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Gerantiebedingungen JVC

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Fritz*
Hat sich gelöscht
#53 erstellt: 13. Nov 2012, 02:17
ich habe meine Position zwischenzeitlich korrigiert nach genauerer Recherche und derzeitiger Informationslage.

Du jedoch behauptest Dinge ohne Belege zu liefern und schiebst dafür den schwarzen Peter nun JVC zu.

Also wie ist es mit meinen Fragen?
Kommen da noch deine Belege?
Nudgiator
Inventar
#54 erstellt: 13. Nov 2012, 02:27
@Fritz

Womit hast Du ein Problem ? Wie p-c bereits gesagt hat: der Erstkäufer kann seine Gewährleistung an den Zweitkäufer beim Verkauf des Gerätes abtreten. Was ist daran so schwer zu verstehen ?
Fritz*
Hat sich gelöscht
#55 erstellt: 13. Nov 2012, 02:57
hier geht es aber im Moment nicht um Gewährleistung durch den Händler, sondern um die Hersteller-Garantie und die Übertragung oder Nichtübertragung auf Käufe von Privat an Privat.

Insbesonders geht es genau im Moment aber darum, das GL behauptet er hätte eine offizielle Stellungnahme
von Seiten JVC.
Wenn er eine solche "offizielle" Stellungnahme nicht präsentieren kann und auch keinen Ansprechpartner etc. nennen kann, dann bleibt eben der Verdacht auf (vorsätzliche) Falschaussage bestehen.

Ich glaube nämlich nicht, das JVC widersprüchliche "offizielle" Auskünfte gibt zu den elementaren Geschäftsgrundlagen.

Fritz


[Beitrag von Fritz* am 13. Nov 2012, 03:18 bearbeitet]
Fritz*
Hat sich gelöscht
#56 erstellt: 13. Nov 2012, 05:21

Nudgiator schrieb:

Wie p-c bereits gesagt hat: der Erstkäufer kann seine Gewährleistung an den Zweitkäufer beim Verkauf des Gerätes abtreten.:.


O-Ton p-c
Zitat:Anders als hier beschrieben kann der Vertragspartner des Händlers (also der Erstkäufer) sehr wohl die Gewährleistung an den Gebrauchtkäufer übertragen. Er muss diese nur schriftlich an ihn abtreten und sollte sicherheitshalber beim Verkäufer nachfragen, da oftmals Händler in Ihren AGB´s solche Dinge ausschließen.Zitatende

Kannn er nur wenn der Händler das freiwillig akzeptiert. Der müsste nämlich im Bedarfsfall dafür geradestehen. Es wäre also eine freiwillige Leistung eines Händlers und diese ist grundsätzlich rechtlich nicht gesichert.
Zudem hat der Käufer nach 6 Monaten zu beweisen, das ein Schaden bei Übergabe an den Erstkäufer schon vorhanden war. Das wäre aller Vorausicht nach nur mit Sachverständigen Gutachten nachweisbar.
Also sehr teuer und zeitaufwendig.

Alles in allem sind das keine sicheren Verhältnise für Gebrauchtgerätekäufer.
surbier
Inventar
#57 erstellt: 13. Nov 2012, 11:01
Ich sehe, im Forum wimmelt es von kleinen Juristen.

Spass beiseite: Kauft das Gerät in der Schweiz, da gibt es keine Differenzierung zwischen Sachgewährleistung und Garantie. Hier gibt es nur Gesetz und Garantie. Sie bezieht sich stets auf die Vertragsparteien. Wenn ich den Beamer weiterverkaufe, übergebe ich mit der Sache sämtliche Rechte und Pflichten. Aus Gründen der Rechtssicherheit wäre alles anderslautende hier nicht statthaft (siehe Eure Kommentare) . Ich bestätige die Eigentumsübergabe immer schriftlich, da auf der Originalrechnung mein Name steht.

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Ich hatte während des Studiums mal eine Vorlesung in Oberfranken besucht und muss sagen, dass die deutsche Rechtssprechnung einerseits auf sehr hohem Niveau, andererseits jedoch extrem detailverliebt ist.

Der Sabbat wurde für den Menschen gemacht, nicht der Mensch für den Sabbat.

Gruss
Surbier
*Harry*
Inventar
#58 erstellt: 13. Nov 2012, 14:57
Mal ne' Frage zur Entstehung dieses Threads ... hat eigentlich irgendein JVC-Zweitbesitzer aktuell ein technisches Problem, das vom Service mit Kulanzabweisung endete?

Ich persönlich könnte da mal ein Mitsubishi Beispiel nennen. Mein HC5000 kam damals über USA bestellt aus Japan. Zuvor kam auf meine Absicherungsanfrage vom Mitsu-Vertrieb ganz klar die Aussage: Ja, Garantie auf ein Import-Gerät ist auch in DE gültig, sofern es die gleichen Teile beinhaltet.

