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Surround Verstärker Cat CS 907

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Nemesis100
Neuling
#51 erstellt: 13. Okt 2004, 11:22
Hallo zusammen,
habe in dem Forum über den CAT CS-907 das mit dem Ein-Aus schalten gelesen und ausprobiert. Bei manchen brachte es Erfolg nach 10 - 15 Minuten. Ich habe es mir gestern vor meinem Receiver gemütlich gemacht und wollte es ausprobieren, da ich den Receiver schon mal nach Berlin schicken mußte und nicht schon wieder 6 Wochen ohne auskommen wollte. Es dauerte ca 1 Stunde, jedoch siehe da, es machte "Knack - Knack" und er lief wieder. Deshalb an Alle die es schon erfolgloß ausprobiert haben, versucht es ruhig noch mal. vielleicht ein paar Minuten länger. (Der Receiver sollte zwischendurch komische Geräusche machen und Signale an die Boxen ausgeben.Dann seid Ihr auf dem richtigen Weg.)
Vielen Dank nochmal für den Tip

Gruß

Nemesis100
KimmJoe
Stammgast
#52 erstellt: 13. Okt 2004, 13:25
Hatte auch vor mir nen Cat zu kaufen, gluecklicherweise hab ich mich dann hier vorher belehren lassen und mir nen Pioneer fuer etwas mehr gekauft...

Hab aber nen CAT 922 DVD Player, bild is nich so unglaublich, aber es stimmt, der frisst ehct alles an gebrannten DVDs und CDs auch mit anderen Formaten...
Apalone
Inventar
#53 erstellt: 14. Okt 2004, 12:00

xm-bär schrieb:
Hallo an alle die Ihre Problemchen mit dem CS907 haben.
Nach dem neuen Gewährleistungsgesetz ist es so das ei ORIGINALKAUFBELEG nicht mehr vorliegen muß, es reicht wenn der Kunde nachweisen kann das dieses "defekte Gerät" nicht älter als zwei Jahre ist (seid kreatiev) bei >>Blaupunkt<< hat es gereicht das ich vermerkt habe das dieses Gerät noch keine 2 Jahre auf dem Markt ist.
Auch die Aussage das der Endkunde sich an den Händler wenden muß ist nicht ganz richtig, NATÜRLICH steht der Herrsteller mit der Gewährleistung gerade; er ist nur nicht verpflichtet den Versand zu übernehmen.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen !
cu


Blödsinn! Juristischen Rat sollten nur Leute geben, die es verstanden haben...
Es gibt kein "Gewährleistungsgesetz", das nennt sich BGB!
Gewährleistung gibt der Vertragspartner und das ist idR der Händler! Garantie gibt der Hersteller und die ist freiwillig.
Ich empfehle, sich in das Sachmangelrecht des BGB mal intensiv einzuarbeiten, bevor man hier Empfehlungen postet!

Marko
audioconcept24
Stammgast
#54 erstellt: 30. Nov 2004, 12:29
Marko Schreibt:
Blödsinn! Juristischen Rat sollten nur Leute geben, die es verstanden haben...
Es gibt kein "Gewährleistungsgesetz", das nennt sich BGB!
Gewährleistung gibt der Vertragspartner und das ist idR der Händler! Garantie gibt der Hersteller und die ist freiwillig.
Ich empfehle, sich in das Sachmangelrecht des BGB mal intensiv einzuarbeiten, bevor man hier Empfehlungen postet!


[b]Der Hersteller gibt Garantie und die ist nicht freiwillig, sondern gesetzlich geregelt!
Es gibt keinen Hersteller in Deutschland der auf seine Garantieleistung verzichten darf!
Bevor Du hier Juristischen Rat in den Raum stellst, solltest Du dich ersteinmal informieren.
Andi
Apalone
Inventar
#55 erstellt: 30. Nov 2004, 14:48

audioconcept24 schrieb:
Marko Schreibt:
Blödsinn! Juristischen Rat sollten nur Leute geben, die es verstanden haben...
Es gibt kein "Gewährleistungsgesetz", das nennt sich BGB!
Gewährleistung gibt der Vertragspartner und das ist idR der Händler! Garantie gibt der Hersteller und die ist freiwillig.
Ich empfehle, sich in das Sachmangelrecht des BGB mal intensiv einzuarbeiten, bevor man hier Empfehlungen postet!


