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Gerantiebedingungen JVC

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Nudgiator
Inventar
#1 erstellt: 09. Nov 2012, 17:19
Mit 3 Jahren Garantie und ein DEUTSCHES Gerät ? Ich hab schon desöfteren bei Redcoon bestellt. Einmal war ein Grauimport eines Onkyo 606 darunter. Das Gerät hatte noch nicht einmal ein CE-Zeichen !
peeddy
Inventar
#2 erstellt: 09. Nov 2012, 18:50
Redcoon bietet 2 Jahre Garantie meines Wissens..aber seien wir doch mal ehrlich, hergestellt werden die JVCs doch alle von ein und demselben Hersteller..nämlich von JVC
*Maxe*
Gesperrt
#3 erstellt: 09. Nov 2012, 19:11
Redcoon bietet - kann man sich gern schriftlich geben lassen - volle DEUTSCHE 2-Jahresgarantie auf die Geräte. Das 3.Jahr gibts nur bei zert.Händlereinkauf in D. Bedeutet also vollen Support beim deutschen Servicebetrieb EK Multimediaelectronik.

Letztlich aber ist das vielleicht nicht groß von Belang, denn zum einen wechseln ja die meisten sowieso brav jedes Jahr durch, und der Zweitkäufer hat erst gar keinen Anspruch auf eine Garantieleistung.
Nudgiator
Inventar
#4 erstellt: 09. Nov 2012, 19:25

*Maxe* schrieb:
und der Zweitkäufer hat erst gar keinen Anspruch auf eine Garantieleistung.


Ich würde Dir empfehlen, sich diesbezüglich mal mit einem Anwalt kurzzuschließen Du kannst Deinen Anspruch problemlos auf den Käufer übertragen.
DasDing)
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 09. Nov 2012, 19:26

*Maxe* schrieb:
Redcoon bietet - kann man sich gern schriftlich geben lassen - volle DEUTSCHE 2-Jahresgarantie auf die Geräte. Das 3.Jahr gibts nur bei zert.Händlereinkauf in D. Bedeutet also vollen Support beim deutschen Servicebetrieb EK Multimediaelectronik.

Letztlich aber ist das vielleicht nicht groß von Belang, denn zum einen wechseln ja die meisten sowieso brav jedes Jahr durch, und der Zweitkäufer hat erst gar keinen Anspruch auf eine Garantieleistung.


doch hat er wohl!!! die vollen 2 jahre stehen auch dem 2 besitzer zu..........

vom händler:

JVC gewährt Geräten, welche beim autorisierten Fachhandel gekauft werden, eine 3 jährige Garantie. Diese ist nicht übertragbar auf den nächsten Kunden. Somit erhält dieser eine 2 jährige Gewehrleistung. Diese haben Sie nun auch.
George_Lucas
Inventar
#6 erstellt: 09. Nov 2012, 20:17

*Maxe* schrieb:

der Zweitkäufer hat erst gar keinen Anspruch auf eine Garantieleistung.

Das ist falsch!
JVC bestätigte mir erst letzte Woche auf Nachfrage, dass die Garantie auf die Geräte bezogen ist. Bei Verkauf bleibt die Herstellergarantie von 24 Monaten erhalten! Sollte der Zweitkäufer einen Mangel haben, der unter die Garantiebedingungen fällt, wird JVC nachbessern!
Die Händlergewährleistung geht allerdings verloren beim Privatverkauf, weil die Gewährleistung ein Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und 1. Käufer ist.
Fritz*
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 09. Nov 2012, 20:50

George_Lucas schrieb:

JVC bestätigte mir erst letzte Woche auf Nachfrage, dass die Garantie auf die Geräte bezogen ist..


so ist das auch konform mit der juristischen Seite.

In der Tat hat der Besitzer auch bei Gebrauchtkauf ein indirektes Vertragsverhältnis mit dem Hersteller.
Aber nur der Erstkäufer hat ein Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer.

Fritz
*Maxe*
Gesperrt
#8 erstellt: 09. Nov 2012, 23:29
Ich kenne die Aussagen seitens des Servicebetriebes hierzu, und die klingen leider völlig anders. Wer neben der Abwicklung eines teuren Defektes dann auch noch die Nerven hat, mit dem Servicebetrieb zu streiten, dem kann man wirklich einen Gebrauchtkauf aus Privathand anraten.

".....Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf und gilt nur für den Erstkäufer....". So lautet meine schriftliche Aussage hierzu.

Aber sicherlich ist es kein Problem, uns hier den Passus abzudrucken, wo die Aussage bestätigt wird. Es fällt mir auf, das viele Hersteller George Lucas gegenüber stets dieses und jenes bestätigt haben, was gerade Thema von Diskussionen ist.

Bei dieser Qualität Deiner Quellen ist es daher bestimmt kein Problem, uns hierzu kurz den schriftlichen Teil der Garantiebedingungen zugänglich zu machen. Dieses Thema geistert ja schon länger herum, und wenn man dazu etwas auf der Hand haben könnte, dann könnte man das als Zweithandkäufer VOR einer Reparatur mit EK eindeutig abklären. Glaubts mir Leute, so eine Reparatur ist schnell sehr teuer!!

