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amazon Abmahnung durch Nutzung der Garantie/Gewährleistung

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Autor
Beitrag
Apalone
Inventar
#101 erstellt: 27. Mrz 2016, 09:25

ViSa69 (Beitrag #100) schrieb:
Apalone, Ich bin kein Jurist ... heißt das auf "Normaldeutsch" das in unserm Beispiel hier Amazon auch auf technischen Artiklen die eindeutig einen Herstellerfehler haben "sitzenbleibt" und/oder diese aufgrund besonderer Verträge nicht an den Hersteller zurücksenden kann ? Verstehe ich das so richtig ?.....


Ich vermute mal, dass das tatsächlich so ist. "Vermute" deshalb, weil ich tatsächlichen Verträge nicht kenne.

Das ist ja auch ein ganz großes Spiel der jeweiligen Vertragspartner. Aldi bsp. würde Medion ganz simpel rauswerfen, wenn die Sachlage dort so wäre.

Bei Großunternehmen wie Amazon ist zu klären, ob der jeweilige Liefervertrag mit dem Hersteller, einem (dem) Importeur oder einem (freien/weiteren) Großhändler abgeschlossen wurde.
Differenziert auf Großgeräte und Kleinzeug?

Zeug wie einen HDMI-Switch zu 40,- kann/wird Amazon garantiert nicht an den Hersteller/Verkäufer retournieren.

Und wie gesagt, selbst wenn Gewährleistung rechtlich nicht ausgeschlossen wurde:
man lese § 377 Handeslgesetzbuch.

Beispiel Kfz-Verkauf:
Als Gewerblicher Handwerker bekommst du so gut wie ausgeschlossen einen gebrauchten Transporter mit Gewährleistung verkauft. Es gibt tatsächlich keinen Händler mehr, der die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat (abgesichert, da eigene Erfahrung).

Computer:
die kleineren Händler können so gut wie alle NICHT Mängel wieder an den Verkäufer zurückgeben, das haben alle ausgeschlossen. Man stelle sich vor, dass man als Gewerblicher für eine ein halbes Jahr alte Graka den vollen Kaufpreis zurück bekommt.

Daran sind schon ganze Ketten wie Vobis oder Escom kaputt gegangen, weil Bestände nicht marktgerecht verwertet werden konnten.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#102 erstellt: 27. Mrz 2016, 23:15
Die Informationen von Apalone sind schlichtweg falsch.

Bitte nicht beachten.

Auch im gewerblichen Bereich gibt es zwingend eine gesetzliche Gewährleistung. Sie kann nicht abbedungen werden. Maximal ist eine Verkürzung von 24 auf 12 Monate möglich. Aber auch das sollte nicht Sache des Verbrauchers sein.

Wenn ein Gerät mangelhaft ist, kann er es ohne suggerierte handelsrechtliche Bedenken umtauschen. Warum sollte auch der Kunde das unternehmerische Risiko tragen? Wer mit etwas handelt, haftet dafür gegenüber seinem Kunden. Wenn er das nicht möchte oder schlechte Verträge mit seinen Lieferanten geschlossen hat, dann soll er es lassen, aber nicht rumjammern oder Verständnis bei seinen Fanboys einfordern, die dann in Foren noch die um ihre Rechte geprellten Kunden bekehren.

Selten so einen Schwachsinn in Romanform gelesen. Keine Ahnung hat hier nur einer, und das ist Apalone.


[Beitrag von Lichtboxer am 27. Mrz 2016, 23:22 bearbeitet]
ZeeeM
Inventar
#103 erstellt: 27. Mrz 2016, 23:21

Lichtboxer (Beitrag #102) schrieb:
Die Informationen von Apalone sind schlichtweg falsch.

Bitte nicht beachten.


https://www.advogara...ung-unter-kaufleuten
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#104 erstellt: 27. Mrz 2016, 23:25
Diese Grundsätze hatte ich schon anklingen lassen, u.a. in #84 et al.
Apalone
Inventar
#105 erstellt: 28. Mrz 2016, 07:09

Lichtboxer (Beitrag #102) schrieb:
.....Auch im gewerblichen Bereich gibt es zwingend eine gesetzliche Gewährleistung.......



Grundsätzlich kann die Gewährleistung kann zwischen zwei Kaufleuten ausgeschlossen werden. Die Schutzbestimmungen des Verbrauchsgüterkaufes, vgl. § 475 BGB, sind nicht anwendbar.
Demnach ist ein Ausschluss der Sachmängelhaftung (z.B. durch "Die Sachmängelhaftung wird ausgeschlossen")im Kaufvertrag zulässig.


Wie ichschrieb:
Die Gewährleistung kann im b2b-Bereich-im Gegensatz zum Verbrauchsgüterkauf- ausgeschlossen werden.

Dass dann arglistige Täuschung, Irrtum, AGBs usw. evtl. die getroffene Vereinbarung berühren, steht auf einem anderen Blatt.

