Gehe zu Seite: |vorherige| Erste 2 3 4 Letzte

amazon Abmahnung durch Nutzung der Garantie/Gewährleistung

+A -A
Autor
Beitrag
Plasmatic
Inventar
#201 erstellt: 15. Aug 2016, 12:41
Das Verständnisproblem ist ganz auf deiner Seite.

Kleiner Tipp zur Fortbildung (Ebay-Kündigung):
http://www.internetrecht-rostock.de/ebayurteil22.htm


[Beitrag von Plasmatic am 15. Aug 2016, 12:50 bearbeitet]
BobbyZee
Stammgast
#202 erstellt: 15. Aug 2016, 13:01
Endlich versteht hier jemand auch mal was ich meine
@ Lichtboxer und Ingo. Danke.

Das Unverständnis ist bedingt durch die Blendung die auch ich einst hatte
RoA
Inventar
#203 erstellt: 15. Aug 2016, 13:26

Lichtboxer (Beitrag #200) schrieb:
Nur mit dem BGB allein kommt man hier nicht weiter.


Richtig. Das Zauberwort heisst UWG. Dem Kunden steht das Rückgaberecht zu, und zwar gesetzlich. Wenn Amazon damit droht, nach einer bestimmten Anzahl von Rücksendungen das Konto zu sperren, wird eine Art Wohlverhaltensdruck erzeugt, durch den Amazon einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Wettbewerbern bekommt, die keinen Druck ausüben (können) und deshalb eine höhere Retourenquote und damit höhere Kosten haben. Das ist auch der Grund, warum Amazon keine Details preisgibt, ab wann die Kontensperrung droht, weil damit die Einschränkung des gesetzlichen Widerrufsrechts offensichtlich wäre. Diese wäre abmahnbar und auch vor Gericht angreifbar. Die Geheimniskrämerei von Amazon hat also Methode, denn so bleiben die Kontensperrungen im Gespräch. Es spricht aber einiges dafür, daß Amazon irgendwann mal den Bogen überspannt oder einen Fehler macht. Man wird sehen...
ingo74
Inventar
#204 erstellt: 15. Aug 2016, 14:02
Es gibt dazu schon ein Urteil:
Das Gericht führte aus, dass zwar jeder Händler ohne Angabe von Gründen entscheiden könne, mit wem er Geschäfte abschließt. Dies bedeute aber nicht, dass Amazon den Zugang zu bereits gekauften Inhalten nachträglich verweigern dürfe.
AZ: OLG Köln 6 U 90/15
Plasmatic
Inventar
#205 erstellt: 15. Aug 2016, 14:10
Das mit den Abos bzw. bereits gekauften und bezahlten Inhalten ist nicht Thema dieses Threads.

Hier geht es um die Kündigung des Accounts und Ablehnung neuer Kaufverträge.

Aus dem von mir verlinkten OLG-Urteil:



Dem Kläger steht ein An­spruch auf Aufhebung der Sperrung deshalb nicht zu, weil der Nutzungsvertrag mit Rücksicht auf die von der Beklagten erklärte - ordentliche- Kündigung wirksam beendet ist.
...
Auch für die Beklagte gilt - und zwar unabhängig von. ihrer Marktstellung - der Grundsatz der Abschluss­freiheit.

Ein unmittelbarer Anschlusszwang besteht nicht. Die Beklagte als Online-Marktplatz gehört nicht zu dem Kreis der Daseinsvorsorge, bei dem teilweise die Abschlusspflicht gesetzlich geregelt ist (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., Einf v § 145 BGB, Rdnr. 8).

Ein mittelbarer Anschlusszwang kann gleichfalls nicht angenommen werden. Das ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, nämlich dann, wenn die Ablehnung des Vertragsschlusses eine unerlaubte Handlung ist (Palandt/Heinrichs, aa.a.O., Rdnr. 9). Es ist nichts dafür ersicht­lich und vom Kläger auch nicht vorgetragen, dass - ihm gegenüber - die Ablehnung eines Vertragsschlusses eine unerlaubte Handlung bedeuten würde.


[Beitrag von Plasmatic am 15. Aug 2016, 14:15 bearbeitet]
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#206 erstellt: 15. Aug 2016, 14:31
Volle Zustimmung @ RoA.

Mir war nach den einfach gestrickten Pauschalisierungen nicht mehr nach einem solchen Langtext zumute.

