Jedes Öffnen einer Seite ist ja schon ein urheberrechtlich relevanter Kopiervorgang. Strenggenommen ist das Lesen eines Buches ja auch einer. Da wären doch Kopfpauschalen, die an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften abgeführt werden müssen angezigt, oder?
Das ganze Universum ist kein rechtsfreier Raum.
Mimi001
Hat sich gelöscht
#271 erstellt: 07. Jun 2011, 15:53

ZeeM schrieb:
Strenggenommen ist das Lesen eines Buches ja auch einer.


Ich schlage vor dass Du Dich mal informierst wie das genau ist:
Bsp. mit Sicherungskopien einer erworbenen CD oder wie sich der Preis einer solchen genau zusammensetzt.
Ebenso bei einem erworbenen Buche...
Pilotcutter
Administrator
#272 erstellt: 07. Jun 2011, 16:00

Mimi001 schrieb:

Bsp. mit Sicherungskopien einer erworbenen CD


Gegen das Bilder-Urhebergesetz ist die CD Kopiererei ein Paradies. Man darf CDs nahezu kopieren wie man will. Man darf sogar eine Original CD kaufen, kopieren, das Original wieder verkaufen und die Kopie behalten. Man darf auch CDs aus Bibliotheken leihen, kopieren und wieder hinbringen. Alles erlaubt. Ausser Kopierschutz knacken.


[Beitrag von Pilotcutter am 07. Jun 2011, 16:01 bearbeitet]
Bad_Robot
Hat sich gelöscht
#273 erstellt: 07. Jun 2011, 16:06
Hallo Pilotcutter,

es kommt darauf an, was auf den CDs drauf ist. Für Musik-CDs stimmt das von dir gesagte - der Besitz und die Benutzung von Musik erfordert keine Lizenz. Dies ist im Urheberrecht so verankert.

Für Softwareprodukte auf CD gilt das nicht. (Jedenfalls nicht für kommerzielle Softwareprodukte.)

Viele Grüße,
Markus


[Beitrag von Bad_Robot am 07. Jun 2011, 16:07 bearbeitet]
Pilotcutter
Administrator
#274 erstellt: 07. Jun 2011, 16:10
Stimmt, Software ist aussen vor. Beim Rahmen und Umfang der Privatkopie von Audio CDs ist man sich auch nicht ganz so sicher, hat sich aber, glaube ich, auf 7 Kopien geeinigt.
ZeeeM
Inventar
#275 erstellt: 07. Jun 2011, 16:13

Mimi001 schrieb:

ZeeM schrieb:
Strenggenommen ist das Lesen eines Buches ja auch einer.


Ich schlage vor dass Du Dich mal informierst wie das genau ist:


Ich schlage vor, mal den Ironiedetektor justieren zu lassen.

Desweiteren: Wo steht das eine Sicherungskopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes generell von einer Beitragspflicht befreit ist?
Was meinst du, womit beispielsweise die Abgabe auf Rohlinge begründet ist (Kopierer, Drucker,Scanner)? Damit man nach herzenzlust kopieren kann? Nein, es ist eine Abgabe weil es Kopiervorgänge sind, die urheberrechtlich relevant sein können. Pauschal allein schon deswegen, weil mit den Mitteln die Möglichkeit der Durchführung gegeben ist. Genauso darf bald jeder Rundfunk und Fernsehgebühren latzen, auch wenn er nichtmal einen irgend gearteten Empfänger in Reichweite hat.
Auf diesen Irrsinn hob mein Kommentar ab.


Dein Vorschlag ist damit abgelehnt.
RoA
Inventar
#276 erstellt: 07. Jun 2011, 16:58

Bad_Robot schrieb:
Für Softwareprodukte auf CD gilt das nicht.


