UKW-Antennensignal und Sat-Schüssel-Signal über EIN Kabel? Splitten möglich?

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Nitrofunk
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 03. Feb 2023, 02:19
Hallo! Ich habe mir einen schönen UKW-Tuner angelacht - den Restek D2a. Leider ist der Empfang mit einer Wurfantenne so medium. Deshalb habe ich nun folgenden Plan:

- Auf unserem Dach steht eine Sat-Schüssel, die den Fernseher mit einem Signal speist. Die Buchse mit diesem Signal befindet sich unterhalb des Fernsehers - ca. 30 cm vom Restek-Tuner entfernt.
Neben der Sat-Schüssel wäre noch ein Bisschen Platz für eine kleine Antenne. Ich kann/will aber kein zusätzliches Kabel von der Antenne durchs Haus runter ins Wohnzimmer zum Restek legen. Frage: Kann ich das Signal der Sat-Schüssel UND der Radio-Antenne auf dem Dach in EIN Kabel (das, das bereits verlegt ist) zusammenführen und es unten im Wohnzimmer wieder "trennen", sodass ich dann mit irgendeinem Y-Adapter sowohl den Fernseher als auch den Tuner mit dem jeweiligen Signal versorgen kann? Ist sowas technisch möglich? Was brauche ich dazu?
Danke!
Peter
Bollze
Inventar
#2 erstellt: 03. Feb 2023, 12:50
Der Satempfang nutzt Frequenzen von 950 MHz- 2150 MHz UKW 87-108 MHz, es gibt keine Überschneidung, daher ist UKW und Sat auf einen Kabel möglich.
Dazu z.B. so eine Weiche hier :
https://antennenland.net/DPX-1-862/950
dieses Teil ist auf den Kabelempfang optimiert, Rückkanal usw. brauchen wir bei UKW nicht, deswegen passt auch dieses Teil :
https://www.ebay.de/itm/275281298868?
Diese Weiche kann in beide Richtungen genutzt werden, also um UKW in das Sat- Kabel zu bringen und um UKW wieder aus Kabel wieder rauszuholen.
Man kann auch zu Auskoppeln des UKW-Signals auch eine Satdose verwenden, falls sie schon vorhanden ist und einen Radioanschluss hat, was quasi Standard ist.


UKW-Antennen, die sind eigentlich ziemlich gross, die Elemente ( "Stäbe", Dipol) einer UKW-Antenne haben Abessung von ca. 1,3 bis 1,8 Meter

Hier z.B. https://antennenland.net/3H-FM-3 Und eigentlich brauchen die Antennen Luft um sich rum. hoch und frei, damit sie optimal funktionieren. Aber man kann davon ausgehen, dass man auch unter ungünstigen Umständen, eine merkliche Verbesserung des Empfangs hinbekommt, als das Stück Draht hinter dem Tuner, im häuslichen elektronischen Störnebel, vielleicht noch in unteren Geschoss oder gar im Keller.
Paar Tipps..
Mal von einen Ringdipol abgesehen, sind alle Antennen Richtantennen, das heisst sie haben mehr Leistung, als ein Ringdipol und Unterdrücken durch ihrer Richtwirkung besser schädliche Interferenzen.
Die Richtantennen auf den gewünschten Sender richten, z.B. eine schwache UKW-Funzel. Die starken Ortssender werden auch seitlich von der Antennen meist noch gut aufgenommen.

Man kann sich auch eine Hilfsantenne basteln... diese würde ich sogar den Ringdipol vorziehen, wenn ich z.B. eine schwache UKW-Funzel empfangen möchte,

