Sat-Schüssel auf Dach

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Jupiter123
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 18. Sep 2010, 12:08
Hallo zusammen,

bin absoluter Neuling im SAT-Bereich daher entschuldigt bitte meine unprofessionell gestellte Frage.

Ich möchte mit einen befreundeten SAT-Fachmann eine Sat-Anlage aufstellen.

Frage 1

Eine 90 cm Schüssel soll aufs Dach Befestigung auf den Sparren
Oberkante Schüssel Dachfirst ca. 1,0 -1,5 m
Sowie ich bereits gelesen habe ist eine Erdung nötig.

Da im Speicher ein 3- adriges Kabel liegt ( Licht sowie Steckdose ) habe ich ja das gelb-grüne Erdungskabel.
Reicht es aus die Schüssel damit zu erden oder benötige ich einen separaten Erdungspfahl im Boden sowie die Zuleitung dazu.

Frage 2

Bin mir nicht sicher bei welchem Abstand der D = 90 cm-Schüssel eine Erdung bei Dachmontage nötig ist

Oberkante First zu Oberkante Schüssel 2 m oder 1 m

würde mich über Antwort freuen

Danke
hgdo
Moderator
#2 erstellt: 18. Sep 2010, 12:30
Ich denke, deine Fragen werden durch diesen Beitrag bzw. die darin verlinkte Lektüre beantwortet.


Duke44 schrieb:
Und zum Schluß ganz wichtig: BLITZSCHUTZ / ERDUNG!!! Daher mal die nachfolgende Lektüre zu Gemüte führen.

Kleiske Dehn Kathrein



Edit Duke44: Linkadressen auf aktuellen Stand gebracht


[Beitrag von Duke44 am 08. Jun 2013, 15:05 bearbeitet]
Jupiter123
Schaut ab und zu mal vorbei
#3 erstellt: 18. Sep 2010, 12:49
hi,
zunächst danke für die Info,
da ich auch elektrischer Leihe bin sagt mir dies lediglich.
Erdung muss sein.

Aber wie
bin dazu eben mal aufs Dach gegangen.
Hier liegt unter den Ziegeln ein ca. 5cm breites Erdungsband.
gehe ich recht in der Annahme , dass wenn ich die Schüssel an dieses Erdungsband anschliesse ich die Schüssel auch in geringerem Abstand von 2 m unterm First aufbauen kann ( Kante zu Kante) bzw. innerhalb 2m zum Dachkantenabstand.

Für mich wäre das logisch.
Den Multiswitch der ebenfalls in die Anlage eingebaur werden soll wird ja bereits über den elektrischen 220 Volt Anschluss geerdet .

Für eine für mich verständliche Antwort bin ich dankbar

Gruss
Dipol
Inventar
#4 erstellt: 21. Sep 2010, 21:44

Jupiter123 schrieb:
Hier liegt unter den Ziegeln ein ca. 5cm breites Erdungsband.
gehe ich recht in der Annahme , dass wenn ich die Schüssel an dieses Erdungsband anschliesse ich die Schüssel auch in geringerem Abstand von 2 m unterm First aufbauen kann ( Kante zu Kante) bzw. innerhalb 2m zum Dachkantenabstand.

Nach EN 60728-11 sollen Antennenanlagen mit isolierter Erdung geschützt werden. Der Erdungsanschluss an eine Blitzschutzanlage ist unter folgenden Bedingungen noch zulässig:

1.) Die Blitzschutzanlage ist funktionstüchtig (Prüfungsintervalle ausnahmsweise eingehalten? Wohl kaum.).
2.) Die Ausführung der Blitzschutzanlage entspricht den aktuell gültigen Normen nach EN 62305. Die Blitzableiter-Niederführungen müssen demnach mit dem Schutzpotenzialausfgleich des Gebäudes blitzstromtragfähig verbunden sein. Früher waren separate Erdspieße üblich, die müssten alle mit dem Fundamenterder des Gebäudes verbunden werden.

Eine getrennte Masterdung mit mindestens 16 mm² Cu-Einzelmassivdraht ist dann weniger aufwändig.

Jupiter123 schrieb:
Für mich wäre das logisch.
Den Multiswitch der ebenfalls in die Anlage eingebaur werden soll wird ja bereits über den elektrischen 220 Volt Anschluss geerdet .

Pustekuchen, da ist überhaupt nix geerdet, der PE und PEN sind für Erdung und PA absolut tabu. Nach EN 60728-11 ist aber ein Potenzialausgleich vorgeschrieben, der auch bei Ausbau des Multischalters erhalten bleiben muss. Also schön normgerecht alle Ein- und Ausgangs-Kabel über mehrere Erdblöcke oder einen gemeinsamen Erdwinkel führen und vorab wenigstens das Multischaltergehäuse erden.

Der PA darf auschließlich am Antennenmast geerdet werden, das gilt fatalerweise auch für einen Multischalter der sich im UG direkt neben der Haupterdungsschiene befindet.


[Beitrag von Dipol am 21. Sep 2010, 21:48 bearbeitet]
Dipol
Inventar
#5 erstellt: 02. Okt 2011, 12:53
Upgrade wegen Neuerungen der EN 60728-11 (2011-06)

Bezüglich der hier gestellten Frage nach einem direkten Erdungsanschluss an eine Blitzschutzanlage ist nach Ablauf der Übergangsfrist für die alte EN 60728-11 (2005) spätestens ab 1.10.2013 wie folgt zu verfahren:

Wird der Mast an die Blitzschutzanlage eines Gebäudes geerdet, ist für den PA ein Potenzialausgleichsleiter von 16 mm² Cu-Volldraht vorgeschrieben, welcher bis zur Haupterdungsschiene zu verlegen ist!