Es wird deutlich, dass die rechtliche Bewertung des Sachverhalts noch der einfachere Teil ist. Wenn jemand gesperrt wird, weil Amazon ihm permanent zu spät, falsch oder was auch immer geliefert hat, dann ist das natürlich willkürlich. Ein Sachgrund kann es nur sein, wenn es Umstände betrifft, die Amazon nicht zu vertreten hat, was Amazon aber nicht prüft. Im Extremfall straft also Amazon den Kunden für eigenes Fehlverhalten ab. Der Unternehmer darf aber eben nicht den Kunden unter Druck setzen, seine berechtigten Interessen lieber nicht anzumelden. Damit würde die Gewährleistung und das Widerrufsrecht ausgehebelt.

Ergänzend möchte ich anmerken, dass es dabei nicht nur um im Voraus bezahlte Dienste geht, sondern auch um bereits erfüllte Kaufverträge innerhalb der Rücktritts- und Gewährleistungsfrist. Wer eine Drohmail von Amazon bekommt, wird sich überlegen, ob er danach noch reklamiert. Wer das nur auf zukünftiges Bestellverhalten reduziert, der denkt zu kurz.


Der weitaus schwierigere Teil ist der gerichtsfeste Beweis, dass Amazon nicht den Einzelfall prüft, sondern eine Quote anwendet, unabhängig von den Rücksendegründen. Zudem müsste man wissen, wie Amazon mit Reklamationen seitens gesperrter Kunden umgeht.


EDIT: Willkürliche Handlungen sind verboten, also unerlaubt. Man muss das nur vortragen.


[Beitrag von Lichtboxer am 15. Aug 2016, 14:34 bearbeitet]
RoA
Inventar
#207 erstellt: 15. Aug 2016, 15:53
Wobei Amazon sich in der Tat seine Kunden aussuchen kann und in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen/AGB/sonst. Rechtsnormen Kundenkonten schließen kann. Auch ohne Begründung. Selbst wenn es gegen das sog. Wettbewerbsgesetz verstößt. Verstöße gegen das UWG können geahndet werden, aber man kann keinen Anspruch auf ein Kundenkonto geltend machen, solange nicht besondere Umstände gegeben sind. Sonst wäre die drohende Kontensperrung kein Druckmittel, das im Wettbewerb mißbraucht werden kann.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#208 erstellt: 15. Aug 2016, 16:17
Das sehe ich differenzierter.

Sofern man einen Wettbewerbsverstoß oder Willkür nachweisen kann, wären dies unerlaubte Handlungen. Beruft man sich in diesen Situationen auf die Privatautonomie, so wäre dies rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig.

Wer vor seinem Kaufhaus einen Türsteher aufstellt, welcher nach Hautfarbe, vermuteter Kaufkraft etc. selektiert, hätte dadurch auch schon vor dem AGG Probleme bekommen. Hatte ich als Klausurthema Ende der 90er. Das AGG konkretisiert hier nur und führt erstmalig "punitive damages" ein. Genauso haben sich schon Leute in ein Forum nach willkürlicher Sperre "zurückgeklagt" - trotz "Hausrecht", somit vergleichbar.

Da sich der Nachweis aber schwierig gestaltet, ist das eine theoretische Betrachtung.
Plasmatic
Inventar
#209 erstellt: 15. Aug 2016, 16:49
Ihr werft hier alle Begriffe und Rechtsgebiete durcheinander. Willkür hat nichts mit unerlaubter Handlung zu tun und das Wettbewerbsrecht nichts mit dem Rechtsverhältnis zwischen Kunden und Amazon. Überlasst das Feld lieber den Juristen.


[Beitrag von Plasmatic am 15. Aug 2016, 16:52 bearbeitet]
ingo74
Inventar
#210 erstellt: 15. Aug 2016, 16:52
Nochmal - solange die Kunden an ihre gekauften Inhalte kommen, ist es gemäß Oberlandesgericht Köln rechtmäßig.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#211 erstellt: 15. Aug 2016, 16:57
Bezogen auf den dort verhandelten Einzelfall ist es das.

Damit ist die Diskussion aber noch nicht beendet. Es gibt dazu noch keine gefestigte Rechtsprechung.
ingo74
Inventar
#212 erstellt: 15. Aug 2016, 17:08
Viel Glück und Erfolg
Geklagt hat übrigens die Verbraucherschutzzentrale NRW...


[Beitrag von ingo74 am 15. Aug 2016, 17:11 bearbeitet]
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#213 erstellt: 15. Aug 2016, 17:30
Moin

gehts immer noch darum, das man freiwillig in Läden mit offensichtlich antisozialem Konzept und -Zielsetzung kauft, und sich dann über deren Methoden beschwert, bloss weil sie einem diesmal selbst(und nicht dem nächsten..) auf die Füsse gefallen sind..<<<<<<<<<?