Und es kam wie es kommen musste: Die Geräte vom US/Japan-Markt waren zwar zu unseren Modellen technisch identisch, aber länderkodiert. Nach einem FW-Update sprach das Menü nur noch koreanisch. Es ging zum Service. Der sagte mir während vorheriger Abklärung: "das bekommen wir sicherlich wieder hin". Dann war das Gerät dort und plötzlich wurde jegliche "Reparatur" verweigert; obendrauf wurde der Aussage vom Vertrieb dann auch noch widersprochen (obwohl ich das schriftlich hatte)!

Hätte nun vor Gericht gehen können, aber der Service hatte "kulanterweise" wieder die letzte passende SW reinstalliert. Damit war die Sache für mich dann erledigt.

Also: Ich würde vorschlagen: Bevor hier noch einer dem anderen an den Hals geht, belasst es doch mit den jeweiligen Ansichten - es gibt zu viele Könige hier.

Im konkreten Fall würde ich als 2.-Besitzer erstmal versuchen, die Sache mit Vorbesitzer+JVC-Vertragshändler zu besprechen. Was dann beim Service rauskommt, wäre abzuwarten. Wäre die Reparatur kostenpflichtig, und man ist anderer Meinung, kann man das immernoch gerichtlich klären lassen - wozu hat man Rechtsschutz ...
andeis
Inventar
#59 erstellt: 13. Nov 2012, 17:08

Die Garantiebestimmungen sind der beiliegenden Garantiekarte des Gerätes zu entnehmen.
Im Fall des JVC DLA-X30 (und älterer Modelle) ist die Herstellergarantie auf den Erstkäufer beschränkt, wenn dies nicht anders auf der Garantiekarte ausgewiesen ist. Im Falle eines Verkaufes des Gerätes von Privat an Privat, hat der neue Besitzer eines JVC DLA-X30 keine Garantieansprüche gegenüber JVC!


Ist das aber nicht völlig wurscht, ob das da nun so steht oder nicht?

Wenn ich das Gerät verkaufe bekommt der Käufer von mir die Originalrechnung.
Tritt nun später ein Defekt auf, so geht der Käufer mit der Rechnung und dem Gerät zu dem Händler.
Weder der Händler noch JVC wird fragen "sind Sie auch wirklich Herr Mustermann?"
Nein, das Gerät wird eingeschickt, kommt repariert zurück und alles ist schön.
Fritz*
Hat sich gelöscht
#60 erstellt: 13. Nov 2012, 17:15
darauf würde ich mich nicht verlassen
insbesonders nicht wenn im Falle einer Einsendung Name und Anschrift des Garantie-Antragstellers nicht mit der Rechnungsadresse übereinstimmen.

andeis, hier geht es doch um das was rechtlich verbindlich Bestand hat und nicht was auf Verdacht so oder so sein könnte.

folgende Antwort habe ich von JVC auf meine gestrige 'E-mail Anfrage erhalten.


Zitat:
Sehr geehrter Herr .....,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Die Herstellergarantie gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.

Wenn Sie selber Händler sind gilt jedoch die Mängelgewährleistung, die Sie Ihrem Kunden gewähren.


Mit freundlichen Grüßen
With kind regards

(Realname auf Grund der Forenregeln von mir entfernt)

JVC Deutschland GmbH
Grüner Weg 12
61169 Friedberg
Handelsregister Friedberg, HRB 1398
Geschäftsführer Shinobu Takahashi
http://www.jvc.de



Von: noreply@jvc.de
An: customer-support@jvc.de,
Datum: 12.11.2012 08:04
Betreff: Produktanfrage Impressum DLA-X30

Zitatende


bez. George Lucas, der behauptete die JVC Pressestelle hätte ihm letzter Woche mitgeteilt, das die Garantie für JVC Projektoren vom privaten Erstkäufer auf Nachfolgekäufer übertragen wird, muss Dieser noch einen Beleg für seine gegen JVC gerichteten Behauptung erbringen.

Bis dahin gehe ich davon aus, das es eine solche Aussage von der JVC Pressestelle nie gegeben hat
und GL vorsätzlich falsche Angaben macht hier im Forum.



Fritz


[Beitrag von Fritz* am 13. Nov 2012, 17:36 bearbeitet]
ebi231
Inventar
#61 erstellt: 13. Nov 2012, 17:30
Moin,

Beitrag selbst editiert weil meine Antwort sich auf den Realnamen bezog.

Nur soviel: Der antwortenden Person kann man Glauben schenken - Sie arbeitet nicht in der Pressestelle sondern behandelt die Schadensfälle.


[Beitrag von ebi231 am 13. Nov 2012, 17:33 bearbeitet]
Fritz*
Hat sich gelöscht
#62 erstellt: 13. Nov 2012, 17:42
Mahlzeit ebi,

auch die Pressestelle darf nur das äussern, was die Geschäftsleitung vorgibt.
Bei Fragen zu elementaren Garantiebestimmungen gibt es da mit grösster Sicherheit keine widersprüchlichen Angaben von Seiten der Pressestelle.