So ist es. Solange man im Besitz der Lizenz ist, kann man Sicherheitskopien machen bis zum Erbrechen. Sogar dann, wenn die CD kopiergeschützt ist. Verkauft man die Lizenz, sind die Kopien zu löschen oder an den Erwerber weiterzugeben. So steht es meist auch in den EULA.
ZeeeM
Inventar
#277 erstellt: 07. Jun 2011, 17:13

Bad_Robot schrieb:
Für Softwareprodukte auf CD gilt das nicht. (Jedenfalls nicht für kommerzielle Softwareprodukte.)


http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe

AFAIR wurde bei einem PC durchaus damit argumentiert, das der Vorgang des Ladens einer Internetseite ein Kopiervorgang darstellt. Da gab es doch den Trallalala was ist, wenn der Apparat keine Netzwerkkarte hat.
Das ist ein bischen wie das Abmahnbusiness in dem die Wahrung der Rechteinhaber nur noch ein Nebeneffekt ist, so wie die Verwertungsgesellschaften langsam zum Selbstzweck verkommen.
Wenn man diese einfach mal ein bischen weiterspinnt....
kölsche_jung
Moderator
#278 erstellt: 07. Jun 2011, 18:08

ZeeeM schrieb:
Die beste Vorgehendsweise ist, das Alles verboten ist, was explizit nicht erlaubt ist. ...


das klingt zwar wahnisinnig spektakulär, entspricht allerdings dem genauen Gegenteil des deutschen Rechts.
Das deutsche Recht zeichnet sich dadurch aus, dass grundsätzlich alles erlaubt ist. Diese grundsätzliche Freiheit wird duch Verbote eingeschränkt (für die es aber auch noch diverse Ausnahmetatbestände/Sondererlaubnisse gibt) ...

übrigens: man sollte die eigene Freiheit auch immer im Lichte der Freiheit anderer sehen ...

So stellt es für Andere natürlich ein Verbot dar, wenn Sie nicht in meinem Vorgarten zelten dürfen ... für mich stellt es allerdings die Freiheit dar, selbst über mein Eigentum verfügen zu dürfen ...

klaus


[Beitrag von kölsche_jung am 07. Jun 2011, 18:08 bearbeitet]
ZeeeM
Inventar
#279 erstellt: 07. Jun 2011, 21:21

kölsche_jung schrieb:
übrigens: man sollte die eigene Freiheit auch immer im Lichte der Freiheit anderer sehen ...


Jaja.. die eigene Freiheit findet dort ihre Grenze wo sie die Freiheit Anderer einschränkt.
Damit kann man auch Demonstrations- und Streikrecht abschaffen.
kölsche_jung
Moderator
#280 erstellt: 07. Jun 2011, 21:32

ZeeeM schrieb:

kölsche_jung schrieb:
übrigens: man sollte die eigene Freiheit auch immer im Lichte der Freiheit anderer sehen ...


Jaja.. die eigene Freiheit findet dort ihre Grenze wo sie die Freiheit Anderer einschränkt.
Damit kann man auch Demonstrations- und Streikrecht abschaffen. ;)


jaja, dann beschwer dich mal weiter, dass du anderer Leuts Bilder nicht nutzen darfst ... ist ja eigentlich dein Recht (kopfschüttel)
Mimi001
Hat sich gelöscht
#281 erstellt: 07. Jun 2011, 21:33

Jaja.. die eigene Freiheit findet dort ihre Grenze wo sie die Freiheit Anderer einschränkt.
Damit kann man auch Demonstrations- und Streikrecht abschaffen.


Bleib mal auf dem Boden, denn noch leben wir in einem rechtsstaat der relativ gut funtioniert.

Natürlich liegt hier ein Spannungsfeld vor.
Nur: Wir reden hier über einem klaren Fall bei dem eminenz Bilder einer anderen Person verwendet hat und gestern selbst zugab dass er Recht gebeugt hat.

Wir sind uns sicher alle einig was die erhobenen Gebühren angeht.
Es gäbe diese Problematik jedoch nicht wenn komplett eigene Bilder verwendet worden wären.
ZeeeM
Inventar
#282 erstellt: 07. Jun 2011, 22:00

Mimi001 schrieb:

Jaja.. die eigene Freiheit findet dort ihre Grenze wo sie die Freiheit Anderer einschränkt.
Damit kann man auch Demonstrations- und Streikrecht abschaffen.