[b]Der Hersteller gibt Garantie und die ist nicht freiwillig, sondern gesetzlich geregelt!
Es gibt keinen Hersteller in Deutschland der auf seine Garantieleistung verzichten darf!
Bevor Du hier Juristischen Rat in den Raum stellst, solltest Du dich ersteinmal informieren.
Andi


Bitte mal näher erläutern:
Gewährleistung ergibt sich aus den §§ 434 ff. BGB und ist eindeutig auf den zugrunde liegenden Vertrag gerichtet, also schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft.

Bitte die Quellenangabe, wonach die Garantie des Herstellers a) Pflicht ist und (und=kumulativ) b) der Kunde direkt Ansprüche gegen den Hersteller hat.

Die Gewährleistung ist die gesetzlich verankerte Pflicht des Verkäufers, für Fehlerfreiheit in einem dem Produkt angemessenen Maße einzustehen.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, über die gesetzlich verankerte Pflicht der Gewährleistung hinaus Schadenfälle in von ihm individuell efestgelegten Maße abzudecken.

Ich bin sehr gespannt auf die Quelleangaben...

Viele Grüße
Marko
Apalone
Inventar
#56 erstellt: 02. Dez 2004, 11:56

Apalone schrieb:

audioconcept24 schrieb:
Marko Schreibt:
Blödsinn! Juristischen Rat sollten nur Leute geben, die es verstanden haben...
Es gibt kein "Gewährleistungsgesetz", das nennt sich BGB!
Gewährleistung gibt der Vertragspartner und das ist idR der Händler! Garantie gibt der Hersteller und die ist freiwillig.
Ich empfehle, sich in das Sachmangelrecht des BGB mal intensiv einzuarbeiten, bevor man hier Empfehlungen postet!


[b]Der Hersteller gibt Garantie und die ist nicht freiwillig, sondern gesetzlich geregelt!
Es gibt keinen Hersteller in Deutschland der auf seine Garantieleistung verzichten darf!
Bevor Du hier Juristischen Rat in den Raum stellst, solltest Du dich ersteinmal informieren.
Andi


Bitte mal näher erläutern:
Gewährleistung ergibt sich aus den §§ 434 ff. BGB und ist eindeutig auf den zugrunde liegenden Vertrag gerichtet, also schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft.

Bitte die Quellenangabe, wonach die Garantie des Herstellers a) Pflicht ist und (und=kumulativ) b) der Kunde direkt Ansprüche gegen den Hersteller hat.

Die Gewährleistung ist die gesetzlich verankerte Pflicht des Verkäufers, für Fehlerfreiheit in einem dem Produkt angemessenen Maße einzustehen.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, über die gesetzlich verankerte Pflicht der Gewährleistung hinaus Schadenfälle in von ihm individuell efestgelegten Maße abzudecken.

Ich bin sehr gespannt auf die Quelleangaben...

Viele Grüße
Marko


Ich warte noch auf den Fachbeitrag, der darlegt, wo geregelt ist, dass Garantie ein Pflichtanspruch ist...
Apalone
Inventar
#57 erstellt: 06. Dez 2004, 16:27

Apalone schrieb:

Apalone schrieb:

audioconcept24 schrieb:
Marko Schreibt:
Blödsinn! Juristischen Rat sollten nur Leute geben, die es verstanden haben...
Es gibt kein "Gewährleistungsgesetz", das nennt sich BGB!
Gewährleistung gibt der Vertragspartner und das ist idR der Händler! Garantie gibt der Hersteller und die ist freiwillig.
Ich empfehle, sich in das Sachmangelrecht des BGB mal intensiv einzuarbeiten, bevor man hier Empfehlungen postet!


