(CRT)Beamer und Hausratversicherung: Wer hat Erfahrungen?

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Verrückter
Inventar
#1 erstellt: 09. Apr 2008, 08:53
Hallo liebe Leute,

ich hatte meinen Versicherungsonkel hier und wir sprachen über die Hausratversicherung. Diese Versicherung ist ja eine sogenannte Neuwertversicherung. Da bedeutet, dass die Versicherungssumme den Neuwert des gesamten Hausrates beinhalten muss. Dazu gehört halt auch der Beamer.

Mein Problem ist jedoch, dass mein Barco 801s Data CRT-Beamer neu knapp 20.000 Euro kostete. Wenn er nun geklaut würde oder nen Überspannungsschaden hätte, würde er repariert werden. Vermutlich ist das jedoch nicht möglich, da anzunehmen ist, das es keine Ersatzteile mehr gibt. Gebrauchtmarkt interessiert hier nicht. Neue CRT-Beamer gibt es zwar noch, aber die kosten locker 40.000 Euro. Würde ich die 40.000 Schleifen kriegen? Und, welche Summe muss ich berücksichtigen?

Außerdem gibt es noch das zweite Problem, was passiert im Schadenfall? Sagt die Versicherung dann, ein gleichwertiges Gerät gibt es als digitales Gerät für bedeutend weniger Geld, beispielsweise 5000 Euro und ich muss mich damit abfinden?

Habt ihr Erfahrungen diesbezüglich? Für digitale Beamer gilt ja Ähnliches, wie auch für den Rest der Anlage.


Gruß

Stefan
Verrückter
Inventar
#2 erstellt: 10. Apr 2008, 19:56
Keiner Erfahrungen/Interesse?

Gruß

Stefan
Mas_Teringo
Inventar
#3 erstellt: 24. Apr 2008, 15:24
Das beste wird wohl sein, dass Du Deinen "Versicherungsonkel" wegen genau diesem Fall ansprichst.

Meiner laienhafteb Erfahrung nach, wirst Du nie und nimmer die 40.000€ bekommen. Versicherungswert und ausbezahlte Summe sind im Regelfall auch nicht identisch, denn zur Auszahlungsberechnung wird der sogenannte Zeitwert genommen. Dieser dürfte bei einem Beamer drastisch sinken im Laufe der Jahre. Somit bekommst du nur den Zeitwert des angenommenen Neupreises von 20.000€ der sich aufgrund des Alters deutlich darunter befinden dürfte.


Wenn er nun geklaut würde oder nen Überspannungsschaden hätte, würde er repariert werden.

Ich glaube, wenn er geklaut würde, würde er nicht repariert werden.
Verrückter
Inventar
#4 erstellt: 24. Apr 2008, 16:01

Mas_Teringo schrieb:
Das beste wird wohl sein, dass Du Deinen "Versicherungsonkel" wegen genau diesem Fall ansprichst.


Schlauberger

Was meinst Du, was ich getan habe.


Meiner laienhafteb Erfahrung nach, wirst Du nie und nimmer die 40.000€ bekommen.


Nach meiner Police, die ich seit gestern habe, schon


Versicherungswert und ausbezahlte Summe sind im Regelfall auch nicht identisch, denn zur Auszahlungsberechnung wird der sogenannte Zeitwert genommen.


Sorry, aber das ist Dummfug. Eine Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung.


Dieser dürfte bei einem Beamer drastisch sinken im Laufe der Jahre. Somit bekommst du nur den Zeitwert des angenommenen Neupreises von 20.000€ der sich aufgrund des Alters deutlich darunter befinden dürfte.






Wenn er nun geklaut würde oder nen Überspannungsschaden hätte, würde er repariert werden.

Ich glaube, wenn er geklaut würde, würde er nicht repariert werden. ;)




Stefan
edimnetz
Stammgast
#5 erstellt: 25. Apr 2008, 16:57
Also ...


Da ich auch so einen "Versicherungsonkel" habe, ebenfalls eine "Neuwert-Versicherung" und genau dieselbe Frage hatte, kann ich dir mal mein Verständnis näher bringen ...

Bei so einer Versicherung zählt einzig und allein der Neuwert!
Gerät kaputt? Geklaut?
Du kriegst den Wert zurück, den du bezahlt hast!
Kein Zeitwert, sondern das was du auch bezahlt hast.


Im Prinzip ist so eine Versicherung besser, da normalerweise die Preise von Geräten sinken.
Beispiel: Computer vor 5 Jahren = 5 Mal so teuer wie heute.
Heißt: wenn du heute den Neuwert ausgezahlt bekommst, kannste dir 5 Computer holen ...
(Natürlich kostet so eine Versicherung dann auch mehr ...)