Grüsse,
Fritz


[Beitrag von Fritz* am 13. Nov 2012, 17:42 bearbeitet]
audiohobbit
Inventar
#63 erstellt: 13. Nov 2012, 17:45

Fritz* schrieb:

Die Herstellergarantie gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.

So steht das meiner Erinnerung nach auch auf der Garantiekarte. Und ich würde mal behaupten, schriftlich wird es offiziell auch keine andere Aussage von JVC geben.

Alles andere sind mündliche Nebenabreden.

Und ich würde mal behaupten dass dies bei den allermeisten anderen Herstellern auch nicht anders sein wird.


[Beitrag von audiohobbit am 13. Nov 2012, 17:46 bearbeitet]
ebi231
Inventar
#64 erstellt: 13. Nov 2012, 17:48
Moin,

das mag schon stimmen. Es geht mir mit der Antwort vielmehr darum, dass Dir in der E-Mail antwortende Person definitiv weiß wovon Sie spricht, weil sie täglich mit Schadensfällen bei JVC zu tun hat (ich stand ebenfalls in Kontakt mit ihr).
George_Lucas
Inventar
#65 erstellt: 13. Nov 2012, 17:59
Pressemitteilung zu Garantiebedingungen von JVC

Aktuelle Garantiebedingungen:

GELÖSCHT!

Quelle: Pressesprecherin von JVC, vom Dienstag 13.11.2012, 14:15 Uhr


Ich lasse mich hier nicht von Usern wie Fritz und Maxe° widerholt der Lüge bezichtigen.

Wer Informationen diesbezüglich benötigt, kann sich diese gerne selbst bei JVC einholen!


Das Ursprungsposting wurde übrigens von Hüb´ gelöscht, weil der Realname der Pressesprecherin im Quellnachweis aufgeführt war.


[Beitrag von George_Lucas am 13. Nov 2012, 18:02 bearbeitet]
Fritz*
Hat sich gelöscht
#66 erstellt: 13. Nov 2012, 18:14

George_Lucas schrieb:

Wer Informationen diesbezüglich benötigt, kann sich diese gerne selbst bei JVC einholen![/b]
.



Nein George,
du hast behauptet von der JVC Pressestelle widersprüchliche Angaben zu Garantieübertragung bekommen zu haben. Dafür musst DU den Beweis erbringen. So lange du diesen Beweis nicht erbringen kannst, besteht der Verdacht auf vorsätzliche Verbreitung falscher Angaben. Man könnte es auch Verleumdung und Rufschädigung nennen.

Fritz
George_Lucas
Inventar
#67 erstellt: 13. Nov 2012, 18:18

Fritz* schrieb:

Man könnte es auch Verleumdung und Rufschädigung nennen.

Das kannst du nennen wie du willst.
Ich habe entsprechende Unterlagen hier und kann alles im "Streitfall" problemlos nachweisen.


[Beitrag von George_Lucas am 13. Nov 2012, 18:21 bearbeitet]
audiohobbit
Inventar
#68 erstellt: 13. Nov 2012, 18:37

George_Lucas schrieb:
Aktuelle Garantiebedingungen:

GELÖSCHT!




was soll der Quatsch? Zum 2. Mal?
Fritz*
Hat sich gelöscht
#69 erstellt: 13. Nov 2012, 18:41
und das sollen wir dir dann auch noch glauben
willst du es wirklich darauf ankommen lassen?

wenn du diese Unterlagen von der JVC Pressestelle tatsächlich haben solltest, dann könntest du sie hier, wo es genau darum geht, auch veröffentlichen im Originaltext ohne Namensnennung, ganz ohne Risiko.

Wer Behauptungen aufstellt muss im Zweifelsfall belegen können und nicht weitere unbelegte Behauptungen dazu addieren.

Fritz


[Beitrag von Fritz* am 13. Nov 2012, 18:43 bearbeitet]
George_Lucas
Inventar
#70 erstellt: 13. Nov 2012, 18:52

audiohobbit schrieb:

George_Lucas schrieb:
Aktuelle Garantiebedingungen:

GELÖSCHT!




was soll der Quatsch? Zum 2. Mal?

Nach der Löschung, aufgrund der Namensnennung der Pressesprecherin im Quellvermerk, wollte ich die Info erneut posten. Aber ganz ehrlich, bei den permanenten Anfeindungen durch einzelne User hier wie beispielsweise Fritz* erspare ich mir das!

Tut mir leid für die vielen anderen Mitleser, die von solchen und anderen Informationen durchaus provitieren können - aber das tu ich mir hier nicht weiter an. Dafür ist mir meine rare Freizeit einfach zu schade. Unter einer sachlichen Diskussion verstehe ich nämlich etwas anderes.
Wenn das aber der Umgangston ist, den Du dir wünscht, meinetwegen. Ich habe darauf keine Lust mehr!
andeis
Inventar
#71 erstellt: 13. Nov 2012, 18:52

audiohobbit schrieb:

George_Lucas schrieb:
Aktuelle Garantiebedingungen:

GELÖSCHT!




was soll der Quatsch? Zum 2. Mal?