[b]Der Hersteller gibt Garantie und die ist nicht freiwillig, sondern gesetzlich geregelt!
Es gibt keinen Hersteller in Deutschland der auf seine Garantieleistung verzichten darf!
Bevor Du hier Juristischen Rat in den Raum stellst, solltest Du dich ersteinmal informieren.
Andi


Bitte mal näher erläutern:
Gewährleistung ergibt sich aus den §§ 434 ff. BGB und ist eindeutig auf den zugrunde liegenden Vertrag gerichtet, also schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft.

Bitte die Quellenangabe, wonach die Garantie des Herstellers a) Pflicht ist und (und=kumulativ) b) der Kunde direkt Ansprüche gegen den Hersteller hat.

Die Gewährleistung ist die gesetzlich verankerte Pflicht des Verkäufers, für Fehlerfreiheit in einem dem Produkt angemessenen Maße einzustehen.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, über die gesetzlich verankerte Pflicht der Gewährleistung hinaus Schadenfälle in von ihm individuell efestgelegten Maße abzudecken.

Ich bin sehr gespannt auf die Quelleangaben...

Viele Grüße
Marko


Ich warte noch auf den Fachbeitrag, der darlegt, wo geregelt ist, dass Garantie ein Pflichtanspruch ist...


Nun, war wohl doch eher Geschwätz von einem, der keine Ahnung hat.
Also nochmal:
Gewährleistung = Pflichtleistung des Vertragspartners
Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers

Marko
audioconcept24
Stammgast
#58 erstellt: 15. Dez 2004, 13:17
Alles so nicht richtig!
Richtig ist:



Garantievertrag ist ein Vertrag, bei dem die Haftung für einen bestimmten Erfolg übernommen wird, ohne Rücksicht darauf, ob die den Erfolg betreffende Schuld des Hauptschuldners besteht.

In engem Zusammenhang mit der Garantie steht die gesetzlich geregelte Gewährleistung.
Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk in mangelfreiem Zustand abzuliefern. Gewährleistungsansprüche bestehen beim Kauf (§§ 459 ff. BGB), beim Werkvertrag (§§ 633 ff. BGB) und beim Reisevertrag (§§ 651c ff. BGB. Als Gewährleistungsansprüche kennt das Gesetz die Wandelung beim Kauf und beim Werkvertrag, die Minderung beim Kauf, Werkvertrag und beim Reisevertrag, Schadensersatz beim Kauf, Werkvertrag und Reisevertrag, das Abhilfeverlangen beim Reisevertrag. Die Gewährleistungsansprüche unterliegen der Verjährung.

Nach dem Gesetz versteht man unter Garantie die Übernahme einer Einstandspflicht. Diese ist zum Beispiel in § 443 BGB als Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgrantie beim Kaufvertrag geregelt. Durch die Garantie des Herstellers oder Verkäufers sollen die Gewährleistungsrechte des Käufers gestärkt werden. Garantierechte stehen unabhängig neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.

Das ist aus dem aktuellem BGB 2004/05 gezogen, damit währen alle Spekulationen wohl beseitigt!

Bedenke man nur, würde der Hersteller keine Garantieansprüche annehmen, wer würde sonst die Artikel reparieren, alle Händler währen heute schon Bankrot.

Richtig ist also:
Gewährleistungsansprüche sind beim Händler anzuzeigen
Garantieansprüche sind ebenfalls beim Händler bzw. direkt beim Hersteller anzuzeigen.
Bitte erst informieren, bevor man hier den falschen Juristen spielt und die Leute im Forum verunsichert!!!
Aber manche glauben nur an das was sie wollen!