Wo kann man das also nachlesen? Dss würde sicherlich vielen weiterhelfen!
Fritz*
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 10. Nov 2012, 00:19

*Maxe* schrieb:

".....Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf und gilt nur für den Erstkäufer....". So lautet meine schriftliche Aussage hierzu.


könntest du das etwas griffiger darstellen, möglichst in form eines Schriftverkehr mit JVC, damit endlich mal Klarheit ist bei diesem Thema.

Grüsse,
Fritz
George_Lucas
Inventar
#10 erstellt: 10. Nov 2012, 03:11

Fritz* schrieb:

George_Lucas schrieb:

JVC bestätigte mir erst letzte Woche auf Nachfrage, dass die Garantie auf die Geräte bezogen ist..


so ist das auch konform mit der juristischen Seite.

Hallo Fritz,

die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Diese Leistung kann er frei gestalten. Er kann die Garantie auf bestimmte Teile (z.B. Lampe) oder Nutzergruppen (z.B. Erstkäufer) oder einen Zeitraum (z.B. 5 Jahre) beschränken. Nur muss der Hersteller sich im Schadensfall daran halten.

JVC hat auf seiner Website sogar stehen, dass die Garantiezeit ihrer "Konsumentengarantie" 24 Monaten für alle Geräte(!) ab Kaufdatum beträgt.

JVC.de schrieb:
Im Interesse unserer Kunden und zur Vereinheitlichung der Garantiezeit haben wir uns dazu entschlossen, für alle unsere Geräte eine Konsumentengarantie von 24 Monaten ab Kaufdatum zu gewähren.


Das deckt sich mit den weiter oben geposteten Infos, die ich erhalten habe von JVC.


[Beitrag von George_Lucas am 10. Nov 2012, 03:44 bearbeitet]
DasDing)
Hat sich gelöscht
#11 erstellt: 10. Nov 2012, 07:44
NEIN!! der Maxe weis es ja besser........
*Maxe*
Gesperrt
#12 erstellt: 10. Nov 2012, 11:03
Die Aussage kam von EK selber. Glaub mir, ich hatte gerade zu meinen LCD-Zeiten öfter die Idee, so einen JVC gebraucht zu kaufen. Das wurde mir aber damit eindeutig vermiest.

Aber wenn sich das nun geändert hat, umso besser. George kann uns hierzu sicherlich aufklären, es sollte kein Problem sein, die genauen Bedingungen hier als pdf anzuängen.

Denn was eine "Konsumentengarantie" wirklich für den Zweitkäufer bedeutet, der zum Beispiel

- seinen X30 für ein Softwareupdate via DHL eingesendet hat, und bei der Rückkehr des Gerätes eine defekte Objektivhalterung feststellt (Materialkosten gut 800€ netto) Materialbruch durch Falleinwirkung

- ein Lampenflackern nach 350 Stunden und etwas über einem Jahr feststellt, und sich auf die Aussage von Nudigator oder "DasDING" beruft, man müsse ihm doch Garantie gewähren

- einen defekten HDMI-Eingang feststellt, der immer wieder zum Abbruch der Videoverbindung und elend langem shakehand Versuchen führt (Materialkosten Videoboard 600€ netto)

- einen defekten Lüfter feststellt, der netto gut 150€ ohne Einbau kostet

Es ist doch eine Tatsache, das eher diejenigen einen Beamer aus 2.Hand kaufen, die finanziell nicht so gut versorgt sind. Warum also sollte man sich diesen Gefahren aussetzen? Ich erwähne ganz normale, täglich vorkommende Defekte, die noch gar nichts mit zunehmenden Farbschweifen oder nachlassenden Konvergenzen zu tun haben.

Also bitte George, bring endlich Licht in die Sache, und lass uns die Garantie-Bedingungen einsehen.
Nudgiator
Inventar
#13 erstellt: 10. Nov 2012, 14:32
@Maxe

Warum schaust Du nicht einfach selbst auf die JVC-Homepage ? Da findest Du doch die Garantiebestimmungen.
*Maxe*
Gesperrt
#14 erstellt: 10. Nov 2012, 22:55
Hab schon danach gesucht, finde es aber nicht. Kannst Du einen link setzen?

Das ist doch für George bestimmt kein Problem, das mal kurz glattzuziehen. Wenn das schwarz auf weiß zu belegen ist, dann eröffnet das nämlich etlichen Käufern den Markt.
DasDing)
Hat sich gelöscht
#15 erstellt: 11. Nov 2012, 00:01
hier der link

http://jdl.jvc-europe.com/template.php?page=100077&lg=de

und hier der text,,,...

24 Monate Garantie
Support

Die Zufriedenheit unserer Kunden ist seit nunmehr über 80 Jahren die Basis für die Erfolgsgeschichte von JVC.

Daher steht Kundenberatung und ein erstklassiger Service bei uns stets an erster Stelle.

Im Interesse unserer Kunden und zur Vereinheitlichung der Garantiezeit haben wir uns dazu entschlossen, für alle unsere Geräte eine Konsumentengarantie von 24 Monaten ab Kaufdatum zu gewähren.

