Infinity SM 152 Transportschaden

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Ducoss
Neuling
#1 erstellt: 29. Apr 2009, 18:56
Servus, wende mich mit einer Bitte an Euch:

Meine neu erworbenen Infinity SM 152 wurden beim Transport beschädigt. 1 LS dürfte auf ein Eck gefallen sein (kleine dumpfe Beschädigung, -nicht weiter schlimm), - gibt aber leider keinen Ton mehr von sich.

Wo soll ich jetzt mit der Fehlersuche beginnen?

Bin für jeden Tip dankbar!

LG Oskar
AMGPOWER
Inventar
#2 erstellt: 29. Apr 2009, 18:58
wende dich an den vekäufer und sag das die ware einen transportschaden hat
Don-Pedro
Inventar
#3 erstellt: 29. Apr 2009, 20:15
... dann wird ihm der Verkäufer sagen, dass er nach der Übergabe an den Versandservice das Risiko für einen Schaden nicht mehr zu tragen hat.
Wenn, dann solltest Du Dich an den Versender wenden.

Davon abgesehen kann eigentlich nur die Hauptleitung vom Terminal zur Frequenzweiche abgegangen sein, wenn die Box überhaupt keinen Ton mehr von sich gibt.

Bei jedem anderen Fehler würden zumindest einzelne Chassis noch Ton geben.

Einfach mal aufmachen und reingucken.

Gruß
bapp
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 29. Apr 2009, 20:56
Einfach mal aufmachen und reingucken = Garantieverlust
AMGPOWER
Inventar
#5 erstellt: 29. Apr 2009, 21:03
deswegen sag ich ja, würde ich versuchen es zurück zu schicken bzw ersatz zu bekommen. er kann ja nix für das das teil einen transportschaden hat
Don-Pedro
Inventar
#6 erstellt: 29. Apr 2009, 21:04
Es sind Infinity SM 152... die werden schon so lange nicht mehr gebaut, dass keine Garantie mehr vorhanden sein kann.

Wenn der Verkäufer gewerblich handelt, dann möglicherweise. Allerdings greift die Garantie nicht, wenn es sich um einen Transportschaden handelt.

Also: Aufmachen und reingucken.


es zurück zu schicken bzw ersatz zu bekommen. er kann ja nix für das das teil einen transportschaden hat


Interessant, dass aber der Verkäufer dann die Verantwortung dafür übernehmen soll....


[Beitrag von Don-Pedro am 29. Apr 2009, 21:08 bearbeitet]
_axel_
Inventar
#7 erstellt: 30. Apr 2009, 07:45

Don-Pedro schrieb:
... dann wird ihm der Verkäufer sagen, dass er nach der Übergabe an den Versandservice das Risiko für einen Schaden nicht mehr zu tragen hat.

Mag ja sein, dass er das sagen könnte ... Recht hätte er deswegen noch lange nicht! Das müsste erst geklärt werden.

Wenn es ein Transportschaden ist, müsste das i.d.R. an der Verpackung bereits vor dem Auspacken ersichtlich gewesen sein. Oder die Ware war nicht anständig verpackt.

All das könnte man versuchen zu klären .... wenn der TE danach fragen würde. Hat er aber nicht.

Zur Sache:
Die Wahrscheinlichkeit, dass durch einen 'Rummser' der LS technisch so beschädigt wurde, dass er komplett still bleibt, halte ich für recht gering. War er schon vor Versand kaputt? Wenn nicht:
Kabel/Kontakt innen vom Anschlussterminal abgegangen?
Kontakt eines Bauteils der Frequenzweiche unterbrochen? Platinenbruch (wenn nicht frei verdrahtet)?

Ohne aufschrauben (erstmal Terminal ab, dann evtl. Bass-Treiber raus), wenn überhaupt schraubbar, wird man kaum weiter kommen.
Traust Du Dir das zu? Vielleicht doch erstmal mit Verkäufer in Kontakt treten?