https://www.youtube.com/watch?v=sHJjhVoHQO0

Bollze


[Beitrag von Bollze am 03. Feb 2023, 13:06 bearbeitet]
Nitrofunk
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 03. Feb 2023, 13:21
Danke, das hat schon mal sehr geholfen. Allerdings bin ich mir nicht so sicher, ob ich mich da dran traue. Denn an der Schüssel führt noch ca. 1m Kabel in Richtung Dach, und ab dann ist alles unterputz verlegt - bis hin zur Antennendose im Wohnzimmer. Das bedeutet, dass ich zuerst das Kabel an der Schüssel kappen müsste, dann die UKW-Antenne montiere, dann die beiden Kabel (von Sat und Antenne) an die Einschleusweiche montiere und von der wieder ins Haus gehe. Das Problem ist, dass diese ganze Einschleusweichenkonstruktion im Freien liegen würde - und ob die Wind und Wetter so gut aushält, bezweifle ich. Außerdem muss eine Antenne ja immer gegen Blitzeinschlag geschützt werden (was ich auch gerne einen Profi machen lassen würde - was wiederum teuer sein wird, schätze ich?). Das ganze Thema wirkt gerade auf mich wie die Büchse der Pandora: Je mehr ich mich da rein vertiefe, desto komplizierter wird es :-).
Peter
Bollze
Inventar
#4 erstellt: 03. Feb 2023, 15:40
Das Kabel kann man von den LNB abnehmen und an den Ausgang der Weiche legen, nichts abschneiden, somit kann man bei Bedarf alles wieder zurückbauen, dann zwei neue Kabel fertigen, von der Weiche eins zum LNB und eins zur UKW-Antenne. Bei der Montage der F-Stecker ist darauf zu achten, dass die Kabelabschirmung und der Stecker einen guten Kontakt hat und dass der Steckerdurchmesser passend zum Kabel gewählt wird, sie sollten fest auf die Kabel sitzen. Keinen Kurzschluss zwischen Innenleiter- und Kabelabschirmung reinbauen. Die F-Stecker fest auf die Anschlüsse drehen.
Die Weiche kann man z.B. in einen becherartigen Gefäss unterbringen, mit der Öffnung nach Unten, die Kabel kommen dann von untern rein, und somit kommt kein Wasser rein. Man kann sich dazu aus den Baumarkt ein PVC-Rohr mit ausreichend Durchmesser beschaffen mit ein passenden Blindstopfen (Deckel) holen aus der Abwasserabteilung, diese Rohre sollte paar Jahre der Sonne trotzen. Das Rohr kann mit Hilfe mit Kabelbindern am Mast fixiert werden, da sollte man mal schauen, ob man UV-bestände Kabelbinder bekommt. die anderen halten meist nur ein paar Jahre der Sonne stand.
Alternativ kann man sich aus einer Pet-Flasche (Limo-, Cola-Flasche oder so ) ein Mastgehäuse passend machen, allerdings die Sonne zersetzt diese dünne Material ziemlich schnell. Zum erst mal testen reicht es aber.

Bollze


[Beitrag von Bollze am 03. Feb 2023, 15:46 bearbeitet]
Nitrofunk
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 03. Feb 2023, 15:45
Danke!
Wie sieht es denn mit dem Thema Blitzschutz aus? Wenn ich direkt neben die Schüssel erstmal testweise eine einfache, kleine Dipol-Antenne anbringe - muss ich da was beachten? Zur Ergänzung: Die Schüssel ist auf der einen Seite des Satteldachs angebracht und in Richtung Südwesten ausgerichtet, ist also nicht der höchste Punkt des Dachs.
Bollze
Inventar
#6 erstellt: 03. Feb 2023, 16:07
Thema Blitzschutz, da kann ich keine sicheren Empfehlungen geben.
Was den Standort der UKW-Antenne angeht, so sollte man erstmal wissen in welcher Richtung der gewünschte Sender steht. Wenn das Signal ungefähr Südwest kommt, dann sollt der Standort kein Problem sein.
Nichts auf den Dachboden frei ?
Falls möglich kann die Antenne auch auf den Dachboden anbringen, dort kann sich mit Hilfe eines Tuner ein guten Standort suchen bzw. checken was möglich ist. Das Kabel kann man nach draussen zur der Schüssel legen.

Bollze


[Beitrag von Bollze am 03. Feb 2023, 16:08 bearbeitet]
KuNiRider
Inventar
#7 erstellt: 05. Feb 2023, 18:15
Zu vielen Einschleussweiche gibt es passende Wetterschutzgehäuse.
Bsp. Televes
ESW für Koax direkt Anschluß und passendes Wetterschutzgehäuse

Antenne auf dem Dach bedeutet Blitzschutz ist Pflicht.
Eine zusätzliche UKW-Antenne macht da keinen Unterschied.