Naja, ich hatte darauf geantwortet, kann man also hier nachlesen: http://www.hifi-foru...d=12437&postID=59#59
Fritz*
Hat sich gelöscht
#72 erstellt: 13. Nov 2012, 19:01

George_Lucas schrieb:

Tut mir leid für die vielen anderen Mitleser, die von solchen und anderen Informationen durchaus provitieren können -



wir können ALLE profitieren von wahrheitlichen Informationen,
jedoch nicht von unbelegten und unglaubhaften Angaben die nur Verwirrung stiften.

Fritz
audiohobbit
Inventar
#73 erstellt: 13. Nov 2012, 19:37

andeis schrieb:

Die Garantiebestimmungen sind der beiliegenden Garantiekarte des Gerätes zu entnehmen.
Im Fall des JVC DLA-X30 (und älterer Modelle) ist die Herstellergarantie auf den Erstkäufer beschränkt, wenn dies nicht anders auf der Garantiekarte ausgewiesen ist. Im Falle eines Verkaufes des Gerätes von Privat an Privat, hat der neue Besitzer eines JVC DLA-X30 keine Garantieansprüche gegenüber JVC!


Na also, das ist doch genau was ich sage. Diese und nur diese Stellungnahme wird man von JVC schriftlich bekommen.
Alles andere wird mündlich ausgemacht.
Fritz*
Hat sich gelöscht
#74 erstellt: 13. Nov 2012, 20:05

audiohobbit schrieb:

Diese und nur diese Stellungnahme wird man von JVC schriftlich bekommen.


davon gehe ich auch aus und evtl. mündliche individuelle Abreden werden niemals "offiziell" sein.

Grüsse,
Fritz
ANDY_Cres
Inventar
#75 erstellt: 13. Nov 2012, 21:03
Nabend,

das die Garantieleistungen nur für den Erstkäufer gilt, ist doch bei den anderen PJ Herstellern auch der Fall.
Also lange bekannt ...eigentlich.
Insofern verstehe ich auch nicht, warum hier ggf. User verunsichert werden sollen.

ANDY


[Beitrag von ANDY_Cres am 13. Nov 2012, 21:04 bearbeitet]
sensor1
Inventar
#76 erstellt: 13. Nov 2012, 21:46
Hi

ich dachte das es bei der Garantie um das entsprechende Gerät geht und nicht um den Besitzer oder von wem der Apparat betrieben wird..

MfG sensor


[Beitrag von sensor1 am 13. Nov 2012, 21:47 bearbeitet]
Fritz*
Hat sich gelöscht
#77 erstellt: 13. Nov 2012, 22:07
so dachte ich ursprünglich auch

@Andy es geht um die Verunsicherungen durch die Behauptung von GL, das JVC "offiziell" die Übertragung von Garantierechten mitgeteilt hätte und er in Besitz von entsprechenden Unterlagen sei.

Ob das bei den anderen Herstellern genau so gehandhabt wird, kann ich nicht mit Gewissheit sagen.
Soweit mir bisher bekannt, wurden bei z.B. Infocus auch Geräte aus privaten Gebrauchtkäufen auf Garantiebasis repariert.


Grüsse,
Fritz
James_Cameron
Hat sich gelöscht
#78 erstellt: 13. Nov 2012, 23:26
Der Thread ist wieder mal ein schönes Beispiel dafür, daß viele Experten absichtlich oder unabsichtlich Unsinn publizieren und/oder kindisch die beleidigte Leberwurst spielen.

Wer schlau ist kümmert sich selbst um seine Interessen und zwar so, daß sie verifizierbar sind und wie in diesem Fall einer rechtlichen Überprüfung standhält. Jedenfalls wird es nix nützen sich im Mangelfall auf hier im Forum angblich von JVC getätigte Aussagen zu berufen.
andeis
Inventar
#79 erstellt: 13. Nov 2012, 23:30

Fritz* schrieb:
andeis, hier geht es doch um das was rechtlich verbindlich Bestand hat und nicht was auf Verdacht so oder so sein könnte.


Ich bleibe trotzdem dabei, dass diese Diskussion in meinen Augen völlig überflüssig ist (und auch keinen weiter bringt, wie man sieht)

Es sollte ohnehin jedem klar sein, dass man sich bei Garantieansprüchen nicht direkt an JVC wendet, sondern an den Händler.
Der Händler nimmt das defekte Gerät entgegen und schickt es ein. Das reparierte Gerät wird an den Händler zurückgeschickt und man nimmt es beim Händler wieder entgegen.
Dabei ist es doch völlig egal welcher Namen auf der Rechnung steht.