Sollten Sie mal eine Beanstandung haben, benachrichtigen Sie bitte einfach Ihren Händler vor Ort, oder wenden sich direkt an den JVC Competence Center.

Die aktuellen Garantiebedingungen und Abwicklungen gelten weiterhin unverändert für den neuen Zeitraum.


[Beitrag von hgdo am 11. Nov 2012, 01:13 bearbeitet]
*Maxe*
Gesperrt
#16 erstellt: 11. Nov 2012, 01:17
Danke, den Text hab ich schon mehrfach gelesen. Zeig mir bitte noch wo steht das

- die Konsumentengarantie für Zweit-etc-Besitzer gilt
- diese Garantie die gleiche Qualität hat wie die Garantie für den Erstbesitzer, insbesondere die Bedingungen für die Lampe gleichwertig sind
- ein kostenloser pickup-und return Service besteht

Besonders der letzte Punkt ist mir wichtig, denn ich habe bereits zweimal Transportschäden durch DHL erlebt. Da hatte ich jedesmal Glück, das man mir das Ding dann doch kostenfrei nachrepariert hat. Wie beweise ich nämlich dem Serivcebetrieb, das nicht ich selber den Karton habe fallen lassen, und deswegen z.B. das Objektiv beschädigt wurde?

Insbesondere dann, wenn von aussen gar keine Fallschadenspuren zu sehen sind. Auch aus diesem Grund hat JVC den (sehr teuren) Service durch eine Spedition eingeführt. Kostet jedesmal satte 45€ für EINEN Weg! Allein aus diesem Grund würde ich immer etwas mehr zahlen, als bei EU-Importen darauf verzichten zu müssen. Wer sowas noch nicht erlebt hat, wird das natürlich kaum interessant finden.

Wenn es also eine Art Generalgarantie sein soll, dann müsste das doch auch irgendwo nachzulesen sein. Wo also kann man das bitte nachlesen um sich damit abzusichern?!
DasDing)
Hat sich gelöscht
#17 erstellt: 11. Nov 2012, 02:02
also ich hab heute abend mal meinen schwager angerufen, der und sein kumpel sind beide RA.

und beide haben mir gesagt, das die gesetztlich vorgeschriebene 24 monat. garantie, auch auf den 2-3-4-5-6 besitzer übergreift, solange du noch in der garantiezeit von 24 monaten bist!

jvc selbst hat da gar nichts zu entscheiden, ob du 1-2-3 besitzer bist. diese gewährleistung ist 24 monate gültig!!! ende aus!!!!!!!!!!

im garantiefall wird das gerät also auf kosten jvc repariert!
hgdo
Moderator
#18 erstellt: 11. Nov 2012, 02:29
Du würfelst Garantie und Gewährleistung durcheinander.

Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Gewährleistung. Sie gilt 24 Monate, wobei nach 6 Monaten eine Umkehr der Beweislast eintritt. Die Gewährleistung gilt zwischen Käufer und Verkäufer (Händler). JVC (in diesem Falle) hat damit nichts zu tun. Die Gewährleistung ist vom Käufer auf den Zweitbesitzer übertragbar.

Eine Garantie wird freiwillig manchmal vom Händler, meistens aber vom Hersteller gegeben. Der kann die Bedingungen für die Garantie frei festlegen. Eine Garantie kann daher durchaus nur für den Erstbesitzer gelten.
Fritz*
Hat sich gelöscht
#19 erstellt: 11. Nov 2012, 03:04
*Maxe*
Gesperrt
#20 erstellt: 11. Nov 2012, 11:14
Danke für den Link Fritz. Ich lese daraus das mir bekannte ab:

. Bei einem Weiterverkauf eines X30 an einen Privatmann erhält dieser keine Garantie oder Gewährleistung, da diese zwischen Privatleuten auszuschließen ist. Kaufe ich dagegen einen von einem Privatmann in Zahlung gegebenen X30 von einem Händler, so muß dieser 12 Monate Gewährleistung geben. Das nützt mit aber nur 6 Monate etwas, denn danach muß ICH beweisen, das der Mangel schon beim Verkauf bestanden hat. Da es immer wieder Ärger gibt, weigern sich viele Händler, gebrauchte Geräte in Zahlung zu nehmen.

- Der Hersteller JVC gewährt seine Garantie ausschließlich an den Erstbesitzer.

Nochmal:

Es geht nicht um "ich habe recht", sondern darum mal endlich hieb-und stichfest abzuklären, was eigentlich Sache ist. Diese Aussagen wie "das hat mir mein Händler gesagt" oder "mein Kumpel is Anwalt der weis was" oder "also mir hat ja der Hersteller gegenüber geäußert das" hilft einem bei einem echten Defekt - und der ist meistens gleich etliche Hunderter teuer - keinen Meter weiter.

Gerade weil der Gerätewechsel und damit der Secondkauf immer mehr zulegt, wäre es doch prima zu wissen, was einen erwartet. Zumal Ihr doch alle um dem Umstand wisst, wie klapperig heutzutage gefertigt wird. Bei den zu erwartenden UVPs der Zukunft wird das wohl kaum auch noch verbessert werden!