Gruß


[Beitrag von _axel_ am 30. Apr 2009, 07:46 bearbeitet]
Anakin_1
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 30. Apr 2009, 07:52
Ich nehme mal an, Du hast die Lautsprecher bei einem Händler gekauft? Wenn ja, dann setz Dich mit dem Verkäufer wegen des Transportschadens in Verbindung, da musst Du nicht drauf sitzen bleiben. Der Verkäufer hat in jedem Fall einen Anspruch auf Schadensersatz gegen das Transportunternehmen, Du hast den Schaden durch die defekte Box und damit ergibt sich, dass Du einen Anspruch auf Ersatzleistung hast, den ihr zusammen realisieren könnt.
_axel_
Inventar
#9 erstellt: 30. Apr 2009, 08:39

Anakin_1 schrieb:
Der Verkäufer hat in jedem Fall einen Anspruch auf Schadensersatz gegen das Transportunternehmen

Das ist --so-- falsch.
Woher weißt Du denn, dass z.B.
a) die Sache ordnungsgemäß verpackt war oder
b) der Käufer bei Annahme ggf. ordnungsgemäß auf eine Beschädigung der Verpackung hingewiesen hat?
Don-Pedro
Inventar
#10 erstellt: 30. Apr 2009, 08:55

Mag ja sein, dass er das sagen könnte ... Recht hätte er deswegen noch lange nicht! Das müsste erst geklärt werden.


Das ist gängig bei Kauf mit Versand. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier ein Spezialfall vorliegt, insofern sieht die Rechtspraxis so aus.
Es könnte natürlich helfen, wenn der Themenersteller einfach mal genau beschreiben würde wie die Verhältnisse waren.


[Beitrag von Don-Pedro am 30. Apr 2009, 08:57 bearbeitet]
_axel_
Inventar
#11 erstellt: 30. Apr 2009, 09:34

Don-Pedro schrieb:
Das ist gängig bei Kauf mit Versand.

Das mag nicht unüblich sein, aber als Pauschalannahme wage ich das anzuzweifeln. Mal ganz abgesehen von den von mir zuvor genannten Problempunkten (z.B. Verpackung).
Don-Pedro
Inventar
#12 erstellt: 30. Apr 2009, 09:39
Das ist die gesetzliche Regelung und hat zunächst nichts mit üblich oder unüblich zu tun.

Sobald Du den Gegenstand als Verkäufer dem Transportunternehmen übergibst, trägt der Käufer das Risiko betreffend Zerstörung, Beschädigung, etc.
Ansprüche auf Schadensersatz, etc. hat der Käufer nicht gegen den Verkäufer, sondern gegen die Firma, die den Gegenstand transportiert hat.

Welche Aspekte (Verpackung, etc.) in diese Ansprüche mit hineinspielen sei dahingestellt.

Einen Artikel mit Transportschaden beim Verkäufer reklamieren zu wollen ist allerdings faktisch fruchtlos.
_axel_
Inventar
#13 erstellt: 30. Apr 2009, 09:52

Don-Pedro schrieb:
Das ist die gesetzliche Regelung

Aha.
Paragraph(en)?
Unabhängig von der Art des Vertrags, Art des Verkäufers?
Käufer muss Ansprüche an jemanden stellen, den er nicht beauftragt, ja i.d.R. nicht mal ausgewählt hat, vielleicht noch nicht mal kennt?


[Beitrag von _axel_ am 30. Apr 2009, 09:52 bearbeitet]
Don-Pedro
Inventar
#14 erstellt: 30. Apr 2009, 09:56
Das gilt zwischen Privatpersonen.
BGB §4xx irgendwas. Gucke nach Versendungskauf.


Käufer muss Ansprüche an jemanden stellen, den er nicht beauftragt, ja i.d.R. nicht mal ausgewählt hat, vielleicht noch nicht mal kennt?


Bei Vertragsschluss war ja etwas vereinbart: "Versand per DHL" z.B. oder ähnliches. Wenn Du den Gegenstand Deinem Kumpel mitgibst, dann ist das kein wirkliches Versenden. Dann entstehen bei Zerstörung Ansprüche gegen Dich, die Du dann u.U. wiederum gegen Deinen Kumpel hast.

Gruß
_axel_
Inventar
#15 erstellt: 30. Apr 2009, 10:04
Und der Verkäufer war hier eine Privatperson?
Und die Versandart war hier klar vereinbart?
Ob der Käufer eine Wahl hatte (z.B. zur Selbstabholung oder Bestimmung eines anderen Spedituers) spielt keine Rolle?

Aber lassen wir das, denn all das war ja vom TE gar nicht gefragt.
Don-Pedro
Inventar
#16 erstellt: 30. Apr 2009, 11:13
Stimmt schon.. meine erste Aussage war zu pauschal.

Soll er erstmal den Sachverhalt bringen
Anakin_1
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 30. Apr 2009, 11:38
@ Axel: Nicht umsonst hab ich ja gesagt, meine Aussagen beziehen sich auf den Kauf bei einem Händler. Sofern es sich nicht um einen Händler handelt sieht die Sache ganz anders aus. Schauen wir erstmal, welche Details wir dazu noch erfahren ^^.
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