Bleib mal auf dem Boden, denn noch leben wir in einem rechtsstaat der relativ gut funtioniert.


Wenn mal eine Demo in der Stadt ist, der Verkehr blockiert, die Leute zur spät zur Arbeit kommen, der Chef die Leute zusammenscheisst, weil ihm das am Arsch vorbei geht, dann unterhalte dich mal mit den Leute über Demonstrationsrecht und Streikrecht. Die werden die mehrheitlich einen Husten!

Es sind durchaus solche Sprüche wie "Der Klügere gibt nach" die als Stillhalteinstrument missbraucht werden. Alles hat zwei Seiten und das Gleichgewicht muß letztendlich erkämpft werden und bisweilen auch mit Gewalt.

Man sollte den Menschen an sich nicht überschätzen und ein wachsamen Auge darauf haben, was wir erreicht haben. (Was haben wir denn wirklich erreicht?) Da gibt es kein fettes Polster das uns einen gut funktionierenden Rechtsstaat automatisch sichert.
Brot und Spiele, das gilt auch heute noch und wehe wenn eines davon Mangelware wird. Eines der größten Fehler ist es, sich zurückzulehnen und aus einer vermeintlich besseren Position die Geschichte zu betrachten.

So..., jetzt nehme ich mir noch ne Worscht und dann wird Musik gehört... ich denke es wird Gustav Holst, The Planets, Mars.


Mimi001
Hat sich gelöscht
#283 erstellt: 07. Jun 2011, 22:13
Hmmm...gut.
Wenn Du jetzt noch den Bogen zu der Abmahnung bei zugegebener Verletzung des Urheberrechtes bekommst, dann, aber nur dann klatsche ich evtl. Applaus für Deinen Vortrag.
servicegedanke
Hat sich gelöscht
#284 erstellt: 07. Jun 2011, 22:16

Mimi001 schrieb:

Es gäbe diese Problematik jedoch nicht wenn komplett eigene Bilder verwendet worden wären.


Und wenn meine Tante Kloten hätte, wäre sie ein Mann. Himmel, man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen. Urheberrecht ist gut und schön. Jedoch fehlt es klar an Unterscheidungsmerkmalen und vor allem Verhältnismäßigkeit. Dieses Rechtssystem ist im Prinzip ein gute Idee und "könnte" sehr gut funktionieren, wenn unsere Juristchen und Richter nicht völlig überfordert wären. Wenn selbst das Justizministerium falsche Richtlinien veröffentlicht, wie ein Shopbetreiber seine Widerrufsbelehrungen zu verfassen hat, die sowieso 90% weder lesen oder verstehen und aufgrund dieser "Empfehlung" erfolgreich abgemahnt werden kann, dann gibt es keine Rechtssicherheit und das Rechtsstaatprinzip ist nur mehr eine Farce.

Diese Perversion des Urheberrechts, dass auf ursprünglich ganz anderen Intentionen basiert, kann ich weder tolerieren und schon gar nicht unterstützen oder schönlabern.

Es ist müßig, darüber zu diskutieren, welches geistige Eigentum schützenswerter ist. Das einfache Produktfoto mit dem Zwecke der Präsentation oder eine Fettecke.

Es liegt meines Erachtens klar Rechtsmißbrauch vor und manche Richter gehen mittlerweile auch hin und fällen entsprechende Urteile, die den gewerblichen Abmahnern den Zahn ziehen.

Ermessenspielraum und nicht Schema F ist das Zauberwort. Gesunder Menschenverstand wäre ein Alternativbegriff. Denn sonst brauchen wir auch keine Justiz mehr, sondern können ein Verurteilungsprogamm, das nach festen Richtlinien urteilt, einfach kollektiv einsetzen.
Eine einfache If-then-Schleife würde dann genügen.
ZeeeM
Inventar
#285 erstellt: 07. Jun 2011, 22:22
Missbrauch sinnvoller Reglements und wie man den Missbrauch sanktioniert. Aber solche Sanktionen können wiederum eine Einschränkung der Freiheit zugunsten....