Also zum dritten Mal George. Wo kann man das nachlesen, das JVC eine volle Restarantie auch dem Zweit-etc-Besitzer gewährt? Dann hole ich mir nämlich einen neuwertigen X70 für gut unter 3K. Oder einen X90 für knapp 4K. Das würde goldene Zeiten für die Zweitkäufer bedeuten können!
George_Lucas
Inventar
#21 erstellt: 11. Nov 2012, 15:55
Mein lieber Oliver N., *Maxe*, Dr.No°, DocNo°, Sirgeole (oder unter welchem Nickname du aktuell auch immer gerade postest hier im Forum), dir geht es meiner Meinung nach doch gar nicht darum, die eingeräumte Garantieleistung von JVC hier im Thread im Detail herauszufinden.
Dafür reicht ein Blick auf die Website des Unternehmens. Auf der Startseite wird direkt zu den Grantieleistungen verlinkt. Wenn du die weder verstehst noch findest, steht es dir frei (und jedem anderen User ebenso), JVC diesbezüglich direkt zu kontaktieren. Dann hast du (ebenso wie jeder andere auch) Klarheit!

Nur geht es dir offenbar gar nicht darum, hier Klarheit zu erlangen. Dir geht es vielmehr darum, in diesem wie auch in anderen Threads, Händler, gewerbliche Dienstleister und User, welche dir allesamt nicht in den Kram passen, permanent persönlich anzufeinden.
An einer sachlichen und themenbezogenen, freundlichen Diskussion bist du IMO doch gar nicht interessiert.

Weitere Antworten wirst du von mir auch nicht erhalten, weil ich meine rare Freizeit lieber Usern widme, die wirkliche Probleme haben und diesbezüglich Hilfe benötigen.


[Beitrag von George_Lucas am 11. Nov 2012, 16:16 bearbeitet]
Nudgiator
Inventar
#22 erstellt: 11. Nov 2012, 16:11
Fritz*
Hat sich gelöscht
#23 erstellt: 11. Nov 2012, 16:32

George_Lucas schrieb:

Dafür reicht ein Blick auf die Website des Unternehmens.



http://jdl.jvc-europe.com/template.php?page=100077

Zitat:"Die Zufriedenheit unserer Kunden ist seit nunmehr über 80 Jahren die Basis für die Erfolgsgeschichte von JVC.
Daher steht Kundenberatung und ein erstklassiger Service bei uns stets an erster Stelle.
Im Interesse unserer Kunden und zur Vereinheitlichung der Garantiezeit haben wir uns dazu entschlossen, für alle unsere Geräte eine Konsumentengarantie von 24 Monaten ab Kaufdatum zu gewähren.

Sollten Sie mal eine Beanstandung haben, benachrichtigen Sie bitte einfach Ihren Händler vor Ort, oder wenden sich direkt an den JVC Competence Center". Zitatende

Das ist alles von Seiten JVC zum Thema Garantie

Da steht nichts von Garantie für Gebrauchtkäufer etc.
Was, genau bitte, ist eine "Konsumentengarantie"
Ein Rechtsbegriff ist es jedenfalls nicht.

Was macht ein JVC Konsument, welcher z.B ein JVC Gerät als Geschenk erhalten hat, zu Weihnachten, Geburtstag, Hochzeit, Konfirmation, Kommunion, Jubiläum usw usw????

also George, jetzt bitte Klartext mit Quelle und keine weiteren Ausweichmanöver

Grüsse,
Fritz


[Beitrag von Fritz* am 11. Nov 2012, 16:44 bearbeitet]
George_Lucas
Inventar
#24 erstellt: 11. Nov 2012, 16:50

Fritz* schrieb:


also George, jetzt bitte Klartextimages/smilies/insane.gif mit Quelle und keine weiteren Ausweichmanöver

Hallo Fritz,

weiter oben habe ich bereits geschrieben, wie es sich mit der Hersteller-Garantie bei JVC verhält, wenn ein Projektor von Privat an Privat weiter verkauft wird, inkl. Quellenangabe.

Wenn Dir das als Information nicht ausreicht und Du das nicht glaubst, steht es Dir selbstverständlich frei, direkt bei JVC anzufragen. Ich bin sicher, JVC antwortet Dir gerne.


[Beitrag von George_Lucas am 11. Nov 2012, 16:53 bearbeitet]
*Maxe*
Gesperrt
#25 erstellt: 11. Nov 2012, 22:55
Sehr merkwürdig.

Mir fällt es wiederholt auf, das Du sehr persönlich reagierst, wenn Du ausnahmsweise auch mal eine Deiner Aussagen belegen sollst. Erst reagierst Du gar nicht, und wenns dann doch nicht zu verhindern ist weil noch andere nachhaken, dann werden die Anfeindungen ausgepackt.

