Gestohlene Epson TW600

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Surroundman
Inventar
#1 erstellt: 08. Nov 2005, 16:39
Die folgende Info ist leider kein Scherz.

Der LKW mit deutscher Ware ist in der Nacht auf den 7.11.05 aufgebrochen worden und 37 stück Epson TW 600 sind geklaut worden. Die Serien- Nummern werden wir noch erhalten und veröffentlichen. Wir können nur warnen, diese Geräte zu kaufen, da bekanntermassen an gestohlener Ware kein Eigentum erworben werden kann. Sollte die Polizei die Diebe fassen und somit an die Adressen der Besitzer kommen, wird die Ware eingezogen und man kann schauen, wie man an sein Geld kommt.
binzbub
Neuling
#2 erstellt: 08. Nov 2005, 17:41
Hat mir "mein" Händler heute auch erzählt. Er sprach von 40 Stück. Das heisst dann wohl, dass nicht alle Händler die volle Menge der bestellten Beamer bekommen sondern zugeteilt wird. Aber immerhin werden dann bald die ersten Beamer an die Endkunden ausgeliefert! Dachte schon, dass wird nichts mehr...
Wie kann man nur einen LKW mit Beamern unbewacht rumstehen lassen. Da haben wir ja noch Glück, dass nicht der ganze Zug abhanden gekommen ist.
chappie
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 09. Nov 2005, 00:40
Seriennummern von gestohlenen Geräten

GW2G5X0259F
0260F
0261F
0262F
0263F
0264F
0265F
0266F
0267F
0268F
0269F
0270F
0271F
0272F
0273F
0274F
0275F
0276F
0277F
0278F
0279F
0280F
0281F
0282F
0283F
0284F
0285F
0286F
0287F
0288F
0446F
0449F
0450F
0451F
0144F
0448F
0140F
Jaraz
Neuling
#4 erstellt: 09. Nov 2005, 12:57
Hallo,

auch wenn das mit dem Diebstahl nicht schön ist, ist das ganze prozedere um dieses Gerät mittlerweile lächerlich.

Angebliche Termine werden im Wochenrythmus verschoben. Nun sollen angeblich welche am 6/7.ten Nov. in Europa unterwegs gewesen sein und es gibt heute immer noch keinen Händler der welche liefern kann.

Waren die 37 alles was in Europa ausgeliefert werden sollte?
Der Z4 steht bei manchen einzelnen Händlern in der Stückzahl Größenordnung.

Was mir überhaupt nicht in den Kopf geht, das Epson die Panels doch selber baut. Wollen die keine eigenen Geräte damit verkaufen? Verdienen die vielleicht mehr am Einzelverkauf an andere Hersteller? Oder sind Verträge über Stückzahlen abgeschlossen worden, die sie jetzt gerade so herstellen können und es bleibt nix mehr für die eigenen Geräte über?

Fragen über Fragen...

Wenn das Gerät nicht eine so maximale Helligkeit hätte, würde hier schon längst ein anderes Gerät stehen.

Also bitte Epson, kommt in die Hufe...

Gruß Jaraz
chappie
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 09. Nov 2005, 15:08
jaraz: wo ist dein problem? die geräte sind eingetroffen und werden ausgeliefert. wenn man lange genug im business ist, weiss man, dass auf den tag genau selten geräte erstmalig ausgeliefert werden.

die auslieferung hat sich doch nur um eine woche insgesamt verschoben. also ist doch alles wieder okay

gruss
Jaraz
Neuling
#6 erstellt: 09. Nov 2005, 15:23

chappie schrieb:
jaraz: wo ist dein problem?

Das Problem ist das ich auf heißen Kohlen sitze.


chappie schrieb:
die geräte sind eingetroffen und werden ausgeliefert.

Wo eingetroffen? In Kaarst? Kann ich mir ein Seriengerät anschauen und ggf. mitnehmen? Oder sind die die da sind schon alle vorbestellt?


chappie schrieb:

wenn man lange genug im business ist, weiss man, dass auf den tag genau selten geräte erstmalig ausgeliefert werden.


Erste Meldung warum ich überhaupt noch gewartet und nicht damals schon nen Z3 gekauft habe:
http://www.golem.de/0509/40267.html
Anfrage an Epson, wo schon von September auf Anfang Oktober verschoben wurde. usw. usw.


chappie schrieb:

die auslieferung hat sich doch nur um eine woche insgesamt verschoben. also ist doch alles wieder okay

Ja, wenn man den letzten von euch genannten Termin als Stichtag nimmt. Die Händler können da ja auch nix für.

Ich verstehe sowieso nicht warum man überhaupt Termine rausgibt die man nicht halten kann, ich meine damit nicht dich sondern die Hersteller generell.

Bestes Beispiel ist da Seagate, da schaue ich schon gar nicht mehr auf Termine. Die kündigen Produkte teilweise über ein Jahr vorher an.

Gruß Jaraz
Matthew_Fox
Gesperrt
#7 erstellt: 09. Nov 2005, 21:22

Surroundman schrieb:
Die folgende Info ist leider kein Scherz.