Da fällt mir ein, warum solche Projekte wie SETI noch kein ausserirdisches intelligentes Leben entdeckt haben. Man vermutete mal, das sich die meisten technologischen Zivilisationen mittels Nuklearwaffen selbst vernichtet haben. Dachte man.. Ich befürchte aber eher das diese untergegangenen Zivilisationen zu viel Betriebswirte und Juristen hervorgebracht haben oder ein Urheberrecht das Abstrahlen von Information an nichtzahlende Dritte untersagt.
servicegedanke
Hat sich gelöscht
#286 erstellt: 07. Jun 2011, 22:29

ZeeeM schrieb:
Ich befürchte aber eher das diese untergegangenen Zivilisationen zu viel Betriebswirte und Juristen hervorgebracht haben ...


Dem ist nichts, aber auch gar nichts hinzuzufügen!
ZeeeM
Inventar
#287 erstellt: 07. Jun 2011, 22:31
Du weisst, warum ich Douglas Adams und Monty Python liebe?

& good n8.
cr
Inventar
#288 erstellt: 07. Jun 2011, 22:45
Dass es manchen Firmen nicht gut bekommt, wenn sie zu sehr auf ihrem Urbeberrecht herumreiten, sieht man derzeit bei Sony. Der Schaden, der aus dem Zorn der Communizty resultiert, überwiegt wohl den Nutzen, den sie aus ihrer Urheberreiterei gezogen haben. Das Image einer Firma kann sich heute schneller als je ins Negative verkehren und das kann durchaus teuer kommen, nämlich für das Unternehmen. Das sollte sich jeder hinter die Ohren schreiben, der meint, er kann den Bogen nach Belieben spannen.
Ich kann mich an auch einen Fall aus der Modebranche erinnern, die wegen der Benutzung eines Bildes Stunk gemacht haben, und dann so schnell zurückgezogen haben, dass man es kaum glaubt, nachdem die Web-Opinionleaders in diversen Blogs etc. gemeint haben, man könne auch mit anderen Modemarken zufrieden und glücklich sein.....


[Beitrag von cr am 07. Jun 2011, 22:46 bearbeitet]
RoA
Inventar
#289 erstellt: 08. Jun 2011, 07:19

cr schrieb:
Ich kann mich an auch einen Fall aus der Modebranche erinnern


Ich auch.


wiki schrieb:
Seit 2009 lässt Jack Wolfskin auch Kleinstunternehmer kostenpflichtig abmahnen, die diverse Pfotenabdrücke wie z. B. Katzenpfoten als Schmuckelement auf ihren Produkten verwenden, auch wenn es sich nicht um Kleidung handelt.

...

Im Oktober 2009 wurde bekannt, dass das Unternehmen auch Hobbybastler dazu zwingen will, ihre Zustimmung zu Vertragsstrafen von bis zu 10.000 € bei einer Verletzung ihrer Markenrechte zu geben. Das Firmenimage nahm durch die Abmahnaktionen Schaden. Nach starken Reaktionen in den Medien erklärte der Geschäftsführer Manfred Hell wenige Tage später, dass das Unternehmen die ausgesprochenen Abmahnungen zurücknimmt und in Zukunft die betroffenen Kleinstunternehmer im Fall von Markenrechtsverletzungen durch Tatzen- und Pfotenlogos direkt kontaktieren werde, anstatt sie über Anwälte abmahnen zu lassen.


Die Kleinstunternehmen waren Privatpersionen, die Hobby-Basteleien, z.B. Servietten mit aufgestickter Katzenpfötchenspur, zum Startpreis von 1 Euro bei ebäh feilboten.