Ist bei Wiki unter L wie Larmoyanz und G wie grundlos recht gut beschrieben..

Das St:Florians-Prinzip hat immer einen, der zum Schluss die Zeche zahlt..
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#214 erstellt: 15. Aug 2016, 17:45

Plasmatic (Beitrag #209) schrieb:
Ihr werft hier alle Begriffe und Rechtsgebiete durcheinander. Willkür hat nichts mit unerlaubter Handlung zu tun und das Wettbewerbsrecht nichts mit dem Rechtsverhältnis zwischen Kunden und Amazon. Überlasst das Feld lieber den Juristen.


Das gilt zuvorderst für Dich selber.

Natürlich zählt Willkür oder allgemein Sittenwidrigkeit zu den unerlaubten (deliktischen) Handlungen und das Wettbewerbsrecht dient inzwischen auch dem Verbraucherschutz:



Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Par. 1 UWG

Par. 3 UWG stellt klar, dass unlauterer Wettbewerb gegen Treu und Glauben verstößt und nebenbei bemerkt unzulässig ist. Dem Verbraucher steht aus dem UWG selber kein Anspruch gegen den Unternehmer zu, aber den hat er dann ja im Einzelfall zivilrechtlich. Jeder kann sich gegen unzulässige Handlungen zur Wehr setzen, sofern sie ihn betreffen.

Wie gesagt liegt die wahre Schwierigkeit hier in der Beweisbarkeit des Sachverhalts. Daran wird jede Verbraucherzentrale und erst recht jeder einzelne Verbraucher in einem solchen frühen Stadium scheitern. Amazon hatte immer behauptet, den Einzelfall sorgfältig zu prüfen. Der Anspruchsteller muss aber seine Version beweisen.
Mickey_Mouse
Inventar
#215 erstellt: 15. Aug 2016, 18:03

kinodehemm (Beitrag #213) schrieb:
gehts immer noch darum, das man freiwillig in Läden mit offensichtlich antisozialem Konzept und -Zielsetzung kauft, und sich dann über deren Methoden beschwert, bloss weil sie einem diesmal selbst(und nicht dem nächsten..) auf die Füsse gefallen sind..<<<<<<<<<?

nein, es geht um genau das Gegenteil!
einige Leute glauben fest daran, dass sie ein uneingeschränktes Recht darauf haben, auch nach der Beweislastumkehr (6 Monate) innerhalb von 2 Jahren jeden Artikel bei einem Defekt einfach zurück zum Händler schicken zu können und einen Anspruch auf Ersatz oder Erstattung des vollen Kaufpreises zu haben. Dabei müssten sie eigentlich beweisen, dass der Artikel den Mangel bereits bei der Auslieferung hatte, was quasi unmöglich ist.
Es gibt eben Händler, die das pauschal auf Kulanz akzeptieren, bis zu einem gewissen Grad...

Und um alle andere Kunden (die große Mehrzahl) vor genau diesem antisozialen Verhalten einiger Weniger (ich raffe alles zusammen was ich umsonst bekommen kann) zu schützen, weil sie ansonsten drauf zahlen würden, schiebt Amazon dem ganzen einen Riegel vor.

Das ist ein Grund mehr lieber bei Amazon als bei anderen Händlern zu kaufen, die das einfach akzeptieren und die Allgemeinheit für die Retouren der wenigen aufkommen lassen. Zum Glück ist Amazon "stark genug" sich gegen das Nachtreten der sich betrogen glaubenden Kunden zu wehren, ich hoffe das bleibt auch weiterhin so.
Plasmatic
Inventar
#216 erstellt: 15. Aug 2016, 18:25

Lichtboxer (Beitrag #214) schrieb:


Natürlich zählt Willkür oder allgemein Sittenwidrigkeit zu den unerlaubten (deliktischen) Handlungen und das Wettbewerbsrecht dient inzwischen auch dem Verbraucherschutz:


Und dennoch sind die UWG-Vorschriften nach hM grundsätzlich (Ausnahme: die dortigen Strafvorschriften) keine Schutzgesetze iSd § 823 II BGB

Mit allgemeinem Blabla und Laienrechtskenntnissen kann man keine Rechtsfälle lösen. Lass es besser sein.