Was ist denn bitte so schwer daran kurz zugänglich zu machen, was sich wirklich hinter der Garantieleistung des Herstellers verbirgt? Anstatt sachlich zu erläutern, weichst Du lieber aus. Du hast doch mit JVC telefoniert, weißt andererseits aber auch, das die Aussagen von Helplines keineswegs immer hilfreich sind. Ich habe auch mit JVC telefoniert, und genau das erfahren was ich gepostet hatte. Zusätzlich dazu erhielt ich meine Aussagen direkt von EK.

Was Du damit bezweckst, mich wiederholt mit diversen Unterstellungen von verschiedenen Usernamen zu belegen, kann ich nicht nachvollziehen. Scheint mir ein bisschen sehr wirr zu sein?! Oder ist das ein Ausdruck einer gewissen Hilflosigkeit, eben weil es eigentlich wieder nur so dahingeplappert war? Du verstehst doch wohl die Tragweite einer solchen Äusserung oder?

Die Angabe zur Vereinheitlichung der 24 monatigen Garantie bezieht sich meiner Meinung nach auf alle produzierten Waren, die bislang nur mit einem Jahr oder gar noch weniger belegt waren. Sagt aber nichts darüber aus, worum es uns eigentlich geht (gehen sollte).

Oder sollte es etwa ab sofort genügen, sich bei JVC mit der Aussage "im Hifi-Forum hat aber einer gesagt, das sei alles abgedeckt..." zu erklären?!
Nudgiator
Inventar
#26 erstellt: 12. Nov 2012, 03:14
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil !
George_Lucas
Inventar
#27 erstellt: 12. Nov 2012, 12:11

DasDing) schrieb:

JVC gewährt Geräten, welche beim autorisierten Fachhandel gekauft werden, eine 3 jährige Garantie. Diese ist nicht übertragbar auf den nächsten Kunden.


Du meinst die von einigen Händlern beworbene Garantie: 2 + 1 = 3 Jahre!
Hierbei handelt es sich nach meinen Informationen um eine 24 Monate-Herstellergarantie + 12 Monate-Händlergarantie.
Die zusätzliche 12 Monate-Händlergarantie ist allerdings nicht auf Dritte übertragbar, weil diese ein Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und 1. Käufer sind.
Die 24 Monate Garantie ab Kaufdatum von JVC auf das Gerät ist davon nicht betroffen.

Der Name "Konsumentengarantie" ist IMO ein "juristischer Begriff" von JVC. Da JVC auch an "nicht private Nutzer" (z.B. Händler, Gewerbetreibende) verkauft, muss hier unterschieden werden. Für "nicht private Nutzer" gelten andere Garantiebestimmungen als für private Käufer (Konsumenten).
conferio
Inventar
#28 erstellt: 12. Nov 2012, 13:13
Beim Kauf einer Ware entsteht ein Rechtsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
Das ist bei hochwertigen Gegenständen, nicht bei 3000 € Beamern, sehr gur zu beobachten.
Die Firmen händeln das unterschiedlich. Dem Erstkäufer wird entgegen gekommen, der Gebrauchtkäufer hat da mehr Probleme, die Leistung zu bekommen.
Sehr gut beim KFZ zu sehen. Die Hersteller machen durchaus Unterschiede. Mercedes leistet auch dem Zweitkäufer uneingeschränkt, andere nicht. Bei JVC steht nirgendwo, dass alle Garantieleistungen zwei Jahre auch für gebraucht erworbene Geräte gelten. Dort besteht ein Rechtsverhältnis immer zwischen den Beteiligten.
Die Antwort des Servicecenters für Gebrauchtkäufer wäre z. B. im Reklamationsfall:
Das ist Stand der Technik und so hinzunehmen, bei geringen Shading und Konvergenzproblemenb sowie Pixelfehlern. Weiterhin wird dann auch mit dem Verschleissargument hantiert....
Und man kann sicher davon ausgehen, dass die Firmen kein besonderes Interesse an Gebrauchtkäufern haben...
George_Lucas
Inventar
#29 erstellt: 12. Nov 2012, 13:23

conferio schrieb:
Bei JVC steht nirgendwo, dass alle Garantieleistungen zwei Jahre auch für gebraucht erworbene Geräte gelten.

Siehe Beitrag #6


[Beitrag von George_Lucas am 12. Nov 2012, 13:33 bearbeitet]
DasDing)
Hat sich gelöscht
#30 erstellt: 12. Nov 2012, 14:36

George_Lucas schrieb:

DasDing) schrieb:

JVC gewährt Geräten, welche beim autorisierten Fachhandel gekauft werden, eine 3 jährige Garantie. Diese ist nicht übertragbar auf den nächsten Kunden.


Du meinst die von einigen Händlern beworbene Garantie: 2 + 1 = 3 Jahre!
Hierbei handelt es sich nach meinen Informationen um eine 24 Monate-Herstellergarantie + 12 Monate-Händlergarantie.
Die zusätzliche 12 Monate-Händlergarantie ist allerdings nicht auf Dritte übertragbar, weil diese ein Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und 1. Käufer sind.
Die 24 Monate Garantie ab Kaufdatum von JVC auf das Gerät ist davon nicht betroffen.

