Voll Volle Garantie auf Demo Ware - Geht das?

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slowburner
Neuling
#1 erstellt: 08. Feb 2020, 12:04
Hallo zusammen,

ich beabsichtige den Kauf eines Sony Beamers (Demo Ware) von beamershop24.
Laut Support bekomme ich volle Garantie für 2 Jahren ab Kaufdatum.

Kann das stimmen?

Der Beamer wurde ja bereits ca. 50 Stunden zu Demozwecken betrieben. Die Laufzeit der Herstellergarantie hat damit schon begonnen. D.h. eine volle Garantie für noch 2 Jahren kann es nicht geben. Oder habe ich einen Logik-Fehler?

Weiß jemand wie sowas funktioniert?

Danke schön!


[Beitrag von slowburner am 08. Feb 2020, 12:05 bearbeitet]
rumper
Inventar
#2 erstellt: 08. Feb 2020, 12:31
Ich nehme an den HW55ES?

Den 65er gibt es ja bereits neu günstiger als den dortigen Vorführer.
zeitgespenst
Stammgast
#3 erstellt: 08. Feb 2020, 13:44

slowburner (Beitrag #1) schrieb:

Laut Support bekomme ich volle Garantie für 2 Jahren ab Kaufdatum.

"Garantien "kann Dir ein z. B. Hersteller, ein Händler oder eine Versicherung geben bzw. ein Händler über eine Versicherung
Du solltest mit dem Händler klären, wer genau die Garantie leistet und was sehr wichtig ist, die Konditionen dazu (Ausschlüsse, Abwicklung).
Matzinger_P3D
Inventar
#4 erstellt: 08. Feb 2020, 13:55
HW55 und HW65 sind ausserdem vom Farbraumdrift und Kontrastverlust betroffen klick mich, nur mal so zur Info.
rumper
Inventar
#5 erstellt: 08. Feb 2020, 15:16
Ach, der HW45 nicht? Ich dachte alle "neuen" Sonys.
hotred
Inventar
#6 erstellt: 08. Feb 2020, 15:17
Natürlich auch die fast 100% baugleichen HW45 - der HW65 hat ja nur Blende und 1-2 Anschlüsse mehr.
Highente
Inventar
#7 erstellt: 08. Feb 2020, 15:49

slowburner (Beitrag #1) schrieb:
Hallo zusammen,

ich beabsichtige den Kauf eines Sony Beamers (Demo Ware) von beamershop24.
Laut Support bekomme ich volle Garantie für 2 Jahren ab Kaufdatum.

Kann das stimmen?

Der Beamer wurde ja bereits ca. 50 Stunden zu Demozwecken betrieben. Die Laufzeit der Herstellergarantie hat damit schon begonnen. D.h. eine volle Garantie für noch 2 Jahren kann es nicht geben. Oder habe ich einen Logik-Fehler?

Weiß jemand wie sowas funktioniert?

Danke schön!

Wieso sollte die Garantie schon begonnen haben? Sie gilt ab Kaufdatum und nicht ab Inbetriebnahme. Sie verlängert sich ja auch nicht bei dir, wenn du das Produkt erst 1/2 Jahr später in Betrieb nehmen würdest.
slowburner
Neuling
#8 erstellt: 08. Feb 2020, 15:53

Wieso sollte die Garantie schon begonnen haben?


Weil das Gerät bereits im Shop genutzt wurde. Gilt die Hersteller-Garantie etwa nicht ab Inbetriebnahme?
Es geht hier ausschließlich um Hersteller-Garantie. Beamershop24 gibt keine zusätzliche.
micki1206
Stammgast
#9 erstellt: 08. Feb 2020, 16:07
Das Verkaufsdatum des Händlers ist doch entscheidend.
Du bekommst eine Rechnung und ab da läuft die Garantie.
Ob der "getestet" wurde spielt doch keine Rolle.
Jemand ner anderen Meinung?
Gruß

Sorry, sehe gerade das Highente schon passend geantwortet hat...