Chris
Apalone
Inventar
#59 erstellt: 15. Dez 2004, 18:18

audioconcept24 schrieb:
Alles so nicht richtig!
Richtig ist:



Garantievertrag ist ein Vertrag, bei dem die Haftung für einen bestimmten Erfolg übernommen wird, ohne Rücksicht darauf, ob die den Erfolg betreffende Schuld des Hauptschuldners besteht.

In engem Zusammenhang mit der Garantie steht die gesetzlich geregelte Gewährleistung.
Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk in mangelfreiem Zustand abzuliefern. Gewährleistungsansprüche bestehen beim Kauf (§§ 459 ff. BGB), beim Werkvertrag (§§ 633 ff. BGB) und beim Reisevertrag (§§ 651c ff. BGB. Als Gewährleistungsansprüche kennt das Gesetz die Wandelung beim Kauf und beim Werkvertrag, die Minderung beim Kauf, Werkvertrag und beim Reisevertrag, Schadensersatz beim Kauf, Werkvertrag und Reisevertrag, das Abhilfeverlangen beim Reisevertrag. Die Gewährleistungsansprüche unterliegen der Verjährung.

Nach dem Gesetz versteht man unter Garantie die Übernahme einer Einstandspflicht. Diese ist zum Beispiel in § 443 BGB als Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgrantie beim Kaufvertrag geregelt. Durch die Garantie des Herstellers oder Verkäufers sollen die Gewährleistungsrechte des Käufers gestärkt werden. Garantierechte stehen unabhängig neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.

Das ist aus dem aktuellem BGB 2004/05 gezogen, damit währen alle Spekulationen wohl beseitigt!

Bedenke man nur, würde der Hersteller keine Garantieansprüche annehmen, wer würde sonst die Artikel reparieren, alle Händler währen heute schon Bankrot.

Richtig ist also:
Gewährleistungsansprüche sind beim Händler anzuzeigen
Garantieansprüche sind ebenfalls beim Händler bzw. direkt beim Hersteller anzuzeigen.
Bitte erst informieren, bevor man hier den falschen Juristen spielt und die Leute im Forum verunsichert!!!
Aber manche glauben nur an das was sie wollen!

Chris


Natürlich, habe nichts andres behauptet! Hätte, könnte, wenn usw. bringt überhaupt nichts, es geht um gesetzliche Sachverhalte.
Zwischen Hersteller und Kunde besteht so gut wie nie ein zweiseitiger Vertrag. Regelungen bestehen grundsätzlich über die freiwillig eingeräumte Garantie des Herstellers. Die kann zB kürzer als Gewährleistung sein oder eingeschränkt. Ein Beispiel, das sehr häufig in der Praxis vorkommt, sind Bauteile für Computer, die zur weiteren Verwendung an Großhändler ausgeliefert werden, die sogenannten OEM-Produkte. IBM hat sich da sehr unrühmlich hervorgetan. Festplatten wurden mit 3 Jahren Garantie verkauft (damals nur ein halbes Jahr Gewährleistung), aber nur für den kaufenden Händler. Wenn nach einem Jahr der Händler Pleite war und man hat sich mit einer kaputten Platte an IBM gewandt, war Hängen im Schacht, es gab nichts.

Zweites Beispiel (das jetzt durch den EuGH gekippt worden ist): VW gewährte in Deutschland nur Garantie für Fahrzeuge, die über die offiziellen Vertragshändler in Deutschland gekauft worden sind; für Re-Importe nicht.

Chris, ich glaube, du hast die Gewährleistungsrechte, die das BGB bietet, nicht abschließend verstanden! Garantie ist nach wie vor freiwillig - aus juristischer Sicht! Dass sich das kein Hersteller aus marktpolitischen Gründen erlauben kann, Garantie nachhaltig einzuschränken, spielt juristisch keine Rolle.
Dass ein Hersteller zur Nachbesserung verpflichtet ist, WENN er eine verbindliche Garantie anbietet, ist eine andere Sache. Aber OB er die Garantie einräumt ist, seine Sache.