Der Name "Konsumentengarantie" ist IMO ein "juristischer Begriff" von JVC. Da JVC auch an "nicht private Nutzer" (z.B. Händler, Gewerbetreibende) verkauft, muss hier unterschieden werden. Für "nicht private Nutzer" gelten andere Garantiebestimmungen als für private Käufer (Konsumenten).



genau da meinte ich! und ja genau so ist es.
*Maxe*
Gesperrt
#31 erstellt: 12. Nov 2012, 18:05

Nudgiator schrieb:
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ! ;)


Super, Du weist also besser. Wo bitte hast Du das nachgelesen? Ich will doch nur einen Blick auf die Garantiebedingungen werfen, die leider nirgendwo detailiert im Netz abgedruckt sind. Bzw. die ich nicht finden kann. Keine Sorge, ich grundsätzlich schon lesen, hätte also auch einen Nutzen davon.

Wenn also George und Du das genau studiert haben, frage ich zum fünften Mal an:

Wo BIIIIIIIITTTTTTTTTTTTTTTTEEEEEEEEEEEEEE kann man das nachlesen?

Ein einfacher link hätte schon vor 20 Beiträgen genügt!
audiohobbit
Inventar
#32 erstellt: 12. Nov 2012, 18:06

George_Lucas schrieb:

JVC bestätigte mir erst letzte Woche auf Nachfrage, dass die Garantie auf die Geräte bezogen ist. Bei Verkauf bleibt die Herstellergarantie von 24 Monaten erhalten! Sollte der Zweitkäufer einen Mangel haben, der unter die Garantiebedingungen fällt, wird JVC nachbessern!

Lies doch mal bitte diesbezüglich die dem Projektor beiliegende Garantiekarte genauestens durch!
George_Lucas
Inventar
#33 erstellt: 12. Nov 2012, 18:15
Hallo audiohobbit,

genau aus diesem Grund habe ich mich ja bei JVC, Deutschland erkundigt.
Ich wollte im Rahmen eines Verkaufes gerne Sicherheit diesbezüglich haben.
audiohobbit
Inventar
#34 erstellt: 12. Nov 2012, 18:20
Was irgendwie mündlich abgesprochen ist, ist eine andere Sache.

Aber soweit ich mich erinnere steht auf der Garantiekarte klipp und klar drauf, dass die Herstellergarantie NICHT übertragbar ist.
George_Lucas
Inventar
#35 erstellt: 12. Nov 2012, 18:44
Aus aktuellem Anlass habe ich mir eine offizielle Auskunft von JVC geholt. Nix mündlich abgesprochen!
Hier heißt es klipp und klar, dass die Garantie auf die Geräte bezogen ist und 24 Monate Gültigkeit hat, unabhängig vom jeweiligen Eigentümer (Konsumenten)!

Dass der Support auf die Garantiekarte und eine nicht übertragbare Herstellergarantie verweist, habe ich auch schon festgestellt. Ebenso sagt derselbe Support am Telefon aber auch, dass die Händlergewährleistung von 24 Monaten übertragbar ist...
In sofern gibt es im Hause JVC zwei verschiedene Garantieaussagen! - Wobei die telefonische Support-Aussage IMO den Garantiebestimmungen auf der Website widerspricht!


[Beitrag von George_Lucas am 12. Nov 2012, 18:49 bearbeitet]
micki1206
Stammgast
#36 erstellt: 12. Nov 2012, 18:55
Meine Mail von JVC heute erhalten . Da ich auch Gebrauchtkäufer bin wollte ich mal nachfragen!

"
Sehr geehrter Herr .......,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Die Herstellergarantie gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht
übertragbar.

Wenn das Gerät von Ihnen über einen Händler gekauft wurde, gilt jedoch die
Mängelgewährleistung.

Vertragspartner ist in diesem Fall Ihr Händler.

Wenn der Projektor von Privat an Privat verkauft wurde, greifen weder die
Mängelgewährleistung des Händlers, noch
die Herstellergarantie.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

..............
Mit freundlichen Grüßen
With kind regards


JVC Deutschland GmbH
Grüner Weg 12
61169 Friedberg
Handelsregister Friedberg, HRB 1398
Geschäftsführer Shinobu Takahashi
http://www.jvc.de


Soweit die Antwort
audiohobbit
Inventar
#37 erstellt: 12. Nov 2012, 19:13

George_Lucas schrieb:
Wobei die telefonische Support-Aussage IMO den Garantiebestimmungen auf der Website widerspricht!

Die GarantieBESTIMMUNGEN finde ich nicht auf der JVC-Website.
Diese finden sich bspw. auf der Garantiekarte und entsprechen meiner Erinnerung nach dem, was micki1206 OFFIZIELL geantwortet wurde.
George_Lucas
Inventar
#38 erstellt: 12. Nov 2012, 19:14
Owei, nun schon die dritte voneinander abweichende Aussage bezüglich Garantie und Gewährleistung von Seiten JVC...

Ich bin mal gespannt, wo der Informationsfluss stockt? Ich hab das Gefühl, dass die Telefon/E-Mail-Hotlines noch nicht vollumfänglich informiert worden sind - Aktuell bin ich am Thema dran!