Selten so einen pauschalen Blödsinn gelesen!!!
Apalone
Inventar
#106 erstellt: 28. Mrz 2016, 07:12

Lichtboxer (Beitrag #104) schrieb:
Diese Grundsätze hatte ich schon anklingen lassen, u.a. in #84 et al.


Wenn die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen ist, läuft die Rügepflicht des HGB doch komplett ins Leere!!

Kann das sein, dass du überhaupt nicht die aufbauenden Abhängigkeiten des Gewährleistungsrechtes und des HGBs verstanden hast?!?!
ingo74
Inventar
#107 erstellt: 28. Mrz 2016, 07:55
Was hat das ganze mit Amazon und dem Threadthema zu tun..?
Apalone
Inventar
#108 erstellt: 28. Mrz 2016, 08:11
Das könnte einer der Kerngründe sein, weshalb Amazon vergleichsweise restriktiv Rückläufer ahndet!
ingo74
Inventar
#109 erstellt: 28. Mrz 2016, 08:12
Weiss das einer genauer..?
ZeeeM
Inventar
#110 erstellt: 28. Mrz 2016, 11:23

ingo74 (Beitrag #107) schrieb:
Was hat das ganze mit Amazon und dem Threadthema zu tun..?


Welche Kosten entstehen Amazon bei einer Retoure? In irgendeiner Doku sagt man das die komplette Retourenabwicklung im Bereich von 18 Euro liegt.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#111 erstellt: 28. Mrz 2016, 23:41

Apalone (Beitrag #106) schrieb:

Lichtboxer (Beitrag #104) schrieb:
Diese Grundsätze hatte ich schon anklingen lassen, u.a. in #84 et al.


Wenn die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen ist, läuft die Rügepflicht des HGB doch komplett ins Leere!!

Kann das sein, dass du überhaupt nicht die aufbauenden Abhängigkeiten des Gewährleistungsrechtes und des HGBs verstanden hast?!?!


Anderer Ansicht ist 478 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__478.html

Da es sich um Waren für den Wiederverkauf handelt, liegt ein einfacher Handelskauf nicht vor.

Zu den Rügepflichten äußert sich:
http://m.frankfurt-m...cht/gewaehrleistung/

Selbst beim reinen Handelskauf kann die Gewährleistung nicht pauschal ausgeschlossen werden. Denkbar wäre allenfalls eine einzelvertragliche Vereinbarung (Individualabrede). Bei regelmäßigen Lieferungen reden wir aber von AGBs und in dem Zusammenhang ist jede Reduzierung unter 12 Monate unwirksam, es gelten dann die gesetzlichen 24 Monate.

Nun könnte ein Schlaumeier auf die Idee kommen, in jede Auftragsbestätigung einen Gewährleistungsausschluss zu schreiben. Aber sowas wird nach geltendem Recht als AGB gewertet mit den genannten Folgen. Zwei Jahre, basta.

Ein Gewährleistungsausschluss kommt also z.B. nur im Anlagenbau in Frage, bei dem ein Vertrag individuell verhandelt und formuliert wird.

Hier ist keine solche Konstellation denkbar. De facto lässt sich die Gewähleistung hier also nicht ausschließen, das gibt der Sachverhalt selbst bei lebensfremder Betrachtung nicht her, geschweige denn bei lebensnaher.


Du hast mal irgendwas aufgeschnappt, setzt es aber nun in den falschen Zusammenhang.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#112 erstellt: 29. Mrz 2016, 11:57
Hier ist es auch nochmals unmissverständlich erklärt:

http://www.rechtslex...err%C3%BCckgriff.htm
Plasmatic
Inventar
#113 erstellt: 29. Mrz 2016, 17:47
Abgesehen davon, dass Apalone hier eine irrige Rechtsmeinung vertritt (siehe § 478 Abs. 4 BGB), ließe sich Amazon als Marktriese mit Sicherheit nicht von seinen Lieferanten einen Ausschluss der Sachmängelhaftung aufzwingen. Diese Theorie ist also Unsinn.
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#114 erstellt: 29. Mrz 2016, 19:48
Es geht nicht ums Aufzwingen, sondern darum, die besten Konditionen (Preise..) zu bekommen.
Und wer den Produzenten vertraglich vor regress schützt, kann natürlich nochmal nen Schlag Sahne obendrauf bekommen.

Das ist eine -zB von Distributoren grosser Unternehmen- nicht selten angewandte Methode.
Alle Fehler, Retouren etc gehen dann halt zu Lasten des Weiterverkäufers, der allerdings bei klarem Blick sowas kalkulatorisch erfasst und einbezieht.