... Von jeder Antennenanlage wo der Blitzschutz nicht stimmt nur 10Cent und ich setz mich als reicher Mann zur Ruhe!
Bollze
Inventar
#8 erstellt: 06. Feb 2023, 10:21
Zitat
Von jeder Antennenanlage wo der Blitzschutz nicht stimmt nur 10Cent und ich setz mich als reicher Mann zur Ruhe!
Zitat Ende

Ja, es ist schlimm, nach jeden Gewitter brennt halbe Wohnungsbestand nieder und es gibt viele Verletzte und Tote. Millionen von TV-Geräten sind nur noch Elektronikschrott. Die Versicherungen wollen nicht mehr zahlen.
Ich bin aber der Meinung, das kaputte TVs die Lebensqualität erhöhen.

Der Begriff Pflicht ? Pflicht wie gesetzlich vorgeschrieben ?

Bollze


[Beitrag von Bollze am 06. Feb 2023, 10:24 bearbeitet]
KuNiRider
Inventar
#9 erstellt: 07. Feb 2023, 21:24
Ich denke schon dass die VDE 0855-1 / EN60728_11 verpflichtend ist
http://kleiske-it.de/files/EN-60728-11_VDE-0855-1-_10-2017.pdf
Bollze
Inventar
#10 erstellt: 08. Feb 2023, 09:14
Ja ist mit bekannt, aber wo ist es gesetzlich vorgeschrieben ?

Bollze


[Beitrag von Bollze am 08. Feb 2023, 09:16 bearbeitet]
KuNiRider
Inventar
#11 erstellt: 09. Feb 2023, 23:25
Steht in obigem Fachartikel Seite 1 rechts unten und S.10 links unten.

Seit ein paar Jahren haften sogar Nachbarschaftshelfer für nicht normgerechte Arbeiten.
Bollze
Inventar
#12 erstellt: 10. Feb 2023, 09:40
Normen, Pflichten, Regeln sind nicht zwangsweise Gesetze.


[Beitrag von Bollze am 10. Feb 2023, 09:41 bearbeitet]
raceroad
Inventar
#13 erstellt: 11. Feb 2023, 15:51

Bollze (Beitrag #12) schrieb:
Normen, Pflichten, Regeln sind nicht zwangsweise Gesetze.

Diese Diskussion hat sooooo einen langen Bart.


Auszug aus Wikipedia: Anerkannte Regeln der Technik:

Wikipedia schrieb:
Bedeutung in verschiedenen Rechtsgebieten

Strafrecht


Im Strafrecht haben die anerkannten Regeln der Technik große Bedeutung als Maßstab für die Bestimmung der Pflichtwidrigkeit eines Handelns, insbesondere bei der Prüfung der Fahrlässigkeit. Die Anerkannten Regeln der Technik werden auch im § 319 Strafgesetzbuch (sogenannte Baugefährdung) erwähnt.



StGB § 319 Baugefährdung:

StGB § 319 ](1) schrieb:
[...]
(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.
(3) [...]



Normen setzten Mindeststandards für diese anerkannten Regeln der Technik:

Zu den anerkannten Regeln der Technik gehören grundsätzlich die

  • DIN – Normen einschließlich der VOB/C (die ATB der VOB/C sind ein Teil der DIN)
  • einheitliche technische Baubestimmungen (ETB),
  • VDE- und VDI-Richtlinien,
  • Regelungen zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB),
  • Unfallverhütungsvorschriften,
  • Vorschriften der Berufsgenossenschaften,
  • Normen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton,
  • Bestimmungen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW),
  • nach § 3 Landesbauordnung eingeführte technische Regeln (für Schleswig-Holstein einsehbar als Liste beim Internetauftritt des Innenministeriums)
  • und andere.


Sind DIN-Normen immer annerkannte Regeln der Technik?

Nein, die vorgenannten Normen und auch DIN-Normen sind nicht stets mit den anerkannten Regeln der Technik identisch. Anerkannte Regeln der Technik können DIN-Normen „überholen“ und weitergehende Anforderungen stellen:
[...]

(Quelle)


Jetzt mag zumindest der zitierte Teil StGB § 319 auf die Ausübung eins Berufes beschränkt sein, aber auch ein Privatmensch kann seine wirtschaftliche Existenz gefährden, weil eine Gebäudeversicherung beim Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik eine Schadensregulierung verweigern kann. Alles schon dagewesen.
KuNiRider
Inventar
#14 erstellt: 11. Feb 2023, 23:30
@raceroad: Danke!
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