[Beitrag von Plasmatic am 15. Aug 2016, 18:33 bearbeitet]
Plasmatic
Inventar
#217 erstellt: 15. Aug 2016, 18:30

kinodehemm (Beitrag #213) schrieb:


gehts immer noch darum, das man freiwillig in Läden mit offensichtlich antisozialem Konzept und -Zielsetzung kauft,


Jaja, die gute alte Zeit des real existierenden Sozialismus, als alle Menschen noch gleich und gut versorgt waren und die Gesellschaftsordnung noch gerecht war, ist ja leider vorbei. Furchbar, diese von den imperialistischen USA gesteuerte Ellenbogengesellschaft, in der Unternehmen Gewinne erwirtschaften wollen.


[Beitrag von Plasmatic am 15. Aug 2016, 18:31 bearbeitet]
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#218 erstellt: 16. Aug 2016, 07:00
[quote="Plasmatic (Beitrag #216)"][quote="Lichtboxer (Beitrag #214)"]

Und dennoch sind die UWG-Vorschriften nach hM grundsätzlich (Ausnahme: die dortigen Strafvorschriften) keine Schutzgesetze iSd § 823 II BGB
.[/quote]

Netter Versuch, nur ist das hier nicht von Belang, da hier 823 nicht anwendbar ist, sondern wie bei den Hausrechts- und sonstigen Fällen 1004 analog. Die Unterlassung ist im UWG explizit geregelt, siehe oben.

Aber das wird hier zum Stammtisch.
Plasmatic
Inventar
#219 erstellt: 16. Aug 2016, 11:23
Deine juristischen Ausführungen bewegen sich in der Tat auf Stammtisch-, bestenfalls auf Volkshochschulniveau.

Die Frage war, ob Amazon trotz seiner marktbeherrschenden Stellung den Account des TE kündigen kann.
Und diese ist zu bejahen, wie die zitierte OLG-Entscheidung, an der sich andere Gerichte orientieren würden, belegt.

Deine Ausführen gehen an der Sache vorbei. Ob Verbraucherzentralen oder Mitbewerber Amazon wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens abmahnen bzw. gerichtlich auf Unterlassung der Verwendung bestimmter AGB in Anspruch nehmen können, spielt für die obige Frage keine Rolle.


[Beitrag von Plasmatic am 16. Aug 2016, 11:25 bearbeitet]
ingo74
Inventar
#220 erstellt: 16. Aug 2016, 11:39
Amazon hat keine marktbeherrschende Stellung, damit läuft deine 'Argumentation' schon direkt ins Leere.
Plasmatic
Inventar
#221 erstellt: 16. Aug 2016, 12:25
Überdenke den Sinn deines Beitrags nochmal.

Wäre Amazon kein marktbeherrschendes Unternehmen, läge ein Kontrahierungszwang noch ferner!


[Beitrag von Plasmatic am 16. Aug 2016, 12:31 bearbeitet]
ingo74
Inventar
#222 erstellt: 16. Aug 2016, 14:26
Es ist vollkommen egal - jeder Händler kann ohne Angabe von Gründen entscheiden, mit wem er Geschäfte abschließt.
Zudem bestätigt jeder die AGB's von Amazon und wer dagegen verstösst, dem wird entsprechend das Konto geschlossen.
BobbyZee
Stammgast
#223 erstellt: 16. Aug 2016, 15:35
Also mich persönlich juckt das Rechtliche nicht wirklich - wer bitte geht denn schon rechtlich gegen ein so großes Unternehmen vor, nur weil sein Konto gesperrt wurde?! Doch die wenigsten denke ich

Mein Konto wurde bisher (Nach über 1 Jahr) immernoch nicht gesperrt. Es ging auch eher um die Androhung der Sperrung und die Ignorranz seitens amazon meiner ersten Mail. Nachfragen? Fehlanzeige! Keine Kommunikation, nichts kommt von amazon.

Auch wird nicht differenziert, ob ein Artikel defekt ist, dass Wiederrufsrecht in Anspruch genommen hat oder ein Artikel aus Kulanz ersetzt bekommen hat. Darum geht es! Nochmal:

1. Keine Kommunikation, amazon droht einem, steht aber nicht zu der Mail (Antworten werden nicht beachtet und Mails auch nicht "Unterschrieben") Supportebene gibts nur im First Level, wo niemand auch nur annähernd helfen kann.