[Beitrag von micki1206 am 08. Feb 2020, 16:08 bearbeitet]
slowburner
Neuling
#10 erstellt: 08. Feb 2020, 16:18

Sorry, sehe gerade das Highente schon passend geantwortet hat


Da bin ich mir nicht sicher. Im Falle einer neuen Ware - natürlich ab Kaufdatum.
In meinem Fall handelt es sich um Austellungsware.

Gibt es zwishen Hersteller und Laden ein Abkommen, dass die Herstellergarantie beim Kauf an die Privatperson neu beginnt oder so? Ich zweifele.


[Beitrag von slowburner am 08. Feb 2020, 16:20 bearbeitet]
Highente
Inventar
#11 erstellt: 08. Feb 2020, 16:37
Woher soll der Hersteller denn die Information bekommen, dass es sich um Demoware handelt?
slowburner
Neuling
#12 erstellt: 08. Feb 2020, 16:44
Und wenn das Gerät während der Demozeit im Laden kaputt geht? Wirkt da Herstellergarantie nicht?)
Ich weiß es nicht. Ich hätte gern gewusst, wie es normalerweise ist.
Momentan sehe ich da keine Logik.
Highente
Inventar
#13 erstellt: 08. Feb 2020, 16:54
Dann mach dir zur Logik, dass die Herstellergarantie mit Verkauf an den Endkunden beginnt. Zwischen Händler und Hersteller steht eine andere Beziehung.


[Beitrag von Highente am 08. Feb 2020, 16:55 bearbeitet]
slowburner
Neuling
#14 erstellt: 08. Feb 2020, 17:24
Ich versuche es ja...

Es spielt also für der Hersteller keine Rolle, ob vor dem Beginn der Garantiezeit das Gerät schon 100 Mal angeschaltet und für kurze Aufführungen genutzt wurde? Komisch.
Highente
Inventar
#15 erstellt: 08. Feb 2020, 17:38
Stell dir mal die Verkaufszahlen vor und wie viele Geräte das betrifft. Da ist der Aufwand die gesondert zu betrachten, einfach zu teuer. Die gehen einfach in der Masse unter.
hotred
Inventar
#16 erstellt: 08. Feb 2020, 17:40
Wieso komisch

Das 14 Tage Rückgaberecht im Fernabsatzgesetz basiert doch im Grunde auch darauf.

Gewöhnlich kann man als Kunde die Ware, die man kauft bzw. kaufen will, im Laden prüfen. Denn die gesetzliche Gewährleistung besagt ja eigentlich auch nur das innerhalb von 24 Monaten gewährleistet wird das man bei Fehlern - die das Gerät BEREITS BEI ÜBERGABE AN DEN KUNDEN hatte - kostenlose Reparatur bzw. Tausch bekommt. Deswegen auch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten - innerhalb der ersten 6 Monate müsste der Händler beweisen das der Fehler NICHT von Anfang an da war, was er idR. nicht kann bzw. es nicht üblich ist.

Die gesetzliche Gewährleistung ist eigentlich nicht dafür vorgesehen sicherzustellen das ein Gerät eine bestimmte Lebensdauer erreichen wird - in der Praxis tut sie das aber für 6 Monate.

Die Herstellergarantie hingegen besagt sehr wohl das garantiert wird dass ein Gerät eine bestimmte Zeit lang (=die Garantiezeit) funktionieren wird - hier unterliegt man als Kunde aber den Garantiebedingungen und ggfs. kann die der Hersteller wenn man Pech hat auch zu seinen Gunsten auslegen...

Wenn also ein Gerät im Laden steht und 100 Kunden nötig sind bis es einer dann mal tatsächlich kauft - so wäre das eben im Grunde nicht "komisch" und absolut im gesetzlichen Rahmen.
Chris3636
Inventar
#17 erstellt: 08. Feb 2020, 17:40
Der hersteller bei einem defekt wird immer ganz stutzig, wenn die betriebsstunden zahl sehr hoch ist (Ausstellungsstück). Da versuchen sich viele herauszuwinden. Meistens verringert sich dann auch die garantie zeit auf ein Jahr.
Ray-Blu
Inventar
#18 erstellt: 09. Feb 2020, 03:23
Also ich behaupte mal rein rechtlich dürfen Händler Vorführgeräte gar nicht mit voller Hersteller Garantie verkaufen und wenn die Seriennummern sowie das Lieferdatum an den Händler gespeichert sind dann fällt es auch auf.