Auch innerhalb von grossen Unternehmen sind solche Vorgänge usus, ein in Italien für D bestelltes Teil, das DOA ist, läuft gg unser budget, nicht gg das italienische. ( so zB in unsrer Firma)


[Beitrag von kinodehemm am 29. Mrz 2016, 19:53 bearbeitet]
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#115 erstellt: 29. Mrz 2016, 20:15
Das wäre dann aber trotzdem nicht das Problem des Verbrauchers und somit kein Grund zur Einschüchterung per Drohung zur Kontensperrung.

Der Verbraucher wird dadurch davon abgehalten, berechtigte Mängel (Threadthema) zu reklamieren.

Hinzu kommt das mit dem Widerrufsrecht.
Apalone
Inventar
#116 erstellt: 30. Mrz 2016, 06:11

Plasmatic (Beitrag #113) schrieb:
Abgesehen davon, dass Apalone hier eine irrige Rechtsmeinung vertritt (siehe § 478 Abs. 4 BGB),......



Ach was, ich berücksichtige offensichtlich nur deutlich sorgfältiger Sekundärliteratur....

Es ging darum, dass im Gegensatz zum Verbraucherverkauf die Gewährleistung im b2b Bereich grundsätzlich abdingbar ist.

Hier zu Hause habe ich zwei BGB-Kommentare, den Palandt und den NOMOS Handkommentar.
Zusätzlich Zugriff auf JURIS und die Jurion Rechts-Datenbank (ehemals LexisNexis, die mMn ebenso leistungsfähg wie zB die Beck'sche Datenbank ist.)
Aber JURIS ist natürlich konkurrenzlos.

Im Büro käme noch der Staudinger hinzu (ein ziemlicher Leader unter den üblichen Zivilrechtskommentaren), dort bin ich aber erst wieder ab 11.04. Leider, denn dort ist auch das Werk von Stefanie Sendmeyer (... "Unternehmerregress"...) im Bestand.


Alle (!!) Kommentare sagen zu 478 IV, dass er eben grundsätzlich abdingbar ist.

Ich zitiere mal auszugsweise den Palandt (mir vorliegende Auflage 70., von 2011):

"c) Abdingbarkeit:
Da der Verbraucher nicht berührt wird, steht 475 nicht entgegen. IV geht davon aus, dass die Unternehmer (vom Letztverkäufer bis zum Hersteller) den Rückgriffsanspruch grundsätzlich abweichend regeln können, beschränkt allein durch IV wie beim Verbraucher (§ 475) zG des jeweiligen Rückgriffsgläubigers. Den Vertragspartnern der Lieferkette bleibt daher die Möglichkeit, die im Einzelfall abzuschätzenden Risiken, die Marktlage und den vereinbarten Preis zu berücksichtigen, insbesondere durch AGB. Der Rückgriff kann ganz ausgeschlossen werden, wenn ein Ausgleich vereinbart wird (IV 1). Dagegen verstoßen AGB des Unternehmers, die 478 auf alle Verkäufe erstrecken, gegen 307“.

Dann noch unter

„8. Abweichende Vereinbarungen“ längere Ausführungen, wie die modifizierten Rückgriffsrechte zulässigerweise ausgestaltet sein können (habe jetzt wenig Lust die komplette Kommentierung abzuschreiben).

Was bei der Ausgestaltung eines solchen Ausschlusses falsch gemacht werden könnte und damit zur Unwirksamkeit führt, kann naturgemäß präjudizierend nicht bewertet werden.

Heißt in Summe:
Die Unternehmer können die Gewährleistung aktiv beeinflussen, dass diese auch unter Unternehmung uneingeschränkt gilt,

ist eine falsche Sichtweise und berücksichtigt offensichtlich nicht gängige Kommentarmeinung.

Nun reicht es mir aber auch, hier mit den Laien (!!! ) rumzukaspern.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#117 erstellt: 30. Mrz 2016, 09:40
Die Nummer mit dem Einzelfall (Individualabrede) und mit dem dann fälligen Ausgleich will Dir nur nicht einleuchten.

Der Ausgleich wäre bei einer Vielzahl sicher gleichwertig, da Handlingskosten gespart weeden.

Zudem bleibt die normale gesetzliche Gewährleistung davon unberührt. Wir reden hier nur von 478, der on top kommt.

Amazon ist nicht dafür bekannt, sich übervorteilen zu lassen, eher im Gegenteil. Es gibt immer wieder Beschwerden, dass Amazon seine Lieferanten zu stark unter Druck setzt und Gerichte das untersagen müssen.

Du windest Dich wie ein Aal, um hier falsche und weltfremde Vermutungen als Tatsache hinzustellen, die dann sogar im Verhältnis zum Verbraucher irrelevant wären.

Wenn Du nicht mit Laien reden möchtest, dann musst Du ins Juraforum gehen. Musst dann halt nur mit noch mehr Gegenwind rechnen.
Apalone
Inventar
#118 erstellt: 30. Mrz 2016, 10:01

Lichtboxer (Beitrag #117) schrieb:
....Wenn Du nicht mit Laien reden möchtest, dann musst Du ins Juraforum gehen. Musst dann halt nur mit noch mehr Gegenwind rechnen.