2. Rücksendegründe und Zustand der Artikel wird nicht überprüft - es zählt einzig allein die Quote.

Das sind doch die Hauptprobleme und dann können hier noch so viele Ihren geliebten Online Handel in Schutz nehmen (Und sich teils scheinbar persönlich angegriffen fühlen), dass ist keine Art mit Kunden umzuspringen. Zumindest erwarte ich Kommunikation und Begründung für meinen Einzelfall, rechtliches hin oder her.
Plasmatic
Inventar
#224 erstellt: 16. Aug 2016, 16:03
Als Prime-Kunde würde ich versandkostenfrei
50 x einzeln
https://www.amazon.d...=8-12&keywords=stift

bestellen, dann stimmt die Rücksendequote wieder.


[Beitrag von Plasmatic am 16. Aug 2016, 16:03 bearbeitet]
Zaianagl
Inventar
#225 erstellt: 16. Aug 2016, 16:49
Ich bin eigentlich auch dafür, dass Amazon hier nachbessert und entsprechend massiv Personal einstellt, welches dann jede Retoure explizit prüft und sich um jeden Einzelfall kümmert, grundsätzlich beim Kunden anruft und sich lang und breit über seine Beweggründe informiert, evtl noch Ernährungs und Gesundheitstips gibt.
Dass sich das natürlich in keinster Weise auf die Preise der Waren oder gar die Versandkosten auswirken darf ist klar, sowas will der Kunde ja schließlich nicht bezahlen, womit diese Mitarbeiter also den Status eines Leibeigenen tragen. Und bieten somit wiederrum Potenzial um die menschenverachtenden Verhältnisse dort anzuprangern... so ist der Vielrücksender entsprechend getätschelt und der Konzernkritiker ebenso, und man schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe!

PS: Ups, da fällt mir ein: Ich wurde ja sogar mal angerufen...


[Beitrag von Zaianagl am 16. Aug 2016, 16:57 bearbeitet]
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#226 erstellt: 16. Aug 2016, 17:53

ingo74 (Beitrag #220) schrieb:
Amazon hat keine marktbeherrschende Stellung, damit läuft deine 'Argumentation' schon direkt ins Leere.


+1

Ein Kontrahierungszwang steht hier nicht zur Debatte. Keine Ahnung, was das Gelaber immer soll.

Amazon darf jedem Kunden den Zugang zu seinen Diensten verwehren - nur halt nicht mit dem pauschalen Hinweis auf eine Quote. Das ist alles.

Insofern könnte sich die Mahnung als kontraproduktiv herausstellen. Aus Unternehmenssicht wäre eine Sperre ohne Angabe von Gründen rechtlich gesehen sinnvoller. Schließlich muss niemand begründen, warum er keine Geschäfte machen möchte. Gibt er dagegen einen Grund an, muss er sich u.U. daran messen lassen. Gelingt hier der Nachweis einer Willkür oder der Umgehung zwingender Verbraucherrechte, dürften zukünftige Urteile anders ausfallen.

Generell ist das mit den Freiheiten nicht absolut zu verstehen. Im Geschäftsleben gilt u.a. der Grundsatz von Treu und Glauben. Amazon darf also nicht seine Rechte ausüben, nur um den Kunden von weiteren Reklamationen abzuhalten. Das ist die These.

Daraus einen allgemeinen Kontrahierungszwang herauslesen zu wollen, ist arg verfehlt, wenngleich nicht verwunderlich bei den geäußerten Plattitüden.
BobbyZee
Stammgast
#227 erstellt: 16. Aug 2016, 20:13
@Zaianagl - So ein Quatsch erzählst du alter
Die paar Mitarbeiter (Verhältnismäßig gesehen) werden zum größten Teil mieserabel bezahlt und der Konzern macht ENORME Gewinne. Zudem ist amazon schon lange nicht mehr der günstigste Anbieter der Waren und ein Großteil läuft über Marketplace Anbieter die auch über den Tisch gezogen werden.

Ich sehe da kein Problem darin defekte Waren zu kontrollieren. Es ist nicht wirtschaftlich?! Mag sein, aber ein so großes Unternehmen hat vielleicht auch eine gewissen Verantwortung und sollte nicht alles direkt in die Tonne kloppen oder?!
Andere Konzerne, die teils auch günstiger sind, bekommen es ja schleißlich auch hin, ihre Retouren zu überprüfen.

Oder ZUMINDEST, wenn du damit nicht konform gehst, sollte die automatische Software angepasst werden, dass nicht alle Retouren in einem Topf landen und Mails von Kunden nicht direkt ignoriert werden.
Zaianagl
Inventar
#228 erstellt: 16. Aug 2016, 20:26
Wieso werden jetz wieder Marketplace Anbieter übern Tisch gezogen? Werden die unter Androhung körperlicher Gewalt zur Partnerschaft gezwungen?