Der LKW mit deutscher Ware ist in der Nacht auf den 7.11.05 aufgebrochen worden und 37 stück Epson TW 600 sind geklaut worden. Die Serien- Nummern werden wir noch erhalten und veröffentlichen. Wir können nur warnen, diese Geräte zu kaufen, da bekanntermassen an gestohlener Ware kein Eigentum erworben werden kann. Sollte die Polizei die Diebe fassen und somit an die Adressen der Besitzer kommen, wird die Ware eingezogen und man kann schauen, wie man an sein Geld kommt.



Wenn ich mir als Neuling erlauben darf diesen Beitrag um einen Punkt zu ergänzen, da ich selber Polizist bin.
Die Ware wird nicht nur eingezogen man hat dann auch gleich eine Anzeige wegen Hehlerei am "Hals". Ich denke es wird dann nicht ganz einfach werden sich aus der Sache rauszureden. Früher war es üblich zu sagen. Habe ich vom Flohmarkt. Läuft Heute nicht mehr. Auch Ebay ist eine schlechte Ausrede, also Finger weg !
-scope-
Hat sich gelöscht
#8 erstellt: 09. Nov 2005, 21:38
Hallo,


Auch Ebay ist eine schlechte Ausrede, also Finger weg !


Schlechte Ausrede???

Wenn ich -rein zufällig- so ein Gerät über Ebay ersteigere, und somit nachweislich betrogen wurde, dann möchte ich meinen AR**** verwetten, dass es niemals zur Anzeige kommen wird. Jeder mittelklassige Anwalt wird dafür sorgen (falls es überhaupt soweit kommt)

Es wäre ja "noch schöner", wenn es anders wäre, denn dann dürfte man ÜBERHAUPT KEINE Gebrauchtwaren mehr über das Auktionshaus ersteigern....Der Laden könnte dicht machen.

Nicht dass ich mich hier für Diebesgut stark machen möchte, aber die Formulierungen von "Matthew Fox" sind m.E. nicht korrekt gewählt.


[Beitrag von -scope- am 09. Nov 2005, 21:39 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 09. Nov 2005, 21:53
So was nennt man auch "Gutgläubiger Erwerb". Was lernt man heute eigentlich so auf der Polizeischule? Ein Delikt liegt nur bei Vorsatz vor, also wenn man weiß oder wissen mußte, dass das Gerät gestohlen ist.
Matthew_Fox
Gesperrt
#10 erstellt: 09. Nov 2005, 22:45
Ich muss korrigieren. Ich habe sogar 6 Semester an der Polizeifachhochschule studiert. Wenn es Nachweisbar ein gestohlenes Gerät ist gibt es keinen "gutgläubigen Erwerb" man kann kein Eigentum an gestohlener Ware erwerben, egal ob gut oder bösgläubig oder wie auch immer. Die Ware wird bis zum Hauptverfahren eingesackt und alles weitere obliegt dann dem zuständigen AG respektive dem Richter. Da könnte auch ein Staranwalt das Gerät nicht vorher zurückholen. Das einzige was passiert ist, dass die Anzeige wegen Hehlerei vermutlich vorher von der zuständigen STA eingestellt wird.


In diesem Sinne
BlueSkyX
Inventar
#11 erstellt: 09. Nov 2005, 23:31

Matthew_Fox schrieb:
Das einzige was passiert ist, dass die Anzeige wegen Hehlerei vermutlich vorher von der zuständigen STA eingestellt wird.


Genau darum ging es ja.
mschugowski
Stammgast
#12 erstellt: 10. Nov 2005, 11:38

Matthew_Fox schrieb:
da ich selber Polizist bin.


Polizist != Jurist, zum Glück auch.



Die Ware wird nicht nur eingezogen man hat dann auch gleich eine Anzeige wegen Hehlerei am "Hals".

Damit kommt der Polizist aber nicht weit ... Hehlerei beschreibt den Tatbestand mit geklauten sachen zu handeln, in dem falle bin ich käufer, erst wenn ich selbst das ding wieder verkaufe mach ich mich zum Hehler.



Ich denke es wird dann nicht ganz einfach werden sich aus der Sache rauszureden.

Was heißt rausreden ? Jeder liest dieses Forum hier und kennt daher die Seriennummern oder wie jetzt ?

Hehlerei muß ein Vorsatz erkennbar sein, das kann aber nur der Fall sein, wenn derjenige weiß das er mit geklauten Sachen handelt.

Lass mal die Kirche im Dorf ...

Fakt ist man kann an geklauten sachen kein Eigentum erwerben (wobei das auch nicht ganz stimmt -> Stichwort Verjährungsfristen), das heißt im dümmsten fall bist Du die sachen los, das ist es aber auch schon.

Gruß Mario
Paulchen27
Hat sich gelöscht
#13 erstellt: 10. Nov 2005, 12:02
Hallo !

Habe den beitrag mit interrese gelesen und bin der Meinug das der Dieb schon sehr bescheuert sein muss wenn er geräte bei Ebay oder hier an den mann bringen will.Und wenn man sich überlegt das die geräte ja verpackt sind haben die diebe ja ein nutzfahrzeug besessen.Ich finde das alles sehr organisiert und durchdacht die Beamer sind bestimmt im ausland und tauche hier nie mehr auf.Also wenn ich Polizist wäre würde ich Ebay zuerst Durchstöbern
joachim06
Inventar
#14 erstellt: 10. Nov 2005, 13:16
Hi Leute.