Nee, die User dort verstehen die Sachverhalte eben deutlich besser und können etwas komplexeren juristischen Gedankengängen folgen!

Da gibts keinen Gegenwind, nur Argumente.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#119 erstellt: 30. Mrz 2016, 11:34
Ja, ich vergaß, dass Du die Ausnahme wärst. Sorry.
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#120 erstellt: 30. Mrz 2016, 11:41
Alles Volljuristen hier in dem Forum...
Erzähl mir noch einer was von Arbeitslosigleit in D...
Plasmatic
Inventar
#121 erstellt: 30. Mrz 2016, 13:00

Apalone (Beitrag #118) schrieb:

Lichtboxer (Beitrag #117) schrieb:
....Wenn Du nicht mit Laien reden möchtest, dann musst Du ins Juraforum gehen. Musst dann halt nur mit noch mehr Gegenwind rechnen.


Nee, die User dort verstehen die Sachverhalte eben deutlich besser und können etwas komplexeren juristischen Gedankengängen folgen!

Da gibts keinen Gegenwind, nur Argumente.


LOL. In jenem Forum habe ich über 1000 Beiträge verfasst.
Aber der Tonfall dort ist ähnlich wie hier


[Beitrag von Plasmatic am 30. Mrz 2016, 13:04 bearbeitet]
Burkie
Inventar
#122 erstellt: 08. Apr 2016, 07:11

Plasmatic (Beitrag #49) schrieb:

brevol (Beitrag #45) schrieb:


Retouren gehören im (deutschen) Versandhandel zum Geschäftsrisiko!



Nicht akzeptabel finde ich aber den Missbrauch des Rückgaberechts, etwa wenn manche zum Testen drei Lautsprecherpaare bestellen, um von vornherein mindestens 2 Paar wieder zurückzusenden.

Solche Kunden würde ich schon nach dem zweiten Mal rauswerfen.



Komisch, die großen Musikalienversender, Thomann oder Musikstore, werben ausdrücklich damit: 30-Tage-Geld-zurück-Garantie bei Nichtgefallen. (Aussgenommen sind "Hygieneartikel", etwa In-Ear-Kopfhörer, Ohrstöpsel, o.ä.)
Die haben natürlich lieber Kunden, die wissen was sie wollen, und es dann bestellen und behalten.
Sie möchten aber auch nicht, dass die Kunden, die es nicht so genau wissen, deswegen bei ihnen nicht bestellen.
Sondern solche Kunden für sich gewinnen - indem man sich dann z.B. 3 Lautsprecher zuschicken lässt, zuhause ausprobiert, und dann 2 wieder zurück schickt. Damit werben sie ja auch!

Als Kunde soll man diese Testartikel ja auch nur testen und nicht "in normale Benutzung" nehmen, sodass sie also noch weiterverkaufsfähig sind.

Missbrauch wäre nur, sich etwa 3 Lautsprecher für eine Party zuschicken lassen und nach der Party wieder zurück zu schicken...

Grüße
bytelutscher
Inventar
#123 erstellt: 08. Apr 2016, 08:25

Komisch, die großen Musikalienversender, Thomann oder Musikstore, werben ausdrücklich damit: 30-Tage-Geld-zurück-Garantie bei Nichtgefallen. (Aussgenommen sind "Hygieneartikel", etwa In-Ear-Kopfhörer, Ohrstöpsel, o.ä.)


Anders geht's doch im Onlineversandhandel gar nicht, wenn die was verkaufen wollen.
Ich kaufe z.B. oft bei index.

Konnte mich mal nicht zwischen zwei AVRs oder einem Stereoverstärker entscheiden und habe dann beim Kundeneservice angerufen und gefragt, ob es ein Problem wäre alle drei zu bestellen von denen dann garantiert zwei wieder retour gingen.
Die meinten nur, das wäre kein Problem.
Also alle drei bestellt, vorsichtig ausgepackt ohne die Verpackung zu zerreissen, vorsichtig getestet und zwei gingen retour. Wurden sogar abgeholt. Besser gehts doch gar nicht.