Und wer sagt es werden keine Retouren geprüft? Bißchen plakativ deine Ausführungen...

An der Software seh ich jetz auch kein apokalyptisches Problem, meine Retouren wurden stets zeitnah behandelt und entsprechend gutgeschrieben.
Und wie gesagt, das Eine mal wurde ich sogar kurz nach Absenden des Auftrags angerufen. Ging um ne Waschmaschine, und es sind wohl schon einige zurück gekommen,
in denen die Transportsicherungen nicht entfernt wurden (was ja dann offensichtlich geprüft wurde)...
Telefonisch wurde dann gleich der weitere Ablauf besprochen.
Wie du siehst, es wird gelesen, bearbeitet und sich gekümmert. Bei mir jenfalls...

Und für Bauchpinseleien (um die es hier ja eigentlich geht) und Ähnliches gibts andere Dienstleister.


[Beitrag von Zaianagl am 16. Aug 2016, 20:41 bearbeitet]
ingo74
Inventar
#229 erstellt: 16. Aug 2016, 23:54

Lichtboxer (Beitrag #226) schrieb:
Amazon darf jedem Kunden den Zugang zu seinen Diensten verwehren - nur halt nicht mit dem pauschalen Hinweis auf eine Quote.

Amazon schliesst das Kundenkonto aufgrund des Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen:
"Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Services auf der Webseite vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern, wenn Sie gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen.“
...
„Sie dürfen die B Services nicht missbräuchlich verwenden.“
Angekündigt wird das mit diesem Email-Text:
„Überschreitung der haushaltsüblichen Anzahl an Retouren in dem Kundenkonto“ zukünftig leider keine weiteren Bestellungen entgegengenommen würden und das B-Konto mit sofortiger Wirkung geschlossen werde.
Sowohl die Verbraucherschutzzentrale als auch das OLG sehen hier anscheinend keinen Verstoß gegen geltende Gesetze.







BobbyZee (Beitrag #223) schrieb:
Auch wird nicht differenziert, ob ein Artikel defekt ist, dass Wiederrufsrecht in Anspruch genommen hat oder ein Artikel aus Kulanz ersetzt bekommen hat. Darum geht es! Nochmal:
...
2. Rücksendegründe und Zustand der Artikel wird nicht überprüft - es zählt einzig allein die Quote.

Ja, genau DAS ist es, was mich persönlich irritiert und stört..!






Plasmatic (Beitrag #224) schrieb:
Als Prime-Kunde würde ich versandkostenfrei
....
bestellen, dann stimmt die Rücksendequote wieder.

So ähnlich mache ich das jetzt auch seit ein paar Monaten - ich kaufe viel Kleinzeug im Sparabo
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#230 erstellt: 17. Aug 2016, 01:10
Die Nutzungsbedingungen stehen in keinem Zusammenhang mit der zitierten E-Mail. Das mag plausibel erscheinen, ist aber Unsinn.

Einmal geht es um Missbrauch, einmal um "haushaltsüblich". Das sind zwei verschiedene Dinge, wobei nicht klar wird, wer "haushaltsüblich" definiert.

Das Gesetz erlaubt eine solche Einschränkung nicht. Somit liegt kein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder Gesetze vor, vielmehr darf es diese Einschränkung gar nicht geben.

Verboten ist nur der Missbrauch, und das ist bereits rechtlich so geregelt und bedarf keiner besonderen Erwähnung.

Du sagst es doch selber: Ob ein Missbrauch vorliegt, kann nur eine Einzelfallprüfung ergeben. Man kann sich 10 T-Shirts bestellen, die alle nicht passen oder nicht gefallen (kein Missbrauch, aber wohl nicht haushaltsüblich), oder nur ein T-Shirt, welches man auf der nächsten Party trägt und dann retourniert (Missbrauch, aber mengenmäßig haushaltsüblich). Die Quote gibt hier keinen Aufschluss. Ohne Einzelfallprüfung ist keine Aussage darüber möglich, ob ein Missbrauch vorliegt.

Amazon sperrt also nach internen pauschalen Richtlinien, nicht aber wegen Missbrauchs.

Weil man zu bequem ist, Retouren zu prüfen ... in dem Fall sollte man ein anderes Gewerbe anstelle von Versandhandel anmelden. Meine persönliche Meinung.

Rechtlich gesehen könnte sich Amazon unzulässigerweise einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, wenn man diese Kosten einspart und stattdessen Kunden durch Mails einschüchtert, erst gar nicht zu retournieren. Oder der Vorteil besteht darin, dass Kunden dazu verleitet werden, zusätzlich quotensenkende Bestellungen zu tätigen. Gelingt ja offensichtlich, wie man sieht.