Ich habe auch schon viel bei eBay ersteigert.2 oder 3 mal ist es im laufe
meiner eBay-Jahre vor gekommen,das ich 1-2 Wochen nach dem Kauf
einer Ware,von eBay eine Mitteilung bekahm,das die Mitgliedschaft des
Verkäufers der selbigen,fristlos gekündigt wurde!Den Grund da für,
gibt eBay generell nicht an!

Wie ist da die Meinung unseres Polizisten?

Hätte ich mit der gekauften Ware sofort zum nächsten
Polizeirevier gehen und nachfragen müßen,ob diese
gestohlen wurde? (' ')


Ich habe es nicht gemacht. (' ')


Gruß

joachim06


[Beitrag von joachim06 am 10. Nov 2005, 13:28 bearbeitet]
Hot-Chili
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 10. Nov 2005, 18:57
Also ich habe gestern meinen TW600 bei SoundBrothers in Kassel gekauft, war der Letzte. Insgesamt waren 19 von 20 vorbestellt!
Der Preis war auch mehr als Fair und anstelle diesem komischen Kiss Player gleich noch einen Denon 1920 mitgenommen!
Matthew_Fox
Gesperrt
#16 erstellt: 11. Nov 2005, 11:35
Ich denke wenn man ein schönes Schnäppchen macht und nicht ausfindig gemacht wird...dann würde ich als Privatmann das Gerät natürlich auch behalten. Aber wir haben eine hanze Abteilung die Ebay, m.E ohne Erfolg, verfolgt, aber die kann kürzlich erst zu dem Schluss das Ebay eigntlich kaum noch lohn da die Sachen dort teurer weggehen als telweise woanders.

Zu der Sache mit den gestohlenen Epson-Beamern noch allgemein. Wie so üblich in solchen Foren fand sich auch hier schnell jemand der meinte die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben. Ich kann es hier nur wiederholen, wer gklaute Sachen kauft muss nicht zwingend mit der Absicht handeln diese weiterzuverkaufen, er muss natürlich noch nicht einmal wissen das es geklaute Ware ist. Es ist ein 08/15 Verfahren, es wird sofort eine Anzeige wegen Hehlerei geschrieben. Das ist etwas was ich selbts mit Sicherheit schon 50 mal gemacht habe.

Wer meint er wüßte mehr dem empfehle ich mal ein paar Kommentare zum Strafgesetzbuch zu lesen und nicht nur stur irgendwelche Paragraphen zuzitieren. BRODAG als Kommentar zumn StGB behandelt explizit das Thma der Eigentumsdelikte
sehr gut.
PS: Mann muss nicht Jurist sein um bei der Polizei studiert zu haben. Jeder der vom mittleren in den gehobenen Dienst möchte muss Polizeiintern 6 Semester studieren. Es sein denn er hat ein gewisses Alter überschritten, dann gibt es die Möglichkeit eines Haljahrslehrganges.
mschugowski
Stammgast
#17 erstellt: 11. Nov 2005, 13:56

Matthew_Fox schrieb:
Wie so üblich in solchen Foren fand sich auch hier schnell jemand der meinte die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben.

Jooo da fast dir mal zuerst an die eigene Nase.



Es ist ein 08/15 Verfahren, es wird sofort eine Anzeige wegen Hehlerei geschrieben. Das ist etwas was ich selbts mit Sicherheit schon 50 mal gemacht habe.

Du kannst soviel anzeigen schreiben wie du willst, das ändert überhaupt nichts an der Tatsache das eine Anzeige wegen Hehlerei aufgrund des Besitzes von geklauten Gegenständen schlichtweg eingestellt wird. Besitz != Hehlerei. Im übrigen Besitz != Eigentum. Ein Verfahren wegen Hehlerei hat nur dann aussicht auf erfolg, wenn man dir auch nur ansatzweise Hehlerei vorwerfen kann. Jeder normaldenkende Richter wird das schon im Vorfeld als abwegig betrachten, wenn du nachweislich "ein Gerät" gekauft hast. Da wird es nämlich verdammt schwer einen Handel zu unterstellen.

Ich bedaure wenn durch deine 50 sinnlosen anzeigen wieder meine Steuergelder verschwendet wurden, aber leider muß das Gericht ja solch einer Anzeige nachgehen :-(



PS: Mann muss nicht Jurist sein um bei der Polizei studiert zu haben.

Und was willst Du uns damit sagen ? Ich habe doch geschrieben Polizist != Jurist ?

Gruß Mario
amathi
Inventar
#18 erstellt: 11. Nov 2005, 23:02
hallo,

jetzt reicht es mir langsam, könntet ihr bitte diese diskussionen lassen.er ist polizist und hat es gelernt.er sagt doch ledeglich das man grundsätzlich eine anzeige schreibt wegen helerei aber diese meistens wieder eingestellt wird.er kann ja nichts dafür das er es so machen muss.ich denke er hat die gesetze nicht gemacht.deshalb muss man ihn nicht gleich anfahren.

ich bitte euch, bleibt sachlich.

mfg adi
schreinerlein
Stammgast
#19 erstellt: 12. Nov 2005, 08:58
Moin


Wer eines dieser Geräte kauft,egal ob wissentlich oder ohne jegliche böse Absicht muß mit rechnen,daß auf ihn einiges zukommt wenn das rauskommt.

Und sei es nur der Zeitaufwand wenn man zum Anwalt rennt und zur Polizei um zu erklaeren,daß man das Gerät ohne irgendeine böse Absicht gekauft hat.