Wenn's Spass macht könnt euch hier natürlich noch tagelang rechthaberisch die Köpfe einschlagen
Nudgiator
Inventar
#80 erstellt: 14. Nov 2012, 00:16

andeis schrieb:

Es sollte ohnehin jedem klar sein, dass man sich bei Garantieansprüchen nicht direkt an JVC wendet, sondern an den Händler.
Der Händler nimmt das defekte Gerät entgegen und schickt es ein. Das reparierte Gerät wird an den Händler zurückgeschickt und man nimmt es beim Händler wieder entgegen.
Dabei ist es doch völlig egal welcher Namen auf der Rechnung steht.


So sehe ich das auch



Wenn's Spass macht könnt euch hier natürlich noch tagelang rechthaberisch die Köpfe einschlagen :D


Manch einer braucht halt einfach einen Vorwand, um hier wieder rumzubashen
*Maxe*
Gesperrt
#81 erstellt: 14. Nov 2012, 01:42

ANDY_Cres schrieb:
Nabend,

das die Garantieleistungen nur für den Erstkäufer gilt, ist doch bei den anderen PJ Herstellern auch der Fall.
Also lange bekannt ...eigentlich.
Insofern verstehe ich auch nicht, warum hier ggf. User verunsichert werden sollen.

ANDY


Es ging und geht nicht darum aufzuzeigen, wie schlecht aktuelle Garantiebedingungen ab Hersteller sind. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, da gabs schmale 90 Tage bei Sanyo auf die Lampe. Das sieht aktuell ab Werk und für den Erstkäufer besser aus denn je.

Das Thema Werksgarantie war nicht in meinem Fokus.

Mir ging es darum festzustellen, ob sich an den Bedingungen für Secondhand-Käufer aktuell etwas geändert hat. Dieses wurde hier behauptet, und das hätte mir direkt einen Vorteil gebracht. Und allen anderen, die Geld sparen wollen/müssen. Nie war es so verlockend wie heute, sich einen kaum ein Jahr alten Premiumbeamer wie einen X70 etc. von privater Hand zuzulegen.

Meine Antwort dazu, die ich seitens des Managers für Geräteservice/Reparatur aktuell schriftlich erhaltten habe, ist noch im Wortlaut ganz genau gleich zu 2008 und ff. Im Übrigen kann sich das jeder der immer noch unsicher ist, durch eine einfache Mail an den Importeur auf der vielfach genannten Website selber bestätigen lassen.

Es gilt immer noch:

Bei Kauf von Privat gibt es absolut und ohne Ausnahme keinerlei Kostenübernahme durch den Importeur. Ganz gleich, wieviel noch ein eventueller Rest der aktuell 3-jährigen Premiumgarantie vorhanden ist. Diese verfällt mit dem Verkauf des Gerätes. Nicht mehr nicht weniger. Hat das der private Verkäufer anders dargestellt bzw mit einer Restgarantie geworben, dann muß er auch dafür einstehen. Stichwort ist hier die zugesagte Eigenschaft eines Gegenstands.

Es wurde seitens eines Händlers angeboten, hier unbürokratisch zu helfen. Das ist imho sehr begrüssenswert. Fakt ist nur, das die offizielle Garantie auch dann verfallen ist. Sollte der Händler die Gewährleistung für einen solchen Kauf übernehmen, so müsste das auf seine Kosten geschehen. Bei guten Beziehungen zu einem solchen Händler erübrigt sich dann wohl jede weitere Überlegung.

Ich gebe zu Bedenken, das hierzu aber immer eine dauerhaft gute Beziehung zu Verkäufer und angeschlossenem Händler vonnöten ist. Inwieweit sich jemand, der immer noch geschätzte 1800€ für einen gebrauchten X30 aufwenden muß, dem hingeben möchte, entscheidet jeder für sich. Inwieweit das ein Händler, der keinen Cent an so einem Geschäft verdient hat, dauerhaft bis zum Ablauf der 3-Jahresgarantie tun würde, kann ich nicht wissen.

Für die vielen Ebay-oder Forenmarktkäufer aber gilt das alles sowieso nicht. Die haben im Allgemeinen keinen Händlerbezug. Es gibt aus meiner Sicht auch deutlich weniger Gebrauchtgeräte händlerseitig, als frei angebotene. Daher meine ich, ist das Thema für einen größeren Käuferkreis interessant. Gerade weil diese Kundschaft deutlich mehr aufs Geld schaut/schauen muß/schauen möchte.

Es wurde erwähnt, das man beim Dienstleister doch sowieso nur auf die Rechnung achte. Ein gutes Argument. Wäre es eventuell aber im Bereich des Möglichen das es auffällt, wenn der Erstbesitzer, der seinen Beamer bei JVC nach dem Kauf registriert hat, und der Absender/Empfänger des zu reparierenden Beamers, verschiedene Personen sind?

Ganz abgesehen davon, das ein solcher Versuch meiner Meinung nach ungesetzlich sein, und ich mich nicht darauf verlassen würde, das es immer gutgeht. Dazu sind die Neugeräte zumindest der Einsteigerklasse einfach zu billig zu haben.


