Haarrisse, Bei welchen Herstellern Garantiefall?

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Rach78
Hat sich gelöscht
#1 erstellt: 01. Sep 2008, 19:31
Und zwar hatte ich jetzt schon 2mal das Problem dass nach einiger Zeit halbes bis 3/4 Jahr Haarrisse an den Gehäusen meiner Hardware auftauchten.

Panasonic stellt sich bei dieser Sache grundsätzlich quer. UNd auch bei anderen Firmen hatte ich bislang kein Glück.

Es kann doch net sein dass man da nix machen kann, nur weil der Hersteller irgendwo ne Klausel drin hat, dass die Garantie auf das Gehäuse ausgeschlossen ist.

Komm mir da echt verarscht vor wenn ich mir Sachen für über 1000euro kaufe und dann irgendwann haarrisse entdecke.
Wenn die Sachen neu sind sucht man ja auch net mit ner Lupe erstmal alles nach solchen feinen Rissen ab....
micha_d
Stammgast
#2 erstellt: 01. Sep 2008, 23:22
Hallo..

Was machst du denn mit den Gehäusen,das da nach einem 3/4 Jahr Haarrisse reinkommen?? Das kenn ich nur von Gehäusen bei PA Boxen....die gleiche Frage wird man sich auch bei "Panasonic" stellen..

Micha


[Beitrag von micha_d am 01. Sep 2008, 23:24 bearbeitet]
Rach78
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 02. Sep 2008, 22:34
Nichts. Eigentlich behandel ich die ganzen Sachen wie ein rohes Ei, doch selbst der Beamer an der Decke hat haarrisse, das kann eigentlich nur von der Hitze kommen, doch das wäre doch auch nen Witz bei som Markengerät.

Panasonic sichert sich da aber auch ab, und nehmen sich keine Risse am Gehäuse an.

Wer sagt denn dass das Plastik immer 100% in Ordnung ist und beweisen kann man sowas erst recht net
micha_d
Stammgast
#4 erstellt: 03. Sep 2008, 08:36
Thermoplaste verbiegen sich bei Hitze und Duroplaste verkokeln..Risse gibts normalerweise höchstens bei stärkeren Vibrationen oder mechanischen Beanspruchungen..

Deswegen ist sowas höchst unüblich...vielleicht findet sich ja noch ein "Leidensgenosse",der was dazu Sagen kann..

Nimmst du spezielle Reinigungsmittel o.ä was den Kunststoff
evtl. verspröden lässt oder wird der Kunststoff UV Licht ausgesetzt?? Sonnenbank,Gesichtsbräuner,starke Halogenlampen ohne Sicherheitsglas??

Micha


[Beitrag von micha_d am 03. Sep 2008, 08:39 bearbeitet]
Rach78
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 03. Sep 2008, 14:30
nee nichts von all dem.

Auch stehen die Geräte im Schatten. Und reinigen nur mit nem trockenen oder feuchten Tuch, oder wenns mal hoch kommt Glasklar, aber auch vllt nur 2mal im Jahr dann, sonst putzt man einfach so den staub ab.

Ich mein zB mein Beamer der an der Decke hing. Dachte zuerst es wären nur Kratzer obwohl ich das auch net verstehen kann wie etwas zerkratzen kannwenns anner Decke hängt (keine Haustiere), aber sind wohl doch haarrisse


[Beitrag von Rach78 am 03. Sep 2008, 14:32 bearbeitet]
micha_d
Stammgast
#6 erstellt: 03. Sep 2008, 14:38
Ich meine,der Beamer könnte mit der Lampe schon ordentlich UV abstrahlen..wär möglich,das Probleme mit Kunststoff daher kommt,das der Deckel von innen versprödet..musst mal den Deckel runterschauben und die Unterseite anschauen..dann müsste eine Rissbildung deutlicher zu Erkennen sein,was dann ganz sicher ein Garantiefall wäre..

Micha
Rach78
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 03. Sep 2008, 15:22
Meinst den Deckel von dem Fach wo die Lampe drin sitzt?
alfa.1985
Inventar
#8 erstellt: 03. Sep 2008, 18:09
Lieber nicht aufmachen - sonst ist die Garantie garantiert futsch.