Von daher finde ich den Tip die Finger von solcher Ware wegzulassen nicht verkehrt.
Biete jemandem irgendwas günstig genug an und es wird gekauft,dies zeigt uns Ebay jeden Tag aufs neue

Und noch was:

Jemand fragte warum ein LKW mit Beamern drin nich ordentlich bewacht wurde?
Weil wir als Kunden nicht bereit sind dafür extra was zu zahlen.
So wie die meisten Käufer (fast) immer dort einkaufen wo es am billigsten ist,egal was für einen Ruf der jeweilige Laden hat

Hat man dann irgendwelche Probs wundern sich gerade diese Leute,warum ihr superbilliger Internet Discounter einen Beamer nicht von einer Schreibmaschine unterscheiden kann

Gruß


[Beitrag von schreinerlein am 12. Nov 2005, 08:59 bearbeitet]
-scope-
Hat sich gelöscht
#20 erstellt: 12. Nov 2005, 14:33
Hallo,


Wer eines dieser Geräte kauft,egal ob wissentlich oder ohne jegliche böse Absicht muß mit rechnen,daß auf ihn einiges zukommt wenn das rauskommt.


In der Tat. Er wird das Gerät abgeben müssen, und je nach den Umständen des Erwerbes war es das dann auch.


Weil wir als Kunden nicht bereit sind dafür extra was zu zahlen.


Unsinn...Für die Sichere Beförderung ist der Lieferant (Spedition etc) zuständig. Da muss nicht nochmal was auf den Kunden abgewälzt werden. Der ist ohnehin schon eine Melkmaschine.


Von daher finde ich den Tip die Finger von solcher Ware wegzulassen nicht verkehrt.


Diese Aussage ist unsinnig.
Wenn über eine Internetplattform oder eine sonstige Gebrauchtgeräteplattform ein Gerät (ob neu oder gebraucht) von Privat angeboten wird, dann muss man nicht automatisch von gestohlener Ware ausgehen, oder "die Finger davon lassen". Prinzipiell kann man selbstverständlich jeden Gebrauchtkauf (ohne sichere Garantien) ablehnen, jedoch nicht aus dem hier diskutierten Grund. Man dürfte auch keinen Gebrauchtwagen mehr erwerben....wer weiss denn, ob die Felgen des Wagens nicht erst vor 2 Wochen in Polen irgendwo anders abgeschraubtr wurden?....Und ....sorry...ich habe nicht alle "schwarzen" Seriennummern dieser Erde in meinem PDA abgelegt.


[Beitrag von -scope- am 12. Nov 2005, 14:34 bearbeitet]
schreinerlein
Stammgast
#21 erstellt: 12. Nov 2005, 18:25

-scope- schrieb:
Hallo,


Wer eines dieser Geräte kauft,egal ob wissentlich oder ohne jegliche böse Absicht muß mit rechnen,daß auf ihn einiges zukommt wenn das rauskommt.


In der Tat. Er wird das Gerät abgeben müssen, und je nach den Umständen des Erwerbes war es das dann auch.


Weil wir als Kunden nicht bereit sind dafür extra was zu zahlen.


Unsinn...Für die Sichere Beförderung ist der Lieferant (Spedition etc) zuständig. Da muss nicht nochmal was auf den Kunden abgewälzt werden. Der ist ohnehin schon eine Melkmaschine.


Von daher finde ich den Tip die Finger von solcher Ware wegzulassen nicht verkehrt.


Diese Aussage ist unsinnig.
Wenn über eine Internetplattform oder eine sonstige Gebrauchtgeräteplattform ein Gerät (ob neu oder gebraucht) von Privat angeboten wird, dann muss man nicht automatisch von gestohlener Ware ausgehen, oder "die Finger davon lassen". Prinzipiell kann man selbstverständlich jeden Gebrauchtkauf (ohne sichere Garantien) ablehnen, jedoch nicht aus dem hier diskutierten Grund. Man dürfte auch keinen Gebrauchtwagen mehr erwerben....wer weiss denn, ob die Felgen des Wagens nicht erst vor 2 Wochen in Polen irgendwo anders abgeschraubtr wurden?....Und ....sorry...ich habe nicht alle "schwarzen" Seriennummern dieser Erde in meinem PDA abgelegt.




Hi

Hast du schon mal ne Kalkulation für einen Artikel durchgeführt

Alle Kosten die verursacht werden spiegeln sich im Preis wieder,und gerade beim Speditionsgeschäft gibt es enorme Unterschiede was verlangt wird.

Und gerade bei den billigen Spediteuren lagert Ware oft mal über Nacht unbewacht im Auto,wird ja schon nichts passieren.
Und gerade Diebesbanden sind drauf spezialisiert sowas rauszufinden bevor sie heute losschlagen

Während die größeren Spediteure überall Anlaufpunkte haben wo auch des Nachts kein Auto unbewacht gelassen wird.

Das wird aber wieder auf den Preis aufgeschlagen,und diesen Aufpreis will kein Kunde zahlen.

Zum Internetkauf:

Gerade bei Diebesgut wird oft ein recht günstiges Angebot gemacht,und bei den meisten setzt dann ihr bißchen Hirn aus.