Eine Pflicht zur Prüfung der Retouren ergibt sich übrigens aus mehreren Umständen: als vertragliche Nebenpflicht, steuer- und handelsrechtlich (Wertansatz nach dem Niederstwertprinzip) sowie vor der Weiterveräußerung als sog. Warehouse Deal.

Für mich nur eine Frage der Zeit, bis ein anderes OLG oder der BGH diese Praxis beanstandet. Oder es landet beim EuGH oder so, da EU-Richtlinie. Man wird sehen. Ich werde das von Zeit zu Zeit verfolgen.


[Beitrag von Lichtboxer am 17. Aug 2016, 01:14 bearbeitet]
ingo74
Inventar
#231 erstellt: 17. Aug 2016, 07:19
--


[Beitrag von ingo74 am 17. Aug 2016, 07:39 bearbeitet]
ingo74
Inventar
#232 erstellt: 17. Aug 2016, 07:38
Naja, warten wir es einfach ab, es ist müßig, weiter Meinungen dazu auszutauschen.

BobbyZee (Beitrag #223) schrieb:
wer bitte geht denn schon rechtlich gegen ein so großes Unternehmen vor, nur weil sein Konto gesperrt wurde?! Doch die wenigsten denke ich

Ich würde es mir ja wünschen, dass amazon gegen geltendes Recht verstößt, glaube aber nicht daran...



Mickey_Mouse (Beitrag #215) schrieb:

Und um alle andere Kunden (die große Mehrzahl) vor genau diesem antisozialen Verhalten einiger Weniger (ich raffe alles zusammen was ich umsonst bekommen kann) zu schützen, weil sie ansonsten drauf zahlen würden, schiebt Amazon dem ganzen einen Riegel vor.

Wieso glaubst du, dass das reklamieren defekter Ware "assozial" ist und wieso ist ua dein Vorgehen (viele Kopfhörer bestellen und alle bis auf einen wieder zu retournieren) weniger "asozial" ist..?
Amazon behandelt beides übriges gleich.
Plasmatic
Inventar
#233 erstellt: 17. Aug 2016, 08:42

Lichtboxer (Beitrag #226) schrieb:


Ein Kontrahierungszwang steht hier nicht zur Debatte. Keine Ahnung, was das Gelaber immer soll.

Amazon darf jedem Kunden den Zugang zu seinen Diensten verwehren - nur halt nicht mit dem pauschalen Hinweis auf eine Quote. Das ist alles.

Daraus einen allgemeinen Kontrahierungszwang herauslesen zu wollen, ist arg verfehlt, wenngleich nicht verwunderlich bei den geäußerten Plattitüden.


Du hast schlichtweg keine Ahnung, worum es hier geht. Ein paar handelsrechtliche Vorträge ersetzen eben kein Jurastudium.

Nur über einen Kontrahierungszwang könnte man die Kontokündigung aushebeln.

Zu behaupten, eine Kündigung ohne Begründung wäre wirksam, würde aber unwirksam, falls irgendein 'willkürlicher' Grund (wobei die Retourenquote alles andere als willkürlich ist) dafür mitgeteilt wird, ist juristischer Nonsens. Eine form- und fristgerechte ordentliche Kündigung ist immer wirksam, ob ihr eine Begründung beigefügt wird oder nicht.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#234 erstellt: 17. Aug 2016, 08:54
Blanker Unsinn.

Da muss nichts gekündigt werden. Es handelt sich um einzelne Bestellungen, die nicht mehr angenommen werden.
ingo74
Inventar
#235 erstellt: 17. Aug 2016, 09:05
Die Diskussion ist unnötig.
liesbeth
Inventar
#236 erstellt: 17. Aug 2016, 09:45
@ Lichtboxer und Plasmatic: verfasst ihr eure Schriftsätze im gleichen Tonfall, wie diesen Streit hier, wer von euch der bessere Jurist ist?

Mal abgesehen davon, dass es dem TE nicht um eine Rechtsfrage ging.
Plasmatic
Inventar
#237 erstellt: 17. Aug 2016, 11:15
Lichtboxer ist kein Jurist. Das sollte ein Jurist merken.

Bei mir gilt der Grundsatz: Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus (beginnend ab Beitrag #200). Vor allem, wenn jemand großspurig unter Offenbarung völliger Ahnungslosigkeit unrichtige Behauptungen aufstellt.