Ich weiß nur nicht, ob die das bei Waschmaschinen ähnlich kulant sehen

Bei Amazon habe ich das noch nicht probiert, aber kann mir kaum vorstellen, dass die das anders handhaben.
ZeeeM
Inventar
#124 erstellt: 08. Apr 2016, 09:00
Ich habe in meinem Bekanntenkreis auch einen Highreturner, der zwar auch Umsatz macht, aber nicht selten einfach mal aus Neugier bestellt ohne konkrete Kaufabsicht. Er meint, das ist halt wie Einkaufsbummeln. Auf einer Website kann man ja die Ware nicht ausgiebig befingern. Probleme hat der damit bisher nicht bekommen. Wenn, dann kommt das wohl quasi aus heiterem Himmel.
Amazon würde sich selber ein Gefallen tun wenn sie diesbezüglich ein Warnsystem hätten und das die Warnungen auch begründet werden. Transparenz nennt man sowas, denn ansonsten läuft der Laden Gefahr sich den Malus des Marktmißbrauchs einzuhandeln.
BobbyZee
Stammgast
#125 erstellt: 08. Apr 2016, 11:25
War ja auch keine Kontokündigung bei mir, sondern eine "Mahnung", aber damit haben Sie mich als Kunden verloren, aus den von mir beschriebenen Gründen.
Soundscape9255
Inventar
#126 erstellt: 13. Apr 2016, 09:18
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#127 erstellt: 13. Apr 2016, 09:53
Guter Fund.

Eine zentrale Frage, die hier ja leidenschaftlich diskutiert wurde, greift auch der dort befragte Anwalt auf:


Grundsätzlich ist kein Händler verpflichtet, jedem seine Waren zu verkaufen. Es besteht die sogenannte Privatautonomie. Möchte ein Händler also an einen Kunden keine Waren mehr verkaufen, so darf er das tun – aus welchem Grund auch immer, nur eine Diskriminierung wäre unzulässig. Es gibt allerdings aus dem analogen Bereich Urteile, die beispielsweise das Mittel des Hausverbots in Ladengeschäften beschränken und für unwirksam halten, wenn kein Grund dafür vorliegt. Es gibt Stimmen, die dies auch für Online-Shops so sehen und eine Kontensperre mit einem Hausverbot gleichsetzen. Dies ist allerdings ein sehr weitgehender Vergleich.

Quelle: ebd.

Eine grundlose Sperre könnte also auch nach Ansicht des Anwaltes willkürlich und damit unzulässig sein. Sofern der Kunde das Rücktrittsrecht nicht missbraucht, liegt hier m.E. auch kein Grund vor. Amazon wirbt ausdrücklich mit einer kulanteren Regelung als gesetzlich vorgeschrieben und darf daher nicht die Kunden maßregeln, die dann auch davon Gebrauch machen, zumal auch immer wieder Beispiele hervorgehoben werden, bei denen es nicht um Nichtgefallen, sondern um Reklamationen geht.

Für Internetforen gibt es hier schon seit langem entsprechende Urteile, welche die User vor solcher Willkür schützen. Man kann sich also theoretisch (wer das denn möchte) wieder in ein Forum einklagen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht an ein kostenpflichtiges Angebot weniger strenge Anforderungen stellt als an ein unentgeltliches Internetforum.

Die Ansicht zu der Erstattungspflicht in Bezug auf die Zusatzdienste dürfte unstrittig sein. Insofern wirft es ein schlechtes Licht auf Amazon, dass "der Internethändler Guthaben von Ex-Kunden bislang verfallen lässt".
ingo74
Inventar
#128 erstellt: 04. Aug 2016, 21:43
Gibt es mittlerweile Neues oder weitere Betroffene..?
BobbyZee
Stammgast
#129 erstellt: 05. Aug 2016, 09:48
Ich für meinen Teil bestelle kaum noch bei amazon, wenn, dann nur kleinigkeiten, die es bei ebay und co nicht gibt.

Da ich neulich eine kaputte Pfanne hatte (Kermaikbeschichtung hin ohne Eigenverschulden), habe ich diese natürlich reklamiert (1 Jahr in Gebrauch) und wies am Telefon gleich nochmals auf meinen Unmut über amazon hin, mit der Bitte, jemand möchte mich diesbezüglich doch mal kontaktieren. Schließlich ist mein Umsatz ja von ca 5000€ auf etwa 50€ gesunken. Jedoch kam nichts seitens amazon, interessiert dort halt keinen.

Ich muss sagen, dass ich ohne amazon wesentlich besser fahre. Fast alles gibt es woanders mitlerweile günstiger und ich habe noch bei keinem Onlineshop (Man muss natürlich schauen wo man bestellt und nicht immer den billigsten nehmen^^) schlechte Erfahrungen machen müssen. Ganz im Gegenteil, überall bisher Super Service zu besseren Preisen.
Klar, der Nachteil ist natürlich, dass man viele verschiedene Lieferanten hat und ggf. auch diverse Accounts bei denen. Bei amazon war es bequemer, keine Frage. Aber ich fahre persönlich sehr gut mit meiner Entscheidung. Außerdem zählt ja nicht nur der Service und der Preis, sondern auch die Firmenpolitik bezüglich Mitarbeiter etc pp...
MasterKenobi
Hat sich gelöscht
#130 erstellt: 05. Aug 2016, 17:47
Moment, verstehe ich dich richtig, dass du die Pfanne bereits ein Jahr in Benutzung hattest und dann ging sie wegen eines Defekts wieder Retoure nach Amazon?

