Lautsprecher kratzt beim Eindrücken

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evert
Stammgast
#1 erstellt: 06. Dez 2011, 20:36
Hallo habe gerade meine "neuen" Lautsprecher angeschlossen
und bemerkt das sie kratzen und nach einiger Recherche hab ich gelesen das man die Membrane mal vorsichtig runterdrücken soll. Wenn ich das mache hört man ein "Schleifen" also die Membrane reibt irgendwo. Bei den anderen LS ist das nicht so.

Weiß jemand was zu tun ist? Was kann ich machen?
NR.5
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 06. Dez 2011, 22:13
bring das teil zurück, nennt man Garantie

MFG
evert
Stammgast
#3 erstellt: 06. Dez 2011, 22:17
Gebraucht
Gato16
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 06. Dez 2011, 22:28
Dann ist bei dem Lautsprecher entweder die schwingspule kaputt (DANN HILFT NUR WEGSCHMEISSEN)
oder es ist schmutz drin....
Ist hinten ein loch in der magnetmitte des LS?
evert
Stammgast
#5 erstellt: 06. Dez 2011, 22:30

Gato16 schrieb:
Dann ist bei dem Lautsprecher entweder die schwingspule kaputt (DANN HILFT NUR WEGSCHMEISSEN)
oder es ist schmutz drin....
Ist hinten ein loch in der magnetmitte des LS?



Güte frage muss morgen mal aufschrauben. Habe gerade kein Torx zur Hand
evert
Stammgast
#6 erstellt: 06. Dez 2011, 22:33
Zusatzinfo: Das Kratzen beim leichten Eindrücken ist einseitig. D.H. wenn ich oben auf die Membran drücke kratzt nichts, nur unten.
Gato16
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 06. Dez 2011, 22:34
Mach das mal, zur not mal vorsichtig mit nen Skalpell den Abdeckpunkt in der mitte das LS rausschneiden und darunter mal die Schwingspule anschauen ob sich da dreck oder was verfangen hat.....
NR.5
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 06. Dez 2011, 22:45

evert schrieb:
Gebraucht


ich würde versuchen dem Verkäufer an seinem Gewissen zu appelieren die Sache zurückzunehmen, wenn der Mangel unmittelbar nach dem Kauf bemerkt wurde?

Oder war ein zu großer Verstärker schuld der die Box in den Boxenhimmel schoss?

Vielleicht hilft dir das hier noch weiter:

Verbraucherrechte

Zum 1. Januar 2002 ist die sogenannte Schuldrechtsreform im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft getreten. Beim Kaufrecht bringt die Reform für den Verbraucher einige Vorteile:

Neuwaren: Nach dem neuen Recht muss der Verkäufer zwei Jahre lang Gewähr dafür tragen, dass die von ihm verkaufte Ware mängelfrei ist (vorher waren es sechs Monate). Als Mängel gelten auch eine unverständliche oder fehlerhafte Montageanleitung. Außerdem muss sich der Kunde darauf verlassen können, dass beworbene Produkteigenschaften beim Kauf korrekt waren. Beispielsweise darf der Kühlschrank nicht mehr Strom verbrauchen als angegeben.


Gebrauchtwaren: Die zweijährige Gewährleistung ist jetzt auch bei gebrauchten Waren einzuhalten. Die Ausnahmen: Gewerbliche Verkäufer können diese Frist auf ein Jahr herabsetzen (z.B. beim Gebrauchtwagenkauf) und bei privaten Second Hand-Geschäften kann die Gewährleistung vertraglich ganz ausgeschlossen werden.

Neu ist auch die Umkehr der Beweislast: Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe der Ware auf, so muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt bei der Übergabe nicht defekt war (dies gilt nicht beim Kauf von Privatleuten). Ist diese Frist überschritten, liegt die Beweislast wie bisher beim Kunden.

Verbraucher können verlangen, dass der Verkäufer die beanstandete Ware auf seine eigenen Kosten repariert oder Ersatz liefert. Scheitert die Reparatur oder Ersatzlieferung zweimal oder geht der Händler auf beide Möglichkeiten nicht ein, weil sie für ihn mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, dann kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten: Entweder wird der Kaufpreis gemindert oder der Kunde gibt die Ware zurück und erhält den Kaufbetrag erstattet (ein Rücktritt ist nicht möglich, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel handelt).

Die neuen Regelungen gelten für nach dem 1. Januar 2002 abgeschlossene Kaufverträge. Bei bestehenden Verträgen gelten die alten Vorschriften (für den Ende 2001 erworbenen Gebrauchtwagen gilt also die zweijährige Gewährleistung nicht). Langfristige Wartungs- und Lieferverträge fallen ab 1. Januar 2003 unter das neue Recht.


MFG


[Beitrag von NR.5 am 06. Dez 2011, 22:48 bearbeitet]
evert
Stammgast
#9 erstellt: 07. Dez 2011, 08:25

NR.5 schrieb:

evert schrieb:
Gebraucht

...
Oder war ein zu großer Verstärker schuld der die Box in den Boxenhimmel schoss?
...



definitiv nein. Es ist mir ja direkt beim anschließen aufgefallen und es war nicht sonderlich laut eingestellt
Mickey_Mouse
Inventar
#10 erstellt: 08. Dez 2011, 10:44
wenn nur beim einseitigen Drücken etwas kratzt, dann ist vermutlich die Zentrierung nicht in Ordnung und der LS einfach KAPUTT!
Bei dem heutigen China Schrott der angeboten wird, würde mich nichtmal wundern, wenn das nicht ein Fabrikationsfehler ist.
Fuechschen1965
Schaut ab und zu mal vorbei
#11 erstellt: 18. Dez 2011, 18:47
Das Kratzen kann drei Ursachen haben:


1. Die Zentrierung stimmt nicht mehr. Die Schwingspule ist mit Klebstoff an der Membran befestigt. Es kann vorkommen, daß der Klebstoff eben nicht steinhart wird, sondern noch ganz leicht flüssig/harzig bleibt. Dann kann aufgrund der immer gleichen, einseitigen Belastung, die Schwingspule sich leicht verschieben. Wenn es nur minimal ist, kann das verschwinden, wenn man den Lautsprecher einfach um 180 Grad verdreht wieder einsetzt.

2. Die Schwinspule ist durch einen zu starken Impuls auf die Polplatte aufgeschlagen und hat sich verformt: Irreparabel.

3. Durch eine zu hohe Belastung (eventuell klippender Verstärker) wurde die Schwingspule zu heiß. Dabei schmilzt die Versiegelung und entwickelt Bläschen. Nach dem Abkühlen reiben die Aufwerfungen der Versiegelung an der Wand des Magneten.Irreparabel
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