[Beitrag von George_Lucas am 12. Nov 2012, 21:09 bearbeitet]
micki1206
Stammgast
#39 erstellt: 12. Nov 2012, 19:41
Wenn das mal richtig bekannt wird das Zweitkäufer jeglichen Garantie-Anspruch verlieren, wird es schwer so ein Gerät innerhalb der Garantiezeit zu verkaufen. Das dürfte auch für JVC nachzuvollziehen sein das Erstkäufer dann wohl oder übel ihre Geräte länger nutzen müssen, wenn sich kein Abnehmer für die alten Modelle findet.
Bleibt zu Hoffen das die ihre Garantiebestimmungen mal überdenken!
Glaube ich aber nicht
conferio
Inventar
#40 erstellt: 12. Nov 2012, 19:47
Lieber Lucas, Micki1206 hat genau das, was ich meinte.....gepostet.
Was du schwarz auf weiss besitzt, kannst du getrost nach Hause tragen.....alte deutsche Weisheit.
Denn nur das zählt im Schadensfall, haben schon einige Leute erfahren müssen.
Seriöse Firmen händeln das aber anders, da hat der Zweitkäufer einen Garantieanspruch.
Möglich wird das durch die Weitergabe des Kassenzettels eines im MM Markt gekauften Gerätes, auf dem keine Personenbezogenen Daten auftauchen.
Damit ist der Gebrauchtkäufer quasi der Erstkäufer
Fritz*
Hat sich gelöscht
#41 erstellt: 12. Nov 2012, 19:56

George_Lucas schrieb:
Aus aktuellem Anlass habe ich mir eine offizielle Auskunft von JVC geholt.


wo ist die "offizielle Auskunft?
Belege / Quelle ? Genau bitte

Fritz
p-c
Stammgast
#44 erstellt: 12. Nov 2012, 21:21
Zuerst einmal ist ganz allgemein anzumerken,daß nur sehr wenige andere Firmen diese Dinge anders handhaben als JVC. Das es hier aber wieder allein um diesen Hersteller geht, ist - was soll ich sagen - forentypisch ?

Diese Vorgehensweise ist auch durchaus verständlich, da der Erstkäufer Vertragspartner ist, nicht etwa ein Gebrauchtkäufer. Verkaufe ich ein gebrauchtes Produkt, so bin ich der Verkäufer - nicht etwa der Hersteller oder der Händler. Das nur am Rande.

In der Praxis ist das alles aber irrelevant. Die Diskussion ohne tieferen Sinn. Ganz einfach, weil der Erstkäufer Erstkäufer bleibt. Wo das Gerät nun steht, ist nicht von Interesse. Deshalb bleiben die Garantieansprüche auch bestehen. Ein Grund, warum man evtl. auch bei den Herstellern widersprüchliche Aussagen erhält. Dort macht man sich über solche Dinge kaum Gedanken, weil sie in der Praxis keine Rolle spielen.

Wenn man einen solchen Wertgegenstand kauft, erhält man dazu eine Rechnung. Beim Gebrauchtkauf vielleicht eine Rechnungskopie, aber das ist egal. Wer einen solchen Projektor gebraucht ohne Rechnung (also Eigentumsnachweis) kauft, ist selbst schuld und braucht auch keine Garantie.
Auf der Rechnung ist nun der Händer zu finden, der Ansprechpartner ist. Natürlich kann man sich auch an den privaten Verkäufer des gebrauchten Gerätes wenden, sollte man Bedenken haben. Aber der Händler sollte immer der richtige Ansprechspartner sein. Bei ihm wurde das Gerät gekauft, er wird helfen.

Nun zur Sachmängelhaftung (Gewährleistung). Diese bitte nicht mit einer Garantie verwechseln. Die Sachmängelhaftung garantiert dem Käufer nur, daß das Gerät bei der Übergabe im einwandfreien Zustand ist und keine Mängel vorhanden sind. Dabei geht der Gesetzgeber der Einfachheit halber davon aus, daß bei einem Neugerätdefekt innerhalb von 6 Monaten bereits etwas bei Lieferung nicht in Ordnung war. Nach 6 Monaten wird davon nicht mehr ausgegangen, dies müsste der Kunde nun also beweisen (was in der Praxis wohl nahezu unmöglich wäre). Wir sind uns sicher auch einig, daß ein Gerät, welches der Händler überprüft und dem Kunden veräussert und auch beim Kunden mehr als 6 Monate einwandfreie Dienste verrichtet, bei Lieferung nicht defekt war.

Anders als hier beschrieben kann der Vertragspartner des Händlers (also der Erstkäufer) sehr wohl die Gewährleistung an den Gebrauchtkäufer übertragen. Er muss diese nur schriftlich an ihn abtreten und sollte sicherheitshalber beim Verkäufer nachfragen, da oftmals Händler in Ihren AGB´s solche Dinge ausschließen.
Nur macht das wenig Sinn. Während eine Garantie in der Regel sämtliche Defekte absichert (solange sie nicht selbstverschuldet sind), garantiert die Sachmängelhaftung eben nur einwandfreie Ware bei Übergabe. Und wie soll nun ein Gebrauchtkäufer nach sagen wir einmal einem Jahr dem ursprünglichem Verkäufer gegenüber beweisen, daß das Gerät bei Lieferung einen Defekt in sich trug, der sich nun erst jetzt bemerkbar macht. Er hat das Gerät nichtmals entgegengenommen und kann nicht beurteilen, was in der Zeit Verkauf - Wiederverkauf mit dem Gerät angestellt wurde.
Deshalb ist die Garantie des Herstellers sehr viel mehr von Interesse und diese beläuft sich bei JVC eben auf 2 Jahre. Dem Erstkäufer (also Vertragspartner des Händlers) gewährt dieser ein weiteres Jahr dazu.