War das bei vielen deiner retour gegangenen Artikel in den letzten Jahren so? Also, erst nach längerer Zeit in Gebrauch und dann ging der Artikel zurück, weil kaputt und noch Garantie drauf war? Hab den Thread nur überflogen, aber

Klar muss Amazon da erstmal anständig reagieren. Erst Recht, wenn noch volle Garantie auf ein besagtes Produkt besteht.

Wenn sich das aber häuft, wie bei dir anscheinend der Fall, dann kann ich Amazon da schon etwas verstehen. Woher sollen die jedes mal wissen, ob der Artikel wirklich von alleine defekt gegangen ist und du nicht sonst irgendwas damit angestellt hast?
Woher sollen die das genau wissen, erst Recht, wenn du Artikel nach längerer Zeit in Gebrauch schon zurück sendest?! Und das wieder und wieder......


ps. Amazon wird und wurde bei mir nur ab und an für Elektronik und Kleinkram verwendet. Aber hauptsächlich ist Amazon bei mir für CDs, der Händler schlechthin. Wobei, JPC ist eine sehr gute und freundliche Alternative geworden. Die können dir auch fast jede CD besorgen, wenn nicht auf Lager. Sogar aus Übersee sprich Import.

Fernseher würde ich zb nie Online bestellen, egal bei wem. Das Risiko mit dem Transport wäre mir viel zu groß. Sowas, das kauft man einfach direkt im Laden!!! Das sollte man auch noch im 21 Jahrhundert tun.


[Beitrag von MasterKenobi am 05. Aug 2016, 17:53 bearbeitet]
ingo74
Inventar
#131 erstellt: 05. Aug 2016, 17:50
Lies den Thread von vorne, 2 Seiten sind ja wohl nicht zuviel
MasterKenobi
Hat sich gelöscht
#132 erstellt: 05. Aug 2016, 17:58
Mach ich noch, aber in meinem Beitrag bezog ich mich speziell auf die Pfanne und fragte lediglich, ob es oft so war wie mit der Pfanne.

Und im Fall der Pfanne, nach einem Jahr Gebrauch, woher soll Amazon jetzt wissen, ob es wirklich kein Selbstverschulden war?, egal was er oder sie behauptet. Klar, ein paar mal interessiert die das vielleicht nicht. Garantie ist nun mal Garantie. Aber wenn sowas wie mit der Pfanne zur Regel wird?


[Beitrag von MasterKenobi am 05. Aug 2016, 17:59 bearbeitet]
Mickey_Mouse
Inventar
#133 erstellt: 05. Aug 2016, 17:58

BobbyZee (Beitrag #129) schrieb:
Da ich neulich eine kaputte Pfanne hatte (Keramikbeschichtung hin ohne Eigenverschulden), habe ich diese natürlich reklamiert (1 Jahr in Gebrauch)

kannst du nachweisen, dass kein Eigenverschulden vorlag?
nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um, vielleicht ist die Pfanne innerhalb des Jahres ja doch mal zu heiß geworden?!?

@Hannoverman: der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung/Mängelhaftung ist dir klar?
die Garantie geht vom Hersteller aus, damit hat Amazon gar nichts zu tun...
MasterKenobi
Hat sich gelöscht
#134 erstellt: 05. Aug 2016, 18:01
Amazon müsste aber einspringen, wenn der Hersteller unerreichbar ist. Amazon der Händler ist der Vermittler sozusagen, oder irre ich mich da?


[Beitrag von MasterKenobi am 05. Aug 2016, 18:02 bearbeitet]
ZeeeM
Inventar
#135 erstellt: 05. Aug 2016, 18:04

HannoverMan31 (Beitrag #134) schrieb:
Amazon müsste aber einspringen, wenn der Hersteller unerreichbar ist.


Für Herstellergarantie steht der Handeln wohl nicht grade, wenn der Hersteller ausfällt.
MasterKenobi
Hat sich gelöscht
#136 erstellt: 05. Aug 2016, 18:10
Aber ich kann doch meinen Garantie Anspruch sowohl direkt über den Hersteller laufen lassen als auch über eine Zwischenstation über den Händler das Ganze abwickeln. So kenne ich das.


[Beitrag von MasterKenobi am 05. Aug 2016, 18:11 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#137 erstellt: 05. Aug 2016, 18:13
Nein.

Garantie = Hersteller
Gewährleistung = Händler

Wenn Vertragshändler eines Herstellers im Boot sind, wickeln die häufig -NUR als Hilfsorgan!- die Garantiefälle für den Hersteller ab (üblich bei Autos).

Wenn der Händler purer Einkäufer/nicht markengebundener Händler ist, hat der idR mit der Garantie eines Herstellers NICHTS zu tun.
ZeeeM
Inventar
#138 erstellt: 05. Aug 2016, 18:16
Der Zwischenhändler wickelt die vieleicht fur dich ab, erfüllt aber nicht die Leistung.

