Boxentest im Freien. Wer darf sich beschweren?

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ThorbenKonny
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 22. Mrz 2019, 14:09
Hallo Leute,

Ich habe vor meine PA im freien zu testen. Die Location dafür ist abgelegen und nur zu Sommerzeiten mit viel Fahrradverkehr befahren da es ein Feldweg ist. Im Umkreis von 1km steht kein haus und auch kein Naturschutzgebiet.

Meine Frage ist: Darf ich dort, wenn kein Fahrverbot ausgeschildert ist und ich im Grunde niemanden Störe außer vielleicht einen Knickrigen Opa der sich sorgen um die Tiere auf dem Acker rundherum macht und laut brüllend ankommt und mich vertreiben möchte, Laute Musik abspielen? ( Die Musik wird für ca 30 Min abgespielt) . Kann ich dafür eine Anzeige für Lärmbelästigung bekommen?

Bin gespannt auf eure Antworten und vielleicht könnt ihr ja mal eigene Erfahrungen mit dem Thema teilen

MfG Konny
Hassi$7
Stammgast
#3 erstellt: 22. Mrz 2019, 14:53
....sehr hilfreich....

Hey Konny,

......kann da nur aus meiner Jugend berichten, als wir (natürlich unangemeldet) auf dem Grundstück unseres Gitarristen (auf´m Land, mindestens 2 km vom nächsten Dorf entfernt) einen Gig am Abend zelebrierten.
Etwa zur Hälfte des Sets war dann auch die umgebende Einwohnerschaft mit einer Mischung aus Erstaunen und Wohlwollen anwesend. Alle hatten Spaß und nach ca. 90 Minuten war der Spuk auch vorüber.
Allerdings.........gab´s hinterher ordentlich Ärger, da die regionale Jägerschaft für das Wochenende eine Jagd angesetzt hatte, welche nach nur kurzer Zeit abgeblasen werden musste, da sich seit unserem Konzert für Tage kein Tierchen mehr im Wald gezeigt hat.

Von daher: Versuch macht kluuuuuch.
Big_Määääc
Inventar
#4 erstellt: 23. Mrz 2019, 10:30
die Freetekno Scene macht sich ähnliche Gedanken,
nur Drohnenpiloten in Wohngebieten zur Abendstunden juckt das nicht

wenn du Rechtauskünfte möchtest,
dann frag an geeigneter Stelle ( Behörden, Juristen ...) nach.

da Nichtwissenheit nicht vor Strafe schützt,
weckst du auch keine schlafenden Hunde.

die 30 Minuten sind aber mit Aufbauzeit gerechnet,
oder wie lange dauert ne KlirrMessung und evtll ein, zwei, drei Lieder gängigen Genres, das das überhaupt wer mitbekommt ?!
Dadof3
Moderator
#5 erstellt: 25. Mrz 2019, 12:35
Wem gehört denn das grundstück, auf dem du das vorhast? Auf fremden Grundstücken darfst du das jedenfalls nicht machen.

Im Übrigen hängt vieles davon ab, wo das passiert. Die Länder haben ihre eigenen Landeswaldgesetze und Lärmschutzgesetze, dazu kommen ggf. noch Beschränkungen durch die jeweilige Gemeinde.


Big_Määääc (Beitrag #4) schrieb:
da Nichtwissenheit nicht vor Strafe schützt,

Das stimmt nicht, siehe § 17 StGB.
Peas
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 25. Mrz 2019, 12:44
Ein Verbotsirrtum scheidet hier völlig aus. Bic Mäc hat diesbezüglich hier völlig recht. Dass man sich bzgl. einer Lärmbelästigung kundig macht, liegt auf der Hand, jeglicher Irrtum ist somit vermeidbar.
Dadof3
Moderator
#7 erstellt: 25. Mrz 2019, 12:54

Peas (Beitrag #6) schrieb:
Ein Verbotsirrtum scheidet hier völlig aus.

Ja, aber die allgemein gehaltene Aussage ist dennoch falsch.
Peas
Hat sich gelöscht
#8 erstellt: 25. Mrz 2019, 13:03
Ist sie nicht, sie ist im Kontext richtig, so muss man es lesen, und sogar allgemein, weil es den Regelfall darstellt. Die Unvermeidbarkeit stellt eine absolute Ausnahme dar.

Daher irritiert Deine Aussage hier und könnte zu falschen Schlüssen führen.
Dadof3
Moderator
#9 erstellt: 25. Mrz 2019, 14:56
Unvermeidbarkeit ist keine Voraussetzung für die Strafmilderung in Satz 2.

Davon abgesehen ist eine Behörde vermutlich weitaus weniger geneigt, von einer Verfolgung abzusehen, wenn jemand nachweislich bewusst entgegen zuvor eingeholten Rat gegen ein Gesetz verstößt.
acct_del
Gesperrt
#10 erstellt: 25. Mrz 2019, 18:23
Mach halt so kurz wie möglich oder finde nen Bauern oder ein großes Firmengelände, die dir es evtl. erlauben. Die Lärmbelästigung per se ändert sich u.U.
damit aber nicht, falls es eine wäre. Meide in jedem Fall Feiertage, Sonntage, Wohngebiete und Ruhezeiten!
Es gilt, die Belästigung von Mensch und Natur zu minimieren.
Was Recht ist, wer Recht bekommt und was so eine OWI kostet steht auf einem anderen Blatt. Falls es blöde kommt und irgendein Oberleherer in der Nähe ist, ist ein Strafzettel nicht zu vermeiden. Ein Drama wird es i.d.R. nicht werden.
In jedem Kaff feiert irgendwer irgendwie alle paar Tage mit lauter Musik, Feste gibbes en masse, Faschingsumzüge, Baulärm, Kindergeschrei und Hundebellen, laute Mopeds, Kettensägen im Wald, Flulgärm und tausende Dinge mehr. Für das Land der Empörten, Denunzianten und Besserwisser also viel Arbeit. Als "Libertärer" seh ich das persönlich alles gar nicht eng. Damit muss man in einer Gesellschaft umgehen können. Ich würde frühestens nach ein paar Stunden zu dir kommen und dich höflich um mehr Ruhe bitten.
Peas
Hat sich gelöscht
#11 erstellt: 25. Mrz 2019, 18:40

Dadof3 (Beitrag #9) schrieb:
Unvermeidbarkeit ist keine Voraussetzung für die Strafmilderung in Satz 2.

Davon abgesehen ist eine Behörde vermutlich weitaus weniger geneigt, von einer Verfolgung abzusehen, wenn jemand nachweislich bewusst entgegen zuvor eingeholten Rat gegen ein Gesetz verstößt.


Lies noch mal alles gründlich und Du wirst feststellen, dass die Erwähnung und das Beharren hier deplatziert ist. Wirklich.
ThorbenKonny
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 25. Mrz 2019, 23:17
Wow, danke für eure antworten! Inzwischen haben wir den test durchgeführt und es hat sich niemand beschwert. Ich sehe das übrigens auch so wie die meißten. Man sollte einfach selber abschätzen wen oder was man stört. Danke für eure Meinungen!
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