Das war PR-mäßig ein Super-Gau, präsent in allen Medien, und hat Boykott-Aktionen nach sich gezogen, die sie heute noch nicht verdaut haben, ein Lehrbuchbeispiel sozusagen.

s.ebulba
Hat sich gelöscht
#290 erstellt: 08. Jun 2011, 11:12
Interessant ist, wie manche Leute vehement dafür eintreten, das andere ihre Rechte nicht wahrnehmen sollen. Das sagt sehr viel über Character und Vertrauenswürdigkeit der Personen und ihrer getätigten Aussagen aus.
servicegedanke
Hat sich gelöscht
#291 erstellt: 08. Jun 2011, 11:31

s.ebulba schrieb:
Interessant ist, wie manche Leute vehement dafür eintreten, das andere ihre Rechte nicht wahrnehmen sollen. Das sagt sehr viel über Character und Vertrauenswürdigkeit der Personen und ihrer getätigten Aussagen aus.


Oh, ein Jurist!
Mimi001
Hat sich gelöscht
#292 erstellt: 08. Jun 2011, 11:41

servicegedanke schrieb:
Und wenn meine Tante Kloten hätte, wäre sie ein Mann.

Hat sie nicht und wird sie auch nie haben,
Was willst Du sagen bzw warum verdrehst Du hier Ursache und Wirkung ?


Himmel, man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen.

Das trifft auf einige Leute hier sicher zu, da ja sogar der TE ... und dann sind wir bei einer pauschalen Generalabrechnung mit dem System, aber lassen wir das.

Jedoch fehlt es klar an Unterscheidungsmerkmalen und vor allem Verhältnismäßigkeit

Das die die Gebühren in diesem Falle nicht verhältnismäßig waren streitet keiner ab, das wurde dem TE sogar am Anfang gesagt.
Was Du mit Unterscheidungsmerkmalen meinst würde mich interessieren.


unsere Juristchen und Richter nicht völlig überfordert wären.

Unverhältnismäßge Abmahngebühren landen fast nie vor Gericht weil die Leute aus Angst schnell zahlen, anstatt es auf einen Prozess ankommen zu lassen ( siehe 97 a (2) UrhG).
Pauschale Aussagen über Juristen sind ähnlich gehaltvoll wie der Generalverdacht, nach dem alle Internet-Nutzer kriminell seien.


Ermessenspielraum und nicht Schema F ist das Zauberwort.

Braucht es bei unerheblichen Fällen ja überhaupt nicht ( s. O.).
Kommt so ein Fall auf den Tisch eines Richters wird i. d. Regel sowieso nach Ermessen entschieden.




Schönen Tag !
servicegedanke
Hat sich gelöscht
#293 erstellt: 08. Jun 2011, 11:59
@mimi001
Ich habe niemanden angreifen wollen.
Ich glaube, bei Dir fehlt es ein wenig am grundsätzlichen Verständnis, auch meiner Worte. Da weiß ich gar nicht, wo ich den Hebel ansetzen soll. Es geht auch nicht um die Höhe irgendwelcher Gebühren. Da ich jahrelang mit Juristen gearbeitet habe und viele Gerichtsurteile kenne, kann ich ruhigen Gewissens von Überforderung sprechen. Und ALLE Juristen schere ich nicht über einen Kamm. Ich kenne auch einen Guten, der, zumindest im Erstgespräch, Kompetenz bewiesen hat. Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel.
Mimi001
Hat sich gelöscht
#294 erstellt: 08. Jun 2011, 12:08

servicegedanke schrieb:
Ich glaube, bei Dir fehlt es ein wenig am grundsätzlichen Verständnis

Na wenn wenn Du meinst, dann sag mir doch mal konkret was ich nicht verstehen soll.
Oder ist dies auch wieder ein pauschaler Vorwurf der sich nicht belegen lässt ?


auch meiner Worte

Offensichtlich schaffts Du es dann nicht Dich klar auszudrücken.


Es geht auch nicht um die Höhe irgendwelcher Gebühren.

Worum geht es Dir nochmal genau ?


[Beitrag von Mimi001 am 08. Jun 2011, 12:36 bearbeitet]
svelte
Hat sich gelöscht
#295 erstellt: 08. Jun 2011, 13:24
Ich habe noch nicht verstanden wie sich die 450 Euro zusammen gesetzt haben. Da sind ja wohl Anwaltskosten drin? Und der Rest - als was ist das denn deklariert? Schadensersatz, wie hier zu lesen war, müsste nachgewiesen werden, also der Schaden. Oder hat man quasi eine Lizenzgebühr/Nutzungsgebühr abgerechnet?