Und zum Thema Markt-/Gebrauchtpreise ... interessiert eine Versicherung nicht. Damit kennen die sich nicht aus - und Recherche kostet Zeit/Geld.

Also klartext: 20.000 für den Barko bezahlt? Dann kriegst du 20.000 zurück.
(Mein Verständnis von so einer Hausrat ... oder mein Versicherungsheini hat's mir falsch erklärt. Aber Erfahrung hab ich auch noch nicht in so einem Fall.)
Verrückter
Inventar
#6 erstellt: 25. Apr 2008, 20:03
Prinzipielle hast Du Recht. Aber es gilt nicht, das was Du bezahlt hast. Du könntest es ja gebraucht gekauft haben. Es heißt vielmehr, Du bekommst die Sache zu dem Preis ersetzt, was sie derzeit in gleicher Art und (min.) gleicher Güte kostet. Aber genau das ist/war der Streitpunkt. Was bedeutet bei einem CRT gleiche Art und Güte? Ein CRT? Ein digitaler? Nach meinem Verständnis ein CRT. Aber auch nach dem Verständnis der Versicherung? Und genau das habe ich nun in der Police fest machen lassen. Dort steht drin, das gleiche Art ein CRT bedeutet. Und nun der Kracher. Ich habe meinen mit 25.000Euronen berücksichtigt. Gleichzeitig habe ich eine Mail von Barco, welche uch an die Versicherung ging, in der steht, das ein Gerät gleicher Art und Güte 35.000 Euronen bedeutet. Laut Aussage der Versicherung, bedeutet das, dass ich tatsächlich so ein Ding bekäme...

Zu dem Thema PC. Da hast Du allerdings auch nicht so ganz recht. Denn gleiche Güte bedeutet, wenn es ein 2GHz etc. war, bekommst Dud en Wert eines solchen PC. Also nix mit 5 Computer.

Gleiches gilt bei Fernsehern. Hast Du nen Röhrenfernseher, der neu 3000DM kostet und nun hin ist, bekommst Du einen gleicher Art und Güte. Also wieder nen Röhrenfernseher, der heute vielleicht 500 Euro kostet...


Gruß

Stefan
Mas_Teringo
Inventar
#7 erstellt: 25. Apr 2008, 21:47

Zu dem Thema PC. Da hast Du allerdings auch nicht so ganz recht. Denn gleiche Güte bedeutet, wenn es ein 2GHz etc. war, bekommst Dud en Wert eines solchen PC. Also nix mit 5 Computer.

Gleiches gilt bei Fernsehern. Hast Du nen Röhrenfernseher, der neu 3000DM kostet und nun hin ist, bekommst Du einen gleicher Art und Güte. Also wieder nen Röhrenfernseher, der heute vielleicht 500 Euro kostet...


Wie war das mit dem angeblichen "Dummfug"?
Verrückter
Inventar
#8 erstellt: 25. Apr 2008, 22:27

Mas_Teringo schrieb:

Zu dem Thema PC. Da hast Du allerdings auch nicht so ganz recht. Denn gleiche Güte bedeutet, wenn es ein 2GHz etc. war, bekommst Dud en Wert eines solchen PC. Also nix mit 5 Computer.

Gleiches gilt bei Fernsehern. Hast Du nen Röhrenfernseher, der neu 3000DM kostet und nun hin ist, bekommst Du einen gleicher Art und Güte. Also wieder nen Röhrenfernseher, der heute vielleicht 500 Euro kostet...


Wie war das mit dem angeblichen "Dummfug"? :cut



Wieso? Meinst Du, dass das die Zeitwertregelung ist? Das ist sie nicht!

Stefan
Mas_Teringo
Inventar
#9 erstellt: 26. Apr 2008, 00:47
OK, ersetze Zeitwert durch Wiederbeschaffungswert.
Das ändert nichts an meiner Aussage, dass im Normalfall der Wiederbeschaffungswert (oder ganz präzise Wiederbeschaffungsneuwert) unter dem vom Versicherungsnehmer gezahlten Neupreis liegt, insbesondere wenn es sich um ein technisches Gerät handelt (wie auch einen Beamer).
Diese Aussage hast Du erst mit einem "Nö" abgelehnt und als "Dummfug" bezeichnet und anschließend mit 2 Beispielen selbst angeführt.
Deine Sonderregelung bezüglich Deines speziellen Beamers ist ein Sonderabkommen mit der Versicherung, welches ja auch explizit festgehalten wurde. Es ist weder die Regel, noch lässt es Rückschlüsse auf andere Verträge zu.
Verrückter
Inventar
#10 erstellt: 26. Apr 2008, 08:21
Nene, Zeitwert und Wiederbeschaffungsneuwert sind rechtlichvöllig unterschiedliche Dinge. Aber Du ahst wohl das Richtige gemeint.