Ein einfaches "nein stimmt doch nicht, ich wurde falsch informiert" o.ä. hätte in meinen Augen genügt.
conferio
Inventar
#82 erstellt: 14. Nov 2012, 01:47
Also, Beamer kauf von Mister x aus München, ich in Hamburg.
Das heisst, Beamer entweder zum Verkäufer schicken. der geht damit zum Händler.....dauert wohl etwas länger.
Problemfall, der Verkäufer muss meine Mängelbeschreibung an den Händler geben, ohne selbst den Fehler gesehen zu haben.
Verkäufer in Urlaub, verhaftet oder gestorben....Garantie futsch.....
Mir wäre das Theater viel zu aufwendig, also Gebrauchtkauf aus diesen Gründen uninteressant.
Da das bei anderen Konsumgütern, z.B. Auto, nicht so gehandhabt wird, ist es für den Gebrauchtkäufer wichtig, diese Umstände zu kennen.
Der Gebrauchtkauf ist also nur Problemlos, wenn das Gerät mit neutraler Quittung und unregistriert erworben werden kann....dann kann ich als Erstkäufer gelten.
Und wie man aus den beiträgen sieht, waren die Umstände vielen nicht bekannt.
Deswegen ist es gut, darüber Klarheit zu schaffen.
Fritz*
Hat sich gelöscht
#83 erstellt: 14. Nov 2012, 01:56

*Maxe* schrieb:

Ganz abgesehen davon, das ein solcher Versuch meiner Meinung nach ungesetzlich sein, und ich mich nicht darauf verlassen würde, das es immer gutgeht.


das ist nicht von der Hand zu weisen und könnte auch Ersatzforderungen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Betrachtung nach sich ziehen.

Grüsse,
Fritz
Fritz*
Hat sich gelöscht
#84 erstellt: 14. Nov 2012, 02:08

ANDY_Cres schrieb:

das die Garantieleistungen nur für den Erstkäufer gilt, ist doch bei den anderen PJ Herstellern auch der Fall.



nein, nicht zwingend,
aus persönlichem Interesse habe ich jetzt nur bei Optoma recherchiert.
Auszug aus den detaillierten Garantiebeschreibungen: http://www.optoma.de/warranty.aspx#1


Zitat:Garantieübertragung
Im Fall des Weiterverkaufs eines Projektors durch den ursprünglichen Eigentümer kann die Restgarantiezeit auf den neuen Eigentümer übertragen werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Originalkaufbelege an den neuen Eigentümer als Nachweis der noch bestehenden Garantie weitergegeben werden. Zitatende.

Grüsse,
Fritz
*Maxe*
Gesperrt
#85 erstellt: 14. Nov 2012, 02:16
Dito Firma Epson. Auch dort kommt der 2.Handkäufer in den Genuß der Garantierestlaufzeiten.

Panasonic Deutschland verfährt genau gleich zu JVC.
Sanyo nach Aufkauf durch Panasonic ebenfalls.

Sony Deutschland gewährt auch nur dem Erstbesitzer gegenüber die volle Garantie.

BenQ und Infocus nehmen noch Stellung hierzu.
Fritz*
Hat sich gelöscht
#86 erstellt: 14. Nov 2012, 02:23

*Maxe* schrieb:

Sony Deutschland gewährt auch nur dem Erstbesitzer gegenüber die volle Garantie.



die Sony Garantiebestimmungen sagen hierzu nichts Konkretes, bzw. es ist dort nicht explizit ausgeschlossen. http://www.sony.de/support/de/warranty/general

Fritz
*Maxe*
Gesperrt
#87 erstellt: 14. Nov 2012, 12:07
Ich hatte dort schriftlich angefragt, weil die Bedingungen wie Du auch sagst, nichts Genaues dazu hergeben.

Ich meine, der Sinn einer jeden Gerätegarantiekarte ist vermutlich letztlich der, das der Projektor einem Besitzer zuzuordnen ist. Die Seriennummer rundet das ab. Somit bliebe nur die Frage VOR einem Gebrauchtkauf, ob der Besitzer den Beamer bereits registriert hat oder nicht.

Auch dieses Vorgehen erscheint mir letztlich inkorrekt.

Falls jemand weitere Möglichkeiten sieht, wie man auf legalem Weg an die Restgarantie gelangen kann, bitte posten.
*Maxe*
Gesperrt
#88 erstellt: 14. Nov 2012, 14:13
Hier wäre nun ein konkretes Beispiel:

X70 gebraucht

Der Verkäufer erwähnt in der Auktion eine Restgarantie von 26 Monaten. Damit ist aber noch nicht eindeutig klargestellt, das diese Garantie auch für den Zweitkäufer bestehen bleibt. Mit dieser Formulierung hat er noch nicht zuviel versprochen, sie erwähnt nur die restliche Werksgarantie.

Im Kleingedruckten verlangt der Anbieter aber, das der Erwerber auf jegliche Gewährleistung/Garantie verzichten wird. Damit widerspricht sich das imho, aber was wird der Käufer in erster Linie sehen? Ich meine "der hat doch noch übervolle Restgarantie".