Wenn der Hersteller in seinen AGB schreibt, dass die Garantie nur für den Erstbesitzer gilt dann ist das doch eigentlich der Händler der das Gerät im Vorführraum stehen hat !?

Somit kann er das Gerät eigentlich nur als Gebrauchtware mit 24 Monaten Händler Gewährleistung verkaufen !?


[Beitrag von Ray-Blu am 09. Feb 2020, 03:24 bearbeitet]
hotred
Inventar
#19 erstellt: 09. Feb 2020, 10:07
Dazu müsste aber eine gesetzliche Grenz definiert sein wie viel "prüfen der Ware" beim Händler erlaubt ist um das Gerät als Neugerät zu verkaufen. Soweit mir bekannt ist da aber keine Einschränkung vorgesehen - da es in der Praxis ja sowieso eher üblich ist das die Kunden darauf hingewiesen werden bzw. das "mitbekommen" und gewöhnlich einen entsprechenden Nachlass erhalten.

Im Bezug auf die Gewährleistung hat das gewöhnlich keinen Einfluss - im Bezug auf die Herstellergarantie normalerweise auch nicht da es eben ja gesetzlich verankert ist das man sich das was man kauft auch ansehen "darf" und es ausprobieren um nicht die "katze im Sack" zu kaufen

Das hängt ja auch mit der gesetzlichen Gewährleistung zusammen, die ist ja eben nicht dazu da sicherzustellen das etwas in Zukunft nicht kaputt geht - sondern sicherzustellen das es zum Zeitpunkt vom Kauf fehlerfrei ist.

Eventuell anders sieht die Sache bei Rückläufern etc. aus die schon mal bei Kunden waren.


[Beitrag von hotred am 09. Feb 2020, 10:08 bearbeitet]
Highente
Inventar
#20 erstellt: 09. Feb 2020, 10:22

Ray-Blu (Beitrag #18) schrieb:
Also ich behaupte mal rein rechtlich dürfen Händler Vorführgeräte gar nicht mit voller Hersteller Garantie verkaufen und wenn die Seriennummern sowie das Lieferdatum an den Händler gespeichert sind dann fällt es auch auf.

Wenn der Hersteller in seinen AGB schreibt, dass die Garantie nur für den Erstbesitzer gilt dann ist das doch eigentlich der Händler der das Gerät im Vorführraum stehen hat !?

Somit kann er das Gerät eigentlich nur als Gebrauchtware mit 24 Monaten Händler Gewährleistung verkaufen !?

Dann wären ja alle Händler Erstbesitzer egal ob sie die Geräte auspacken oder nicht. Der Händler verkauft den Beamer ja als Vorführgerät. Trotzdem gilt die 2 jährige Garantie des Herstellers erst mit dem Verkauf an den Endkunden.


[Beitrag von Highente am 09. Feb 2020, 10:23 bearbeitet]
kölsche_jung
Moderator
#21 erstellt: 09. Feb 2020, 11:19

Ray-Blu (Beitrag #18) schrieb:
Also ich behaupte mal rein rechtlich dürfen Händler Vorführgeräte gar nicht mit voller Hersteller Garantie verkaufen ...

Der könnte sogar hergehen und Vorführer mit Extra-Garantie zB +12 Monate verkaufen ... die Garantie ist im Gegensatz zu den Gewährleistungsrechten eine freiwillige Leistung iaR des Herstellers, es kann aber genausogut ein Händler oder sogar ein Dritter eine Garantie geben ... rechtliche Einschränkungsmöglichkeiten dieser freiwilligen Leistung sind sehr sehr stark eingeschränkt, ad hoc fällt mir da nur das Wettbewerbsrecht ein, aber das dürfte sehr schwierig sein.