Tipp: Nach zwei Jahren sind die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer in aller Regel verjährt. Solange die Herstellergarantie gilt, kann der Käufer dann jedoch seine Garantierechte gegenüber dem Hersteller geltend machen.


Quelle: http://kanzlei-franz...antie-kaeuferrechte/
Mickey_Mouse
Inventar
#139 erstellt: 05. Aug 2016, 18:27
im Fall dieser Pfanne muss man ja erstmal die Einzelheiten nennen!

Beruft man sich auf die Gewährleistung, dann muss man nach 6 Monaten nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Auslieferung bestanden hat!

Will man sich auf die Hersteller(!) Garantie berufen, dann ist die Frage was die denn abdeckt? Das ist eine freiwillige Zusatz-Leistung des Herstellers und der kann die Konditionen festlegen wie er will (ich weiß nicht wie das mit nachträglichen Änderungen aussieht?).
Auf jeden Fall ist Amazon als Händler dann nicht in der Pflicht!

Also um das Zusammenzufassen:
so wie die Sache hier dargestellt wurde, war die Rücknahme der Pfanne von Amazon eine reine Kulanz-Aktion und es gab überhaupt keinen Anspruch darauf!

Ich als sehr zufriedener Amazon Kunde bin sehr froh darüber, dass Amazon solche Kunden, die sich "durchmogeln wollen" rausschmeißt! Ich müsste sowas ja ansonsten mit bezahlen...
ingo74
Inventar
#140 erstellt: 05. Aug 2016, 18:31
Hat hier irgendeiner mal die vorherigen Seiten gelesen..?
manmanman...

Amazon behandelt alle Rückgaben gleich, egal ob etwas aus welchem Grund und wann auch immer kaputt ist, nicht passt, nicht gewollt wird usw, wenn diese Quote zu hoch ist, wird abgemahnt und letztendlich gesperrt.
MasterKenobi
Hat sich gelöscht
#141 erstellt: 05. Aug 2016, 18:37
Wie dem auch sei,

mir ging es letztlich jetzt nur um den Unterschied, dass es ein Unterschied ist, ob jemand gleich zu Anfang, bei Neukauf, ständig die Waren wieder retoure an den Händler schickt, wegen eines Defektes jedes mal - oder, wenn das gleiche passiert, jedoch die Waren dabei ständig schon x y Wochen/Monate oder nen Jahr in Gebrauch waren.
Häuft sich zweiteres, würde jeder, Hersteller als auch Händler, zumindest etwas mißtrauisch werden, auch wenn sie natürlich erstmal neutral an die Sache jedes mal ran gehen müssten.

Daher mal konkret an den TE gefragt, ohne etwas zu unterstellen: welche Variante von beiden war bei dir häufiger gegeben bzw die Regel, so, dass eventuell der ein oder andere bei Amazon eine Art Muster vielleicht daraus deutete, wenn zweiteres ehr zutrifft


[Beitrag von MasterKenobi am 05. Aug 2016, 18:44 bearbeitet]
ZeeeM
Inventar
#142 erstellt: 05. Aug 2016, 18:41
Ob sich Amazon ein etwas ausgefeilteres Bewertungssystem leistet? Freitag geliefert und Montag retourniert ist bei dem einen oder anderen Produkt auch verdächtig.
Plasmatic
Inventar
#143 erstellt: 05. Aug 2016, 19:02

HannoverMan31 (Beitrag #130) schrieb:

Fernseher würde ich zb nie Online bestellen, egal bei wem. Das Risiko mit dem Transport wäre mir viel zu groß. Sowas, das kauft man einfach direkt im Laden!!! Das sollte man auch noch im 21 Jahrhundert tun.


Und wie kommt der Fernseher zu dir nach Hause?
Plasmatic
Inventar
#144 erstellt: 05. Aug 2016, 19:04

Mickey_Mouse (Beitrag #139) schrieb:


Beruft man sich auf die Gewährleistung, dann muss man nach 6 Monaten nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Auslieferung bestanden hat!




Na und? Bevor diese EU-Richtlinie in Gesetzesform gefast wurde musste man IMMER beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war.
Mickey_Mouse
Inventar
#145 erstellt: 05. Aug 2016, 19:08

ingo74 (Beitrag #140) schrieb:
Hat hier irgendeiner mal die vorherigen Seiten gelesen..?
manmanman...

ich habe den Thread nach "Pfanne" durchsucht und vom TE nur den letzten Beitrag dazu gefunden!

auch ansonsten habe ich vom TE überwiegend Aussagen gesehen die ich "sehr merkwürdig" halte und er offensichtlich der festen Überzeugung ist Ansprüche zu haben, die ich so nicht sehe.
Wenn jemand "natürlich" (Zitat) eine Pfanne nach einem Jahr Gebrauch zum Händler (nicht Hersteller) zurück schickt weil sich die Beschichtung gelöst hat und keinerlei Zweifel hat oder aufkommen lässt, dass er im Recht ist, dann fällt mir dazu nicht mehr viel ein.
Er glaubt halt, dass er innerhalb von zwei Jahren alles was kaputt geht einfach an Amazon zurück schicken kann und das Geld zurück bekommt.