Wer etwas Plan hat lässt sich den Kaufbeleg mailen,fragt nach dem Namen des Geschäfts in dem der Artikel gekauft wurde,fragt nach der Telefon Nummer des Verkäufers und ruft dort mal an und checkt dann über die Telefon Nummer die dazugehörige Adresse.
Und zu guter letzt besteht man auf Abholung,dazu gibt man einfach an nur 30 Minuten weit weg zu wohnen.

Alles innerhalb von 20 Minuten erledigt,und damit hat man seinen Teil erfüllt um zu verhindern,daß man abgezockt wird.

Der Vergleich mit dem Autoverkauf hinkt etwas,denn da ist der Käufer bei der Abholung meist vor Ort,sodaß man über den Personalausweis und den Führerschein seinen Wohnort hat.

Auf Ebay mal im Sicherheitsforum nachlesen was dort immer noch für Geschichten ablaufen,da ist jeder Derrick lachhaft dagegen.

Da überweisen Leute 1000 oder mehr € an irgendeine völlig fremde Person ohne die geringsten Vorsichtsmaßnahmen
Schließlich hat der gute Mann ja auch 200 positive Bewertungen indem er 200 mal Cinchkabel für 99 Cent verkauft hat

Zum Betrügen gehört ein Betrüger und einer der sich betrügen lässt,und wer gewisse Vorsichtsmaßnahmen beachtet kann in 95 % der Fälle ausschliessen einem Betrüger aufzusitzen.

Diebesgut wird in den meisten Fällen schnell umgesetzt,und das geht nur über den Preis.
Und gerade deshalb sollte man hellhörig werden wenn ein Artikel deutlich unter Straßenpreis angeboten wird.
Und wenn´s dann keine Papiere zu gibt erst recht

Gruß
-scope-
Hat sich gelöscht
#22 erstellt: 12. Nov 2005, 19:45

Diebesgut wird in den meisten Fällen schnell umgesetzt,und das geht nur über den Preis.
Und gerade deshalb sollte man hellhörig werden wenn ein Artikel deutlich unter Straßenpreis angeboten wird.
Und wenn´s dann keine Papiere zu gibt erst recht


Hätte...wäre...wenn...

Im nachinein kann man jede allgemein aufgestellte Aussage mit der entsprechenden Menge einiger "wenn und aber" problemlos in die richtige Ecke bewegen.

"Wenn" ich keine Papiere oder nichtmal eine kinderleicht zu fälschenden Kaufbeleg bekomme, und "wenn" das Gerät an einer Autobahnraststätte für lediglich 40% vom Neupreis als "fast neu" oder "Fehlkauf" von einem schägen Typ angeboten wird, der keine lästigen Fragen mag,......

...ja...DANN....sieht alles wieder ganz anders aus....Aber nur dann!
chappie
Hat sich gelöscht
#23 erstellt: 13. Nov 2005, 14:52
moin moin, von mir auch noch einmal einen kommentar.

ich kann überhaupt nicht verstehen, warum hier eine solche diskussion gestartet wird. die dinger sind geklaut, die gehören den dieben nicht, der evtl. käufer muss die teile ohne wenn und aber wieder zurückgeben und kann schauen, wie er an sein geld kommt.

als zusätzliche sicherheit für kunden des tw 600 gibt es bei der rechnung ein zertifikat, welches mit der rechnungskopie des händlers an den käufer innerhalb von 10 tagen eingeschickt werden muss. erst dann sind die geräte mit den zusatzgarantien "ausgestattet".

wenn diese unterlagen fehlen, sollte man seine einkaufsquelle darauf ansprechen.

gruss
-scope-
Hat sich gelöscht
#24 erstellt: 13. Nov 2005, 15:40
Hallo,


ich kann überhaupt nicht verstehen, warum hier eine solche diskussion gestartet wird


...weil es zwischenzeitig gar nicht mehr um diese 20 gestohlenen Geröte ging, sondern imo ganz allgemein darum, dass man beinahe -überhaupt- keine Onlinegeschäfte oder Gebrauchtkäufe mehr machen könne, ohne mit zwweifelhaftem Diebesgut betrogen zu werden.

...und das empfand ich als falsch.

Dass diese 20 Geräte gestohlen wurden, und man diese meiden sollte, ist hingegen selbstverständlich.


[Beitrag von -scope- am 13. Nov 2005, 15:41 bearbeitet]
schreinerlein
Stammgast
#25 erstellt: 14. Nov 2005, 07:41

-scope- schrieb:
Hallo,


ich kann überhaupt nicht verstehen, warum hier eine solche diskussion gestartet wird


...weil es zwischenzeitig gar nicht mehr um diese 20 gestohlenen Geröte ging, sondern imo ganz allgemein darum, dass man beinahe -überhaupt- keine Onlinegeschäfte oder Gebrauchtkäufe mehr machen könne, ohne mit zwweifelhaftem Diebesgut betrogen zu werden.

...und das empfand ich als falsch.

Dass diese 20 Geräte gestohlen wurden, und man diese meiden sollte, ist hingegen selbstverständlich.



Moin

Es ging nur drum,daß man mit etwas gesundem Menschenverstand in 95 % der Fälle ohne großen Aufwand abchecken kann ob der Verkauf koscher ist oder nicht.

Und daß dies kaum einer macht wenn der Preis stimmt.

