Raikko Nano Vacuum Speaker kein Ton

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EvilDestroyer
Neuling
#1 erstellt: 15. Apr 2012, 14:35
Hallo alle zusammen

Ich habe ein Raikko Nano Vacuum Speaker der jetzt schon zum
zweiten mal ''kaputt'' zu sein scheint ich glaube aber da es schon das
zweite mal ist, das sowas passiert ist kann es eigentlich nicht sein.
Ich habe mein alten wieder zurück geschickt und ersetzt bekommen
nach gut 2 Monaten ist der neue sowie es scheint auch kaputt,
normalerweise Macht der Speaker ein ''Blop'' ton wenn er an geht
nur seid gestern macht er es nicht mehr ich hatte ihn in der zeit
nicht angefasst oder so. Er war leer wo ich ihn dann wieder voll
geladen habe wollte er kein Ton von sich geben ich habe ihn
schon an meinem Laptop und an meinem iPod ausprobiert
aber er hat weiter hin nicht geklappt.... ich bin sehr
traurig das er schon wieder so schnell Kaputt gegangen ist

Und ich wollte mich nochmal lieber erkundigen bevor ich ihn endgültig
zurück schicke und mein Geld wieder haben möchte.

Lg Tim

PS: ich hoffe die Beschreibung des Problems zeigt was ich meine.
Giustolisi
Inventar
#2 erstellt: 16. Apr 2012, 10:17

Und ich wollte mich nochmal lieber erkundigen bevor ich ihn endgültig
zurück schicke und mein Geld wieder haben möchte.

Erst wenn du den Speaker 3 mal eingeschickt hast und er wieder kaputt ist hast du das Recht vom Vertrag zurück zu treten.
Der Händler hat das Recht 3 mal nachzubessern, erst dann hast du das Recht dein Geld zurück zu verlangen.
Vielleicht lässt sich der Händler schon vorher darauf ein, das muss er aber nicht.
EvilDestroyer
Neuling
#3 erstellt: 17. Apr 2012, 13:05
Ok danke dann werde ich mal den Support anrufen ;))

ich glaube hiermit ist Das Tehma beendet ;D
Vollker_Racho
Inventar
#4 erstellt: 17. Apr 2012, 13:13

Giustolisi schrieb:
Der Händler hat das Recht 3 mal nachzubessern, erst dann hast du das Recht dein Geld zurück zu verlangen.


Da muss ich dir leider Widersprechen. Aus aktuellem Anlass darf ich mich auch bezüglich Rücktritt vom Kaufvertrag beschäftigen. Laut §440 BGB hat der Händler zweimalig Recht auf Nachbesserung: "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt." Leider scheint dieser Fall bei dir nicht einzutreten, da dir nach der ersten Reklamation ein neues Produkt zugesendet wurde. Zumindest lese ich dies aus deinem Posting heraus.


[Beitrag von Vollker_Racho am 17. Apr 2012, 13:14 bearbeitet]
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