In diesem Kontext muss man dann auch den ganzen Thread sehen und ich kann das nicht wirklich ernst nehmen.

wie gesagt, ich bin froh wenn ich mit solchen Leuten nicht meinen Händler teilen muss
ZeeeM
Inventar
#146 erstellt: 05. Aug 2016, 19:23
Das es Kunden gibt die bei selbstverschuldeten Schäden den Händler quasi erpressen wollen, das kommt auch schon mal vor.
Aber wie heißt das goldene Gesetz? Der Kunde ist König.
BobbyZee
Stammgast
#147 erstellt: 05. Aug 2016, 19:46
Da trete ich wieder was los

Im Bezug auf die Pfanne (26€, kein Wert, juckt keine Sau) ist es so dass diese fast ausschließlich gute Bewertungen bei amazon hat. Benutzt habe ich diese fast nur für Spiegeleier, da es eine kleine Pfanne ist. Zerkratzt ist nicht, zu heiß geworden auch nicht. Definitiv ein Produktionsfehler, was mir auch bestätigt wurde. Die Pfanne interessiert doch hier keine Sau. Tatsache ist ich habe 2 Jahre - nennt es wie ihr wollt - Garantie, Gewährleistung, bla bla, alles Rechtsgebrabbel und Wortklauberei. Als Kunde habe ich ein Einrecht bei Reperatur/Tausch/Erstattung was auch immer (Denke jeder kennt hier die Gesetze und Reihenfolgen). Wer das für mich macht, Hersteller, Händler, ist mir gleich.

Ob amazon prüft oder nicht, ob hier ein Eigenverschulden liegt oder nicht, soll nicht mein Problem sein. Jeder Händler mit Verstand tut dies jedenfalls bevor erstattet wird.

Wenn ich doch so ein Arschloch oder scheiß Kunde oder was ich weiß bin, wundert mich doch sehr stark, dass ich nie irgendwo, irgendwelche Probleme hatte/habe, außer bei diesem Scheißverein, von dem ihr (noch) alle schwärmt. Bitte, steckt weiter euer Geld in dieses Unternehmen, welches die Mitarbeiter und die Lieferanten ausbeutet.

Ich ziehe mich nun endgültig aus diesem Thread zurück, da es leider wieder nur zu vorwürfen kommt, da ein Internetriese hier gegen aller Meinung als negativ empfunden wird. Es tut mir leid euch damit persönlich angegriffen zu haben (Sarkasmus :D)

Jedem ist freigestellt sein Geld da zu lassen wo er/sie möchte. Nur SO dürfen Kunden nicht behandelt werden. Wie ingo74 schon sagte, lest euch alles durch bevor ihr euren Senf hier dazu gebt.
ZeeeM
Inventar
#148 erstellt: 05. Aug 2016, 19:55

BobbyZee (Beitrag #147) schrieb:
Tatsache ist ich habe 2 Jahre - nennt es wie ihr wollt - Garantie, Gewährleistung, bla bla, alles Rechtsgebrabbel und Wortklauberei. Als Kunde habe ich ein Einrecht bei Reperatur/Tausch/Erstattung was auch immer (Denke jeder kennt hier die Gesetze und Reihenfolgen). Wer das für mich macht, Hersteller, Händler, ist mir gleich.


Was soll man dazu sagen?
ingo74
Inventar
#149 erstellt: 05. Aug 2016, 20:02
Richtig - nix sagen/schreiben, sondern erst den Thread vollständig lesen und insbesondere die Links, dann denken und dann posten.
ZeeeM
Inventar
#150 erstellt: 05. Aug 2016, 20:06
Die Welt ist leider nicht dein Kasernenhof
ingo74
Inventar
#151 erstellt: 05. Aug 2016, 20:18
Verstehen und Begreifen hat nichts mit Kasernenhof zu tun.

Vielleicht hilft das dabei:

Lightless (Beitrag #92) schrieb:
Ich hab mal auch für alle nachgefragt bzgl. Retourenrate.
Man hat mir gesagt dass ich mit meiner 7% (alle defekte) Rate nichts zu befürchten habe.
z. B. erst bei so 80 Retouren bei meinen ~350 Bestellungen ist das Konto gefährdet.


Lichtboxer (Beitrag #93) schrieb:
Damit dürfte klar sein, dass es nicht darum geht, ob berechtigt oder nicht, sondern um eine Quote.


ingo74 (Beitrag #88) schrieb:
Passend zum Thema:
http://mobil.stern.d...etouren-6757828.html


[Beitrag von ingo74 am 05. Aug 2016, 20:18 bearbeitet]
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