Würden wir jetzt mal einen Test auf Ebay machen mit sagen wir mal 10 TW 600 Geräten die für 1499 € per Sofortkauf angeboten werden würde man sehr schnell sehen,daß viele das Risiko eingehen 1500 € in den Sand zu setzen nur um vieleicht 400 oder 500 € zu sparen.

Und gerade die Leute die betrogen wurden klagen danach dann am lautesten .
Sind aber genau die Leute die bei ihrem Einkauf die einfachsten Vorsichtsmaßnahmen außer Acht gelassen habe.

Und imo daher selbst die meiste Schuld haben,daß sie über den Tisch gezogen wurden

@ chappie

Was wurde den aus dem Fall " Eye-tainment" auf Ebay,sind die Opfer entschädigt worden

Gruß
wishbone71
Stammgast
#26 erstellt: 16. Nov 2005, 18:09
Hi,

interessante Diskussion hier zum Thema Strafrecht und Zivilrecht. Daß der Käufer kein Eigentum an dem gestohlenen Beamer erwerben kann, wurde hier ja schon klargestellt und ergibt sich aus § 935 I BGB, wonach der gutgäubige Eigentumserwerb von gestohlenen Sachen nicht eintritt.

Was hier aber teilweise zur Hehlerei geschrieben und mit einer Vehemenz vertreten wurde, da rollen sich einem als Strafverteidiger die Zehennägel hoch.

Hehlerei (§ 259 StGB) setzt keineswegs ein "Handeltreiben" mit gestohlener Ware voraus (dafür gibts die gewerbsmäßige Hehlerei, § 260 StGB), auch wenn sich OttoNormalverbraucher das "Geschäft" des Hehlers so vorstellt. Als Tathandlung kommen vielmehr in FRage: Ankaufen, sich/einem Dritten verschaffen, absetzen oder gar absetzen helfen.
Alles unter der Prämisse, sich oder einen Dritten zu bereichern. Man muß also weder Geld zahlen noch einnehmen.

Beispiel: mein Bekannter klaut eine Uhr, ich weiß, daß sie geklaut ist, er weiß, daß ich die Uhr gerne hätte und er schenkt sie mir. Hehlerei, ganz klassisch.
Es gibt auch Fallkonstellationen, in denen der Nichtjurist wohl nicht sofort dran denkt, daß es Hehlerei sein könnte:
obiger Fall, mein Bekannter fragt mich, ob ich jemand kenne, der die Uhr kaufen würde. Ich rufe bei einem anderen Bekannten an und erkläre dem ersten Bekannten, wie er zum zweiten kommt, wo er die Uhr dann verkauft.
Hehlerei in Form der Absatzhilfe.

Um zum praktischen Problem zurückzukommen:
Ein Ankauf von gestohlener Ware über ebay dürfte wohl gerade mal für einen Anfangsverdacht für Hehlerei reichen. Für eine Anklage bedarf es aber des hinreichenden Tatverdachts und der dürfte spätestens beim subjektiven Tatverdacht (Vorsatz) scheitern. Man müßte dem Käufer nämlich nachweisen können, daß er zumindest bedingt vorsätzlich in Bezug auf die rechtswidrige Herkunft der Sache gehandelt hat (und sich oder den Dritten bereichern wollte). (Hier irrst Du, Matthew, wenn Du meinst, der Besitzer müsse "natürlich" nicht mal wissen, daß es sich um geklaute Ware handelt. Du bzw. Deine Kollegen können zwar eine Anzeige schreiben, aber das Verfahren wird bei unveränderter Beweislage eingestellt werden, weil eben das Tatbestandsmerkmal "Kenntnis der inkriminierten Herkunft" fehlt)

Und hier wird es bei den erörterten Fällen idR scheitern. Problematisch sind z.B. Fälle, wenn Sachen zum extrem niedrigen Festpreis verscherbelt werden, weil da die rechtswidrige Herkunft näher liegt. Das gibt der Jurist die Standardantwort: "Kommt drauf an" :-) Das würde hier zu weit führen.
Also, ich meine im Ggs. zu Matthew, daß die allermeisten ehrlichen Käufer bei ebay keine große Angst vor Hehlereivorwürfen haben müssen, was nicht heißen soll, daß man allzu blauäugig online handeln sollte, es gibt durchaus Fälle, wo man zurückhaltend sein sollte.

So, hat Spaß gemacht, der kleine Diskurs, jetzt geht´s wieder an die richtige Arbeit.

wishbone
chappie
Hat sich gelöscht
#27 erstellt: 17. Nov 2005, 00:04
schreinerlein: ich habe in dieses geheim forum noch einmal geschaut. dort ist von überweisungen von 7,50 euro die rede, die aber auch nicht immer monatlich eintreffen. mehr ist da wohl nicht zu holen. bei schadenssumen von 1500 euro und mehr pro käufer kannst du dir ja ausrechnen, wann die das geld evtl. wieder zurückhaben.
gruss
Matthew_Fox
Gesperrt
#28 erstellt: 18. Nov 2005, 21:43

wishbone71 schrieb:
Hi,

interessante Diskussion hier zum Thema Strafrecht und Zivilrecht. Daß der Käufer kein Eigentum an dem gestohlenen Beamer erwerben kann, wurde hier ja schon klargestellt und ergibt sich aus § 935 I BGB, wonach der gutgäubige Eigentumserwerb von gestohlenen Sachen nicht eintritt.