Ansonsten wurde der Potenzialausgleich teilweise sehr großzügig liberalisiert:

1.)Ist der Potenzialausgleichsleiter geschützt verlegt, darf auch ein Cu-Querschnitt von nur noch 2,5 mm² statt bislang 4 mm² verwendet werden. Für Fotovoltaikanlagen sind aber nach EN 62305 weiterhin 6 mm² Cu gefordert.
2.) Für Antennen die im Schutzbereich der Fassade montiert sind und , ist der PA nur noch dringend empfohlen, wenn nur eine Wohneinheit angeschlosssen ist. Die Summe der Ableitströme aller angeschlosssenen Endgeräte darf aber 3,5 mA eff nicht überschreiten (= 7 bis max. 14 Endegeräte!).

Unverändert gilt: Der Bestandsschutz für nach alten Normen errichtete Blitzschutzanlagen entfällt mit jeder Änderung. "Blinde" Erdungsanschlüsse an bestehende ungeprüfte Blitzschutzanlagen sind unzulässig.
Dipol
Inventar
#6 erstellt: 29. Feb 2012, 20:50
Kaum hat man sich an die neue EN 60728-11:2011-06 gewöhnt, wird schon wieder fleißig an Änderungen gestrickt.

Der im Vorbeitrag bei Anschluss an eine Blitzschutzschutzanlage genannte Monsterquerschnitt von 16 mm² für einen Potenzialausgleichsleiter ist wieder obsolet und wird -wie bei den anderen Erdungsarten- auf 2,5 mm² (geschützt) bzw. 4 mm² (ungeschützt) reduziert.

Vertikalerder von 1 x 2,5 oder 2 x 1,5 Metern Länge müssen ebenso wie Banderder bis 0,5 m unter Grund versenkt werden, wie das von Heinz Kleiske gemäß EN 62305 schon seither propagiert wurde. Bislang hatte man diese Anpassung an die Blitzschutznorm vergessen.

Dass die von 2004 bis 2011 explizit verbotene mehrdrähtige Ausführung eines 16 mm² Cu-Drahts durch die Hintertür wieder zulässig ist, sofern die Schellen und Klemmen nach DIN EN 50164-1; VDE 0185-201 Klasse H für 100 kA (10/359 µs) blitzstromtragfähig sind, dürfte sich inzwischen auch herumgesprochen haben. Die meisten Banderdungsschellen und Miniklemmen von Mastfüßen sind nicht blitzstromtragfähig, die Kastenklemmen der früher üblichen Guss-Erdschellen aber schon. Bei Erdleiteranschluss an eine Haupterdungsschiene muss auch diese für 100 kA Blitzstrom ausgelegt sein.
Dipol
Inventar
#7 erstellt: 23. Dez 2012, 14:56

Dipol1 schrieb:
Upgrade wegen Neuerungen der EN 60728-11 (2011-06)

Bezüglich der hier gestellten Frage nach einem direkten Erdungsanschluss an eine Blitzschutzanlage ist nach Ablauf der Übergangsfrist für die alte EN 60728-11 (2005) spätestens ab 1.10.2013 wie folgt zu verfahren:

Wird der Mast an die Blitzschutzanlage eines Gebäudes geerdet, ist für den PA ein Potenzialausgleichsleiter von 16 mm² Cu-Volldraht vorgeschrieben, welcher bis zur Haupterdungsschiene zu verlegen ist!
.

In der letzten Sitzung am 11.12.2012 der für die Sicherheit von Antennen zuständigen DKE-Kommission wurde der Monsterquerschnitt von 16 mm² Cu für einen Potenzialausgleichsleiter teilweise wieder reduziert.

Die Normversion von 2005 (Übergangsfrist bis 1.10.2013) ist zur Blitzschutznorm DIN EN 62305 (VDE 0185-305):2011-10 noch konform, sowohl die aktuell noch gültige Ausgabe von 2011-06 wie auch die künftige Normversion weicht davon weiterhin ab und lässt reichlich Spielraum für Irritationen. Da die Antennenerdung an eine Blitzschutzanlage ohnehin nur von qualifizierten Blitzschutzfachkräften ausgeführt werden darf, macht es wenig Sinn die Divergenzen hier im Detail darzustellen.


[Beitrag von Dipol am 23. Dez 2012, 15:17 bearbeitet]
spatz_66
Neuling
#8 erstellt: 03. Jul 2013, 14:21
Zunächst einmal danke für die ausführlichen Erklärungen zu Blitzschutz und Potentialausgleich.
Eine Frage habe ich aber noch:

...wird -wie bei den anderen Erdungsarten- auf 2,5 mm² (geschützt) bzw. 4 mm² (ungeschützt) reduziert.

Kannst Du mir erklären wann der PA als "geschützt" angesehen werden kann ?
Dipol
Inventar
#9 erstellt: 03. Jul 2013, 15:05

spatz_66 (Beitrag #8) schrieb:
Kannst Du mir erklären wann der PA als "geschützt" angesehen werden kann ?

Der PA-Leiter mit 2,5 mm² Querschnitt darf nur in Lerrohren oder Kabelkanälen verlegt werden. Diese Angleichung an die Normenreihe DIN VDE 0100 hat in der für Antennensicherheit zuständigen DKE Kommission 735 wenig Symphatisanten. Nimm lieber einen 4 mm²!
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