Viele Grüße
Marko
tobias1981
Neuling
#60 erstellt: 17. Dez 2004, 14:12
wer kann mir einen Kassenbon einscannen und zumailen, der noch Garantie hat?

Mein Gerät wurde irgendwann mal ausgetauscht, hat das Problem aber jetzt zum 2ten mal.

Stimmt also nicht, dass das Problem nach erstmaliger Lösung nie mehr auftaucht.

hundebier@hotmail.com meine mailadresse.
tausend dank im voraus.
klonsemann
Neuling
#61 erstellt: 23. Dez 2004, 03:35
Hy, ich habe mir günstig bei E-Bay einen geschossen.

Weil meine Fernbedienung defekt ist, muß ich eh immer zum Gerät gehen und schalte den Verstärker dann ganz aus. (nicht nur Stand by)

Ich hab noch nie Probleme gehabt . Trotzdem hätt ich jetzt gern ne Fernbedienung. Hatt noch jemand eine "rumliegen" oder über (natürlich funktionstüchtig). Ich würde die gerne abkaufen.

Falls Fragen, einfach an klonsemann@osnanet.de
tobias1981
Neuling
#62 erstellt: 19. Jan 2005, 00:06
Habe es beim ersten mal noch per an/aus hingekriegt, jetzt bin ich aber schon seit fast 2 stunden dran, tut sich nichts.

hat jemand ne idee? wie kann man das eprom da selbst programmieren? austauschen oder wie auch immer?

sobald meins wieder geht verkauf ich das bei ebay, den spaß mit an/aus darf sich gerne jemand anderes antuen...
Tobi_am_Start
Neuling
#63 erstellt: 24. Jan 2005, 18:18
Hi @ all
Ich kann nur Sagen "Welcome"
meine anlage ist jetzt seit ich si gekauft habe 9 monate gelaufen beim vorbesitzer ist sie auch schon gelaufen (war in repaeratur).
hab mich mal schlau gemacht und die nummer von cat raus gesucht.

Logicom Group
Postfach 08 05 55
D-10005 Berlin

Tel.: +49 (0)30 74 06 88 - 0
Fax: +49 (0)30 74 06 88 - 99
Email: Info@Logicom.ag
leider ist heute sonntag und ich weis nicht
ob die nummer stimmt hoff es aber.

Und fals jemand meint ein reset reeicht kleiner tipp pin 40 mit pin 9 des controler mx10fxaxdpc auf der rück seite vom display verbinden. (bei mir hats aufjeden fal nicht funktioniert)

Hätte dan auch noch eine frage hatt jemand einen schaltplan von der anlage??
Tobi_am_Start
Neuling
#64 erstellt: 24. Jan 2005, 18:20
NUnd gleich noch m,al ich ich bin gerade durch zufall drauf gekommen wen ich pin 40 mit pin 39 verbinde das es dan wieder geht war bei mir gerade der fall ich würde mich freuen wenn ich bestätigungen beckommen würde
Fals jemand den plan von dem microcontroler braucht schreibt mir einfach
MFG Tobias
Andy_Elvis
Neuling
#65 erstellt: 18. Sep 2008, 19:35
Hallo,

ich kram mal den alten Thread wieder raus, aber auch ich hab wieder mal das WELCOME-Problem.
Hatte es bereits kurz nach dem Kauf 2002 und den Receiver so lange auf Eis gelegt, da PLUS ihn nicht mehr umtauschte.
Jetzt im August habe ich Für kleines Geld ein neues EEPROM bekommen; leider nur mit dem Erfolg von knapp 6 Wochen.
Jetzt hab ich wieder WELCOME-Fehler.
Ausschalt-Methode und Steck an der Platine ziehen hat auch nix gebracht.
Wenn ich den Stecker ziehe und den Receiver einschalte kommt gar nix im Display, es sollte aber ERROR erscheinen. Hab ich was falsch gemacht oder hat noch einer ne Idee ?

Mfg
Andy
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