Was hier aber teilweise zur Hehlerei geschrieben und mit einer Vehemenz vertreten wurde, da rollen sich einem als Strafverteidiger die Zehennägel hoch.

Hehlerei (§ 259 StGB) setzt keineswegs ein "Handeltreiben" mit gestohlener Ware voraus (dafür gibts die gewerbsmäßige Hehlerei, § 260 StGB), auch wenn sich OttoNormalverbraucher das "Geschäft" des Hehlers so vorstellt. Als Tathandlung kommen vielmehr in FRage: Ankaufen, sich/einem Dritten verschaffen, absetzen oder gar absetzen helfen.
Alles unter der Prämisse, sich oder einen Dritten zu bereichern. Man muß also weder Geld zahlen noch einnehmen.

Beispiel: mein Bekannter klaut eine Uhr, ich weiß, daß sie geklaut ist, er weiß, daß ich die Uhr gerne hätte und er schenkt sie mir. Hehlerei, ganz klassisch.
Es gibt auch Fallkonstellationen, in denen der Nichtjurist wohl nicht sofort dran denkt, daß es Hehlerei sein könnte:
obiger Fall, mein Bekannter fragt mich, ob ich jemand kenne, der die Uhr kaufen würde. Ich rufe bei einem anderen Bekannten an und erkläre dem ersten Bekannten, wie er zum zweiten kommt, wo er die Uhr dann verkauft.
Hehlerei in Form der Absatzhilfe.

Um zum praktischen Problem zurückzukommen:
Ein Ankauf von gestohlener Ware über ebay dürfte wohl gerade mal für einen Anfangsverdacht für Hehlerei reichen. Für eine Anklage bedarf es aber des hinreichenden Tatverdachts und der dürfte spätestens beim subjektiven Tatverdacht (Vorsatz) scheitern. Man müßte dem Käufer nämlich nachweisen können, daß er zumindest bedingt vorsätzlich in Bezug auf die rechtswidrige Herkunft der Sache gehandelt hat (und sich oder den Dritten bereichern wollte). (Hier irrst Du, Matthew, wenn Du meinst, der Besitzer müsse "natürlich" nicht mal wissen, daß es sich um geklaute Ware handelt. Du bzw. Deine Kollegen können zwar eine Anzeige schreiben, aber das Verfahren wird bei unveränderter Beweislage eingestellt werden, weil eben das Tatbestandsmerkmal "Kenntnis der inkriminierten Herkunft" fehlt)

Und hier wird es bei den erörterten Fällen idR scheitern. Problematisch sind z.B. Fälle, wenn Sachen zum extrem niedrigen Festpreis verscherbelt werden, weil da die rechtswidrige Herkunft näher liegt. Das gibt der Jurist die Standardantwort: "Kommt drauf an" :-) Das würde hier zu weit führen.
Also, ich meine im Ggs. zu Matthew, daß die allermeisten ehrlichen Käufer bei ebay keine große Angst vor Hehlereivorwürfen haben müssen, was nicht heißen soll, daß man allzu blauäugig online handeln sollte, es gibt durchaus Fälle, wo man zurückhaltend sein sollte.

So, hat Spaß gemacht, der kleine Diskurs, jetzt geht´s wieder an die richtige Arbeit.

wishbone


Ich hätte ja sehr gerne das eine oder andere zu dem Sachverhalt gesagt oder eklärt, aber wenn man dermaßen von der Seite angefahren wird wie von mr. scope dann vergeht einem schnell die Lust. Im Grunde habe ich ja gesagt was du hier auch bestätigst....diese Strafanzeigen verlaufen meist im Sande und werden eingestellt. Du hast aber recht bei meinen Aussagen hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Ich hatte einfach die Lust verloren mich solchen provokationen auszusetzen. Manche meinen halt immer alles besser zu wissen. Vielen Dank an deine Adresse für den Hinweis....der mit dem Fehler.
danielpuetz
Ist häufiger hier
#29 erstellt: 09. Dez 2005, 16:22
Da scheinen mittlerweile wohl einige von den TW600 bei Ebay aufgetaucht zu sein!

Ich hatte eben einen unter "Beobachten" drin und der war sogar schon in meinem Bietagenten eingetragen. Lief noch knapp 2 Stunden und stand bei 1.299.- inkl. Ersatzlampe und angeblich mit Originalrechnung! Ist vor 10 Minuten von Ebay entfernt worden.

Bin ja jetzt im Nachhinein froh, daß ich den nicht ersteigert habe (wollte bis 1.600,- Euro gehen). Und eben erst habe ich diesen Thread entdeckt mit den geklauten TW600!

Meiomei...
Berman
Inventar
#30 erstellt: 10. Mai 2006, 16:49
Genau diese Unsicherheiten haben mich bisher einfach IMMER davon abgehalten, bei Ebay was zu ersteigern.

Bei Kleinkram ist es nicht so schlimm. Keiner treibt unseriöse Geschäfte mit Scartkabeln für 1,99 die zu tausenden verschleudert werden. Das lohnt einfach nicht...

Vielleicht bin ich aber bei wirklich guten Angeboten oft ZU vorsichtig. Ich bin was Ebay und Co angeht einfach zu unerfahren, um einen normalen Wiederverkaufswert eines Artikels (u. Berücksichtigung von Alter, Zustand etc.) ausreichend zu beurteilen, um dann festzustellen ob dieser Preis überhaupt möglich sein kann.