Wenn dann die Gesamtforderung auf 150 Euro reduziert wurde, dürfte das ja nur noch die Anwaltskosten gedeckt haben?

VG S!
Pilotcutter
Administrator
#296 erstellt: 08. Jun 2011, 13:44

servicegedanke schrieb:
Es liegt meines Erachtens klar Rechtsmißbrauch vor und manche Richter gehen mittlerweile auch hin und fällen entsprechende Urteile, die den gewerblichen Abmahnern den Zahn ziehen.


Jepp. Das bestehende Problem ist, dass maßgeblich Ressourcen der Justiz in Anspruch genommen werden - auf Kosten des Steuerzahlers - um der privaten Musikindustrie den Anspruch auf Schadensersatz zu ermöglichen und ihnen und den Interessensvertretern (Anwaltskanzleien) den Weg zur Einnnahmequelle freizumachen.

Ich glaube, vor ein paar Jahren war das noch ärger. Da nämlich musste der Anwalt des Rechteinhabers ersteinmal mit der geloggten IP zum Staatsanwalt und Anzeige erstatten. Nur so nämlich bekam man von den Internetprovidern die benötigten realen Adressen. Das heißt, da war die deutsche Justiz Erfüllungsgehilfe für zB die private MI, damit die mit ihren Anwälten die dicken Rechnungen schreiben konnten. Heute rücken, glaube ich, die Provider ohne weiteres den Anwälten die realen Adressen nach IP Vorlage raus.


Interessant ist, wie manche Leute vehement dafür eintreten, das andere ihre Rechte nicht wahrnehmen sollen.


Das ist eben nicht alles. ich hol' jetzt mal etwas aus. eigentlich habe ich da keinen Bock zu, aber habe gerade 'n paar mInuten Luft:

Erstens: Es gibt mittlerweile Künstler, wie zB Rapper Moses Pelham (den kaum einer kennt) , die ein Subunternehmen zum Schutze digitaler Medien gründen.

Wikipedia:
Im Jahre 2006 gründete Moses Pelham zusammen mit Andreas Walter die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbh in Frankfurt, wobei Pelham zwei Drittel des Gründungskapitals von 25.200 € stellte.


Der "Schutz" der digitalen Kunstwerke läuft dann folgendermaßen:

1. DigiProtect sammelt die digitalen Rechte von Musikern und anderen Künstlern um sie vor Raubkopien zu schützen.

2. DigiProtect beauftragt Datendetektive die die Tauschbörsen durchforsten und IPs sammeln.

3. DigiProtect beauftragt Anwaltskanzleien zur Einforderung der realen Adressen mit der geloggten IP beim Provider.

4. Die Interessensvertretung Anwaltskanzlei kopiert Namen, Adresse und Gegenstand der Urheberrechtsverletzung in seinen Serienbrief und fertig ist die Abmahnung.

DigiProtect ist zB eins der größten Unternehmen in D. und verschickt nach eigenen Angaben ca. 60.000 Abmahnschreiben pro Jahr. Kein Schreiben hat die Summe unter 500 Euro.

Zweitens: Aus der anderen Richtung geht das genauso: Rechtsanwälte gründen Unternehmen (proMedia, Gesellschaft zum Schutz geitigen Eigentums mbH zum Beispiel = Kanzlei in Hamburg) treten an die MI und sammeln Rechte zur Interessensvertretung und legen wie oben beschrieben los.