Daneben dürfte ein Abweichen vom Verbraucherschutz zu Gunsten des Verbrauchers ohnehin immer zulässig sein ... der EU-Verbraucherschutz bildet das Mindestprogramm ab.
toto8080
Hat sich gelöscht
#22 erstellt: 10. Feb 2020, 14:07
Lustige und sinnlose Diskussion So lange im Kaufvertrag verankert ist das der Händler 2 Jahre Garantie oder Gewährleistung gibt, ist es eigentlich vollkommen egal ob das Gerät noch eine Herstellergarantie hat.
Im Fall der Fälle muss dann der Händler die Kosten für eine Reparatur übernehmen
Aaaaber auf "Hoher See" und vor Gericht ist man immer in "Gottes Hand"
hotred
Inventar
#23 erstellt: 10. Feb 2020, 15:18
So „lustig“ könnte das im Ernstfall doch nicht sein wenn die Herstellergarantie tatsächlich früher ablaufen würde oder sogar abgelaufen wäre - weil die gesetzliche Gewährleistung nach 6 Monaten der Beweislastumkehr unterliegt und man als Kund kaum nach zb. 1 Jahr nachweisen kann das ein Fehler der dann besteht bereits bei Kauf vorhanden war...
Rollei
Moderator
#24 erstellt: 10. Feb 2020, 19:37
Wie wäre es mal mit dieser Idee.

Händler anschreiben oder anrufen und direkt es sich bestätigen lassen, was er im Fall des Falles macht.

Fertig und der Drops ist gelutscht.

Greetings
Rollei
hotred
Inventar
#25 erstellt: 10. Feb 2020, 19:43
Ray-Blu
Inventar
#26 erstellt: 10. Feb 2020, 22:51

Highente (Beitrag #20) schrieb:

Dann wären ja alle Händler Erstbesitzer egal ob sie die Geräte auspacken oder nicht. Der Händler verkauft den Beamer ja als Vorführgerät. Trotzdem gilt die 2 jährige Garantie des Herstellers erst mit dem Verkauf an den Endkunden.


Nö, ein Vorführgerät diehnt doch dazu den Verkauf von Neugeräten zu fördern also erfüllt es einen Nutzen und kann nach der Benutzung nicht einfach als Neuware verkauft werden und hat somit auch keine volle Hersteller Garantie denn die gibt der Hersteller doch nur auf unbenutze Neuware.

Aber den Herstellern wird das vermutlich egal sein und Keiner wird das Rechnungsdatum anzweifeln weil man ja auch einen Nutzen durch Vorführgeräte hat.

Die sollten mal lieber jedem Händler kostenlos ein unverkäufliches Vorführmodell zur Verfügung stellen weil dann hätten wir die Diskussion nicht.

Heftig wäre aber wenn der Hersteller die Garantie verweigert wenn auf der Rechnung steht Vorführgerät. Kann ich mit bei der Profitgier im Kapitalismus durchaus vorstellen.
kölsche_jung
Moderator
#27 erstellt: 11. Feb 2020, 09:35

Ray-Blu (Beitrag #26) schrieb:
....
Heftig wäre aber wenn der Hersteller die Garantie verweigert wenn auf der Rechnung steht Vorführgerät. Kann ich mit bei der Profitgier im Kapitalismus durchaus vorstellen.

vorstellen kann man sich viel, sogar Quatsch ... einfach mal die unterlagen durchlesen und nicht rumfabulieren
world2002
Neuling
#28 erstellt: 11. Feb 2020, 16:09
Aus der Sicht des Herstellers ist ein Demogerät ein Gebrauchtgerät. Es spielt keine Rolle, ob der Händler oder Kunde den Beamer nach 6 Monaten verkauft.
Denn in dieser Zeit kann die Garantie schon in Anspruch genommen werden.
Der Zustand eines Geräts spiegelt sich im Preis wider und wird auch auf der Rechnung vermerkt. Der Händler muss sich ja auch absichern z.B. 100 Stunden Laufzeit
Außerdem hat der Sony Beamer 3 Jahre Garantie ab dem Kaufdatum des Händlers.
Ein Demogerät ist ja ein Mehrwert für den Händler.
Highente
Inventar
#29 erstellt: 11. Feb 2020, 16:45
Der Händler verkauft in diesem Fall ein Demogerät mit 2 jähriger Herstellergarantie! Der Threadersteller hat hier nun die Befürchtung, dass die Herstellergarantie nicht mehr in vollem Umfang greift.
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