Die Garantie ist also in der Praxis durchaus weiter gegeben. Im rechtlichen Sinne sichern sich die Hersteller aber verständlicherweise ab, damit sie nicht evtl. gar Schadensersatzansprüchen Dritter ausgesetzt sind.
Wu
Inventar
#45 erstellt: 12. Nov 2012, 23:38

p-c schrieb:
Das es hier aber wieder allein um diesen Hersteller geht, ist - was soll ich sagen - forentypisch ?


Das liegt in diesem Fall daran, dass die Disussion aus einem anderen Thread als themenfremd ausgelagert wurde. So ist Nudgiator auch zum Threadersteller geworden
*Harry*
Inventar
#46 erstellt: 12. Nov 2012, 23:49
nach Michaels ausführlicher Darstellung der Gewährleistung/Garantie finde ich es schon seltsam, dass JVC so ein Schreiben an micki1206 absetzt, und das als Weltkonzern ...

Irgendwie wird man auch nach 3xigem lesen nicht schlau aus dem Thema hier. Am besten scheint mir die Vorgehensweise zu sein, dass man als 2. Besitzer versucht, den Ursprungsverkäufer mit dem Erstbesitzer in ein Boot zu bekommen, im Fall dass der 2. Käufer einen nicht selbst verursachten Fehler während der ersten 2 Jahre feststellt, den der Erstbesitzer womöglich übersehen hat.
conferio
Inventar
#47 erstellt: 13. Nov 2012, 01:31
Die Aussage von JVC ist ganz klar, entgegen der darstellung von Pc hat der Zweitkäufer keine Ansprüche an JVC.
Es sei denn, erkann sich als Erstkäufer darstellen, wenn das Gerät nicht namentlich bei JVC registriert worden ist.
Verständlich, JVC will neue Geräte verkaufen und hat sich nur dem Erstkäufer verpflichtet.
George_Lucas
Inventar
#48 erstellt: 13. Nov 2012, 01:40

conferio schrieb:
Die Aussage von JVC ist ganz klar, entgegen der darstellung von Pc hat der Zweitkäufer keine Ansprüche an JVC.

Das ist so nicht ganz richtig! - JVC hat unterschiedliche Aussagen gemacht bezüglich der Garantieleistungen und die "Übertragbarkeit".
Wenn du den relativ kurzen Thread aufmerksam liest, wirst du das erkennen.
Das ist für jeden betroffenen Kunden wenig hilfreich, wenn von verschiedenen Anlaufstellen (Pressestelle, Telefon-Hotline, E-Mail-Support, Vertrieb, Website) unterschiedliche und teilweise konträre Aussagen bezüglich der Garantie kommen!

Morgen erfahre ich mehr!


[Beitrag von George_Lucas am 13. Nov 2012, 02:06 bearbeitet]
Fritz*
Hat sich gelöscht
#49 erstellt: 13. Nov 2012, 02:02
@ GL
ich frage nochmals,

wo sind deine Belege und Quelle zu deiner angeblichen "offiziellen" Auskunft ?
Schriftverkehr?
Ansprechpartner?
Abteilung?

ich glaube dir nämlich nicht !

Fritz
George_Lucas
Inventar
#50 erstellt: 13. Nov 2012, 02:03

Fritz* schrieb:


ich glaube dir nämlich nicht !

Damit habe ich kein Problem.
Fritz*
Hat sich gelöscht
#51 erstellt: 13. Nov 2012, 02:08
mit meinen Fragen aber schon, richtig?
George_Lucas
Inventar
#52 erstellt: 13. Nov 2012, 02:10

Fritz* schrieb:

George_Lucas schrieb:

JVC bestätigte mir erst letzte Woche auf Nachfrage, dass die Garantie auf die Geräte bezogen ist..


so ist das auch konform mit der juristischen Seite.

In der Tat hat der Besitzer auch bei Gebrauchtkauf ein indirektes Vertragsverhältnis mit dem Hersteller.
Aber nur der Erstkäufer hat ein Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer.

Fritz

Fritz, such den Widerspruch...!
Fritz*
Hat sich gelöscht
#53 erstellt: 13. Nov 2012, 02:17
ich habe meine Position zwischenzeitlich korrigiert nach genauerer Recherche und derzeitiger Informationslage.

Du jedoch behauptest Dinge ohne Belege zu liefern und schiebst dafür den schwarzen Peter nun JVC zu.

Also wie ist es mit meinen Fragen?
Kommen da noch deine Belege?
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