Dazu kommt, dass mir Ebay Beschreibungen meist zu flüchtig sind. Jeder schreibt in seinen Artikel "Top, Neu, super Zustand, erst 5 mal benutzt..."
Hakt man dann allerdings nach, erfährt man von "kleineren Kratzern am Display des Yamaha CDX 890", die aber "die Funktionstüchtigkeit nicht beeinträchtigen"

Ich hab mich so oft grün und blau geärgert, dass ich ganz resigniert habe. Wenn ich jemals etwas ersteigern werde, dann nur Sofort und Neu Artikel mit Garantie. Und auf dem Account eines erfahrenen befreundete Ebayers! Dafür kann man denjenigen ja mal irgendwann zum essen einladen ;).

Zurück zum Thema :

Ich bin der Meinung, dass der Strafvorwurf der Hehlerei von Seiten der Polizei oder Staatsanwaltschaft - wenn man unwissentlich (nur in "Schnäppchenwut", mit einem halbwegs realistischen Preis) ein gestohlenes Gerät ersteigert oder erwirbt - schon fast das Gefühl eines Polizeistaates aufkommen lässt.

Es gibt immer zwei potentielle Kunden, der wissende Technikfreak der sich aufgrund der Preisminderung wissend die Hände reibt (sich womöglich der Hehlerware bewusst ist), und die reiche Grossmutter aus einem Hamburger Millionärsviertel die ihrem Enkel zur Konfirmation beim netten Händler um die Ecke einen brandneuen TW-600 für 1200€ kauft.

Einer handelt unmoralisch, der andere unwissend. Doch beiden kann man dies nicht nachweisen, geschweigedenn die Personen bestrafen! Geschieht dies doch, geschieht meiner Meinung nach im zweiten Fall eindeutig Unrecht, im ersten wird einfach ohne Beweise eine Anzeige verhängt.

ES KANN KEINER VERKNACKT WERDEN, WENN DERJENIGE SICH ZUM ZEITPUNKT SEINES KAUFES NICHT BEWUSST SEIN KONNTE [bsp. Oma mit Enkel](ich sage nicht "bewusst IST") , DASS ER/SIE GESETZWIDRIG HANDELT.

Natürlich ist der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" richtig, doch steht leider in keinem Gesetzbuch, dass dieser Händler ein zwielichtiger Hehler ist.

So kann kein Schuh draus werden.

Gruß,

Berman


[Beitrag von Berman am 10. Mai 2006, 16:56 bearbeitet]
stroh80
Ist häufiger hier
#31 erstellt: 11. Mai 2006, 18:55
danielpuetz: wenn du bis 1600 gegangen wärst kauf ihn doch einfach bei guenstiger.de...dort kostet er mittlerweile auch nurnoch 1295,- (ohne Ersatzlampe).


[Beitrag von stroh80 am 11. Mai 2006, 18:55 bearbeitet]
lumi1
Hat sich gelöscht
#32 erstellt: 16. Feb 2007, 14:41
Moin!

Wie schön daß zumindest ich so´nen Beamerschrott nicht kaufe.


Laden: Zu teuer für das bescheuerte Bild.
Vom LKW zu ebay: Zu Risikoreich für das bescheuerte Bild.

An die Staatsmacht hier im Forum:
Wäre es nicht sinnvoller, sich konzentriert um richtige Verbrechen zu kümmern?
Kinderschänder, korrupte Politiker,durchdrehende Selbstmordkommandos an Schulen etc...
Oder macht ihr steuerlich finanzierte Ausbildungen, damit ihr wenigstens richtig schreiben lernt?
Siehe Postings......, von Fox Mulder.

Die gestohlenen Dinger sind a) eh versichert, und b) in einem Jahr kein Butterbrot wert.

Aber eins muß ich zugeben:
Wer so blöd ist, ein nagelneues Gerät für ca. die Hälfte zu erwerben, und sich nicht Gedanken macht, dem ist nicht zu helfen.
Man käuft ja auch nicht in Polen eine nagelneue E-Klasse für 15000 Euros und überlegt nicht.

Dafür gibt es dann wirklich keine Entschuldigung!

MfG.
Hakunamatatta
Ist häufiger hier
#33 erstellt: 03. Mai 2007, 21:35

amathi schrieb:
hallo,

jetzt reicht es mir langsam, könntet ihr bitte diese diskussionen lassen.er ist polizist und hat es gelernt.er sagt doch ledeglich das man grundsätzlich eine anzeige schreibt wegen helerei aber diese meistens wieder eingestellt wird.er kann ja nichts dafür das er es so machen muss.ich denke er hat die gesetze nicht gemacht.deshalb muss man ihn nicht gleich anfahren.

ich bitte euch, bleibt sachlich.

mfg adi

Bravo, das beste was ich bis jetzt gelesen habe.
Gruß Ralf
nethien
Hat sich gelöscht
#34 erstellt: 27. Dez 2008, 18:43
Vielleicht könnte man diesen Thread mal so langsam löschen. Ich bezweifle, dass jetzt noch viele von diesen Geräten auf dem Markt auftauchen. Der Marktwert nach gut 3 Jahren dürfte wohl nicht mehr sehr hoch sein.
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