Lichtboxer (Beitrag #234) schrieb:
Blanker Unsinn.

Da muss nichts gekündigt werden. Es handelt sich um einzelne Bestellungen, die nicht mehr angenommen werden.


Du hast wohl die Orientierung völlig verloren.

Aus Beitrag #1

Noch wird mein Konto nicht gekündigt, aber es kann passieren wenn ich mein Verhalten nicht ändere.


Wozu mache ich mir eigentlich die Mühe und zitiere hier eine einschlägige OLG-Entscheidung, die die Rechtslage klar darstellt, wenn anschließend das feuilletonistische Geschwafel davon unbeeindruckt fortgesetzt wird?


[Beitrag von Plasmatic am 17. Aug 2016, 11:32 bearbeitet]
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#238 erstellt: 17. Aug 2016, 11:41

Lichtboxer ist kein Jurist.


Das spricht schonmal klar für ihn..
Auch so eine Kaste, die sich a tergo selbst installiert und unabdingbar gemacht hat..


Und deren Wirken zu Diskussionen wie dieser führt - leider ist aber nicht nur das Thema Fernabsatz oder Amazon so 'geregelt', das es des Juristen bedarf..
So kann dann der Bock auch noch gegen Honorar den Gärtner geben- sozusagen Zwille und Glaser aus einer Hand..

dumm ist das nicht..
Apalone
Inventar
#239 erstellt: 17. Aug 2016, 13:13

kinodehemm (Beitrag #238) schrieb:
....leider ist aber nicht nur das Thema Fernabsatz oder Amazon so 'geregelt', das es des Juristen bedarf.....


halb so wild.

Aber dein Neid Intellektuellen und vor allen Dingen Besserverdienenden gegenüber ist ja bekannt.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#240 erstellt: 17. Aug 2016, 14:56
Bei der hier hauptsächlich in Rede stehenden zukünftigen Nichtbelieferung mit Waren ist eine Kündigung nicht möglich. Es handelt sich nicht um ein Dauerschuldverhältnis, sondern um in sich geschlossene Kaufverträge. Die Mail von Amazon ist nach 133 BGB diesbezüglich dahingehend auszulegen, dass zukünftig keine Bestellungen mehr angenommen werden sollen.

Ansonsten bleibt es bei dem Grundsatz: Wer seine Dienste der Allgemeinheit anbietet, darf einzelne Kunden nicht willkürlich ausschließen.

Euch viel Spaß noch.


[Beitrag von Lichtboxer am 17. Aug 2016, 15:40 bearbeitet]
BobbyZee
Stammgast
#241 erstellt: 17. Aug 2016, 16:35
Artet mir hier alles bisschen zu sehr aus. Ich bin raus. Viel Spaß auch von mir
Und danke an alle die etwas Beigetragen haben (Außer Vorwürfe, Unterstellungen und Juristen bla bla dass eh keiner versteht :D)
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#242 erstellt: 17. Aug 2016, 16:37

Apalone (Beitrag #239) schrieb:

kinodehemm (Beitrag #238) schrieb:
....leider ist aber nicht nur das Thema Fernabsatz oder Amazon so 'geregelt', das es des Juristen bedarf.....


halb so wild.

Aber dein Neid Intellektuellen und vor allen Dingen Besserverdienenden gegenüber ist ja bekannt. :Y



ich denke, in vorliegendem Falle wäre weder das eine noch das andere zutreffend..

Aber lieb, das du dir Gedanken um meine Aversionen machst
(Tip: Die richtet sich in erster Linie gegen Schaumschläger und Antisoziale - völlig unabhängig von Einkommen oder gar Bildung..)


Memo an mich:

Neue Zielgruppe> Besserverdienende Intellektuelle


[Beitrag von kinodehemm am 17. Aug 2016, 16:40 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#243 erstellt: 17. Aug 2016, 19:44
Ach was.

Deine Posthistorie bei Monatsverdiensten von, ich sag mal so ab 5.000,- netto/Monat, sagt was anderes. Da waren etliche Themen, bei denen das so virulent wurde.
Suche:
Gehe zu Seite: |vorherige| Erste 2 3 4 Letzte

Anzeige

Aktuelle Aktion

Partner Widget schließen

  • beyerdynamic Logo
  • DALI Logo
  • SAMSUNG Logo
  • TCL Logo

Forumsstatistik Widget schließen

  • Registrierte Mitglieder925.669 ( Heute: 5 )
  • Neuestes MitgliedKisa012005
  • Gesamtzahl an Themen1.550.876
  • Gesamtzahl an Beiträgen21.532.989