Mit dem aktuellen Kenntnisstand ist es aber eben nicht so. Wie geht man nun vor, wenn das Gerät nach weiteren 4 Monaten eventuell mit der Lampe schwächelt? Oder ein Lüfter den Geist aufgibt? Eine einzelne Arbeitsstunde kostet um die 100€, ich weiß es nicht genau.

Es wäre wünschenswert wenn man den Hersteller dazu überreden könnte, die ja wirklich gute Premiumgarantie auf das Gerät zu gewähren.
*Harry*
Inventar
#89 erstellt: 15. Nov 2012, 00:03

*Maxe* schrieb:
Im Kleingedruckten verlangt der Anbieter aber, das der Erwerber auf jegliche Gewährleistung/Garantie verzichten wird. Damit widerspricht sich das imho, aber was wird der Käufer in erster Linie sehen? Ich meine "der hat doch noch übervolle Restgarantie".

Liest man den Absatz komplett, meinte er sehr wahrscheinlich Ansprüche gegenüber seiner Person.


[Beitrag von *Harry* am 15. Nov 2012, 00:04 bearbeitet]
*Maxe*
Gesperrt
#90 erstellt: 15. Nov 2012, 00:42
Auch gut möglich.Wie die meisten weiß er vermutlich gar nicht um die Problematik mit der Garantie.
Nudgiator
Inventar
#91 erstellt: 16. Nov 2012, 01:53
@Fritz

Wie handhabst es Du denn mit der Herstellergarantie, da Du gerade Deinen X30 verkaufst ? Die ist ja auch nach ein paar Tagen Nutzung hinfällig, oder ? Da würde ich für 2000€ lieber selbst bei Redcoon bestellen


[Beitrag von Nudgiator am 16. Nov 2012, 01:53 bearbeitet]
*Maxe*
Gesperrt
#92 erstellt: 16. Nov 2012, 02:14
Die Firma BenQ Deutschland gewährt ebenfalls Restgarantie auf den Folgebesitzer. Hier genügt wie bei Epson auch, die Originalrechnung. Die Garantie "hängt" also am Gerät selbst.

Ich habe JVC auf diese Sachlage hin angesprochen, ob sich die Unternehmenspolitik nicht ändern liesse. Immerhin ist der deutsche Markt so seriös erscheinend, das hier das 3.Jahr Vollgarantie für den Erstbesitzer gegeben wird.

Man verspricht, das zu prüfen, da hierzu viele Anfragen in der Vergangenheit eingegangen seien.
Fritz*
Hat sich gelöscht
#93 erstellt: 16. Nov 2012, 02:22
holla Respekt vor deiner Initiative, Maxe.

@Nudigator,
ich habe da überhaupt keine rechtliche Einflussmöglichkeit auf Garantie oder Gewährleistung.
D.h. ich könnte bei Bedarf versuchen eine Einzelregelung zu erreichen oder eben die Sache ohne Garantie verkaufen.

Allerdings muss ich nicht verkaufen. Ich könnte auch noch an redcoon zurück senden, denke aber das der Preis bei nur wenigen Tagen und 6 Stunden interessant sein könnte.
Die offiziellen Angebote sind noch bei 2500.-€

Fritz
Nudgiator
Inventar
#94 erstellt: 16. Nov 2012, 02:30

Fritz* schrieb:

Allerdings muss ich nicht verkaufen. Ich könnte auch noch an redcoon zurück senden, denke aber das der Preis bei nur wenigen Tagen und 6 Stunden interessant sein könnte.
Die offiziellen Angebote sind noch bei 2500.-€


Ich kenne die Preise sehr gut Wenn Du einen Interessenten hast, der 2500€ für einen X30 OHNE 3D-Equipment zahlt ... SCHLAG ZU ! Diesen Preis hat man noch nicht einmal vor 2 Monaten MIT zwei 3D-Brillen und Transmitter erzielen können

Was Redcoon betrifft: heftige Abschläge, die aber wohl eher unter die Kategorie "nicht Rechtens" fallen.

Dennoch verstehe ich nicht, wieso man einen Beamer 6h "probesieht", wenn man doch weiß, daß das über der "normalen" Sichtungsdauer liegt ...
Fritz*
Hat sich gelöscht
#95 erstellt: 16. Nov 2012, 02:39
ich sehe eben sehr umfangreich Probe
Nudgiator
Inventar
#96 erstellt: 16. Nov 2012, 02:39
Mich würde mal eher Dein Fazit interessieren
*Maxe*
Gesperrt
#97 erstellt: 22. Nov 2012, 17:38
Ein Erfolg für alle Sony-Zweitkäufer:

" Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank, dass Sie den Sony Support kontaktiert haben.

Die Garantie gilt ab dem Tag des auf dem Kaufbeleg stehenden Datums. Bitte lassen Sie sich daher den original Kaufbeleg des Vorbesitzers aushändigen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. ......