Gruß

alfa


[Beitrag von alfa.1985 am 03. Sep 2008, 18:10 bearbeitet]
micha_d
Stammgast
#9 erstellt: 03. Sep 2008, 21:00
Ich meine den Deckel auf dem die Risse zu sehen sind von der anderen Seite anschauen...wird wohl die Gehäuseabdeckung sein...falls da was auffälliges erkennbar ist,schauen ob die Stelle im Betrieb von der eingebauten Lampe angestahlt wird..
Da das Gerät bis auf die Risse wohl funktioniert und der Hersteller eine Inanspruchnahme verweigert,würde ich den Deckel abschrauben ob die Ursache ersichtlich ist..eben eine Versprödung durch UV beim Kunststoff...falls dann immer noch eine Garantie verweigert wird..kann man zu härteren Mitteln greifen..nötigenfalls mit Anwalt und Gutachten den Herstellerfehler nachweisen...

Micha
Rach78
Hat sich gelöscht
#10 erstellt: 03. Sep 2008, 22:00
Achso.

Naja ich denke wenn man nur das Gehäuse abnimmt kann net viel passieren, solange man net an der Linse oder so rumfummelt oder?
micha_d
Stammgast
#11 erstellt: 03. Sep 2008, 22:09
Würde in deiner eigenen Verantwortung liegen...
Wenn aber schon äusserlich Risse erkennbar sind,würd ich die Kiste dem Händler auf die Theke knallen...da musst du auch nicht selber rumschrauben....erst wenn sich einer Querstellt...Der Händler wird normalerweise nicht rumdiskutieren sondern das Gerät einschicken...bei Verarbeitungsmängel oder berechtigten Beanstandungen hab ich noch keinen Hersteller kennengelernt der den Ersatz oder Schadensbehebung verweigert..eher das Gegenteil...oft wird aus Kulanz selbstverursachte Schäden kostenlos behoben...

Wurde die Kiste denn überhaupt schonmal zum Hersteller geschickt?? Kann ich mir eher nicht vorstellen...Panasonic hab ich relativ Kundenfreundlich in Erinnerung..aus älteren Geschichten zumindest..

Micha


[Beitrag von micha_d am 03. Sep 2008, 22:12 bearbeitet]
Rach78
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 03. Sep 2008, 22:38
Jo wurde schon, aber man wollte davon nix wissen. Das Gehäuse ist von der Garantie ausgeschlossen meinte man.

"Qualitätskontrolle, also können wir Fehler unsererseits ausschließen blabla"
Rach78
Hat sich gelöscht
#13 erstellt: 03. Sep 2008, 22:42
auch ist eine Windung schlecht verklebt gewesen. Keine Ahnung warum da überhaupt mit kleber gearbeitet wird zum befestigen der Windungen.

Jedenfalls hab ich nach einem Jahr den Beamer an die Decke geschraubt und bei einer schraube konnte ich dann drehen bis zum geht net mehr, weil die Windung sich mitgedreht hat. Natürlich bekam ich so die schraube auch net mehr raus, dummerweise war das ganze aber wie gesagt nach einem Jahr erst, ist der Käufer ja in der Beweispflicht und wer lässt schon extra nen Installateur kommen nur um den Beamer an der Decke zu befestigen....

Kurzum vom Service von Panasonic bin ich SEHR enttäuscht, dachte sowas gäbs nur bei Billigmarken
alfa.1985
Inventar
#14 erstellt: 03. Sep 2008, 22:57
wie alt ist das Teil nochmals ?

Informiere Dich Dich doch bitte mal über das Thema Gewährleistung vs. Garantie - das erste ist gesetzlich geregelt - das zweite eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Die Regelungen die sich auf #1 beziehen sind nicht ausschließbar (soweit ich weiß) - also #1 Gehäuse kaputt ohne Deine Fremdeinwirkung = (meiner Meinung nach) Anspruch auf Minderung, Wandlung oder Rücktritt.

@All : gibt's eigentlich keine audiophilen Juristen hier - oder haben die gerade keine Meinung oder Lust

Gruss

alfa

PS : also ich bin definitiv kein Jurist und kann und darf keine Rechtempfehlung aussprechen !
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