Meine Versicherung meinte alledings, dass "meine" Sonderregelung garkeine Sonderregelung sei. Im Schadenfall wäre das auch ohne dem Zusatz so. Aber da handelt jede Versicherung mehr oder weniger unterschiedlich.

Noch einmal zur verdeutlichung. Es geht um die Problematik der gleichen Art...


Gruß

Stefan
Mas_Teringo
Inventar
#11 erstellt: 28. Apr 2008, 12:35
Das sind nicht nur rechtlich völlig unterschiedliche Dinge. Deswegen korrigierte ich mich ja, da ich sie verwechselt hatte.

Entweder hast Du eine besonders nette Verischerung, oder es ist der gleiche Spruch wie bei allen am Anfang. Ich weiss noch von einem Bekannten, was der für Probleme im Schadenfall hatte, der Versicherung klar zu machen, dass sein alter Röhrenverstärker eben besser klingt als der neumodische Kram, dessen Wert sie zur Wiederbeschaffung zugrunde legten. Die technischen Daten waren seinem weitaus überlegen nur wir wissen ja, nicht alles was scheint und glänzt, klingt auch gut. Eine alte Siemens Röhre ist ja auch viel teurer, als ein neuer Nachbau und es kommt halt immer einzig und allein darauf an, dass man deutlich machen kann, was den Wert der Sache ausmacht und warum das gestohlene/abgebrannte/was-auch-immer "Ding" eben nicht gleichwertig durch den vorgeschlagenen Ersatz zu ersetzen ist.

Insofern würde ich jederzeit bei all diesen Dingen extra festhalten lassen, was ein Ersatz leisten können muss - oder eben genau nicht.
Verrückter
Inventar
#12 erstellt: 28. Apr 2008, 13:59
Und genau deshalb habe ich ja fixieren lassen, das gleiche Art ein Röhrenbeamer bedeutet. Dadurch ist doch alles geklärt.

Stefan
Tozupi
Stammgast
#13 erstellt: 28. Apr 2008, 20:08
Als "Versicherungsonkel" kann ich evtl. etwas dazu sagen.

Die 40.000 € bekommst Du nicht. Allerhöchsten den Wert des gleichen CRT wenn es den Neu noch gibt. Meist ist hier aber das Modell nicht mehr lieferbar. Dann wird die Versicherung bei diesen Summen, den Hersteller nach einem Gleichwertigen Neuen Gerät fragen ohne dass neue Features im Preis inbegriffen werden. D.h. die Wiederherstellungskosten des alten Zustandes für ein absolut vergleichbares Gerät zum heutigen Neupreis.

Überspannungsschäden sind %-ual zur Versicherungssumme definiert. Meist maximiert auf 5% der Versicherungssumme pro Schaden. Dann müsstest Du eine VS-Summe von 800.000 € haben. Das wird eine Versicherung ablehnen und Du bei dem Beitrag streiken.
Solche Geräte werden sowieso meist repariert wenn der Blitz einschlägt.

Grüße
Verrückter
Inventar
#14 erstellt: 28. Apr 2008, 20:20

Tozupi schrieb:
Als "Versicherungsonkel" kann ich evtl. etwas dazu sagen.

Die 40.000 € bekommst Du nicht. Allerhöchsten den Wert des gleichen CRT wenn es den Neu noch gibt. Meist ist hier aber das Modell nicht mehr lieferbar. Dann wird die Versicherung bei diesen Summen, den Hersteller nach einem Gleichwertigen Neuen Gerät fragen ohne dass neue Features im Preis inbegriffen werden. D.h. die Wiederherstellungskosten des alten Zustandes für ein absolut vergleichbares Gerät zum heutigen Neupreis.


Genau das habe ich vor Antrag gemacht und die schriftliche Aussage des Herstellers dem Antrag beigefügt. Das wurde in der Police dann entsprechend formuliert. Und diese Regelung finde ich auch absolut fair für beide Seiten.


Überspannungsschäden sind %-ual zur Versicherungssumme definiert. Meist maximiert auf 5% der Versicherungssumme pro Schaden. Dann müsstest Du eine VS-Summe von 800.000 € haben. Das wird eine Versicherung ablehnen und Du bei dem Beitrag streiken.
Solche Geräte werden sowieso meist repariert wenn der Blitz einschlägt.

Grüße


Deshalb sehen meine Bedingungen, bzw. die Standartbedingungen der Gesellschaft, 100% der Versicherungssumme für Überspannung vor.

Ob eine Reparatur dann möglich ist, muss man dann sehen. Wenn ja, dann ist das ja auch in Ordnung.


Gruß

Stefan
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