Customer Information Center
Sony Deutschland

Immerhin scheint man doch flexibel sein zu können, und um einen guten Kundenkontakt bemüht. Ich würde mir nun wünschen, das sich die Firma JVC Deutschland auch entsprechend investieren möge. Ich bin absolut sicher, das die Produkte keinen Qualitätsvergleich scheuen müssen, und man daher problemlos auch hier eine gerätebezogene, 3-jährige Herstellergarantie gewähren kann.

Es gilt doch auch:

Jeder JVC-Gebrauchtkäufer, der nicht auf Sony, Epson oder BenQ, bzw. wie Fritz recherchierte, Optoma zurückgreifft weil er eventuelle Folgekosten fürchtet, wird sich von der besonderen Qualität der Geräte überzeugen lassen, und in der Zukunft auch mal einen neuen Beamer der X-Reihe kaufen.

Immerhin beweist nun bereits der erste Teil der SXRD-Fraktion ausreichendes Vertrauen in ihre Geräte.

WO BLEIBT JVC?
Nudgiator
Inventar
#98 erstellt: 22. Nov 2012, 18:05

*Maxe* schrieb:
WO BLEIBT JVC?


Konfrontiere doch mal die Jungs bei JVC damit und verweise auf die Konkurrenz Ich habe socleh Sachen immer direkt über meinen Händler geregelt. Aber ich bin mir sicher, daß sich nicht jeder Händler im Zweifelsfall so kulant zeigt.
*Maxe*
Gesperrt
#99 erstellt: 22. Nov 2012, 18:59
Schon geschehen. Ich habe nicht den guten Kontakt wie George Lucas, und muß das über das Produktmanagement versuchen. Man ist wie immer höflich und bemüht, aber kann sich aktuell noch zu keinem erfreulichen Ergebnis durchringen.

Aber wenn solch ausgezeichneten, direkten Managementkontakte vorhanden sind, dann könnte User Lucas hier ja vermutlich viel schneller einen Erfolg verbuchen. Die Vorarbeit habe ich geleistet, das war der Grund meiner Recherche. Ich denke man kann das nun ganz offen ansprechen:

Ich bin der Meinung, das der Marktführer in Sachen Qualität (nur meine Meinung) hier nicht hintenanstehen müsste. B&W bietet zum Beispiel seit den 90er Jahren eine volle 10-jährige Gerätegarantie. Klar sind in einem Lautsprecher deutlich weniger Bauteile vorhanden. Nur ist man dort einfach der Meinung, das weniger Service nicht zur Philosophie der Marke passt.

Man setzt auf und steht für eines: Qualität. Da hat niemand Angst vor solchen Zusagen! Und unter uns: Was geht denn normalerweise am JVC kaputt? Ich kenne Lampen, Lüfter, Videoboards, Stellmotorren am Objektiv und das Netzteil.

Alles Teile, die den normalen Endverbraucher schon sehr viel Geld kosten! Für den Hersteller aber kein Grund für schlaflose Nächte. Und ein Kompromiss wäre auch denkbar: Lampe nur für den Erstbesitzer, Hin-und Rückverandkosten trägt der zweite Besitzer auch selber. Damit spart man viel, denn Probeeinsendungen ("kann es sein, das die Konvergenz nicht so ganz stimmt" etc) oder Updates bleiben dem Servicebetrieb somit erspart.
conferio
Inventar
#100 erstellt: 22. Nov 2012, 20:25
Maxe, wie ich feststellen muss, hast wenig Ahnung von der Kalkulation der Hersteller.
JVC, bzw. die kaufmännische Abteilung dort, kennt den Kostenfaktor Reparatur sehr gut. Deswegen beschäftigen sie auch keine eigenen Techniker, sondern vergeben Aufträge an Servicecenter, mit der Folge, dass sie zahlen müssen.
Japaner und Chinesen haben als Priorität den Absatz, nicht den Service.
Deswegen auch der Ausschluss der Garantie für Gebrauchtkäufer, da sie wissen, was die Reparaturen für Kosten verursachen können....bei den vielen Bauteilen im Lichtweg und den thermischen Problemen z.B.
Deswegen gilt ihr Interesse nur dem Erstkäufer, da er als Neukäufer den Gewinn bringt.
*Maxe*
Gesperrt
#101 erstellt: 22. Nov 2012, 21:03
Du hast von diesen Dingen sicherlich mehr Peilung als ich. Jedoch muß ich anmerken:

JVC steht damit zunehmend allein da. Fast alle anderen handeln weitaus verbraucherfreundlicher. Ich persönlich glaube nicht, das ein Sony dauerhaltbarer sein soll als ein JVC. Dito Epson. Ein LCD war - zumindest in der Vergangenheit - nicht unbedingt in erster Linie für seine Haltbarkeiten bekannt...

Manch einer erfand daher den Zusammenhang zwischen der großzügigen Epsongarantie und den Dauerbaustellen, die zu bewältigen waren. Mag mitlerweile weitaus stabiler sein, keine Ahnung.
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