Drittens: Wenn der Künstler weder ein eigenes Unternehmen zur Sicherung seiner geistigen Werke hat, noch selbst Anwalt ist, beauftragt er einen Anwalt zur Vertretung seiner Interessen, sorgt aber dafür, dass seine geistigen Werke (HiFi Produktfotos?) ständig und komplett online und für jeden erreichbar sind. Damit stellt er sicher, das seine Werke schnell gefunden und viel zweckentfremdet werden. Für diese Vorgehensweise gibt es einen neuen Fachausdruck und der nennt sich "Urheberrechtsfalle"


[Beitrag von Pilotcutter am 08. Jun 2011, 13:46 bearbeitet]
Eminenz
Inventar
#297 erstellt: 08. Jun 2011, 14:41

svelte schrieb:
Ich habe noch nicht verstanden wie sich die 450 Euro zusammen gesetzt haben. Da sind ja wohl Anwaltskosten drin? Und der Rest - als was ist das denn deklariert? Schadensersatz, wie hier zu lesen war, müsste nachgewiesen werden, also der Schaden. Oder hat man quasi eine Lizenzgebühr/Nutzungsgebühr abgerechnet?

Wenn dann die Gesamtforderung auf 150 Euro reduziert wurde, dürfte das ja nur noch die Anwaltskosten gedeckt haben?

VG S!


Die 450.- waren unterteilt in 200.- für seinen Anwalt und 250.- für das Bild.

Wie die die 150.-, die meine Anwälte ausgehandelt haben, dann aufgeteilt haben weiß ich nicht.
servicegedanke
Hat sich gelöscht
#298 erstellt: 08. Jun 2011, 15:25

Mimi001 schrieb:


auch meiner Worte

Offensichtlich schaffts Du es dann nicht Dich klar auszudrücken.


Das ist eine sehr selbstbewusste Behauptung. Komm', laß gut sein!
RoA
Inventar
#299 erstellt: 08. Jun 2011, 16:15
Tja, man sollte sich nicht mit der RI anlegen:

Von Eminem verklagt, was tun?


Der Chef des Autoherstellers Audi bemüht sich gemeinhin um ein freundlicheres Image. Und doch ist es nun gerade Stadlers Unternehmen, von dem sich Rapper Eminem ganz furchtbar ungerecht behandelt fühlt. Deshalb zerrt der Sänger die VW-Tochterfirma aus Ingolstadt vor Gericht. Vor das Hamburger Landgericht, um genau zu sein. Aktenzeichen: 310o185/11. Audi gegen Eminem.


Jaja, das Hamburger Landgericht mit seiner ganz speziellen Sicht der Dinge, die regelmäßig von der nächsthöheren Instanz kassiert wird. Aber hier scheint der Fall eindeutig.
servicegedanke
Hat sich gelöscht
#300 erstellt: 08. Jun 2011, 16:22
LG Hamm ist auch ein bevorzugter "Klageort" zur Durchsetzung kapitalgedeckter Interessen. Aber LG Hamburg hat nicht mal Hemmungen, sich jeglicher Lächerlichkeiten preiszugeben. Media Saturn bediente sich auch immer wieder ausgewählter Standorte zur Durchsetzung ihrer Interessen, gegenüber kleinen Händlern oder auch der Onlinekonkurrenz. Mittlerweile heulen die auch mit den Wölfen, nur lauter, und wenn das Gerücht stimmt, dann wollen sie Redcoon kaufen, um dem unaufhaltsamen Trend des Onlinegeschäftes hinterherzulaufen.
Mimi001
Hat sich gelöscht
#301 erstellt: 08. Jun 2011, 16:34

servicegedanke schrieb:
Das ist eine sehr selbstbewusste Behauptung.


Hähh ?
Was hat das mit Selbstbewußtsein zu tun resp. wieso ist dies eine selbstbeußte Behauptung ?????
Aber letztlich eine Bestätigung dass Du es scheinbar nicht schaffst Dich klar auszudrücken.


Komm', laß gut sein!

Gerne,
aber dann hör auf hier so ein Mist zu posten wenn Du nicht Butter bei Fische, also Inhalt liefern bzw. Fragen zu Deinen Behauptungen beantworten kannst.
servicegedanke
Hat sich gelöscht
#302 erstellt: 08. Jun 2011, 17:13

Mimi001 schrieb:

aber dann hör auf hier so ein Mist zu posten wenn Du nicht Butter bei Fische, also Inhalt liefern bzw. Fragen zu Deinen Behauptungen beantworten kannst.



Jetzt werd' mal nicht frech, Freundchen!
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